Medienmitteilung Der Prämienbeitrag für die allgemeine

Eidgenössisches Departement des Innern EDI
Generalsekretariat EDI
Medienmitteilung
Datum
15.04.2016
Der Prämienbeitrag für die allgemeine
Krankheitsverhütung soll erhöht werden
Die Bekämpfung psychischer Erkrankungen soll intensiviert und die Gesundheit im
Alter stärker gefördert werden. Die von den Versicherern und Kantonen getragene
Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz beantragt zu diesem Zweck beim
Eidgenössischen Departement des Innern, den Zuschlag auf der
Krankenkassenprämie erstmals seit 20 Jahren zu erhöhen. Ziel ist, die Belastung des
Gesundheitssystems durch chronische, nichtübertragbare Krankheiten zu verringern.
Der Prämienzuschlag von heute jährlich 2.40 Franken pro krankenversicherter Person soll in
zwei Schritten erhöht werden. 2017 soll der Betrag auf 3.60 steigen. Damit werden
insbesondere die Bekämpfung psychischer Erkrankungen und die Prävention im Alter
verstärkt. Die Erhöhung auf 4.80 Franken im Jahr 2018 ist vor allem für die Prävention in der
Gesundheitsversorgung vorgesehen.
Die durch die Stiftung vorgesehenen Massnahmen werden koordiniert mit dem im Mai 2015
vom Dialog Nationale Gesundheitspolitik gutgeheissenen Bericht zur psychischen
Gesundheit der Bevölkerung sowie mit dem kürzlich vom Bundesrat und den Kantonen
verabschiedeten Strategie zur Prävention nichtübertragbarer Krankheiten.
In der Schweiz betrugen 2011 die direkten medizinischen Kosten aller nichtübertragbaren
chronischen Krankheiten 51,7 Milliarden Franken. Zu diesen Krankheiten gehören Krebs,
Diabetes, Herz-Kreislauf- und Atemwegserkrankungen, Muskel-Skelett-Erkrankungen und
psychische Krankheiten. Mit gesundheitsfördernden und präventiven Massnahmen können
die Krankheitslast und die damit verbundenen volkswirtschaftlichen Kosten verringert
werden.
Das Krankenversicherungsgesetz verpflichtet die Versicherer dazu, gemeinsam mit den
Kantonen eine Institution zu betreiben, welche Massnahmen zur Förderung der Gesundheit
und zur Verhütung von Krankheiten anregt, koordiniert und evaluiert. Diese Aufgabe wird
durch die Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz wahrgenommen und zum grössten Teil
über einen Zuschlag auf der Krankenkassenprämie finanziert. Der Betrag von 20 Rappen pro
Monat ist seit 1996 unverändert und wurde nie der Teuerung angepasst. 1996 machte er
Medienmitteilung 
0.15 Prozent der Standardprämie aus (Erwachsene mit 300 Franken Franchise und
Unfalldeckung). Mit dem Antrag von Gesundheitsförderung Schweiz steigt er von heute 0.04
auf 0.08 Prozent im Jahr 2018. Bis mindestens Ende 2024 soll der Betrag zudem nicht weiter
erhöht werden.
Das Departement des Innern hat die dazu erforderliche Verordnungsänderung in die
Vernehmlassung geschickt. Diese dauert bis am 14. Juni 2016.
Verordnungsunterlagen:
www.bag.admin.ch/themen/gesundheitspolitik/16032/index.html?lang=de
Für Rückfragen:
Bundesamt für Gesundheit, Kommunikation
+41 58 462 95 05, [email protected]
Verantwortliches Departement:
Eidgenössisches Departement des Innern EDI
2/2