Nationale Fischereiabgabe

FACT SHEET
M-389|2015
Foto: Helge Dyrendal
Nationale Fischereiabgabe
Alle Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und die Absicht haben, in norwegischen Flüssen oder Seen Salmoniden – Lachse, Forellen und Seesaiblinge – zu fischen,
müssen eine nationale Fischereiabgabe entrichten. Der Nachweis über die erfolgte Zahlung
ist beim Fischen mitzubringen und auf Verlangen vorzuzeigen. Die Abgabe fließt in einen
staatlichen Fischereifonds zur Bewahrung und Pflege der wilden Salmonidenbestände und
schafft damit die Voraussetzungen, diese Fischarten weiterhin befischen zu können.
Angeln in Flüssen und Seen
Angeln in der See oder in den Fjorden
Die Fischereiabgabe muss entrichtet sein, wenn
Sie die Absicht haben, in einem
Gewässerabschnitt zu fischen, in dem es Lachse,
Meerforellen oder Seesaiblinge gibt. Dies gilt
stromaufwärts bis zu dem ersten Wasserfall oder
ersten Hindernis, an dem die Fische nicht mehr
aufsteigen können, oder bis zu einer vom Regierungspräsidenten der Provinz (‚fylke‘) festgelegten Grenze. Beachten Sie, dass neben der
bezahlten Fischereiabgabe zusätzlich ein Erlaubnisschein vom Grundeigentümer erforderlich
ist, der die Fischereirechte hat.
Wenn Sie mit der Angel oder Handleine in der
See fischen wollen, muss die nationale Fischereiabgabe nicht entrichtet werden. Achten Sie bitte darauf, die vor Ort geltenden Grenzen
zwischen dem Fluss und der See einzuhalten.
Auch wenn Sie für das Fischen von Süßwasserfischen oder Flusskrebsen keine Fischereiabgabe entrichten müssen, müssen Sie diese
bezahlen, wenn während der gewöhnlichen Angelsaison Lachse, Meerforellen oder Seesaiblinge
in das aktuelle Gewässer aufsteigen.
Kontrolle
Alle, die Erlaubnisscheine für Gewässer mit Lachsen, Meerforellen oder Seesaiblingen verkaufen,
sind berechtigt zu kontrollieren, ob Sie die nationale Fischereiabgabe entrichtet haben.
Tragen Sie deshalb beim Angeln immer den
Zahlungsnachweis und einen ID-Nachweis bei
sich, damit diese der Polizei oder des
Kontrolleurs auf Verlangen vorgezeigt werden
können.
Norwegian Environment Agency | Telephone: +47 73 58 05 00 | E-mail: [email protected] | Internet: www.environmentagency.no | Postal address: Postboks 5672 Sluppen, No-7485 Trondheim
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FACT SHEET
M-389|2015
So bezahlen Sie die nationale
Fischereiabgabe
Sie können entweder per Banküberweisung oder
im Internet mit VISA oder MasterCard/Eurocard
bezahlen.
Zahlen mit Visa- oder MasterCard/Eurocard
Wenn Sie mit Visa- oder MasterCard/Eurocard
bezahlen möchten, nutzen Sie bitte einen Computer oder ein Smartphone und klicken Sie sich
bei http://fiskeravgift.miljodirektoratet.no/
ein. Folgen Sie dort der Anleitung.
Nach erfolgter Bezahlung erhalten Sie eine EMail mit einer Quittung, die Sie ausdrucken und
beim Angeln bei sich tragen müssen. Die Quittung belegt zusammen mit Ihrem ID-Nachweis,
dass Sie die nationale Fischereiabgabe bezahlt
haben. Für die Einzahlung über die Website wird
eine Gebühr von NOK 6,- erhoben.
Banküberweisung aus dem Ausland
Sie können die Fischereiabgabe auch mittels
Überweisung bezahlen:
Empfänger:
Norwegian Environment Agency,
7485 Trondheim, Norway
Kontonr.: 7694 05 02620.
SWIFT: DNBANOKK. IBAN: NO7876940502620.
Geldüberweisung in Norwegen
Sie können die nationale Fischereiabgabe auch
mit einem Bankgiroformular bei einem Postamt
(in kleineren Ortschaften oder Stadtteilen gibt
es auch Lebensmittelgeschäfte mit einem Postschalter) oder einer Bank bezahlen.
GEBÜHREN 2015
Einzelpersonen
NOK 247
Für Familien
NOK 394
(Verheiratete, Zusammenlebende oder Partner mit Kindern zwischen 18 und 20 Jahren
oder Einzelpersonen mit Kindern in dieser
Altersgruppe)
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Empfänger der Fischereiabgabe ist:
Norwegian Environment Agency,
7485 Trondheim
Kontonr.: 7694 05 02620
Geschäftsnr. (KID-Nr.): 00971036028
Unterzeichnen Sie das Formular und behalten
Sie die Quittung als Bestätigung Ihrer Zahlung.
LINK
http://fiskeravgift.miljodirektoratet.no/
www.environmentagency.no