Anmeldung für die Unterrichtung im - IHK Lahn-Dill

IHK Lahn-Dill (Wetzlar)
Ansprechpartner:
Heidrun Langner
Telefon: 06441/9448-1710
Telefax: 06441/9448-1799
e-mail: [email protected]
IHK Lahn-Dill (Wetzlar)
Abt. Recht | Fair Play
Friedenstraße 2
35578 Wetzlar
Anmeldung
zur Unterrichtung für das Bewachungsgewerbe
(nach § 34a Abs. 1 Satz 3 Nr.3 Satz 5 GewO)
Anmeldung zur Teilnahme am Unterrichtungsverfahren in der Zeit
vom _______________________________
bis _____________________________________
Sollte eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden können, insbesondere weil das Unterrichtungsverfahren bereits ausgebucht ist, werden wir Sie informieren und Ihnen den nächstmöglichen Termin benennen.
Mit dem Eingang bzw. der schriftlichen Bestätigung der Anmeldung kommt das Vertragsverhältnis zustande.
Teilnehmer: (zutreffendes bitte ankreuzen!)
Name: _______________________________ Vorname: ______________________________
Straße: ______________________________
PLZ Wohnort: ___________________________
geboren am : _________________________
geboren in: _____________________________
Tel.-Nr. dienstlich: _____________________
Geschlecht:
Tel.-Nr. privat: ________________________
männlich
weiblich
Der Teilnehmer ist
1.
Selbständiger im Bewachungsgewerbe.
2.
gesetzlicher Vertreter einer juristischen Person, der mit der Durchführung von
Bewachungsaufgaben direkt befasst ist.
3.
mit der Leitung des Gewerbebetriebes beauftragt.
4.
Unselbständiger, der mit der Durchführung von Bewachungsaufgaben beschäftigt
wird.
Der Umfang des Unterrichtungsverfahrens beträgt
für Teilnehmer nach Nr. 1 - 3: insgesamt 80 Unterrichtsstunden zu je 45 Minuten,
für Teilnehmer nach Nr. 4:
insgesamt 40 Unterrichtsstunden zu je 45 Minuten.
bitte wenden !
Teilnahmebedingungen:
Erklärung über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse: (zutreffendes bitte ankreuzen!)
Die Unterrichtung erfolgt in deutscher Sprache. Um dem komplizierten Unterrichtsstoff folgen und das Erlernte in die Praxis umsetzen
zu können, muss der Teilnehmer über die erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse verfügen. Nicht- oder missverstandene Anweisungen bei der Durchführung von Bewachungsaufgaben sowie Unkenntnis der zu beachtenden Rechtsnormen können schwerwiegende Konsequenzen für Leben, Gesundheit oder Eigentum der bewachten Personen bzw. Objekte haben.
Sollte sich im Laufe der Unterrichtung, insbesondere nach Auswertung der schriftlichen Verständnisfragen herausstellen,
dass der Teilnehmer entgegen seiner nachfolgend gemachten Angaben die deutsche Sprache nicht so perfekt beherrscht,
dass er die fachlichen Ausdrücke und Formulierungen aus den gesamten Sachgebieten vollinhaltlich verstehen kann, so
kann auch keine Bescheinigung über die Unterrichtung im Bewachungsgewerbe nach § 34 a Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 Satz 4 GewO
erteilt werden.
Eine Gebührenrückerstattung ist in diesem Fall nicht möglich nicht möglich.
Beherrschen Sie die deutsche Sprache so perfekt, dass Sie die fachlichen Ausdrücke und Formulierungen aus den Sachgebieten
Recht, Unfallverhütungsvorschriften, Umgang mit Menschen sowie Grundzüge der Sicherheitstechnik vollinhaltlich verstehen können.
ja
nein
Rechnung (zutreffendes bitte ankreuzen)
an den umseitig angegebenen Teilnehmer
an folgende Firma/Anschrift:
____________________________________________________________
((Bestätigung durch Stempel und Unterschrift des Rechnungsempfängers)
Bezahlen Sie die Gebühr für die Teilnahme an der Unterrichtung bitte erst nach Erhalt unserer Rechnung !
Wichtiger Hinweis:
Die Unterrichtungsgebühr beträgt 425,-- €. Beachten Sie bitte, dass Sie an dem Unterrichtungsverfahren nur teilnehmen können, wenn
der Gebührenbetrag vor Beginn des Unterrichtungsverfahrens auf einem unserer Konten eingegangen ist, Sie einen Nachweis über die
gezahlte Unterrichtungsgebühr vorlegen, die verbindliche schriftliche Bestätigung eines Leistungsträger (Agentur für Arbeit etc.) vorliegt
oder wenn der Gebührenbetrag spätestens am 1. Tag der Unterrichtung entrichtet wird.
Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften
Kommt der Vertrag unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (Telefon, E-Mail, Fax oder ähnliche) zustande
(§ 312b BGB), steht Verbrauchern nach Maßgabe der folgenden Hinweise ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Verbraucher ist nach § 13
BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann:
Widerrufsbelehrung – Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen.
Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Abs. 1 Satz
1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der
Widerruf ist zu richten an :Industrie- und Handelskammer Lahn-Dill, Am Nebelsberg , 35685 Dillenburg, Fax: 02771 842-5399, E-Mail:
[email protected]
Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf.
gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in
verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die
vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung
von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für
uns mit deren Empfang.
Besondere Hinweise Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
Weiterbildungsangebote anderer Anbieter finden Sie bspw. unter: www.hessen-weiterbildung.de, http://kursnetfinden.arbeitsagentur.de/kurs/, etc.
Rücktritt, Kündigung, Nichtteilnahme:
Bis 14 Tage vor Beginn der Unterrichtung können Sie ohne Nennung von Gründen schriftlich zurücktreten. Maßgebend ist der Eingang
der Rücktrittserklärung bei der IHK Lahn-Dill (Wetzlar) Abt. Recht / Fair Play, Friedenstr. 2, 35578 Wetzlar.
Sofern Sie nicht fristgemäß zurücktreten, zu den Veranstaltungen nicht oder nur teilweise erscheinen sind zur Zahlung der vollen Teilnahmegebühren verpflichtet. Ihnen wird jedoch die Möglichkeit eingeräumt, an einer der 3 nachfolgenden Unterrichtungsmaßnahmen
teilzunehmen.
Das Recht zur schriftlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Ergänzende Teilnahmebedingungen:
Im Übrigen gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen der IHK Lahn-Dill für Lehrgänge und Seminare sowie die
oben angeführten hiervon abweichenden Teilnahmebedingungen.
Mit der Unterschrift werden die oben angeführten Teilnahmebedingungen sowie die ergänzenden Teilnahmebedingungen ausdrücklich anerkannt.
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(Datum, Ort)
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(Unterschrift)