Antrag auf Semesterurlaub bzw. Studienabbruch

Semesterurlaub bzw. Studienabbruch / Exmatrikulation
Antrag auf Semesterurlaub bzw. Studienabbruch
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Einreiche-Frist: 31. Januar (für FS) und 31. Juli (für HS)
Nach dieser Frist kann für das kommende Semester kein Urlaub mehr genehmigt werden und die
entsprechenden Studiengebühren werden in Rechnung gestellt!
Name / Vorname
Postadresse
E-Mail-Adresse Hochschul-Account
Standort Immatrikulation
Tel.-Nr.
Begründung
Hiermit beantrage ich folgende Änderung:
Beurlaubung (Unterbruch) für folgende(s) Semester:
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Exmatrikulation (Abbruch) per Ende des Semesters:
_________________________________
Bei Exmatrikulation bitte wählen:
Ich beende das laufende Semester und schliesse alle offenen Leistungsnachweise ab.
Ich breche das Studium per sofort ab und bitte die Standort-Administration, laufende Module
nicht zu bewerten und nicht in der Datenabschrift aufzuführen (siehe Punkt 2 unter
„Studienabbruch/Exmatrikulation“)
Ich nehme unten stehende Bestimmungen zur Kenntnis und sende das unterzeichnete Formular an die
Studiengangleitung (Prof. Wiebke Twisselmann, Studiengangleiterin Master in Sozialer Arbeit, Hallerstrasse 10,
3012 Bern).
Ort
Datum
Unterschrift des/der Studierenden
Semesterurlaub:
Unterbruch des Studiums bei Mutterschaft bzw. aus beruflichen oder sonstigen privaten Gründen:
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Das Semester vor dem Urlaub muss in jeder Hinsicht ordnungsgemäss abgeschlossen werden.
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Semestergebühren während des Urlaubssemesters richten sich nach der Studienordnung des
Immatrikulationsstandortes. Sonderregelungen sind am Standort der Immatrikulation zu beantragen.
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Das Studium kann in BE, LU + SG für mindestens ein bis höchstens zwei Semester und in ZH für höchstens vier
Semester am Stück unterbrochen werden. Ein wiederholter Studienunterbruch ist zulässig, sofern die gesamte
Unterbrechungszeit in LU + SG drei Semester sowie in BE + ZH vier Semester nicht übersteigt. Die
Unterbrechungszeit zählt nicht zur Studiendauer.
•
Die Studierenden werden durch die Studiengangleitung schriftlich per Mail oder Brief benachrichtigt, wie der Antrag
zur Kenntnis genommen wurde. Begründete Urlaubsgesuche werden in der Regel genehmigt.
Berner Fachhochschule BFH, Fachbereich Soziale Arbeit
Hochschule Luzern – Soziale Arbeit
FHS St.Gallen Hochschule für Angewandte Wissenschaften, Fachbereich Soziale Arbeit
ZHAW Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften, Departement Soziale Arbeit
Master in Sozialer Arbeit
Bern | Luzern | St. Gallen | Zürich
Studienabbruch / Exmatrikulation:
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Abgeschlossene Module werden mit Note und ECTS-Punkten bestätigt und in Form des Testates und der
Datenabschrift ausgewiesen. Die Datenabschrift wird am Ende des laufenden Semesters nach Erhalt der letzten
Noten erstellt.
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Bei Abbruch des Modulbesuchs ohne Leistungsnachweis teilen Studierende der Verantwortlichen Administration
am Standort der Immatrikulation mit, dass das Modul nicht bewertet und in der Datenabschrift nicht aufgeführt
werden soll. Mit dieser Information verhindern sie, dass ein „nicht bestanden“ in der Datenabschrift erscheint.
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Von der Studiengangleitung erhalten Studierende eine Bestätigung, dass der Exmatrikulationswunsch zur Kenntnis
genommen wurde.
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Die Gebühren des laufenden Semesters sind in der Regel zu begleichen. Die Verrechnung der
Semestergebühren obliegt jedoch der Verantwortung der einzelnen Standorte der Immatrikulation.
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Studierende werden gebeten, Badges und evtl. Schlüssel an den Standorten zurückzugeben.
Stand: 22.09.15
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