Aktuelles zur Umsetzung der Bundesinitiative Frühe Hilfen

Aktuelles zur Bundesinitiative Frühe Hilfen in NRW
Austauschtreffen für Netzwerkkoordinierende
am 11.06.2015 in Köln
gefördert vom:
Gliederung
• Verhandlungen zum Bundesfond Frühe
Hilfen/Verteilerschlüssel ab 2016
• Fortbildungen
• Zentrale Veranstaltungen 2015
• Allgemeines
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Landesverteilerschlüssel ab 2016 –
ein möglicher Ansatz
• Alle JÄ erhalten mindestens 12.500 € als Sockelbetrag
• Finanzierung durch Reduzierung des Vorwegabzugs für landesweite
Qualifizierungsmitteln um ca.180.000 €
• Mittel für Qualifizierungen/landesweite Maßnahmen zur Verbreitung von
gelingenden Ansätzen in den Frühen Hilfen: ca. 520.000 €
BeispielJugendämter
Sockel 12.500,00 € u3 Kinder im SGB
bei 47
II Bezug (DurchJugendämtern
schnitt 2010)
Differenzierung zu
alt
A
12.500 €
+ 401€
B
12.500 €
+ 8.159 €
C
21.519 €
+/- 0
D
224.424 €
+/- 0
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Tagesfortbildungen
für Netzwerkkoordinierende Frühe Hilfen
Veranstaltungen
Moderation von Netzwerken Frühe Hilfen
(Vertiefung)
Bielefeld,
17. September 2015
Qualitätskriterien der Netzwerkarbeit in
den Frühen Hilfen
Dortmund,
21. Oktober 2015
Planungsprozesse im Netzwerk Frühe
Hilfen initiieren und gestalten
Düsseldorf,
03. November 2015
Evaluationsprozesse im Netzwerk Frühe
Gelsenkirchen,
Hilfen initiieren und gestalten (Vertiefung) 30. September 2015
Ansprechpartnerin
Öffentlichkeitsarbeit in den Frühen Hilfen
Dortmund,
20. Oktober 2015
Partizipation in den Frühen Hilfen
Dortmund
08. Dezember 2015
Kathrin Lassak (Inhaltliche Fragen)
Tel.: 0251 270 59 47 und E-Mail: [email protected]
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Fortbildung zur Familienhebamme und Familien- Gesundheitsund Kinderkrankenpflegerin
• Nach dem Landescurriculum NRW
• Zielgruppe: Hebammen und GKiKP mit zweijähriger
Berufspraxis
• 320 Fobi-Stunden + 20h Intervision + ca. 60 FobiStunden Selbstlernzeit, Umfang ca. 1,5 Jahre
• Entspricht den bundesweiten Mindestanforderungen
• Veranstalter: Landeskoordinierungsstelle Frühe Hilfen
NRW (MFKJKS) und Caritas-Akademie Hohenlind und
Leben-Lernen-Wandeln
• Orte: Köln, Bielefeld und Essen
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Tagesfortbildungen zur Einsatzkoordination von
FamHeb/FGKiKP in der einzefallbezogenen, aufsuchenden,
längerfristigen Begleitung von Familien
Veranstalter
Landeskoordinierungsstelle Frühe Hilfen (MFKJKS) + JHC Consulting und
Leben-Lernen-Wandeln
Inalte
•
•
•
Informationen zu organisatorischen und rechtlichen
Rahmenbedingungen
Austausch
Impulse zum Thema Qualitätsmanagement
Termin und Ort
03.September 2015 in Düsseldorf
Ansprechpartnerin
Jennifer Jaque-Rodney (Leben - Lernen - Wandeln)
[email protected] oder Tel. 02 34 - 62 34 40 30
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Tagesfortbildungen für bereits fortgebildete
FamHeb/FGKiKP
• Anlass des Fobi-Angebotes
– Vertiefung bestimmter Kompetenzen nach dem
Kompetenzprofilen des NZFH („Entsprechung zum
Kompetenzprofil“)
– Als Reaktion auf formulierte
Qualifizierungsbedarfe
– Auf Wunsch: Möglichkeit zur Erlangung des
Zertifikates nach dem Landescurriculum
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Tagesfortbildungen für bereits
fortgebildete FamHeb/FGKiKP
Veranstalter
Landeskoordinierungsstelle Frühe Hilfen NRW und Leben-Lernen-Wandeln
Veranstaltung
Kultursensible Betreuung: Interkulturelle
Kompetenz & Diversity und Einführung in die NESTMaterialien
Bochum,
07.+08. August 2015
Aktuelle rechtliche Rahmenbedingungen für den
Einsatz von FamHeb/FGKiKP in den Frühen Hilfen
Düsseldorf,
07.-09. September 2015
Psychische Belastungen in Familien
Duisburg,
30.+31. Oktober 2015
Qualitätsmanagement in der Arbeit der
FamHeb/FGKiKP: Qualitätsverständnis und sicherung
Bonn,
05.+06. November 2015
Bielefeld,
04.+05. Dezember 2015
Selbstfürsorge
Münster,
06.+07. November 2015
Gewalt und Trauma
Hagen,
13.+14. November 2015
Ansprechpartnerin
Jennifer Jaque-Rodney (Leben - Lernen - Wandeln)
[email protected] oder Tel. 02 34 - 62 34 40 30
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Einladung der Leitungen der Jugendämter NRW
• 18.09.15
• Düsseldorf
• Erläuterung des Förderverfahrens ab 2016,
Information zum Online-System Frühe Hilfen,
ggf. weitere Themen
• Einladung mit TOPS erfolgt Juli/August
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Fachmesse Frühe Hilfen NRW am 28.10.2015
Im CongressCentrum Oberhausen
Fachmesse Frühe Hilfen
•
•
•
•
•
28.10.2015
CongressCentrum Oberhausen
Ca. 600 TN
Ausstellung + inhaltliches Programm
Flyer nach den Sommerferien
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Zur Ausstellung
• Einladung an Fachaussteller auf Bundes- und
Landesebene (einschlägige Institutionen,
Berufs- und Fachverbände)
– Standfläche 3x2 m, Tisch und zwei Stühle
– Anmeldeschluss 15.07.15
– Bewerbung über eigenen Verteiler
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Zur Ausstellung
• Einladung an Fachaussteller auf kommunaler
Ebene (öffentliche und freie Träger auf
Ortsebene)
– Standfläche 2 x 2 m, Tisch und zwei Stühle
• Anmeldeschluss: 15.07.15
– Nach Wunsch: Individualisiertes Roll-up mit
Beschreibung des Netzwerkes Frühe Hilfen oder eines
Angebotes Früher Hilfen
• Einsendeschluss: 21.08.15
– Über die Rundmail Frühe Hilfen und Bitte an die
Landesverbände der freien Träger diese Einladung an
ihre Ortsverbände zu schicken
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Themenübergreifende aktuelle Informationen
• Jugendamtsleitertagung 24.03.15
• Landeszwischenbericht
• Abschlussbericht des Landes an den Bund bis zum
30.09.15 (Abschlussbericht des Bundes wird zum
31.12.15 dem Bundestag vorgelegt)
• Beirat
• NZFH
– Leistungsprofil zu FamHebs/FGKIKP
– Kompetenzprofil Ehrenamtskoordination
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Austauschtreffen für Netzwerkkoordinierende Frühe Hilfen,
11.06.2015, Köln
VV Fonds Frühe Hilfen (VV-F FH, Entwurf BMFSFJ, Stand: 09.06.15)
gefördert vom:
I. Vorgesehene Änderungen
1. Allgemein/ Verfahren
 Verteilschlüssel Bund bleibt gleich, Anpassung alle 3 Jahre
 Landesgesamtkonzept bis 30.09.15 vorzulegen, danach alle 4
Jahre
 Bundesbericht alle 4 Jahre (erstmalig 31.12.2019)
 VV ohne Laufzeitende (Kündigungsrecht für Länder und Bund
zum 31.12. des Folgejahres)
 Verfahren für zentrale, landesweite Maßnahmen ausdrücklich
geregelt
 Inkrafttreten zum 01.01.2016
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I. Vorgesehene Änderungen
2. Förderfähige Maßnahmen
 Beibehaltung der 4 bisherigen Förderbereiche
 Keine Priorisierung mehr zwischen den
Förderbereichen Netzwerkkoordination,
FamHeb/FGKiKP und Ehrenamtliche Strukturen
 Grds. abschließender Förderkatalog
 Förderkatalog kann bei Bedarf alle 4 Jahre angepasst
werden
 Nun in B-L-VV ausdrücklicher Ausschluss der
Förderung von HzE-Maßnahmen und Maßnahmen
zur Abwendung von Kindeswohlgefährdungen
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a. Förderbereich Netzwerkkoordination
• Neue Fördervoraussetzung: Angebote der Frühen
Hilfen vor Ort an den Bedarfen der Familien
partizipativ im Netzwerk weiterentwickeln
• Neue Fördervoraussetzung: Ziele und Maßnahmen
auf Grundlage der JHP –unter Einbezug der
Gesundheits- und Sozialplanung – festlegen und
regelmäßig überprüfen
18/11
b. Förderbereich FamHeb/ FGKiKP
• Förderfähige Leistung wird im Leistungsprofil anhand
Qualitätskriterien des NZFH festgelegt
• Anbindung an ein multiprofessionelles Team als
Voraussetzung für den Einsatz (und für die
Förderung)
• Entsprechung zum Kompetenzprofil als
Voraussetzung für die Förderfähigkeit der
Leistungserbringung
• Förderfähig sind nur Qualifizierung und
Fortbildungen nach den bundesweiten
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Mindestanforderungen
c. Förderbereich Ehrenamt
• Neue Fördervoraussetzung: Hauptamtliche
Fachkraft muss spezifisch geschult sein
• Förderfähig sind nur Qualifizierungen von
Ehrenamtskoordinierenden und
Ehrenamtlichen nach bestimmten fachlichen
Standards
• Sachkosten (Büromiete, Willkommensgeschenke) bei Ehrenamtsprojekten sind nur
als „sonstige Maßnahmen“ förderfähig
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d. Förderbereich sonstige Maßnahmen
• Kriterienkatalog aus
Steuerungsgruppenbeschluss vom 22.01.2014
nun in VV übernommen und
• erweitert um „Maßnahmen, die eine
Weiterentwicklung des kommunalen Angebots
der Frühen Hilfen darstellen und damit
Versorgungslücken für bestimmte Zielgruppen
schließen“
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II. Weitergehender Änderungs- bzw.
Klärungsbedarf (NRW)
• Dynamisierungsklausel?
• Aufwandsentschädigung/ Aufwendungsersatz bei Teilnahme an
Netzwerktreffen für (freiberufliche) Fachkräfte des Gesundheitswesens?
• Genauer Inhalt des Leistungsprofils (Termin ausgewählte LK und NZFH:
30.06.15)
• Förderfähigkeit von Bürokosten etc. bei angestellten FamHeb/ FGKiKP
• Leistung FamHeb/ FGKiKP ab dem Zeitpunkt der Aufnahme der
Fortbildung förderfähig, nicht erst ab Entsprechung Kompetenzprofil
• Welche spezifische Schulung muss die hauptamtliche Fachkraft, die die
Ehrenamtlichen begleitet, absolviert haben?
• Welche fachlichen Standards sollen gelten für die Qualifizierung von
Ehrenamtlichen und ihren Koordinierungspersonen?
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III. Weiteres Verfahren zum Abschluss der
B-L-VV Fonds Frühe Hilfen
1. 10.06.15: Ländertreffen in Berlin
2. 02.07.15: Ländertreffen in Berlin
3. BMFSFJ muss Einvernehmen mit BMF und BRH herstellen
4. JFMK- Umlaufbeschluss
5. Kabinettbeschlüsse der Länder
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IV. Eckpfeiler des geplanten Förderverfahrens in
NRW
• Überarbeiteter Verteilschlüssel
• Örtliche Träger der öffentlichen JH reichen jährlichen
Maßnahmeplan ein (wie bisher, ggf. Aktualisierung bis März
des Folgejahres)
• Beibehaltung der Mittelweiterleitung als fachbezogene
Pauschale
• Land legt Bund Fördergrundsätze + Landesgesamtkonzept vor
• Neue FAQ-Liste
• Elektronisches Verwendungsnachweissystem bleibt
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Angepasster Verteilschlüssel NRW
2-schrittiger Verteilerschlüssel:
1. Berechnung nach bisherigem Verteilschlüssel (Jahr noch
festlegen, korrespondierend mit Bund)
2. Alle diejenigen, die nach diesem bisherigen Schlüssel unter
12.500,-- € erhalten würden, werden auf 12.500,-- €
aufgestockt
Möglich durch - angekündigtes- Zurückfahren der Mittel für
zentrale, landesweite Maßnahmen
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Weitere Infos und Materialien:
www.fruehehilfen.de
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