Allgemeine Prinzipien der Solidarischen Landwirtschaft ( SoLaWi

Allgemeine Prinzipien der Solidarischen Landwirtschaft ( SoLaWi)
Internationale Definition von CSA/ SoLaWi.:
Die Gemeinschaft denkt und handelt sozial verantwortlich
sowie wirtschaftlich und ökologisch nachhaltig.
SoLaWi zielt auf Freiheit von ökonomischem Zwang in der landwirtschaftlichen Produktion.
Landwirtschaft wird wieder zu einem gemeinsamen Anliegen gemacht, um
Ernährungssouveränität und Lebensmittelqualität zu erhalten.
Kernmerkmal ist die Teilung von Verantwortung und Risiko in der Landwirtschaft. SoLaWi führt
Menschen in echte Ernährungssouveränität und zu verbesserten Kenntnissen über die
Erzeugnisse. SoLaWi schützt Böden, Gewässer, Pflanzen, Tiere und Menschen und deren Pflege
und Entwicklung. SoLaWi bedeutet: Solidarische Gestaltung des Wirtschaftsprozesses auf der
Basis gegenseitigen Vertrauens.
Wie entsteht eine SoLaWi? Eine Gruppe von Menschen erwirbt entweder einen eigenen Acker
samt erforderlichem Zubehör oder sie unterstützt einen bestehenden gemüseproduzierenden
Hof. Durch die Gemeinschaft der Vielen wird eine angemessene Entlohnung der Landwirte und
Arbeitskräfte möglich, die dann für diese Gemeinschaft produzieren.
Im klassischen Fall werden die auf einem Hof entstandenen Lebensmittel ganz von den
Mitgliedern selbst verbraucht, so dass der Hof tatsächlich frei ist von Vermarktungszwängen.
Oft - insbesondere am Anfang der Entwicklung - wird aber nur ein Teil der Produkte des Hofes
gemeinsam finanziert und verbraucht. Der Rest wird durch den Landwirt vermarktet.
Die Höhe des Anteils der Solawi-Gemeinschaft an den Gesamtkosten bemisst sich nach der
Solawi-genutzten Fläche (bei großflächigem, maschinell produziertem Feldgemüse) oder nach
der für die Solawi aufgewendete gärtnerische Arbeitszeit (bei kleinflächigem manuell
versorgtem Feingemüse). Sie wird von Jahr zu Jahr neu geplant.
Prinzipien der Kirberghof-SoLaWi
Die Kirberghof-Solawi dient der Erhaltung des Kirberghofs als regionalem, ökologisch arbeitendem
Gemüseanbaubetrieb. Der Hof ist nicht EU-subventioniert, da die Vorgaben (Monokultur) vom Hof
abgelehnt werden. Die anfallenden Kosten werden anteilig von der Solidargemeinschaft getragen.
Der Erhalt der wirtschaftlichen Tragfähigkeit des Betriebes ist Voraussetzung für das Gelingen der
Kirberghof-Solawi. Dazu zählt v.a. die Wertschätzung des Wissens und der Arbeitskraft von
Landwirt/Gärtner. Weil der sehr gute Ackerboden aktuell von Gewerbegebietsplanungen bedroht ist,
trägt die Mitgliedschaft zur regionalen Bodenerhaltung bei.
Der ökologisch arbeitende Kirberghof versucht Sortenvielfalt zu erhalten und als saisonales Erntegut
an Menschen in der Region abzugeben. Das wird durch die Solawi unterstützt. Auf dem Kirberghof
kann flächenbedingt kein Feldgemüse wie z.B. Kartoffeln, Möhren, Zwiebeln oder Kopfkohl angebaut
werden. Stattdessen produziert die Gärtnerei viele Sorten Feingemüse (Nachtschattengewächse wie
Tomaten und Paprika, verschiedene Gurken- und Bohnensorten, viele Salate, Fenchel, Mangold
u.v.a.m.) sowie einige Sorten Winterkohl, zusätzlich einheimisches Obst und Kräuter. Feingemüse ist
mehr als doppelt so arbeitsintensiv wie Feldgemüse und entsprechend wertvoll.
Während der Mitarbeit können Aspekte des ökologischen Gemüseanbaus erlernt werden.
Satzung der Kirberghof-Solawi,
gültig vom 1.3.2016 – 28.2.2017
• Das Prinzip der Sortenvielfalt wird konkret erreicht durch: Ausschließliche Verwendung von sortenfestem
Saatgut, kleinteiliger Anbau von ca. 40 Gemüse- und Obstkulturen plus ca. 100 Kräutersorten.
• Geerntet wird von Mai bis Dezember, optional bis Januar oder Februar des Folgejahres.
• Die Abholung ist wie folgt geregelt: Jedes Mitglied hat die Wahl, einmal wöchentlich das Gemüse - entweder
dienstags 19 Uhr oder samstags 15 Uhr – zu bekommen. Die Hofbetreiber benötigen den Entschluss bis
20.4.2016. Die Entscheidung für einen Abholtag soll bis Ende des Wirtschaftsjahres beibehalten werden. Im
begründeten Ausnahmefall muss der Hof eine Woche im Voraus informiert werden.
• Für die Organisation von Urlaubsvertretungen ist jedes Mitglied selbst verantwortlich.
• Das Gemüse wird in natürlicher Wuchsform und aus Haltbarkeitsgründen z.T. ungewaschen bereitgestellt.
• Im Frühjahr können naturgemäß nur wenige Gemüsekulturen geerntet werden, von Juli bis Oktober ist zum
Ausgleich ein sortenreicheres Gemüseangebot zu erwarten.
• Von den Ernteüberschüssen ab August kann und sollte sich jedes Mitglied Vorräte anlegen, die in den
erntefreien Monaten benötigt werden.
• Das Risiko von Ernteausfällen wird von allen Mitgliedern solidarisch mitgetragen, es findet keine
Geldrückzahlung bei Ausfällen (z.B. bedingt durch Wetter, Wildschaden oder Diebstahl) statt.
• Die pro Ernteanteil wöchentlich bereitgestellte Gemüsemenge ist für eine erwachsene Person vorgesehen.
Kinder ab 14 Jahren gelten als erwachsene Person.
• Die Feldgemüse Kartoffeln, Möhren und Zwiebeln, die vom Hof regional eingekauft werden, kann jeder
Abholer zusätzlich im Hoflädchen ermäßigt erwerben. Hierfür müssen die Abnahmemengen eine Woche im
Voraus bei der Abholung mitgeteilt werden (Listeneintrag).
• Jedes Solawi-Mitglied verpflichtet sich zu 20h Feldtätigkeit jährlich, wobei diese insbesondere in der
Sommerzeit anfällt. Wer mehr mitarbeiten möchte, kann das gern tun. Die Einsätze finden überwiegend
samstags statt (s. Terminblatt). Anmeldungen sind zur Koordination der Arbeit zwingend erforderlich.
Zusätzliche Einsätze an Wochentagen werden per Rundmail mitgeteilt. Es besteht die Möglichkeit, weniger
als 20h zu arbeiten, wenn ein anderes Mitglied entsprechend mehr arbeitet.
• Kinder können immer mitgebracht, müssen auf dem Gärtnereigelände aber beaufsichtigt werden. Am
Folientunnel hängen die Gärtnereiregeln für Kinder aus. Für Schäden auf dem Gelände des Hofes haften die
Eltern.
• Die Mitglieder der Kirberghof-Solawi wahren die Betriebsabläufe der Gärtnerei und die Privatsphäre der
dort lebenden Personen. Das heißt konkret: Hinter dem Hofladen beginnt der nichtbetretbare
Privatbereich.
• Entsprechend dem Grundgedanken einer gemeinschaftlich getragenen Landwirtschaft übernimmt das
Solawi-Mitglied in Abhängigkeit von der tatsächlichen Anzahl der Mitglieder einen - oder bei Familien
mehrere - Ernteanteile. Der Betrag wird per Einzug dem Geschäftskonto der Gärtnerei L. Ischebeck
überlassen. Die Zahlung ist zu Beginn des Jahres, optional auch monatlich möglich.
• Jedes Mitglied zahlt – unabhängig von der Anzahl der gebuchten EA – 100 € Risikoeinlage zum 1.3.2016.
Dieser Kapitalstock wird bei unerwartetem Investitionsbedarf (z.B. neuer Folientunnel) oder beim
Liquiditätsausgleich durch Nichtzahlung einzelner Mitglieder eingesetzt.
Sollte der Kapitalstock unangetastet bleiben und ein Mitglied im Folgejahr ausscheiden, wird der Betrag
zum 15.3.2017 zurückgezahlt. Sollte ein Mitglied seine 20h Feldarbeit nicht geleistet haben, werden dabei
pro nichtgeleisteter Arbeitsstunde 10 € von der Risikoeinlage abgezogen und nicht zurückgezahlt.
• Ein ausgeglichener Haushalt mit dem Prinzip der Kostendeckung anstatt der Gewinnmaximierung wird
angestrebt. Über das genaue Verhalten im Falle eines Gewinnes entscheidet im Verlauf des Jahres das
Orgateam in Absprache mit den Gärtnern.
• Die Betriebskosten des Kirberghofs werden zu Beginn des Jahres vorgestellt und dienen als Grundlage bei
der Festlegung der anteiligen Solawi-Kosten. Die tatsächlichen Betriebskosten werden gegen Ende des
Jahres offengelegt und gegenübergestellt.
• Die Solawi-Gruppe trägt 75 % der Betriebskosten und erhält 75 % der Gesamternte.
• Zur Jahreshauptversammlung am Anfang des Wirtschaftsjahres sowie zur Mitgliederversammlung im
November ist die Teilnahme für jedes Mitglied verpflichtend. Abwesenheit wird wie Zustimmung zu den
gemeinsamen Beschlüssen gewertet.
• Beschlüsse innerhalb der Solawi-Gruppe werden wie folgt gefasst: Jeder EA-Halter verfügt über eine
Stimme. Es gilt das einfache Mehrheitsprinzip.
• Betriebsrelevante Entscheidungen werden vom Betriebsleiter getroffen, dazu gehören in Wesentlichen:
Kulturauswahl, Abholzeiten, Betriebsmitteleinkäufe, Investitionen und Mitarbeitszeiten für Mitglieder.
Vorschläge der Solawi-Gruppe werden gehört, indem sie von der Gruppe ans Orgateam (nicht an die
Betriebsleiter) gegeben werden, das diese Vorschläge in regelmäßigen Besprechungen mit dem Betrieb
vorträgt.
• Folgende Aufgaben werden vom Orgateam übernommen: Entwickeln des Leitbildes, Mailverkehr und
Onlinekommunikation mit den Mitgliedern, Finanzen - insbesondere der Vorab-Check des Etats -,
Pressearbeit, sonstige Projekte wie Strukturbildungsvorschläge sowie Weitergabe von
Betriebsentscheidungen an die Solawi-Gruppe. Die Anbauenden kommunizieren mit den Mitgliedern v.a.
über das Orgateam.
Angestrebt wird eine Teamgröße von 6 – 12 Personen, die sich freiwillig dazu verpflichten, o.g. Aufgaben
durchzuführen. Mitglied im Orgateam ist man nach einer unterschriebenen Vereinbarung.
• Eine Solawi lebt vom Engagement aller. Projekte wie z.B. die Errichtung einer Backhütte, eines Erdkellers,
einer Komposttoilette, das Anlegen eines Speisefischteichs, das Ausbauen einer Solar-Warmwasseranlage
usw. sind in der Zukunft möglich, müssen aber selbstständig von Einzelnen der Gruppe geplant werden, da
dies die Kapazitäten der Gärtner übersteigt.
• Der Kontakt zum Orgateam erfolgt über [email protected] und gilt als erste Anlaufstelle für die
Mitglieder.
• Zum Schutz des Hofes und aller Mitglieder sind die Regeln des Datenschutzes zu beachten. Jedes SolawiMitglied unterliegt gegenüber Nichtmitgliedern der Schweigepflicht hinsichtlich der betriebsinternen Daten
sowie der personenbezogenen Daten der Solawi-Gruppe.
• Die solawiinterne Weitergabe der E-Mail-Adresse, der Telefonnummer und der Wohnadresse ist jedoch
notwendig, um die Kommunikation untereinander zu ermöglichen und z.B. die Abholung gestalten zu
können.
• Die Vereinbarung besteht für ein Jahr - vom 01. März bis 28. Februar des Folgejahres - verpflichtend. Eine
Kündigung der Vereinbarung seitens des Mitglieds ist nur im Härtefall möglich, dann muss ein Nachfolger
gestellt werden. Es obliegt dem freien Ermessen der Gärtner und des Orgateams, diesen zu akzeptieren.
Die Risikoeinlage ist vom Nachfolger an das ausscheidende Mitglied zu erstatten.
• Kommt das Solawi-Mitglied mit seinen Beitragszahlungen mehr als zwei Wochen in Verzug, wird die
Gemüsebereitstellung ausgesetzt. Es kann auch bei späterer Zahlung keine nachträgliche Belieferung
erfolgen. Die Risikoeinlage wird dann von der Gärtnerei zur Deckung der Beitragslücke verwendet.
• Eine Kündigung der Vereinbarung seitens der Gärtnerei erfolgt im Falle nicht behobenen materiellen
Schadens und bei Verletzung der Satzungsregeln, insbesondere wenn erkennbar wird, dass das
übergeordneten Ziel – die Unterstützung des Kirberghofs – nicht handlungsleitend ist (z.B. Rufschädigung).
Entstandene Kosten sowie Beitragsausfälle können vom Erzeugerbetrieb im Nachhinein eingefordert
werden.
• Für extreme politische Haltungen bietet die Kirberghof-Solawi keinen Rahmen. Entsprechende Äußerungen
führen zum Ausschluss.