05.04.2016 Neue Lidlohnansaetze erschienen

KURZMELDUNGEN
MANAGEMENT
AUS DEM BUNDESGERICHT
Neue Lidlohnansätze erschienen
Gemeindeautonomie verletzt
Haben Volljährige auf dem Bauernbetrieb ihrer Eltern oder Grosseltern regelmässig Arbeitsleistungen
erbracht und im gemeinsamen
Haushalt gelebt, so können sie
dafür, zum Beispiel bei der Hofübergabe oder spätestens bei der
Erbteilung eine angemessene Entschädigung, den Lidlohn, verlangen. Die Abteilung Agriexpert des
Schweizer Bauernverbandes hat auf
der Basis des aktuellen Grundlagenberichtes der Forschungsanstalt
Agroscope Reckenholz-Tänikon die
definitiven Lidlohnansätze für das
Jahr 2014 berechnet und in der
Broschüre «Lidlohnanspruch», Ausgabe 2015, publiziert.
Landwirt A ist Eigentümer eines
landwirtschaftlichen Grundstücks
in der Landwirtschaftszone, welches an ein Wohngebiet grenzt und
auf welchem unter anderem ein
Schweinestall steht. Zwischen dem
Schweinestall und dem Wohnquartier, in einem Abstand von rund
50 m zur nächstgelegenen Siedlungsparzelle, wollte A einen Unterstand für seine Maschinen und
für die Lagerung von Stroh bauen.
Er reichte ein Gesuch ein für den
Bau eines mit dunkelgrauer Folie
gedeckten Rundbogen-Tunnels mit
einer Länge von 25 m, einer Breite
von 10 m und einer maximalen
Höhe von 4.5 m.
Die zuständigen kantonalen Behörden gaben grünes Licht. Die Gemeinde hingegen erteilte den Bauabschlag. Sie begründete ihren
Entscheid vor allem mit ästhetischen Mängeln. Unter Verweis auf
das Gemeindebaureglement wurde
ausgeführt, der Tunnel füge sich
von seiner Form, seiner Orientierung und seinem Material schlecht
in die Landschaft ein. Das von A
angerufene kantonale Verwaltungsgericht hob den Entscheid auf und
es wies die Gemeinde an, die Baubewilligung zu erteilen. Diese
wandte sich aber an das Bundesgericht und verlangte, ihr Entscheid,
die Baubewilligung zu veweigern,
sei zu bestätigen.
Dies tat das Bundesgericht dann
auch. Das kantonale Verwaltungsgericht habe seine Kompetenz
überschritten. Es sei nicht so, dass
eine der Zone entsprechende landwirtschaftliche Tätigkeit von A mit
dem Entscheid der Gemeinde ver-
hindert werde. Seine Maschinen
und das Stroh könne er auch in einem von der Form und dem Aufbau
her klassischen Schuppen unterbringen, welcher die kommunalen
Vorschriften einhalte. Mit dem Hinweis auf die eher geringen Kosten
und die einfache Montage eines
Tunnels habe das Verwaltungsgericht zu Unrecht auch wirtschaftliche und pragmatische Überlegungen angestellt. Der Entscheid der
Gemeinde verletze das eidgenössische Raumplanungsrecht nicht. Im
fraglichen Bereich verfüge die Gemeinde über ein weites Ermessen,
entsprechend der von der Bundesverfassung zugestandenen Gemeindeautonomie (Urteil 1C_80/2015
vom 22.12.2015).
Andreas Wasserfallen, Agronom und Rechtsanwalt, Bern, 寿 031 300 37 00
Im Vergleich zum Vorjahr ist der
Lidlohnanspruch im Jahr 2014 für
die Arbeit auf dem Betrieb um
24.6 % von Fr. 16 890.– auf Fr.
21 040.– gestiegen. Der Lidlohnanspruch für die Arbeit im bäuerlichen Haushalt beträgt im Jahr 2014
Fr. 17 880.–. Diese Zunahme der
Lidlohnansätze ist darauf zurückzuführen, dass der Arbeitsverdienst
der Familienarbeitskräfte im Vergleich zum Vorjahr deutlich gestiegen ist, währenddessen sich die
Höhe der Privatauslagen kaum verändert hat. Die ausführliche Broschüre zum Lidlohnanspruch mit
langjährigen Zahlenreihen, Erläuterungen und Beispielen kann beim
Sekretariat von Agriexpert unter
Telefon 056 462 52 61 oder via Internet (www.agriexpert.ch, Rubrik:
Service/Shop) für Fr. 20.– pro Stück
plus MwSt. und Versandspesen bestellt werden.
Tagesaktuelle Neuigkeiten
www.ufarevue.ch
10
1. August-Brunch auf dem
Bauernhof
Bei vielen Familien, sowohl Gastgebern als auch Besuchern, gehört
der 1. August-Brunch am Nationalfeiertag dazu. Der Anlass bietet die
Gelegenheit, die Türen zu öffnen
und zu zeigen, was die Landwirtschaft produziert und welche Leistungen die Bauernfamilien erbringen. Zudem ist der Puurezmorge
ein idealer Anlass, um Werbung für
die Angebote auf dem eigenen Betrieb zu machen, sei es für den Hofladen, Übernachtungen, die Besenbeiz oder weitere Erlebnisse.
Anmeldeschluss ist der 30. April
2016. Mehr Informationen finden
Sie auf www.brunch.ch.
Abwechslung bringt
Zufriedenheit
In einer vom Schweizer Nationalfonds unterstützten Studie wurde
die Zufriedenheit von Schweizer
Bauern mit ihren Berufskollegen
aus Nordost-Deutschland verglichen. Agroscope kam zum Schluss,
dass die Landwirte aus der Schweiz
ebenso zufrieden mit ihrer Arbeit
sind, wie die Kollegen aus Deutschland. Die Zufriedenheit wird aber
anders definiert. Für die deutschen
Bauern ist der finanzielle Aspekt
wichtiger als für die Schweizer. Gemeinsamkeiten waren, dass der
Zwang aus finanziellen Gründen einem
ausserlandwirtschaftlichem
Erwerb nachzugehen die Zufriedenheit mindert. Hingegen sorgt
die Diversifikation in Form von
Agrotourismusangeboten oder Direktverkauf vom Hof für mehr Arbeitszufriedenheit.
Agroscope
lich Erfolg haben und Arbeitsplätze
schaffen, haben dieses Jahr zum
sechsten Mal die Chance, den Prix
Montagne zu gewinnen. Der Preis
ist mit 40 000 Franken dotiert. Bis
30. April 2016 können die Projektunterlagen eingereicht werden.
www.berghilfe.ch/prixmontagne
Prix Montagne 2016
Wegweisende Projekte, die im
Schweizer Berggebiet wirtschaft4 2016 · UFA-REVUE