Handballkreis Industrie e.V. Durchführungsbestimmungen für die Qualifikationsspiele im Jugendbereich Kreisliga/Kreisklasse Jungen 1. Spieltechnische Bestimmungen Die organisatorische und spieltechnische Überwachung der Qualifikationsspiele liegt bei dem Jugendausschuss des HK Industrie. Gespielt wird nach den internationalen Handballregeln in der derzeit für den DHB gültigen Fassung. Es gelten die Satzungen des HV Westfalen und die Ordnung des WHV, insbesondere die Jugendordnung, einschließlich aller Zusatzbestimmungen, sowie die Durchführungsbestimmungen des Handballkreises Industrie für die Saison 2014/2015. Die Platzierungsspiele für die Qualifikation zur Kreisliga in der Saison 2015/2016 werden in Turnierform gemäß § 54 Abs. 1 Spielordnung (SpO) ausgetragen. Es kann nur mit 1 Mannschaft pro Verein in einer Altersklasse gespielt werden. 2. Altersklassen Spielberechtigt bei der A – Jugend sind Jungen, die zwischen dem 01.01.1997 bis 31.12.2000 geboren sind, sofern sie das Jugendspielrecht noch besitzen. Bei der B Jugend sind Jungen, die zwischen dem 01.01.1999 bis 31.12.2002, bei der C – Jugend sind Jungen, die zwischen dem 01.01.2001 bis 31.12.2004 geboren sind und bei der D –Jugend sind Jungen, die zwischen dem 01.01.2003 bis zum 31.12.2006, spielberechtigt. 3. Spielverlegungen Spielverlegungen sind nicht möglich 4. Einladung der Vereine Die amtlichen Spielpläne werden im SIS veröffentlicht (Siehe im SIS Saison 2014/15). Die dort angegebenen Anwurfzeiten und Spielhallen gelten als offizielle Einladung der Gastmannschaften. Seite 1 von 5 Version 1.0 Durchführungsbestimmungen 2015 Kreisliga/Kreisklasse Handballkreis Industrie e.V. 5. Schiedsrichter Die Schiedsrichter (SR) für alle Turniere werden vom SR-Wart eingeladen. Die SRKosten der Turniere sowie die Kosten der Aufsichten werden vor Ort auf die beteiligten Vereine umgelegt. Der ausrichtende Verein ist für die Kostenumlegung auf die teilnehmenden Vereine verantwortlich. Abweichend von § 10 Abs. 4 der Finanzordnung gelten hinsichtlich der Kostenerstattung für Schiedsrichter bei Qualifikationsspiele zum Bezirk folgende Regelungen: b) Bei den Qualifikationsspielen mit einer von der normalen Spielzeit (IHF-Regel 2:1) abweichenden Spieldauer, werden die Spielzeiten aller von einem Schiedsrichter an einem Tag geleiteten Spiele addiert. Der Schiedsrichter erhält pro angefangene 10 Minuten Spielzeit eine Aufwandsentschädigung von 4,00 €. Zusätzlich erhalten die Schiedsrichter eine Fahrtkostenerstattung in Höhe von: Fahrer: 0,30 €/Km und Beifahrer: 0,05 €/Km Schiedsrichter, die im Gespann pfeifen, können immer nur eine gemeinsame Fahrt abrechnen. Eine getrennte Abrechnung ist nur mit Genehmigung des zuständigen SR-Ansetzers möglich und ist im Spielbericht zu vermerken. 6. Nichtantreten Tritt eine Mannschaft zu einem Turnier oder Rundenspiel nicht an, scheidet sie aus dem Wettbewerb aus (§§ 49-50 SpO.). Alle bis dahin ausgetragenen Spiele werden aus der Wertung genommen (Ordnungsstrafe 150,00 Euro). Die SRKostenbeteiligung bleibt jedoch bestehen. Die Mannschaft verliert die Berechtigung in der Kreisliga zu spielen. 7. Spielberichte Für jede teilnehmende Mannschaft ist für jedes Spiel ein Spielbericht mit Angabe des Vereins, des Spielers, der Spielausweisnummer und des Geburtsjahrganges auszufüllen. Es dürfen 14 Spieler eingesetzt werden. Die Spielberichte werden durch den anwesenden Kreisvertreter mitgenommen. Die gastgebenden Vereine sind für die Bereitstellung der Spielberichte und den ordnungsgemäßen Spielberichtskopf verantwortlich. Seite 2 von 5 Version 1.0 Durchführungsbestimmungen 2015 Kreisliga/Kreisklasse Handballkreis Industrie e.V. 8. Zeitnehmer, Sekretär Zu jedem Spiel stellt der erstgenannte Verein den Zeitnehmer, der zweitgenannte den Sekretär mit gültigen Ausweisen. Der ausrichtende Verein stellt für die Dauer der Turnierspiele eine mit der öffentlichen Zeitmessanlage vertraute Person in der Halle für evt. Rückfragen bzw. Schwierigkeiten zur Verfügung. 9. Spielkleidung Bei gleicher oder verwechselbarer Spielkleidung wechselt der zweitgenante Verein die Trikots. Die Entscheidung hierüber treffen die Schiedsrichter. Der erstgenante Verein stellt den Spielball. 10. Team Time Out In allen Spielen finden die Regelungen des Team Time Out keine Anwendungen. 11. Punktgleichheit Bei Punktgleichheit von zwei oder mehr Mannschaften gilt der direkte Vergleich. Es wird anhand der von diesen Mannschaften gegeneinander ausgetragenen Spiele eine Tabelle erstellt. In dieser Tabelle erfolgt die Wertung nach dem Punktverhältnis, bei gleichem Punktverhältnis nach der Tordifferenz im Subtraktionsverfahren, bei gleicher Tordifferenz nach den mehr erzielten Toren. Ist auch hier die Anzahl der erzielten Tore gleich, so erfolgt ein 7m-Werfen nach den Durchführungsbestimmungen des DHB nach Regel 14 der Internationalen Handballregeln. 12. Sperren Eine Disqualifikation wegen Beleidigung des / der Schiedsrichter führt ausnahmslos zu einer automatischen Sperre für die nächsten beide Spiele dieser Qualifikationsbzw. Endrunde für den fehlbaren Spieler / die fehlbare Spielerin bzw. den fehlbaren Offiziellen / die fehlbare Offizielle. Die Beleidigung einer dritten Person (dies können sein: Zeitnehmer/in, Sekretär/in, Gegenspieler/in, Mitspieler/in oder auch Zuschauer/in etc.) durch einen Spieler / eine Spielerin oder einen Offiziellen / einer Offiziellen und einer daraus resultierenden Disqualifikation durch den / die Schiedsrichter führt automatisch und ausnahmslos zu einer Sperre von zwei Spiele in dieser Qualifikations- bzw. Endrunde. Seite 3 von 5 Version 1.0 Durchführungsbestimmungen 2015 Kreisliga/Kreisklasse Handballkreis Industrie e.V. 13. Rechtliche Bestimmungen Einsprüche gegen die Wertung eines Turnierspieles müssen unmittelbar nach dem Spiel angekündigt werden (mit Begründung) und spätestens vor Beginn des nächsten Spieles der einspruchsführenden Mannschaft dem anwesenden Kreisvertreter vorliegen. Über den Einspruch entscheidet die aufsichtsführende Person nach Rücksprache mit dem Rechtswart bzw. einem Spruchausschussmitglied. Weitere Rechtsmittel werden ausgeschlossen. 14. Ergebnisdienstdurchsage Die Ergebnisse der Turnierspiele werden von der aufsichtführenden Person an den Pressewart des HK Industrie nach jeweils 3 Spielen weitergegeben und von diesem eingegeben. 15. Spieltermine D-Jugend 09./ 10. Mai 2015 C-Jugend 16. / 17. Mai 2015 B Jugend 16. / 17. Mai 2015 A Jugend 09./ 10. Mai 2015 Die Entscheidungsturniere finden am 30./31. Mai 2015 statt. (2. Spieltag) 16. Spielzeiten Die Spielzeiten werden wie folgt festgesetzt: Männliche A Jugend 4er Gruppe 5er Gruppe 6er Gruppe 2 x 15 Minuten (ohne Pause) 2 x 12 Minuten (ohne Pause) 2 x 10 Minuten (ohne Pause) Männliche B Jugend 4er Gruppe 5er Gruppe 2 x 15 Minuten (ohne Pause) 1 x 20 Minuten (ohne Pause) Männliche C Jugend 4er Gruppe 2 x 12 Minuten (ohne Pause) Männliche D-Jugend 4er Gruppe 5er Gruppe 6er Gruppe 2 x 10 Minuten (ohne Pause) 1 x 15 Minuten 1 x 15 Minuten Seite 4 von 5 Version 1.0 Durchführungsbestimmungen 2015 Kreisliga/Kreisklasse Handballkreis Industrie e.V. 17. Platzverteilung Die endgültige Platzverteilung in der Kreisliga ist abhängig von den Qualifikationen von Jugendmannschaften über Kreisebene. Da diese Spiele meistens erst bis Mitte Juni stattfinden, sind Endscheidungsturniere erforderlich. Wir spielen folgenden Modus: A-Jugend 1. Spieltag: 3 Gruppen à 4, bzw. 5 Mannschaften. Die Plätze 1 + 2 qualifizieren sich direkt für die Kreisliga. 2. Spieltag: 1 Gruppe aller dritt- und viertplatzierten Mannschaften (6 Mannschaften). Die restlichen Plätze für die Kreisliga werden nach der Reihenfolge aufgefüllt. B-Jugend 1. Spieltag: 4 Gruppen à 4, bzw. 5 Mannschaften. Die Plätze 1 + 2 qualifizieren sich direkt für die Kreisliga. 2. Spieltag: 1 Gruppe aller Drittplatzierten (4 Mannschaften). Die restlichen Plätze für die Kreisliga werden nach der Reihenfolge aufgefüllt. C-Jugend 1. Spieltag: 4 Gruppen à 4, bzw. 5 Mannschaften. Die Plätze 1 - 2 qualifizieren sich direkt für die Kreisliga. 2. Spieltag: 1 Gruppe Drittplatzierten (4 Mannschaften). Die restlichen Plätze für die Kreisliga werden nach der Reihenfolge aufgefüllt. D-Jugend 1. Spieltag: 3 Gruppen à 4, bzw. 5 Mannschaften. Die Plätze 1 + 2 (4er Gruppe) und 1 - 3 (5er Gruppe) qualifizieren sich direkt für die Kreisliga. 2. Spieltag: 1 Gruppe aller Dritt + Viertplatzierten (4er Gruppe) sowie Viert- und Fünftplatzierten (5er Gruppe). Die restlichen Plätze für die Kreisliga werden nach der Reihenfolge aufgefüllt. Die A-, B-, und C- Jugendkreisliga wird in der kommenden Saison als 12. Staffel gespielt, die D – Jugend aufgrund der Bezirksmeisterschaften als 10. Staffel. Ulla Wirth JA-Vorsitzende Alexander Kochstädt Jungenwart Waltrop, den 28.04.2015 Der Jugendausschuss des HK Industrie Seite 5 von 5 Version 1.0 Durchführungsbestimmungen 2015 Kreisliga/Kreisklasse
© Copyright 2024 ExpyDoc