Richtlinien Förderprogramm Brennwert Neubau + Wechsel-Geld für 2016 1. Förderziel Einfache und effiziente Heizungstechnik ist eine komfortable Lösung für Neubauten und Bestandsgebäude. Die Stadtwerke Schwäbisch Gmünd GmbH möchten Sie dabei unterstützen, mit moderner Anlagentechnik langfristig Klima und Ressourcen zu schonen. Was ist der richtige Energieträger? Was die richtige Heiztechnik? Hier sind Ihre Trümpfe für Ihre Gewinn-Strategie in der Wärmeerzeugung. Erdgas Erdgas als Brennstoff liefert mit geringem Platzbedarf, bequemer Beschaffung und Anwendung sowie Liefersicherheit gleich mehrere Vorteile für Sie. Und mit seiner emissionsarmen Verbrennung auch für die Umwelt. Erdgas-Brennwerttechnik Moderne Heizkessel arbeiten im Niedertemperaturbereich. Das heißt, sie werden dank intelligenter Regelungstechnik immer nur mit der Temperatur betrieben, die je nach Witterung und Bedarf gerade notwendig ist. Den hieraus resultierenden Energiespareffekt steigern Erdgas-Brennwertgeräte weiter, indem sie zusätzlich die im Wasserdampf des Abgases enthaltene Wärme nutzen, Sie kühlen die Verbrennungsgase über Wärmetauscher so weit ab, dass Wassertröpfchen entstehen – ein ähnliches Phänomen wie beschlagene Fensterscheiben. Dabei wird so genannte Kondensationswärme frei, die dem Heizsystem wieder zugeführt wird. 2. Gegenstand der Förderung Beim Neubau wird der Einsatz von Erdgas als Primärenergie und beim Wechsel-Geld die Umstellung der Primärenergie auf Erdgas gefördert. Bei beiden Varianten ist der Einbau einer ErdgasBrennwerttechnik und eines Neugerätes Voraussetzung. 3. Zuwendungsempfänger Haus- und Wohnungseigentümer sowie Bauherren, die sich für den Einbau einer ErdgasBrennwertheizung als Wärmeerzeuger entscheiden. 4. Zuwendungsvoraussetzungen Es können nur Maßnahmen gefördert werden, die nicht vor dem 01.01.2016 begonnen worden sind. Es muss ein Erdgasbezug über 2 Jahre durch die Stadtwerke Schwäbisch Gmünd GmbH erfolgen und ein erschließbarer Zugang zum Erdgasnetz (Abnahmestelle) im Gas-Grundversorgungsgebiet der Stadtwerke Schwäbisch Gmünd GmbH vorhanden sein. 5. Art, Umfang und Höhe der Förderung Gebäudetyp Fördergeld für Erdgas-Brennwerttechnik Euro Etagenwohnung 200 Ein- / Zweifamilienhaus 200 Mehrfamilienhaus (3 - 5 Parteien) 400 Mehrfamilienhaus (6 - 11 Parteien) 600 Mehrfamilienhaus (> 11 Parteien) 800 6. Antragsverfahren Die Förderung ist auf einem entsprechenden Formular (Förderantrag 2016) zu beantragen, das bei der Stadtwerke Schwäbisch Gmünd GmbH angefordert oder von deren Internetseite (www.stwgd.de) heruntergeladen werden kann. Der Förderantrag muss bis spätestens 3 Monate nach Inbetriebnahme der Anlage eingereicht werden. Dem Förderantrag ist die Rechnung der ausgeführten Anlagentechnik Seite 1 von 2 Foerderrichtlinien Brennwert Neubau + Wechsel-Geld V1 02.02.2016 La des Fachhandwerks beizufügen. Bei der Umstellung auf Erdgas-Brennwerttechnik benötigen wir zusätzlich ein Messprotokoll der bisherigen Heizungsanlage. 7. Laufzeit des Förderprogramms 01. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016. 8. Auszahlung 8.1 Die Auszahlung des Förderbetrages erfolgt nach Vorlage des Förderantrags. 8.2 Unrechtmäßig erlangte Förderbeträge werden zurückgefordert. 8.3 Die Stadtwerke Schwäbisch Gmünd GmbH behält sich vor, den Förderbetrag zurückzufordern, falls ein Erdgasbezug durch die Stadtwerke Schwäbisch Gmünd GmbH nicht für einen Zeitraum von zwei Jahren erfolgt. 9. Maßgebend für die Förderung sind die jeweils zum Zeitpunkt der Förderung gültigen Förderrichtlinien. Über den Antrag gem. Ziffer 6 entscheidet die Stadtwerke Schwäbisch Gmünd GmbH unter Ausschluss des Rechtswegs. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung wird durch die Antragstellung nicht begründet. Stand: 02.02.2016 Seite 2 von 2 Foerderrichtlinien Brennwert Neubau + Wechsel-Geld V1 02.02.2016 La
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