Republik Korea, Südkorea - Deutsche Botschaft Seoul

Stand: Feb. 2016
Liste von Anwälten, Notaren und anderen Interessenvertretern
Republik Korea (Südkorea)
Diese Angaben basieren auf der Botschaft zum Zeitpunkt der Abfassung vorliegenden
Informationen. Die Angaben und insbesondere die Benennung der Anwälte und
sonstigen Rechtsbeistände sind unverbindlich und ohne Gewähr. Bei
Mandatserteilung hat der Mandant für alle Kosten und Gebühren selbst
aufzukommen.
Zulassungsfragen
Es besteht kein Anwaltszwang, selbst beim Supreme Court ist eine anwaltliche Vertretung
nicht vorgeschrieben. Für ausländische Prozessparteien empfiehlt sich jedoch die Vertretung
durch einen Rechtsanwalt, weil Gerichtssprache Koreanisch ist.
Die zugelassenen koreanischen Anwälte können vor jedem Gericht in Korea auftreten.
Anspruch auf einen vom Gastland zu stellenden Pflichtverteidiger
Ein Pflichtverteidiger wird auf Antrag des Angeschuldigten unter den Voraussetzungen des
Artikel 33 Nr. 5 Criminal Procedure Act bestellt, das auf seine finanzielle Lage und sonstige
Gründe für das Fehlen eigener Verteidigung abstellt. Die Entscheidung trifft der zuständige
Richter. Artikel 33 des Criminal Procedure Act gilt auch für inhaftierte Ausländer.
Gebührenregelung in Korea
Zu den Anwaltskosten gehören: der Vorschuss als Auftragsgebühr in Höhe von 5% des
Streitwertes oder mindestens 300.000 Won; ein Tageshonorar und ein Erfolgshonorar von
25% bis 30% des Streitwertes. Es gibt keine dem deutschen System ähnliche Gebührentabelle.
Allerdings existieren Richtlinien des Supreme Court und des Koreanischen Anwaltsvereins
mit Empfehlungscharakter.
Anwaltsgebühren werden nur bis zur Höhe des in den Richtlinien des Supreme Court
vorgegebenen Kostenrahmens als Verfahrenskosten anerkannt (Artikel 109 Civil Procedure
Act). Dies bedeutet, dass selbst im Obsiegensfall weniger als die Hälfte der tatsächlich
aufgewendeten Kosten von der gegnerischen Seite zu ersetzen sind.
Prozesskostenhilfe
Auch im Falle einer ausländischen Prozesspartei kann das Gericht gemäß Artikel 128 ff Civil
Procedure Act auf Antrag oder von Amts wegen Prozesskostenhilfe gewähren. Voraussetzung
hierfür ist einerseits die Hilfsbedürftigkeit der Prozesspartei und andererseits, dass der Prozess
nicht offensichtlich erfolglos ist.
Andere Personen, die mit der Rechtsberatung bzw. Rechtsverfolgung beauftragt werden
können
Auf Anfrage einer Prozesspartei können auch juristische Berufsschreiber - langjährige Beamte
der Gerichte oder der Staatsanwaltschaft oder Personen, die das juristische
Berufsschreiberexamen abgelegt haben - Dokumente erstellen und Beweise vorbereiten, die
für den Prozess erforderlich sind, allerdings sind sie nicht berechtigt, die Partei im Prozess zu
vertreten. Auch können neben den zugelassenen Rechtsanwälten Patentspezialisten,
Buchprüfer und Zollspezialisten zur Vertretung der Partei im Rahmen ihres Fachgebietes
ermächtigt werden. Die Deutsch-Koreanische Industrie und Handelskammer in Seoul berät
gegen Entrichtung einer Gebühr über Investitionsmöglichkeiten, Firmengründungen sowie
zum Arbeits- und Steuerrecht. Ferner unterstützt sie bei der Zahlungsabwicklung (Inkasso,
außergerichtliche Streitbeilegung, Schiedsgerichtsverfahren), wobei auch diese Dienstleistung
gebührenpflichtig ist.
Ebenfalls gewährt die Korea Legal Aid Corporation (KLC) allen sich in Korea aufhaltenden
Ausländern Rechtsberatung und Rechtshilfe auf den Gebieten des Straf-, Zivil- und
Familienrechts sowie in Verwaltungsverfahren und bei Verfassungsbeschwerden.
Voraussetzung hierfür sind ein legaler Aufenthalt und ein Monatseinkommen von 1,7
Millionen Won oder weniger. Bei Frauen, die Opfer sexueller Gewalttaten wurden, sowie bei
Prostituierten werden Beratung und Hilfe einkommensunabhängig gewährt.
Die Rechtsberatung erfolgt gebührenfrei. Sollte sich der Rechtsstreit auch unter Einbeziehung
der KLC nicht einvernehmlich lösen lassen, gewährt diese weitergehende Rechtshilfen, wenn
in der Sache hinreichende Erfolgsaussichten bestehen. Im Einzelnen bestimmt die KLC einen
Anwalt und übernimmt vorerst dessen Kosten und die Gerichtsgebühren. Vom Ratsuchenden
sind diese Auslagen grundsätzlich nur dann zu erstatten, wenn er in der Hauptsache obsiegt.
Gleichzeitig eröffnet ihm dies jedoch die Möglichkeit, die Kosten gegenüber dem Gegner
geltend zu machen. Verliert er dagegen in der Hauptsache, sind von ihm nur die
Gerichtskosten zu bezahlen. In Fällen mit einem Streitwert von weniger als 5 Mio. Won
entfällt eine Kostenerstattung ganz.
Zu erreichen ist die KLC über Internet www.klac.or.kr, Telefon (koreaweit unter der
Rufnummer 132) und Fax (02-3482-6556). Die Beratung erfolgt aber grundsätzlich nur in
koreanischer Sprache. Dem Ratsuchenden ist daher anzuraten, sich von einer
koreanischsprachigen Person zu den Terminen begleiten zu lassen.
Informationen zu Familienrecht sind unter www.lawhome.or.kr zu finden.
Der Botschaft sind unten stehende Anwaltsbüros bekannt, bei denen deutschsprachige
Rechtsanwälte beschäftigt sind. Nach Kenntnis der Botschaft übernehmen die meisten der
genannten Kanzleien bei Bedarf auch Strafsachen; ggf. empfiehlt sich eine telefonische
Kontaktaufnahme zur Klärung insbesondere auch der Honorarvorstellungen (Informationen zu
Pflichtverteidigern s. Seite 1).
Die Angaben erfolgen unverbindlich und ohne Gewähr. Es wird keine Gewähr für die
Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben übernommen und mit der Nennung auf dieser
Liste ist keine Empfehlung oder qualitative Bewertung verbunden.
Die Landesvorwahl aus Deutschland für Südkorea lautet 0082. Bei der nachfolgend angegebenen
Ortsvorwahl muss bei einem Anruf aus Deutschland die 0 weggelassen werden.
Bae, Kim & Lee LLC (rund 450 Berufsträger)
Ansprechpartner:
Sprache:
RA Dr. Michael Won-Min SUH
Herr Hee-Gang SHIN, Partner
Herr Mino HAN, Associate
Deutsch, Englisch, Koreanisch
Deutsch, Englisch, Koreanisch
Deutsch, Englisch, Koreanisch
Kontaktinformationen
Hyundai Marine & Fire Insurance Bldg. 17 F
137 Teheran-Ro, Gangnam-gu
Seoul, 06132
Tel.:
82.2.3404.0000 (Zentrale)
82.2.3404.0246 (Herr SUH)
82.2.3404.0156 (Herr SHIN)
82.2.3404.0946 (Herr HAN)
Fax:
82.2.3404.0001
Fachrichtung:
Wirtschafts- und Steuerrecht, Firmengründungen,
Merger & Aquisition, Arbeitsrecht, Kartellrecht,
Gewerblicher Rechtsschutz, Banking & Finance,
Gerichts- und Schiedsverfahren, geistiges Eigentum
E-mail:
Deutsche Studenten und Referendare haben die
Möglichkeit ein Praktikum bzw. die Anwalts-/
Wahlstation abzuleisten.
[email protected]
[email protected]
[email protected]
Hwang Mok Park P.C. Attorneys at Law (120 Rechtsanwälte)
Ansprechpartner: RA Joachim Nowak
9th Fl., Shinhan Bank Bldg.
20, Sejong-daero 9-gil, Jung-gu,
Seoul 04513
Republik Korea
Tel.:
02-772-2709
Fax:
02-772-2800
Mobil:
010-9001-6430
E-mail:
[email protected]
Website:
www.hmplaw.com
Sprache: Deutsch und Englisch
Fachrichtung:
Wirtschafts- und Steuerrecht, Firmengründungen,
Merger & Aquisition, Arbeitsrecht, Bank- und
Versicherungsrecht, Kartellrecht, gewerblicher
Rechtsschutz
RA Nowak bildet deutsche Rechtsreferendare aus.
KIM & CHANG Law Firm (rund 800 Berufsträger)
Ansprechpartner: RA Martin Kagerbauer
Sprache: Deutsch und Englisch
Herr Jeung-Jun PARK
RA Kay-Jannes WEGNER
Herr Jung-taek PARK
Herr Robin Gill-sang LEE
Herr Insoo KIM
39, Sajik-ro 8-gil (Seyang Bldg., Naeja-dong)
Fachrichtung:
alle Bereiche des Wirtschaftsrechts (u.a.
Jongno-gu, Seoul 03170
Gesellschafts- und Steuerrecht, Arbeitsrecht,
Tel:
02-3703-1114 (Zentrale)
Kartellrecht, gewerblicher Rechtsschutz
Tel.:
02-3703-1153 (direkt)
Fax:
02-737-9091
E-mail:
[email protected]
E-mail:
[email protected]
E-mail:
[email protected]
E-mail:
[email protected]
E-mail:
E-mail:
Website:
[email protected]
[email protected]
www.kimchang.com
Deutsche Studenten und Rechtsreferendare werden
regelmäßig ausgebildet.
Law Firm Yang Jae
Ansprechpartner: Frau Juhwa SHIN
6 Fl., Haedong Bldg.
251, Gangnam-daero, Seocho-gu
Seoul 06266
Tel.:
02-522-4264
Fax:
02-522-4265
Mobil:
010-8927-9919
(auch außerhalb der üblichen Arbeitszeiten)
E-mail:
[email protected]
Sprache: Deutsch, Koreanisch, Englisch
Fachrichtung: allg. Wirtschaftsrecht, insb.
Forderungseinziehung, Betreuung Im-/Export
Unternehmens-, Steuer-, Arbeitsrecht, Straf-und
Familienrecht
Yoon Yang LLC (mehr als 340 Rechtsanwälte)
Ansprechpartner: Herr Bernhard Vogel
19th, 22nd, 23rd, 34th Fl. ASEM Tower
517, Yeongdongdae-ro, Gangnam-gu
Seoul 06164
Tel.:
02-6003-7000 / -7077 (direkt)
Fax:
02-6003-7806
Mobil:
019-307-3780
(auch außerhalb der üblichen Arbeitszeiten)
E-mail:
[email protected]
Sprache: Deutsch, Englisch
Fachrichtung: allg. Wirtschafts-, Gesellschafts-,
Steuer-, Arbeits-, Kartellrecht, M&A, gewerblicher
Rechtsschutz, Bank- und Versicherungsrecht
22 Jahre Korea-Erfahrung, Partner zahlreicher
öffentlicher Institutionen in Korea und Deutschland,
Zulassung als Rechtsanwalt in D und beim Korean
Commercial Arbitration Board KCAB,
Bewerbungen von Rechtsreferendaren mit
überdurchschnittlicher Qualifikation sind erwünscht
YULCHON, Attorneys at Law (350 Rechtsanwälte)
Ansprechpartner: Herr Moritz Winkler
Textile Center 12 F.
518, Teheran-ro, Gangnam-gu
Seoul 06180
Tel.:
02-528-5200 (Zentrale)
02-528-5483 (direkt)
Fax:
02-528-5300
Mobil:
010-5016-5483
(auch außerhalb der üblichen Arbeitszeiten)
E-mail:
[email protected]
Sprache: Deutsch, Englisch
Fachrichtung:
Der „German Desk“ betreut deutsche und koreanische
Mandanten in allen Bereichen des Wirtschaftsrechts.
Deutsche Referendare haben die Möglichkeit, die
Wahlpflichtstation zu absolvieren.
Shin & Kim (Rechtsanwaltssozietät, mehr als 380 Berufsträger)
Ansprechpartner: Herr Baek-Lim Whang
8th Floor, State Tower Namsan
100 Toegye-ro, Jung-gu
Seoul 04631
Tel.:
+82 2 316 4624
Fax:
+82 2 756 6226
E-mail:
Website:
Sprache: Deutsch, Englisch, Koreanisch
Fachrichtung:
Alle Bereiche des Wirtschaftsrechts (u.a.
Gesellschaftsrecht, M&A, Arbeitsrecht, Wettbewerbsund Kartellrecht, Immobilienrecht, Gewerblicher
Rechtsschutz, Prozessführung und Schiedsverfahren,
Compliance, Wirtschaftsrecht)
[email protected]
www.shinkim.com/eng/main/.asp
Deutsche Referendare können ausgebildet werden.
In Busan
Arynn Lee
Ansprechpartner: Arynn Lee
Beop-one-ro 18, Busan 47511
Sprache: Deutsch, Englisch
Fachrichtung:
Medizinrecht
Tel.:
Fax:
0082-51-502-3210
0082-51-506-2662
E-mail:
[email protected]
Standesorganisation:
Korean Bar Association
18th Fl., Samwon Tower Bldg.,
124, Teheran-ro, Gangnam-gu
Seoul 06234
Website: www.koreanbar.or.kr/eng/default.asp
Adresse:
Seoul Square 8. Etage
416, Hangang-daero, Jung-gu
Seoul 04637
Post:
C.P.O. Box 1289
Seoul 04535
Deutsche Referendare können ausgebildet werden.
Tel.:
Fax:
Telefon:
++82-2-748-4114
02-34 76-40 00
02-2087-7781-3 (International Affairs)
02-34 76-40 08
02-34 76-27 70 (International Affairs)
Telefax:
++82-2-748-4161
E-Mail:
[email protected]
Homepage:
www.seoul.diplo.de