Aktuelles zur Bundesinitiative Frühe Hilfen in NRW Austauschtreffen für Netzwerkkoordinierende am 11.06.2015 in Köln gefördert vom: Gliederung • Verhandlungen zum Bundesfond Frühe Hilfen/Verteilerschlüssel ab 2016 • Fortbildungen • Zentrale Veranstaltungen 2015 • Allgemeines 2 Landesverteilerschlüssel ab 2016 – ein möglicher Ansatz • Alle JÄ erhalten mindestens 12.500 € als Sockelbetrag • Finanzierung durch Reduzierung des Vorwegabzugs für landesweite Qualifizierungsmitteln um ca.180.000 € • Mittel für Qualifizierungen/landesweite Maßnahmen zur Verbreitung von gelingenden Ansätzen in den Frühen Hilfen: ca. 520.000 € BeispielJugendämter Sockel 12.500,00 € u3 Kinder im SGB bei 47 II Bezug (DurchJugendämtern schnitt 2010) Differenzierung zu alt A 12.500 € + 401€ B 12.500 € + 8.159 € C 21.519 € +/- 0 D 224.424 € +/- 0 3 Tagesfortbildungen für Netzwerkkoordinierende Frühe Hilfen Veranstaltungen Moderation von Netzwerken Frühe Hilfen (Vertiefung) Bielefeld, 17. September 2015 Qualitätskriterien der Netzwerkarbeit in den Frühen Hilfen Dortmund, 21. Oktober 2015 Planungsprozesse im Netzwerk Frühe Hilfen initiieren und gestalten Düsseldorf, 03. November 2015 Evaluationsprozesse im Netzwerk Frühe Gelsenkirchen, Hilfen initiieren und gestalten (Vertiefung) 30. September 2015 Ansprechpartnerin Öffentlichkeitsarbeit in den Frühen Hilfen Dortmund, 20. Oktober 2015 Partizipation in den Frühen Hilfen Dortmund 08. Dezember 2015 Kathrin Lassak (Inhaltliche Fragen) Tel.: 0251 270 59 47 und E-Mail: [email protected] 4 Fortbildung zur Familienhebamme und Familien- Gesundheitsund Kinderkrankenpflegerin • Nach dem Landescurriculum NRW • Zielgruppe: Hebammen und GKiKP mit zweijähriger Berufspraxis • 320 Fobi-Stunden + 20h Intervision + ca. 60 FobiStunden Selbstlernzeit, Umfang ca. 1,5 Jahre • Entspricht den bundesweiten Mindestanforderungen • Veranstalter: Landeskoordinierungsstelle Frühe Hilfen NRW (MFKJKS) und Caritas-Akademie Hohenlind und Leben-Lernen-Wandeln • Orte: Köln, Bielefeld und Essen 5 Tagesfortbildungen zur Einsatzkoordination von FamHeb/FGKiKP in der einzefallbezogenen, aufsuchenden, längerfristigen Begleitung von Familien Veranstalter Landeskoordinierungsstelle Frühe Hilfen (MFKJKS) + JHC Consulting und Leben-Lernen-Wandeln Inalte • • • Informationen zu organisatorischen und rechtlichen Rahmenbedingungen Austausch Impulse zum Thema Qualitätsmanagement Termin und Ort 03.September 2015 in Düsseldorf Ansprechpartnerin Jennifer Jaque-Rodney (Leben - Lernen - Wandeln) [email protected] oder Tel. 02 34 - 62 34 40 30 6 Tagesfortbildungen für bereits fortgebildete FamHeb/FGKiKP • Anlass des Fobi-Angebotes – Vertiefung bestimmter Kompetenzen nach dem Kompetenzprofilen des NZFH („Entsprechung zum Kompetenzprofil“) – Als Reaktion auf formulierte Qualifizierungsbedarfe – Auf Wunsch: Möglichkeit zur Erlangung des Zertifikates nach dem Landescurriculum 7 Tagesfortbildungen für bereits fortgebildete FamHeb/FGKiKP Veranstalter Landeskoordinierungsstelle Frühe Hilfen NRW und Leben-Lernen-Wandeln Veranstaltung Kultursensible Betreuung: Interkulturelle Kompetenz & Diversity und Einführung in die NESTMaterialien Bochum, 07.+08. August 2015 Aktuelle rechtliche Rahmenbedingungen für den Einsatz von FamHeb/FGKiKP in den Frühen Hilfen Düsseldorf, 07.-09. September 2015 Psychische Belastungen in Familien Duisburg, 30.+31. Oktober 2015 Qualitätsmanagement in der Arbeit der FamHeb/FGKiKP: Qualitätsverständnis und sicherung Bonn, 05.+06. November 2015 Bielefeld, 04.+05. Dezember 2015 Selbstfürsorge Münster, 06.+07. November 2015 Gewalt und Trauma Hagen, 13.+14. November 2015 Ansprechpartnerin Jennifer Jaque-Rodney (Leben - Lernen - Wandeln) [email protected] oder Tel. 02 34 - 62 34 40 30 8 Einladung der Leitungen der Jugendämter NRW • 18.09.15 • Düsseldorf • Erläuterung des Förderverfahrens ab 2016, Information zum Online-System Frühe Hilfen, ggf. weitere Themen • Einladung mit TOPS erfolgt Juli/August 9 Fachmesse Frühe Hilfen NRW am 28.10.2015 Im CongressCentrum Oberhausen Fachmesse Frühe Hilfen • • • • • 28.10.2015 CongressCentrum Oberhausen Ca. 600 TN Ausstellung + inhaltliches Programm Flyer nach den Sommerferien 11 Zur Ausstellung • Einladung an Fachaussteller auf Bundes- und Landesebene (einschlägige Institutionen, Berufs- und Fachverbände) – Standfläche 3x2 m, Tisch und zwei Stühle – Anmeldeschluss 15.07.15 – Bewerbung über eigenen Verteiler 12 Zur Ausstellung • Einladung an Fachaussteller auf kommunaler Ebene (öffentliche und freie Träger auf Ortsebene) – Standfläche 2 x 2 m, Tisch und zwei Stühle • Anmeldeschluss: 15.07.15 – Nach Wunsch: Individualisiertes Roll-up mit Beschreibung des Netzwerkes Frühe Hilfen oder eines Angebotes Früher Hilfen • Einsendeschluss: 21.08.15 – Über die Rundmail Frühe Hilfen und Bitte an die Landesverbände der freien Träger diese Einladung an ihre Ortsverbände zu schicken 13 Themenübergreifende aktuelle Informationen • Jugendamtsleitertagung 24.03.15 • Landeszwischenbericht • Abschlussbericht des Landes an den Bund bis zum 30.09.15 (Abschlussbericht des Bundes wird zum 31.12.15 dem Bundestag vorgelegt) • Beirat • NZFH – Leistungsprofil zu FamHebs/FGKIKP – Kompetenzprofil Ehrenamtskoordination 14 Austauschtreffen für Netzwerkkoordinierende Frühe Hilfen, 11.06.2015, Köln VV Fonds Frühe Hilfen (VV-F FH, Entwurf BMFSFJ, Stand: 09.06.15) gefördert vom: I. Vorgesehene Änderungen 1. Allgemein/ Verfahren Verteilschlüssel Bund bleibt gleich, Anpassung alle 3 Jahre Landesgesamtkonzept bis 30.09.15 vorzulegen, danach alle 4 Jahre Bundesbericht alle 4 Jahre (erstmalig 31.12.2019) VV ohne Laufzeitende (Kündigungsrecht für Länder und Bund zum 31.12. des Folgejahres) Verfahren für zentrale, landesweite Maßnahmen ausdrücklich geregelt Inkrafttreten zum 01.01.2016 16/11 I. Vorgesehene Änderungen 2. Förderfähige Maßnahmen Beibehaltung der 4 bisherigen Förderbereiche Keine Priorisierung mehr zwischen den Förderbereichen Netzwerkkoordination, FamHeb/FGKiKP und Ehrenamtliche Strukturen Grds. abschließender Förderkatalog Förderkatalog kann bei Bedarf alle 4 Jahre angepasst werden Nun in B-L-VV ausdrücklicher Ausschluss der Förderung von HzE-Maßnahmen und Maßnahmen zur Abwendung von Kindeswohlgefährdungen 17/11 a. Förderbereich Netzwerkkoordination • Neue Fördervoraussetzung: Angebote der Frühen Hilfen vor Ort an den Bedarfen der Familien partizipativ im Netzwerk weiterentwickeln • Neue Fördervoraussetzung: Ziele und Maßnahmen auf Grundlage der JHP –unter Einbezug der Gesundheits- und Sozialplanung – festlegen und regelmäßig überprüfen 18/11 b. Förderbereich FamHeb/ FGKiKP • Förderfähige Leistung wird im Leistungsprofil anhand Qualitätskriterien des NZFH festgelegt • Anbindung an ein multiprofessionelles Team als Voraussetzung für den Einsatz (und für die Förderung) • Entsprechung zum Kompetenzprofil als Voraussetzung für die Förderfähigkeit der Leistungserbringung • Förderfähig sind nur Qualifizierung und Fortbildungen nach den bundesweiten 19 Mindestanforderungen c. Förderbereich Ehrenamt • Neue Fördervoraussetzung: Hauptamtliche Fachkraft muss spezifisch geschult sein • Förderfähig sind nur Qualifizierungen von Ehrenamtskoordinierenden und Ehrenamtlichen nach bestimmten fachlichen Standards • Sachkosten (Büromiete, Willkommensgeschenke) bei Ehrenamtsprojekten sind nur als „sonstige Maßnahmen“ förderfähig 20 d. Förderbereich sonstige Maßnahmen • Kriterienkatalog aus Steuerungsgruppenbeschluss vom 22.01.2014 nun in VV übernommen und • erweitert um „Maßnahmen, die eine Weiterentwicklung des kommunalen Angebots der Frühen Hilfen darstellen und damit Versorgungslücken für bestimmte Zielgruppen schließen“ 21 II. Weitergehender Änderungs- bzw. Klärungsbedarf (NRW) • Dynamisierungsklausel? • Aufwandsentschädigung/ Aufwendungsersatz bei Teilnahme an Netzwerktreffen für (freiberufliche) Fachkräfte des Gesundheitswesens? • Genauer Inhalt des Leistungsprofils (Termin ausgewählte LK und NZFH: 30.06.15) • Förderfähigkeit von Bürokosten etc. bei angestellten FamHeb/ FGKiKP • Leistung FamHeb/ FGKiKP ab dem Zeitpunkt der Aufnahme der Fortbildung förderfähig, nicht erst ab Entsprechung Kompetenzprofil • Welche spezifische Schulung muss die hauptamtliche Fachkraft, die die Ehrenamtlichen begleitet, absolviert haben? • Welche fachlichen Standards sollen gelten für die Qualifizierung von Ehrenamtlichen und ihren Koordinierungspersonen? 22 III. Weiteres Verfahren zum Abschluss der B-L-VV Fonds Frühe Hilfen 1. 10.06.15: Ländertreffen in Berlin 2. 02.07.15: Ländertreffen in Berlin 3. BMFSFJ muss Einvernehmen mit BMF und BRH herstellen 4. JFMK- Umlaufbeschluss 5. Kabinettbeschlüsse der Länder 23 IV. Eckpfeiler des geplanten Förderverfahrens in NRW • Überarbeiteter Verteilschlüssel • Örtliche Träger der öffentlichen JH reichen jährlichen Maßnahmeplan ein (wie bisher, ggf. Aktualisierung bis März des Folgejahres) • Beibehaltung der Mittelweiterleitung als fachbezogene Pauschale • Land legt Bund Fördergrundsätze + Landesgesamtkonzept vor • Neue FAQ-Liste • Elektronisches Verwendungsnachweissystem bleibt 24 Angepasster Verteilschlüssel NRW 2-schrittiger Verteilerschlüssel: 1. Berechnung nach bisherigem Verteilschlüssel (Jahr noch festlegen, korrespondierend mit Bund) 2. Alle diejenigen, die nach diesem bisherigen Schlüssel unter 12.500,-- € erhalten würden, werden auf 12.500,-- € aufgestockt Möglich durch - angekündigtes- Zurückfahren der Mittel für zentrale, landesweite Maßnahmen 25 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Weitere Infos und Materialien: www.fruehehilfen.de 26
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