Durchführungsbestimmungen (Frauen)

Durchführungsbestimmungen 2015/2016
der Frauen Kreisliga, Kreisklassen A-Ost und A-West
(kreisübergreifende Staffeln)
der Kreisfußballverbände Plön, Kiel, Rendsburg-Eckernförde
Gliederung/Inhaltsverzeichnis
1. Allgemeines
2. Ergebnismeldung
3. Spielpläne
4. Spielberichte
5. Spielverlegungen
6. Absagen wegen Unbespielbarkeit des Platzes
7. Spieltracht
8. Untere Mannschaften
9. Ausrichten von Heimspielen
10. Schiedsrichter
11. Auswechslungen von Spielerinnen
12. Feldverweis nach zwei Verwarnungen
13. Staffelstärken
14. Regelung des Auf- und Abstiegs Spielserie 2015/2016
15. Stärkung der Willkommensstruktur
16. Ansprechpartner
17. Staffelleitung
18. Besonderheiten
1. Allgemeines
Der Spielbetrieb wird nach den Satzungen und Ordnungen des SHFV und des DFB
durchgeführt. Alle Mitteilungen des SHFV und die DFBnet-Mitteilungen zum Spielbetrieb
erfolgen nur noch über das Elektronische Postfach. Der Vereinsmeldebogen ist durch die
Vereine aktuell zu halten.
Für die KHM und Pokalrunden gelten separate Bestimmungen der Kreisfußballverbände.
2. Ergebnismeldung
Die gastgebenden Vereine sind gem. §2a der SpO verpflichtet, die Spielergebnisse
unverzüglich spätestens eine Stunde nach spielende dem SHVF über das DFBnet zu
melden.
3. Spielpläne
Der Spielbetrieb im SHFV wird über das DFBnet abgewickelt. Dieses bezieht sich auch
auf Nachholspiele und Spielverlegungen. Jeder Verein ist verpflichtet, regelmäßig
(zeitnah) die Spielpläne im DFBnet (www.fussball.de) einzusehen.
4. Spielbericht
Im Seniorinnenbereich kommt in allen Spielklassen sowie Freundschaftsspielen der
Spielbericht online zum Einsatz. Hierfür ist zwingend eine Erweiterung für die Kennung
zwingend notwendig. Für Turnier (auch Halle) sind Spielerlisten zu erstellen. Für die
unverzügliche Einsendung der Spielerlisten an den zuständigen Staffelleiter ist die
Heimmannschaft zuständig.
Vereine müssen den Spielberichtsbogen am jeweiligen Spieltag mindestens einen
Stunde vor Spielbeginn freischalten. Beide Mannschaften sind für den Ausdruck-der
Ausfertigung für den Schiedsrichter – des Spielberichts verantwortlich. Dies
gewährleistet einen reibungslosen Ablauf,- auch für Vereine mit schwacher
Internetverbindung. Selbstverständlich kann nach wie vor der Spielbericht beim
Heimverein freigeschaltet werden, dies ist aber im Vorwege durch den Gastverein zu
klären.
Vereinsvertreter haben nachdem der Schiedsrichter den Spielbericht vor Ort ausgefüllt
hat, dies mit der jeweiligen Vereinskennung elektronisch zu bestätigen. Ist dies nicht der
möglich, erhalten die Vereine bis zum drauffolgenden Werktag die Möglichkeit,
eventuelle Korrekturen z.B. wegen fehlerhafter Ein-/Angaben durch den Schiedsrichter
durchzuführen. Korrekturen sind nur schriftlich über das elektrische Postfach an den
zuständigen Staffelleiter/in zu melden.
Kommt Spielbericht online aus irgendwelchen Gründen nicht zustande, so ist der
Spielbericht in Papierform sofort durch den Heimverein an den zuständigen
Staffelleiter/in zu schicken.
5. Spielverlegungen
Spielverlegungen sind nur über das online System (Spielverlegung online) zu beantragen
und werden nur über das online System genehmigt.
Spielverlegungen müssen mindestens 10 Tagen vor dem Austragen des angesetzten
Pflichtspiel beantragt werden
Eine Genehmigung erfolgt nur nach vorhergegangenem Einvernehmen beider Vereine
und Staffelleiter/in (§17,18 SpO)
Bei einer ungenehmigten Spielverlegung wird das Spiel für beide Mannschaft als nicht
angetreten gewertet zieht ein Ordnungsgeld nach sich.
6. Meldungen von Spielausfällen/-absagen
Bei Spielausfällen wegen Unbespielbarkeit des Platzes, hat der Heimverein sofort,
spätestens bis 11.00 Uhr, mindestens 3 Stunden vor Spielbeginn am Spieltag die
Staffelleiterin/den Staffelleiter zu informieren. Eine Nichtmeldung von Spielausfällen
wird mit einer Ordnungsgeldstrafe belegt. Im Anschluss sind der Gastverein und die
angesetzte Schiedsrichterin/der angesetzte Schiedsrichter zu benachrichtigen.
Reist eine Schiedsrichterin/ein Schiedsrichter oder Verein an, obwohl diese korrekt über
die Absage informiert wurden, entfallen Kostenerhebungen. Sollte aus Gründen, die
keiner der beteiligten Vereine zu vertreten hat (höhere Gewalt), das Spiel zum
angesetzten Zeitpunkt nicht angepfiffen werden können, so ist eine Wartezeit von 45
Minuten einzuhalten. Kann auch dann das Spiel nicht angepfiffen werden, fällt es aus!
Ein Nichtantreten einer Mannschaft zum angesetzten Spiel regelt § 21 der Spielordnung.
Spielausfälle sind meldepflichtig (schriftlich). Ein Heimrechttausch ist nur in Abstimmung
mit und/oder auf Anordnung der Staffelleiterin/des Staffelleiters möglich. (§§ 34,35 SpO).
Spielabsagen im Geltungsbereich des KFV Kiel
Die Verantwortung über die Bespielbarkeit der Plätze, für alle Spiele auf Kreisebene, wird
(von der Stadt Kiel Anm. d. R.) dem KFV Kiel übertagen. Der KFV setzt bei
Nichtbespielbarkeit der Plätze alle Spiele auf Kreisebene ab. Hiervon sind auch die
Mannschaften des MTV Dänischenhagen, des TSV Bordesholm, des TSV Flintbek, des
TSV Klausdorf 2 und der TSG Concordia Schönkirchen betroffen, sofern sie ein
Heimspiel haben.
Eine Absetzung der Spiele wird nicht generell für das gesamte Wochenende
vorgenommen. Jeder Spieltag wird gesondert abgesetzt. Ausnahme: Extreme schlechte
Witterung, bei der vorhersehbar ist, dass eine Austragung von Spielen nicht möglich sein
wird. Die Information über Spielabsagen durch den KFV Kiel erfolgt für alle Vereine auf
der Homepage des KFV Kiel (www.kfv-kiel.de) unter „ Aktuelles „. Folgende Zeiten für
Spielabsetzungen (Veröffentlichung auf der Homepage des KFV Kiel) sind verbindlich.
 Absagen für Wochenspieltage ( Montag bis Freitag ) taggleich bis spätestens 13:00 Uhr.
 Absagen für den Sonnabend: taggleich bis spätestens 10:00 Uhr
 Absagen für Sonntag: bis spätestens 19:00 Uhr des Vortage
Spielabsagen im Geltungsbereich des KFV Rendsburg-Eckernförde:
Spielabsagen infolge unbespielbarer Plätze:
 wochentags (Montag – Freitag) spätestens 2,5 Stunden vorher beim Gastverein.
 Absagen für Sonnabend beim Gastverein: bis spätestens 11:00 Uhr.
 Absagen für Sonntag beim Gastverein: bis spätestens 10:00 Uhr.
Der Staffelleiter ist auf jeden Fall vorher zu informieren. (Telefon, elektronisches
Postfach ).
7. Spielkleidung
Die Heimmannschaft ist verpflichtet, bei gleicher Spieltracht andersfarbige
Ausweichtrikots zu tragen. Dem Schiedsrichter ist die Farbe SCHWARZ vorbehalten
8. Untere Mannschaften
In der Kreisklasse A West wird §6 a der SpO angewendet.
9. Ausrichten von Heimspielen
Jeder Platzverein ist für die Sicherheit und den Schutz der gegnerischen Spieler, der
Schiedsrichter verantwortlich. Es sind bezüglich der Platzdisziplin die Bestimmungen des
§37 der SpO zu beachten.
Auf §32 a der Spo wird besonders hingewiesen, wonach Spiele nur auf dem gemeldeten
Hauptfeld ausgetragen werden dürfen. Auf genehmigten Ausweichplätzen darf nur
gespielt werden, wenn der Eigentümer des Hauptspielfeldes diesen gesperrt hat. Ist der
Ausweichplatz kein Naturrasenplatz, sind Gegner, Schiedsrichter und Spielausschuss
hierüber bis spätestens 10:00 des aktuellen Spieltages telefonisch und per E-Mail zu
informieren.(Elekrtische Postfach)
Sollte die vorgegebene Information nicht oder nicht termingerecht erfolgen, obliegt dem
Gastverein die Entscheidung, ob das Spiel durchgeführt wird oder nicht. Entscheidet sich
der Gastverein dafür das Spiel nicht auszutragen, trägt der Heimverein die angefallenen
Kosten des Gegners und Schiedsrichters.
Im Geltungsbereich des KFV Rendsburg-Eckernförde sind von der Reglung nach Absatz
zwei und drei der TuS Rotenhof, Büdelsdorfer TSV, Osterrönfelder TSV und Gettorfer SC
alle Kunstrasen ausgenommen. Der Gettorfer SC (Grandplatz) ist nur bei entsprechend
vorherrschender Schlechtwetterlage ausgenommen.
10. Schiedsrichter
Die
Ansetzung
der
Schiedsrichter
erfolgt
durch
den
zuständigen
Kreisschiedsrichterausschuss. Jeder Verein hat für ausreichend Schutz und Sicherheit
der Spieler und Schiedsrichter vor, während und nach dem Spiel zu sorgen.
Entsprechende Hinweisschilder müssen vorhanden sein.
Dem Schiedsrichter sind die Auslagen vor dem Spiel vom Platzverein gegen Quittung
auszuzahlen. Dieses gilt nicht für den KFV Rendsburg-Eckernförde. (s. dortige
Bestimmungen).
11. Auswechselspielerinnen
In der Kreisliga und Kreisklassen dürfen bis zu vier Spielerinnen ausgetauscht werden,
ein Wiedereinwechseln ist erlaubt. Diese Reglung zählt auch für gemeldete 9er
Mannschaften. Einwechselspielerinnen, Trainer und Betreuer haben sich auf der Seite
der Coaching-Zone auf je eine Bank aufzuhalten.
12. Feldverweis nach zwei Verwarnungen (gelb/rot)
§45 a der SpO findet Anwendung
13. Staffelstärke
Die Kreisliga besteht in der Saison 2015/2016 aus 12 Mannschaften. Die Staffelstärken
der Kreisklassen werden nach Eingang und Auswertung der Meldebögen rechtzeitig
festgelegt.
14. Auf- u. Abstiegsregelung
Aus der Kreisliga gibt es zwei Regelabsteiger.
Bei der Verbandsliga Nord in die Kreisliga gilt:
Der durch den Aufstieg des Meisters der Kreisliga freie Platz wird durch den 1. Absteiger
der Verbandsliga Nord eingenommen. Steigen aus der Verbandsliga Nord zusätzliche
Mannschaften in die Kreisliga ab und es steigt keine weitere Mannschaft aus KL in die VL
auf, so erhöht sich die Zahl der Absteiger aus der Kreisliga entsprechend.
Der jeweils 1. Platzierte der Kreisklasse A-Ost und der Kreisklasse A-West steigen direkt
in die Kreisliga auf.
Der jeweils 2. Platzierte der Kreisklasse A-Ost und der Kreisklasse A-West führen nach
Beendigung der Punktserie rechtzeitig vorsorgliche Aufstiegsspiele durch. Sollte die
Staffelstärke der Kreisliga nach Auswertung der Meldelisten zur Saison 2016/2017 unter
12 Mannschaften betragen, so rücken die Mannschaften entsprechend der Reihenfolge
der Platzierung der Aufstiegsspiele in die Kreisliga nach. Entsprechendes gilt, wenn es
keine Absteiger aus der Verbandsliga Nord gibt.
15. Stärkung der Willkommensstruktur
Stärkung der Willkommensstruktur
„Handshake“ vor und nach dem Spiel
–
HANDSHAKE
Durchführung
des
Rituals
Ablauf vor dem Spiel:
(1) gemeinsames Einlaufen beider Mannschaften auf das Spielfeld unter Anführung des
SR
(2) Begrüßung der Spieler der Gastmannschaft mit dem SR und den Spielern der
Heimmannschaft per Handschlag und Gang in die eigene Spielhälfte & gleichzeitige
Begrüßung der Trainer und Ersatzspieler beider Mannschaften per Handschlag am
Spielfeldrand
(3) Begrüßung der Spieler der Heimmannschaft mit dem SR per Handschlag und Gang in
die eigene Spielhälfte
(4) Weiter mit Seitenwahl etc.
Ablauf nach dem Spiel:
(1) Sammeln aller Spieler, Trainer/Betreuer und SR am Mittelkreis (2) Verabschiedung
aller Beteiligten untereinander per Handschlag (formlos)
16. Ansprechpartner Vorsitzende Frauenausschuss:
Kreis Kiel
Günter Störmer
Vorsitzender Frauenausschuss
Petersburger Weg 102
24331 Kiel
Tel.: 0431-682676
Handy:01606023771
Kreis RD/ECK
Olaf Jacobi
Koordinator Spielbetrieb Frauen
Marienstraße 2a
25590 Osterstedt
Handy:01728954327
Fax:032129009033
Kreis Plön
Christof Witt
Vorsitzender Frauenausschuss
Kohdiek 10
24321 Klamp OT Wentorf
Tel. 04381-5661
Handy:017681408002
Mail: [email protected] Mail: [email protected] Mail:
[email protected]
17. Staffelleitungen:
Kreisliga
Günter Störmer
Kreisliga:
Petersburger Weg 102
24331 Kiel
Tel.: 0431-682676
Handy:01606023771
Kreisklasse A West
Michaela Hall-Schlichter
Hospitantin Kreisklasse A West
Kieler Straße 53
24340 Eckernförde
Handy:01632428223
Kreisklasse A Ost
Michael Reich
Kreisklasse A Ost
Dorfstraße 85
24326 Dersau
Tel. 04526-337682
Handy: 01707336052
Mail: [email protected] Mail: [email protected] Mail: [email protected]
18.
Besonderheiten für den Kreis Rendsburg-Eckernförde
Stichtag für die Qualifizierung der Kreishallenmeisterschaft am 03.01.2016
ist der 22.11.2015