Kontosortiment und Konditionen (gültig ab 1. Januar 2016)

Kontosortiment und Konditionen (gültig ab 1. Januar 2016)
Aufgrund der vom Regulator FINMA (Finanzmarktaufsicht) vorgeschriebenen Liquiditätsbestimmungen - die Details finden Sie auf der Rückseite passen wir unsere Konditionen an. In diesem Zuge schaffen wir ein einfacheres und übersichtlicheres Konto-Sortiment.
Konto für Private
Rückzugslimite
Zins
Mitglieder Privatkonto
Keine Einschränkungen
0.010%
Privatkonto / Privatkonto EUR
Das bisherige Privatkonto 60plus und das
Liegenschaftskonto werden bei gleichen
Leistungen neu als «Privatkonto» geführt
Keine Einschränkungen
0.010% / 0.000%
Abrechnungskonto Depot
Keine Einschränkungen
0.000%
Vereinskonto
Keine Einschränkungen
0.010%
Jugendkonto
Keine Einschränkungen
0.500%
Jugendsparkonto
CHF 20'000.- pro Monat
(Mehrbetrag: 3 Monate Kündigungsfrist *)
0.750%
Mitglieder Sparkonto
CHF 20'000.- pro Quartal
(Mehrbetrag: 3 Monate Kündigungsfrist *)
0.150%
Sparkonto
Das bisherige Sparkonto 60plus wird bei
gleichen Leistungen neu als «Sparkonto»
geführt
CHF 20'000.- pro Monat
(Mehrbetrag: 3 Monate Kündigungsfrist *)
0.100%
Sparkonto EUR
EUR 10'000.- pro Monat
(Mehrbetrag: 3 Monate Kündigungsfrist *)
0.000%
Geschenksparkonto
CHF 20'000.- pro Monat
(Mehrbetrag: 3 Monate Kündigungsfrist *)
0.750%
Vorsorgeplan 3
Bezüge gemäss Reglement nur nach
Kündigungsfrist von einem Monat
0.750%
Freizügigkeitskonto
Bezüge gemäss Reglement nur nach
Kündigungsfrist von einem Monat
0.300%
Konto für Firmen / Gewerbe
Rückzugslimite
Zins
Kontokorrentkonto
Das bisherige Agrarkonto wird bei gleichen
Leistungen neu als «Kontokorrentkonto»
geführt
Keine Einschränkungen
0.010%
Firmen Anlagekonto
CHF 100'000.- pro Semester
(Mehrbetrag: 6 Monate Kündigungsfrist *)
ab CHF 100'000 bis 999'999.-: 0.100%
sonst 0.000%
*) Ausnahmen sind für Härtefälle vorgesehen, wenn ein unvorhergesehener, unzumutbarer Liquiditätsengpass für Sie entsteht, wie beispielsweise bei Invalidität, Erbteilung oder
Scheidung.
Die detaillierten Angaben zu Gebühren, Zins- und Rückzugsbestimmungen finden Sie auf unserer Internetseite oder aufgelegt in unserer
Schalterhalle.
Ihre Kundenberaterin, resp. Kundenberater berät Sie gerne, das für Sie passende Angebot zu finden.
Ihre Raiffeisenbank Liestal-Oberbaselbiet
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Sparen Sie mit einem Sparkonto, zahlen Sie über ein
Transaktionskonto.
So vermeiden Sie ein Überschreiten der Rückzugslimite.
Die Schweizer Banken müssen gemäss der Finanzmarktaufsicht (FINMA) erhöhte
Liquiditätsanforderungen erfüllen. Für systemrelevante Banken – zu denen auch Raiffeisen gehört –
gilt die Frist bereits ab 2016. Dies hat auch Auswirkung auf unsere Kontobedingungen und damit
auf Sie als Raiffeisen-Kunde.
Konkret regeln wir die Rückzugslimiten per 1. Januar 2016 neu. Bereits bisher konnten Sie
Kontobezüge im Rahmen der vertraglich festgelegten Rückzugslimiten tätigen. Bezüge über dieser
Limite haben zu einem Zinsabzug geführt. Künftig werden wir Ihnen die von der FINMA
vorgegebene Gebühr von derzeit 2% auf den Überschreitungsbetrag verrechnen.
Damit Sie Gebührenbelastungen vermeiden, empfehlen wir Ihnen für kurzfristig benötigte Gelder
ein Transaktionskonto und für längerfristige Einlagen ein höher verzinstes Sparkonto.
Überprüfen Sie deshalb, ob Sie aufgrund dieser Änderung Ihre Konten beziehungsweise Ihre
Liquiditätsplanung anpassen müssen. Ihre Kundenberaterin, resp. Kundenberater berät Sie gerne,
das für Sie passende Angebot zu finden.
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