Offener Brief an den Bürgermeister vom 12.11.2015 Sehr geehrter Hr. Möcking, bedingt durch einen förmlich spürbaren Zeitdruck bei dem Projekt Hallenbau, kommen Sie unserer Ansicht nach vorschnell zu einer Standortentscheidung. Bereits 7 Tage nach der Grundsatzentscheidung zum Turnhallenbau am 4.11. wird Ihnen wenige Tage später ein Gutachten zur Standortermittlung von Dr. Peschers vorgelegt, welches ohne ausstehenden Untersuchungen abzuwarten (z.B. Lärmschutzermittlung), bereits mit einer klaren Standortempfehlung versehen ist. Dabei ist dieses Gutachten nicht nur oberflächlich und fehlerhaft, sondern auch in den einzelnen Detailbewertungen derart einseitig, dass man sich fragt, ob es sich hier wirklich um ein neutrales Gutachten handelt oder vielmehr zur Absicherung eigener Interessen und Ziele für die Bevölkerung eine simple Legitimationsgrundlage präsentiert werden soll. Lassen Sie mich das anhand mehrerer Punkte näher erläutern: 1. Zum einen werden Kosten für einen Weg bei einem Bauplatz B an der Kempener Str. zwischen Schule und der entstehenden Halle beziffert, obwohl bei diesem Gutachten noch garnicht klar ist, wie das Gebäude später einmal gebaut würde. Der Kürzeste Abstand zwischen zwei Punkten ist eine Gerade ! Stattdessen wird ein s-förmiger Weg als erforderlich in die Pläne eingezeichnet (der natürlich auch höhere Kosten verursacht), obwohl wenige Meter zwischen Schulgelände und der Fläche des Wohnmobilstellplatzes liegen. 2. Die Abstände zwischen den Baugrundstücken am Rahmer Kirchweg (Objekt F) sind in dem Gutachten falsch angegeben worden. Der Abstand beträgt lediglich 6 m (Grundstücksgrenze) und 12 m (Gebäude, wenn man einen Baukörperabstand von jeweils 3 m veranschlagt). Die angegebenen 15 m bzw. 18 m sind falsch. 3. Obwohl in dem Gutachten zugegeben wird, dass Lärmschutzermittlungen noch ausstehen, kommt Dr. Peschers schon voreilig zu einer klaren und eindeutigen Ratsempfehlung für den Standort Rahmer Kirchweg. Warum wartet man die Untersuchungen nicht erst ab ? 4. Die Baufläche des Rückhaltebeckens am Standort Kempener Str. (Objekt B) wurde bis dato überhaupt noch nicht berücksichtigt. Natürlich gibt es technische / bauliche Alternativen zu einem Rückhaltebecken. Diese Fläche ist nutzbar, wenn man sie denn nutzen will. In keiner Stadt ist ein Rückhaltebecken für Gebäude erforderlich ! 5. Die Kosten einer Kündigung des bestehenden Pachtvertrages, der bereits 2019 endet, haben in dem Gesamtprojekt eine völlig untergeordnete Bedeutung, das sie im Gesamtkostenrahmen überhaupt keine Rolle spielen. Bei einen Bruttoumsatz von ca. 12.000 € pro Jahr können die Pachtgebühren max. einige tausend Euro betragen, so dass eine Entschädigung bei einem Gesamtprojekt von fast 8 Millionen € dementsprechend kaum erwähnenswert erscheint. 6. Aufgeführt wird in dem eine erforderliche Änderung des Bebauungsplanes. Geprüft wurde nicht, ob an dieser Stelle ein Gebäude mit einer reduzierten Bauhöhe bei den bestehenden Auflagen möglich ist, ohne dass man eine Änderung des Flächennutzungsplanes einleiten müßte. 7. Und zuletzt: Zudem müsste es möglich sein, ein beschleunigtes B-Plan-Verfahren einzuleiten, wenn doch ein Objekt der gewünschten Bauhöhe gebaut werden soll, da es ja um ein Projekt von höherer Priorität (Schulinteresse) geht. Hier wäre der Wille und Einsatz der Gemeinde gefragt, mit der Bauaufsicht des Kreises ins Gespräch zu kommen. Wo ein Wille ist, dort ist auch ein Weg. Letztendlich wird man das Gefühl nicht los, dass die Entscheidung des Rates im Jahre 2008 für die Errichtung des Wohnmobilstellplatzes schlicht weg eine Fehlentscheidung war und diese nun nicht rückgängig gemacht werden soll. Die damaligen Investitionskosten von 110.000 € werden niemals zu der erhoffte Bedeutung für die „heimische Gastronomie sowie für den Einzelhandel eine hohe Bedeutung“ haben. Darüber hinaus werden bei der ansteigenden Verkehrsdichte durch das neue Wohnbaugebiet an dieser Stelle die Attraktivität eine „ruhigen und idyllischen Übernachtung“ abnehmen, so dass der geglaubte touristische Faktor für Kerken kein wirkliches Argument darstellt. Wir Anwohner würden Sie daher bitten, bei einem derartigen großen Investitionsrahmen keine vorschnellen Entscheidungen zu fällen, da zahlreiche Fakten noch zu wenig berücksichtigt und nicht ausreichend die Alternativstandorte geprüft wurden. Die beiden in Betracht kommenden Standorte wurden nicht angemessen und fair miteinander verglichen. Ein ergänzendes neutrales Gutachten zur Standortbestimmung halten wir bei einem derart großen Investitionsrahmen für zwingend erforderlich. Wir möchten Sie daher um einen Gesprächstermin bitten, um unsere Argumente darlegen zu können. Ein Termin vor der kommenden Bauausschusssitzung wäre wünschenswert. Mit freundlichen Grüßen Dr. Schneider und Drs. Hermelyn
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