Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Groß

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Groß-Bieberau
Sitzungsniederschrift der Stadtverordnetenversammlung vom 27.04.2015
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Text der Beschlüsse
dafür
dagegen
Stadtverordnetenvorsteher Erich Glott eröffnet die 37. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung, begrüßt alle Anwesenden und stellt die
ordnungsgemäße Ladung und die Beschlußfähigkeit fest.
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Berichte und Mitteilungen
Bürgermeister Edgar Buchwald berichtet über folgende Punkte:
1.1. Information:
Ab der nächsten Sitzung werden den Fraktionsvorsitzenden zusätzlich zu den
Papierunterlagen alle Beratungsunterlagen für die Sitzungen als pdf-Dokument
zugesandt, so dass sie diese Unterlagen an interessierte Fraktionsmitglieder als
Datei weiterleiten können.
1.2.Termine:
28. April 2015 – 19:3o Uhr
Ortsbeirat Rodau (Treffpunkt: Spielplatz)
04. Mai 2015 – 19:oo Uhr
L U B V -Ausschuss
08. Mai 2015 (freitags 16:oo Uhr) Stadt-/Gemarkungsrundfahrt der
Stadtverordneten/Mag.
22. – 25. Mai 2015 (Pfingsten)
Fahrt nach Montmeyran (Einladung
für Parlaments-/ Magistratsmitgl.,
sowie den Odw.-Club)
18. – 23. Juni 2015
Städtepartnerschaftsbesuch aus
Millstadt/USA (Erwachsene und
Führung von John Baltz)
22.Juni 2015 – 20:oo Uhr
Stadtverordnetensitzung (Deutsches
Haus)
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1.3 Baumaßnahmen
Grundhafte Erneuerung Bahnhofstraße:
Im Rahmen einer Informationsveranstaltung hat Hessen Mobil das
Bauprogramm 2015 vorgestellt. Für Groß-Bieberau sind folgende Maßnahmen
in der aktuellen Planung des Landes Hessen vorgesehen
B 38 - grundhaften Erneuerung der Bahnhofstraße
B 38 - Sanierung der Brücke über die Gersprenz in der Jahnstraße, am
Ortsausgang in Richtung Brensbach
1.3.1
Die Bauarbeiten zur grundhaften Erneuerung der Bahnhofstraße
werden voraussichtlich dieses Jahr noch nicht beginnen. Zurzeit wird der
Bestand (Gehweg/Straße etc.) vermessen. Nach entsprechenden Vorarbeiten
(Planung / Ausschreibung und Vergabe) ist mit einem Arbeitsbeginn im späten
Frühjahr 2016 zu rechnen.
1.3.2
Das Ingenieurbüro Reitzel hat den Auftrag für die
Ingenieurleistungen zum Straßenbau erhalten und soll zunächst eine
Umleitungsplanung ausarbeiten. In Abstimmung mit Hessen Mobil soll auf
Antrag der Stadt möglichst mit einer einseitigen Straßensperrung gearbeitet
werden. Die Kosten und die Bauzeiten werden sich dann jedoch um 20 %
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Enthaltungen
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erhöhen bzw. verlängern.
1.3.3
Das Land Hessen (Hessen Mobil) würde nach Abschluss der
Ausbaumaßahme Bahnhofstraße (B38) mit der Planung und Ausführung der
grundhaften Erneuerung der Jahnstraße (B 38) beginnen. Grundlage dafür ist
ein von Hessen Mobil beauftragtes und jetzt ausgewertetes Bodengutachten.
1.4.
Bewegungsraum Haslochberg:
Das Architekturbüro Gaydoul hat den Auftrag für die
Ingenieurleistungen zum Bau des Bewegungsraumes Am Haslochberg
erhalten. Der Grobterminplan des Architekten (Herrn Gaydoul) sieht vor:
Baugenehmigung bis Oktober 2015;
Fertigstellung bis Oktober 2016
1.5
Ehrenmal Haslochberg
Das Architekturbüro Gaydoul hat den Auftrag für die Ingenieurleistungen
erhalten. Nach Angaben von Architekt Gaydoul soll die Sanierung des
Ehrenmals bis zum Volkstrauertrag abgeschlossen sein.
1.6
Energetische Sanierung Bürgerzentrum
Das beauftragte Ingenieurbüro Högy hat die Schadens- und Zustandserfassung
abgeschlossen und darauf basierend einen Bauzeitenplan ausgearbeitet und
vorgelegt. Ingenieur Högy arbeitet zurzeit die Leistungsverzeichnisse aus und
hat die ersten Submissionsverfahren eingeleitet. Aktuell fanden erste
Submissionstermine statt. Ergebnisse daraus liegen noch nicht vor. Sichtbare
Baumaßnahmen sind in Kürze zu erwarten.
Über die Bau- und Kostenentwicklung wird das Parlament weiter laufend
unterrichtet werden.
1.7
Liner-Einbau Flurbachstraße und Justus-von-Liebig-Straße
Das Ingenieurbüro Reitzel hat am 17.04.2015 mitgeteilt, dass die Arbeiten
abgeschlossen sind.
1.8
Breitbandausbau Rodau / Groß-Bieberau
Aufgrund der günstigen Witterung im Winter konnte ein zügiger
Ausbaufortschritt erreicht werden. Der abschließende Ausbau wird durch das
fachkundige, vom Zweckverband beauftragte, Ing.-Büro Unger aus Darmstadt
überwacht, welches sicherstellen soll, dass die Bau- und Anschlussarbeiten
zügig, ohne Verzögerung und qualitativ sicher durchgeführt werden.
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Neufassung der Feuerwehrsatzung Groß-Bieberau
Stv. Jörg Bernius berichtet über die Beratungen im Haupt- und
Finanzausschuss.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Feuerwehrsatzung GroßBieberau in der vom Haupt- und Finanzausschuss empfohlenen Form.
Dem Beschlussvorschlag wird mit .......................................................................
zugestimmt.
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Antrag der FWG-Fraktion
Verkehrsführung im Baugebiet „Am Mühlberg“
Stv. Jörg Bernius begründet den Antrag.
Antrag:
Der Magistrat der Stadt Groß-Bieberau wird beauftragt, zusammen mit Hessen
Mobil und der Verkehrsbehörde nach Lösungen für eine fußläufige
Verbindung entlang der L3106 zwischen der Kreuzung „Im Betzel“ bis zum
„Leithartweg“ zu suchen. Das Ergebnis soll im Ausschuss LUBV, möglichst
mit Vertretern beider Organisationen, erörtert werden. Falls ein Ortstermin für
sinnvoll erscheint, sollen die Mitglieder des LUBV-Ausschusses geladen
werden.
Diesem Antrag wird mit ………………………………………………………..
zugestimmt.
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Antrag der FWG-Fraktion
Wohn- und Pflegeeinrichtung Römerbad
Stv. Uwe Hartmann begründet den Antrag.
Antrag:
Der Magistrat wird beauftragt, bis zum Bezug der geplanten Wohn- und
Pflegeeinrichtung im Römerbad, zweimal jährlich jeweils einen Vertreter des
Senio- Zweckverbands und der Gersprenz gGmbH zu einem Sachstandbericht
in eine gemeinsamen Sitzung der Ausschüsse LUBV und JSSK zu laden. Die
erste Sitzung soll dieses Jahr noch vor der Sommerpause stattfinden.
Diesem Antrag wird mit ………………………………………………………..
zugestimmt.
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Anfrage der CDU-Fraktion
Senio-Pflegeeinrichtung Brauereigelände
Stv. Dirk Barkhausen stellt folgende Anfrage:
Wie ist der aktuelle Sachstand des Bauantrages?
Wann ist mit dem Baubeginn zu rechnen?
Bürgermeister Edgar Buchwald beantwortet die Anfragen wie folgt:
1. Wie ist der aktuelle Sachstand des Bauantrages ?
Der Bauantrag wurde durch den SENIO-Zweckverband ist eingereicht.
2. Wann ist mit dem Baubeginn zu rechnen ?
Voraussichtlich Juli 2015
Nach Auskunft des Senio Zweckverbandes wurde ein
Interessenbekundungsverfahren durchgeführt. Die Angebote (beschränkte
Ausschreibung) für die ersten Gewerke (Rohbau) werden vom Zweckverband
in Kürze erwartet. Lt. Info durch Frau Keil (SENIO-GF) am 23.04.2015!
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Anfrage der CDU-Fraktion
Verhandlungen mit der OHI/MHI
Stv. Dirk Barkhausen stellt folgende Anfrage:
Wie ist der aktuelle Sachstand mit den Verhandlungen mit der OHI/MHI? Hat
das Unternehmen bereits auf die Aufforderung zur Übersendung eines
Vertragsentwurfes reagiert?
Wann wird es mit den Gesprächen im bisherigen Kreis weitergehen?
Bürgermeister Edgar Buchwald beantwortet die Anfragen wie folgt:
1.
Wie ist der aktuelle Sachstand mit den Verhandlungen mit der OHI /
MHI?
2.
Hat das Unternehmen bereits auf die Aufforderung zur Übersendung
eines Vertragsentwurfes reagiert?
Zu 1. und 2.
Nach der Aufforderung der Stadt an den OHI-Vorstand erfolgte eine
Stellungnahme desselben Ende März 2015 – zunächst ohne die geforderte
Vertragsergänzung -, welche unsererseits nochmals nachgefordert wurde.
Zu Beginn meiner Fortbildungsmaßnahme vor 2 Wochen ging der aktuelle
ergänzte Vertragsentwurf ein, der sich im hiesigen Prüfungsverfahren
befindet. Noch diese Woche soll dieser den Teilnehmern der städtischen
Verhandlungsgruppe, zusammen mit der Stellungnahme der OHI / MHI
übersandt werden, wobei zeitgleich eine Abstimmung des nächsten
Erörterungsgespräches stattfindet.
3.
Wann wird es mit den Gesprächen im bisherigen Kreis weitergehen?
Antwort siehe unter 1. / 2.
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Anfrage der FWG-Fraktion
Gesplittete Abwassergebühr
Stv. Ekkehard Gaydoul stellt folgende Anfrage:
-
Sind inzwischen ALLE Grundstücke erfasst?
Wie viele Grundstücksbesitzer (absolut und in Prozent) haben den Daten
der Erfassung der abflussrelevanten Flächen ihrer Grundstücke
widersprochen?
Warum haben zumindest einige von diesen bislang weder eine
Eingangsbestätigung ihres Widerspruchs noch einen aktualisierten
Erfassungsbescheid erhalten?
Bis wann wird dies erfolgen?
Sind Gebührenbescheide rechtskräftig, die auf einer Grundstückserfassung
beruhen, der widersprochen wurde?
Wie wurden Hausbesitzer auf Grundstücken mit Mehrfachbebauung (z.B.
mit rückwärtiger Bebauung) über das Vorgehen bei der Erstellung der
Bescheide informiert? (Zur Erläuterung: für das Niederschlagswasser
relevante Flächen wurden offenbar nur und dann zu 100 % dem
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„Vorderhaus“ zugerechnet).
Bürgermeister Edgar Buchwald beantwortet die Anfragen wie folgt:
Sind inzwischen ALLE Grundstücke erfasst?
Antwort zu 1:
Ja, nach Auskunft des beauftragten Planungsbüros
Kommunal Consult Becker sind alle gebührenrelevanten Flächen erfasst.
Wie viele Grundstücksbesitzer (absolut und in Prozent) haben den Daten der
Erfassung der abflussrelevanten Flächen ihrer Grundstücke widersprochen?
Antwort zu 2:
ca. 150 Grundstücksbesitzer ~ 10 %
Warum haben zumindest einige von diesen bislang weder eine
Eingangsbestätigung ihres Widerspruchs noch einen aktualisierten
Erfassungsbescheid erhalten?
Antwort zu 3:
Bei den Erfassungsbögen handelt es lediglich um ein
Hilfsmittel zur Feststellung der gebührenrelevanten Flächen, somit um ein
Instrument der Bürgerbeteiligung und nicht um einen Bescheid gegen den man
Widerspruch einlegen kann. Die meisten Anfragen zur Erfassung wurden
mündlich vorgebracht und konnten in allen Fällen auch direkt vor Ort geklärt
werden.
In einigen Fällen wurden mit den Grundstückseigentümern Ortstermine
vereinbart und die betroffenen Flächen besichtigt und gemeinsam erfasst.
Festgestellte Änderungen wurden an das Planungsbüro zur Berichtigung
weitergeleitet. Die Änderungen wurden nur in die Tabelle der befestigten
Flächen eingearbeitet. Eine Aktualisierung der Flächenskizzen erfolgte nicht,
was bei erneuter Übersendung an die Grundstückseigentümer zu Irritationen
führte.
Bis wann wird dies erfolgen?
Antwort zu 4:
Da mit den Grundstückseigentümern, die Fragen zur
Erfassung hatten, direkt Kontakt aufgenommen wurde und evtl. Änderungen
gemeinsam erfasst wurden, wurde keine separate Eingangsbestätigung
übersandt. Nach Rücksprache mit KC Becker wurden die Änderungen nur in
die Tabelle der befestigten Flächen eingearbeitet. Eine Aktualisierung der
Flächenskizzen erfolgte nicht. Alle Änderungen wurden den
Grundstückseigentümern lt KC Becker erneut übersandt
Sind Gebührenbescheide rechtskräftig, die auf einer Grundstückserfassung
beruhen, der widersprochen wurde?
Antwort zu 5:
Ja - Nach Auskunft unserer Juristen beim Hess.
Städte- und Gemeindebund kann man Widerspruch nur gegen den
Gebührenbescheid selbst (mit Rechtsbehelfsbelehrung) einlegen.
Wie wurden Hausbesitzer auf Grundstücken mit Mehrfachbebauung (z.B. mit
rückwärtiger Bebauung) über das Vorgehen bei der Erstellung der Bescheide
informiert? (Zur Erläuterung: für das Niederschlagswasser relevante Flächen
wurden offenbar nur und dann zu 100 % dem „Vorderhaus“ zugerechnet).
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Antwort zu 6:
Nach Aussage des Ing.büros wurden Grundstücke mit
“Mehrfachbebauung“ in der Erfassung mit den übrigen gleichgestellt, hier gibt
es keine Besonderheiten, da alle Flächen zu kontrollieren und zu erfassen
waren und sind. Wenn die Aufteilung der Flächen auf unterschiedliche
Personen-/ Gebührenzahler bekannt gemacht wurde, ist eine Zuordnung der
Einzelflächen nach Eigentumsverhältnis oder tatsächlicher Zuordnung erfolgt.
Der Abgleich der abzurechnenden Mehrfach-Eigentumsverhältnisse erfolgte in
Zusammenarbeit mit der Verwaltung.
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Anfrage der FWG-Fraktion
Feinstaubmessungen
Stv. Gisela Heckmann stellt folgende Anfrage:
- Wurden inzwischen Feinstaubmessungen gemäß dem parlamentarischen
Auftrag vom 19.05.2014 durchgeführt?
Wenn nein – warum nicht? /
Wenn ja – wann Bericht?
Bürgermeister Edgar Buchwald beantwortet die Anfragen wie folgt:
Feinstaubmessungen waren zunächst beim zuständigen Landesamt angemeldet
und beantragt worden. Nach erneuter Anfrage und intensiven Recherchen
liegen für Groß-Bieberau noch keine Messwerte zur Feinstaubstaubbelastung
vor.
Der Magistrat hat daher in Abstimmung mit dem Hessischen Landesamt für
Umwelt und Geologie (HLUG) eine Aufnahme in das Hessische Luftmessnetz
beim Hessischen Umweltministerium beantragt. Seitens der HLUG wurde
zugesagt, dass dies jetzt bei der nächsten Besprechung im Ministerium erörtert
werden soll. Alternativ hat sich die Verwaltung nach einem privaten Labor
umgesehen, das für diese Messungen in Frage kommt. Es liegt uns ein
Angebot eines Labors aus Bensheim vor. Die Kosten für eine 4-wöchige
Messung betragen 3.600,00 €.
Am 31.03.2015 hat das Hessische Umweltministerium mitgeteilt, dass der
Antrag zur Prüfung der Aufnahme in das Landesmessnetzprogramm an das
Hessische Landesamt für Geologie (HLUG) weitergeleitet wurde.
Die HLUG hat am 17.04.2015 zur Beurteilung weitere Daten nachgefordert.
Im Anschreiben heißt es, dass für Groß-Bieberau keine Daten vorliegen, dass
aber aufgrund der vorliegenden Daten die Belastungssituation im kritischen
Bereich für eine pauschale Bewertung liegt. Daher wurden uns
Erhebungsbögen für eine weitere rechnerische Abschätzung der Belastung
übersandt. Damit sollen die belasteten Verkehrsabschnitte konkret benannt
werden. Aufgrund dieser Daten soll sodann eine Berechnung bzw. eine
Voranalyse mittels s.g. Passivsammlern erfolgen. Beides ist kostenpflichtig.
Über die Höhe der Kosten wurde keine Aussage getroffen.
Aufgrund dieser Daten würde sodann über den Antrag entschieden.
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Anfrage der FWG-Fraktion
Jugendpfleger / Jugendforum
Stv. Iris Weber stellt folgende Anfrage:
Bürgermeister Edgar Buchwald beantwortet die Anfragen wie folgt:
1. Wieso ist es nach Einschätzung des Magistrats bisher noch nicht gelungen
die Stelle des Jugendpflegers neu zu besetzen?
2. Welche Lehren wurden aus der bisher offensichtlich negativ verlaufenden
Stellenausschreibung gezogen und werden diese im weiteren Verfahren
berücksichtigt?
3. In welcher Weise sollen die Ferienspiele und die Sommerfreizeit
stattfinden? – für 2015 gesichert?
4. Welche Maßnahmen werden getroffen, damit die ersten Ansätze des
Jugendforums nicht im Sand verlaufen und die seitherigen Teilnehmer
motiviert bleiben?
Zu 1 (Antwort):
Dem ist nicht so – die Stelle ist mit Dienstantrittsdatum 1.Mai 2015 neu
besetzt.
Nach Ausscheiden des Jugendpfleger Manuel Santiago wurde die Stelle im
Nov. 2014 neu ausgeschrieben. Von den eingegangenen Bewerbungen
entsprachen zunächst 4 Bewerbungen den Ausschreibungskriterien. Drei
Bewerber zogen ihre Bewerbung – noch bis am Tage des
Vorstellungsgespräches zurück. Die verbleibende Bewerberin entsprach nach
entsprechender persönlicher Vorstellung nicht den Erwartungen des
Magistrates. Zum 4. Mai 2015 wird der Sozialpädagoge Bernd Fröhlich aus
Roßdorf seinen Dienst als neuer Jugendpfleger der Stadt Groß-Bieberau
antreten.
Zu 2 (Antwort):
Aus Sicht der Verwaltung ist die Stellenausschreibung nicht negativ verlaufen.
Die Ausschreibung wurde mehrfach in der Gesamtausgabe des Darmstädter
Echo, im Groß-Bieberauer Anzeigeblatt und auf der städt. Homepage
veröffentlicht worden.
Darüber hinaus erfolgte eine Bekanntmachung an den Ausbildungsstätten.
Die Nachbarkommunen wurden gebeten die Ausschreibung
bekanntzumachen.
Zu 3. (Antwort):
Die Vorbereitungen der Ferienspiele vom 24.08.-04.09.2015 laufen schon seit
Anfang März 2015.
Die Verwaltung hatte bereits am 20.03.15 alle maßgebliche Vereine
angeschrieben und um ihre Mitwirkung gebeten.
Es liegen mittlerweile Zusagen vor von
- der TSG
- den Bogenschützen der Schützengesellschaft
- dem Tennisclub TC 75 und
- der Freiwilligen Feuerwehr
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- des NABU
Weiterhin sind, wie im Vorjahr Tagesausflüge, wie z.B. zum Frankfurter
Flughafen bzw. anderen interessanten Zielen geplant und runden das
Programm ab.
Bereits am 08.04.2015 haben sich die vier Betreuerinnen/Betreuer für die
Ferienspiele zu einem ersten Gespräch unter Leitung von R. Schellhaas
getroffen.
Bereits schon direkt im Anschluss an seine Vorstellung beim Magistrat, hatte
der neue Jugendpfleger Bernd Fröhlich an diesem ersten Gespräch
teilgenommen. Er wird ab Anfang Mai mit seiner Arbeit beginnen und in
enger Zusammenarbeit mit R. Schellhaas die Ferienspiele federführend leiten.
Das nächste Schulungsgespräch der Betreuerinnen/Betreuer mit Herrn
Schellhaas und Jugendpfleger Bernd Fröhlich, findet am Freitag 08. Mai 2015
um 15.00 Uhr im Rathaus statt.
Am 17.04. und 24.04.2015 wurden die Ferienspiele unter dem Motto ‚Fit
durch den Sommer‘ im Groß-Bieberauer Anzeiger beworben und die Eltern
gebeten ihre Kinder dazu anzumelden.
Ein reibungsloser Verlauf der diesjährigen Ferienspiele ist somit
gewährleistet.
Sommerfreizeit:
Der Vertrag mit der Jugendherberge für die Ferienfreizeit vom 16.-23.08.2015
in Oberreute wurde bereits am 20.01.2015 unterzeichnet.
Wie in den vergangenen acht Jahren steht ein erfahrenes Betreuerteam mit
Fritz Bermond, Rudi und Elfi Schellhaas zur Verfügung. Bis zum Eintritt von
Manuel Santiago als Jugendpfleger, hat der städtische Zivildienstleistende
(heute der Bundesfreiwillige) das Betreuerteam unterstützt. Erstmals 2014 hat
Manuel Santiago als Jugendpfleger an dieser Fahrt teilgenommen. Somit war
diese Fahrt, auch ohne Jugendpfleger, nie gefährdet und wird dieses Jahr
wiederum unter sozialpädagogischer Begleitung durch Herrn Fröhlich
stattfinden.
Zu 4 (Antwort):
Bei den Einstellungsverhandlungen, zuletzt bei der Vertragsunterzeichnung
wurde die fortlaufende Sicherung des Jugendforums und zeitnahe Fortführung
festgelegt.
Stadtverordnetenvorsteher Erich Glott beendet die 37. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung um 21:05 Uhr.
Der Schriftführer:
Stetter
Der Stadtverordnetenvorsteher:
Erich Glott
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