Artenschutz-Verträglichkeitsuntersuchung gemäß § 44 BNatSchG

Bebauungsplan „Schelmenlach“
in Leimersheim
ArtenschutzVerträglichkeitsuntersuchung
nach § 44 BNatSchG
Juli 2015
erstellt von:
Dipl. Biol. Matthias Kitt
Raiffeisenstraße 39
76872 Minfeld
www.biologe-kitt.de
im Auftrag von:
Verbandsgemeinde Rülzheim
Am Deutschordensplatz 1
76761 Rülzheim
BP-„Schelmenlach“ in Leimersheim
1
Artenschutz-Verträglichkeitsuntersuchung
Anlass und Zweck
Die Gemeinde Leimersheim möchte zwischen westlichem Siedlungsrand und einer
angrenzenden Kiesabbaufläche ein Gewerbegebiet ausweisen, um damit verschiedene örtliche Betriebe mit Erweiterungsbedarf an einen gemeinsamen Standort zu
verlagern.
Da im Gebiet mit Vorkommen von seltenen, artenschutzrechtlich relevanten Tierarten
zu rechnen ist, hat die Untere Naturschutzbehörde die Erstellung einer ArtenschutzVerträglichkeitsuntersuchung gefordert. Bereits im Vorfeld wurde mit einer
„Speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (Stufe I) zum Bebauungsplan „Dorfacker
und Schelmlache“ im Jahr 2014 von WSW eine Art Vorprüfung durchgeführt. Darin
wird aufgeführt, dass möglicherweise für die Arten Zauneidechse, Knoblauchkröte,
Kreuzkröte und Wechselkröte sowie für Vogelarten der Gebüsche, Brach- und
Ackerflächen Verbotstatbestände zutreffen.
2
Rechtliche Grundlagen
Neben der Eingriffsregelung (§ 15) bildet im BNatSchG der Artenschutz ein eigenständiges Regelungsfeld. Grundlage dafür sind die neu gefassten §§ 44 und 45
BNatSchG. Nach § 44 (1) BNatSchG ist es verboten,
-
-
-
wildlebende Tiere der besonders und der streng geschützten Arten zu fangen, zu
verletzen oder zu töten
wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen
Vogelarten erheblich zu stören
Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders
geschützten Arten zu beschädigen oder zu zerstören
Bei nach der Eingriffsregelung zulässigen Eingriffen und bei Betroffenheit von
Tierarten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie, von europäischen Vogelarten oder
solchen Arten, die in einer Rechtsverordnung nach § 54 Absatz 1 Nummer 2
aufgeführt sind, liegt nach § 44 (5) ein Verstoß gegen oben genannte Verbote
(Zugriffsverbote) nicht vor, wenn die ökologischen Funktionen ihrer vom Eingriff
betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang
weiterhin erfüllt werden. Dazu sind z.B. vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen im
Aktionsbereich der lokalen Population möglich (so genannte „CEF-Maßnahmen“ =
continuous ecological funcionality).
Im Plangebiet kommen Tierarten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie wie auch
europäische Vogelarten vor. Somit besteht grundsätzlich die Möglichkeit des
Eintretens von Verbotstatbeständen des § 44 (1) BNatSchG.
Kann das Eintreten von Verbotstatbeständen nicht vermieden werden, erfordert das
Vorhaben eine Ausnahme gemäß § 45 (7) BNatSchG. Die Ausnahme kann nur erteilt
werden, wenn die sich aus Artikel 16 der FFH-Richtlinie ergebenden Voraussetzungen für die Ausnahme erfüllt sind. Dies sind insbesondere zwingende Gründe
des öffentlichen Interesses, die das Vorhaben erforderlich machen und das Fehlen
von Alternativen mit geringeren Beeinträchtigungen. Ferner darf der Erhaltungszustand der betroffenen Arten nicht verschlechtert werden.
2
BP-„Schelmenlach“ in Leimersheim
2
Artenschutz-Verträglichkeitsuntersuchung
Beschreibung des Plangebietes
Das Plangebiet liegt westlich der der Gemeinde Leimersheim zwischen der
Kiesabbaufläche PFADT und der Siedlungsgrenze. Im Süden verläuft der Erlenbach
von Südwest nach Nordost. Die Grenze bildet ein Grasweg, der ca. 30 bis 70 m
nördlich des Erlenbachs in Ost-West-Richtung verläuft. Westliche Grenze ist das
Kiesabbaugebiet mit einem dort verlaufenden Schotterweg, östliche Grenze zunächst
ein schmaler Grasweg im Südosten, an den nach Norden ein brachliegendes Gartenund Obstgrundstück anschließt. Weiter nach Norden hin bilden die Gärten der
Wohnbebauung die Grenze. Die Nordgrenze des Gebietes verläuft quer über die
Äcker von Ost nach West und stößt dann wieder auf den Schotterweg des
Kiesabbaugeländes.
Von dort zieht sich das Plangebiet als schmaler Streifen in Form des Schotterweges
nach Norden bis zur L553, wo es sich beidseits entlang der bereits vorhandenen
Zufahrt zum Kiesabbaugelände verbreitert.
Das Plangebiet wird im ROP als überschwemmungsgefährdetes Gebiet
ausgewiesen und als Planungsgebiet für Siedlungsfläche in Form von Industrie und
Gewerbe. Die Umgebung gilt als Vorbehaltsgebiet für die Landwirtschaft,
nordwestlich grenzt ein Vorranggebiet für den Rohstoffabbau an.
Es liegt im Landschaftsschutzgebiet 73-1 „Pfälzische Rheinauen“. Sonstige Schutzgebietszugehörigkeiten liegen nicht vor. Unmittelbar südlich grenzt das FFH-Gebiet
6814-302 „Erlenbach und Klingbach“ in Form des schmalen Erlenbachlaufs an. In
rund 300 m Entfernung Richtung Nordosten liegt das FFH-Gebiet 6914-301
„Bienwaldschwemmfächer“ in Form des durch den Ort fließenden Otterbachs. Das
Vogelschutzgebiet 6816-402 „Hördter Rheinaue inkl. Kahnbusch und Oberscherpfer
Wald“ liegt rund 1,2 km entfernt im Osten.
Abb. 1: Plangebiet zwischen Baggersee und westlichem Siedlungsrand von Leimersheim
3
BP-„Schelmenlach“ in Leimersheim
Artenschutz-Verträglichkeitsuntersuchung
Das Plangebiet weist auch keinerlei besonders geschützte Biotoptypen auf. Die
nächstliegenden schutzwürdigen Lebensräume liegen entlang des Erlenbachs,
Otterbachs und Michelsbachs sowie etwas südlich des Erlenbachs in Form von
Tümpeln (alte Ausspülungen von Dammbrüchen).
Den größten Teil des Plangebietes machen Maisäcker aus. Ganz im Süden befindet
sich, etwa in der Mitte des Gebietes, eine Fläche, die als Schweineweide genutzt
wird. Dieser Bereich war bis 2014 als stark verbuschte Sukzessionsfläche mit
Gehölzen ausgebildet. Aktuell ist der Boden weitgehend kahl mit etwas
Brombeerbewuchs und Melde. Umgeben wird die Weide von einem etwa 1 m
breiten, ruderalen Grasstreifen mit Brennessel, Zaunrübe, Labkraut, Rispengras und
Honiggras. Die Fläche ist zerstreut bestanden mit 5 Nussbäumen von 15 – 30 cm
Durchmesser, einem buschförmigen Nussbaum, 2 Zwetschgenbäumen (25 cm BHD)
einem Apfelbaum (40 cm BHD) und Gebüschen aus Pfaffenhütchen, Hartriegel und
Schlehe.
Die Maisäcker sind von drei Graswegen durchzogen, zwei davon ziehen von Süden
nach Norden bzw. Nordosten, einer von Westen nach Osten mitten durch das
Plangebiet. Ihre Vegetation wird dominiert von Raygras, Rispengras, Honiggras,
Glatthafer und Knäuelgras, zudem wachsen Ehrenpreis, Brennessel, Wegerich,
Löwenzahn und stellenweise Taube Trespe. Am westlichen Grasweg steht ein ca. 80
cm starker Nussbaum.
Prägende Struktur des Gebietes ist ein im unteren Bereich gemauerter und mit
Fachwerk versehener Tabakschuppen am Ostrand. Seine Umgebung ist
grasdominiert, dazu findet sich noch Luzerne, Wiesen-Klee und Taube Trespe, auf
der Südseite einige Ziergehölze und auf der Nordseite 6 Mittelstamm Obstbäume.
Mehrere Heckenhaufen, Ziegeln und Geräte strukturieren den Bereich um den
Schuppen zusätzlich.
Entlang des Ostrandes führt ebenfalls ein schmaler Grasweg, an den reich
strukturierte Hausgärten mit teils starken Bäumen (Kiefer, Fichte, Eibe, Kirsche) und
Niederstammobst angrenzen. Am östlichsten Ende findet sich ein verbrachtes
Gartengelände mit einem Kirschbaum (40 cm BHD), Spalierobst und BrombeerHartriegelgebüschen.
An dem nach Norden führenden Schotterweg befindet sich ein alter Nussbaum von
etwa 90 cm Durchmesser. Er weist, wie auch der weiter südlich stehende Nussbaum,
keine Höhlen auf. Lediglich einige Astfaulstellen lassen ein zukünftiges
Höhlenpotenzial erkennen. Die Zufahrt von der L 553 besteht aus einer breiten
Verkehrsinsel mit 4 Kastanienbäumen, etlichen Birken, 5 jungen, unsachgemäß
geschnittenen Obstbäumen und Haselgebüschen. Der Unterwuchs wird von einer
Fettwiese gebildet, mittig ist eine Sitzgruppe installiert.
Südlich zum Erlenbach hin grenzt ein strukturreicher Bereich mit Acker, Schafweide,
Brache, Gehölzsukzession, Wiese mit Holzlager und Ackerbrache mit
Brombeergebüsch an, am Erlenbach selbst stehen zahlreiche Gehölze. Nach
Südwesten findet sich eine Ausbuchtung des Baggersees mit Schilfufer. Nach
Norden entlang des Zauns zum Kiesabbaugelände zieht sich ein breiter Streifen mit
ruderaler Hochstaudenflur (Brombeere, Hopfen, Rainfarn, Süßgräser).
4
BP-„Schelmenlach“ in Leimersheim
3
Artenschutz-Verträglichkeitsuntersuchung
Beschreibung des Vorhabens
Im Plangebiet ist eine Baufläche für Gewerbe vorgesehen mit Zufahrt von der L 553
nach Süden. Insgesamt sollen 9 Grundstücke für Gewerbeansiedlung entstehen,
wovon 2 etwa 10.000 m² umfassen und im Westen bzw. Süden des Gebietes liegen
sollen. Die Gebäudehöhe wird mit maximal 10 m festgesetzt. Zur nördlichen Ortslage
hin ist ein eingeschränktes Gewerbegebiet zur Reduktion von Lärmemissionen
geplant. Nach Osten hin wird ein Lärmschutzwall von 3,5 m Höhe und einer
Aufstandsfläche von 13,5 m errichtet, der von Norden nach Süden zieht und auf
seinem letzten Viertel nach Südwesten abknickt. Seine Ostseite soll landschaftsgerecht modelliert und gestaltet, seine Westseite mit Laubbäumen bepflanzt werden.
Zu den Hausgärten hin an den Wall angrenzend entsteht eine große öffentliche
Grünfläche (ca. 11.500 m²), für die die Entwicklung von Grünland mittlerer,
wechselfeuchter und wechselnasser Standorte vorgesehen ist.
Der östlich angrenzende Grasweg bleibt erhalten, ebenso der Tabakschuppen mit
seinem Umfeld. An der Süd- und der Nordseite des Gebietes sind 8 m breite
Pflanzflächen für Bäume und Sträucher vorgesehen.
Abb. 2: Bebauungsplan „Schelmenlach“
5
BP-„Schelmenlach“ in Leimersheim
4
Artenschutz-Verträglichkeitsuntersuchung
Wirkungsprognose
Bei Eingriffen und Vorhaben sind grundsätzlich baubedingte, anlagebedingte und
betriebsbedingte Wirkungen zu unterscheiden, die sich auch artenschutzrechtlich
auswirken können:
-
baubedingte Auswirkungen treten zeitlich begrenzt nur während der Bauphase
auf, das heißt, ihre Auswirkung auf die Schutzgüter ist vorübergehend
-
anlagebedingte oder betriebsbedingte Auswirkungen treten auch nach
Abschluss der Bauphase auf; sie können die Schutzgüter dauerhaft
beeinflussen (z.B. Versiegelung von Flächen, Störung durch Gebäude) oder
auch nur zeitweise auftreten (z.B. Betrieb einer Fertigungsanlage oder
Gaststätte)
Mit dem Bauvorhaben sind folgende baubedingte Wirkungen verbunden:
-
Licht-, Lärm- und Schadstoffemissionen von Baufahrzeugen, Baumaschinen
und Personal
mögliche Emissionen durch den Einsatz von Bau- und Betriebsstoffen
Flächeninanspruchnahme für Baustofflager oder Arbeitsstreifen
baubedingte Erschütterungen durch Rüttelmaschinen zur Bodenverdichtung
Räumung des Baufeldes (Abschieben des Oberbodens, Beseitigung von
Gehölz- und Grasvegetation) und damit Vernichtung von möglichen
Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Tieren
Anlagebedingt können folgende Wirkungen auftreten:
-
Überbauung von Lebensräumen von Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie
sowie von Nahrungsräumen geschützter Vogelarten
Erhöhtes Kollisionsrisiko für Vögel bei Verwendung großer Glasfronten
Betriebsbedingt ist mit folgenden Auswirkungen zu rechnen:
-
Lärmemissionen durch Befahrung der Zufahrtswege
Lärmemission durch Gewerbebetriebe
Lichtemissionen durch die Betriebsflächen im Gewerbebereich
Staubemissionen insbesondere durch Kiesabbau
Überfahren von wandernden Tieren durch LKW und PKW
Neben den üblichen Beeinträchtigungen wie Überbauung oder Zerstörung von
Lebensräumen kann sich insbesondere Licht auf sehr sensible Vogelarten negativ
auswirken. Für die Wirkung von Licht auf Vogelarten sind vor allem die Leuchtdichte
(Zahl der Lichtquellen), aber auch der Kontrast zur Umgebung und die
Leuchtpunkthöhe bedeutend. Licht kann vor allem zu einer Vorverlegung der
Brutzeiten und somit zum Brutverlust sowie einer Veränderung von Tag/Nachtrhythmen führen. Bekannt sind auch Auswirkungen großer Lichtquellen auf
den Vogelzug (E. INDERWILDI; http://www.sanu.ch/uploads/kursDoc/02_Inderwildi_Praesentation.pdf).
6
BP-„Schelmenlach“ in Leimersheim
Artenschutz-Verträglichkeitsuntersuchung
Auch Lärm kann zu Beeinträchtigungen insbesondere von Vogelarten führen. Nach
GARNIEL & MIERWALD (2010) sind 5 verschiedene Gruppen von Vogelarten
hinsichtlich ihrer Lärm-, aber auch ihrer Lichtempfindlichkeit zu unterscheiden.
Fledermäuse können ebenfalls auf starke Lichtquellen reagieren, indem sie ihre
Quartiere später verlassen, womit sich eine verringerte Nahrungseffizienz ergibt (E.
INDERWILI; s. oben). Zudem werden nachtaktive Insekten von künstlichen Lichtquellen
angelockt und verlassen ihren eigentlichen Lebensraum, was sie an Nahrungs- und
Partnersuche hindert. Das wiederum kann zu hohen Individuenverlusten führen und
sich letztlich auf die Population auswirken (Lichtrichtlinie: Hinweise zur Messung und
Beurteilung von Lichtimmisionen - Beschluss des Länderausschusses für Immissionsschutz
vom 10. Mai 2000).
Hinsichtlich der zu erwartenden Emissionen lässt sich eine nur geringe Zunahme von
Lärmemissionen durch den Verkehr prognostizieren. Lärmemissionen durch den
Gewerbebetrieb werden durch Vorgaben der TA-Lärm geregelt und sind daher nach
oben begrenzt.
Ebenfalls gering dürfte die Emission von Licht sein. Die meisten Kleingewerbebetriebe arbeiten tagsüber. Lediglich beim Kiesabbau könnte es im Winterhalbjahr
morgens und in den Abendstunden zu vermehrter Lichtemission kommen.
Über die Staubentwicklung lässt sich keine Prognose anstellen. Staubemissionen
sind allerdings für die hier zu betrachtenden Arten kaum von Bedeutung.
5
Lokale Vorkommen artenschutzrechtlich relevanter Arten
Methodik
Zur Erfassung von nach § 44 BNatSchG zu schützender Arten wurde das Plangebiet
im Jahr 2015 an drei Terminen jeweils 4 Stunden begangen. Dabei wurde besonders
nach Vogelarten und relevanten Arten der FFH-Richtlinie gesucht. Begehungstermine waren am 29. April, 17. Juni und 2. Juli.
Zur Ermittlung relevanter Arten wurde auf die Angaben des räumlich zugeordneten
Messtischblattes DTK5 4505440 sowie die TK25 6816 Graben-Neudorf (ARTeFAKT)
zurückgegriffen. Weiter wurden alle Daten aus dem LANIS Rheinland-Pfalz
(www.naturschutz.rlp.de/mapserver_lanis) ausgewertet.
In den nachfolgenden Kapiteln werden die Arten des Gebietes aufgeführt, die für die
Planungen relevant sein können.
7
BP-„Schelmenlach“ in Leimersheim
5.1
Artenschutz-Verträglichkeitsuntersuchung
Vorkommen/potenzielle Vorkommen von Arten des Anhangs
IV der FFH-Richtlinie
Fledermäuse
Lebensraumansprüche:
Fledermäuse bevorzugen je nach Art ganz bestimmte, strukturreiche Landschaftsbereiche für ihre Jagdflüge. Dabei ernähren sie sich von verschiedensten Insekten.
Bedeutend für ihre Ökologie sind entsprechende Winterquartiere, Wochenstuben und
Tagesverstecke. Die kalte Jahreszeit überdauern die Fledermäuse im Winterschlaf.
Als Winterquartiere dienen den meisten Arten Felshöhlen und Felsspalten, die tief
genug sind um entsprechende frostfreie Räume zu gewährleisten. Einige Arten
überwintern aber auch in Baumhöhlen (Großer Abendsegler) oder in Spalten von
Gebäuden (Zwergfledermaus). Während des Sommers werden die Jungen in so
genannten Wochenstuben aufgezogen, die sich meist in Baumhöhlen, Felshöhlen
sowie in und an Gebäuden finden. Zudem dienen diese Strukturen auch als Tagesquartier der nachtaktiven Tiere.
Verbreitung:
Die sommerliche Verbreitung der Fledermäuse in der Pfalz weist einen Schwerpunkt
in den klimatisch begünstigten Gebieten des Oberrheins auf, wobei sich die
Nachweise auf die Bachtäler und Wälder der Schwemmfächer sowie auf die
Rheinauen verdichten. Strukturarme Bereiche der Lößriedel werden offensichtlich
selten bis gar nicht genutzt. Der Pfälzerwald ist im Winterhalbjahr von besonderer
Bedeutung, da sich dort zahlreiche Höhlen als Überwinterungsquartiere finden.
Im Plangebiet wurden die Fledermäuse nicht gezielt untersucht. Anhand von
Literaturrecherchen (KÖNIG & W ISSING 2007) und den Daten aus „ARTeFAKT“ der
rheinland-pfälzischen Naturschutzverwaltung zuzüglich der Fachdaten des LUWG,
die 2011 im Rahmen der Erstellung eines Bewirtschaftungsplanes erhoben wurden
und von Daten aus dem Jahr 2008 (Büro SFN) können jedoch folgende Arten für die
weitere Umgebung des Plangebietes aufgeführt werden:
Art
RLD
V
RLRP
1
FF
H
IV
Fransenfledermaus
(Myotis nattereri)
3
1
IV
Großer Abendsegler
(Nyctalus noctula)
3
3
IV
Kleiner Abendsegler
(Nyctalus leisleri)
G
2
IV
Breitflügelfledermaus
(Eptesicus serotinus)
Ökologie / Vorkommen
in der Pfalz zwar selten, aber verbreitet; jagt in
Siedlungen, entlang von Gewässern und in
lichten Wäldern; in Dachstühlen von Gebäuden;
Vermutlich in Sondernheim; Beobachtungen aus
der Hördter Rheinaue
Art der Wälder und Parkanlagen; in der Regel in
Baumhöhlen und Nistkästen. Gelegentlich auch
Spalten an Gebäuden;
Vorwiegend in Nistkästen in der Hördter
Rheinaue
an Gewässern, in Wäldern, aber auch in
Siedlungen; Quartier in weitgehend
freistehenden alten Bäumen aber auch
Nistkästen;
meist in Nistkästen in der Hördter Rheinaue
lichte Wälder und Waldränder sowie
strukturreiche Säume, auch in Siedlungen;
Wochenstuben in Wäldern mit altem
Baumbestand, seltener auch in Gebäuden oder
Nistkästen;
in Nistkästen der Hördter Rheinaue
8
BP-„Schelmenlach“ in Leimersheim
Artenschutz-Verträglichkeitsuntersuchung
Zweifarbfledermaus
(Vespertilio murinus)
G
1
IV
Zwergfledermaus
(Pipistrellus pipistrellus)
D
3
IV
seltene Art in der Pfalz; nistet in Gebäuden und
jagt in überwiegend offenen Landschaftsteilen,
die mit Gewässern durchzogen sind;
nur vereinzelte Rufe in der Hördter Rheinaue
bekannt
häufigste Art der Pfalz und weit verbreitet; Spaltenbewohner in Gebäuden, Felsen, Baumrindenspalten; oft in Siedlungsbereichen;
in allen Siedlungen der Rheinniederung
1 = vom Aussterben bedroht; 2 = stark gefährdet; 3 = gefährdet; V = Art der Vorwarnliste; D = Daten defizitär;
FFH = Schutzstatus nach FFH-Richtlinie;
Die meisten für das Kartenblatt verzeichneten Arten haben ihre Vorkommen im
Bereich der großen Auwälder in der Hördter Rheinaue. Einige Arten sind aus den
umliegenden Siedlungsbereichen bekannt. Im Plangebiet selbst finden sich keinerlei
Baumhöhlen oder Nistkästen. Der alte Tabakschuppen weist ein Welleternitdach auf,
das keine geeigneten Zwischenräume bildet. Nur Spalten hinter Holzbrettern und –
abdeckungen könnten als Quartier in Frage kommen. Im Bereich des Schuppens
finden allerdings keine Eingriffe statt.
Das Gebiet fungiert daher höchstens als Durchzugskorridor zu den östlich
angrenzenden Waldgebieten der Hördter Rheinaue und als Teilnahrungsgebiet für
siedlungsbewohnende Arten.
Reptilien
Zauneidechse (Lacerta agilis)
Lebensraumansprüche:
Sie gilt als Waldsteppenbewohner mit kontinentalen Klimaansprüchen. Die
Zauneidechse meidet geschlossene Wälder und intensive landwirtschaftliche
Nutzflächen, besiedelt aber Waldränder, Hecken und insbesondere strukturreiches
Kulturland. Ihr Habitat muss dabei ein kleinräumiges Mosaik von krautiger
Vegetation, exponierten, über das Gelände leicht erhobenen Sonnenplätzen, offenen
Eiablagestellen und Tagesverstecken aufweisen. Die Eiablage erfolgt in grabbaren
Böden an sonnigen Stellen oder unter Steinen ab Ende Mai, nachdem die Tiere im
Laufe des Monats März aus ihrer Winterruhe gekommen sind. Die Jungen schlüpfen
ab Mitte Juli. Ende Oktober endet die Aktivitätsphase. Die Zauneidechse ernährt sich
zur Hauptsache von Insekten und Weichtieren, selten auch von kleinen Jungtieren
anderer Eidechsen sowie von neugeborenen Mäusen oder von Jungfröschen.
Während der Begehungen konnten zwei ausgewachsene Zauneidechsen beobachtet
werden (29. April, siehe Abb. 2). Ein Exemplar befand sich am Tabakschuppen,
eines in einem Holzstapel zwischen südlichem Grasweg und Erlenbach. Weitere,
nicht näher definierte Nachweise nennt WSW (1014) für die damals stark verbuschte,
heutige Schweineweide, die aktuell ungeeignet ist für die Art. Deren Randbereiche
könnten aber potenziell als Lebensraum der Art fungieren.
Die Zauneidechse ist recht schwer nachzuweisen. Oft liegen die Vorkommen
unterhalb der Nachweisschwelle. Trotz mehrfacher Begehungen ohne Funde der Art
können Exemplare vorhanden sein. Befragungen von Anwohnern können hier einen
Erkenntnisgewinn erbringen, erbrachten im Vorliegenden Fall aber keine
zusätzlichen Nachweise.
9
BP-„Schelmenlach“ in Leimersheim
Artenschutz-Verträglichkeitsuntersuchung
Im „Artenfinder“ von Rheinland-Pfalz werden mehrere Nachweise der Art rund um die
Randzonen des westlich gelegenen Kiesabbaugebietes aufgeführt. Die westliche
Gebietsgrenze zum Baggersee hin könnte potenziell als Lebensraum für Zauneidechsen dienen. Auch die im Osten an das Plangebiet angrenzenden Hausgärten
weisen eine Eignung für die Art auf.
Aus den vorliegenden Daten lässt sich schließen, dass die lokale Population als klein
einzustufen ist.
Abb. 3: Zauneidechsenfunde (pink: eigene Nachweise 2015; gelb: Nachweise aus „artenfinder-rlp.de“;
grün: potenzieller Lebensraum)
Amphibien
Knoblauchkröte (Pelobates fuscus)
Lebensraumansprüche:
Für die Knoblauchkröte ist lockeres, sandiges Bodensubstrat im Umfeld der
Laichgewässer für die Eignung von Lebensräumen entscheidend, da sie sich über
Tage und bei Gefahr in den Boden eingräbt. Sie laicht gleichermaßen in vegetationsarmen Kleingewässern, z.B. Druckwassersenken in Äckern und Wiesen, wie auch in
Bruchwäldern. Stets sind die Laichgewässer periodisch und flach. Die
Knoblauchkröte wandert im Sommer, etwa ab Juni, in ihre Sommerquartiere,
insbesondere Weinberge, Obstanlagen, Spargelfelder und sonstige Felder mit
Teilbesonnung. Im Juli/August tritt eine auffällige Sommerruhe ein, ab September bis
Oktober folgt dann eine Aktivitätsphase. Dabei bewegt sie sich meist in einem
Umkreis bis zu 2 km Entfernung.
10
BP-„Schelmenlach“ in Leimersheim
Artenschutz-Verträglichkeitsuntersuchung
Im Gebiet und der Umgebung finden sich keine geeigneten Laichgewässer.
Ephemere Pfützen auf dem Gelände des Kiesabbaus wurden kontrolliert und waren
nicht besiedelt. Die Vorkommen der Knoblauchkröte in der Region konzentrieren sich
auf die Hördter Rheinaue, die Auwiesen (etwa 2,5 km nördlich von Leimersheim)
sowie auf einige Tümpel südlich des Erlenbachs. Aufgrund der Entfernung der
Laichgewässer bzw. der trennenden Wirkung des Erlenbachs ist nicht mit
Vorkommen wandernder Exemplare im Plangebiet zu rechen.
Kreuzkröte (Bufo calamita)
Die Kreuzkröte laicht in vegetationsfreien bis -armen, episodisch-periodischen
Kleingewässern, bevorzugt in druckwasserbeeinflussten Senken der Rheinniederung. Der Jahreslebensraum in höchstens 400 m Entfernung vom Laichplatz ist
sonnig und oft vegetations-, stets aber gehölzarm. Auch extensive Äcker zählen zum
Jahreslebensraum. Als Pionierart ist die Kreuzkröte auf ein Netz von Lebensräumen
angewiesen, die vielfach nur wenige Jahre lang besiedelt werden. Die Bestandsgröße ist starken Schwankungen unterworfen. Bei hohem Populationsdruck werden
Wanderungen über 8-10 km hinweg unternommen. Im Winter graben sich die Tiere
meist bis zu 3 m weit ins Erdreich ein.
Im Gebiet und der Umgebung finden sich keine geeigneten Laichgewässer.
Ephemere Pfützen auf dem Gelände des Kiesabbaus wurden kontrolliert und waren
nicht besiedelt. Die Vorkommen konzentrieren sich im Offenland nördlich von
Leimersheim entlang der Auwälder der Hördter Rheinaue (Auwiesen, Königsgarten)
sowie südlich des Erlenbachs und östlich von Leimersheim zwischen Fischmal und
Rheinhauptdeich. Aufgrund der Entfernung der Laichgewässer bzw. der trennenden
Wirkung des Erlenbachs ist nicht mit Vorkommen wandernder Exemplare im
Plangebiet zu rechen.
Wechselkröte (Bufo viridis)
Lebensraumansprüche:
Als Laichgewässer werden vor allem Flachwasserzonen von Weihern und Teichen,
Tümpel, Rückhaltebecken, Überschwemmungsflächen der Auen und flache
Kleingewässer, auch Gartenteiche, genutzt. Sommerlebensräume sind sonnige
Standorte mit lückiger, niedrigwüchsiger Vegetation meist in offener Kulturlandschaft,
wo sie den Tag unter feuchten Grasbüscheln und in kleinen Höhlungen verbringt.
Jungtiere halten sich bevorzugt in Ufernähe auf. Zur Überwinterung graben sich die
Tiere tief ins Erdreich ein. Die Wechselkröte vagabundiert sehr stark und wandert oft
weite Strecken (> 1 km pro Nacht) umher, wobei sie oft im Siedlungsbereich zu
finden ist.
Die Wechselkröte konnte in ephemeren Gewässern (Fahrspuren) im Kiesabbaugelände nachgewiesen werden. Dort fanden sich etliche Larven. Ansonsten
liegen die nächsten bekannten Vorkommen nördlich am Michelsbach in
überschwemmten Äckern aber auch in Gartenteichen innerhalb von Leimersheim.
Das Plangebiet selbst bietet keine Laichmöglichkeiten. Es wird höchstens über kurze
Zeiträume durchwandert, wenn erwachsene Tiere im Spätsommer in Richtung
Gärten ziehen.
11
BP-„Schelmenlach“ in Leimersheim
Artenschutz-Verträglichkeitsuntersuchung
Kleiner Wasserfrosch (Rana lessonae) / Teichfrosch (Rana kl. esculenta)
Lebensraumansprüche:
Der Teichfrosch, auch Wasserfrosch genannt, bildet sich durch Bastardisierung aus
den Arten Kleiner Wasserfrosch und Seefrosch, wobei die Bastarde sich weiter mit
den Elternarten vermischen. Die Arten sind nicht immer eindeutig zu unterscheiden.
Die Art bewohnt Gewässer aller Art, von Weihern und Teichen über Altwasser bis hin
zu Überschwemmungsflächen und Gräben. Er hält sich dabei fast ganzjährig im
Gewässer oder der unmittelbaren Umgebung auf. Die Überwinterung erfolgt teils im
Gewässergrund oder auch an Land. Größere Wanderungen sind oft zu beobachten.
Die Vertreter des „Grünfroschkomplexes“ (R. esculenta und R. lessonae) sind in der
gesamten Rheinniederung weit verbreitet. Im angrenzenden Baggersee liegen
Vorkommen der Art. Das Plangebiet weist allerdings keine Funktion als
Teillebensraum für die Art auf.
Weitere Amphibienarten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie sind wegen fehlender
Habitate nicht zu erwarten.
Käfer
Arten des Anhang IV sind wegen fehlender Habitatstrukturen nicht zu erwarten.
Libellen
Im Plangebiet finden sich keine geeigneten Gewässer für Arten des Anhang IV.
Schmetterlinge
Fehlende Habitate und Vegetationszusammensetzungen lassen keine Arten des
Anhang IV im Gebiet erwarten.
Weichtiere
Die einzigen Vertreter dieser Tiergruppe, die im Anhang IV gelistet sind leben in
Gewässern. Ihre Habitate sind im Untersuchungsgebiet nicht vorhanden.
Anmerkung:
Im angrenzenden Erlenbach ist mit Vorkommen der Bachmuschel (Unio crassus) zu rechnen.
W ESTERMANN (2004) konnte die Art in mehreren Exemplaren im Erlenbach östlich von Hatzenbühl
nachweisen. B. W EIBEL (2015) hat ganz aktuell im Erlenbach zwischen Winden und Hatzenbühl eine
große Population festgestellt, die auf Aussetzungen im Jahr 2006 (KITT & W EIBEL 2007) von aus dem
trocken gefallenen Otterbach geretteten Tieren zurückgeht. Die geplanten Eingriffe im Plangebiet
haben allerdings keinen Einfluss auf die Lebensgemeinschaft des Erlenbachs.
12
BP-„Schelmenlach“ in Leimersheim
5.2
Artenschutz-Verträglichkeitsuntersuchung
Vorkommen europäischer Brutvogelarten
Art
RL
R-P
RL
D
§
Status
Mehrfach Brutvogel im Bereich der Hausgärten
Brutvogel im Siedlungsbereich und Nahrungsgast im
östlichen Bereich
Brutvogel im Schilfgürtel der Baggerseebucht im
Südwesten
Brutvogel im Siedlungsbereich und Nahrungsgast im
östlichen Bereich
Brutvogel in den Hausgärten
Nahrungsgast im Bereich der östlichen Gartenbrache
Amsel
Bachstelze
Turdus merula
Motacilla alba
b
b
Bläßhuhn
Fulica atra
b
Blaumeise
Parus caruleus
b
Buchfink
Buntspecht
Fringilla coelebs
Dendrocops
major
Sylvia communis
b
b
Dorngrasmücke
Elster
Feldsperling
Gartengrasmücke
Girlitz
Grünfink
Hausrotschwanz
Haussperling
Kohlmeise
Kormoran
Mehlschwalbe
Nachtigall
Nilgans
Rabenkrähe
Ringeltaube
Schwarzmilan
Sommergoldhähnchen
Stieglitz
Teichrohrsänger
Turmfalke
Weißstorch
Zaunkönig
b
Pica pica
Passer
montanus
Sylvia borin
Serinus serinus
Cardelius chloris
Phoenicurus
ochruros
Passer
domesticus
Parus major
Phalacrocorax
carbo
Delichon urbica
Luscinia
megarhynchos
Alopochen
aegyptica
Corvus corone
Columba
palumbus
Milvus migrans
Regulus
ignicapillus
Carduelis
carduelis
Acrocephalus
scirpaceus
Falco
tinnunculus
Ciconia ciconia
Troglodytes
troglodytes
3
V
b
b
Brutvogel in den Hausgärten, der Gartenbrache, in den
Gehölzen der Schweineweide und am Erlenbach;
Nahrungsgast im Kiesabbaugelände
Nahrungsgast im Bereich der östlichen Gartenbrache
Mehrfach Brutvogel im Siedlungsbereich und
Nahrungsgast im östlichen Bereich
Brutvogel in den Hausgärten und der Gartenbrache im
Ostteil
Brutvogel in den Hausgärten
Brutvogel in den Hausgärten
Brutvogel im Tabakschuppen, im Siedlungsbereich und
dem Kiesabbaugelände
Mehrfach Brutvogel im Siedlungsbereich und
Nahrungsgast im östlichen Bereich
Brutvogel im Siedlungsbereich und Nahrungsgast im
ganzen Plangebiet
Nahrungsgast
im
westlich
angrenzenden
Kiesabbaugebiet
Regelmäßiger Nahrungsgast über dem Plangebiet
Brutvogel in den Gehölzen am Erlenbach, südwestlich
des Gebietes
Brutvogel im Schilfgürtel der Baggerseebucht im
Südwesten
Nahrungsgast in den Gehölzbereichen des Erlenbachs
Brutvogel in den Hausgärten des Siedlungsbereichs
s
b
Nahrungsgast im Bereich des Erlenbachs
Brutvogel in den Gehölzen am Erlenbach
b
Brutvogel in den Hausgärten und am Erlenbach;
Nahrungsgast im Kiesabbaugelände
Brutvogel im Schilfgürtel der Baggerseebucht im
Südwesten
Nahrungsgast in den Hausgärten und am Erlenbach
b
b
b
b
b
b
3
V
b
b
b
3
V
b
b
b
s
3
s
b
Nahrungsgast in den Weideflächen am Erlenbach
Brutvogel in den Hausgärten; Nahrungsgast im
östlichen Randbereich des Gebietes
2 = stark gefährdet; 3 = gefährdet; V = Vorwarnliste; s = nach BNatSchG streng geschützte Art; b = nach
BNatSchG besonders geschützte Art; Anh.I = nach Vogelschutzrichtlinie zu schützende Art
13
BP-„Schelmenlach“ in Leimersheim
Artenschutz-Verträglichkeitsuntersuchung
Nach der Vogelschutzrichtlinie besonders erwähnenswerte Arten waren im
Plangebiet nicht nachzuweisen.
Die vorkommenden Arten können für die Region alle als durchaus häufig und weit
verbreitet angesehen werden. Dies gilt auch für die vier Rote-Liste Arten
Feldsperling, Haussperling, Mehlschwalbe und Weißstorch.
Die oben aufgeführten Arten lassen sich weitestgehend zu verschiedenen Gilden
zusammenfassen:
Gilde der Gehölz- und Gebüschbrüter
Hierzu zählen die in kleineren bis größeren Gebüschen und Gehölzen brütenden
Arten Amsel, Buchfink, Dorngrasmücke, Elster, Gartengrasmücke, Girlitz, Grünfink,
Nachtigall, Rabenkrähe, Ringeltaube, Sommergoldhähnchen, Stieglitz und
Turmfalke, aber auch der Zaunkönig, der oft gerne in Nischen sein Nest baut. Sie
alle besiedeln weitestgehend die gehölzreichen Zonen in den Hausgärten und
entlang des Erlenbachs. Lediglich die Dorngrasmücke war in den Gehölzen der
Schweineweide und die Gartengrasmücke in der Gartenbrache im Ostteil brütend
anzutreffen.
Gilde der Höhlen- und Halbhöhlenbrüter
In diese Gruppe sind Bachstelze, Meisen, Buntspecht, Feldsperling, Hausrotschwanz, Haussperling und Mehlschwalbe einzuordnen. Mit Ausnahme des
Hausrotschwanzes, der im Tabakschuppen brütet, liegen die Brutplätze der
beobachteten Arten im angrenzenden Siedlungsbereich oder den Gebäuden des
Kiesabbaugeländes.
Gilde der Bodenbrüter
Die Feldlerche wurde im Jahr 2015 nicht nachgewiesen, da im Plangebiet alle
Ackerflächen ausschließlich mit Mais bebaut waren. In Jahren mit Getreide- oder
Zuckerrübenanbau könnten allerdings Bruten vorhanden sein.
Sonstige Beobachtungen erwähnenswerter Arten
Am Stamm des alten Nussbaums im Südwesten des Plangebietes konnte die
Vierfleck-Ameise Dolichoderus quadripunctatus nachgewiesen werden. Die
baumbewohnende Art gilt bundesweit als stark gefährdet. Sie ist ursprünglich ein
Bewohner alter Wälder in Wärmegebieten, sekundär besiedelt sie aber vor allem alte
Obstbäume.
6
Mögliche artenschutzrechtliche Verbotstatbestände
In den folgenden Kapiteln werden diejenigen Auswirkungen des Vorhabens
aufgeführt, die artenschutzrechtliche Verbotstatbestände des § 44 (1) BNatSchG
darstellen können.
14
BP-„Schelmenlach“ in Leimersheim
6.1
Artenschutz-Verträglichkeitsuntersuchung
Arten, die von Verbotstatbeständen des § 44 (1) BNatSchG
betroffen sein können
Zauneidechse (Lacerta agilis)
Die Zauneidechse weist Vorkommen im Bereich des Tabakschuppens und der
südlich angrenzenden Brachen und Holzlagerplätze auf. Potenziell könnte die Art in
den Randbereich der Schweinweide einstreuen. Weitere potenzielle Lebensräume
stellen die östlichen Randbereiche des Kiesabbaugeländes und die Hausgärten dar.
Die aktuell nachgewiesenen Vorkommen sind von dem geplanten Eingriff nicht
betroffen. Durch die Beseitigung der Randstrukturen der Schweineweide könnte es
baubedingt aber zur Tötung einzelner Tiere kommen, die sich zeitweise dort
aufhalten. Weiterhin gehen anlagebedingt potenzielle Lebensräume in diesem
Bereich kleinflächig verloren. Da die lokale Population nicht sehr groß ist, könnte das
zu Beeinträchtigungen der lokalen Vorkommen führen.
Wechselkröte (Bufo viridis)
Eine baubedingte Betroffenheit der Wechselkröte durch Tötung wäre nur bei Arbeiten
während einer Durchwanderung denkbar. Da Wanderungen aber in der Regel bei
Nacht stattfinden ist nicht mit Beeinträchtigungen zu rechnen.
Falls während der Bauarbeiten auf dem Gelände periodische Flachgewässer wie
Pfützen und Fahrspuren entstehen, besteht die hohe Wahrscheinlichkeit, dass in den
Monaten von Ende April bis Ende Juli Tiere dort ablaichen und deren Larven in Folge
getötet werden.
Betriebsbedingt könnte es durch die Zunahme des LKW- und PKW-Verkehr vermehrt
zum Überfahren einzelner Individuen kommen. In Folge davon könnte die lokale
Population über einen längeren Zeitraum gesehen Schaden erleiden.
Gilde der Gehölz- und Gebüschbrüter
Bei den Arbeiten zur Baufeldfreimachung werden im Süden die dortigen Gehölze
gerodet. Dadurch können Brutplätze und Jungvögel von gebüschbrütenden Arten
geschädigt werden. Insbesondere würde dies die Dorngrasmücke betreffen.
Gehölzrodungen dürfen daher nur im Zeitraum von Oktober bis Ende Februar
erfolgen.
Gilde der Bodenbrüter
Potenziell könnte die Feldlerche baubedingt beeinträchtigt werden, sofern die
Arbeiten während der Brutzeit stattfinden. Vorraussetzung wäre der Anbau von
Getreide oder Rüben in 2016. Sollte es dazu kommen, dass Getreide angebaut wird
und Bruten nachweisbar sind, dann dürfen die Arbeiten nicht im Zeitraum von Mitte
April bis Ende Mai erfolgen.
Singvögel
Möglicherweise werden bei der Errichtung der gewerblichen Gebäude größere
Flächen verglast. Solche Glasfronten werden immer wieder von Singvögeln nicht
erkannt und es kommt zu tödlichen Kollisionen.
15
BP-„Schelmenlach“ in Leimersheim
6.2
Artenschutz-Verträglichkeitsuntersuchung
Arten, die von Verbotstatbeständen des § 44 (1) BNatSchG
nicht betroffen sind
Fledermäuse
Im Plangebiet waren keine Quartiere von Fledermäusen nachzuweisen. Geeignete
Einzelbäume oder Gebäude sind nicht vorhanden. Lediglich der Tabakschuppen
könnte spaltenbewohnende Fledermausarten beherbergen, bleibt jedoch erhalten.
Beeinträchtigungen liegen daher nicht vor.
Knoblauchkröte (Pelobates fuscus)
Da die Knoblauchkröte im Umfeld keine Laichplätze hat und auch ein Aufenthalt im
Plangebiet während der Sommermonate sehr unwahrscheinlich ist liegen keine
Beeinträchtigungen vor.
Kreuzkröte (Bufo calamita)
Da die Kreuzkröte im Umfeld keine Laichplätze hat und auch ein Aufenthalt im
Plangebiet während der Sommermonate sehr unwahrscheinlich ist liegen keine
Beeinträchtigungen vor.
Kleiner Wasserfrosch (Rana lessonae) / Teichfrosch (Rana kl. esculenta)
Vorkommen der Art im Plangebiet waren nicht nachzuweisen. Zudem erfolgen keine
Eingriffe in den aktuellen Fortpflanzungsgewässern. Eine Beeinträchtigung liegt nicht
vor.
Gilde der Gehölz- und Gebüschbrüter
Betriebsbedingt kommt es im unmittelbaren Umfeld des Baugebietes zu einer
erhöhten Lärm- und Lichtemission, welche auf die dort in den Gehölzen lebenden
Vogelarten einwirkt. Die meisten Vertreter dieser Gruppe und insbesondere die
nachgewiesenen Vogelarten weisen eine geringe Empfindlichkeit gegen Lärm und
auch gegen Licht auf (Gruppe 4 nach GARNIEL & MIERWALD 2010). Weiterhin existiert
besonders im Siedlungsbereich bereits eine Vorbelastung. Eine erhebliche
Beeinträchtigung ist daher nicht anzunehmen.
Gilde der Höhlen- und Halbhöhlenbrüter
Es erfolgt vorhabensbedingt keine Inanspruchnahme von Revieren oder von
Brutplätzen der Arten.
Hinsichtlich Lärm- und Lichtemissionen sind keine Beeinträchtigungen zu erwarten,
da einerseits die Vertreter dieser Gruppe eine geringe Empfindlichkeit gegen Lärm
und auch gegen Licht aufweisen und andererseits deren Brutplätze in einiger
Entfernung im bereits belasteten Siedlungsbereich liegen.
7
Maßnahmen zur Vermeidung des Eintretens von Verbotstatbeständen des § 44 (1) BNatSchG
Zauneidechse (Lacerta agilis)
Um das bestehende Tötungs- und Störungsverbot einzuhalten sind im Plangebiet
Vermeidungsmaßnahmen erforderlich. Bereits in diesem Sommer sollten die
Randbereiche der Schweineweide bis in den Oktober regelmäßig alle drei Wochen
kurz gemäht werden. Damit wird gewährleistet, dass eventuell dort sich zeitweise
16
BP-„Schelmenlach“ in Leimersheim
Artenschutz-Verträglichkeitsuntersuchung
aufhaltende Individuen nach Süden in die strukturreicheren Vegetationsflächen
vertrieben werden (sogenannte „strukturelle Vergrämung“ nach PESCHEL et al. 2013).
Diese Vergrämungsmaßnahme muss ab April nächsten Jahres solange fortgeführt
werden, bis die Baufläche geräumt wird. Sollte die Fläche nicht mehr beweidet
werden, ist die Maßnahme auch auf die Gesamtfläche auszudehnen. Bei weiterer
Beweidung ist nicht davon auszugehen, dass Individuen der Zauneidechse in die
Fläche eindringen.
Es ist sicherzustellen, dass die an das Plangebiet angrenzenden Lebensräume nicht
beeinträchtigt werden. Die Bereiche südlich des Grasweges und um den
Tabakschuppen dürfen nicht als Lagerplatz für Baumaterialien oder Maschinen
genutzt werden.
Wechselkröte (Bufo viridis)
Während der Bauarbeiten ist von Ende April bis Ende Juli darauf zu achten, dass
möglicherweise entstehende Kleingewässer innerhalb weniger Tage wieder
zugeschüttet werden.
Gilde der Gehölz- und Gebüschbrüter
Zur Räumung der Baufläche ist die Entfernung einiger Gehölze nötig. Letztendlich
gehen damit Brutplätze für die gebüschbrütenden Arten dauerhaft verloren. Wenn die
Rodungsarbeiten allerdings im Winter stattfinden ist eine Beeinträchtigung des
Brutgeschäftes ausgeschlossen und es kommt somit nicht zu direkten Beeinträchtigungen genutzter Nester, von Eigelegen oder Jungvögeln.
Singvögel nutzen die verlassenen Nester des Vorjahres i. d. R. nicht mehr sondern
bauen neue. Für diese häufigeren Arten ist zunächst aufgrund ihrer Anpassungsfähigkeit ein Ausweichen auf andere Standorte der Umgebung möglich. Durch
verschiedene Ereignisse (natürlicher Tod, Beutegreifer, Unfälle beim Zug) werden
immer wieder Reviere frei, die dann von anderen Individuen besetzt werden. Im
Umfeld sind ausreichend Ersatzlebensräume für die Gilde gebüschbrütender Arten
vorhanden.
Gilde der Bodenbrüter
Sollte über Winter in den betroffenen Äckern Getreide angebaut werden und im
Frühjahr Bruten der Feldlerche nachzuweisen sein ist von Mitte April bis Ende Mai
auf die Baufeldfreimachung zu verzichten.
Singvögel
Durch die Verwendung entsprechender, entspiegelter Gläser bei großen Flächen
kann das Kollisionsrisiko deutlich verringert werden.
8
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
Wechselkröte (Bufo viridis)
Um einen möglichen Individuenverlust auszugleichen, wird empfohlen die geplanten
Versickerungsmulden an die Habitatsansprüche der Wechselkröte anzupassen. Dem
eigentlichen Versickerungsbecken sollte ein weiteres, flaches Becken vorgeschaltet
werden, welches durch gezielte Bodenverdichtungen über einen längeren Zeitraum
17
BP-„Schelmenlach“ in Leimersheim
Artenschutz-Verträglichkeitsuntersuchung
Wasser führen kann. Dadurch entsteht ein geeigneter Laichplatz für die
Wechselkröte.
Zauneidechse (Lacerta agilis)
Um den kleinflächigen Verlust an potenziellem Lebensraum der Zauneidechse
auszugleichen bzw. zu ersetzen muss an geeigneten Stellen innerhalb des
Plangebietes neuer Lebensraum für die Art geschaffen werden. Dies kann im
Bereich des südlichen Viertels des Lärmschutzwalls erfolgen. Dort sollten auf der
Ostseite, am Fuß des Walls, offene Vegetationsbereiche erhalten werden, die mit
entsprechenden Strukturen anzureichern sind. Hier sollten vier kleine Haufwerke aus
sandig-kiesiegem Material aufgeschüttet und mit aufgelegten Baumstubben,
Baumstämmen oder Steinhaufen versehen werden.
Über die Ausgleichsverpflichtung hinausgehende, freiwillige Maßnahmen zur
Verbesserung der ökologischen Situation
Der Lärmschutzwall sollte auf seiner gesamten Ostseite und weiten Teilen seiner
Krone offen gehalten werden. Einzelne Gebüsche und Bäume sind wünschenswert,
dürfen aber keinen zu großen Raum einnehmen (Die Westseite kann dagegen dicht
bepflanzt werden).
Die entstehende öffentliche Grünfläche östlich des Walls sollte ebenfalls weitgehend
zu Grünland mit Hochstaudenbereichen entwickelt werden. Dazu ist eine entsprechende zeitlich und räumlich versetzte Mahd erforderlich. Insbesondere ein
unterschiedliches Bodenrelief in Form weitläufiger Wellen und Schluten von bis zu 50
cm Tiefe führen zu einer Diversität der Standorte. Eine dieser Schluten könnte in
Richtung Südwesten führen und dabei einen bei Starkregen anfallenden
Wasserüberschuss zum Erlenbach hin abführen (anstatt über die Engstelle an der
Mühle Emmerling).
Des Weiteren kann der das Plangebiet nach Süden hin abgrenzende Pflanzstreifen
von 8 m Breite auf 4 m reduziert werden. Damit würde ein 4 m breiter, besonnter
Streifen entstehen, der offen gestaltet und ebenfalls mit entsprechenden Strukturen
für die Zauneidechse versehen werden kann.
Sonstige Arten
Der alte Nussbaum im Südwesten stellt einen wertvollen Lebensraum für die
Vierpunkt-Ameise dar. Zunächst sollte versucht werden, den Baum zu erhalten.
Möglicherweise lässt er sich in die Gebäudeplanungen des Bauplatzes integrieren.
Ist ein Erhalt nicht möglich, so wird empfohlen den Stamm sowie das starke
Kronenholz zu anderen Obstbäumen in der Umgebung zu verbringen. Der Stamm
sollte dort stehend gelagert werden, das Kronenholz liegend. Dadurch ist ein
Übersiedeln der Art auf andere alte Obstbäume möglich.
18
BP-„Schelmenlach“ in Leimersheim
9
Artenschutz-Verträglichkeitsuntersuchung
Abschließende Beurteilung
Bei den meisten Vorkommen von Tierarten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie und
von europäischen Vogelarten innerhalb des Plangebietes ist von keinen „erheblichen
Beeinträchtigungen“ auszugehen. Es werden somit keine Verbotstatbestände nach §
44 BNatSchG ausgelöst.
Eingriffsbedingt können Auswirkungen auf die Zauneidechse, die Wechselkröte
sowie einzelne gebüschbrütende Vogelarten auftreten. Lebensraumverluste sind bei
der Zauneidechse möglich, die Wechselkröte und diverse Singvögel könnten einem
erhöhten Kollisionsrisiko ausgesetzt sein, die Wechselkröte auch einem Verlust von
Entwicklungsstadien.
Die genannten möglichen Auswirkungen können durch die vorgeschlagenen
Verminderungs- und Ausgleichsmaßnahmen verhindert werden.
19
BP-„Schelmenlach“ in Leimersheim
10
Artenschutz-Verträglichkeitsuntersuchung
Literatur
BAUER, H.-G. & P. BERTHOLD (1997): Die Brutvögel Mitteleuropas: Bestand und Gefährdung
.- Aula-Verlag, Wiesbaden.
BEZZEL, E. (1993): Kompendium der Vögel Mitteleuropas .- Wiesbaden.
BEZZEL, E. (1996): BLV-Handbuch Vögel .- 2. Aufl.; München.
BfN - BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ (1998): Rote Liste gefährdeter Tiere Deutschlands. Schriftenr. f. Landschaftspflege und Naturschutz Heft 55; Bonn.
BITZ, A., K. FISCHER, L. SIMON, R. THIELE & M. VEITH (1996): Die Amphibien und Reptilien in
Rheinland-Pfalz. - Fauna Flora Rheinland-Pfalz, Beiheft 18/19: 864 S.; Landau.
BRAUN, M., KUNZ, A. & L. SIMON (1992): Rote Liste der in Rheinland-Pfalz gefährdeten
Brutvogelarten. - Fauna und Flora von Rheinland-Pfalz 6, 4; S. 1065-1073, Landau.
GARNIEL, A. & U. MIERWALD (2010) in: Bundesministerium für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung: Arbeitshilfe Vögel und Straßenverkehr. – 115 S.; Bonn.
KITT, M. & U. W EIBEL (2007): Beinahkatastrophe im Otterbach und neue Erkenntnisse über
die Bachmuschel (Unio crassus) aus dem Jahr 2006. Pollichia-Kurier 23(4): 15-17.
KUNZ, A. & L. SIMON (1987): Die Vögel in Rheinland-Pfalz; Eine Übersicht.- Naturschutz und
Ornithologie in Rheinland-Pfalz 4,3; Landau.
PESCHEL, R., M. HAACKS, H. GRUSS & C. KLEMANN (2013): Die Zauneidechse (Lacerta agilis)
und der gesetzliche Artenschutz – Praxiserprobte Möglichkeiten zur Vermeidung des
Tötungs- und Verletzungsverbotes nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatschG. – Natur und
Landschaft 45 (8): S. 241-247.
SFN – SPANG-FISCHER-NATZSCHKA (2008): Einbeziehung der Hördter Rheinaue als
Reserveraum für Extremhochwasser in das Hochwasserschutzkozept des Landes
Rheinland-Pfalz – Faunistische und vegetationskundliche Bestandserfassungen. –
Gutachten i. A. der SGD Süd: Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz;
Neustadt W..
SIMON, L., BRAUN, M., GRUNWALD T., HEYNE K.-H., ISSELBÄCHER, T. & WERNER M. (2014):
Rote Liste der Brutvögel in Rheinland-Pfalz. – Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft,
Ernährung, Weinbau und Forsten Rheinland-Pfalz [Hrsg.]. 50 S., Mainz.
SÜDBECK, R., BAUER, H.-G., BOSCHERT, M., BOYE, P. & W. KNIEF (2009): Rote Liste und
Gesamtartenliste der Brutvögel (Aves) Deutschlands, 4. Fassung, Stand 30. November
2007. – In: Bundesamt für Naturschutz [Hrsg.]: Rote Liste gefährdeter Tiere, Pflanzen
und Pilze Deutschlands, Band 1: Wirbeltiere. – Naturschutz und biologische Vielfalt 70
(1): 159-227, Bonn-Bad Godesberg.
WEIBEL, B. (2015 – in Bearbeitung): Entwicklung der Bachmuschelbestände (Unio crassus)
im Erlenbach nach Besatzmaßnahmen im Jahr 2006. – Bachelorarbeit der Universität
Göttingen.
WESTERMANN, F. (2004): Lebendnachweis von Unio crassus (PHILIPSSON 1788) im
Erlenbach in der Südpfalz (Mollusca, Bivalvia) – Kurzmitteilung. Mainzer naturwiss.
Archiv 41: 217-220.
20
BP-„Schelmenlach“ in Leimersheim
Artenschutz-Verträglichkeitsuntersuchung
Fotodokumentation
Abb. 1: Schotterweg am Kiesabbaugelände; Blick nach N
Abb. 2: südlicher Grasweg; Blick nach O
21
BP-„Schelmenlach“ in Leimersheim
Artenschutz-Verträglichkeitsuntersuchung
Abb. 3: Schweineweide; Blick nach NO; im Vordergrund der nach Norden ziehende
Grasweg
Abb. 4: Randbereich der Schweineweide; Blick nach N zum Tabakschuppen
22
BP-„Schelmenlach“ in Leimersheim
Artenschutz-Verträglichkeitsuntersuchung
Abb. 5: westlicher Grasweg mit Nussbaum (Habitat der Vierfleck-Ameise); Blick nach
Norden
Abb. 6: nördlicher Grasweg und Tabakschuppen; Blick nach O
23
BP-„Schelmenlach“ in Leimersheim
Artenschutz-Verträglichkeitsuntersuchung
Abb. 7: Südseite des Tabakschuppens, Lebensraum der Zauneidechse; Blick nach O
Abb. 8: Zauneidechse am Fundament des Tabakschuppens; 29 April 2015
24
BP-„Schelmenlach“ in Leimersheim
Artenschutz-Verträglichkeitsuntersuchung
Abb. 9: Gartenbrache am Ostrand des Gebiets; Blick nach S
Abb. 10: östlicher Grasweg; Blick nach SW
25
BP-„Schelmenlach“ in Leimersheim
Artenschutz-Verträglichkeitsuntersuchung
Abb. 11: strukturreiches Gelände südlich der Gebietsgrenze; Blick nach SW
Abb. 12: Zauneidechse in Holzstapel; 29. April 2015
26