Bürogewerbefläche mit Blick auf Bottrop`s Wahrzeichen

Baugrundstücke für Einfamilienhäuser,
Doppelhaushälften und Mehrfamilienhäuser
Sehr gute Wohnlage im Ortsteil Fuhlenbrock ● provisionsfrei ● 15 Baugrundstücke
Alles auf einen Blick
Grundstücksgrößen und Mindestgebote
Grundstück für Einfamilienhaus
Grundstück E
ca. 494 m²
155.610,00 €
Grundstücke für Doppelhaushälften*
Grundstück F
ca. 330 m²
107.250,00 €
Grundstück G
ca. 256 m²
88.320,00 €
Grundstück H
ca. 256 m²
88.320,00 €
Grundstück I
ca. 256 m²
88.320,00 €
Grundstück J
ca. 257 m²
88.665,00 €
Grundstück K
ca. 257 m²
88.665,00 €
Grundstück L
ca. 256 m²
88.320,00 €
Grundstück M
ca. 256 m²
88.320,00 €
Grundstück N
ca. 256 m²
88.320,00 €
Grundstück O
ca. 342 m²
111.150,00 €
Grundstück P
ca. 335 m²
115.575,00 €
Grundstück Q
ca. 333 m²
114.885,00 €
Grundstücke für Mehrfamilienhäuser**
Grundstück R
ca. 957 m²
253.605,00 €
Grundstück S
ca. 1011 m²
257.805,00 €
* Beim Kauf von zwei nebeneinander liegenden Doppelhausgrundstücken (F+G, H+I, J+K, usw.) ist die Bebauung mit einem
freistehenden EFH möglich.
** Die höchstzulässige Zahl der Wohnungen je Gebäude ist auf 6
Wohneinheiten begrenzt.
Ludgeristraße, 46242 Bottrop-Fuhlenbrock
Lage
Die Grundstücke befinden sich in BottropFuhlenbrock, an der Ludgeristraße. Fuhlenbrock
– eine der beliebtesten Wohngegenden der
Stadt. Ein sehr attraktiver Ortsteil, mit vielen
Grünflächen und guter Infrastruktur. Schulen
und Kindergärten befinden sich in der Nähe. Die
A 2 erreichen Sie von hier aus in ca. 5 Minuten.
Ansprechpartner
Stadt Bottrop ● Natascha Bettermann ● Telefon (02041)70-3195 ● Fax (02041)705-3195 ● E-Mail [email protected]
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Eckdaten
Objektanschrift
Ludgeristraße, 46242 Bottrop-Fuhlenbrock
Eigentümer
Stadt Bottrop
Objektart
unbebaute Grundstücke
Grundstücksflächen
256 m² - 1.011 m²
Grundbuchbelastungen keine
Verfügbar ab
2016
Bebauungsmöglichkeit
Grundstück E
Freistehendes Wohnhaus mit bis zu zwei Wohneinheiten.
Grundstücke F – Q
Doppelhaushälfte mit einer Wohneinheit.
Grundstücke R – S
Mehrfamilienhaus mit bis zu sechs Wohneinheiten.
Die Bebauungsmöglichkeiten richten sich nach den Festsetzungen des
Bebauungsplans Nr. 2.10/6 "Ludgeristraße".
Den Bebauungsplan finden Sie auch auf der Homepage der Stadt Bottrop
unter:
http://gis.bottrop.de/resources/hotlink/BPlan/B_Plaene/2_10_6.pdf
Erschließungskosten
In dem Mindestgebot ist eine Erschließungskostenpauschale bereits
einkalkuliert.
Im
Kaufvertrag
treffen
Käufer
und
Verkäufer
eine
Ablösevereinbarung, so dass mit der Zahlung des Kaufpreises die
Erschließungskosten bereits abgegolten sind. Ausgenommen sind die
Kosten für den Kanalanschluss.
Kaufpreis / Mindestgebot
Grundstück für Einfamilienhaus
Grundstück E
ca. 494 m²
155.610,00 €
Grundstücke für Doppelhaushälften
Grundstück F
ca. 330 m²
107.250,00 €
Grundstück G
ca. 256 m²
88.320,00 €
Grundstück H
ca. 256 m²
88.320,00 €
Grundstück I
ca. 256 m²
88.320,00 €
Grundstück J
ca. 257 m²
88.665,00 €
Grundstück K
ca. 257 m²
88.665,00 €
Grundstück L
ca. 256 m²
88.320,00 €
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Grundstück M
ca. 256 m²
88.320,00 €
Grundstück N
ca. 256 m²
88.320,00 €
Grundstück O
ca. 342 m²
111.150,00 €
Grundstück P
ca. 335 m²
115.575,00 €
Grundstück Q
ca. 333 m²
114.885,00 €
Grundstücke für Mehrfamilienhäuser
Grundstück R
ca. 957 m²
253.605,00 €
Grundstück S
ca. 1011 m²
257.805,00 €
Nach endgültiger Vermessung der Grundstücke kann es zu Größenabweichungen von bis zu max. 2
m² kommen. Mehr- oder Minderflächen werden bei Abweichungen um mehr als 1 m² mit dem vom
Käufer gebotenen Preis/m² ausgeglichen.
Hinweis
Dieses Exposé wurde mit Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der vorstehenden
und nachstehenden Angaben kann jedoch keine Haftung übernommen werden. Das Exposé stellt kein
vertragliches Angebot dar. Maßgeblich sind die im Kaufvertrag geschlossenen Vereinbarungen.
Informationen zum Bietverfahren der Stadt Bottrop
Die Grundstücke werden gegen Höchstgebot veräußert. Gebote, die unter dem angegebenen
Mindestgebot liegen, finden keine Berücksichtigung. Es wird erwartet, dass bei Abgabe eines
Angebots die Finanzierung des Kaufpreises sichergestellt ist. Vom Höchstbietenden ist innerhalb von
zwei Wochen nach Aufforderung durch die Stadt Bottrop eine entsprechende Zusage des
finanzierenden Kreditinstituts beizubringen. Wird ein Finanzierungsnachweis nicht beigebracht, behält
sich die Stadt vor, das Angebot unberücksichtigt zu lassen.
Auflagen-
und bedingungsfreie Kaufgebote müssen spätestens
am
15.02.2016
in einem
verschlossenen Umschlag bei der Stadt Bottrop eingegangen sein. Kaufangebote richten Sie bitte, wie
folgt beschriftet, an die:
Stadt Bottrop
Fachbereich Immobilienwirtschaft (65/1)
Kaufpreisangebot - ungeöffnet weiterleiten Postfach 10 15 54
46215 Bottrop
Während der Öffnungszeiten nehmen die Mitarbeiter des Fachbereichs Immobilienwirtschaft (65/1) Ihr
Kaufangebot auch im Verwaltungsgebäude Kirchhellener Str. 12 persönlich entgegen. Außerhalb der
Öffnungszeiten steht für den Einwurf der Kaufangebote nur der Nachtbriefkasten des Rathauses,
Ernst-Wilczok-Platz 1, zur Verfügung.
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Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich nicht um eine Ausschreibung nach
VOB/VOL handelt. Die Stadt Bottrop bleibt in ihrer Veräußerungsentscheidung frei.
Ansprechpartner
Name
Stadt Bottrop
Natascha Bettermann
Anschrift
Kirchhellener Straße 12, 46236 Bottrop
Telefon
(0 20 41) 70 - 31 95
Fax
(0 20 41) 70 5 - 31 95
E-Mail
[email protected]
Objektbeschreibung
Gelegen in einer der beliebtesten Wohngegenden von Bottrop entsteht an der „Ludgeristraße“ ein
neues Baugebiet, bestehend aus Grundstücken für die Errichtung von Einzel-,
Doppel- sowie
Mehrfamilienhäusern mit jeweils maximal 6 Wohneinheiten (im Gebiet WA 3). Die unterschiedlich
vorgesehenen Dachformen, von Flachdach über Pultdach im Gebiet WA 2 und 3, bis hin zum
Satteldach im Gebiet WA 1 bieten verschiedenste Gestaltungsmöglichkeiten für jeden Geschmack.
Die Vorgaben des Bebauungsplanes lassen zudem auch für den einzelnen Bauherrn viel Raum für die
individuelle Planung.
Das angebotene Eckgrundstück E, welches an der Ketteler- und der noch zu erschließenden
Planstraße liegt,
ist für die Bebauung mit einem zweigeschossigen (2. Vollgeschoss im
Dachgeschoss) freistehenden Einfamilienhaus mit Satteldach (max. 45 ° Dachneigung) vorgesehen.
Für die hier angebotenen, an der Ludgeri- bzw. noch zu erschließenden Planstraße gelegenen
Baugrundstücke F - Q, ist die Errichtung von zweigeschossigen Doppelhaushälften mit Flachdach
oder
Pultdach
(max.
15°
Dachneigung)
festgesetzt.
Beim
Kauf
zweier
benachbarter
Doppelhausgrundstücke (z. B. F+G, L+M, usw.) ist die Bebauung mit einem freistehenden
Einfamilienhaus ebenfalls möglich.
In den Einfamilienhäusern ist eine zusätzliche Einliegerwohnung zulässig. Voraussetzung für die
Genehmigung der Einliegerwohnung ist der Nachweis über drei PKW-Stellplätze auf dem Grundstück.
Des Weiteren bietet die Stadt die Grundstücke R und S im Gebiet WA 3 des Bebauungsplanes an. Für
diese beiden Grundstücke ist die Errichtung von dreigeschossigen Mehrfamilienhäusern mit
Flachdach oder Pultdach (max. 15° Dachneigung) festgesetzt. Dabei ist die höchstzulässige Zahl der
Wohnungen je Gebäude auf 6 Wohneinheiten begrenzt. Je Einheit sind 1,5 Stellplätze auf dem
Grundstück nachzuweisen.
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Die
Erschließung
der
Erschließungskosten
dementsprechend
Baugrundstücke
wurden
nicht
mehr
pauschal
beginnt
in
gesondert
voraussichtlich
das
Mindestgebot
abgerechnet.
im
1.
Quartal
einkalkuliert
Ausgenommen
2016.
und
hiervon
Die
werden
sind
die
Kanalanschlusskosten.
Einzelheiten zur Art und Weise der Bebauung sind mit dem Stadtplanungsamt der Stadt Bottrop
abzustimmen. Ansprechpartnerin Frau Nohner, Stadtplanungsamt (61), Telefon (02041)703362
Sonstiges
Die Käufer sind verpflichtet, die Grundstücke innerhalb von zwei Jahren nach Abschluss des
Grundstückskaufvertrages zu bebauen.
Sämtliche mit der Durchführung des Kaufvertrages anfallenden Kosten tragen die Käufer.
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Für weitere Informationen rufen Sie uns bitte unter der Telefonnummer
(0 20 41) 70 - 31 95 an. Es berät Sie: Frau Bettermann.
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