Unterrichtung für Bewachungspersonal nach § 34 a Diese

Unterrichtung für Bewachungspersonal nach § 34 a
Diese Unterrichtung betrifft Personen die als Angestellte im Bewachungsgewerbe
tätig werden möchten.
Dazu zählen:
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Objektschutz
Werkschutz
Revierdienst
Geld-/Werttransport
Empfangsdienst
Veranstaltungssecurity
Personenschutz
Allgemein: Schutz von fremden Leben und Eigentum
Es gibt keine Voraussetzungen für diesen Kurs (Teilnehmer sollten mind. 18 Jahre alt
sein => vorher darf man in diesem Gewerbe nicht arbeiten!)
Für diese Tätigkeiten wird keine Sachkundeprüfung benötigt.
Infos zum Kurs:
Dauer: 40 Unterrichtsstunden á 45 Min ( = 1 Woche Vollzeitunterricht (1. Tag: 08:15
– 17:00, restliche Tage: 09:00 – 17:00 Uhr)
Teilnahmegebühr: 425,00 €
Wichtig:
Teilnahme ohne Fehlzeiten; mündliche und schriftliche
Verständnisfragen verstehen können (Kenntnisse in deutscher Sprache in Wort und
Schrift notwendig)
Es werden keine Aussagen zu den Terminen getroffen, dass kann nur die
Fachabteilung!!