Baugrundstücke für Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften und Mehrfamilienhäuser Sehr gute Wohnlage im Ortsteil Fuhlenbrock ● provisionsfrei ● 15 Baugrundstücke Alles auf einen Blick Grundstücksgrößen und Mindestgebote Grundstück für Einfamilienhaus Grundstück E ca. 494 m² 155.610,00 € Grundstücke für Doppelhaushälften* Grundstück F ca. 330 m² 107.250,00 € Grundstück G ca. 256 m² 88.320,00 € Grundstück H ca. 256 m² 88.320,00 € Grundstück I ca. 256 m² 88.320,00 € Grundstück J ca. 257 m² 88.665,00 € Grundstück K ca. 257 m² 88.665,00 € Grundstück L ca. 256 m² 88.320,00 € Grundstück M ca. 256 m² 88.320,00 € Grundstück N ca. 256 m² 88.320,00 € Grundstück O ca. 342 m² 111.150,00 € Grundstück P ca. 335 m² 115.575,00 € Grundstück Q ca. 333 m² 114.885,00 € Grundstücke für Mehrfamilienhäuser** Grundstück R ca. 957 m² 253.605,00 € Grundstück S ca. 1011 m² 257.805,00 € * Beim Kauf von zwei nebeneinander liegenden Doppelhausgrundstücken (F+G, H+I, J+K, usw.) ist die Bebauung mit einem freistehenden EFH möglich. ** Die höchstzulässige Zahl der Wohnungen je Gebäude ist auf 6 Wohneinheiten begrenzt. Ludgeristraße, 46242 Bottrop-Fuhlenbrock Lage Die Grundstücke befinden sich in BottropFuhlenbrock, an der Ludgeristraße. Fuhlenbrock – eine der beliebtesten Wohngegenden der Stadt. Ein sehr attraktiver Ortsteil, mit vielen Grünflächen und guter Infrastruktur. Schulen und Kindergärten befinden sich in der Nähe. Die A 2 erreichen Sie von hier aus in ca. 5 Minuten. Ansprechpartner Stadt Bottrop ● Natascha Bettermann ● Telefon (02041)70-3195 ● Fax (02041)705-3195 ● E-Mail [email protected] Seite 1 von 5 Eckdaten Objektanschrift Ludgeristraße, 46242 Bottrop-Fuhlenbrock Eigentümer Stadt Bottrop Objektart unbebaute Grundstücke Grundstücksflächen 256 m² - 1.011 m² Grundbuchbelastungen keine Verfügbar ab 2016 Bebauungsmöglichkeit Grundstück E Freistehendes Wohnhaus mit bis zu zwei Wohneinheiten. Grundstücke F – Q Doppelhaushälfte mit einer Wohneinheit. Grundstücke R – S Mehrfamilienhaus mit bis zu sechs Wohneinheiten. Die Bebauungsmöglichkeiten richten sich nach den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 2.10/6 "Ludgeristraße". Den Bebauungsplan finden Sie auch auf der Homepage der Stadt Bottrop unter: http://gis.bottrop.de/resources/hotlink/BPlan/B_Plaene/2_10_6.pdf Erschließungskosten In dem Mindestgebot ist eine Erschließungskostenpauschale bereits einkalkuliert. Im Kaufvertrag treffen Käufer und Verkäufer eine Ablösevereinbarung, so dass mit der Zahlung des Kaufpreises die Erschließungskosten bereits abgegolten sind. Ausgenommen sind die Kosten für den Kanalanschluss. Kaufpreis / Mindestgebot Grundstück für Einfamilienhaus Grundstück E ca. 494 m² 155.610,00 € Grundstücke für Doppelhaushälften Grundstück F ca. 330 m² 107.250,00 € Grundstück G ca. 256 m² 88.320,00 € Grundstück H ca. 256 m² 88.320,00 € Grundstück I ca. 256 m² 88.320,00 € Grundstück J ca. 257 m² 88.665,00 € Grundstück K ca. 257 m² 88.665,00 € Grundstück L ca. 256 m² 88.320,00 € Seite 2 von 5 Grundstück M ca. 256 m² 88.320,00 € Grundstück N ca. 256 m² 88.320,00 € Grundstück O ca. 342 m² 111.150,00 € Grundstück P ca. 335 m² 115.575,00 € Grundstück Q ca. 333 m² 114.885,00 € Grundstücke für Mehrfamilienhäuser Grundstück R ca. 957 m² 253.605,00 € Grundstück S ca. 1011 m² 257.805,00 € Nach endgültiger Vermessung der Grundstücke kann es zu Größenabweichungen von bis zu max. 2 m² kommen. Mehr- oder Minderflächen werden bei Abweichungen um mehr als 1 m² mit dem vom Käufer gebotenen Preis/m² ausgeglichen. Hinweis Dieses Exposé wurde mit Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der vorstehenden und nachstehenden Angaben kann jedoch keine Haftung übernommen werden. Das Exposé stellt kein vertragliches Angebot dar. Maßgeblich sind die im Kaufvertrag geschlossenen Vereinbarungen. Informationen zum Bietverfahren der Stadt Bottrop Die Grundstücke werden gegen Höchstgebot veräußert. Gebote, die unter dem angegebenen Mindestgebot liegen, finden keine Berücksichtigung. Es wird erwartet, dass bei Abgabe eines Angebots die Finanzierung des Kaufpreises sichergestellt ist. Vom Höchstbietenden ist innerhalb von zwei Wochen nach Aufforderung durch die Stadt Bottrop eine entsprechende Zusage des finanzierenden Kreditinstituts beizubringen. Wird ein Finanzierungsnachweis nicht beigebracht, behält sich die Stadt vor, das Angebot unberücksichtigt zu lassen. Auflagen- und bedingungsfreie Kaufgebote müssen spätestens am 15.02.2016 in einem verschlossenen Umschlag bei der Stadt Bottrop eingegangen sein. Kaufangebote richten Sie bitte, wie folgt beschriftet, an die: Stadt Bottrop Fachbereich Immobilienwirtschaft (65/1) Kaufpreisangebot - ungeöffnet weiterleiten Postfach 10 15 54 46215 Bottrop Während der Öffnungszeiten nehmen die Mitarbeiter des Fachbereichs Immobilienwirtschaft (65/1) Ihr Kaufangebot auch im Verwaltungsgebäude Kirchhellener Str. 12 persönlich entgegen. Außerhalb der Öffnungszeiten steht für den Einwurf der Kaufangebote nur der Nachtbriefkasten des Rathauses, Ernst-Wilczok-Platz 1, zur Verfügung. Seite 3 von 5 Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich nicht um eine Ausschreibung nach VOB/VOL handelt. Die Stadt Bottrop bleibt in ihrer Veräußerungsentscheidung frei. Ansprechpartner Name Stadt Bottrop Natascha Bettermann Anschrift Kirchhellener Straße 12, 46236 Bottrop Telefon (0 20 41) 70 - 31 95 Fax (0 20 41) 70 5 - 31 95 E-Mail [email protected] Objektbeschreibung Gelegen in einer der beliebtesten Wohngegenden von Bottrop entsteht an der „Ludgeristraße“ ein neues Baugebiet, bestehend aus Grundstücken für die Errichtung von Einzel-, Doppel- sowie Mehrfamilienhäusern mit jeweils maximal 6 Wohneinheiten (im Gebiet WA 3). Die unterschiedlich vorgesehenen Dachformen, von Flachdach über Pultdach im Gebiet WA 2 und 3, bis hin zum Satteldach im Gebiet WA 1 bieten verschiedenste Gestaltungsmöglichkeiten für jeden Geschmack. Die Vorgaben des Bebauungsplanes lassen zudem auch für den einzelnen Bauherrn viel Raum für die individuelle Planung. Das angebotene Eckgrundstück E, welches an der Ketteler- und der noch zu erschließenden Planstraße liegt, ist für die Bebauung mit einem zweigeschossigen (2. Vollgeschoss im Dachgeschoss) freistehenden Einfamilienhaus mit Satteldach (max. 45 ° Dachneigung) vorgesehen. Für die hier angebotenen, an der Ludgeri- bzw. noch zu erschließenden Planstraße gelegenen Baugrundstücke F - Q, ist die Errichtung von zweigeschossigen Doppelhaushälften mit Flachdach oder Pultdach (max. 15° Dachneigung) festgesetzt. Beim Kauf zweier benachbarter Doppelhausgrundstücke (z. B. F+G, L+M, usw.) ist die Bebauung mit einem freistehenden Einfamilienhaus ebenfalls möglich. In den Einfamilienhäusern ist eine zusätzliche Einliegerwohnung zulässig. Voraussetzung für die Genehmigung der Einliegerwohnung ist der Nachweis über drei PKW-Stellplätze auf dem Grundstück. Des Weiteren bietet die Stadt die Grundstücke R und S im Gebiet WA 3 des Bebauungsplanes an. Für diese beiden Grundstücke ist die Errichtung von dreigeschossigen Mehrfamilienhäusern mit Flachdach oder Pultdach (max. 15° Dachneigung) festgesetzt. Dabei ist die höchstzulässige Zahl der Wohnungen je Gebäude auf 6 Wohneinheiten begrenzt. Je Einheit sind 1,5 Stellplätze auf dem Grundstück nachzuweisen. Seite 4 von 5 Die Erschließung der Erschließungskosten dementsprechend Baugrundstücke wurden nicht mehr pauschal beginnt in gesondert voraussichtlich das Mindestgebot abgerechnet. im 1. Quartal einkalkuliert Ausgenommen 2016. und hiervon Die werden sind die Kanalanschlusskosten. Einzelheiten zur Art und Weise der Bebauung sind mit dem Stadtplanungsamt der Stadt Bottrop abzustimmen. Ansprechpartnerin Frau Nohner, Stadtplanungsamt (61), Telefon (02041)703362 Sonstiges Die Käufer sind verpflichtet, die Grundstücke innerhalb von zwei Jahren nach Abschluss des Grundstückskaufvertrages zu bebauen. Sämtliche mit der Durchführung des Kaufvertrages anfallenden Kosten tragen die Käufer. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Für weitere Informationen rufen Sie uns bitte unter der Telefonnummer (0 20 41) 70 - 31 95 an. Es berät Sie: Frau Bettermann. 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