Vereinsbeiträge - PSV Oldenburg eV

Beiträge (Auszug aus der Finanzordnung)
1. Es wird je Mitgliedschaft eine einmalige Aufnahmegebühr von 6 € erhoben.
2. Beitragsstaffelung
o Kinder / Jugendliche
o Erwachsene
o Familienmitgliedschaft
o Fördernde / Passive Mitglieder
o
o
o
6,50 € mtl.
13,00 € mtl.
20,00 € mtl.
5,20 € mtl.
Beginn der Beitragspflicht ist der Aufnahmemonat. Die Mitgliedsbeiträge werden jeweils für ein halbes Kalenderjahr am 01. März und 01. September fällig. Der Einzug der Beiträge erfolgt am 05. März und 05.
September bzw. am darauf folgenden Werk- oder Geschäftstag für das 1. bzw. 2. Halbjahr und wird ausschließlich durch den Polizeisportverein Oldenburg mittels Bankabrufverfahren veranlasst. Der Abruf von
Abteilungsbeiträgen kann hiervon zeitlich abweichen.
Die Beitragszahlung erfolgt im Abbuchungsverfahren, veranlasst durch den Verein. Gemäß Beschluss der
Mitgliederversammlung sind bei Abweichungen (z .B. Überweisung oder Barzahlung) je Vorgang 5,00 €
Bearbeitungsgebühr zusätzlich sofort mit zu entrichten. Bei jeder Rücklastschrift ist vom Mitglied inklusive
der Bankgebühren ein Betrag von 10,00 € zu zahlen. Mit jeder Mahnung wird eine Bearbeitungsgebühr von
5,00 € fällig.
Als Kinder / Jugendliche gelten Mitglieder unter 18 Jahren. Vollendet der Jugendliche sein 18. Lebensjahr
erfolgt die Beitragseinstufung als Erwachsener zum 01. Januar des darauf folgenden Kalenderjahres. Als
Familienmitglieder gelten Ehegatten und deren Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres unter Berücksichtigung der vorstehenden Regelung.
3. Ausnahmeregelungen:
Für Schüler, Studenten, Wehrdienstleistende, Zivildienstleistende und Auszubildende kann der mtl. Erwachsenen-Beitrag auf 6,50 € festgelegt werden. Hierfür ist ein formloser Antrag des Mitglieds erforderlich. Es
sind Unterlagen beizufügen, die den entsprechenden Status belegen. Die Dauer der Ermäßigung wird
schriftlich bestätigt. Sie erlischt für die Folgezeit wenn nicht rechtzeitig hierfür gültige Unterlagen hergegeben werden. Es wird dann der normale Beitrag erhoben. Rückwirkende Beitragsermäßigungen sind nicht
möglich.
4. Abteilungsbeiträge wurden wie folgt festgelegt (zusätzlich zum normalen Vereinsbeitrag)
Tennis:
Nachstehende, ab 01.01.2015 gültige Abteilungsbeiträge werden jährlich am 10. Mai bzw.
am darauf folgenden Werk- oder Geschäftstag eingezogen:
Erwachsene Mitglieder
140,00 €
Erwachsene Mitglieder mit 1 und 2 Kind/er
160,00 €
Ehepaare ohne/mit Kind/er
200,00 €
Kinder und Jugendliche Mitglieder
75,00 €
Neumitglieder sind einmalig im ersten Kalenderjahr ihrer Mitgliedschaft von der Zahlung
der Abteilungsbeiträge befreit.
Zur Pflege und Unterhaltung der Vereinsanlage leistet jedes Mitglied über 18 Jahre jährlich
5 Arbeitsstunden. Für jede nicht geleistete Arbeitsstunde wird ein Ablösebetrag von 10,00
€ fällig. Der Einzug der ggf. fällig werdenden Beträge erfolgt nach Abschluss der Saison
am 15. November bzw. am darauf folgenden Werk- oder Geschäftstag.
oder Geschäftstag.
Judo,
Ju-Jutsu, BJJ:
Alle Mitglieder zahlen jährlich einen Abteilungsbeitrag von 24,00 € der am 15. Januar
bzw. am darauf folgenden Werk- oder Geschäftstag eingezogen wird. Bei Aufnahme in
den Verein wird er zeitanteilig fällig und mit der ersten Beitragsbelastung eingezogen.
Fußball:
Alle Mitglieder zahlen jährlich einen Abteilungsbeitrag von 24,00 € der am 15. Januar
bzw. am darauf folgenden Werk- oder Geschäftstag eingezogen wird. Bei Aufnahme in
den Verein wird er zeitanteilig fällig und mit der ersten Beitragsbelastung eingezogen.
Fußball:
einmalig für Neumitglieder Bearbeitungs- und NFV-Passgebühren/Ummeldegebühren:
Kinder/Jugendliche
10,00 €
Erwachsene
20,00 €
Der Einzug erfolgt mit der ersten Beitragsabbuchung.
Schwimmen:
Bei Aufnahme in die Seepferdchengruppe werden einmalig für die Schwimmausbildung
45,00 € fällig.
5. Kündigungsfristen:
Eine Kündigung der Vereinsmitgliedschaft ist halbjährlich möglich. Sie hat schriftlich an den Polizeisportverein Oldenburg e.V., Geschäftsstelle, Bloherfelder Straße 235, 26122 Oldenburg oder an die E-Mail Adresse
[email protected] bis zum 31.05. mit Wirkung zum 30.06. bzw. bis zum 30.11. mit Wirkung zum 31.12. zu erfolgen.