Ideenwettbewerb Gleichstellung und Vereinbarkeit Aufruf zur

Ministerium für Arbeit,
Gleichstellung und Soziales
Mecklenburg-Vorpommern
Ideenwettbewerb Gleichstellung und Vereinbarkeit
Aufruf zur Einreichung von Projektideen
für die Übernahme der Trägerschaft eines
„Landeszentrums für Gleichstellung und
Vereinbarkeit“
2
1. Anlass des Wettbewerbs
Für die Erreichung der Ziele, die Mecklenburg-Vorpommern mit dem Europäischen
Sozialfonds (ESF) bereits seit 2007 verfolgt, ist die Gleichstellung von Frauen und
Männern am Arbeitsmarkt eine bedeutende Voraussetzung. Neben der spezifischen
Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt sowie der
Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben stellt die
Gleichstellung von Frauen und Männern ein Querschnittsziel über alle
Förderbereiche dar.
Das Land Mecklenburg-Vorpommern misst dem Gleichstellungsaspekt eine hohe
Bedeutung bei. Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern versteht die
Gleichstellung von Männern und Frauen nicht nur als Beitrag zur Erweiterung
individueller Lebenschancen, sondern auch als Wirtschafts- und Standortfaktor.
Eine gute Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben zu ermöglichen, hat ressortübergreifende Priorität in Mecklenburg-Vorpommern und wird als ein gemeinsames
Ziel insbesondere aus arbeits-, sozial-, wirtschafts- und gleichstellungspolitischer
Sicht verstanden.
Aufbauend auf den Erfahrungen umgesetzter Projekte, die in der Förderperiode
2007-2013 gefördert wurden, sollten die gesellschaftlichen Akteure in MecklenburgVorpommern bei der Aufgabe, die Gleichstellung der Geschlechter im Erwerbsleben
umzusetzen, weiter unterstützt und die begonnenen Prozesse weiterentwickelt
werden. Diese Arbeit übernahm das Landeszentrum für Gleichstellung und
Vereinbarkeit in einer Modellphase 2014/2015.
Die Evaluation zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern aus den
spezifischen Zielen A.3 und C.3 des Operationellen Programms für den ESF in
Mecklenburg-Vorpommern (OP) in den Jahren 2007 bis 2013 bewertete die
Förderstrategie des Landes, welche auf eine Sensibilisierung von Akteuren und eine
Veränderung von Strukturen abzielt, insgesamt positiv. Ebenso konnte darin
festgestellt werden, dass in der spezifischen Gleichstellungsförderung eine Reihe
von neuen Ansätzen und Entwicklungen angestoßen wurden, die zur Verbesserung
der Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben und/oder zur Verbesserung der
Gleichstellung von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt beitragen.
Auch im aktuellen Operationellen Programm ESF Mecklenburg-Vorpommern 2014 –
2020 ist zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt
eine Doppelstrategie festgelegt. Hiernach soll zum einen ein konsequentes Gender
Mainstreaming erfolgen, so dass die Gleichstellung von Frauen und Männern bei der
Programmerarbeitung und bei der Umsetzung in allen Schwerpunktbereichen
kontinuierlich berücksichtigt wird. Zum anderen wurden spezifische Ziele zur
Förderung der Gleichstellung beschlossen, die dazu beitragen sollen, die
Geschlechtersegregation am Arbeitsmarkt abzubauen und die Potenziale beider
Geschlechter stärker für die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der
Unternehmen und der Entwicklung des Landes zu nutzen.
Die Anforderungen des neuen Operationellen Programms für den ESF MecklenburgVorpommern 2014 – 2020 mit neuen Schwerpunkten und Zielsetzungen erfordern
3
eine Modifizierung der konzeptionellen und inhaltlichen Arbeit des Landeszentrums.
Die Trägerschaft soll durch einen Ideenwettbewerb ermittelt werden.
2. Inhalte
Das Land beabsichtigt, eine Zuwendung für das Landeszentrum Gleichstellung und
Vereinbarkeit zu vergeben und ruft potenzielle Antragstellende zur Einreichung einer
Projektidee auf.
Diese soll sich an folgende inhaltliche Kriterien halten.
Die in Nr. 1 genannte Doppelstrategie soll durch das künftige Landeszentrum für
Gleichstellung und Vereinbarkeit im Einzelnen wie folgt umgesetzt werden:
a) Gleichstellungsspezifische Förderung
Das Landeszentrum für Gleichstellung und Vereinbarkeit trägt dazu bei, vorhandene
Strukturen für den Gedanken der Gleichstellung von Frauen und Männern zu öffnen
oder weiter zu entwickeln, insbesondere durch die Entwicklung gleichstellungs- und
vereinbarkeitsfördernder Expertisen und deren Erprobung und Übertragung.
Im Vordergrund stehen hierbei Vernetzung, Analyse, Information, Konzeption,
Beratung und Qualifikation von Vereinen, Verbänden, Unternehmen, Politik und
Verwaltung. Um viele Akteure zu erreichen, müssen die Themen Gleichstellung und
Vereinbarkeit deutlich sichtbar gemacht werden. Dafür ist eine intensive
Öffentlichkeitsarbeit notwendig.
Mit regionalen Gleichstellungsakteuren im Land arbeitet das Landeszentrum für
Gleichstellung und Vereinbarkeit eng zusammen.
b) Umsetzung des Querschnittsziels Gleichstellung
Nach den Vorgaben des Operationellen Programms wird ein Landeszentrum für
Gleichstellung und Vereinbarkeit zur Unterstützung der fachlich zuständigen
Ressorts bei der Implementierung des Querschnittsziels Gleichstellung in den
verschiedenen Förderbereichen des ESF eingerichtet. Das Landeszentrum analysiert
die Rahmenbedingungen für Frauen und Männer im Zusammenhang mit den
spezifischen Förderungen, entwickelt Instrumente und Methoden zur Umsetzung der
Gleichstellung als Querschnittsziel, führt Gender-Coachings mit den an der
Programmkonzeption und -umsetzung beteiligten Stellen (Siehe 2 a) Absatz 2) und
weiteren Akteuren durch, erstellt Leitfäden zu zentralen Gleichstellungsmaßnahmen .
3. Teilnahmeberechtigte und Zuwendungsvoraussetzungen
Zuwendungsempfänger können juristische Personen des privaten und öffentlichen
Rechts aus Mecklenburg-Vorpommern mit nachweisbaren Erfahrungen zur
Gleichstellungs- und Vereinbarkeitsarbeit sein.
4
Das Projekt ist in Mecklenburg-Vorpommern durchzuführen. Die Projektergebnisse
sind auf regionaler Ebene in Mecklenburg-Vorpommern oder für das gesamte
Bundesland zu nutzen.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Über den Antrag entscheidet der
Zuwendungsgeber nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der zur Verfügung
stehenden Haushaltsmittel.
Mit dem Projekt darf nicht vor Erhalt des Zuwendungsbescheides begonnen werden.
Als Projektbeginn gilt der Abschluss des ersten dem Vorhaben zuzurechnenden
Liefer- oder Leistungsvertrages. Bei bestehenden vertraglichen Bindungen für
laufende Ausgaben (z.B. Personalausgaben, Sach- und Verwaltungsausgaben,
Fremdleistungen) gilt der Erste des Monats, für den diese Ausgaben projektbezogen
geltend gemacht werden, als Vorhabenbeginn.
4. Art, Umfang, Höhe der Zuwendung, Laufzeit
Die Zuwendung wird als Projektförderung in Form eines nicht rückzahlbaren
Zuschusses zu
den
Ausgaben
für das angestellte
Personal
des
Zuwendungsempfängers, den Honorarausgaben und den Sachausgaben als
Anteilfinanzierung in Höhe von bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
gewährt. Bei einem besonderen Landesinteresse kann die Zuwendung sich auf bis
zu 100 Prozent der genannten Ausgaben erhöhen. Dieses ist gesondert zu
begründen.
Enthalten die zuwendungsfähigen Ausgaben keine Ausgaben für Honorare, so
erfolgt die Projektförderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses zu den
Ausgaben für das angestellte Personal des Zuwendungsempfängers und den
Sachausgaben als Festbetragsfinanzierung in Höhe von bis zu 90 Prozent der
zuwendungsfähigen Ausgaben.
Die Projektlaufzeit beträgt 2 Jahre.
Die Zuwendung zu den Ausgaben für das angestellte Personal erfolgt auf der Basis
von standardisierten Einheitskosten (Personalkostenpauschale). Die Höhe der
Personalkostenpauschale wird durch den vorliegenden Erlass des Ministeriums für
Arbeit, Gleichstellung und Soziales zur ESF-Personalkostenpauschale in
Mecklenburg-Vorpommern (Erlass ESF-PKP) geregelt. Der Erlass wird auf der
Internetplattform der Bewilligungsbehörde veröffentlicht. Die Zuwendung zu den
Honorarausgaben erfolgt auf der Basis der tatsächlich getätigten Ausgaben. Die
Zuwendung zu den Sachausgaben erfolgt auf der Basis eines Pauschalsatzes
(Restkostenpauschale) in Höhe von 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
für das angestellte Personal und für die Honorarausgaben. Mit der
Restkostenpauschale sind sämtliche Sachausgaben abgegolten; die Möglichkeit der
Kalkulation von Sachausgaben über die Pauschale hinaus besteht nicht.
Im Rahmen dieses Ideenwettbewerbes wird ein Gesamtbudget für den Betrieb des
Landeszentrums für Gleichstellung und Vereinbarkeit von maximal 250.000 € pro
Jahr ausgeschrieben.
5
Bei Interesse zur Abgabe einer Projektidee wird zur finanziellen Kalkulation der
Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gleichstellung und Soziales zur ESFPersonalkostenpauschale in Mecklenburg-Vorpommern (Erlass ESF-PKP) zur
Verfügung gestellt.
5. Einzureichende Unterlagen
Die Projektideen sind wie folgt zu gliedern:
a) Trägerdarstellung


Erfahrungen und Kompetenzen des Projektträgers
Referenzen
b) konzeptionelle Aussagen zum Projektinhalt (max. 7 Seiten Schriftgröße Arial 12)


Situationsbeschreibung und Bedarfsanalyse
Umsetzung:
o grober zeitlicher Ablaufplan
o Instrumente
o Methodik
o Meilensteine zur Zielerreichung
o Durchführungsort
o geplanter Personaleinsatz mit Qualifikationen der
voraussichtlichen Mitarbeitenden



Ziele, Inhalte und angestrebte Ergebnisse des Vorhabens
Dokumentation von Projektergebnissen
Kooperationsspektrum, Branchenbezug
c) Finanzierungsplan

Finanzierungsplan aufgeschlüsselt nach Aufwendungen für
o Personalkostenpauschale
o Honorare
o Restkostenpauschale


Erläuterung zu den Honoraren (Themen, zeitlicher Umfang, Adressaten)
Darstellung der Eigenmittel und ggfs. Drittmittel unter Beifügung von
Absichtserklärungen zur Kofinanzierung
d) Erklärungen zu / zur
 anderweitigen (Teil-)Förderungen des Projekts

Gesamtfinanzierung des Projekts
 dass mit dem Projekt noch nicht begonnen wurde
 Vereinbarkeitsmaßnahmen, die in dem Projekt angeboten werden
6
6. Auswahlverfahren
Die Bewertung der eingereichten Projektideen erfolgt in einem transparenten
Verfahren unter Federführung der Leitstelle für Frauen und Gleichstellung im
Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales Mecklenburg-Vorpommern im
Einvernehmen mit der Fondsverwaltung des Europäischen Sozialfonds und dem
Landesamt für Gesundheit und Soziales (Bewilligungsbehörde).
Für die Förderung in Folge des Ideenwettbewerbs muss das Projekt mehrere formale
Voraussetzungen zwingend erfüllen. Einige dieser Voraussetzungen müssen bereits
zum Zeitpunkt der Einreichung der Projektidee erfüllt sein.
1. Die Projektidee ist formgerecht, vollständig und fristgerecht eingereicht.
2. Der/Die Ideeneinreichende ist antragsberechtigt nach der Richtlinie zur
Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern und der Vereinbarkeit
von Erwerbs- und Privatleben (A.4.1).
3. Das Projekt leistet einen positiven, messbaren Beitrag zu den Zielen des
Ideenwettbewerbs.
4. Das Projekt oder Teile dessen werden nicht bereits anderweitig gefördert.
5. Die Dauer des Vorhabens ist auf 2 Jahre angelegt.
6. Die Erklärung von finanziell begünstigenden Drittmittelgebenden liegt vor.
7. Es wird sichergestellt, dass Vereinbarkeitsmaßnahmen auch innerhalb des
Projektes umgesetzt werden.
8. Mit dem Projekt wurde noch nicht begonnen.
9. Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens ist sichergestellt.
Die Projektideen werden nach den folgenden inhaltlichen Kriterien bewertet:
Die in Absatz 1 genannten Beteiligten vergeben für jede eingereichte Projektidee,
welche die Fördervoraussetzungen erfüllt, je Auswahlkriterium einen Punktwert.
Mögliche Punktwerte:
0 – inakzeptabel
1 – unzureichend
2 – ausreichend
3 – befriedigend
4 – gut
5 – sehr gut
Kriterium
Beschreibung
1
Darstellung
der
Ausgangssituation
und
Ableitung des konkreten
Handlungsbedarfs
2
Realistische
Zielsetzung
Ist
der
konkrete
Handlungsbedarf
nachvollziehbar abzuleiten?
Sind die Aussagen mit
konkreten Daten unterlegt?
Ist die Zielsetzung im
Rahmen der Laufzeit, der
Ressourcen,
mit
den
gewählten
Kooperationspartnern
Punkt
wert
Gewichtung
10%
20%
7
3
Mehrwert
des Projektes
4
Einbindung von
Kooperationspartnern
5
Fachliche
Eignung/Trägerkompetenz
6
Schlüssige Skizze
des
ArbeitsAblaufplans
7
realistisch?
Sind
daraus
konkrete
Punkte
in
der
Projektbeschreibung
abgeleitet?
Leistet das Projekt einen
positiven,
messbaren
Beitrag zur Vereinbarkeit
von
Erwerbsund
Privatleben? Wie wird dies
deutlich?
Neue
Kooperationskonstellationen
haben Vorrang, soweit die
Partner
bisher nicht regelmäßig
zusammenarbeiten und in
ihrer täglichen
Arbeit wenig miteinander in
Berührung kommen. (z. B.
Unternehmen
und
Gemeinden,
Unternehmen und Träger
von Betreuungs- und
Pflegeeinrichtungen
etc.)
Bei finanziell beteiligten
Projektpartnern
wird die Verbindlichkeit
sowie
Konkretheit
der
Aufgabenverteilung
in
der
beigebrachten
Kooperationserklärung
deutlich.
Der Antragsteller verfügt
über
umfassende
Genderkompetenz, ist in
landesweite
Genderstrukturen
nachweisbar eingebunden,
hat
umfangreiche
Projekterfahrung im Bereich
von gleichstellungs- und
vereinbarkeitsorientierten
Projekten,
besitzt
nachweisbar
umfassende
Methodenkompetenz?
Der
Arbeitsplan
ist
bzw. nachvollziehbar strukturiert
und macht
maßgebliche
Teilschritte zur Umsetzung
der Projektidee deutlich.
Schlüssige Darstellung
Ist
die
Finanzierung
des
schlüssig und können die
Finanzierungsplans
Ziele mit den geplanten
20%
5%
15%
10%
20 %
8
Personalund
Sachausgaben sowie den
geplanten Instrumenten und
Methoden erreicht werden?
Wird das Projekt durch
einen
angemessenen
Eigenanteil (Summe aus
Eigenmitteln des Trägers
und/oder
Drittmitteln)
kofinanziert?
Das zur Förderung ausgewählte Projekt wird dann zur formalen Antragstellung
aufgefordert. Im Rahmen der Antragsbearbeitung sind bei Erfordernis weitere
Ergänzungen, Präzisierungen bzw. Modifizierungen zu den mit den Konzepten
gemachten Angaben fristgerecht zu übermitteln. Die Entscheidung über die Auswahl
einer im Rahmen des Ideenwettbewerbs eingereichten Projektidee begründet keine
verbindliche Förderzusage.
Bewilligungsbehörde ist das Landesamt für Gesundheit und Soziales. An dieses sind
die formgebunden Anträge zu richten.
Landesamt für Gesundheit und Soziales
Frau Pelz
Erich-Schlesinger-Str. 35
18059 Rostock
7. Verfahren
Die unter Nr. 5 genannten Unterlagen sind unter dem Vermerk „Ideenwettbewerb
Landeszentrum für Gleichstellung und Vereinbarkeit“ schriftlich bis zum 9.
Dezember 2015 einzureichen bei:
Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales
Mecklenburg-Vorpommern
Leitstelle für Frauen und Gleichstellung
Werderstraße 124
19053 Schwerin
Für Nachfragen stehen zur Verfügung:
Frau Beate Dietrich, [email protected], 0385/588 9082
Frau Manja Radtke, [email protected], 0385/588 9084
8. Sonstige Hinweise
9
Eingereichte Unterlagen können bis zum Abschluss des Auswahlverfahrens jederzeit
schriftlich zurückgezogen werden.
Bei dem Ideenwettbewerb handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen
Auftrages. Es besteht kein Anspruch auf Durchführung eines Vergabeverfahrens
oder Beteiligung an einem Vergabeverfahren oder auf Erteilung eines öffentlichen
Auftrages.
Eine Erstattung der Kosten, die durch die Beteiligung am Ideenwettbewerb
entstehen, ist ausgeschlossen.
Schwerin, im Oktober 2015.