Lohnsteuerbescheinigung bis 31.12.2015 Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1678 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2 2. Vorgehensweise 2 2.1. LOHN: Lohnsteuerbescheinigung übermitteln 2 2.2. DELFIN: Lohnsteuerbescheinigung rückübertragen und drucken 3 3. Details 4 3.1. Korrektur des aktuellen Jahres 4 3.2. Korrektur des Vorjahres 5 3.3. Großbuchstabe F, S, M auf der Lohnsteuerbescheinigung 6 3.4. Lohnsteuerbescheinigung manuell erstellen 6 3.5. Ausgewiesene Sozialversicherungsbeiträge auf der Lohnsteuerbescheinigung – Abweichungen zum Lohnkonto 7 3.6. Authentifiziertes Versenden von Lohnsteuerbescheinigungen 7 3.7. Lohnsteuerbescheinigung bei Mandatsübernahme 8 3.8. Eintragung in Zeile 25 der Lohnsteuerbescheinigung 8 3.9. Eintragung in Zeile 28 der Lohnsteuerbescheinigung 9 3.10. Eintragungen in Zeile 29 der Lohnsteuerbescheinigung 9 3.11. Besondere Lohnsteuertabelle 9 4. Wichtige Informationen 9 Autor: BAS / 15.12.2015 © 2015 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG Seite 2 Info für Anwender Nr. 1678 1. Ziel Das Info erklärt, wie Sie eine Lohnsteuerbescheinigung § übermitteln, § rückübertragen und drucken. Folgende Lohnsteuerbescheinigungen sind zu übermitteln: § Lohnsteuerbescheinigung Austritt (für im aktuellen Jahr ausgetretene Mitarbeiter) § Jahreslohnsteuerbescheinigungen (Beschäftigung über den 31.12. hinaus) Hinweis Lohnsteuerbescheinigungen können nur für das aktuelle Kalenderjahr und das Vorjahr an die Finanzverwaltung versendet werden. 2. Vorgehensweise Überblick 1. LOHN: Lohnsteuerbescheinigung übermitteln 2 2. DELFIN: Lohnsteuerbescheinigung rückübertragen und drucken 2.1. 3 LOHN: Lohnsteuerbescheinigung übermitteln LOHN: Lohnsteuerbescheinigung übermitteln Für Austritte im aktuellen Jahr: 1. LOHN: »Transfer | Bereitstellen LSt-Bescheinigungen Austritte«. 2. Austrittsmonat wählen. 3. Schaltfläche <LStB bereitstellen für DELFIN> oder <LStB sofort versenden>. Autor: BAS / 15.12.2015 © 2015 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG Seite 3 Info für Anwender Nr. 1678 Für Jahreslohnsteuerbescheinigungen: 1. LOHN: »Transfer | Bereitstellen LSt-Bescheinigungen Vorjahr«. 2. Schaltfläche <LStB bereitstellen für DELFIN> oder <LStB sofort versenden>. 2.2. DELFIN: Lohnsteuerbescheinigung rückübertragen und drucken 1. DELFIN: Lohnsteuerbescheinigung rückübertragen Nach dem Versand der Lohnsteuerbescheinigungen benötigt die Finanzverwaltung bis zu fünf Tage für die Prüfung. Anschließend müssen die Lohnsteuerbescheinigungen rückübertragen werden: 1. »Bearbeitung | Gesendete Daten | LSt-Bescheinigung«. 2. Schaltfläche <Daten rückübertragen>. 2. DELFIN: Lohnsteuerbescheinigung drucken 1. »Bearbeitung | Rückübertragene Daten | LSt-Bescheinigung«. 2. Schaltfläche <Duplikat für AN drucken> klicken. Autor: BAS / 15.12.2015 © 2015 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG Seite 4 Info für Anwender Nr. 1678 3. Details Überblick 1. Korrektur des aktuellen Jahres 2. Korrektur des Vorjahres 4 5 3. Großbuchstabe F, S, M auf der Lohnsteuerbescheinigung 4. Lohnsteuerbescheinigung manuell erstellen 6 6 5. Ausgewiesene Sozialversicherungsbeiträge auf der Lohnsteuerbescheinigung – Abweichungen zum Lohnkonto 7 6. Authentifiziertes Versenden von Lohnsteuerbescheinigungen 7. Lohnsteuerbescheinigung bei Mandatsübernahme 8 8. Eintragung in Zeile 25 der Lohnsteuerbescheinigung 8 9. Eintragung in Zeile 28 der Lohnsteuerbescheinigung 9 10.Eintragungen in Zeile 29 der Lohnsteuerbescheinigung 3.1. 7 9 Korrektur des aktuellen Jahres Korrektur des aktuellen Jahres Nach Korrekturen bei ausgetretenen Arbeitnehmern (Austritt im aktuellen Jahr) aufgrund von Gehaltsnachzahlungen, Änderung des Austrittsdatums usw. werden neue Lohnsteuerbescheinigungen erstellt, die übermittelt werden müssen. Eine Meldung weist Sie im Rahmen der Monatsberechnung darauf hin: Hinweis Die ursprünglich übermittelte Lohnsteuerbescheinigung muss nicht storniert werden. Die Lohnsteuerbescheinigung mit dem höheren Datum ist beim Finanzamt gültig. Autor: BAS / 15.12.2015 © 2015 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG Seite 5 Info für Anwender Nr. 1678 3.2. Korrektur des Vorjahres Korrektur des Vorjahres Über »Bearbeitung | Nachberechnung Bezüge« können Sie Nachberechnungen rückwirkend bis Januar des Vorjahres vornehmen. Unterscheiden Sie zwei Fälle: § Arbeitnehmer ist aktuell noch beschäftigt. § Arbeitnehmer ist bereits ausgeschieden. Fall 1: Arbeitnehmer ist aktuell noch beschäftigt Vorgehensweise 1. »Bearbeitung | Nachberechnung Bezüge«. 2. Erfassen Sie die Lohnbuchungen als Nachberechnung für das Vorjahr. Ergebnis § Sie erhalten eine Korrektur-Abrechnung der im Vorjahr angesprochenen Monate. Die Berechnung der Sozialversicherung erfolgt nach dem Entstehungsprinzip. § Auf der Abrechnung des aktuellen Monats wird die Lohnsteuer für die Bezüge des Vorjahres als Einmalbezug abgerechnet (Zufluss-/Abflussprinzip). § Auf der Lohnsteuerbescheinigung des aktuellen Jahres werden auch die bezahlten Sozialversicherungsbeiträge für den Vorjahresbezug ausgewiesen. Fall 2: Arbeitnehmer ist bereits ausgeschieden Vorgehensweise 1. »Stammdaten | Personaldaten | Mitarbeiter öffnen | Register: Steuer«. 2. Schlüsseln Sie den Mitarbeiter auf Lohnsteuerklasse VI. Erfassen Sie den voraussichtlichen Jahresverdienst, falls dieser bekannt ist. 3. »Bearbeitung | Nachberechnung Bezüge«. 4. Erfassen Sie die Lohnbuchungen als Nachberechnung für das Vorjahr. Ergebnis § Sie erhalten Korrektur-Abrechnungen der im Vorjahr angesprochenen Monate. Die Berechnung der Sozialversicherung erfolgt nach dem Entstehungsprinzip. § Sie erhalten eine Abrechnung für den aktuellen Monat. Die Lohnsteuer für die Bezüge des Vorjahres wird im aktuellen Monat als Einmalbezug abgerechnet (Zufluss-/Abflussprinzip). § Sie erhalten eine Lohnsteuerbescheinigung für das aktuelle Jahr. § Sie erhalten die Stornierung der bereits übermittelten Sozialversicherungsabmeldung und eine korrigierte Sozialversicherungsabmeldung. § Der Arbeitnehmer wird nicht für ELStAM gemeldet, da das Eintritts/Austrittsdatum in der Vergangenheit bleibt. Hinweis In LOHN ist eine Lohnsteuer-Korrektur für das Vorjahr generell nicht möglich, da die Lohnsteuerbescheinigungen bereits beim Monatsabschluss Dezember erzeugt werden. Daher gilt in LOHN ausschließlich das Zufluss-/Abflussprinzip. Rechtlich gesehen dürfen Lohnsteuer-Korrekturen für das Vorjahr durchgeführt werden, sofern die Lohnsteuerbescheinigungen für diesen Zeitraum noch nicht übermittelt wurde. Der Arbeitgeber ist dazu aber nicht verpflichtet. Die Rechtsgrundlagen sind: § 41c Abs. 1 EStG § 41c Abs. 3 EStG und R 41c.1 Abs. 6 LStR § 41c Abs. 1 Satz 2 EStG Autor: BAS / 15.12.2015 © 2015 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG Seite 6 Info für Anwender Nr. 1678 3.3. Großbuchstabe F, S, M auf der Lohnsteuerbescheinigung Großbuchstabe F, S, M auf der Lohnsteuerbescheinigung F – steuerfreie Sammelbeförderung Wohnung/Arbeitsstätte Aktivierung in den Personaldaten: »Personaldaten | Mitarbeiter öffnen | Register: Steuer | Option <steuerfreie Sammelbeförderung Wohnung/Arbeit>«. S – Sonstiger Bezug ohne Vorverdienst Wurde bei der Besteuerung eines sonstigen Bezugs der Arbeitslohn aus einem früheren Dienstverhältnis nicht in die Ermittlung des voraussichtlichen Jahresarbeitslohns einbezogen, ist dieser Sachverhalt in der Lohnsteuerbescheinigung durch die Eintragung des Buchstabens S zu vermerken. Bei während des Jahres eingetretenen Mitarbeitern wird der Buchstabe S automatisch bescheinigt, wenn keine Vorverdienste des Mitarbeiters vorgetragen wurden. M – Verpflegungsmehraufwendungen Wurden einem Arbeitnehmer Mahlzeiten zur Verfügung gestellt (anlässlich oder während einer beruflichen Auswärtstätigkeit oder im Rahmen einer beruflichen doppelten Haushaltsführung) und sind diese Mahlzeiten mit dem amtlichen Sachbezugswert zu bewerten, muss auf der Lohnsteuerbescheinigung ab 2014 der Großbuchstaben M eingetragen werden. Großbuchstabe M entsteht durch die Verwendung der Agenda Lohnarten 0113 bis 0116 oder durch die manuelle Schlüsselung einer Lohnart bei der Option <LSt-Karte> mit dem Eintrag <Großbuchstabe M (LStB)>. 3.4. Lohnsteuerbescheinigung manuell erstellen Lohnsteuerbescheinigung manuell erstellen Aktuelles Jahr Lohnsteuerbescheinigungen für das aktuelle Jahr werden durch Nachberechnungen automatisch korrigiert. Sie können anschließend übermittelt werden 2 . Lohnsteuerbescheinigungen für das aktuelle Jahr und für das Vorjahr können in Agenda LOHN manuell erstellt werden: »Auswertungen | Bescheinigungswesen | Formulare ohne Assistenten aufrufen«. Vorjahr Lohnsteuerbescheinigungen für das Vorjahr werden aufgrund des Zufluss-/Abflussprinzips nicht automatisch neu erstellt ( siehe auch: Korrektur des Vorjahres 5 ). Hinweis Lohnsteuerbescheinigungen für noch weiter zurückliegende Zeiträume (Vor-Vorjahre) können weder in Agenda LOHN noch in ElsterOnline erstellt werden. Ggf. muss ein Formular in Papierform ausgefüllt und beim Finanzamt eingereicht werden. Autor: BAS / 15.12.2015 © 2015 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG Seite 7 Info für Anwender Nr. 1678 3.5. Ausgewiesene Sozialversicherungsbeiträge auf der Lohnsteuerbescheinigung – Abweichungen zum Lohnkonto Ausgewiesene Sozialversicherungsbeiträge auf der Lohnsteuerbescheinigung – Abweichungen zum Lohnkonto Die Sozialversicherungsbeiträge werden korrekt von LOHN auf der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen. Es sind jedoch folgende Besonderheiten zu beachten: § Durch Nachberechnungen des Vorjahres oder einen Märzklauselfall werden Sozialversicherungsbeiträge für Vorjahresbezüge fällig. Aufgrund des Zufluss-/Abflussprinzips müssen diese Beiträge im Jahr der Zahlung auf der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen werden. Die Sozialversicherungsbeiträge für das Vorjahr zur Anrechnung auf der Lohnsteuerbescheinigung des Folgejahres sind in der ersten Zeile des Lohnkontos ersichtlich. § Gilt für den betroffenen Arbeitnehmer ein Doppelbesteuerungsabkommen, dürfen keine Sozialversicherungsbeiträge bescheinigt werden. § Arbeitgeberbeiträge, die für fiktive Bezüge berechnet wurden (Kug-fiktiv, Höherversicherungsbeiträge bei Altersteilzeit usw.), dürfen nicht auf der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen werden. § Die hälftigen Arbeitgeberbeiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung für weiter arbeitende Rentner sind auf der Lohnsteuerbescheinigung nicht auszuweisen. § Auf steuerfreien Arbeitslohn entfallene Sozialversicherungsbeiträge (z. B. bestimmte Abfindungen) werden auf der Lohnsteuerbescheinigung nicht berücksichtigt. 3.6. Authentifiziertes Versenden von Lohnsteuerbescheinigungen Authentifiziertes Versenden von Lohnsteuerbescheinigungen Info Nr. 0908 Authentifiziertes Versenden von Steuerdaten an die Finanzverwaltung. Autor: BAS / 15.12.2015 © 2015 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG Seite 8 Info für Anwender Nr. 1678 3.7. Lohnsteuerbescheinigung bei Mandatsübernahme Lohnsteuerbescheinigung bei Mandatsübernahme Falls Sie ein Mandat unterjährig übernommen haben und die Lohnkontovorträge eines Arbeitnehmers in Agenda LOHN eingetragen wurden, erhalten Sie bei Austritt oder zum Jahresende eine vollständige Lohnsteuerbescheinigung für diesen Arbeitnehmer. Der Andruck der Daten auf der Lohnsteuerbescheinigung erfolgt auf folgende Weise: Dauer des Dienstverhältnisses = Beschäftigungszeitraum in dieser Firma Dem Lohnsteuerabzug wurden zugrunde gelegt = Abrechnungszeitraum mit Agenda LOHN. 3.8. Eintragung in Zeile 25 der Lohnsteuerbescheinigung Zeile 25 in Lohnsteuerbescheinigung Pflichtversicherte Arbeitnehmer Bei pflichtversicherten Arbeitnehmer wird der Arbeitnehmerbeitrag zur gesetzlichen inländischen Krankenversicherung (ggf. einschließlich den Beitragsanteilen für Krankengeld) eingetragen. Freiwillig versicherte Arbeitnehmer Bei Firmenzahler wird der Gesamtbeitrag (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeitrag) eingetragen. Die Arbeitgeberzuschüsse sind zusätzlich in Zeile 24 auszuweisen. Bei Selbstzahlern werden in der Zeile 25 keine Eintragungen vorgenommen. Autor: BAS / 15.12.2015 © 2015 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG Seite 9 Info für Anwender Nr. 1678 3.9. Eintragung in Zeile 28 der Lohnsteuerbescheinigung Nachgewiesene Beiträge zur privaten Krankenversicherung und Pflege-Pflichtversicherung (Zeile 28) Die Vorsorgepauschale ist in Zeile 28 »Nachgewiesene Beiträge zur privaten Krankenversicherung und Pflege-Pflichtversicherung« bei Arbeitnehmern auszuweisen: § die in der Krankenversicherung beitragsfrei (darunter fallen auch geringfügig Beschäftigte mit Beitragsgruppe 6 in der Krankenversicherung) § und lohnsteuerbescheinigungspflichtig (Steuerklasse I bis IV) abgerechnet werden. Agenda LOHN berücksichtigt diesen Sachverhalt automatisch und steuert die Beträge in die Lohnsteuerbescheinigung ein. 3.10. Eintragungen in Zeile 29 der Lohnsteuerbescheinigung Eintragungen in Zeile 29 der Lohnsteuerbescheinigung In der Zeile 29 der Lohnsteuerbescheinigung ist die nach § 19 Abs. 2 Satz 4 bis 11 EStG ermittelte Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag zu bescheinigen. Die Bemessungsgrundlage ist das Zwölffache des Versorgungsbezugs für den ersten vollen Monat zuzüglich voraussichtlicher Sonderzahlungen. Die Beträge sind für das ganze Kalenderjahr zu bescheinigen. Das gilt auch bei früherem Ausscheiden des Arbeitnehmers. 3.11. Besondere Lohnsteuertabelle Die besondere Lohnsteuertabelle kam bis 31.12.2009 zur Anwendung, wenn der Arbeitnehmer § privat kranken- und pflegeversichert war oder § der Arbeitnehmer keine Beiträge zur Sozialversicherung gezahlt hat. Mit dem Bürgerentlastungsgesetz ab 01.01.2010 erfolgte eine Neureugelung. Folgendes wird berücksichtigt: § Basisbeiträgen zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung § die Vorsorgepauschale, sofern keine Beiträge zur Sozialversicherung gezahlt werden. Hierdurch entfällt die Anwendung der besonderen Lohnsteuertabelle seit 01.01.2010. Agenda LOHN berücksichtigt die steuerlichen Abzüge automatisch. 4. Wichtige Informationen Nr. 0908 Authentifiziertes Versenden von Steuerdaten an die Finanzverwaltung Autor: BAS / 15.12.2015 © 2015 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG
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