3/2015 – 41 – Eurocode 5 Dübel besonderer Bauart nach EC5-1-1 Nach den Nagel-, Stabdübel- und Bolzenverbindungen sollen diesmal Dübel besonderer Bauart behandelt werden. Nach der Vorstellung der Bemessungsgrundlagen wird erneut ein Bemessungsbeispiel den Artikel abschließen. Zusätzlich zu den Festlegungen des EC 5 sowie des nationalen Anhangs sind DIN EN 912 (Holzverbindungsmittel-Spezifikationen für Dübel besonderer Bauart für Holz), DIN EN 14545 (Holzbauwerke – Nicht Stiftförmige Verbindungsmittel) sowie DIN 20000-6 (Bauprodukte in Bauwerken: Stiftförmige und Nicht Stiftförmige Verbindungsmittel) zusätzlich zu beachten. Autor: Dr. Holger Schopbach, Bundesbildungszentrum Kassel Grundlagen Dübel besonderer Bauart sind durch DIN EN 912 geregelt, ihre Bemessung ist durch den EC5-1-1 festgelegt. Sie dürfen verwendet werden zur Verbindung von Vollholz, Brettschichtholz, Balkenschichtholz und Furnierschichtholz ohne Querlagen; Ringdübel Typ A bzw. B sind darüber hinaus auch für Laubhölzer geeignet. Dübel besonderer Bauart werden vorwiegend auf Leibungsdruck und Abscheren beansprucht und entweder • in vorbereitete, passende Vertiefungen des Holzes eingelegt („Einlassdübel“, Typ A bzw. B) oder • in das Holz eingepresst („Einpressdübel“, Typ C). Durch den exzentrischen Kraftangriff entsteht ein Kippbestreben des Dübels. Um ein Öffnen der Fuge zu verhindern, muss daher in der Dübelachse ein Bolzen angeord- net werden, der diese Kraftkomponente aufnehmen kann. Dieser Bolzen kann auch mehrere Dübel besonderer Bauart sichern. Die Bolzen sind dabei so anzuziehen, dass die Scheiben vollflächig am Holz anliegen. Bolzen sind nachzuziehen, wenn mit einem erheblichen Schwinden des Holzes gerechnet werden muss. Bei Ringdübeln Ø ≤ 95mm und bei zweiseitigen Scheibendübeln mit Dornen bzw. Zähnen Ø ≤ 117mm dürfen unter bestimmten Bedingungen die Bolzen durch Sechskant-Holzschrauben oder Sondernägel ersetzt werden (siehe DIN EN 1995-1-1/NA, NCI zu 8.9). Die Unterlegscheiben müssen in Durchmesser und Materialdicke auf die Bolzendurchmesser abgestimmt sein (siehe auch HOLZBAU, Heft 1/2015, S. 44). Dübelarten DIN EN 912 unterscheidet folgende Dübel besonderer Bauart: • Ringdübel (Typ A) • Scheibendübel (Typ B) • Scheibendübel mit Zähnen bzw. Dornen (Typ C) Ring- und Scheibendübel mit Zähnen oder Dornen sind als zweiseitige oder einseitige Ausführung verfügbar. Zweiseitige Dübel sind in beide Kontaktflächen nebeneinander liegender Holzteile gleich tief eingepresst bzw. eingelassen, während einseitige Dübel nur mit einer Seite in eine Holzfläche eingepresst bzw. eingelassen sind. Einseitige Dübel werden insbesondere für Stahl-Holz-Verbindungen verwendet, einseitige Scheibendübel Typ C können jedoch auch Rückseite an Rückseite eingebaut werden. Einlassdübel Ringdübel Typ A sind zweiseitige Dübel, die als geschlossener Ring oder als Ring mit einem Spalt an einer Stelle des Umfanges ausgebildet sind. Mit entsprechenden Bohrgeräten bzw. Spezialfräsköpfen werden Vertiefungen in den Hölzern hergestellt, in welche die Dübel zwängungsfrei eingelegt werden. Scheibendübel Typ B1 sind einseitige Dübel, die aus einer Kreisscheibe mit einem Flansch entlang des Umfanges auf einer Seite der Scheibe sowie einer zylindrischen Nabe auf der Gegenseite bestehen. Dübel vom Typ B1 sind zum Abb. 1: Tragverhalten eines Dübels besonderer Bauart Eurocode 5 Scheibendübel mit Dornen Typ C sind ein- und zweiseitige Dübel, die aus einer Scheibe mit kegelförmigen Dornen bestehen. Einseitige Dübel vom Typ C11 sind zum Anschluss von Holz- an Stahlbauteile geeignet, dürfen jedoch auch Rückseite an Rückseite eingebaut werden. Handelsüblich in Deutschland ist der zweiseitige Typ C10 sowie der einseitige Typ C11 (frühere Bezeichnungen: zwei- bzw. einseitiger GekaDübel) mit folgenden Merkmalen: • Material: Temperguss • Durchmesser: 50 – 115 mm Abb. 2: Dübeltyp A1 (links) sowie B1 (zwei- bzw. einseitiger Appel-Dübel) Anschluss von Holz- an Stahlbauteile geeignet. Wie auch Dübel Typ A werden Dübel Typ B in Vertiefungen zwängungsfrei eingelegt, die mit entsprechenden Bohrgeräten bzw. Spezialfräsköpfen hergestellt werden. Die Nabe beim Typ B1 wird durch entsprechend große Bohrungen im Stahlbauteil aufgenommen. Dabei ist zu beachten, dass die Stahlbauteile eine der Nabenhöhe entsprechende Mindestdicke aufweisen müssen. Handelsüblich in Deutschland sind die Typen A1 und B1 (frühere Bezeichnung: Appel-Dübel) mit folgenden Merkmalen: • Material: Aluminium-Gusslegierung • Durchmesser: 65 – 190 mm • linsenförmige Querschnittsfläche Dübel vom Typ A1 und B1 dürfen nur in den Nutzungsklassen 1 und 2 verwendet werden. 3/2015 – 42 – Einpressdübel Scheibendübel mit Zähnen Typ C sind ein- und zweiseitige Dübel, die aus einer Scheibe mit dreieckförmigen Zähnen entlang des Scheibenrandes bestehen. Einseitige Dübel (z. B. Typ C2) sind zum Anschluss von Holz- an Stahlbauteile geeignet, dürfen jedoch auch Rückseite an Rückseite eingebaut werden. Handelsüblich in Deutschland ist der zweiseitige Typ C1 sowie der einseitige Typ C2 (frühere Bezeichnungen: zweibzw. einseitiger Bulldog-Dübel) mit folgenden Merkmalen: • Material: Stahlblech • Durchmesser: 50 – 165 mm Darüber hinaus sind vereinzelt die ovalen Typen C3 und C4 sowie der quadratische Typ C5 in Deutschland vertreten. Abb.3: Dübeltyp C1 (links) und C2 (zwei- bzw. einseitiger Bulldog-Dübel) Abb. 4: Dübeltypen C10 (links) und C11 (zwei- bzw. einseitiger Geka-Dübel) Scheibendübel mit Zähnen oder Dornen werden in das Holz eingepresst; die charakteristische Rohdichte darf 500 kg/m³ nicht überschreiten (kein Laubholz). Beim Einpressen ist sicherzustellen, dass die Zähne der Dübel ganz im Holz sitzen. Bei kleineren Dübelabmessungen (< 100 mm) und frischem Holz kann das Einpressen häufig durch Anziehen der zugehörigen Bolzen oder durch Verwendung spezieller Schlagwerkzeuge erreicht werden. Bei größeren Abmessungen sind dagegen hydraulische Pressen oder Spindelpressen zwingend erforderlich. Um größere Fugen zwischen den Hölzern zu verhindern, darf bei Scheibendübeln mit Dornen die Grundplatte in eines oder beide der zu verbindenden Hölzer eingelassen werden. Die Frästiefe darf keinesfalls größer als die Einlasstiefe der Grundplatte sein. Tragfähigkeit Bemessung einer Verbindungseinheit Als Verbindungseinheit gilt ein Dübel in einer Verbindung (Holz-Holz oder StahlblechHolz) zusammen mit dem zugehörigen Bolzen. Das Tragverhalten ist abhängig vom Dübeltyp: • Ringdübel Typ A1 und Scheibendübel Typ B1 sind so steif, dass die anzuschließende Kraft nahezu vollständig vom Dübel übertragen wird. • Scheibendübel mit Zähnen (Typen C1 und C2) sowie Scheibendübel mit Dornen (Typen C10 und C11) weisen wegen der Nachgiebigkeit der Zähne bzw. Dorne größere Verformungen auf, so dass sich der Bolzen an der Kraftübertragung beteiligt. Die Gesamttragfähigkeit ergibt sich daher aus der Summe der Tragfähigkeit eines Dübels und der Tragfähigkeit eines Bolzens (einschnittig). Die charakteristische Tragfähigkeit eines Dübels ist abhängig von dessen Außendurchmesser; bei Dübeln des Typs A1 und B1 wird zusätzlich die Einlasstiefe berücksichtigt. 3/2015 Die charakteristische Tragfähigkeit der verschiedenen Dübel beträgt: Dübeltyp A1 und B1: Fv,0,Rk Eurocode 5 – 43 – °35 dc1,5 min ® °̄31,5 dc he Dübeltyp C1 und C2: Fv,Rk,Dübel 18 dc1,5 Dübeltyp C10 und C11: Fv,Rk,Dübel 1,5 25 dc Bei dem Faktor dc handelt es sich um den Außendurchmesser des Dübels [mm], bei he um die Einlasstiefe [mm]. Wie man erkennen kann, haben die Einlassdübel A1 und B1 (Typ Appel) in etwa die doppelte charakteristische Tragfähigkeit eines Einpressdübels vom Typ C1 bzw. C2 (Typ Bullgog); die Typen C10 bzw. C11 (Geka) liegen in etwa dazwischen. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass bei den Einpressdübeln vom Typ C zusätzlich zu der Dübeltragfähigkeit noch die Tragfähigkeit des Bolzens (einschnittig) addiert werden darf. Damit lassen sich, bei identischem Durchmesser, durch die Typen C10 bzw. C11 vergleichsweise die größten Tragfähigkeiten erreichen. Der charakteristische Wert der Tragfähigkeit pro Scherfuge kann alternativ mithilfe eines Tabellenwerkes (z. B. Wendehorst, Schneider, Bemessungstafel Eurocode 5) einfach tabellarisch bestimmt werden. Die komprimierte Formelsammlung des Bundesbildungszentrums bekommen sie kostenlos als Download unter www.bubiza.de bzw. können diese als A5-Broschüre für 2,– Euro zzgl. Versandkosten bestellen. Um letztendlich den Bemessungswert der Tragfähigkeit zu erhalten, muss der charakteristische Wert der Tragfähigkeit durch den Modifikationsbeiwert zunächst an die Umgebungsbedingungen (NKL, KLED) angepasst, anschließend die Sicherheiten berücksichtigt werden. Dabei ist zu beachten, dass bei den Dübeln besonderer Bauart das Versagen des Holzes zugrunde gelegt wird (Teilsicherheitsbeiwert daher 1,3), während bei den Bolzen im vereinfachten Nachweis Stiftversagen mit einem Teilsicherheitsbeiwert von 1,1 angesetzt wird. Fv,Rd Fv,Rk kmod JM Voraussetzungen Der charakteristische Wert der Tragfähigkeit einer Verbindungseinheit gilt nur unter folgenden Voraussetzungen: • Seitenholzdicke: t1 ≥ 3 he • Mittelholzdicke: t2 ≥ 5 he • Rohdichte: rk ≥ 350 kg/m³ • Winkel a zwischen Kraft und Faserrichtung = 0° • Abstand zum beanspruchten Hirnholzende ¾ Typ A1/B1 und C10/C11: a1,t ≥ 2·dc ¾ Typ C1/C2: a1,t ≥ 1,5·dc Wird von den Voraussetzungen abgewichen, ist der Wert der charakteristischen Tragfähigkeit mit entsprechenden Faktoren zu modifizieren. Können mehrere der vorgenannten Voraussetzungen nicht eingehalten werden, muss die charakteristische Tragfähigkeit mit mehreren Faktoren modifiziert werden: Fv,0,Rk,mod geforderten Rohdichte berücksichtigt wird. Durch ein höherwertigeres Holz lässt sich damit die Tragfähigkeit steigern, bei einem schlechteren muss diese reduziert werden. Durch den Faktor k2 wird ein reduzierter Abstand zum Hirnholzende bei der Tragfähigkeit berücksichtigt, mit dem Faktor k4 können StahlHolz-Anschlüsse einbezogen werden. Bei Einlassdübeln ist zusätzlich zu beachten, dass der Winkel zwischen Kraft- und Faserrichtung berücksichtigt werden muss. Ist dieser größer als 0°, dann ist der charakteristische Wert der Tragfähigkeit des Dübels mit einem Beiwert ka abzumindern: Mindestabstände Auch bei Dübeln besonderer Bauart sind Mindestabstände untereinander sowie zu den Rändern des Holzes einzuhalten, um ein Aufspalten zu verhindern. Diese Mindestabstände können einem Tabellenbuch bzw. der Formelsammlung Bubiza entnommen werden. 쐽 Wirksame Anzahl Wegen der erhöhten Spaltgefahr für das Holz muss auch bei Dübeln besonderer Bauart die reale Anzahl der in Faserrichtung hintereinander liegenden Dübel auf eine effektiv wirksame Anzahl reduziert werden. Bei bis zu zwei Verbindungseinheiten in Faserrichtung hintereinander ist keine Abminderung erforderlich, ab drei Verbindungseinheiten ergibt sich die effektiv wirksame Anzahl aus: nef k1 k 2 k3 k 4 Fv,0,Rk Nachfolgend soll lediglich die Auswirkung der Faktoren, nicht jedoch die kompletten Formeln erläutert werden. Beträgt die Mindestholzdicke t weniger als die geforderten Werte, muss die Tragfähigkeit im Verhältnis der vorhandenen zur geforderten Holzdicke abgemindert werden (Beiwert k1). Dabei ist zu beachten, dass für das Seitenholz eine Mindestdicke von 2,25 he und für das Mittelholz von 3,75 he keinesfalls unterschritten werden darf. Der Beiwert k3 berücksichtigt die Rohdichte, die bei einer Abweichung von 350 kg/m³ (NH C24) ebenfalls im Verhältnis der vorhandenen zur Schwächungen Beim Nachweis der Holzbauteile müssen alle Schwächungen des Querschnittes berücksichtigt werden. Durch das Einlassen bzw. Einpressen ergibt sich eine Dübelfehlfläche DA pro Holz, die in der Norm bzw. in Tabellenwerken tabelliert ist. Neben der Dübelfehlfläche muss auch das Bohrloch für den Bolzen als Querschnittsschwächung berücksichtigt werden. Die Länge der Bohrlöcher darf hierbei rechnerisch um die Einlassbzw. Einpresstiefe he der Dübel verringert werden. ª § º 90 D n · D «2 ¨1 20 ¸ n 2 » 90 n 90 ¹ ¬ © ¼ Wenn die Kraft in Faserrichtung angreift, kann die nachfolgende Tabelle verwendet werden. Erforderliche Anzahl Die Anzahl notwendiger Dübel besonderer Bauart ergibt sich als Quotient aus dem Bemessungswert der zu übertragenden Kraft sowie dem Bemessungswert der Tragfähigkeit einer Verbindungseinheit. Tab.1: Effektiv wirksame Dübelanzahl n 1 2 nef 1 2 3 4 5 6 7 8 9 2,85 3,60 4,25 4,80 5,25 5,60 5,85 10 6,0 Eurocode 5 3/2015 – 44 – Anwendungsbeispiel: Zugstab mit außenliegenden Laschen und Ringdübel A1 Eingangsgrößen Charakteristische Dübeltragfähigkeit bestimmen Seitenholzdicke: t1,req = 45 mm < t1 = 160 mm 9 Mittelholzdicke: t2,req = 75 mm < t2 = 100 mm 9 Im nächsten Schritt muss überprüft werden, ob die Voraussetzungen für die volle Tragfähigkeit des Ringdübels vorliegen. Damit die volle Tragfähigkeit des Ringdübels angesetzt werden kann, ist eine Mindestseitenholz- sowie -mittelholzdicke erforderlich. Im vorliegenden Fall ist die vorhandene Mindestseitenholzdicke mit 60 mm größer als die geforderte Holzdicke von 45 mm und auch die vorhandene Mindestmittelholzdicke mit 100 mm größer als die geforderte Holzdicke von 75 mm. Wären beide oder eine der vorgenannten Voraussetzungen nicht gegeben, müsste die Tragfähigkeit im Verhältnis der Holzdicke zur geforderten Holzdicke abgemindert werden. Hierbei dürfen allerdings die vorgenannten Grenzwert nicht unterschritten werden. Bemessungswert der Tragfähigkeit Fv,Rd berechnen a1 a2 a3,t a4,c ≥ 130 mm ≥ 78 mm ≥ 130 mm ≥ 39 mm Damit die Holzbauteile durch die Beanspruchung der Verbindungsmittel nicht aufreißen können, sind Mindestabstände erforderlich. Im vorliegenden Fall (Winkel zwischen Kraftund Faserrichtung = 0) ist ein Mindestabstand untereinander in Faserrichtung (a1) von 2·d = 130 mm erforderlich. Senkrecht zur Faserrichtung von Ringdübel zu Ringdübel ist ein Abstand von 78 mm erforderlich. Vom beanspruchten Hirnholzende (a3,t) ist ein Abstand von 130 mm erforderlich, vom unbeanspruchten Rand senkrecht zur Faser (a4,c) müssen 39 mm eingehalten werden. Auch bei Ringdübeln handelt es sich bei den Mindestabständen um Achsmaße. Nun wird zunächst überprüft, wie viele Verbindungsmittel maximal in einer Reihe übereinander angeordnet werden könnten. Da oben und unten ein Abstand a4,c = 39 mm, untereinander ein Abstand a2 = 78 mm eingehalten werden muss, können bei einer Höhe des Zugstabes von 220 mm max. zwei Ringdübel übereinander angeordnet werden. Damit ergeben sich drei Dübel in Faserrichtung hintereinander. Die Übertragung dieser Mindestabstände auf den realen Querschnitt ist in Abb. 5 dargestellt. a3,t a1 130 130 a1 a1 a3,t 130 610 130 90 a2 a4,c Verbindungsmitteltragfähigkeiten müssen in Abhängigkeit zur Umgebungsfeuchte sowie der Lasteinwirkungsdauer bestimmt werden. Für NKL 2 und KLED = mittel ergibt sich damit für Vollholz ein Modifikationsbeiwert kmod = 0,8. Die charakteristische Tragfähigkeit von 18.342 N muss mit dem Modifikationsbeiwert kmod (0,8) multipliziert und durch den Teilsicherheitsbeiwert von Holz (1,3) dividiert werden, um den Bemessungswert der Tragfähigkeit zu erhalten. a4 ,c Fv,Rd = 18.342 N × 0,8/1,3 = 11.287 N 60 Voraussetzungen prüfen Mindestabstände festlegen 100 2 20 Zunächst wird die charakteristische Tragfähigkeit des Ringdübels tabellarisch bestimmt. In Abhängigkeit vom Durchmesser und dem Umstand, ob die Kraft in Faserrichtung oder unter einem bestimmten Winkel angreift, ergibt sich die charakteristische Tragfähigkeit. Bei dem vorliegenden Zugstab greift die Kraft in Faserrichtung an (der Winkel ist gleich 0) und es ergibt sich eine char. Tragfähigkeit von 18.342 N. Zugstab: 100/220 mm, NH C24 Laschen: 2 × 60/220 mm, NH C24 Zugkraft: Ft,0,d = 110 kN Ringdübel: Typ A1, Ø 65 mm, Bolzen Ø 12 mm Nutzungsklasse 1, KLED = mittel 60 Fv,Rk = 18.342 N Abb. 5: Anordnung der Dübel in Zugstab und Lasche Verbindungsmittelanzahl n bestimmen Effektiv wirksame Anzahl bestimmen und Gesamttragfähigkeit überprüfen erf. n = 110.000 N / 11.287 N = 9,75 nef = 2,85 (aus Tab. 1 oder aus Tabellenbuch/Formelsammlung) gewählt: 12 Stabdübel (je Seite 3 Reihen á 2 Dübel) Nachweis: 2,85 × 2 × 2 = 11,4 > erf. n = 9,75 In Abhängigkeit zur zu übertragenden Kraft muss die Mindestanzahl der Verbindungsmittel ermittelt werden, um diese Kraft übertragen zu können. Dafür wird die zu übertragende Kraft (110.000 N) durch die Tragfähigkeit eines Verbindungsmittel (11.287 N) dividiert. Es müssen zumindest 10 Ringdübel angeordnet werden, um die Kraft vom Zugstab in die Lasche (und anschließend wieder von der Lasche in den Zugstab) übertragen zu können. Damit ein symmetrischer Anschluss realisiert werden kann, werden 12 Ringdübel verwendet. Für in Faserrichtung hintereinander angeordnete Verbindungsmittel muss eine effektiv wirksame Anzahl bestimmt werden. Diese rechnerisch wirksame Anzahl ist bei Dübeln besonderer Bauart unabhängig vom Verbindungsmittelabstand. Entsprechend Tab. 1 ergibt sich bei 3 Stabdübeln in Faserrichtung eine eff. wirksame Anzahl von 2,85. Da zwei Reihen übereinander angeordnet sind, die rückwärtige Lasche gleichartig ausgeführt ist, ergeben sich insgesamt 4 Reihen á 2,85 = 11,4 rechnerisch ansetzbare Ringdübel; erforderlich sind 9,75. 3/2015 Eurocode 5 – 45 – Nachweis der Holzbauteile (siehe auch Heft 4/2014, S. 52) Zugstab Laschen Bemessungswert der Zugkraft Bemessungswert der Zugkraft Ft,0,d = 110 kN = 110.000 N Ft,0,d = 110.000 N Die Zugkraft ergibt sich aus der Aufgabenstellung und liegt bereits als Bemessungswert vor. Die Bezeichnung Ft,0,d bedeutet: F = Force (Kraft), t = tension (Zug), 0 = Kraft in Faserrichtung, d = design (Bemessungswert) Hinweise identisch mit Zugstab. Nettofläche bestimmen Nettofläche bestimmen An = (100 mm × 220 mm) - (980 mm² × 4) (13 mm × 70 mm × 2) = 16.260 mm² An = (2 × 60 mm × 220 mm) - (980 mm² × 4) (13 mm × 45 mm × 2 × 2) = 20.140 mm² Die Schwächungen des Holzes durch den Einbau der Ringdübel sind zu berücksichtigen. Die größte Schwächung des Holzes ergibt sich an der Stelle, wo die Verbindungsmittel übereinander angeordnet sind. Daher müssen von der Bruttofläche des Querschnittes (b × h) zunächst die Dübelfehlflächen, hervorgerufen durch das Einfräsen der Ringdübel, abgezogen werden. Das Mittelholz ist durch vier Fehlflächen geschwächt, da zwei Dübel übereinander und beidseitig Laschen angeordnet sind. Ergänzend ist die Schwächung durch die Bolzen zu berücksichtigen. Da diese bei der Tragfähigkeit von Ringdübeln nicht berücksichtigt werden, sollten sie mit einem Millimeter Übermaß vorgebohrt werden. Die Dübelfehlfläche berücksichtigt bereits eine Schwächung in Höhe der Einlasstiefe von 15 mm, so dass die Fehlfläche der Bolzen beidseitig um 15 mm reduziert werden darf. Zugfestigkeit in Faserrichtung bestimmen ft,0,d = 14 N/mm² × 0,8/1,3 = 8,61 N/mm² Hinweise weitgehend identisch mit Zugstab. Zugfestigkeit in Faserrichtung bestimmen ft,0,d = 14 N/mm² × 0,8/1,3 × 2/3 = 5,74 N/mm2 Die Festigkeiten müssen in Abhängigkeit zur Umgebungsfeuchte sowie der Lasteinwirkungsdauer bestimmt werden. Für NKL 2 und KLED = mittel ergibt sich damit für Vollholz ein Modifikationsbeiwert kmod = 0,8. Die charakteristische Zugfestigkeit ft,0,k muss mit dem Modifikationsbeiwert kmod (0,8) multipliziert und durch den Teilsicherheitsbeiwert von Holz (1,3) dividiert werden, um den Bemessungswert der Baustofffestigkeit zu erhalten. Wie bereits beim Zugstab müssen die Festigkeiten in Abhängigkeit zur Umgebungsfeuchte sowie der Lasteinwirkungsdauer bestimmt werden. Der Modifikationsbeiwert kmod, der Teilsicherheitsbeiwert von Holz und damit die Zugfestigkeit sind identisch mit der des Zugstabes. Beim vereinfachten Nachweis muss auch bei Dübeln besonderer Bauart die Zugfestigkeit um ein Drittel reduziert werden, um ausreichend Reserve für die Momentenbeanspruchung zu haben (siehe auch Heft 4/2014, S. 52). Zugnachweis führen Zugnachweis führen /16.260 mm 110.000 8,61 N/mm² 2 = 0,79 < 1,0 9 Die von der äußeren Einwirkung abhängige Zugspannung ergibt sich als Quotient aus max. Zugkraft (110.000 N) und der Nettofläche des Querschnittes (16.260 mm²). Die so ermittelte Zugspannung ins Verhältnis gesetzt zum Bemessungswert der Zugfestigkeit in Faserrichtung ft,0,d (8,61 N/ mm²) ergibt einen Auslastungsgrad des Bauteils von 79 %. 110.000 /20.140 mm 5,74 N/mm² 2 = 0,79 < 1,0 9 Die ermittelte Zugspannung (Kraft/Fläche) ins Verhältnis gesetzt zum reduzierten Bemessungswert der Zugfestigkeit in Faserrichtung ft,0,d (5,74 N/mm²) ergibt beim vereinfachten Nachweis einen Auslastungsgrad der Laschen von 95 %. Entsprechend dem EC5-1-1 müssen auch bei Dübeln besonderer Bauart Maßnahmen zur Verhinderung der Verkrümmung der Laschen getroffen werden. Dies wird durch zwei zusätzliche Bolzen gewährleistet.
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