Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales Mecklenburg-Vorpommern Ideenwettbewerb Gleichstellung und Vereinbarkeit Aufruf zur Einreichung von Projektideen für die Übernahme der Trägerschaft eines „Landeszentrums für Gleichstellung und Vereinbarkeit“ 2 1. Anlass des Wettbewerbs Für die Erreichung der Ziele, die Mecklenburg-Vorpommern mit dem Europäischen Sozialfonds (ESF) bereits seit 2007 verfolgt, ist die Gleichstellung von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt eine bedeutende Voraussetzung. Neben der spezifischen Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt sowie der Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben stellt die Gleichstellung von Frauen und Männern ein Querschnittsziel über alle Förderbereiche dar. Das Land Mecklenburg-Vorpommern misst dem Gleichstellungsaspekt eine hohe Bedeutung bei. Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern versteht die Gleichstellung von Männern und Frauen nicht nur als Beitrag zur Erweiterung individueller Lebenschancen, sondern auch als Wirtschafts- und Standortfaktor. Eine gute Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben zu ermöglichen, hat ressortübergreifende Priorität in Mecklenburg-Vorpommern und wird als ein gemeinsames Ziel insbesondere aus arbeits-, sozial-, wirtschafts- und gleichstellungspolitischer Sicht verstanden. Aufbauend auf den Erfahrungen umgesetzter Projekte, die in der Förderperiode 2007-2013 gefördert wurden, sollten die gesellschaftlichen Akteure in MecklenburgVorpommern bei der Aufgabe, die Gleichstellung der Geschlechter im Erwerbsleben umzusetzen, weiter unterstützt und die begonnenen Prozesse weiterentwickelt werden. Diese Arbeit übernahm das Landeszentrum für Gleichstellung und Vereinbarkeit in einer Modellphase 2014/2015. Die Evaluation zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern aus den spezifischen Zielen A.3 und C.3 des Operationellen Programms für den ESF in Mecklenburg-Vorpommern (OP) in den Jahren 2007 bis 2013 bewertete die Förderstrategie des Landes, welche auf eine Sensibilisierung von Akteuren und eine Veränderung von Strukturen abzielt, insgesamt positiv. Ebenso konnte darin festgestellt werden, dass in der spezifischen Gleichstellungsförderung eine Reihe von neuen Ansätzen und Entwicklungen angestoßen wurden, die zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben und/oder zur Verbesserung der Gleichstellung von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt beitragen. Auch im aktuellen Operationellen Programm ESF Mecklenburg-Vorpommern 2014 – 2020 ist zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt eine Doppelstrategie festgelegt. Hiernach soll zum einen ein konsequentes Gender Mainstreaming erfolgen, so dass die Gleichstellung von Frauen und Männern bei der Programmerarbeitung und bei der Umsetzung in allen Schwerpunktbereichen kontinuierlich berücksichtigt wird. Zum anderen wurden spezifische Ziele zur Förderung der Gleichstellung beschlossen, die dazu beitragen sollen, die Geschlechtersegregation am Arbeitsmarkt abzubauen und die Potenziale beider Geschlechter stärker für die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und der Entwicklung des Landes zu nutzen. Die Anforderungen des neuen Operationellen Programms für den ESF MecklenburgVorpommern 2014 – 2020 mit neuen Schwerpunkten und Zielsetzungen erfordern 3 eine Modifizierung der konzeptionellen und inhaltlichen Arbeit des Landeszentrums. Die Trägerschaft soll durch einen Ideenwettbewerb ermittelt werden. 2. Inhalte Das Land beabsichtigt, eine Zuwendung für das Landeszentrum Gleichstellung und Vereinbarkeit zu vergeben und ruft potenzielle Antragstellende zur Einreichung einer Projektidee auf. Diese soll sich an folgende inhaltliche Kriterien halten. Die in Nr. 1 genannte Doppelstrategie soll durch das künftige Landeszentrum für Gleichstellung und Vereinbarkeit im Einzelnen wie folgt umgesetzt werden: a) Gleichstellungsspezifische Förderung Das Landeszentrum für Gleichstellung und Vereinbarkeit trägt dazu bei, vorhandene Strukturen für den Gedanken der Gleichstellung von Frauen und Männern zu öffnen oder weiter zu entwickeln, insbesondere durch die Entwicklung gleichstellungs- und vereinbarkeitsfördernder Expertisen und deren Erprobung und Übertragung. Im Vordergrund stehen hierbei Vernetzung, Analyse, Information, Konzeption, Beratung und Qualifikation von Vereinen, Verbänden, Unternehmen, Politik und Verwaltung. Um viele Akteure zu erreichen, müssen die Themen Gleichstellung und Vereinbarkeit deutlich sichtbar gemacht werden. Dafür ist eine intensive Öffentlichkeitsarbeit notwendig. Mit regionalen Gleichstellungsakteuren im Land arbeitet das Landeszentrum für Gleichstellung und Vereinbarkeit eng zusammen. b) Umsetzung des Querschnittsziels Gleichstellung Nach den Vorgaben des Operationellen Programms wird ein Landeszentrum für Gleichstellung und Vereinbarkeit zur Unterstützung der fachlich zuständigen Ressorts bei der Implementierung des Querschnittsziels Gleichstellung in den verschiedenen Förderbereichen des ESF eingerichtet. Das Landeszentrum analysiert die Rahmenbedingungen für Frauen und Männer im Zusammenhang mit den spezifischen Förderungen, entwickelt Instrumente und Methoden zur Umsetzung der Gleichstellung als Querschnittsziel, führt Gender-Coachings mit den an der Programmkonzeption und -umsetzung beteiligten Stellen (Siehe 2 a) Absatz 2) und weiteren Akteuren durch, erstellt Leitfäden zu zentralen Gleichstellungsmaßnahmen . 3. Teilnahmeberechtigte und Zuwendungsvoraussetzungen Zuwendungsempfänger können juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts aus Mecklenburg-Vorpommern mit nachweisbaren Erfahrungen zur Gleichstellungs- und Vereinbarkeitsarbeit sein. 4 Das Projekt ist in Mecklenburg-Vorpommern durchzuführen. Die Projektergebnisse sind auf regionaler Ebene in Mecklenburg-Vorpommern oder für das gesamte Bundesland zu nutzen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Über den Antrag entscheidet der Zuwendungsgeber nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Mit dem Projekt darf nicht vor Erhalt des Zuwendungsbescheides begonnen werden. Als Projektbeginn gilt der Abschluss des ersten dem Vorhaben zuzurechnenden Liefer- oder Leistungsvertrages. Bei bestehenden vertraglichen Bindungen für laufende Ausgaben (z.B. Personalausgaben, Sach- und Verwaltungsausgaben, Fremdleistungen) gilt der Erste des Monats, für den diese Ausgaben projektbezogen geltend gemacht werden, als Vorhabenbeginn. 4. Art, Umfang, Höhe der Zuwendung, Laufzeit Die Zuwendung wird als Projektförderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses zu den Ausgaben für das angestellte Personal des Zuwendungsempfängers, den Honorarausgaben und den Sachausgaben als Anteilfinanzierung in Höhe von bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. Bei einem besonderen Landesinteresse kann die Zuwendung sich auf bis zu 100 Prozent der genannten Ausgaben erhöhen. Dieses ist gesondert zu begründen. Enthalten die zuwendungsfähigen Ausgaben keine Ausgaben für Honorare, so erfolgt die Projektförderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses zu den Ausgaben für das angestellte Personal des Zuwendungsempfängers und den Sachausgaben als Festbetragsfinanzierung in Höhe von bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Projektlaufzeit beträgt 2 Jahre. Die Zuwendung zu den Ausgaben für das angestellte Personal erfolgt auf der Basis von standardisierten Einheitskosten (Personalkostenpauschale). Die Höhe der Personalkostenpauschale wird durch den vorliegenden Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gleichstellung und Soziales zur ESF-Personalkostenpauschale in Mecklenburg-Vorpommern (Erlass ESF-PKP) geregelt. Der Erlass wird auf der Internetplattform der Bewilligungsbehörde veröffentlicht. Die Zuwendung zu den Honorarausgaben erfolgt auf der Basis der tatsächlich getätigten Ausgaben. Die Zuwendung zu den Sachausgaben erfolgt auf der Basis eines Pauschalsatzes (Restkostenpauschale) in Höhe von 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für das angestellte Personal und für die Honorarausgaben. Mit der Restkostenpauschale sind sämtliche Sachausgaben abgegolten; die Möglichkeit der Kalkulation von Sachausgaben über die Pauschale hinaus besteht nicht. Im Rahmen dieses Ideenwettbewerbes wird ein Gesamtbudget für den Betrieb des Landeszentrums für Gleichstellung und Vereinbarkeit von maximal 250.000 € pro Jahr ausgeschrieben. 5 Bei Interesse zur Abgabe einer Projektidee wird zur finanziellen Kalkulation der Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gleichstellung und Soziales zur ESFPersonalkostenpauschale in Mecklenburg-Vorpommern (Erlass ESF-PKP) zur Verfügung gestellt. 5. Einzureichende Unterlagen Die Projektideen sind wie folgt zu gliedern: a) Trägerdarstellung Erfahrungen und Kompetenzen des Projektträgers Referenzen b) konzeptionelle Aussagen zum Projektinhalt (max. 7 Seiten Schriftgröße Arial 12) Situationsbeschreibung und Bedarfsanalyse Umsetzung: o grober zeitlicher Ablaufplan o Instrumente o Methodik o Meilensteine zur Zielerreichung o Durchführungsort o geplanter Personaleinsatz mit Qualifikationen der voraussichtlichen Mitarbeitenden Ziele, Inhalte und angestrebte Ergebnisse des Vorhabens Dokumentation von Projektergebnissen Kooperationsspektrum, Branchenbezug c) Finanzierungsplan Finanzierungsplan aufgeschlüsselt nach Aufwendungen für o Personalkostenpauschale o Honorare o Restkostenpauschale Erläuterung zu den Honoraren (Themen, zeitlicher Umfang, Adressaten) Darstellung der Eigenmittel und ggfs. Drittmittel unter Beifügung von Absichtserklärungen zur Kofinanzierung d) Erklärungen zu / zur anderweitigen (Teil-)Förderungen des Projekts Gesamtfinanzierung des Projekts dass mit dem Projekt noch nicht begonnen wurde Vereinbarkeitsmaßnahmen, die in dem Projekt angeboten werden 6 6. Auswahlverfahren Die Bewertung der eingereichten Projektideen erfolgt in einem transparenten Verfahren unter Federführung der Leitstelle für Frauen und Gleichstellung im Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales Mecklenburg-Vorpommern im Einvernehmen mit der Fondsverwaltung des Europäischen Sozialfonds und dem Landesamt für Gesundheit und Soziales (Bewilligungsbehörde). Für die Förderung in Folge des Ideenwettbewerbs muss das Projekt mehrere formale Voraussetzungen zwingend erfüllen. Einige dieser Voraussetzungen müssen bereits zum Zeitpunkt der Einreichung der Projektidee erfüllt sein. 1. Die Projektidee ist formgerecht, vollständig und fristgerecht eingereicht. 2. Der/Die Ideeneinreichende ist antragsberechtigt nach der Richtlinie zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern und der Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben (A.4.1). 3. Das Projekt leistet einen positiven, messbaren Beitrag zu den Zielen des Ideenwettbewerbs. 4. Das Projekt oder Teile dessen werden nicht bereits anderweitig gefördert. 5. Die Dauer des Vorhabens ist auf 2 Jahre angelegt. 6. Die Erklärung von finanziell begünstigenden Drittmittelgebenden liegt vor. 7. Es wird sichergestellt, dass Vereinbarkeitsmaßnahmen auch innerhalb des Projektes umgesetzt werden. 8. Mit dem Projekt wurde noch nicht begonnen. 9. Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens ist sichergestellt. Die Projektideen werden nach den folgenden inhaltlichen Kriterien bewertet: Die in Absatz 1 genannten Beteiligten vergeben für jede eingereichte Projektidee, welche die Fördervoraussetzungen erfüllt, je Auswahlkriterium einen Punktwert. Mögliche Punktwerte: 0 – inakzeptabel 1 – unzureichend 2 – ausreichend 3 – befriedigend 4 – gut 5 – sehr gut Kriterium Beschreibung 1 Darstellung der Ausgangssituation und Ableitung des konkreten Handlungsbedarfs 2 Realistische Zielsetzung Ist der konkrete Handlungsbedarf nachvollziehbar abzuleiten? Sind die Aussagen mit konkreten Daten unterlegt? Ist die Zielsetzung im Rahmen der Laufzeit, der Ressourcen, mit den gewählten Kooperationspartnern Punkt wert Gewichtung 10% 20% 7 3 Mehrwert des Projektes 4 Einbindung von Kooperationspartnern 5 Fachliche Eignung/Trägerkompetenz 6 Schlüssige Skizze des ArbeitsAblaufplans 7 realistisch? Sind daraus konkrete Punkte in der Projektbeschreibung abgeleitet? Leistet das Projekt einen positiven, messbaren Beitrag zur Vereinbarkeit von Erwerbsund Privatleben? Wie wird dies deutlich? Neue Kooperationskonstellationen haben Vorrang, soweit die Partner bisher nicht regelmäßig zusammenarbeiten und in ihrer täglichen Arbeit wenig miteinander in Berührung kommen. (z. B. Unternehmen und Gemeinden, Unternehmen und Träger von Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen etc.) Bei finanziell beteiligten Projektpartnern wird die Verbindlichkeit sowie Konkretheit der Aufgabenverteilung in der beigebrachten Kooperationserklärung deutlich. Der Antragsteller verfügt über umfassende Genderkompetenz, ist in landesweite Genderstrukturen nachweisbar eingebunden, hat umfangreiche Projekterfahrung im Bereich von gleichstellungs- und vereinbarkeitsorientierten Projekten, besitzt nachweisbar umfassende Methodenkompetenz? Der Arbeitsplan ist bzw. nachvollziehbar strukturiert und macht maßgebliche Teilschritte zur Umsetzung der Projektidee deutlich. Schlüssige Darstellung Ist die Finanzierung des schlüssig und können die Finanzierungsplans Ziele mit den geplanten 20% 5% 15% 10% 20 % 8 Personalund Sachausgaben sowie den geplanten Instrumenten und Methoden erreicht werden? Wird das Projekt durch einen angemessenen Eigenanteil (Summe aus Eigenmitteln des Trägers und/oder Drittmitteln) kofinanziert? Das zur Förderung ausgewählte Projekt wird dann zur formalen Antragstellung aufgefordert. Im Rahmen der Antragsbearbeitung sind bei Erfordernis weitere Ergänzungen, Präzisierungen bzw. Modifizierungen zu den mit den Konzepten gemachten Angaben fristgerecht zu übermitteln. Die Entscheidung über die Auswahl einer im Rahmen des Ideenwettbewerbs eingereichten Projektidee begründet keine verbindliche Förderzusage. Bewilligungsbehörde ist das Landesamt für Gesundheit und Soziales. An dieses sind die formgebunden Anträge zu richten. Landesamt für Gesundheit und Soziales Frau Pelz Erich-Schlesinger-Str. 35 18059 Rostock 7. Verfahren Die unter Nr. 5 genannten Unterlagen sind unter dem Vermerk „Ideenwettbewerb Landeszentrum für Gleichstellung und Vereinbarkeit“ schriftlich bis zum 9. Dezember 2015 einzureichen bei: Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales Mecklenburg-Vorpommern Leitstelle für Frauen und Gleichstellung Werderstraße 124 19053 Schwerin Für Nachfragen stehen zur Verfügung: Frau Beate Dietrich, [email protected], 0385/588 9082 Frau Manja Radtke, [email protected], 0385/588 9084 8. Sonstige Hinweise 9 Eingereichte Unterlagen können bis zum Abschluss des Auswahlverfahrens jederzeit schriftlich zurückgezogen werden. Bei dem Ideenwettbewerb handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages. Es besteht kein Anspruch auf Durchführung eines Vergabeverfahrens oder Beteiligung an einem Vergabeverfahren oder auf Erteilung eines öffentlichen Auftrages. Eine Erstattung der Kosten, die durch die Beteiligung am Ideenwettbewerb entstehen, ist ausgeschlossen. Schwerin, im Oktober 2015.
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