Pressemitteilung 19. Juni 2015 „Frankfurter Erklärung“ unterzeichnet: Aktive Gesundheitsvorsorge darf nicht bestraft werden! Mit dem plakativen Slogan „Aktive Gesundheitsvorsorge darf nicht bestraft werden!“ wenden sich über 350 deutsche Bäder- und Saunabetriebe gemeinsam mit dem Deutschen SaunaBund, der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen und der European Waterpark Association gegen die ab 1. Juli 2015 geltende Erhöhung der Umsatzsteuer auf Saunaeintritte von sieben auf 19 Prozent. Dieser Forderung haben sich auch über 126.000 Besucher öffentlicher Saunaanlagen in Deutschland angeschlossen, die auf Unterschriftenlisten für eine Beibehaltung des reduzierten Umsatzsteuersatzes plädieren. In der „Frankfurter Erklärung“, die am 18. Juni im Frankfurter „Römer“ unterzeichnet und zusammen mit den Unterschriften der Öffentlichkeit vorgestellt wurde, fordern die drei Verbände gemeinsam mit den betroffenen Unternehmen den Bundesminister der Finanzen, Dr. Wolfgang Schäuble, und den Bundesminister für Gesundheit, Hermann Gröhe, auf, sich für die Rücknahme der Umsatzsteuererhöhung und für eine Anerkennung des Saunabadens als Heilmittel einzusetzen. Für Prof. Dr. Carsten Sonnenberg, Präsident des Deutschen Sauna-Bundes, ist die Bedeutung des Saunabadens als effektive gesundheitliche Maßnahme seit langem evident: Insgesamt gesehen gehe das Saunabaden in seinen medizinischen Wirkungen weit über die Ziele von „Wellness“ hinaus. Geschäftsführer Rolf-A. Pieper sieht es daher als eine wichtige Aufgabe an, das Saunabaden unter dem Gesundheitsziel „Gesund altern“ in das neue Präventionsgesetz aufzunehmen. In diesem Zusammenhang fordert der Deutsche Sauna-Bund auch die Aufnahme des Saunabadens in den Heilmittelkatalog. Dies wird erfreulicherweise auch vom Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege ausdrücklich unterstützt. Betroffen sind von der Neuregelung bei der Sauna-Umsatzsteuer circa 2.100 öffentliche Saunabäder in Deutschland. Viele wurden in Kombination mit öffentlichen Bädern errichtet, auch um deren Zuschussbedarfe zu senken. Seit den 80iger Jahren haben, wie Dr. h.c. Fritz Schramma, Präsident der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen erläuterte, viele Betreiber ihre Bäder durch Saunaangebote ergänzt, um damit die Bäder attraktiver zu machen. Dadurch seien höhere Deckungsbeiträge als bei rein wasserbezogenen Angeboten erzielbar. „Die Innenministerkonferenz hat die Praxis der Investition in Saunaangebote durch kommunale Bäder im Übrigen vor einem knappen Jahrzehnt sogar ausdrücklich für gut geheißen. Viele Betreiber fragen sich jetzt, ob das nicht mehr gilt“, unterstützte Berthold Schmitt-Schraml, Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen und Geschäftsführer der KölnBäder, die Ausführungen Schrammas. Auch aus europäischer Perspektive sei die Entscheidung nicht zu akzeptieren, betonte der Präsident der European Waterpark Association, Dr. Michael Quell. Die meisten Nachbarländer erheben nach wie vor einen reduzierten Umsatzsteuersatz auf Saunaeintritte. Dadurch würden vor allem die Bäder und Saunaanlagen in den grenznahen Regionen benachteiligt. „Die höhere Umsatzbesteuerung auf Saunaeintritte wird entweder zu Preiserhöhungen mit Rückgang der Besucherzahlen oder zu höheren Zuschussbedarfen oder zu Kombinationen aus beidem führen“, befürchten die drei Verbände als Konsequenz. Unterstützt werden sie in ihren Forderungen auch von den Bäderbetrieben nahezu aller deutschen Großstädte. Frankfurts „Bäder-Stadtrat“ Markus Frank und Frank Müller, Geschäftsführer der BäderBetriebe Frankfurt, hatten zur Unterzeichnung der Erklärung in den Magistratssaal des Frankfurter „Römer“ eingeladen. Foto: (von links) Prof. Dr. Carsten Sonnenberg (Deutscher Sauna-Bund e.V.), Markus Frank (Dezernent für Wirtschaft und Sport der Stadt Frankfurt am Main), Dr. h.c. Fritz Schramma (Deutsche Gesellschaft für das Badewesen e.V.) und Dr. Michael Quell (European Waterpark Association e.V.) bei der Unterzeichnung der „Frankfurter Erklärung“.
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