Bericht über die Umsetzung des Chemikalienrechts 2014

Eidgenössisches Departement des Innern EDI
Bundesamt für Gesundheit BAG
Faktenblatt „Bericht über die Umsetzung
des Chemikalienrechts 2014 - 2016“
Handlungsfeld:
1. Lebensqualität
Ziel:
1.2 Komplettierung Gesundheitsschutz
Massnahme:
1.2.2 Verbesserter Schutz vor Chemikalien und anderen Wirkstoffen
Ausgangslage
Im Rahmen von Swisslex beschloss der Bundesrat (BR) 1993, die Chemikaliengesetzgebung mit
jener der EU zu harmonisieren. Das Chemikaliengesetz (ChemG) wurde im Jahr 2000 von den
eidgenössischen Räten angenommen. Danach wurden die Bereiche Gesundheits-, Arbeitnehmerund Umweltschutz in den entsprechenden Ausführungsverordnungen geregelt. Das Schweizer
Chemikalienrecht einschliesslich Biozide und Pflanzenschutzmittel wurde per 1. August 2005 in
Kraft gesetzt.
Mit Bundesratsbeschluss vom 17.12.2014 wurden das Eidgenössische Departement des Innern
(EDI), das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) und das Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) beauftragt, dem Bundesrat bis Ende 2017
über die Umsetzung des Chemikalienrechts, insbesondere unter Berücksichtigung der
Ressourcenbewirtschaftung, Bericht zu erstatten.
Zielsetzung
Der Bericht über die Umsetzung des Chemikalienrechts 2014 - 2016 soll aufzeigen, was im
Berichtszeitraum mit den vorhandenen Ressourcen in den Bereichen Gesundheits -, Arbeitsnehmer
und Umweltschutz bewirkt wurde, wo Defizite liegen und wo zukünftiger Handlungsbedarf besteht.
Der Bericht soll bis Ende 2017 und unter Erfüllung der Vorgaben der Bundesratsbeschlüsse vom
17. Dezember 2014, 5. Juni 2015 und 11. September 2015 sowie dem Entscheid der ProjektOberleitung Nano vom 1. Juli 2014 vorliegen.
Stand der Dinge
Ein interdepartementales Projekt wurde ins Leben gerufen, das den Einbezug aller beteiligten
Stellen - BAG, Anmeldestelle Chemikalien (ASChem), Bundesamt für Umwelt (BAFU),
Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO), Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen
(BLV) und Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) - sicherstellt.
Die Leistungszeiterfassung im Bereich Biozide, die Erarbeitung einer departementsübergreifenden
Strategie und Abklärungen zur Intensivierung der internationalen Zusammenarbeit namentlich für
eine wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit mit der Europäischen Chemikalienagentur ECHA
befinden sich in Erarbeitung.
Nächste Schritte
Ende November 2016 sollen erste Überlegungen zum Inhalt des Berichtes (Inhaltsverzeichnis) und
Vorschläge für das weitere Vorgehen vorliegen.
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Aktualisierung: Mai 2016