Kontosortiment und Konditionen (gültig ab 1. Januar 2016) Aufgrund der vom Regulator FINMA (Finanzmarktaufsicht) vorgeschriebenen Liquiditätsbestimmungen - die Details finden Sie auf der Rückseite passen wir unsere Konditionen an. In diesem Zuge schaffen wir ein einfacheres und übersichtlicheres Konto-Sortiment. Konto für Private Rückzugslimite Zins Mitglieder Privatkonto Keine Einschränkungen 0.010% Privatkonto / Privatkonto EUR Das bisherige Privatkonto 60plus und das Liegenschaftskonto werden bei gleichen Leistungen neu als «Privatkonto» geführt Keine Einschränkungen 0.010% / 0.000% Abrechnungskonto Depot Keine Einschränkungen 0.000% Vereinskonto Keine Einschränkungen 0.010% Jugendkonto Keine Einschränkungen 0.500% Jugendsparkonto CHF 20'000.- pro Monat (Mehrbetrag: 3 Monate Kündigungsfrist *) 0.750% Mitglieder Sparkonto CHF 20'000.- pro Quartal (Mehrbetrag: 3 Monate Kündigungsfrist *) 0.150% Sparkonto Das bisherige Sparkonto 60plus wird bei gleichen Leistungen neu als «Sparkonto» geführt CHF 20'000.- pro Monat (Mehrbetrag: 3 Monate Kündigungsfrist *) 0.100% Sparkonto EUR EUR 10'000.- pro Monat (Mehrbetrag: 3 Monate Kündigungsfrist *) 0.000% Geschenksparkonto CHF 20'000.- pro Monat (Mehrbetrag: 3 Monate Kündigungsfrist *) 0.750% Vorsorgeplan 3 Bezüge gemäss Reglement nur nach Kündigungsfrist von einem Monat 0.750% Freizügigkeitskonto Bezüge gemäss Reglement nur nach Kündigungsfrist von einem Monat 0.300% Konto für Firmen / Gewerbe Rückzugslimite Zins Kontokorrentkonto Das bisherige Agrarkonto wird bei gleichen Leistungen neu als «Kontokorrentkonto» geführt Keine Einschränkungen 0.010% Firmen Anlagekonto CHF 100'000.- pro Semester (Mehrbetrag: 6 Monate Kündigungsfrist *) ab CHF 100'000 bis 999'999.-: 0.100% sonst 0.000% *) Ausnahmen sind für Härtefälle vorgesehen, wenn ein unvorhergesehener, unzumutbarer Liquiditätsengpass für Sie entsteht, wie beispielsweise bei Invalidität, Erbteilung oder Scheidung. Die detaillierten Angaben zu Gebühren, Zins- und Rückzugsbestimmungen finden Sie auf unserer Internetseite oder aufgelegt in unserer Schalterhalle. Ihre Kundenberaterin, resp. Kundenberater berät Sie gerne, das für Sie passende Angebot zu finden. Ihre Raiffeisenbank Liestal-Oberbaselbiet 1/2 Sparen Sie mit einem Sparkonto, zahlen Sie über ein Transaktionskonto. So vermeiden Sie ein Überschreiten der Rückzugslimite. Die Schweizer Banken müssen gemäss der Finanzmarktaufsicht (FINMA) erhöhte Liquiditätsanforderungen erfüllen. Für systemrelevante Banken – zu denen auch Raiffeisen gehört – gilt die Frist bereits ab 2016. Dies hat auch Auswirkung auf unsere Kontobedingungen und damit auf Sie als Raiffeisen-Kunde. Konkret regeln wir die Rückzugslimiten per 1. Januar 2016 neu. Bereits bisher konnten Sie Kontobezüge im Rahmen der vertraglich festgelegten Rückzugslimiten tätigen. Bezüge über dieser Limite haben zu einem Zinsabzug geführt. Künftig werden wir Ihnen die von der FINMA vorgegebene Gebühr von derzeit 2% auf den Überschreitungsbetrag verrechnen. Damit Sie Gebührenbelastungen vermeiden, empfehlen wir Ihnen für kurzfristig benötigte Gelder ein Transaktionskonto und für längerfristige Einlagen ein höher verzinstes Sparkonto. Überprüfen Sie deshalb, ob Sie aufgrund dieser Änderung Ihre Konten beziehungsweise Ihre Liquiditätsplanung anpassen müssen. Ihre Kundenberaterin, resp. Kundenberater berät Sie gerne, das für Sie passende Angebot zu finden. 2/2
© Copyright 2024 ExpyDoc