Antrag Produzent 2016 - Südtiroler Qualitätskontrolle :: Intro

Antrag des Produzenten zur Teilnahme am
Programm für den integrierten Kernobstbau der AGRIOS
und zur Zertifizierung für das Jahr 2016
Agrios FO 01
Rev. 00 – 13.01.2016
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Besitzer:
Gemeinde:
Straße – Nr.:
Betriebsleiter:
Mitgliedsnummer:
Vermarktungsbetrieb:
Der unterfertigte gesetzliche Vertreter stellt hiermit den Antrag zur Teilnahme am AGRIOS-Programm
und zur Zertifizierung für das Jahr 2016. Er verpflichtet sich, Kernobst nach den geltenden
Gesetzesbestimmungen und den Richtlinien für den integrierten Kernobstbau der AGRIOS 2016 in
seinem Betrieb zu erzeugen und alle damit zusammenhängenden Auflagen zu erfüllen. Der unterfertigte
gesetzliche Vertreter verpflichtet sich, mit allen Anlagen seines Kernobstbaubetriebes, welche sich im
zugelassenen Anbaugebiet befinden, am AGRIOS-Programm teilzunehmen, die Teilnahme erfolgt
freiwillig und eigenverantwortlich.
Der unterfertigte gesetzliche Vertreter stellt es der SÜDTIROLER QUALITÄTSKONTROLLE frei, seinen
Betrieb und seine Anlagen nach vorheriger Anmeldung zu betreten und die im Kontrollplan Agrios KP
2016 vorgesehenen Zertifizierungs- und Überwachungstätigkeiten durchzuführen sowie Proben für
Analysen zu entnehmen. Der unterfertigte gesetzliche Vertreter verpflichtet sich weiters, den Technikern
der SÜDTIROLER QUALITÄTSKONTROLLE alle notwendigen Informationen und Dokumente
bereitzustellen und keine unzulässigen bzw. irreführenden Aufzeichnungen zu führen.
Der unterfertigte gesetzliche Vertreter ist sich bewusst, dass bei einem Verstoß gegen die AGRIOSRichtlinien oder gegen die bindenden Gesetzesbestimmungen sowie bei Verweigerung der
vorgesehenen Kontrollen, für Teile oder für den gesamten Anbaubetrieb die von den Richtlinien 2016
bzw. vom Kontrollplan Agrios KP 2016 vorgesehenen Sanktionen angewandt werden.
Sollte in einer der angemeldeten Obstanlagen eine Pflegemaßnahme durchgeführt werden, die von den
Richtlinien nicht zugelassen ist, verpflichtet sich der unterfertigte gesetzliche Vertreter, dies umgehend,
besser aber noch vorher, seinem Vermarktungsbetrieb mitzuteilen und die betreffenden Anlagen über
den Vermarktungsbetrieb bei der SÜDTIROLER QUALITÄTSKONTROLLE abzumelden.
Der unterfertigte gesetzliche Vertreter verpflichtet sich, die Daten des Obstbaukatasters zu aktualisieren
und der SÜDTIROLER QUALITÄTSKONTROLLE für die Durchführung der vorgesehenen Verwaltungsund Kontrollaufgaben über den Vermarktungsbetrieb zur Verfügung zu stellen.
Der unterfertigte gesetzliche Vertreter ist bereit, den für die Zertifizierung vorgesehenen Beitrag gemäß
gültigem Tarifplan zu entrichten, der über den Vermarktungsbetrieb eingehoben wird.
Jene Produzenten, welche keinem Vermarktungsbetrieb angeschlossen sind, verpflichten sich, mit der
SÜDTIROLER QUALITÄTSKONTROLLE eine Vereinbarung zur Agrios-Zertifizierung abzuschließen und
alle notwendigen Maßnahmen direkt mit der SÜDTIROLER QUALITÄTSKONTROLLE abzuwickeln.
Der Kontrollplan Agrios KP 2016 und der gültige Tarifplan sind im Internet unter www.sqk.it einsehbar.
Der unterfertigte gesetzliche Vertreter erklärt zudem, die Mitteilung im Sinne des Art. 13 des
Datenschutzgesetzes Nr. 196/03 zur Kenntnis genommen zu haben.
Datum: ______________
Unterschrift gesetzlicher Vertreter: ___________________________
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