Taschengeldtipps für Eltern 1. Ihr Kind soll den Wert des Geldes

Orientierungssummen für Taschengeld
Kinder bis 9 Jahre
(wöchentliche Auszahlung empfohlen)
Taschengeldtipps für Eltern
1. Ihr Kind soll den Wert des Geldes
erfahren und die Planung der
Ausgaben lernen. Deshalb: Zahlen
Sie ihm das Taschengeld pünktlich
aus, geben Sie ihrem Kind einen
festen Monatsbeitrag und vermeiden
Sie Extrazuschüsse. Benutzen Sie
das
Taschengeld
nicht
als
Erziehungsmittel, d. h. setzen Sie es
nicht als Belohnung oder Bestrafung
ein.
2. Ihr Kind soll Freude an der eigenen
Verantwortung
und
beginnenden
Selbständigkeit haben. Es soll aus
seinen Erfahrungen und Fehlern
lernen. Deshalb: Ihr Kind soll selbst
entscheiden, was es mit dem
Taschengeld macht. Be- und
verurteilen Sie die Ausgaben Ihres
Kindes nicht. Verpflichten Sie es
nicht zum Sparen.
3. Legen Sie im Vorfeld mit ihrem
Kind fest, was vom Taschengeld
gekauft werden darf. Notwendige
Anschaffunge wie z.B. Schulsachen,
Fahrgeld usw. sollten nicht vom
Taschengeld bezahlt werden.
4. Ihr Kind soll im Vergleich zu
Gleichaltrigen
nicht
ausgegrenzt
werden. Es möchte auch materiell an
gesellschaftlichen Angeboten und
Aktivitäten teilnehmen oder die
Möglichkeit haben, Anderen eine
Freude
zu
bereiten.
Deshalb:
Versuchen Sie in jedem Fall Ihrem
Kind etwas Taschengeld zu geben.
Über die Höhe des Taschengeldes
sollten Sie flexibel sein, auch wenn
es Empfehlungen gibt.
unter 6 Jahren
6 – 7 Jahre
8 – 9 Jahre
bis zu 0,50 €
1,50 – 2,00 €
2,00 – 2,50 €
Kinder und Jugendliche ab 10 Jahre
(monatliche Auszahlung empfohlen)
10 – 11 Jahre
12 – 13 Jahre
14 – 15 Jahre
16 – 17 Jahre
18 Jahre
13,00 – 15,00 €
18,00 – 20,00 €
23,00 – 25,00 €
30,00 – 40,00 €
60,00 €
Zu Ihrer Information:
Was ist der „Taschengeldparagraf“?
Der „Taschengeldparagraph“ ist der § 110
im Bürgerlichen Gesetzbuch. Er sagt aus,
dass Verträge (jeder Einkauf ist ein
Kaufvertrag), den Minderjährige ohne
Zustimmung des gesetzlichen Vertreters
schließen, wirksam sind, wenn die
Minderjährigen die vertragsmäßige Leistung
(also die Bezahlung des Preises) mit Mitteln
bewirkt haben, die ihnen zu diesem Zweck
vom gesetzlichen Vertreter oder mit dessen
Zustimmung
von
dritten
Personen
überlassen worden sind (z.B. das
Taschengeld).
Stadt - Jena
Jugendamt- Jugendarbeit – Jugendschutz
Tel.: 492739