Semesterurlaub bzw. Studienabbruch / Exmatrikulation Antrag auf Semesterurlaub bzw. Studienabbruch Einreiche-Frist: 31. Januar (für FS) und 31. Juli (für HS) Nach dieser Frist kann für das kommende Semester kein Urlaub mehr genehmigt werden und die entsprechenden Studiengebühren werden in Rechnung gestellt! Name / Vorname Postadresse E-Mail-Adresse Hochschul-Account Standort Immatrikulation Tel.-Nr. Begründung Hiermit beantrage ich folgende Änderung: Beurlaubung (Unterbruch) für folgende(s) Semester: _________________________________ Exmatrikulation (Abbruch) per Ende des Semesters: _________________________________ Bei Exmatrikulation bitte wählen: Ich beende das laufende Semester und schliesse alle offenen Leistungsnachweise ab. Ich breche das Studium per sofort ab und bitte die Standort-Administration, laufende Module nicht zu bewerten und nicht in der Datenabschrift aufzuführen (siehe Punkt 2 unter „Studienabbruch/Exmatrikulation“) Ich nehme unten stehende Bestimmungen zur Kenntnis und sende das unterzeichnete Formular an die Studiengangleitung (Prof. Wiebke Twisselmann, Studiengangleiterin Master in Sozialer Arbeit, Hallerstrasse 10, 3012 Bern). Ort Datum Unterschrift des/der Studierenden Semesterurlaub: Unterbruch des Studiums bei Mutterschaft bzw. aus beruflichen oder sonstigen privaten Gründen: • Das Semester vor dem Urlaub muss in jeder Hinsicht ordnungsgemäss abgeschlossen werden. • Semestergebühren während des Urlaubssemesters richten sich nach der Studienordnung des Immatrikulationsstandortes. Sonderregelungen sind am Standort der Immatrikulation zu beantragen. • Das Studium kann in BE, LU + SG für mindestens ein bis höchstens zwei Semester und in ZH für höchstens vier Semester am Stück unterbrochen werden. Ein wiederholter Studienunterbruch ist zulässig, sofern die gesamte Unterbrechungszeit in LU + SG drei Semester sowie in BE + ZH vier Semester nicht übersteigt. Die Unterbrechungszeit zählt nicht zur Studiendauer. • Die Studierenden werden durch die Studiengangleitung schriftlich per Mail oder Brief benachrichtigt, wie der Antrag zur Kenntnis genommen wurde. Begründete Urlaubsgesuche werden in der Regel genehmigt. Berner Fachhochschule BFH, Fachbereich Soziale Arbeit Hochschule Luzern – Soziale Arbeit FHS St.Gallen Hochschule für Angewandte Wissenschaften, Fachbereich Soziale Arbeit ZHAW Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften, Departement Soziale Arbeit Master in Sozialer Arbeit Bern | Luzern | St. Gallen | Zürich Studienabbruch / Exmatrikulation: • Abgeschlossene Module werden mit Note und ECTS-Punkten bestätigt und in Form des Testates und der Datenabschrift ausgewiesen. Die Datenabschrift wird am Ende des laufenden Semesters nach Erhalt der letzten Noten erstellt. • Bei Abbruch des Modulbesuchs ohne Leistungsnachweis teilen Studierende der Verantwortlichen Administration am Standort der Immatrikulation mit, dass das Modul nicht bewertet und in der Datenabschrift nicht aufgeführt werden soll. Mit dieser Information verhindern sie, dass ein „nicht bestanden“ in der Datenabschrift erscheint. • Von der Studiengangleitung erhalten Studierende eine Bestätigung, dass der Exmatrikulationswunsch zur Kenntnis genommen wurde. • Die Gebühren des laufenden Semesters sind in der Regel zu begleichen. Die Verrechnung der Semestergebühren obliegt jedoch der Verantwortung der einzelnen Standorte der Immatrikulation. • Studierende werden gebeten, Badges und evtl. Schlüssel an den Standorten zurückzugeben. Stand: 22.09.15 Seite 2
© Copyright 2024 ExpyDoc