KURZMELDUNGEN MANAGEMENT AUS DEM BUNDESGERICHT Neue Lidlohnansätze erschienen Gemeindeautonomie verletzt Haben Volljährige auf dem Bauernbetrieb ihrer Eltern oder Grosseltern regelmässig Arbeitsleistungen erbracht und im gemeinsamen Haushalt gelebt, so können sie dafür, zum Beispiel bei der Hofübergabe oder spätestens bei der Erbteilung eine angemessene Entschädigung, den Lidlohn, verlangen. Die Abteilung Agriexpert des Schweizer Bauernverbandes hat auf der Basis des aktuellen Grundlagenberichtes der Forschungsanstalt Agroscope Reckenholz-Tänikon die definitiven Lidlohnansätze für das Jahr 2014 berechnet und in der Broschüre «Lidlohnanspruch», Ausgabe 2015, publiziert. Landwirt A ist Eigentümer eines landwirtschaftlichen Grundstücks in der Landwirtschaftszone, welches an ein Wohngebiet grenzt und auf welchem unter anderem ein Schweinestall steht. Zwischen dem Schweinestall und dem Wohnquartier, in einem Abstand von rund 50 m zur nächstgelegenen Siedlungsparzelle, wollte A einen Unterstand für seine Maschinen und für die Lagerung von Stroh bauen. Er reichte ein Gesuch ein für den Bau eines mit dunkelgrauer Folie gedeckten Rundbogen-Tunnels mit einer Länge von 25 m, einer Breite von 10 m und einer maximalen Höhe von 4.5 m. Die zuständigen kantonalen Behörden gaben grünes Licht. Die Gemeinde hingegen erteilte den Bauabschlag. Sie begründete ihren Entscheid vor allem mit ästhetischen Mängeln. Unter Verweis auf das Gemeindebaureglement wurde ausgeführt, der Tunnel füge sich von seiner Form, seiner Orientierung und seinem Material schlecht in die Landschaft ein. Das von A angerufene kantonale Verwaltungsgericht hob den Entscheid auf und es wies die Gemeinde an, die Baubewilligung zu erteilen. Diese wandte sich aber an das Bundesgericht und verlangte, ihr Entscheid, die Baubewilligung zu veweigern, sei zu bestätigen. Dies tat das Bundesgericht dann auch. Das kantonale Verwaltungsgericht habe seine Kompetenz überschritten. Es sei nicht so, dass eine der Zone entsprechende landwirtschaftliche Tätigkeit von A mit dem Entscheid der Gemeinde ver- hindert werde. Seine Maschinen und das Stroh könne er auch in einem von der Form und dem Aufbau her klassischen Schuppen unterbringen, welcher die kommunalen Vorschriften einhalte. Mit dem Hinweis auf die eher geringen Kosten und die einfache Montage eines Tunnels habe das Verwaltungsgericht zu Unrecht auch wirtschaftliche und pragmatische Überlegungen angestellt. Der Entscheid der Gemeinde verletze das eidgenössische Raumplanungsrecht nicht. Im fraglichen Bereich verfüge die Gemeinde über ein weites Ermessen, entsprechend der von der Bundesverfassung zugestandenen Gemeindeautonomie (Urteil 1C_80/2015 vom 22.12.2015). Andreas Wasserfallen, Agronom und Rechtsanwalt, Bern, 寿 031 300 37 00 Im Vergleich zum Vorjahr ist der Lidlohnanspruch im Jahr 2014 für die Arbeit auf dem Betrieb um 24.6 % von Fr. 16 890.– auf Fr. 21 040.– gestiegen. Der Lidlohnanspruch für die Arbeit im bäuerlichen Haushalt beträgt im Jahr 2014 Fr. 17 880.–. Diese Zunahme der Lidlohnansätze ist darauf zurückzuführen, dass der Arbeitsverdienst der Familienarbeitskräfte im Vergleich zum Vorjahr deutlich gestiegen ist, währenddessen sich die Höhe der Privatauslagen kaum verändert hat. Die ausführliche Broschüre zum Lidlohnanspruch mit langjährigen Zahlenreihen, Erläuterungen und Beispielen kann beim Sekretariat von Agriexpert unter Telefon 056 462 52 61 oder via Internet (www.agriexpert.ch, Rubrik: Service/Shop) für Fr. 20.– pro Stück plus MwSt. und Versandspesen bestellt werden. Tagesaktuelle Neuigkeiten www.ufarevue.ch 10 1. August-Brunch auf dem Bauernhof Bei vielen Familien, sowohl Gastgebern als auch Besuchern, gehört der 1. August-Brunch am Nationalfeiertag dazu. Der Anlass bietet die Gelegenheit, die Türen zu öffnen und zu zeigen, was die Landwirtschaft produziert und welche Leistungen die Bauernfamilien erbringen. Zudem ist der Puurezmorge ein idealer Anlass, um Werbung für die Angebote auf dem eigenen Betrieb zu machen, sei es für den Hofladen, Übernachtungen, die Besenbeiz oder weitere Erlebnisse. Anmeldeschluss ist der 30. April 2016. Mehr Informationen finden Sie auf www.brunch.ch. Abwechslung bringt Zufriedenheit In einer vom Schweizer Nationalfonds unterstützten Studie wurde die Zufriedenheit von Schweizer Bauern mit ihren Berufskollegen aus Nordost-Deutschland verglichen. Agroscope kam zum Schluss, dass die Landwirte aus der Schweiz ebenso zufrieden mit ihrer Arbeit sind, wie die Kollegen aus Deutschland. Die Zufriedenheit wird aber anders definiert. Für die deutschen Bauern ist der finanzielle Aspekt wichtiger als für die Schweizer. Gemeinsamkeiten waren, dass der Zwang aus finanziellen Gründen einem ausserlandwirtschaftlichem Erwerb nachzugehen die Zufriedenheit mindert. Hingegen sorgt die Diversifikation in Form von Agrotourismusangeboten oder Direktverkauf vom Hof für mehr Arbeitszufriedenheit. Agroscope lich Erfolg haben und Arbeitsplätze schaffen, haben dieses Jahr zum sechsten Mal die Chance, den Prix Montagne zu gewinnen. Der Preis ist mit 40 000 Franken dotiert. Bis 30. April 2016 können die Projektunterlagen eingereicht werden. www.berghilfe.ch/prixmontagne Prix Montagne 2016 Wegweisende Projekte, die im Schweizer Berggebiet wirtschaft4 2016 · UFA-REVUE
© Copyright 2024 ExpyDoc