Foerderrichtlinien Brennwert Neubau und Wechsel

Richtlinien Förderprogramm Brennwert Neubau + Wechsel-Geld für 2016
1. Förderziel
Einfache und effiziente Heizungstechnik ist eine komfortable Lösung für Neubauten und
Bestandsgebäude. Die Stadtwerke Schwäbisch Gmünd GmbH möchten Sie dabei unterstützen, mit
moderner Anlagentechnik langfristig Klima und Ressourcen zu schonen.
Was ist der richtige Energieträger? Was die richtige Heiztechnik? Hier sind Ihre Trümpfe für Ihre
Gewinn-Strategie in der Wärmeerzeugung.
Erdgas
Erdgas als Brennstoff liefert mit geringem Platzbedarf, bequemer Beschaffung und Anwendung sowie
Liefersicherheit gleich mehrere Vorteile für Sie. Und mit seiner emissionsarmen Verbrennung auch für
die Umwelt.
Erdgas-Brennwerttechnik
Moderne Heizkessel arbeiten im Niedertemperaturbereich. Das heißt, sie werden dank intelligenter
Regelungstechnik immer nur mit der Temperatur betrieben, die je nach Witterung und Bedarf gerade
notwendig ist. Den hieraus resultierenden Energiespareffekt steigern Erdgas-Brennwertgeräte weiter,
indem sie zusätzlich die im Wasserdampf des Abgases enthaltene Wärme nutzen, Sie kühlen die
Verbrennungsgase über Wärmetauscher so weit ab, dass Wassertröpfchen entstehen – ein ähnliches
Phänomen wie beschlagene Fensterscheiben. Dabei wird so genannte Kondensationswärme frei, die
dem Heizsystem wieder zugeführt wird.
2. Gegenstand der Förderung
Beim Neubau wird der Einsatz von Erdgas als Primärenergie und beim Wechsel-Geld die Umstellung
der Primärenergie auf Erdgas gefördert. Bei beiden Varianten ist der Einbau einer ErdgasBrennwerttechnik und eines Neugerätes Voraussetzung.
3. Zuwendungsempfänger
Haus- und Wohnungseigentümer sowie Bauherren, die sich für den Einbau einer ErdgasBrennwertheizung als Wärmeerzeuger entscheiden.
4. Zuwendungsvoraussetzungen
Es können nur Maßnahmen gefördert werden, die nicht vor dem 01.01.2016 begonnen worden sind.
Es muss ein Erdgasbezug über 2 Jahre durch die Stadtwerke Schwäbisch Gmünd GmbH erfolgen
und ein erschließbarer Zugang zum Erdgasnetz (Abnahmestelle) im Gas-Grundversorgungsgebiet der
Stadtwerke Schwäbisch Gmünd GmbH vorhanden sein.
5. Art, Umfang und Höhe der Förderung
Gebäudetyp
Fördergeld für
Erdgas-Brennwerttechnik
Euro
Etagenwohnung
200
Ein- / Zweifamilienhaus
200
Mehrfamilienhaus (3 - 5 Parteien)
400
Mehrfamilienhaus (6 - 11 Parteien)
600
Mehrfamilienhaus (> 11 Parteien)
800
6. Antragsverfahren
Die Förderung ist auf einem entsprechenden Formular (Förderantrag 2016) zu beantragen, das bei
der Stadtwerke Schwäbisch Gmünd GmbH angefordert oder von deren Internetseite (www.stwgd.de)
heruntergeladen werden kann. Der Förderantrag muss bis spätestens 3 Monate nach Inbetriebnahme
der Anlage eingereicht werden. Dem Förderantrag ist die Rechnung der ausgeführten Anlagentechnik
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des Fachhandwerks beizufügen. Bei der Umstellung auf Erdgas-Brennwerttechnik benötigen wir
zusätzlich ein Messprotokoll der bisherigen Heizungsanlage.
7. Laufzeit des Förderprogramms
01. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016.
8. Auszahlung
8.1 Die Auszahlung des Förderbetrages erfolgt nach Vorlage des Förderantrags.
8.2 Unrechtmäßig erlangte Förderbeträge werden zurückgefordert.
8.3 Die Stadtwerke Schwäbisch Gmünd GmbH behält sich vor, den Förderbetrag zurückzufordern,
falls ein Erdgasbezug durch die Stadtwerke Schwäbisch Gmünd GmbH nicht für einen Zeitraum von
zwei Jahren erfolgt.
9. Maßgebend für die Förderung sind die jeweils zum Zeitpunkt der Förderung gültigen
Förderrichtlinien. Über den Antrag gem. Ziffer 6 entscheidet die Stadtwerke Schwäbisch Gmünd
GmbH unter Ausschluss des Rechtswegs. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung wird durch die
Antragstellung nicht begründet.
Stand: 02.02.2016
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