Lohnsteuerbescheinigung bis 31.12.2015

Lohnsteuerbescheinigung bis 31.12.2015
Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1678
Inhaltsverzeichnis
1.
Ziel
2
2.
Vorgehensweise
2
2.1.
LOHN: Lohnsteuerbescheinigung übermitteln
2
2.2.
DELFIN: Lohnsteuerbescheinigung rückübertragen und drucken
3
3.
Details
4
3.1.
Korrektur des aktuellen Jahres
4
3.2.
Korrektur des Vorjahres
5
3.3.
Großbuchstabe F, S, M auf der Lohnsteuerbescheinigung
6
3.4.
Lohnsteuerbescheinigung manuell erstellen
6
3.5.
Ausgewiesene Sozialversicherungsbeiträge auf der Lohnsteuerbescheinigung –
Abweichungen zum Lohnkonto
7
3.6.
Authentifiziertes Versenden von Lohnsteuerbescheinigungen
7
3.7.
Lohnsteuerbescheinigung bei Mandatsübernahme
8
3.8.
Eintragung in Zeile 25 der Lohnsteuerbescheinigung
8
3.9.
Eintragung in Zeile 28 der Lohnsteuerbescheinigung
9
3.10.
Eintragungen in Zeile 29 der Lohnsteuerbescheinigung
9
3.11.
Besondere Lohnsteuertabelle
9
4.
Wichtige Informationen
9
Autor: BAS / 15.12.2015
© 2015 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG
Seite 2
Info für Anwender Nr. 1678
1.
Ziel
Das Info erklärt, wie Sie eine Lohnsteuerbescheinigung
§ übermitteln,
§ rückübertragen und drucken.
Folgende Lohnsteuerbescheinigungen sind zu übermitteln:
§ Lohnsteuerbescheinigung Austritt (für im aktuellen Jahr ausgetretene Mitarbeiter)
§ Jahreslohnsteuerbescheinigungen (Beschäftigung über den 31.12. hinaus)
Hinweis
Lohnsteuerbescheinigungen können nur für das aktuelle Kalenderjahr und das Vorjahr an die
Finanzverwaltung versendet werden.
2.
Vorgehensweise
Überblick
1. LOHN: Lohnsteuerbescheinigung übermitteln
2
2. DELFIN: Lohnsteuerbescheinigung rückübertragen und drucken
2.1.
3
LOHN: Lohnsteuerbescheinigung übermitteln
LOHN: Lohnsteuerbescheinigung übermitteln
Für Austritte im aktuellen Jahr:
1.
LOHN: »Transfer | Bereitstellen LSt-Bescheinigungen Austritte«.
2. Austrittsmonat wählen.
3. Schaltfläche <LStB bereitstellen für DELFIN> oder <LStB sofort versenden>.
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Seite 3
Info für Anwender Nr. 1678
Für Jahreslohnsteuerbescheinigungen:
1.
LOHN: »Transfer | Bereitstellen LSt-Bescheinigungen Vorjahr«.
2. Schaltfläche <LStB bereitstellen für DELFIN> oder <LStB sofort versenden>.
2.2.
DELFIN: Lohnsteuerbescheinigung rückübertragen und drucken
1. DELFIN: Lohnsteuerbescheinigung rückübertragen
Nach dem Versand der Lohnsteuerbescheinigungen benötigt die Finanzverwaltung bis zu fünf Tage
für die Prüfung. Anschließend müssen die Lohnsteuerbescheinigungen rückübertragen werden:
1.
»Bearbeitung | Gesendete Daten | LSt-Bescheinigung«.
2. Schaltfläche <Daten rückübertragen>.
2. DELFIN: Lohnsteuerbescheinigung drucken
1.
»Bearbeitung | Rückübertragene Daten | LSt-Bescheinigung«.
2. Schaltfläche <Duplikat für AN drucken> klicken.
Autor: BAS / 15.12.2015
© 2015 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG
Seite 4
Info für Anwender Nr. 1678
3.
Details
Überblick
1. Korrektur des aktuellen Jahres
2. Korrektur des Vorjahres
4
5
3. Großbuchstabe F, S, M auf der Lohnsteuerbescheinigung
4. Lohnsteuerbescheinigung manuell erstellen
6
6
5. Ausgewiesene Sozialversicherungsbeiträge auf der Lohnsteuerbescheinigung – Abweichungen zum
Lohnkonto 7
6. Authentifiziertes Versenden von Lohnsteuerbescheinigungen
7. Lohnsteuerbescheinigung bei Mandatsübernahme
8
8. Eintragung in Zeile 25 der Lohnsteuerbescheinigung
8
9. Eintragung in Zeile 28 der Lohnsteuerbescheinigung
9
10.Eintragungen in Zeile 29 der Lohnsteuerbescheinigung
3.1.
7
9
Korrektur des aktuellen Jahres
Korrektur des aktuellen Jahres
Nach Korrekturen bei ausgetretenen Arbeitnehmern (Austritt im aktuellen Jahr) aufgrund von
Gehaltsnachzahlungen, Änderung des Austrittsdatums usw. werden neue Lohnsteuerbescheinigungen
erstellt, die übermittelt werden müssen.
Eine Meldung weist Sie im Rahmen der Monatsberechnung darauf hin:
Hinweis
Die ursprünglich übermittelte Lohnsteuerbescheinigung muss nicht storniert werden. Die
Lohnsteuerbescheinigung mit dem höheren Datum ist beim Finanzamt gültig.
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3.2.
Korrektur des Vorjahres
Korrektur des Vorjahres
Über »Bearbeitung | Nachberechnung Bezüge« können Sie Nachberechnungen rückwirkend bis
Januar des Vorjahres vornehmen.
Unterscheiden Sie zwei Fälle:
§ Arbeitnehmer ist aktuell noch beschäftigt.
§ Arbeitnehmer ist bereits ausgeschieden.
Fall 1: Arbeitnehmer ist aktuell noch beschäftigt
Vorgehensweise
1.
»Bearbeitung | Nachberechnung Bezüge«.
2. Erfassen Sie die Lohnbuchungen als Nachberechnung für das Vorjahr.
Ergebnis
§ Sie erhalten eine Korrektur-Abrechnung der im Vorjahr angesprochenen Monate. Die Berechnung
der Sozialversicherung erfolgt nach dem Entstehungsprinzip.
§ Auf der Abrechnung des aktuellen Monats wird die Lohnsteuer für die Bezüge des Vorjahres als
Einmalbezug abgerechnet (Zufluss-/Abflussprinzip).
§ Auf der Lohnsteuerbescheinigung des aktuellen Jahres werden auch die bezahlten
Sozialversicherungsbeiträge für den Vorjahresbezug ausgewiesen.
Fall 2: Arbeitnehmer ist bereits ausgeschieden
Vorgehensweise
1.
»Stammdaten | Personaldaten | Mitarbeiter öffnen | Register: Steuer«.
2. Schlüsseln Sie den Mitarbeiter auf Lohnsteuerklasse VI. Erfassen Sie den voraussichtlichen
Jahresverdienst, falls dieser bekannt ist.
3.
»Bearbeitung | Nachberechnung Bezüge«.
4. Erfassen Sie die Lohnbuchungen als Nachberechnung für das Vorjahr.
Ergebnis
§ Sie erhalten Korrektur-Abrechnungen der im Vorjahr angesprochenen Monate. Die Berechnung
der Sozialversicherung erfolgt nach dem Entstehungsprinzip.
§ Sie erhalten eine Abrechnung für den aktuellen Monat. Die Lohnsteuer für die Bezüge des
Vorjahres wird im aktuellen Monat als Einmalbezug abgerechnet (Zufluss-/Abflussprinzip).
§ Sie erhalten eine Lohnsteuerbescheinigung für das aktuelle Jahr.
§ Sie erhalten die Stornierung der bereits übermittelten Sozialversicherungsabmeldung und eine
korrigierte Sozialversicherungsabmeldung.
§ Der Arbeitnehmer wird nicht für ELStAM gemeldet, da das Eintritts/Austrittsdatum in der
Vergangenheit bleibt.
Hinweis
In LOHN ist eine Lohnsteuer-Korrektur für das Vorjahr generell nicht möglich, da die
Lohnsteuerbescheinigungen bereits beim Monatsabschluss Dezember erzeugt werden. Daher gilt in
LOHN ausschließlich das Zufluss-/Abflussprinzip. Rechtlich gesehen dürfen Lohnsteuer-Korrekturen
für das Vorjahr durchgeführt werden, sofern die Lohnsteuerbescheinigungen für diesen Zeitraum
noch nicht übermittelt wurde. Der Arbeitgeber ist dazu aber nicht verpflichtet.
Die Rechtsgrundlagen sind:
§ 41c Abs. 1 EStG
§ 41c Abs. 3 EStG und R 41c.1 Abs. 6 LStR
§ 41c Abs. 1 Satz 2 EStG
Autor: BAS / 15.12.2015
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3.3.
Großbuchstabe F, S, M auf der Lohnsteuerbescheinigung
Großbuchstabe F, S, M auf der Lohnsteuerbescheinigung
F – steuerfreie Sammelbeförderung Wohnung/Arbeitsstätte
Aktivierung in den Personaldaten: »Personaldaten | Mitarbeiter öffnen | Register: Steuer | Option
<steuerfreie Sammelbeförderung Wohnung/Arbeit>«.
S – Sonstiger Bezug ohne Vorverdienst
Wurde bei der Besteuerung eines sonstigen Bezugs der Arbeitslohn aus einem früheren
Dienstverhältnis nicht in die Ermittlung des voraussichtlichen Jahresarbeitslohns einbezogen, ist dieser
Sachverhalt in der Lohnsteuerbescheinigung durch die Eintragung des Buchstabens S zu vermerken.
Bei während des Jahres eingetretenen Mitarbeitern wird der Buchstabe S automatisch bescheinigt,
wenn keine Vorverdienste des Mitarbeiters vorgetragen wurden.
M – Verpflegungsmehraufwendungen
Wurden einem Arbeitnehmer Mahlzeiten zur Verfügung gestellt (anlässlich oder während einer
beruflichen Auswärtstätigkeit oder im Rahmen einer beruflichen doppelten Haushaltsführung) und sind
diese Mahlzeiten mit dem amtlichen Sachbezugswert zu bewerten, muss auf der
Lohnsteuerbescheinigung ab 2014 der Großbuchstaben M eingetragen werden.
Großbuchstabe M entsteht durch die Verwendung der Agenda Lohnarten 0113 bis 0116 oder durch die
manuelle Schlüsselung einer Lohnart bei der Option <LSt-Karte> mit dem Eintrag <Großbuchstabe M
(LStB)>.
3.4.
Lohnsteuerbescheinigung manuell erstellen
Lohnsteuerbescheinigung manuell erstellen
Aktuelles Jahr
Lohnsteuerbescheinigungen für das aktuelle Jahr werden durch Nachberechnungen automatisch
korrigiert. Sie können anschließend übermittelt werden 2 .
Lohnsteuerbescheinigungen für das aktuelle Jahr und für das Vorjahr können in Agenda LOHN
manuell erstellt werden: »Auswertungen | Bescheinigungswesen | Formulare ohne Assistenten
aufrufen«.
Vorjahr
Lohnsteuerbescheinigungen für das Vorjahr werden aufgrund des Zufluss-/Abflussprinzips nicht
automatisch neu erstellt ( siehe auch: Korrektur des Vorjahres 5 ).
Hinweis
Lohnsteuerbescheinigungen für noch weiter zurückliegende Zeiträume (Vor-Vorjahre) können weder
in Agenda LOHN noch in ElsterOnline erstellt werden. Ggf. muss ein Formular in Papierform
ausgefüllt und beim Finanzamt eingereicht werden.
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3.5.
Ausgewiesene Sozialversicherungsbeiträge auf der
Lohnsteuerbescheinigung – Abweichungen zum Lohnkonto
Ausgewiesene Sozialversicherungsbeiträge auf der Lohnsteuerbescheinigung – Abweichungen
zum Lohnkonto
Die Sozialversicherungsbeiträge werden korrekt von LOHN auf der Lohnsteuerbescheinigung
ausgewiesen.
Es sind jedoch folgende Besonderheiten zu beachten:
§ Durch Nachberechnungen des Vorjahres oder einen Märzklauselfall werden
Sozialversicherungsbeiträge für Vorjahresbezüge fällig. Aufgrund des Zufluss-/Abflussprinzips
müssen diese Beiträge im Jahr der Zahlung auf der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen
werden. Die Sozialversicherungsbeiträge für das Vorjahr zur Anrechnung auf der
Lohnsteuerbescheinigung des Folgejahres sind in der ersten Zeile des Lohnkontos ersichtlich.
§ Gilt für den betroffenen Arbeitnehmer ein Doppelbesteuerungsabkommen, dürfen keine
Sozialversicherungsbeiträge bescheinigt werden.
§ Arbeitgeberbeiträge, die für fiktive Bezüge berechnet wurden (Kug-fiktiv,
Höherversicherungsbeiträge bei Altersteilzeit usw.), dürfen nicht auf der Lohnsteuerbescheinigung
ausgewiesen werden.
§ Die hälftigen Arbeitgeberbeiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung für weiter arbeitende
Rentner sind auf der Lohnsteuerbescheinigung nicht auszuweisen.
§ Auf steuerfreien Arbeitslohn entfallene Sozialversicherungsbeiträge (z. B. bestimmte
Abfindungen) werden auf der Lohnsteuerbescheinigung nicht berücksichtigt.
3.6.
Authentifiziertes Versenden von Lohnsteuerbescheinigungen
Authentifiziertes Versenden von Lohnsteuerbescheinigungen
Info Nr. 0908 Authentifiziertes Versenden von Steuerdaten an die Finanzverwaltung.
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3.7.
Lohnsteuerbescheinigung bei Mandatsübernahme
Lohnsteuerbescheinigung bei Mandatsübernahme
Falls Sie ein Mandat unterjährig übernommen haben und die Lohnkontovorträge eines Arbeitnehmers
in Agenda LOHN eingetragen wurden, erhalten Sie bei Austritt oder zum Jahresende eine vollständige
Lohnsteuerbescheinigung für diesen Arbeitnehmer.
Der Andruck der Daten auf der Lohnsteuerbescheinigung erfolgt auf folgende Weise:
Dauer des Dienstverhältnisses = Beschäftigungszeitraum in dieser Firma
Dem Lohnsteuerabzug wurden zugrunde gelegt = Abrechnungszeitraum mit Agenda LOHN.
3.8.
Eintragung in Zeile 25 der Lohnsteuerbescheinigung
Zeile 25 in Lohnsteuerbescheinigung
Pflichtversicherte Arbeitnehmer
Bei pflichtversicherten Arbeitnehmer wird der Arbeitnehmerbeitrag zur gesetzlichen inländischen
Krankenversicherung (ggf. einschließlich den Beitragsanteilen für Krankengeld) eingetragen.
Freiwillig versicherte Arbeitnehmer
Bei Firmenzahler wird der Gesamtbeitrag (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeitrag) eingetragen.
Die Arbeitgeberzuschüsse sind zusätzlich in Zeile 24 auszuweisen.
Bei Selbstzahlern werden in der Zeile 25 keine Eintragungen vorgenommen.
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3.9.
Eintragung in Zeile 28 der Lohnsteuerbescheinigung
Nachgewiesene Beiträge zur privaten Krankenversicherung und Pflege-Pflichtversicherung
(Zeile 28)
Die Vorsorgepauschale ist in Zeile 28 »Nachgewiesene Beiträge zur privaten Krankenversicherung und
Pflege-Pflichtversicherung« bei Arbeitnehmern auszuweisen:
§ die in der Krankenversicherung beitragsfrei (darunter fallen auch geringfügig Beschäftigte mit
Beitragsgruppe 6 in der Krankenversicherung)
§ und lohnsteuerbescheinigungspflichtig (Steuerklasse I bis IV) abgerechnet werden.
Agenda LOHN berücksichtigt diesen Sachverhalt automatisch und steuert die Beträge in die
Lohnsteuerbescheinigung ein.
3.10.
Eintragungen in Zeile 29 der Lohnsteuerbescheinigung
Eintragungen in Zeile 29 der Lohnsteuerbescheinigung
In der Zeile 29 der Lohnsteuerbescheinigung ist die nach § 19 Abs. 2 Satz 4 bis 11 EStG ermittelte
Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag zu bescheinigen. Die Bemessungsgrundlage ist
das Zwölffache des Versorgungsbezugs für den ersten vollen Monat zuzüglich voraussichtlicher
Sonderzahlungen.
Die Beträge sind für das ganze Kalenderjahr zu bescheinigen. Das gilt auch bei früherem Ausscheiden
des Arbeitnehmers.
3.11.
Besondere Lohnsteuertabelle
Die besondere Lohnsteuertabelle kam bis 31.12.2009 zur Anwendung, wenn der Arbeitnehmer
§ privat kranken- und pflegeversichert war oder
§ der Arbeitnehmer keine Beiträge zur Sozialversicherung gezahlt hat.
Mit dem Bürgerentlastungsgesetz ab 01.01.2010 erfolgte eine Neureugelung.
Folgendes wird berücksichtigt:
§ Basisbeiträgen zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung
§ die Vorsorgepauschale, sofern keine Beiträge zur Sozialversicherung gezahlt werden.
Hierdurch entfällt die Anwendung der besonderen Lohnsteuertabelle seit 01.01.2010.
Agenda LOHN berücksichtigt die steuerlichen Abzüge automatisch.
4.
Wichtige Informationen
Nr. 0908 Authentifiziertes Versenden von Steuerdaten an die Finanzverwaltung
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