Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Groß-Bieberau Sitzungsniederschrift der Stadtverordnetenversammlung vom 27.04.2015 TOP Text der Beschlüsse dafür dagegen Stadtverordnetenvorsteher Erich Glott eröffnet die 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung, begrüßt alle Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlußfähigkeit fest. 1 Berichte und Mitteilungen Bürgermeister Edgar Buchwald berichtet über folgende Punkte: 1.1. Information: Ab der nächsten Sitzung werden den Fraktionsvorsitzenden zusätzlich zu den Papierunterlagen alle Beratungsunterlagen für die Sitzungen als pdf-Dokument zugesandt, so dass sie diese Unterlagen an interessierte Fraktionsmitglieder als Datei weiterleiten können. 1.2.Termine: 28. April 2015 – 19:3o Uhr Ortsbeirat Rodau (Treffpunkt: Spielplatz) 04. Mai 2015 – 19:oo Uhr L U B V -Ausschuss 08. Mai 2015 (freitags 16:oo Uhr) Stadt-/Gemarkungsrundfahrt der Stadtverordneten/Mag. 22. – 25. Mai 2015 (Pfingsten) Fahrt nach Montmeyran (Einladung für Parlaments-/ Magistratsmitgl., sowie den Odw.-Club) 18. – 23. Juni 2015 Städtepartnerschaftsbesuch aus Millstadt/USA (Erwachsene und Führung von John Baltz) 22.Juni 2015 – 20:oo Uhr Stadtverordnetensitzung (Deutsches Haus) - 1.3 Baumaßnahmen Grundhafte Erneuerung Bahnhofstraße: Im Rahmen einer Informationsveranstaltung hat Hessen Mobil das Bauprogramm 2015 vorgestellt. Für Groß-Bieberau sind folgende Maßnahmen in der aktuellen Planung des Landes Hessen vorgesehen B 38 - grundhaften Erneuerung der Bahnhofstraße B 38 - Sanierung der Brücke über die Gersprenz in der Jahnstraße, am Ortsausgang in Richtung Brensbach 1.3.1 Die Bauarbeiten zur grundhaften Erneuerung der Bahnhofstraße werden voraussichtlich dieses Jahr noch nicht beginnen. Zurzeit wird der Bestand (Gehweg/Straße etc.) vermessen. Nach entsprechenden Vorarbeiten (Planung / Ausschreibung und Vergabe) ist mit einem Arbeitsbeginn im späten Frühjahr 2016 zu rechnen. 1.3.2 Das Ingenieurbüro Reitzel hat den Auftrag für die Ingenieurleistungen zum Straßenbau erhalten und soll zunächst eine Umleitungsplanung ausarbeiten. In Abstimmung mit Hessen Mobil soll auf Antrag der Stadt möglichst mit einer einseitigen Straßensperrung gearbeitet werden. Die Kosten und die Bauzeiten werden sich dann jedoch um 20 % 1 Enthaltungen Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Groß-Bieberau Sitzungsniederschrift der Stadtverordnetenversammlung vom 27.04.2015 - erhöhen bzw. verlängern. 1.3.3 Das Land Hessen (Hessen Mobil) würde nach Abschluss der Ausbaumaßahme Bahnhofstraße (B38) mit der Planung und Ausführung der grundhaften Erneuerung der Jahnstraße (B 38) beginnen. Grundlage dafür ist ein von Hessen Mobil beauftragtes und jetzt ausgewertetes Bodengutachten. 1.4. Bewegungsraum Haslochberg: Das Architekturbüro Gaydoul hat den Auftrag für die Ingenieurleistungen zum Bau des Bewegungsraumes Am Haslochberg erhalten. Der Grobterminplan des Architekten (Herrn Gaydoul) sieht vor: Baugenehmigung bis Oktober 2015; Fertigstellung bis Oktober 2016 1.5 Ehrenmal Haslochberg Das Architekturbüro Gaydoul hat den Auftrag für die Ingenieurleistungen erhalten. Nach Angaben von Architekt Gaydoul soll die Sanierung des Ehrenmals bis zum Volkstrauertrag abgeschlossen sein. 1.6 Energetische Sanierung Bürgerzentrum Das beauftragte Ingenieurbüro Högy hat die Schadens- und Zustandserfassung abgeschlossen und darauf basierend einen Bauzeitenplan ausgearbeitet und vorgelegt. Ingenieur Högy arbeitet zurzeit die Leistungsverzeichnisse aus und hat die ersten Submissionsverfahren eingeleitet. Aktuell fanden erste Submissionstermine statt. Ergebnisse daraus liegen noch nicht vor. Sichtbare Baumaßnahmen sind in Kürze zu erwarten. Über die Bau- und Kostenentwicklung wird das Parlament weiter laufend unterrichtet werden. 1.7 Liner-Einbau Flurbachstraße und Justus-von-Liebig-Straße Das Ingenieurbüro Reitzel hat am 17.04.2015 mitgeteilt, dass die Arbeiten abgeschlossen sind. 1.8 Breitbandausbau Rodau / Groß-Bieberau Aufgrund der günstigen Witterung im Winter konnte ein zügiger Ausbaufortschritt erreicht werden. Der abschließende Ausbau wird durch das fachkundige, vom Zweckverband beauftragte, Ing.-Büro Unger aus Darmstadt überwacht, welches sicherstellen soll, dass die Bau- und Anschlussarbeiten zügig, ohne Verzögerung und qualitativ sicher durchgeführt werden. 2 Neufassung der Feuerwehrsatzung Groß-Bieberau Stv. Jörg Bernius berichtet über die Beratungen im Haupt- und Finanzausschuss. Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Feuerwehrsatzung GroßBieberau in der vom Haupt- und Finanzausschuss empfohlenen Form. Dem Beschlussvorschlag wird mit ....................................................................... zugestimmt. 23 -2 -- Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Groß-Bieberau Sitzungsniederschrift der Stadtverordnetenversammlung vom 27.04.2015 3 Antrag der FWG-Fraktion Verkehrsführung im Baugebiet „Am Mühlberg“ Stv. Jörg Bernius begründet den Antrag. Antrag: Der Magistrat der Stadt Groß-Bieberau wird beauftragt, zusammen mit Hessen Mobil und der Verkehrsbehörde nach Lösungen für eine fußläufige Verbindung entlang der L3106 zwischen der Kreuzung „Im Betzel“ bis zum „Leithartweg“ zu suchen. Das Ergebnis soll im Ausschuss LUBV, möglichst mit Vertretern beider Organisationen, erörtert werden. Falls ein Ortstermin für sinnvoll erscheint, sollen die Mitglieder des LUBV-Ausschusses geladen werden. Diesem Antrag wird mit ……………………………………………………….. zugestimmt. 4 22 -- 1 15 1 7 Antrag der FWG-Fraktion Wohn- und Pflegeeinrichtung Römerbad Stv. Uwe Hartmann begründet den Antrag. Antrag: Der Magistrat wird beauftragt, bis zum Bezug der geplanten Wohn- und Pflegeeinrichtung im Römerbad, zweimal jährlich jeweils einen Vertreter des Senio- Zweckverbands und der Gersprenz gGmbH zu einem Sachstandbericht in eine gemeinsamen Sitzung der Ausschüsse LUBV und JSSK zu laden. Die erste Sitzung soll dieses Jahr noch vor der Sommerpause stattfinden. Diesem Antrag wird mit ……………………………………………………….. zugestimmt. 5 Anfrage der CDU-Fraktion Senio-Pflegeeinrichtung Brauereigelände Stv. Dirk Barkhausen stellt folgende Anfrage: Wie ist der aktuelle Sachstand des Bauantrages? Wann ist mit dem Baubeginn zu rechnen? Bürgermeister Edgar Buchwald beantwortet die Anfragen wie folgt: 1. Wie ist der aktuelle Sachstand des Bauantrages ? Der Bauantrag wurde durch den SENIO-Zweckverband ist eingereicht. 2. Wann ist mit dem Baubeginn zu rechnen ? Voraussichtlich Juli 2015 Nach Auskunft des Senio Zweckverbandes wurde ein Interessenbekundungsverfahren durchgeführt. Die Angebote (beschränkte Ausschreibung) für die ersten Gewerke (Rohbau) werden vom Zweckverband in Kürze erwartet. Lt. Info durch Frau Keil (SENIO-GF) am 23.04.2015! 3 Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Groß-Bieberau Sitzungsniederschrift der Stadtverordnetenversammlung vom 27.04.2015 6 Anfrage der CDU-Fraktion Verhandlungen mit der OHI/MHI Stv. Dirk Barkhausen stellt folgende Anfrage: Wie ist der aktuelle Sachstand mit den Verhandlungen mit der OHI/MHI? Hat das Unternehmen bereits auf die Aufforderung zur Übersendung eines Vertragsentwurfes reagiert? Wann wird es mit den Gesprächen im bisherigen Kreis weitergehen? Bürgermeister Edgar Buchwald beantwortet die Anfragen wie folgt: 1. Wie ist der aktuelle Sachstand mit den Verhandlungen mit der OHI / MHI? 2. Hat das Unternehmen bereits auf die Aufforderung zur Übersendung eines Vertragsentwurfes reagiert? Zu 1. und 2. Nach der Aufforderung der Stadt an den OHI-Vorstand erfolgte eine Stellungnahme desselben Ende März 2015 – zunächst ohne die geforderte Vertragsergänzung -, welche unsererseits nochmals nachgefordert wurde. Zu Beginn meiner Fortbildungsmaßnahme vor 2 Wochen ging der aktuelle ergänzte Vertragsentwurf ein, der sich im hiesigen Prüfungsverfahren befindet. Noch diese Woche soll dieser den Teilnehmern der städtischen Verhandlungsgruppe, zusammen mit der Stellungnahme der OHI / MHI übersandt werden, wobei zeitgleich eine Abstimmung des nächsten Erörterungsgespräches stattfindet. 3. Wann wird es mit den Gesprächen im bisherigen Kreis weitergehen? Antwort siehe unter 1. / 2. 7 Anfrage der FWG-Fraktion Gesplittete Abwassergebühr Stv. Ekkehard Gaydoul stellt folgende Anfrage: - Sind inzwischen ALLE Grundstücke erfasst? Wie viele Grundstücksbesitzer (absolut und in Prozent) haben den Daten der Erfassung der abflussrelevanten Flächen ihrer Grundstücke widersprochen? Warum haben zumindest einige von diesen bislang weder eine Eingangsbestätigung ihres Widerspruchs noch einen aktualisierten Erfassungsbescheid erhalten? Bis wann wird dies erfolgen? Sind Gebührenbescheide rechtskräftig, die auf einer Grundstückserfassung beruhen, der widersprochen wurde? Wie wurden Hausbesitzer auf Grundstücken mit Mehrfachbebauung (z.B. mit rückwärtiger Bebauung) über das Vorgehen bei der Erstellung der Bescheide informiert? (Zur Erläuterung: für das Niederschlagswasser relevante Flächen wurden offenbar nur und dann zu 100 % dem 4 Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Groß-Bieberau Sitzungsniederschrift der Stadtverordnetenversammlung vom 27.04.2015 „Vorderhaus“ zugerechnet). Bürgermeister Edgar Buchwald beantwortet die Anfragen wie folgt: Sind inzwischen ALLE Grundstücke erfasst? Antwort zu 1: Ja, nach Auskunft des beauftragten Planungsbüros Kommunal Consult Becker sind alle gebührenrelevanten Flächen erfasst. Wie viele Grundstücksbesitzer (absolut und in Prozent) haben den Daten der Erfassung der abflussrelevanten Flächen ihrer Grundstücke widersprochen? Antwort zu 2: ca. 150 Grundstücksbesitzer ~ 10 % Warum haben zumindest einige von diesen bislang weder eine Eingangsbestätigung ihres Widerspruchs noch einen aktualisierten Erfassungsbescheid erhalten? Antwort zu 3: Bei den Erfassungsbögen handelt es lediglich um ein Hilfsmittel zur Feststellung der gebührenrelevanten Flächen, somit um ein Instrument der Bürgerbeteiligung und nicht um einen Bescheid gegen den man Widerspruch einlegen kann. Die meisten Anfragen zur Erfassung wurden mündlich vorgebracht und konnten in allen Fällen auch direkt vor Ort geklärt werden. In einigen Fällen wurden mit den Grundstückseigentümern Ortstermine vereinbart und die betroffenen Flächen besichtigt und gemeinsam erfasst. Festgestellte Änderungen wurden an das Planungsbüro zur Berichtigung weitergeleitet. Die Änderungen wurden nur in die Tabelle der befestigten Flächen eingearbeitet. Eine Aktualisierung der Flächenskizzen erfolgte nicht, was bei erneuter Übersendung an die Grundstückseigentümer zu Irritationen führte. Bis wann wird dies erfolgen? Antwort zu 4: Da mit den Grundstückseigentümern, die Fragen zur Erfassung hatten, direkt Kontakt aufgenommen wurde und evtl. Änderungen gemeinsam erfasst wurden, wurde keine separate Eingangsbestätigung übersandt. Nach Rücksprache mit KC Becker wurden die Änderungen nur in die Tabelle der befestigten Flächen eingearbeitet. Eine Aktualisierung der Flächenskizzen erfolgte nicht. Alle Änderungen wurden den Grundstückseigentümern lt KC Becker erneut übersandt Sind Gebührenbescheide rechtskräftig, die auf einer Grundstückserfassung beruhen, der widersprochen wurde? Antwort zu 5: Ja - Nach Auskunft unserer Juristen beim Hess. Städte- und Gemeindebund kann man Widerspruch nur gegen den Gebührenbescheid selbst (mit Rechtsbehelfsbelehrung) einlegen. Wie wurden Hausbesitzer auf Grundstücken mit Mehrfachbebauung (z.B. mit rückwärtiger Bebauung) über das Vorgehen bei der Erstellung der Bescheide informiert? (Zur Erläuterung: für das Niederschlagswasser relevante Flächen wurden offenbar nur und dann zu 100 % dem „Vorderhaus“ zugerechnet). 5 Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Groß-Bieberau Sitzungsniederschrift der Stadtverordnetenversammlung vom 27.04.2015 Antwort zu 6: Nach Aussage des Ing.büros wurden Grundstücke mit “Mehrfachbebauung“ in der Erfassung mit den übrigen gleichgestellt, hier gibt es keine Besonderheiten, da alle Flächen zu kontrollieren und zu erfassen waren und sind. Wenn die Aufteilung der Flächen auf unterschiedliche Personen-/ Gebührenzahler bekannt gemacht wurde, ist eine Zuordnung der Einzelflächen nach Eigentumsverhältnis oder tatsächlicher Zuordnung erfolgt. Der Abgleich der abzurechnenden Mehrfach-Eigentumsverhältnisse erfolgte in Zusammenarbeit mit der Verwaltung. 8 Anfrage der FWG-Fraktion Feinstaubmessungen Stv. Gisela Heckmann stellt folgende Anfrage: - Wurden inzwischen Feinstaubmessungen gemäß dem parlamentarischen Auftrag vom 19.05.2014 durchgeführt? Wenn nein – warum nicht? / Wenn ja – wann Bericht? Bürgermeister Edgar Buchwald beantwortet die Anfragen wie folgt: Feinstaubmessungen waren zunächst beim zuständigen Landesamt angemeldet und beantragt worden. Nach erneuter Anfrage und intensiven Recherchen liegen für Groß-Bieberau noch keine Messwerte zur Feinstaubstaubbelastung vor. Der Magistrat hat daher in Abstimmung mit dem Hessischen Landesamt für Umwelt und Geologie (HLUG) eine Aufnahme in das Hessische Luftmessnetz beim Hessischen Umweltministerium beantragt. Seitens der HLUG wurde zugesagt, dass dies jetzt bei der nächsten Besprechung im Ministerium erörtert werden soll. Alternativ hat sich die Verwaltung nach einem privaten Labor umgesehen, das für diese Messungen in Frage kommt. Es liegt uns ein Angebot eines Labors aus Bensheim vor. Die Kosten für eine 4-wöchige Messung betragen 3.600,00 €. Am 31.03.2015 hat das Hessische Umweltministerium mitgeteilt, dass der Antrag zur Prüfung der Aufnahme in das Landesmessnetzprogramm an das Hessische Landesamt für Geologie (HLUG) weitergeleitet wurde. Die HLUG hat am 17.04.2015 zur Beurteilung weitere Daten nachgefordert. Im Anschreiben heißt es, dass für Groß-Bieberau keine Daten vorliegen, dass aber aufgrund der vorliegenden Daten die Belastungssituation im kritischen Bereich für eine pauschale Bewertung liegt. Daher wurden uns Erhebungsbögen für eine weitere rechnerische Abschätzung der Belastung übersandt. Damit sollen die belasteten Verkehrsabschnitte konkret benannt werden. Aufgrund dieser Daten soll sodann eine Berechnung bzw. eine Voranalyse mittels s.g. Passivsammlern erfolgen. Beides ist kostenpflichtig. Über die Höhe der Kosten wurde keine Aussage getroffen. Aufgrund dieser Daten würde sodann über den Antrag entschieden. 6 Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Groß-Bieberau Sitzungsniederschrift der Stadtverordnetenversammlung vom 27.04.2015 9 Anfrage der FWG-Fraktion Jugendpfleger / Jugendforum Stv. Iris Weber stellt folgende Anfrage: Bürgermeister Edgar Buchwald beantwortet die Anfragen wie folgt: 1. Wieso ist es nach Einschätzung des Magistrats bisher noch nicht gelungen die Stelle des Jugendpflegers neu zu besetzen? 2. Welche Lehren wurden aus der bisher offensichtlich negativ verlaufenden Stellenausschreibung gezogen und werden diese im weiteren Verfahren berücksichtigt? 3. In welcher Weise sollen die Ferienspiele und die Sommerfreizeit stattfinden? – für 2015 gesichert? 4. Welche Maßnahmen werden getroffen, damit die ersten Ansätze des Jugendforums nicht im Sand verlaufen und die seitherigen Teilnehmer motiviert bleiben? Zu 1 (Antwort): Dem ist nicht so – die Stelle ist mit Dienstantrittsdatum 1.Mai 2015 neu besetzt. Nach Ausscheiden des Jugendpfleger Manuel Santiago wurde die Stelle im Nov. 2014 neu ausgeschrieben. Von den eingegangenen Bewerbungen entsprachen zunächst 4 Bewerbungen den Ausschreibungskriterien. Drei Bewerber zogen ihre Bewerbung – noch bis am Tage des Vorstellungsgespräches zurück. Die verbleibende Bewerberin entsprach nach entsprechender persönlicher Vorstellung nicht den Erwartungen des Magistrates. Zum 4. Mai 2015 wird der Sozialpädagoge Bernd Fröhlich aus Roßdorf seinen Dienst als neuer Jugendpfleger der Stadt Groß-Bieberau antreten. Zu 2 (Antwort): Aus Sicht der Verwaltung ist die Stellenausschreibung nicht negativ verlaufen. Die Ausschreibung wurde mehrfach in der Gesamtausgabe des Darmstädter Echo, im Groß-Bieberauer Anzeigeblatt und auf der städt. Homepage veröffentlicht worden. Darüber hinaus erfolgte eine Bekanntmachung an den Ausbildungsstätten. Die Nachbarkommunen wurden gebeten die Ausschreibung bekanntzumachen. Zu 3. (Antwort): Die Vorbereitungen der Ferienspiele vom 24.08.-04.09.2015 laufen schon seit Anfang März 2015. Die Verwaltung hatte bereits am 20.03.15 alle maßgebliche Vereine angeschrieben und um ihre Mitwirkung gebeten. Es liegen mittlerweile Zusagen vor von - der TSG - den Bogenschützen der Schützengesellschaft - dem Tennisclub TC 75 und - der Freiwilligen Feuerwehr 7 Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Groß-Bieberau Sitzungsniederschrift der Stadtverordnetenversammlung vom 27.04.2015 - des NABU Weiterhin sind, wie im Vorjahr Tagesausflüge, wie z.B. zum Frankfurter Flughafen bzw. anderen interessanten Zielen geplant und runden das Programm ab. Bereits am 08.04.2015 haben sich die vier Betreuerinnen/Betreuer für die Ferienspiele zu einem ersten Gespräch unter Leitung von R. Schellhaas getroffen. Bereits schon direkt im Anschluss an seine Vorstellung beim Magistrat, hatte der neue Jugendpfleger Bernd Fröhlich an diesem ersten Gespräch teilgenommen. Er wird ab Anfang Mai mit seiner Arbeit beginnen und in enger Zusammenarbeit mit R. Schellhaas die Ferienspiele federführend leiten. Das nächste Schulungsgespräch der Betreuerinnen/Betreuer mit Herrn Schellhaas und Jugendpfleger Bernd Fröhlich, findet am Freitag 08. Mai 2015 um 15.00 Uhr im Rathaus statt. Am 17.04. und 24.04.2015 wurden die Ferienspiele unter dem Motto ‚Fit durch den Sommer‘ im Groß-Bieberauer Anzeiger beworben und die Eltern gebeten ihre Kinder dazu anzumelden. Ein reibungsloser Verlauf der diesjährigen Ferienspiele ist somit gewährleistet. Sommerfreizeit: Der Vertrag mit der Jugendherberge für die Ferienfreizeit vom 16.-23.08.2015 in Oberreute wurde bereits am 20.01.2015 unterzeichnet. Wie in den vergangenen acht Jahren steht ein erfahrenes Betreuerteam mit Fritz Bermond, Rudi und Elfi Schellhaas zur Verfügung. Bis zum Eintritt von Manuel Santiago als Jugendpfleger, hat der städtische Zivildienstleistende (heute der Bundesfreiwillige) das Betreuerteam unterstützt. Erstmals 2014 hat Manuel Santiago als Jugendpfleger an dieser Fahrt teilgenommen. Somit war diese Fahrt, auch ohne Jugendpfleger, nie gefährdet und wird dieses Jahr wiederum unter sozialpädagogischer Begleitung durch Herrn Fröhlich stattfinden. Zu 4 (Antwort): Bei den Einstellungsverhandlungen, zuletzt bei der Vertragsunterzeichnung wurde die fortlaufende Sicherung des Jugendforums und zeitnahe Fortführung festgelegt. Stadtverordnetenvorsteher Erich Glott beendet die 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung um 21:05 Uhr. Der Schriftführer: Stetter Der Stadtverordnetenvorsteher: Erich Glott 8
© Copyright 2024 ExpyDoc