Unterrichtung für Bewachungspersonal nach § 34 a Diese Unterrichtung betrifft Personen die als Angestellte im Bewachungsgewerbe tätig werden möchten. Dazu zählen: • • • • • • • • Objektschutz Werkschutz Revierdienst Geld-/Werttransport Empfangsdienst Veranstaltungssecurity Personenschutz Allgemein: Schutz von fremden Leben und Eigentum Es gibt keine Voraussetzungen für diesen Kurs (Teilnehmer sollten mind. 18 Jahre alt sein => vorher darf man in diesem Gewerbe nicht arbeiten!) Für diese Tätigkeiten wird keine Sachkundeprüfung benötigt. Infos zum Kurs: Dauer: 40 Unterrichtsstunden á 45 Min ( = 1 Woche Vollzeitunterricht (1. Tag: 08:15 – 17:00, restliche Tage: 09:00 – 17:00 Uhr) Teilnahmegebühr: 425,00 € Wichtig: Teilnahme ohne Fehlzeiten; mündliche und schriftliche Verständnisfragen verstehen können (Kenntnisse in deutscher Sprache in Wort und Schrift notwendig) Es werden keine Aussagen zu den Terminen getroffen, dass kann nur die Fachabteilung!!
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