FACT SHEET M-389|2015 Foto: Helge Dyrendal Nationale Fischereiabgabe Alle Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und die Absicht haben, in norwegischen Flüssen oder Seen Salmoniden – Lachse, Forellen und Seesaiblinge – zu fischen, müssen eine nationale Fischereiabgabe entrichten. Der Nachweis über die erfolgte Zahlung ist beim Fischen mitzubringen und auf Verlangen vorzuzeigen. Die Abgabe fließt in einen staatlichen Fischereifonds zur Bewahrung und Pflege der wilden Salmonidenbestände und schafft damit die Voraussetzungen, diese Fischarten weiterhin befischen zu können. Angeln in Flüssen und Seen Angeln in der See oder in den Fjorden Die Fischereiabgabe muss entrichtet sein, wenn Sie die Absicht haben, in einem Gewässerabschnitt zu fischen, in dem es Lachse, Meerforellen oder Seesaiblinge gibt. Dies gilt stromaufwärts bis zu dem ersten Wasserfall oder ersten Hindernis, an dem die Fische nicht mehr aufsteigen können, oder bis zu einer vom Regierungspräsidenten der Provinz (‚fylke‘) festgelegten Grenze. Beachten Sie, dass neben der bezahlten Fischereiabgabe zusätzlich ein Erlaubnisschein vom Grundeigentümer erforderlich ist, der die Fischereirechte hat. Wenn Sie mit der Angel oder Handleine in der See fischen wollen, muss die nationale Fischereiabgabe nicht entrichtet werden. Achten Sie bitte darauf, die vor Ort geltenden Grenzen zwischen dem Fluss und der See einzuhalten. Auch wenn Sie für das Fischen von Süßwasserfischen oder Flusskrebsen keine Fischereiabgabe entrichten müssen, müssen Sie diese bezahlen, wenn während der gewöhnlichen Angelsaison Lachse, Meerforellen oder Seesaiblinge in das aktuelle Gewässer aufsteigen. Kontrolle Alle, die Erlaubnisscheine für Gewässer mit Lachsen, Meerforellen oder Seesaiblingen verkaufen, sind berechtigt zu kontrollieren, ob Sie die nationale Fischereiabgabe entrichtet haben. Tragen Sie deshalb beim Angeln immer den Zahlungsnachweis und einen ID-Nachweis bei sich, damit diese der Polizei oder des Kontrolleurs auf Verlangen vorgezeigt werden können. Norwegian Environment Agency | Telephone: +47 73 58 05 00 | E-mail: [email protected] | Internet: www.environmentagency.no | Postal address: Postboks 5672 Sluppen, No-7485 Trondheim Page 1 FACT SHEET M-389|2015 So bezahlen Sie die nationale Fischereiabgabe Sie können entweder per Banküberweisung oder im Internet mit VISA oder MasterCard/Eurocard bezahlen. Zahlen mit Visa- oder MasterCard/Eurocard Wenn Sie mit Visa- oder MasterCard/Eurocard bezahlen möchten, nutzen Sie bitte einen Computer oder ein Smartphone und klicken Sie sich bei http://fiskeravgift.miljodirektoratet.no/ ein. Folgen Sie dort der Anleitung. Nach erfolgter Bezahlung erhalten Sie eine EMail mit einer Quittung, die Sie ausdrucken und beim Angeln bei sich tragen müssen. Die Quittung belegt zusammen mit Ihrem ID-Nachweis, dass Sie die nationale Fischereiabgabe bezahlt haben. Für die Einzahlung über die Website wird eine Gebühr von NOK 6,- erhoben. Banküberweisung aus dem Ausland Sie können die Fischereiabgabe auch mittels Überweisung bezahlen: Empfänger: Norwegian Environment Agency, 7485 Trondheim, Norway Kontonr.: 7694 05 02620. SWIFT: DNBANOKK. IBAN: NO7876940502620. Geldüberweisung in Norwegen Sie können die nationale Fischereiabgabe auch mit einem Bankgiroformular bei einem Postamt (in kleineren Ortschaften oder Stadtteilen gibt es auch Lebensmittelgeschäfte mit einem Postschalter) oder einer Bank bezahlen. GEBÜHREN 2015 Einzelpersonen NOK 247 Für Familien NOK 394 (Verheiratete, Zusammenlebende oder Partner mit Kindern zwischen 18 und 20 Jahren oder Einzelpersonen mit Kindern in dieser Altersgruppe) Page 2 Empfänger der Fischereiabgabe ist: Norwegian Environment Agency, 7485 Trondheim Kontonr.: 7694 05 02620 Geschäftsnr. (KID-Nr.): 00971036028 Unterzeichnen Sie das Formular und behalten Sie die Quittung als Bestätigung Ihrer Zahlung. LINK http://fiskeravgift.miljodirektoratet.no/ www.environmentagency.no
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