„Frankfurter Erklärung“ unterzeichnet - Sauna

Pressemitteilung
19. Juni 2015
„Frankfurter Erklärung“ unterzeichnet:
Aktive Gesundheitsvorsorge darf nicht bestraft
werden!
Mit dem plakativen Slogan „Aktive Gesundheitsvorsorge darf nicht bestraft werden!“ wenden
sich über 350 deutsche Bäder- und Saunabetriebe gemeinsam mit dem Deutschen SaunaBund, der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen und der European Waterpark
Association gegen die ab 1. Juli 2015 geltende Erhöhung der Umsatzsteuer auf Saunaeintritte
von sieben auf 19 Prozent. Dieser Forderung haben sich auch über 126.000 Besucher
öffentlicher Saunaanlagen in Deutschland angeschlossen, die auf Unterschriftenlisten für eine
Beibehaltung des reduzierten Umsatzsteuersatzes plädieren.
In der „Frankfurter Erklärung“, die am 18. Juni im Frankfurter „Römer“ unterzeichnet und
zusammen mit den Unterschriften der Öffentlichkeit vorgestellt wurde, fordern die drei
Verbände gemeinsam mit den betroffenen Unternehmen den Bundesminister der Finanzen,
Dr. Wolfgang Schäuble, und den Bundesminister für Gesundheit, Hermann Gröhe, auf, sich
für die Rücknahme der Umsatzsteuererhöhung und für eine Anerkennung des Saunabadens
als Heilmittel einzusetzen.
Für Prof. Dr. Carsten Sonnenberg, Präsident des Deutschen Sauna-Bundes, ist die Bedeutung
des Saunabadens als effektive gesundheitliche Maßnahme seit langem evident: Insgesamt
gesehen gehe das Saunabaden in seinen medizinischen Wirkungen weit über die Ziele von
„Wellness“ hinaus. Geschäftsführer Rolf-A. Pieper sieht es daher als eine wichtige Aufgabe
an, das Saunabaden unter dem Gesundheitsziel „Gesund altern“ in das neue Präventionsgesetz
aufzunehmen. In diesem Zusammenhang fordert der Deutsche Sauna-Bund auch die
Aufnahme des Saunabadens in den Heilmittelkatalog. Dies wird erfreulicherweise auch vom
Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege ausdrücklich unterstützt.
Betroffen sind von der Neuregelung bei der Sauna-Umsatzsteuer circa 2.100 öffentliche
Saunabäder in Deutschland. Viele wurden in Kombination mit öffentlichen Bädern errichtet,
auch um deren Zuschussbedarfe zu senken. Seit den 80iger Jahren haben, wie Dr. h.c. Fritz
Schramma, Präsident der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen erläuterte, viele
Betreiber ihre Bäder durch Saunaangebote ergänzt, um damit die Bäder attraktiver zu machen.
Dadurch seien höhere Deckungsbeiträge als bei rein wasserbezogenen Angeboten erzielbar.
„Die Innenministerkonferenz hat die Praxis der Investition in Saunaangebote durch
kommunale Bäder im Übrigen vor einem knappen Jahrzehnt sogar ausdrücklich für gut
geheißen. Viele Betreiber fragen sich jetzt, ob das nicht mehr gilt“, unterstützte Berthold
Schmitt-Schraml, Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen und
Geschäftsführer der KölnBäder, die Ausführungen Schrammas.
Auch aus europäischer Perspektive sei die Entscheidung nicht zu akzeptieren, betonte der
Präsident der European Waterpark Association, Dr. Michael Quell. Die meisten
Nachbarländer erheben nach wie vor einen reduzierten Umsatzsteuersatz auf Saunaeintritte.
Dadurch würden vor allem die Bäder und Saunaanlagen in den grenznahen Regionen
benachteiligt.
„Die höhere Umsatzbesteuerung auf Saunaeintritte wird entweder zu Preiserhöhungen mit
Rückgang der Besucherzahlen oder zu höheren Zuschussbedarfen oder zu Kombinationen aus
beidem führen“, befürchten die drei Verbände als Konsequenz. Unterstützt werden sie in
ihren Forderungen auch von den Bäderbetrieben nahezu aller deutschen Großstädte.
Frankfurts „Bäder-Stadtrat“ Markus Frank und Frank Müller, Geschäftsführer der
BäderBetriebe Frankfurt, hatten zur Unterzeichnung der Erklärung in den Magistratssaal des
Frankfurter „Römer“ eingeladen.
Foto: (von links) Prof. Dr. Carsten Sonnenberg (Deutscher Sauna-Bund e.V.), Markus Frank
(Dezernent für Wirtschaft und Sport der Stadt Frankfurt am Main), Dr. h.c. Fritz Schramma
(Deutsche Gesellschaft für das Badewesen e.V.) und Dr. Michael Quell (European Waterpark
Association e.V.) bei der Unterzeichnung der „Frankfurter Erklärung“.