Renaissance der Industrie in Europa: Endlich durchstarten1

Vorschläge des VCI zur Industriepolitik der Juncker-Kommission
Renaissance der Industrie in Europa:
Endlich durchstarten1
Europa ist der Geburtsort der modernen Industrie. Seit einigen Jahren vollzieht sich
jedoch in vielen Staaten der EU bei eher schwachem Wirtschaftswachstum ein struktureller Wandel zum Nachteil der Industrie. Parallel traten auf EU-Ebene ehrgeizige neue
politische Ziele – insbesondere im Klima- und Umweltschutz – gegenüber dem Ziel
einer starken und innovativen europäischen Wirtschaft in den Vordergrund. Im Oktober
2012 setzte sich die Europäische Kommission ein neues Ziel: 20 Prozent des BIP sollen bis 2020 im Verarbeitenden Gewerbe erwirtschaftet werden - 4,5 Prozentpunkte
mehr als im Jahr 2011. In ihrem Wettbewerbsbericht vom September 2013 musste die
Kommission jedoch eingestehen, dass der Anteil der Industrie am BIP sogar weiter
sinkt: auf 15,1 Prozent.
Die Juncker-Kommission hat in ihren Leitlinien die Bedeutung wirtschaftlicher Stärke
erkannt und setzt zu Recht auf Wachstum, Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit. Kommissarin Bienkowska hat diesen Anspruch im Juni gegenüber den Regierungen der Mitgliedstaaten nachdrücklich bekräftigt. In ihrem industriepolitischen Konzept
spiegelt sich der neue umfassende Ansatz der Juncker-Kommission wider, die Industriepolitik nicht isoliert, sondern im Kontext weiterer Politikbereiche umzusetzen. Sie
setzt zur Stärkung der Industrie auf bessere Rechtsetzung, die Investitionsoffensive,
Innovationen, Umwelttechnologien, Digitalisierung, intelligente Spezialisierung, stabile
Energiepreise und die Handels- und Rohstoffstrategie. Umweltpolitisch motivierte Initiativen, wie die zur Kreislaufwirtschaft, werden trotz ihrer möglicherweise die Wettbewerbsfähigkeit reduzierenden Wirkungen leider nicht explizit erwähnt und eingeordnet.
Jetzt muss die Kommission ihr Leitbild in ihren die Industrie betreffenden politischen
Initiativen auch umsetzen. Denn Europa braucht starke Industrienetzwerke und stabile
Wertschöpfungsketten zur Lösung der Herausforderungen von morgen – von den
Grundstoffindustrien über Investitions- bis zu Konsumgütern. Dabei darf die Stärkung
der europäischen Industrie nicht zu einer Schwächung der Dienstleistungen führen –
sie sind für eine starke Industrie unabdingbar.
Die Stärkung der Industrie ist kein Selbstzweck. Europa braucht sieben Jahre nach
Ausbruch der Finanz- und Wirtschaftskrise dringend höheres Wachstum und mehr Beschäftigung. Die Renaissance der Industrie geht mit der Überwindung der Krise Hand
in Hand und muss unverzüglich eingeleitet werden. Ohne eine starke Industrie kann
Europa zudem nicht auf einen neuen, nachhaltigeren Wachstumspfad gelangen.
Dabei ist neben der Wettbewerbs- zunehmend auch die Innovationsfähigkeit der Industrie für eine industrielle Renaissance, nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung
unverzichtbar.
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Aktualisierung des Diskussionspapiers „Kickstart für eine Renaissance der Industrie“ (Februar 2014)
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In fünf Politikfeldern sind aus Sicht der Chemie Initiativen vordinglich, um der DeIndustrialisierung Europas Einhalt zu gebieten und die Re-Industrialisierung einzuleiten. Diese fünf Politikfelder sind alle auf eine gute Rechtsetzung angewiesen, um zu
Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit, Wachstum, Beschäftigung und ReIndustrialisierung beitragen zu können. Die Gesamtstruktur stellt sich wie folgt dar:
Die wichtigsten Tätigkeitsbereiche, damit Europa wieder wettbewerbsfähig wird, sind:
1. Better Regulation: „Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit“ als Messlatte der Europäischen Gesetzgebung etablieren
Die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie als zentrales Element der Politik
der Juncker-Kommission muss sich im institutionellen Rahmen sowohl auf Ebene der
Kommission als auch auf der Ebene des Rates widerspiegeln. Denn die Regulierungsdichte in Europa ist insgesamt bereits hoch, die Umsetzung europäischer Regulierungen im Umwelt-, Energie-, Klima- und Verbraucherschutzbereich für Unternehmen
kostspielig und die globale Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie beeinträchtigt.
Die neue Struktur der Europäischen Kommission bietet Potenziale, das Ziel der industriellen Renaissance zu verwirklichen. Insbesondere der Erste Vizepräsident Timmermans hat neue, durchgreifende Befugnisse erhalten, damit Initiativen der EU eine
Renaissance der Industrie nicht gefährden oder ihr abträglich sind : Timmermans‘ Zustimmung ist vor jeder Initiative vom jeweiligen Fachkommissar einzuholen.
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Das im Mai 2015 vorgelegte „Timmermans-Paket“ zur besseren Rechtsetzung enthält aus VCI-Sicht vielversprechende Ansätze:
Weniger und bessere Gesetzgebung: Die Kommission will in diesem Jahr 23 neue
Vorschläge vorlegen (eine Reduktion gegenüber Vorjahren um etwa 75 Prozent).
Mit ihrer Initiative „Bessere Rechtsetzung“ hat sich die Europäische Kommission
verpflichtet, die Folgen neuer Vorschläge hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die
Wettbewerbsfähigkeit gründlich zu analysieren (sog. Wettbewerbsfähigkeitscheck).
Auch die Qualität der Folgenabschätzungen soll weiter verbessert werden. Dies
bietet die Chance, eine offene Debatte über Zielkonflikte zu führen. Wenn es der
Kommission mit dem Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit der Industrie ernst ist, müssten aber auch politische Konsequenzen gezogen werden, indem beispielsweise
Vorhaben auf Eis gelegt bzw. für die Industrie kostenneutraler gestaltet werden.
Ein neues unabhängiges Gremium, das sogenannte ‚Regulatory Scrutiny Board‘,
soll das bisherige Impact Assessment Board ablösen. Neu ist, dass dem Regulatory
Scrutiny Board künftig auch drei unabhängige, externe Mitglieder angehören sollen
(vorher: nur Kommissionsbeamte). Dies ist ein Fortschritt, denn nur ein unabhängiges Gremium kann Gesetzesvorhaben objektiv auf Folgekosten hin prüfen.
Die Kommission will bestehende Maßnahmen und Gesetzescluster auf die Kriterien
Wirksamkeit, Effizienz, Kohärenz, Relevanz und EU-Mehrwert prüfen. Die Kommission plant einen Fitnesscheck zur Chemikalienregulierung (CLP und relevante Gesetzgebung). Außerdem wird eine neu ins Leben gerufene REFIT-Plattform unter
Timmermans‘ Vorsitz Feedback zu bestehenden Gesetzen von Stakeholdern und
den Mitgliedstaaten sammeln und koordinieren.
Zukünftig sollen die Kommissionsvorschläge für delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte veröffentlicht und einer vierwöchigen Stakeholderkonsultation
unterzogen werden. Dies ist eine wesentliche Verbesserung der Transparenz.
Die italienische Ratspräsidentschaft hat zudem im zweiten Halbjahr 2014 bereits eingeführt, dass sich der Rat für Wettbewerbsfähigkeit auch mit Legislativvorschlägen
aus anderen Ressorts beschäftigt, falls diese die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie berühren. Diese Praxis ist zu begrüßen und wird auch von den darauffolgenden Ratspräsidentschaften fortgeführt.
Was sollte Europa tun:
Erstens: Eine starke Rolle der Industriekommissarin Bienkowska und des Vizepräsidenten Katainen innerhalb des Kommissarskollegiums wäre wünschenswert.
Zweitens: Die Prinzipien der Timmermans-Initiative zur besseren Rechtsetzung müssen tatsächlich konsequent bei neuen Gesetzgebungsvorschlägen und politischen Initiativen angewendet werden.
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Drittens: Die teilweise mangelhafte Um- und Durchsetzung vieler EU-Gesetze im
Umwelt- und Verbraucherschutz legt eine Überforderung seitens mancher Mitgliedstaaten nahe. Hier sollte die Kommission die richtigen Schlüsse ziehen: Solange europäische Gesetzgebung nicht in allen Mitgliedstaaten vergleichbar implementiert und
auch effektiv durchgesetzt wird, dürfen keine Verschärfungen erfolgen, wie es beispielsweise im Initiativbericht zur Kreislaufwirtschaft der Fall ist.
Viertens: Der Ansatz von Kommissarin Bienkowska greift zu kurz, kostenträchtige Initiativen für die Wettbewerbsfähigkeit wie die zum Klimaschutz oder zur Kreislaufwirtschaft zu ignorieren. Wettbewerbsfähigkeit muss gerade dort zum Maßstab werden, wo
sie in Gefahr zu geraten droht.
Fünftens: Schließlich sollte die begrüßenswerte politische Maxime der Wettbewerbsfähigkeit durch die Innovationsfähigkeit erweitert werden. In diesem Kontext sollte ein
Innovationsprinzip dem Vorsorgeprinzip zur Seite gestellt werden, das bei Gesetzgebungs- und politischen Initiativen die positiven Auswirkungen von Innovationen auf
Wirtschaft und Gesellschaft berücksichtigt, ein European Innovation Council sollte die
Innovationsfähigkeit von Unternehmen unterstützen (s. Seite 5f).
2. Innovationskräfte mobilisieren, Industrie der Zukunft ermöglichen
Europa ist von jeher ein Motor von Wissen und Innovation. Das muss so bleiben. Bereits die Lissabon-Strategie, aber auch Europa 2020 haben das Ziel gesetzt, die EU in
eine wissensbasierte, innovative und intelligente Gemeinschaft zu entwickeln. Die Ergebnisse dieser Strategien für mehr Innovation waren durchwachsen. Die Innovationskraft der Mitgliedstaaten driftet auseinander. Der Vorsprung Europas vor den Wirtschaften in Asien erodiert. Allerdings verfügen viele europäische Staaten über funktionierende Innovationssysteme, auf die die EU insgesamt aufbauen kann und die gestärkt, miteinander kombiniert und weiterentwickelt werden können. In diesem Bereich
ist Vielfalt eine große Chance für Europa.
Der digitale Wandel bietet neue Chancen und schafft neue Herausforderungen. Es gilt,
europaweit die Weichen für eine Industrie 4.0 so zu setzen, dass die Potenziale datenbasierten Wirtschaftens im Sinne von Wachstum und gesellschaftlichen Fortschritt gehoben werden können.
Was sollte Europa tun?
Erstens: Der Binnenmarkt insgesamt und der freie Verkehr von Personen, Kapital und
Wissen sind zu stärken. Ein gemeinsamer offener Markt mit Wettbewerb setzt Anreize
für Innovationen und ihre Diffusion.
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Zweitens: Der EU-Haushalt sollte stärker und technologieneutral in Richtung Wissenschaft und Forschung ausgerichtet werden. Der EU-Haushalt im Bereich Forschung
sollte nicht weiter reduziert werden, damit bedeutende Programme auch wirklich
durchgeführt werden können. Auch der Strategische Investitionsfonds EFSI muss zusätzliche Forschungsmittel mobilisieren und darf sie nicht absorbieren.
Der Forschungsetat muss weiterhin Grundlagen- und angewandte Forschung gleichberechtigt fördern. So kann das Programm „Horizon 2020“, wenn es unbürokratisch umgesetzt wird, einen ersten Beitrag zur Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit der Industrie
liefern. Eine Verlagerung von Mitteln von Mitgliedstaaten auf die EU-Ebene darf aber
nicht erfolgen.
Drittens: Die Europäische Kommission sollte, zum Beispiel im Rahmen des Europäischen Semesters, die EU-Mitgliedstaaten nachdrücklich auffordern, steuerliche Maßnahmen zur Förderung von F&E-Aufwendungen einzuführen.
Viertens: Die EU sollte auch künftig darauf hinarbeiten, die Zusammenarbeit zwischen
den Regionen zu erleichtern. Die EU muss ihre vielfältigen Kompetenzen durch die
Senkung von Transaktionskosten, die Zusammenarbeit über Landesgrenzen hinweg
und die Erleichterung von Wissensströmen besser vernetzen.
Fünftens: Um Anreize für Innovationen zu bieten, muss ein starkes und zuverlässiges
System zum Schutz des geistigen Eigentums gewahrt und auch international durchgesetzt werden. Das neu geschaffene europäische Einheitspatent sollte zudem zeitnah
um die Möglichkeit eines europaweit wirkenden ergänzenden Schutzzertifikats für patentgeschützte pharmazeutische und agrochemische Produkte ergänzt werden. Außerdem sollte die Biopatentrichtlinie (RiLi 98/44/EG) in ihrer derzeitigen Form erhalten
bleiben. Auf internationaler Ebene sollte sich die EU-Kommission für eine weitere
Harmonisierung des Patentrechts unter Wahrung europäischer Rechtstraditionen, wie
dem Verzicht auf eine Neuheitsschonfrist, einsetzen.
Sechstens: Die gegenseitige Anerkennung von beruflichen Qualifikationen zwischen
den Mitgliedstaaten muss entbürokratisiert und verbessert werden. Abschottungen des
einheimischen Arbeitsmarktes müssen unterbleiben.
Siebtens: Letztlich geht es bei Innovationen auch um Ungewissheit, Risiken und die
Erforschung des Neuen und Unbekannten. Damit Europa seine Innovationskraft nutzen kann, sollten die Institutionen das Vorsorgeprinzip auf einer soliden wissenschaftlichen Grundlage anwenden. Dem Vorsorgeprinzip sollte ein Innovationsprinzip zur Seite gestellt werden, das die positiven Auswirkungen der jeweiligen Innovation auf Wirtschaft und Gesellschaft berücksichtigt.
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Achtens: Der Vorschlag von Kommissar Moedas für einen European Innovation Council, um die Lücke zwischen Innovatoren und EU-Programmen zu schließen, sollte rasch
umgesetzt werden.
Neuntens: Die Industrie 4.0 und die Digitalisierung der Wirtschaft bieten erhebliche Potenziale für Produktivitäts- und Effizienzsteigerungen, neue Märkte und nachhaltiges
Wachstum – gerade auch der Industrie und der Chemie. Hier müssen europaweit die
Voraussetzungen geschaffen werden, die Potenziale zu nutzen, bei rechtlichen Rahmenbedingungen, bei Infrastrukturen, bei Fachkräften und beim Aufzeigen positiver
Perspektiven dieser technischen Revolutionen.
3. Investitionen erleichtern, Infrastrukturen modernisieren
Europa muss in seine Zukunft investieren – seine privaten Akteure und seine öffentlichen Körperschaften. Aufgabe der Politik ist es einerseits, private Investitionen nicht
unnötig zu behindern, indem Planungssicherheit und funktionsfähige Kapitalmärkte
existieren. Andererseits ist es Aufgabe der Politik, öffentliche Infrastrukturen auf hohem
und modernem Niveau bereitzustellen.
Investitionen in die Modernisierung der europäischen Infrastruktur tragen zur Entwicklung neuer Technologien bei, senken Energie-, Logistik- und Kommunikationskosten,
können die gesamtwirtschaftliche Nachfrage stabilisieren und den Klimaschutz unterstützen.
Mit dem Juncker'schen Investitionsplan und dem strategischen Investitionsfonds EFSI
will die neue Kommission diese Ziele erreichen. Der EFSI ist seit Juli 2015 beschlossen - jetzt geht es um eine zügige und sachgerechte Implementierung – ohne Bürokratismus, ohne Crowding Out privater Investitionsprojekte, aber mit effizienter Mittelverwendung.
Was sollte Europa tun?
Erstens: Im Bereich der Verkehrsinfrastruktur gibt es zusätzliche Potenziale. Ihr Ausbau stärkt zusätzlich zu den oben genannten Vorteilen den Binnenmarkt sowie den
wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt innerhalb Europas. Das Programm
„Transeuropäische Transportnetze“ (TEN-T) muss ohne Verzug implementiert werden.
Und vor dem Hintergrund des langsamen und komplizierten grenzüberschreitenden
Eisenbahnverkehrs muss das 4. Eisenbahnpaket konsequent umgesetzt werden.
Zweitens: Der Europäische Fonds für Strategische Investitionen (EFSI) muss Verkehrsinfrastrukturmittel mobilisieren und darf sie nicht absorbieren. Die Position des
Europäischen Parlaments, den EFSI ausschließlich mit neuen Mitteln auszustatten,
haben wir begrüßt. Leider beinhaltet der Kompromiss mit dem Rat nun Kürzungen be-
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stehender Förderprogramme zu Gunsten des EFSI.2 Es muss bei der Förderung von
Projekten durch den EFSI in den kommenden drei Jahren ganz besonders darauf geachtet werden, dass Investitionen strategisch getätigt werden und die Rolle des Transitlandes Deutschland als Verbindungs- und Knotenpunkt für Transporte in ganz Europa ausreichend Berücksichtigung finden.
Drittens: Die Entwicklung der Industrie 4.0 erfordert den zügigen und flächendeckenden Ausbau der Telekommunikationsnetze.
Viertens: Auf die europäische Energie-Infrastruktur mit dem koordinierten Stromnetzausbau und den Ausbau von Grenzkuppelstellen gehen wir unter 4.) ein.
4. Kosten im Blick: Den europäischen Energiemarkt weiterentwickeln
Die Verfügbarkeit und die Kosten von Energie zählen zu den wichtigsten Faktoren für
die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie. Jedoch fallen bedeutende Kompetenzen der
Energiepolitik in den nationalen Zuständigkeitsbereich. In einer Welt, die sich auf national verfügbare fossile Brennstoffe gründete, war dies noch plausibel; jedes Land
konnte seine Energieversorgung unter optimaler Nutzung seiner verfügbaren Brennstoffe nach eigenen Bedürfnissen aufbauen. Aber in der heutigen Welt, in der Europa
immer mehr abhängiger von Energieimporten wird und sich der Energiemix immer
mehr wandelt, ist dies nicht mehr der Fall.
Europa muss alle sich diesem Kontinent bietenden Chancen und Möglichkeiten nutzen
und vor allem im Bereich der erneuerbaren Energien optimieren: von seinen vielfältigen geographischen Gegebenheiten bis zu seiner Tradition der Zusammenarbeit und
der Integration.
Im Bereich Energie wird besonders deutlich, wie ineffizient mitgliedstaatliche Einzelregelungen sein können. Das beste Beispiel dafür ist die deutsche Energiewende.
Vor diesem Hintergrund hat der VCI die Mitteilung der Kommission zur Energieunion
vom Februar 2015 mit dem zugrundeliegenden Ziel, eine sichere, nachhaltige, wettbewerbsfähige und bezahlbare Energieversorgung zu ermöglichen, begrüßt. Dennoch
gibt es aus Sicht der Chemie Verbesserungs- und Änderungsbedarf.
Was sollte Europa tun?
Erstens: Grundsätzlich sieht der VCI die Notwendigkeit, die Bedeutung wettbewerbsfähiger Energiepreise für den Erhalt und die Stärkung der europäischen Industrie und
für Neuinvestitionen stärker herauszustellen und den fünf Hauptthemen der Mitteilung
zur Energieunion als sechstes, gleichberechtigtes Thema hinzuzufügen. Im Vergleich
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Demnach werden EUR 2.8 Mrd. aus dem Connecting Europe Facility (CEF) und 2.2 Mrd. aus den Horizon 2020 Mittel umgewidmet.
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mit den USA liegen die Strompreise in Europa um mehr als 30% höher. Das Niveau
der europäischen Gaspreise im Großhandel befand sich in den letzten Jahren auf dem
zwei- bis zeitweise vierfachen Niveau der US-Preise. Hierdurch verliert die EU an
Wettbewerbsfähigkeit.
Zweitens: Das von der EU formulierte Ziel, in der EU eine global führende Kompetenz
im Bereich der erneuerbaren Energien (EE) zu entwickeln, kann nach Ansicht des
VCI nur gelingen, wenn EE zügig in den Markt integriert werden und die Wettbewerbsfähigkeit der industriellen Basis nicht geschwächt wird. Andere Wirtschaftsregionen
werden nämlich nur dann Europa als Vorbild bezüglich der Integration von EE akzeptieren, wenn diese beiden Bedingungen erfüllt sind. Zwischenzeitlich plädiert der VCI
für einen technologieoffenen und marktgetriebenen Energiemix.
Dem perspektivisch europäisch zu harmonisierenden Förderrahmen für EE sollte eine
Förderung mittels verpflichtender Direktvermarktung und eines auf den Marktpreiserlös
aufzuschlagenden degressiv ausgestalteten, festen Vermarktungsbonus zugrunde liegen. Eine Harmonisierung der Förderung ist in einem Binnenmarkt mit signifikanten
grenzüberschreitenden Handelsflüssen auch für den Erhalt eines ebenen Spielfeldes
und zur Vermeidung von Strompreisverzerrungen geboten.
Drittens: Die Europäische Kommission bewertet die Vollendung des Energiebinnenmarktes zutreffend als eine zentrale Voraussetzung für eine Energieunion. Unzureichende Interkonnektorenkapazitäten und Netzausbau (strom- und gasseitig), aber
auch noch immer heterogene Regulierungsrahmen hemmen den grenzüberschreitenden Energiehandel. Um diesbezüglich voranzuschreiten, plädiert der VCI für eine zügige Verabschiedung aller noch im Entwurf befindlichen Netzkodizes. Mit dem Ziel einer
effizienter koordinierten pan-europäischen Energieregulierung sollte die Rolle von
ACER gestärkt werden. Letzteres muss auch zu einer verbesserten Koordination nationaler energiepolitischer Zielsetzungen führen. Unzureichende diesbezügliche Koordination hat in der Vergangenheit zu negativen Auswirkungen auf die Energieversorgung
in Nachbarstaaten geführt (Beispiel Ringströme). Darüber hinaus muss die Marktkopplung konsequent voranschreiten. Von der Auftrennung bestehender Marktgebiete sollte
abgesehen werden, insbesondere im Hinblick auf die deutsch-österreichische Gebotszone.
Für eine ausschließlich freiwillige Bereitstellung von Lastmanagementpotenzialen ist
die Beseitigung bestehender regulatorischer, marktbedingter und technischer Hemmnisse vonnöten. Darüber hinaus sollten entsprechende Potenziale mittels marktbasierter Anreize erfolgen, die dem Lastanbieter eine energiewirtschaftlich adäquate Vergütung ermöglichen. Insbesondere ist dafür Sorge zu tragen, dass Regelungen, die der
Nutzung von Flexibilitäten entgegenstehen, marktadäquat angepasst werden. Marktinstrumente für die Hebung von Lastmanagementpotenzialen sollten auch für den
Gassektor entwickelt werden.
Für den Fall, dass optimierte und zunehmend harmonisierte Strommärkte Versor-
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gungssicherheit nicht zu ökonomisch effizienten Bedingungen gewährleisten können,
ist die Notwendigkeit strommarktflankierender Maßnahmen zu prüfen.
Viertens: Heimische Erdgasressourcen können einen Beitrag zur Quellendiversifizierung leisten und somit wettbewerbsstärkend wirken sowie die Versorgungssicherheit
für die thermische und stoffliche Erdgasnutzung erhöhen. Die Erkundung europäischer
Schiefergasvorkommen sollte vorangetrieben werden. Erkundung und Erforschung
heute ist die Voraussetzung für eine spätere Nutzung von Schiefergas und hat damit
langfristige Auswirkungen auf Investitionen und den Erhalt der industriellen Basis in
Europa.
Einer kollektiven Beschaffung von Erdgas in Engpasssituationen steht der VCI kritisch
gegenüber, da hiermit regulatorische Risiken verbunden wären. Vor der Erwägung eines kollektiven Einkaufs sollten alternative marktbasierte Instrumente für Gaskrisenfälle Berücksichtigung finden, z.B. die Vermarktung von Lastmanagementpotenzialen.
Die Wichtigkeit der Fortentwicklung des Energiebinnenmarktes wird auch in diesem
Kontext deutlich, da in einem hinreichend gekoppelten Binnenmarkt auch im Falle von
Lieferengpässen Angebot und Nachfrage durch den Marktpreis zusammengeführt
würden.
Fünftens: Europa kann es sich nicht mehr länger leisten, Vorreiter beim Klimaschutz
zu sein und damit seine industrielle Basis und Wettbewerbsfähigkeit aufs Spiel zu setzen, während der Rest der Welt fortfährt wie gehabt. Solche negativen Auswirkungen
werden aber gerade von anderen Industrie-, Schwellen- und Entwicklungsländern genauestens beobachtet. Eine entsprechende Vorreiterrolle in diesen Bereichen wird
deshalb nur dann global wirkungsvoll sein und andere Staaten zum Mitmachen bewegen, wenn entsprechende Politikmaßnahmen auf EU-Ebene nicht zu Carbon-, Jobund Investitionsleakage führen.
Der VCI regt an, im Rahmen der Energieunion Diskussionen über eine Lösung für einen globalen Klimaschutz auf G20-Ebene zu führen. Eine Globalisierung des Emissionshandels würde zu mehr Klimaschutz und besseren Wettbewerbsbedingungen führen.
Sechstens: Der Rahmen für den EU-Emissionshandel muss stabil und vorhersehbar
sein. Eine wohlüberlegte Weiterentwicklung dieses Systems ist interventionistischen
Aktivitäten vorzuziehen. Nach „Backloading“ waren die Vorschläge für eine sogenannte
„Marktstabilitätsreserve“ bereits der zweite Rückschlag für die Zuverlässigkeit der
Klimapolitik der EU. Beide Initiativen beschädigen das Vertrauen in die Stabilität des
politischen Rahmens für Investitionsentscheidungen. Politisch motivierte Markteingriffe
sind der falsche Weg, um den Emissionshandel weiterzuentwickeln.
Die Vorschläge der Kommission zur ETS-Revision sind aus Sicht der Chemie bisher
unzureichend. Solange kein Level Playing Field für die europäische Industrie existiert,
müssen deshalb auch Instrumente zum Schutz vor Carbon-Leakage Bestand haben
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und ausgebaut werden, um ausreichenden Schutz zu bieten. Dies ist im Kommissionsvorschlag nicht gewährleistet. Besonders negativ aus Sicht der Chemieindustrie ist das
Fehlen eines Ausbaus einer vollumfänglichen Strompreiskompensation im Vorschlag
der Kommission. Bei der Berechnung der Kompensationshöhe sollten Kürzungsfaktoren gestrichen werden und beim Begünstigtenkreis künftig alle Wirtschaftszweige
strompreiskompensationsberechtigt sein, die die Carbon-Leakage-Kriterien erfüllen.
Zumindest die stromintensiven Prozesse sollten vollumfänglich kompensationsberechtigt sein.
Zudem muss dem Schutz vor Carbon Leakage durch ausreichende kostenlose Zertifikate im Rahmen der Überarbeitung der Emissionshandelsrichtlinie höchste Priorität
zukommen. Der Vorschlag der Kommission vom 15. Juli 2015 wird diesem Ziel leider
noch nicht gerecht. So sollte unter anderem die Deckelung des kostenlosen Zertifikatebudgets von max. 43% der Gesamtzertifikatemenge aufgehoben werden.
Damit alle Chemiesektoren wie bisher auf der Carbon-Leakage-Liste verbleiben, ist es
notwendig, dass der Nachweis der Wettbewerbsbedrohung auch auf Subsektorenebene erfolgen kann.
Weiterhin ist eine flexible Zuteilung essentiell, bei der das Angebot auf die Nachfrage
abgestimmt ist. Pauschale Verschärfungsfaktoren, die technologische Grenzen missachten, sind bei der Setzung von Benchmarks nicht sachgerecht.
Siebtens: Die energieintensive Industrie hat viel in Energieeffizienzmaßnahmen investiert. Seit 1990 hat sich der spezifische Energieverbrauch in der deutschen Chemiebranche in etwa halbiert. Für den Erhalt der industriellen Wettbewerbsfähigkeit
müssen die physikalischen Grenzen von Effizienzsteigerungen respektiert und bei der
Formulierung von Effizienzzielen bereits in der Vergangenheit geleistete Fortschritte
berücksichtigt werden.
Von der Setzung absoluter Energieeinsparziele sollte abgesehen werden. Darüber
hinaus sollten Effizienzfortschritte insbesondere in Bereichen mit noch hohen Optimierungspotenzialen forciert werden, z.B. bezüglich Gebäudesanierung und Verkehr. Potenziale der Gebäudesanierung können durch steuerliche oder finanzielle Förderung
gehoben werden.
5. Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz mit Wettbewerbsfähigkeit
in Einklang bringen
Die Kommission hat ihren im Juli 2014 vorgelegten Vorschlag zur Änderung des EUAbfallrechts zurückgezogen und einen neuen Vorschlag für Ende 2015 angekündigt.
Nach den aktuell vorliegenden Informationen soll dieser Vorschlag weit über rein abfallspezifische Aspekte hinausgehen und beispielsweise auch die Bereiche Ressourceneffizienz, Produktpolitik sowie Recyclingmaterialien (sog. Sekundärrohstoffe) betreffen.
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Die deutsche Chemieindustrie bekennt sich ausdrücklich zu einer nachhaltigen Abfallwirtschaft. Das heißt zunächst, dass das Abfallaufkommen durch Abfallvermeidungsmaßnahmen hinter dem Wirtschaftswachstum zurückbleiben muss. Dies ist in der
deutschen Chemiebranche gelungen. Des Weiteren müssen die Entsorgungswege
ökologisch sinnvoll, wirtschaftlich tragbar und technisch machbar sein.
Für eine nachhaltige Kreislaufwirtschaft ist „Abfall als Ressource“ ein essentieller und
daher sehr begrüßungswürdiger Ansatz. Wichtige Rohstoffe werden durch optimale
Abfallverwertung substituiert.
Der VCI unterstützt die Maßnahmen zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit, sowie Bildungs- und Informationsmaßnahmen. Sie stellen eine Basis für ein funktionierendes
und nachhaltiges System der Kreislaufwirtschaft dar, da es von der Öffentlichkeit mitgetragen werden muss.
Was sollte Europa tun?
Erstens: Das geltende Europäische Abfallrecht gibt bereits einen hohen abfallrechtlichen Standard vor. Die Implementierung, sowie der korrekte Vollzug in allen Mitgliedsstaaten müssen daher vor abfallrechtlichen Neuregelungen stehen. Erst die vollständige und ordnungsgemäße Umsetzung und der konsequente Vollzug des geltenden
Rechts schaffen Gleichheit und Transparenz zwischen den einzelnen Mitgliedsstaaten.
Nur so kann eine echte Weiterentwicklung im gesamten europäischen System stattfinden.
Zweitens: Ressourcenpolitik sollte mit Augenmaß betrieben werden, damit die Industrie
global wettbewerbsfähig bleibt und somit durch ihre Produkte die Ressourceneffizienz
voranbringen kann. Wachstum sollte nicht durch absolute Reduktionsziele, Abgaben
oder Steuern zur Ressourcennutzung verhindert werden und - verbunden damit - auch
die notwendigen Innovationen und Entwicklungen. Sie stehen einem Wirtschaftswachstum entgegen und wirken sich auf globaler Ebene wettbewerbsschädigend für
die EU-Industrie aus.
Drittens: Abfall ist eine wichtige stoffliche und energetische Ressource, daher sollte die
Abfallverwertung ganzheitlich und differenziert betrachtet werden. Weitere Belastungen
der Industrie müssen ausgeschlossen werden.
Viertens: Eine einseitig und pauschal auf das Recycling ausgerichtete Abfallstrategie
wäre nicht nachhaltig. Recycling darf kein Selbstzweck nach dem Motto: „Koste es,
was es wolle“ sein. Eine Strategie zur Förderung der Kreislaufwirtschaft sollte vielmehr
das hochwertige Recycling im Blick haben. Nur ein geeignetes Nebeneinander von
stofflicher und energetischer Abfallverwertung gewährleistet die optimale Nutzung der
Ressourceneigenschaften des Abfalls.
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Fünftens: Pauschale Deponierungsverbote sind in der Praxis nicht zu realisieren, ökologisch nicht sinnvoll und wirtschaftlich schädlich. Deponierungsverbote dürfen daher
nicht die bereits erfolgreich umgesetzten nationalen Deponierungsvorgaben in
Deutschland einschränken.
6. Auf eine Welt mit weniger Handelshemmnissen und globalen Standards
hinarbeiten
Offene Märkte sind für eine Renaissance der europäischen Industrie unverzichtbar:
Zum einen wächst die Nachfrage am stärksten in den Schwellenländern, und dies wird
langfristig auch so bleiben. Wir brauchen also freien Zugang zu diesen Märkten für unsere Exporte. Zum anderen verdeutlicht die wachsende Bedeutung vielschichtiger globaler Wertschöpfungsketten, wie wichtig ungehinderter Zugang zu Einfuhren für die
jeweils eigene Wettbewerbsfähigkeit ist.
Für eine derartige globale Handelsordnung mit offenen Märkten und funktionierenden
globalen Wertschöpfungsketten muss ein Regulierungsrahmen aus gemeinsamen
Standards entwickelt werden. Dieser Prozess ist unbestreitbar komplex, doch sind
wichtige erste Impulse hierzu schon heute dringend geboten.
Es wäre wünschenswert, wenn die neue Handelsstrategie der Kommission das Ziel
offener Märkte und eines Ausbaus des globalen Ordnungsrahmens verfolgt. Die EU
hat verschiedene multi- pluri-, bi- und unilaterale Hebel, zu diesen Prozessen beizutragen. Sie sollte ihren Einsatz im Sinne von Wachstum, Beschäftigung, Wettbewerbsfähigkeit und Schaffung globaler Rechtsordnung neu kalibrieren.
Was sollte Europa tun?
Erstens: Weiterhin das multilaterale, sich auf Regeln gründende System in der WTO
unterstützen und auf eine weitere multilaterale Liberalisierung des Handels hinarbeiten.
Zweitens: Engagiert Freihandelsverhandlungen mit wichtigen Handelspartnern, Industrie- und Schwellenländern, führen, in denen alle Industriezölle abgebaut werden. Dabei
sollte sie insbesondere die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft
(TTIP) als Plattform nutzen, die regulatorischen Systeme der USA bzw. der EU stärker
aufeinander abzustimmen, um gemeinsame Regeln eines transatlantischen Marktes
als Blaupause für multilaterale Regeln zu schaffen. Das kann dazu beitragen, den
Graben im Bereich Regulierung zwischen Europa und dem Rest der Welt zu verringern.
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Drittens: Das internationale Regime zum Schutz von ausländischen Investoren weiterentwickeln, dabei die Unterschiede in den Gegebenheiten einzelner Länder berücksichtigen. Gerade TTIP kann zu dieser Weiterentwicklung wichtige Bausteine
beisteuern.
Viertens: Die europäischen Produzenten dabei unterstützen, ungehinderten Zugang zu
Rohstoffen zu erhalten.
Fünftens: Selbst von protektionistischen Maßnahmen absehen, um die eigene Wettbewerbsfähigkeit nicht langfristig zu riskieren.
Sechstens: Die Auswirkungen von Gesetzgebung auf die internationale Wettbewerbsfähigkeit der EU-Industrie berücksichtigen.
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