Orientierungssummen für Taschengeld Kinder bis 9 Jahre (wöchentliche Auszahlung empfohlen) Taschengeldtipps für Eltern 1. Ihr Kind soll den Wert des Geldes erfahren und die Planung der Ausgaben lernen. Deshalb: Zahlen Sie ihm das Taschengeld pünktlich aus, geben Sie ihrem Kind einen festen Monatsbeitrag und vermeiden Sie Extrazuschüsse. Benutzen Sie das Taschengeld nicht als Erziehungsmittel, d. h. setzen Sie es nicht als Belohnung oder Bestrafung ein. 2. Ihr Kind soll Freude an der eigenen Verantwortung und beginnenden Selbständigkeit haben. Es soll aus seinen Erfahrungen und Fehlern lernen. Deshalb: Ihr Kind soll selbst entscheiden, was es mit dem Taschengeld macht. Be- und verurteilen Sie die Ausgaben Ihres Kindes nicht. Verpflichten Sie es nicht zum Sparen. 3. Legen Sie im Vorfeld mit ihrem Kind fest, was vom Taschengeld gekauft werden darf. Notwendige Anschaffunge wie z.B. Schulsachen, Fahrgeld usw. sollten nicht vom Taschengeld bezahlt werden. 4. Ihr Kind soll im Vergleich zu Gleichaltrigen nicht ausgegrenzt werden. Es möchte auch materiell an gesellschaftlichen Angeboten und Aktivitäten teilnehmen oder die Möglichkeit haben, Anderen eine Freude zu bereiten. Deshalb: Versuchen Sie in jedem Fall Ihrem Kind etwas Taschengeld zu geben. Über die Höhe des Taschengeldes sollten Sie flexibel sein, auch wenn es Empfehlungen gibt. unter 6 Jahren 6 – 7 Jahre 8 – 9 Jahre bis zu 0,50 € 1,50 – 2,00 € 2,00 – 2,50 € Kinder und Jugendliche ab 10 Jahre (monatliche Auszahlung empfohlen) 10 – 11 Jahre 12 – 13 Jahre 14 – 15 Jahre 16 – 17 Jahre 18 Jahre 13,00 – 15,00 € 18,00 – 20,00 € 23,00 – 25,00 € 30,00 – 40,00 € 60,00 € Zu Ihrer Information: Was ist der „Taschengeldparagraf“? Der „Taschengeldparagraph“ ist der § 110 im Bürgerlichen Gesetzbuch. Er sagt aus, dass Verträge (jeder Einkauf ist ein Kaufvertrag), den Minderjährige ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters schließen, wirksam sind, wenn die Minderjährigen die vertragsmäßige Leistung (also die Bezahlung des Preises) mit Mitteln bewirkt haben, die ihnen zu diesem Zweck vom gesetzlichen Vertreter oder mit dessen Zustimmung von dritten Personen überlassen worden sind (z.B. das Taschengeld). Stadt - Jena Jugendamt- Jugendarbeit – Jugendschutz Tel.: 492739
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