Durchführungsbestimmungen 2015/2016 der Frauen Kreisliga, Kreisklassen A-Ost und A-West (kreisübergreifende Staffeln) der Kreisfußballverbände Plön, Kiel, Rendsburg-Eckernförde Gliederung/Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines 2. Ergebnismeldung 3. Spielpläne 4. Spielberichte 5. Spielverlegungen 6. Absagen wegen Unbespielbarkeit des Platzes 7. Spieltracht 8. Untere Mannschaften 9. Ausrichten von Heimspielen 10. Schiedsrichter 11. Auswechslungen von Spielerinnen 12. Feldverweis nach zwei Verwarnungen 13. Staffelstärken 14. Regelung des Auf- und Abstiegs Spielserie 2015/2016 15. Stärkung der Willkommensstruktur 16. Ansprechpartner 17. Staffelleitung 18. Besonderheiten 1. Allgemeines Der Spielbetrieb wird nach den Satzungen und Ordnungen des SHFV und des DFB durchgeführt. Alle Mitteilungen des SHFV und die DFBnet-Mitteilungen zum Spielbetrieb erfolgen nur noch über das Elektronische Postfach. Der Vereinsmeldebogen ist durch die Vereine aktuell zu halten. Für die KHM und Pokalrunden gelten separate Bestimmungen der Kreisfußballverbände. 2. Ergebnismeldung Die gastgebenden Vereine sind gem. §2a der SpO verpflichtet, die Spielergebnisse unverzüglich spätestens eine Stunde nach spielende dem SHVF über das DFBnet zu melden. 3. Spielpläne Der Spielbetrieb im SHFV wird über das DFBnet abgewickelt. Dieses bezieht sich auch auf Nachholspiele und Spielverlegungen. Jeder Verein ist verpflichtet, regelmäßig (zeitnah) die Spielpläne im DFBnet (www.fussball.de) einzusehen. 4. Spielbericht Im Seniorinnenbereich kommt in allen Spielklassen sowie Freundschaftsspielen der Spielbericht online zum Einsatz. Hierfür ist zwingend eine Erweiterung für die Kennung zwingend notwendig. Für Turnier (auch Halle) sind Spielerlisten zu erstellen. Für die unverzügliche Einsendung der Spielerlisten an den zuständigen Staffelleiter ist die Heimmannschaft zuständig. Vereine müssen den Spielberichtsbogen am jeweiligen Spieltag mindestens einen Stunde vor Spielbeginn freischalten. Beide Mannschaften sind für den Ausdruck-der Ausfertigung für den Schiedsrichter – des Spielberichts verantwortlich. Dies gewährleistet einen reibungslosen Ablauf,- auch für Vereine mit schwacher Internetverbindung. Selbstverständlich kann nach wie vor der Spielbericht beim Heimverein freigeschaltet werden, dies ist aber im Vorwege durch den Gastverein zu klären. Vereinsvertreter haben nachdem der Schiedsrichter den Spielbericht vor Ort ausgefüllt hat, dies mit der jeweiligen Vereinskennung elektronisch zu bestätigen. Ist dies nicht der möglich, erhalten die Vereine bis zum drauffolgenden Werktag die Möglichkeit, eventuelle Korrekturen z.B. wegen fehlerhafter Ein-/Angaben durch den Schiedsrichter durchzuführen. Korrekturen sind nur schriftlich über das elektrische Postfach an den zuständigen Staffelleiter/in zu melden. Kommt Spielbericht online aus irgendwelchen Gründen nicht zustande, so ist der Spielbericht in Papierform sofort durch den Heimverein an den zuständigen Staffelleiter/in zu schicken. 5. Spielverlegungen Spielverlegungen sind nur über das online System (Spielverlegung online) zu beantragen und werden nur über das online System genehmigt. Spielverlegungen müssen mindestens 10 Tagen vor dem Austragen des angesetzten Pflichtspiel beantragt werden Eine Genehmigung erfolgt nur nach vorhergegangenem Einvernehmen beider Vereine und Staffelleiter/in (§17,18 SpO) Bei einer ungenehmigten Spielverlegung wird das Spiel für beide Mannschaft als nicht angetreten gewertet zieht ein Ordnungsgeld nach sich. 6. Meldungen von Spielausfällen/-absagen Bei Spielausfällen wegen Unbespielbarkeit des Platzes, hat der Heimverein sofort, spätestens bis 11.00 Uhr, mindestens 3 Stunden vor Spielbeginn am Spieltag die Staffelleiterin/den Staffelleiter zu informieren. Eine Nichtmeldung von Spielausfällen wird mit einer Ordnungsgeldstrafe belegt. Im Anschluss sind der Gastverein und die angesetzte Schiedsrichterin/der angesetzte Schiedsrichter zu benachrichtigen. Reist eine Schiedsrichterin/ein Schiedsrichter oder Verein an, obwohl diese korrekt über die Absage informiert wurden, entfallen Kostenerhebungen. Sollte aus Gründen, die keiner der beteiligten Vereine zu vertreten hat (höhere Gewalt), das Spiel zum angesetzten Zeitpunkt nicht angepfiffen werden können, so ist eine Wartezeit von 45 Minuten einzuhalten. Kann auch dann das Spiel nicht angepfiffen werden, fällt es aus! Ein Nichtantreten einer Mannschaft zum angesetzten Spiel regelt § 21 der Spielordnung. Spielausfälle sind meldepflichtig (schriftlich). Ein Heimrechttausch ist nur in Abstimmung mit und/oder auf Anordnung der Staffelleiterin/des Staffelleiters möglich. (§§ 34,35 SpO). Spielabsagen im Geltungsbereich des KFV Kiel Die Verantwortung über die Bespielbarkeit der Plätze, für alle Spiele auf Kreisebene, wird (von der Stadt Kiel Anm. d. R.) dem KFV Kiel übertagen. Der KFV setzt bei Nichtbespielbarkeit der Plätze alle Spiele auf Kreisebene ab. Hiervon sind auch die Mannschaften des MTV Dänischenhagen, des TSV Bordesholm, des TSV Flintbek, des TSV Klausdorf 2 und der TSG Concordia Schönkirchen betroffen, sofern sie ein Heimspiel haben. Eine Absetzung der Spiele wird nicht generell für das gesamte Wochenende vorgenommen. Jeder Spieltag wird gesondert abgesetzt. Ausnahme: Extreme schlechte Witterung, bei der vorhersehbar ist, dass eine Austragung von Spielen nicht möglich sein wird. Die Information über Spielabsagen durch den KFV Kiel erfolgt für alle Vereine auf der Homepage des KFV Kiel (www.kfv-kiel.de) unter „ Aktuelles „. Folgende Zeiten für Spielabsetzungen (Veröffentlichung auf der Homepage des KFV Kiel) sind verbindlich. Absagen für Wochenspieltage ( Montag bis Freitag ) taggleich bis spätestens 13:00 Uhr. Absagen für den Sonnabend: taggleich bis spätestens 10:00 Uhr Absagen für Sonntag: bis spätestens 19:00 Uhr des Vortage Spielabsagen im Geltungsbereich des KFV Rendsburg-Eckernförde: Spielabsagen infolge unbespielbarer Plätze: wochentags (Montag – Freitag) spätestens 2,5 Stunden vorher beim Gastverein. Absagen für Sonnabend beim Gastverein: bis spätestens 11:00 Uhr. Absagen für Sonntag beim Gastverein: bis spätestens 10:00 Uhr. Der Staffelleiter ist auf jeden Fall vorher zu informieren. (Telefon, elektronisches Postfach ). 7. Spielkleidung Die Heimmannschaft ist verpflichtet, bei gleicher Spieltracht andersfarbige Ausweichtrikots zu tragen. Dem Schiedsrichter ist die Farbe SCHWARZ vorbehalten 8. Untere Mannschaften In der Kreisklasse A West wird §6 a der SpO angewendet. 9. Ausrichten von Heimspielen Jeder Platzverein ist für die Sicherheit und den Schutz der gegnerischen Spieler, der Schiedsrichter verantwortlich. Es sind bezüglich der Platzdisziplin die Bestimmungen des §37 der SpO zu beachten. Auf §32 a der Spo wird besonders hingewiesen, wonach Spiele nur auf dem gemeldeten Hauptfeld ausgetragen werden dürfen. Auf genehmigten Ausweichplätzen darf nur gespielt werden, wenn der Eigentümer des Hauptspielfeldes diesen gesperrt hat. Ist der Ausweichplatz kein Naturrasenplatz, sind Gegner, Schiedsrichter und Spielausschuss hierüber bis spätestens 10:00 des aktuellen Spieltages telefonisch und per E-Mail zu informieren.(Elekrtische Postfach) Sollte die vorgegebene Information nicht oder nicht termingerecht erfolgen, obliegt dem Gastverein die Entscheidung, ob das Spiel durchgeführt wird oder nicht. Entscheidet sich der Gastverein dafür das Spiel nicht auszutragen, trägt der Heimverein die angefallenen Kosten des Gegners und Schiedsrichters. Im Geltungsbereich des KFV Rendsburg-Eckernförde sind von der Reglung nach Absatz zwei und drei der TuS Rotenhof, Büdelsdorfer TSV, Osterrönfelder TSV und Gettorfer SC alle Kunstrasen ausgenommen. Der Gettorfer SC (Grandplatz) ist nur bei entsprechend vorherrschender Schlechtwetterlage ausgenommen. 10. Schiedsrichter Die Ansetzung der Schiedsrichter erfolgt durch den zuständigen Kreisschiedsrichterausschuss. Jeder Verein hat für ausreichend Schutz und Sicherheit der Spieler und Schiedsrichter vor, während und nach dem Spiel zu sorgen. Entsprechende Hinweisschilder müssen vorhanden sein. Dem Schiedsrichter sind die Auslagen vor dem Spiel vom Platzverein gegen Quittung auszuzahlen. Dieses gilt nicht für den KFV Rendsburg-Eckernförde. (s. dortige Bestimmungen). 11. Auswechselspielerinnen In der Kreisliga und Kreisklassen dürfen bis zu vier Spielerinnen ausgetauscht werden, ein Wiedereinwechseln ist erlaubt. Diese Reglung zählt auch für gemeldete 9er Mannschaften. Einwechselspielerinnen, Trainer und Betreuer haben sich auf der Seite der Coaching-Zone auf je eine Bank aufzuhalten. 12. Feldverweis nach zwei Verwarnungen (gelb/rot) §45 a der SpO findet Anwendung 13. Staffelstärke Die Kreisliga besteht in der Saison 2015/2016 aus 12 Mannschaften. Die Staffelstärken der Kreisklassen werden nach Eingang und Auswertung der Meldebögen rechtzeitig festgelegt. 14. Auf- u. Abstiegsregelung Aus der Kreisliga gibt es zwei Regelabsteiger. Bei der Verbandsliga Nord in die Kreisliga gilt: Der durch den Aufstieg des Meisters der Kreisliga freie Platz wird durch den 1. Absteiger der Verbandsliga Nord eingenommen. Steigen aus der Verbandsliga Nord zusätzliche Mannschaften in die Kreisliga ab und es steigt keine weitere Mannschaft aus KL in die VL auf, so erhöht sich die Zahl der Absteiger aus der Kreisliga entsprechend. Der jeweils 1. Platzierte der Kreisklasse A-Ost und der Kreisklasse A-West steigen direkt in die Kreisliga auf. Der jeweils 2. Platzierte der Kreisklasse A-Ost und der Kreisklasse A-West führen nach Beendigung der Punktserie rechtzeitig vorsorgliche Aufstiegsspiele durch. Sollte die Staffelstärke der Kreisliga nach Auswertung der Meldelisten zur Saison 2016/2017 unter 12 Mannschaften betragen, so rücken die Mannschaften entsprechend der Reihenfolge der Platzierung der Aufstiegsspiele in die Kreisliga nach. Entsprechendes gilt, wenn es keine Absteiger aus der Verbandsliga Nord gibt. 15. Stärkung der Willkommensstruktur Stärkung der Willkommensstruktur „Handshake“ vor und nach dem Spiel – HANDSHAKE Durchführung des Rituals Ablauf vor dem Spiel: (1) gemeinsames Einlaufen beider Mannschaften auf das Spielfeld unter Anführung des SR (2) Begrüßung der Spieler der Gastmannschaft mit dem SR und den Spielern der Heimmannschaft per Handschlag und Gang in die eigene Spielhälfte & gleichzeitige Begrüßung der Trainer und Ersatzspieler beider Mannschaften per Handschlag am Spielfeldrand (3) Begrüßung der Spieler der Heimmannschaft mit dem SR per Handschlag und Gang in die eigene Spielhälfte (4) Weiter mit Seitenwahl etc. Ablauf nach dem Spiel: (1) Sammeln aller Spieler, Trainer/Betreuer und SR am Mittelkreis (2) Verabschiedung aller Beteiligten untereinander per Handschlag (formlos) 16. Ansprechpartner Vorsitzende Frauenausschuss: Kreis Kiel Günter Störmer Vorsitzender Frauenausschuss Petersburger Weg 102 24331 Kiel Tel.: 0431-682676 Handy:01606023771 Kreis RD/ECK Olaf Jacobi Koordinator Spielbetrieb Frauen Marienstraße 2a 25590 Osterstedt Handy:01728954327 Fax:032129009033 Kreis Plön Christof Witt Vorsitzender Frauenausschuss Kohdiek 10 24321 Klamp OT Wentorf Tel. 04381-5661 Handy:017681408002 Mail: [email protected] Mail: [email protected] Mail: [email protected] 17. Staffelleitungen: Kreisliga Günter Störmer Kreisliga: Petersburger Weg 102 24331 Kiel Tel.: 0431-682676 Handy:01606023771 Kreisklasse A West Michaela Hall-Schlichter Hospitantin Kreisklasse A West Kieler Straße 53 24340 Eckernförde Handy:01632428223 Kreisklasse A Ost Michael Reich Kreisklasse A Ost Dorfstraße 85 24326 Dersau Tel. 04526-337682 Handy: 01707336052 Mail: [email protected] Mail: [email protected] Mail: [email protected] 18. Besonderheiten für den Kreis Rendsburg-Eckernförde Stichtag für die Qualifizierung der Kreishallenmeisterschaft am 03.01.2016 ist der 22.11.2015
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