BLÄTTER FÜR WÜRTTEMBERGISCHE KIRCHENGESCHICHTE IM AUFTRAG DES VEREINS FÜR WÜRTTEMBERGISCHE KIRCHENGESCHICHTE HERAUSGEGEBEN VO~ GERHARD SCHÄFER UND MARTIN BRECHT 89.Jabrgang.1989 VERLAG CHR. SCHEUFELE IN STUTTGART IMMO EBERL tJom Itwfttr ~urItwfttrfcbult Die Entwicklung der >großen Mannskloster. im Herzogtum Wiirttemberg unter den Herzögen Ulrich und Christoph Archivdirektor D. Dr. Gerhard Schäfer zum 65. Geburtstag Der Herzog von Württemberg besaß zu Beginn des 16.Jahrhunderts die Landeshoheit über rund 40 Klöster.' Unter diesen befanden sich 15 große Mannsklöster, von denen insgesamt vierzehn ihre so besonders eigenständige Rolle in der Geschichte Württembergs spielen sollten, während sich eines vom württembergischen Einfluß befreien konnte und daher auch nicht der Reformation unterzogen wurde. Es handelt sich bei diesen Klöstern urn: Adelberg2, Alpirsbach'', Anhausen", Bebenhausen'', Blaubeuren'', Denkendorf, 1 Vg!. GUSTAVLANG, Geschichte der wÜTttembergischen Klosterschulen von ihrer Stiftung bis zu ihrer endgültigen Verwandlung in Evangelisch-theologische Seminare. Stuttgart 1938, S.3; dazu vg!. auch JOHANNESWÜLK-"HANS FUNK,Die Kirchenpolitik der Grafen von Württemberg bis zur Erhebung Württembergs zum Herzogtum (1495). Stuttgart 1912; DIETER STIEVERMANN,Die wÜrltembergischen KlosterreJormen des 15.lahrhunderts; in ZWLG 44 (1985), S.65-103; DIETER STIEVERMANN,Das Haw Württemberg und die Klöster vor der Reformation; in 900 IahreHaus Wlirttemberg. Hg. von ROBERTUHLAND.Stuttgart ~1985, S. 459-481. 2 Urkundenregesten des PränwnstratenserklostersAdelberg(1178-15J6). Bearb. von KARLOTTO MÜLLER. (Veröffentlichungen der württemberg. Archivverwaltung 4) Stuttgart 1949; WALTER ZIEGLER, Der Gründer Adelbergs. Volknand von Staufen- Toggenburg, ein Vetter Barbarossas; in Hohenstaufen. Staufer-Forschungen im Stauferkreis Göppingen 10 (1977), S.45-93; JoSEPH ZELLER, Das Pränwnstratenserstift Adelberg, das letzte schwäbische Doppelkloster 1178 (1188)-1476; in Württembg. Vl£rteljahrsheJteJür Landesgeschichte 25 (1916), S.107-162. 3 KLAusSCHREINER,Alpirsbach; in Die Benediktinerklöster in Baden- Württemberg. Germania Benedictina, Bd.5. Hg. von FRANZQUARTHAL.Augsburg 1975, S.117-124. 4 HEINZ BÜHLER,Anhausen; in Germania Benedictina (wie Anm. 3), S.125-132. 5 JÜRGENSYDOW,Die Zisterzienserabtei Bebenhausen. (Germania Sacra NF 16: Bistum Konstanz 2) Berlin 1984. 6 OTTO-GÜNTER LONHARD,Das Kloster Blaubeuren im Mittelalter. Rechts- und Wirtschaftsgeschichte einer schwäbischen Benediktinerabtei. (Veröffentlichungen der KommissionJür geschichtliche Landeskunde in Baden-Wiuttemberg, Reihe B Bd.25) Stuttgart 1963; IMMo EBERL, Blaubeuren; in Germania Benedictina (wie Anm. 3), S.160-174; Kloster Blaubeuren 1085-1985, Benediktinisches Erbe und Evangelische Seminartradition. Hg. von IMMo EBERL. Sigmaringen 1985. 7 KASPARELM, St.Pelagiw in Denkendorf. Die älteste deutsche Propstei des Kapitels zum Hi Grab in Geschichte und Geschichtsschreibung; in Landesgeschichte und Geistesgeschichte. Festschriftfür Otto Herding zum 65. Geburtstag. (Veröffentlichungen der KommissionJür geschichtliche Landeskunde in Baden-Wiirttemberg; Reihe B Bd. 92) Stuttgart 1977, S. 80-130. 5 IMMO EBERL Herbrechtingen'', Herrenalb", Hirsau'", Königsbronn 11, Lorch 12, Maulbronn n, Murrhardt!", St. Georgen'P und Zwiefalten. 16 Diese Klöster gehörten zwarverschiedenen Orden an, waren aber in ihrer überwiegenden Mehrzahl in der zweiten Hälfte des 11. und im 12.J ahrhundert enstanden - also in der Zeit der größten Klostergründungswelle der Geschichte überhaupt. In der Aufzählung der Orden und ihrer Klöster unter den großen Mannsklöstern sei mit den Benediktinern begonnen. Als ältestes Kloster dieses Ordens im Bereich Altwürttembergs ist Murrhardt zu nennen, das bereits in karolingischer Zeit gegründet worden war, aber sein ununterbrochenes mönchisches Leben bis zur Reformation erst im 10.Jahrhundert begann. Die Vogtei über das Kloster war 1395 von Württemberg erworben worden. Als zweites Benediktinerkloster ist Hirsau anzuführen, das ebenfalls bereits eine erste Gründung in karolingischer Zeit erlebt hat, dann jedoch wieder aufgegeben wurde und erst 1059 erneut gegründet worden ist. In kürzester Zeit sollte es zu einem der bedeutendsten Klöster Deutschlands aufsteigen. Dazu besagt eigentlich der Hirsau in der Forschung vielfach beigelegte Name »deutsches Cluny< ge- 8 HEINZ BÜHLER,Aus der Geschichte der Gemeinde Herbrechtingen; in Herbrechsingen 1200 Jahre. Hg. von HANSMARTINBLErcHER, Gerlingen 1974,8.50-103. 9 HELMUTPFLÜGER,Schutzverhältnisse und Landeshemchoft der Reichsabtei Herrenalb von ihrer Gründung im Jahre 1149 bis zwn Verlust ihrer Reichsunmittelbarkeit im Jahre 1497 (bzw. lfJ5). (Veröffentlichungen der Kommissionfor geschichtliche Landeskunde in BadenWiirttemberg, Reihe B Bd.4) Stuttgart 1958. 10 KuuS SCHREINER,Hirsau; in Germania Benedictina (wie Anm.3), S.281-303. 11 Es ist noch zurückzugreifen auf KAHLPFAFF, Geschichte des Klosters Königsbronn; in Württembergische Jahrbücher 1856/11, 8.100-150; dazu vg!. WrLHELM HEUSEL, Königsbronn. Das Kloster und die Eisenwerke. Stuttgart 1937; LORENZLÖFFLER,Kloster Königsbronn und die Stadtpfarre PfuUendoif; in FDA 26 (1898), 8.303-315); JOSEPH JAKOBDAMBACHER, Urkundenlese zur Geschichte schwäbischer Klöster. I.Königsbronn; in ZGO 10 (1859), S.115-123. 251-257. 338-353; Beschreibung des Oberarrm Heidenheim. Stuttgart-Tübingen 1844, 8.247-252; P.PIRMIN LlNDNEROSB, Monasticon Episcopatus Augustani antiqui: Bregenz 1913, 8.106£. 12 WOLFGANGSEIFFER,Lorch; in Germanio. Benedictina (wie Anm. 3), S. 370-381. 13 EBERHARDGOHL, Studien und Texte zur Geistesgeschichte der Zisterzienserabtei Maulbronn im späten Mittelalter. Phil. Diss. masch. Tübingen 1977; Kloster Maulbronn 1178-1978. Hg. von WOLFGANGIRTENUUF. Stuttgart 1978; in Vorbereitung: lMMOEBEHL,Regestenzur Geschichte des Klosters Maulbronn 1147-1648, und lMMo EBEHL, Kloster Maulbronn (im Rahmen der Germania Sacra). 14 KAHL-HEINZMIsTELE, Murrluudt; in Germania Benedictina (wie Anm.3), S.396-401; GERHARDFRITZ, Kloster Murrhardt im Früh- und Hochmittelalter. Eine Abtei und der Adel an Murr und Kocher. (Forschungen aus Württembergisch Franken 18) Sigmaringen 1982. 15 HANS-JOSEFWOLLASCH,St. Georgen; in Gennanio Benedictina (wie Anm.3), S.242-253. 16 WILFRIEDSETZLER,Zunefalten; in Germania Benedictina (wie Anm. 3), S.680-709; WILFRIEDSETZLER,Kloster Zwiejalten. Eine schwäbische Benediktinerabtei zwischen Reichsfreiheit und Landsässigkeit. Sigmaringen 1979. 6 VOM KLOSTER ZUR KLOSTERSCHULE nug, um die Ausstrahlungund das politische Gewicht des Klosters zu erfassen. In der kirchengeschichtlichen Entwicklung des 11./12.Jahrhunderts hat Hirsau eine wichtige Rolle gespielt, obwohl es selbst bereits im Laufe des 12.Jahrhunderts durch unbedeutende und sogar unwürdige Äbte seine bisherige Stellung einbüßte und zu einem nachgeordneten Kloster wurde. Die Schutzvogtei über Kloster Hirsau gelangte im Zuge des württembergisehen Landesausbaus nach \Vesten imJ ahr 1342 an den Grafen von Württemberg. Kloster Hirsau ist das Mutterkloster vieler Benediktinerklöster im süddeutschen Raum geworden. Unter ihnen befanden sich auch mehrere der altwürttembergischen großen Mannsklöster. Als erstes ist hier das 1084 gestiftete St. Georgen zu nennen, dessen Schutzvogtei erst 1532 durch Kauf an Württemberg gelangte. St. Georgen hat im Zuge der Reformation ein Schicksal eigener Art gefunden. \Vährend das eigentliche Kloster evangelisch wurde, wich der überwiegend katholisch gebliebene Konvent nach Villingen aus und bestand dort bis zur Säkularisation 1806 unter habsburgischem Schutz weiter. Auch das 1085 gestiftete Kloster Blaubeuren erhielt seinen Gründungskonvent aus Hirsau. Die Schutzvogtei über Blaubeuren gelangte durch Kauf 1447 an Württemberg. Das 1102 von den Vorfahren der späteren staufischen Kaiser und Könige gestiftete Kloster Lorch wurde ebenfalls mit Mönchen aus Hirsau besiedelt, ebenso auch das 1125 gegründete Anhausen. Während die Schirmvogtei über Lorch bereits 1373 an Württemberg fiel, konnte es die über Anhausen erst 1503 als Entgelt für die Waffenhilfe gegen die Kurpfalz erwerben. Der Gründungskonvent des 1089 gestifteten Klosters Zwiefalten wurde aus Hirsau gerufen. Die Schirmvogtei über das Kloster gelangte erst 1491 endgültig an Württemberg. Zwiefalten ist das einzige der 15 großen Mannsklöster Altwürttembergs, das sich im 16.Jahrhundert mit habsburgischer Unterstützung den reformatorischen Bemühungen derwürttembergischen Herzöge ULRICH und CHRISTOPH widersetzen konnte und dadurch seine Existenz als Kloster bis zur Säkularisierung 1803 bewahrte. Württemberg hat jedoch erst 1750 unter HERZOG WL EUGEN nach der Abtretung von drei Dörfern, einigen Rechten und Gefanen des Klosters in 30 württembergischen Dörfern und einer Bezahlungvon 170000 fl in barem Geld auf seine Rechte über Zwiefalten verzichtet und dessen Reichsunmittelbarkeit anerkannt." Das 1095 gegründete Kloster Alpirsbach erhielt seinen Gründungskonvent aus dem Kloster St. Blasien, dem zweiten Reformzentrum Südwestdeutschlands.P Doch bereits 17 SETZLER,Gennania Benedictina (wie Anm.16), S.694. 18 HUGO OTT, St.Blasien; in Gennania Benedictina (wie Anm.3), S.146-160; 7 HERMANN JA- IMMO EBERL mit der Wahl des zweiten Abtes 1117, der aus Hirsau gerufen wurde, trat Alpirsbach in enge Beziehungen zu dem benachbarten Hirsau und schloß sich seiner Observanz an. Die Schutzvogtei über Alpirsbach wurde im frühen 15.Jahrhundert von Württemberg erworben. Die Hälfte der im Laufe des 16.Jahrhunderts reformierten großen Mannsklöster Württembergs waren Benediktinerabteien. Ihnen sehr nahe verwandt waren die Zisterzienserklöster, da auch diese ihre Regel auf die regula Benedicti zurückführten. Zu ihnen gehörten die Klöster Maulbronn, Herrenalb, Bebenhausen und Königsbronn. Maulbronn entstand 1147 an seiner heutigen Stelle als Kloster. Es wurde von HERZOGULRICH im Bayerischen Erbfolgekrieg 1504 erobert und seiner Schutzvogtei unterstellt. Die Schutzvogtei über das um 1150 gegründete Kloster Herrenalb erwarb Württemberg schon 1338 und die über das reiche Kloster Bebenhausen im Zusammenhang mit dem Kauf von Stadt und Herrschaft Tübingen 1343. Kloster Königsbronn war als jüngstes Zisterzienserkloster \Vürttembergs erst 1303 entstanden und 1448 zusammen mit Anhausen und Herbrechtingen unter die württembergische Schirmherrschaft gelangt. An dieser Stelle ist nochmals zu betonen, daß also elf der großen Mannsklöster Altwürttembergs ihre Lebensweise in klösterlicher Zeit nach den Regeln des HL.BENEDIKT ausgerichtet haben. Diese Tradition innerhalb der Klöster Altwürttembergs ist besonders zu beachten. Die drei weiteren großen Mannsklöster des Landes gehörten zu drei verschiedenen Orden. Herbrechtingen war 1171 durch Augustinerchorherren besiedelt worden und stand seit 1448 unter württembergischer Schutzvogtei. Das Stift Adelberg war 1178 für Prämonstratenserchorherren gestiftet worden und bereits 1291 unter die Schutzvogtei Württembergs gekommen. Das dem Orden vom HI. Grab in J erusalem zugehörige Denkendorf unterstand seit 1424 dem Schutze Württembergs. . Die Verteilung der großen Mannsklöster Altwürttembergs auf die einzelnen Diözesen vor der Refonnation gibt ein anschauliches Bild der Zersplitterung des vorreformatorischen \Vürttemberg. Adelberg, Alpirsbach, Bebenhausen, Blaubeuren, Denkendorf und St. Georgen im Schwarzwald gehörten zur Diözese Konstanz": Anhausen, Herbrechtingen, Königsbronn und Lorch dage- KORS, Der Adel in der Klosterreform von St.Blasien. (Kölner Hist. Abhandlungen 16) Köln! Graz 1968; DAS TAUSENDJÄHRIGE 5T.BLASIEN. 200JÄHRIGES DOMJUBILÄuM. Bd.1-2, St.Blasien 1983. 19 Regesta Episcoporum Constantiensium. Regesten zur Geschichte der Bischöfe von Konstanz vonBubulcus bis Thomas Berloioer 517-1496. Hg. von der Bad. Hist. Kommission. Bd.1-5, Innsbruck 1895-1941. 8 VOM KLOSTER ZUR KLOSTERSCHULE gen zur Diözese Augsburg20; Herrenalb, Hirsau und Maulbronn zur Diözese Speyer" und Murrhardt zur Diözese Würzburg.22 Die württembergische Landeshoheit über die großen Mannsklöster, der sich im Laufe des 16.Jahrhunderts nur Kloster Zwiefalten entziehen konnte, hatte sich aus der Schutzvogtei herausgebildet. Bereits bei der Landesteilung 1442 unter die beiden gräflichen Brüder Ltmwtc I. und ULRICHV. waren insgesamt zehn der großen Mannsklöster unter württembergischer Vogtei und wurden von den Brüdern unter sich aufgeteilt. 2~ Die Versuche einzelner Klöster und Stifte, sich in den folgenden Jahrzehnten der württembergischen Vogtei zu entziehen, scheiterten. Die Prälaten der Klöster unter württembergischem Schutz nahmen bei der Landesteilungvon '1442 noch keine politisch herausragende Stellung innerhalb der Grafschaft ein. Das sollte sich im Zuge der Entwicklung der württembergischen Landstände in den folgenden Jahrzehnten ändern. Die Prälaten waren auf den ersten Sitzungen der württembergischen Landstände, die seit 1457 nachzuweisen sind, noch kein eigener Stand.f" Die Landstände setzten sich in dieser Zeit nur aus der Ritterschaft und der Landschaft, d.h. den Vertretern der Amtsstädte zusammen. Nachdem jedoch die Äbte von Bebenhausen, Herrenalb, Hirsau, Blaubeuren, Alpirsbach, St. Georgen, Adelberg, Lorch und Murrhardt sowie der Propst von Denkendorf 1481 das Schutzbündnis der beiden württembergischen Landesteile Stuttgart und Urach unterzeichnet hatterr", wurden sie im folgenden Jahr 1482 zu den Garanten des Müusinger Vertrags, der die beiden Landesteile wieder vereinigte." Durch den Stuttgarter Vertrag von 1485 wurden die Prälaten der Klöster unter 20 FRIEDRICH ZOEPFL,Das B istumAugsburg und seine Bischöfe imMittelalter. München-Augsburg 1955. 21 ALms SEILER, Studien zu denAnfängen der Pfarrei- und Landdekanatsorganisation in den rechtsrheinischen Archidiakonaten des Bistums Speyer. (Veröffentlichungen der Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg, Reihe B Bd.l0) Stuttgart 1959; im übrigen vgl. noch immer FJV.1,'ZM VERREMLlNG,Geschichte der Bischöfe zu Speyer. Bd. 1-2, l\Iainz 1852-1854; FRANZ MVER REMLING,Neuere Geschichte der Bischöfe zu Speyer. Speyer 1867. 22 Vgl.dazUALFRED WENDEHORST,DasBistumWzirzburg, Teill:DieBischofsreihebis 1224. (Germania SacraNF I) Berlin 1962;Teil2:DieBischofsreihevon 1224-1455. (GennaniaSacra NF 4)Berlin 1969;Teil3:DieBischofsreihevon1455-1617. (GennaniaSacraNF 13) Berlin 1978. 23 Württembergische Regesten von HOl bis 1)00. Erster Teil, Stuttgart 1916, S. 5 Nr. 88; GERHARDRAFF,Hiegut Wutemberg allewetre. Das Haus Württemberg von GrafUlrich dem Stifter bis Herzog Ludwig. Stuttgart 1988, S.267f. 24 WALTERGRUBE,DerStuttgarterLandtag 1457-1957. Von den Landständen zum demokratisehen Parlament. Stuttgart 1957, S.12. 25 EBERHARDGÖNNER,Der sMiinsinger Vertrag'; in MWtsingen. Geschichte- Landschaft= Kultur. Festschrift zum Jubiläum des württembergischen Landesvereinigungsvertrags von 1482. Hg. von der Stadt Münsingen. Sigmaringen 1982, S.17; vgl. dazu auch WÜLK-FuNK (wie Anm.l), S.113tT. 26 GÖNII.'ER(wieAnm.25), S.13tT. mit Edition der Urkunde S.22tT. (Abb. derselben S.27tT.). 9 IMMO EBERL württembergischer Schutzvogtei von neuem ausdrücklich dem Schutz des GRAFEN EBERHARDIM BARTunterstellt und erhielten endgültig Sitz und Stimme innerhalb des württembergischen Landtags. 27 Sie wurden damit zu einem eigenen Stand der württembergischen Landstände. Durch diese Einbindung in das Land wurden die Prälaten in den folgenden] ahren gezwungen, zuerstfreiwillig mitkleinen Summen, dann auchmitzunehmend größeren Beträgen dieAusgaben des Landes mitzutragen.P Zusammen mit der Steuerfreiheit verloren die unter württembergischer Vogtei stehenden Klöster in der zweiten Hälfte des 15.Jahrhunderts auch weitgehend ihre bis dahin bestehende eigenständige Gerichtsbarkeit.P Auf diese \Veise gelang es den württembergischen Grafen, die großen Mannsklöster immer mehr in das Territorium der Grafschaft zu integrieren. Als MAnMILIAN1. am 21.Juli 1495 GRAFEBERHARDIMBARTzum Herzogvon Württemberg (eigentlich Teck) erhob, wurden die Klöster zu einem untrennbaren Bestandteil des Herzogtums erklärt und den Prälaten der Klöster neben Rittern und Vertretern der Landschaft die gleiche Beteiligung an einem etwa einmal einzuberufenden Regentschaftsrat zugesichert.t" HERZOGEBERHARDIM BARThatte mit dieser Bestimmung für den Fail seines Ablebens und der Nachfolge eines unmündigen Kindes vorgesorgt. Kloster Herrenalb versuchte sich 1496 aus der württembergischen Schutzvogtei zu lösen, indem es von dem ihm zustehenden Recht der freien Vogtwahl Gebrauch machte. Die Zugehörigkeit des Klosters zum Herzogtum Württembergwar aber bereits zu verfestigt, um ein Herauslösen der Abtei aus demselben zu gestatten. Das Kloster konnte trotz seiner Klage auf dem Reichstag in Worms seine Absicht nicht durchsetzen, sondern mußte unter württembergischer Vogtei bleiben." Als HERZOGULRICH1504 Kloster Maulbronn von der Kurpfalz erobert hatte, wurde ihm die Schutzvogtei und dieweltliche Obrigkeit über das Kloster vom Kaiser zugesprochen, und der Abt bekam Sitz und Stimme auf dem württembergischen Landtag, mußte sich aber dafür auch an den auf den Landtagen beschlossenen Umlagen beteiligen. Damit wurde Maulbronn sofort vollständig in das Herzogtum integriert.V Alle Prälaten der großen Mannsklöster waren 1514 auf dem Landtag in Tübingen anwesend und übernahmen im sog. Tübinger Vertrag ihren Anteil an der herzoglichen Schuldenlast, um diese möglichst rasch zu tilgen.33 Am gleichen Tag wie der berühmte Tübinger Vertrag wurde auch ein anderer Landtagsabschied be27 28 29 30 31 32 33 GRUBE (wieAnm.24), S.49. Vgl. dazu beispielhaft LONHARD (wie Anm.6), S. 76f. und 74f. Dazu vg!. auch LONHARD (wie Anm. 6), s. nff. Vgl. GÖNNER (wie Anm.25), S.13ff. bzw. S.22ff. Vgl. dazu PFLÜGER (wie Anm. 9), S.74ff. LANG (wie Anm.l), S.21f. GRUBE (wieAnm.24), S.83ff. 10 VOM KLOSTER ZUR KLOSTERSCHULE schlossen, der forderte, daß )in die Klöster des Herzogtums < in erster Linie nur \Vürttemberger aufgenommen werden sollten.P" Damit sollte eine räumliche Einengung der Konvente in der Zukunft auf das Herzogtum erreicht werden. Die Klöster werden hier bereits deutlich als eine Versorgungsinstitution der Landeskinder betrachtet. Die Beteiligung der Prälaten der großen Mannsklöster am Tübinger Vertrag, die Forderung des Landtagsabschiedes vom gleichen Tag und auch die Beteiligung der Prälaten am Blaubeurer Vertrag von 1516, in dem sich die Landschaft bereit erklärte, die Buße HERZOGULRICHSfür dessen Mord an HANsVONHUTTENaufzubringen, lassen die enge Einbindung der großen Mannsklöster in das Herzogtum und dessen Politik erkennen." Es ist besonders darauf aufmerksam zu machen, daß alle diese Vorgänge vor Beginn der Reformation Württembergs geschehen sind. Die besondere Stellung der großen Mannsklöster Altwürttembergs nach der Reformation ist aber ohne Kenntnis dieser vorreformatorischen Vorgänge nicht zu verstehen. In der Zeit der österreichischen Verwaltung Württembergs 1519-1534 waren die Klöster von der beginnenden Reformation nicht gefährdet. Dennoch hat ERZHERZOG FERDINAND, der Bruder KARLSV. und Verwalter Württembergs, nicht gezögert, den Prälaten hohe Summen abzufordern, um diese für die Schuldentilgung des Landes einzusetzen. Als sich die Prälaten über ihren jeweiligen Anteil an der geforderten Gesamtsumme nicht einigen konnten, ließ die österreichische Regierung den Besitz der Klöster aufzeichnen und ihr Einkommen veranschlagen. Aufgrund dieser Maßnahme setzte sie dann die Summe fest, die jedes Kloster zu bezahlen hatte.36 In diesem Vorgehen gegen die Klöster zeichnet sich deutlich die Säkularisierungsstimmung der Zeit oder vielleicht besser bereits der Gedanke einer Umwidmung des Klosterbesitzes für andere Aufgaben der Öffentlichkeit ab. Die Vertreter der Ämter und Städte stellten imJahr 1525 den Antrag in der Landschaft, daß alle Stifter und Klöster gründlich reformiert werden sollten. Sie sollten künftig keine Mönche oder Nonnen mehr aufnehmen dürfen und die derzeitigen Mitglieder der einzelnen Konvente sollten mit einem Leibgeding pensioniert werden. Die Einkünfte aller Klöster und deren Verwaltung sollten jedoch an die herzogliche Rentkammer übergehen und dazu dienen, die Schulden und anderen Ausgaben des Landes zu decken.V Der Antrag zeigte den Einfluß, den die Reformation 34 LANG (wie Anm. 1), S.22. 35 LANG (wieAnrn.1), S.22£.; vg!. dazu GRUBE (wie Anrn.24), S.101ff.; jetzt auch EBERHARD GÖNNER,Der Blaubeurer Vertrag von 1516; in B laubeuren. Die Entwicklung einer Siedlung in Südwestdeutschland. Hg. von HANSMARTINDECKER-lliuFF und IMMo EBERL. Sigmaringen 1986, S. 245-263. GÖNp.,'ERhat ausgeführt, daß die Äbte von Maulbronn, Zwiefalten, Lorch und Blaubeuren bei den Verhandlungen anwesend waren. 36 GRUBE (wie Anrn.24), S.154 und dazu auch S.152ff. 37 GRUBE (wieAnrn.24), S.148f. und 152. 11 IMMO EBERL bereits auf die öffentliche Meinung in Altwürttemberg gewonnen hatte. Obwohl der Antrag der Vertreter der Ämter und Städte in der Landschaft nicht durchgesetzt werden konnte und die Klöster in Württemberg noch ein Jahrzehnt in ihrem Bestand unbehelligt geblieben sind, zeigte er auch die künftige Entwicklung in Württemberg nach einer Veränderung des Bekenntnisses an.38 Das Geschehen um die großen Mannsklöster in Württemberg erhielt eine neue Wendung, nachdem HERZOGULRICHmit Unterstützung des LANDGRAFEN PHILIPPVONHESSENin der Schlacht von Lauffen im Mai 1534 sein Land zurückerobern konnte.P Er war seit mehr als einem Jahrzehnt Anhänger der Reformation und hatte bereits die ihm 1519 verbliebene Grafschaft Mömpelgard (das heutige Montbeliard) zum evangelischen Glauben geführt. Wenige Wochen nach dem Sieg bei Lauffen begann die Reformation Württembergs durch die beiden Theologen AMBROSIUS BLARERund ERHARDSCHNEPF.Während BLARERsob der Steig< von Tübingen aus tätigwurde, reformierte SCHNEPF von Stuttgart »unter der Steige, wobei die Weinsteige in Stuttgart die Grenze der beiden Amtsbezirke bildete.f Die beginnende Reformation konnte und wollte vor den Klöstern als Zentren der katholischen Religionsausübung keinen Halt machen. Dazu kamen noch die finanziellen Verpflichtungen HERZOGULRICHSgegenüber LANDGRAF PHILIPP VONHESSEN für die militärische Unterstützung bei der Wiedereroberung seines Landes. HERZOGULRICHzögerte deshalb 1534 nicht, die Klöster und dabei insbesondere die großen Mannsklöster zu der Schuldentilgung des Landes heranzuziehen. Er forderte von den Prälaten die Hälfte der jährlichen Einkünfte" und erließ noch im November 1534 den Befehl, die Besitzungen, Einkünfte und Wertgegenstände der Klöster zu inventarisieren, damit von ihnen künftig nichts mehr unbemerkt veräußert oder sonstwie beiseite geschafft werden konnte.f Der Herzog entsandte zur raschen Durchführung 38 Vg!. insbesondere die Angaben über das Schicksal der Prälaten bei einem neuerlichen Einfall des vertriebenen Herzogs Ulrich, dazu bei GRUBE (wie Anm.24), S.149. 39 Dazu noch immer umfassend CHRlSTOPH FRIEDRICH VON STÄLIN, Wirtembergische Geschichte. Bd.4, Stuttgart 1873, S.358ff. 40 STÄLIN (wie Anm.39), S.390£.; ferner vg!. auch GERHARDSCHÄFER, Zu erbauen und zu erhalten das rechte Heil de, Kirche. Eine Geschichte der Evangelischen Landeskirche in Württemberg. Stuttgart 1984, S. 15; MARTINBRECHT- HERMANNEHMER, Südwestdeutsche Reformationsgeschichte. Stuttgart 1984; vg!. ebenfalls VOLKERPRESS, 15 J4 - ein Epochenjahr der württembergischen Geschichte. Herzog Ulrich wul die Reformation; in Beiträge zur Landeskunde. Regelmäßige Beilage zum Staatsanzeiger für Baden-Württemberg, Nr.5, Oktober 1984, S.2£.; heranzuziehen ist auch VOLKERPRESS, Herzog Ulrich (1498-1550); in 900Jahre Haus Württemberg. Hg. von ROBERTUHLAND.Stuttgart 11985, S.115£. 41 GRUBE (wie Anm.24), S.176; LANG (wieAnm.l), S.27. 42 LANG(wie Anm.1), S. 27. Vg!. dazu auch den Befehl Herzog Ulrichs vom 9. November 1534 (HStA Stuttgart A 63 Bü 4); dazu Kloster Blaubeuren 1085-1985 (wie Anm.6), S.76 Nr.3.28 mitAbb. 12 VOM KLOSTER ZUR KLOSTERSCHULE seiner Befehle Kommissionen in die einzelnen Klöster, die in der Regel aus einem oder mehreren herzoglichen Räten und dem Vogt des jeweiligen Amtes, in dem das betreffende Kloster lag, bestanden.P Er ernannte 1535 den Stadtschreiber von Bietigheim, SEBASTIAN HORNMOLD,zum Vogt in Bietigheim und gleichzeitig zum Beauftragten der kirchlichen Landesvisitation, insbesondere mit der finanziellen Regelung der Verhältnisse bei der Inventarisierung der Klöster und der Registrierung des Kirchenguts." Der Zugriff des Herzogs auf die Klosterfinanzen war durch die Schirmvogtei über die Klöster rechtlich abgedeckt. Wie oben gezeigt, hatten die Prälaten der großen Mannsklöster seit Jahren und Jahrzehnten die finanziellen Lasten des Landes mitgetragen. Auch die österreichische und überzeugt katholische Regierung unter ERZHERZOGFERDINAND hatten im Laufe der 20er Jahre keinen Augenblick gezögert, ihre vermeintlichen finanziellen Ansprüche an die Klöster durchzusetzen. HERZOGULRICHging aber aufgrund des ihm im Vertrag von Kaaden durch ERZHERZOG FERDINAND für \Vürttemberg zugestandenen ius reformandi weiter. Es wurde noch 1534 sichtbar, daß der Herzog auch die Klöster und ihr - rund ein Drittel des Herzogtums - umfassendes Territorium mit in die Reformation einbeziehen wollte. Schon zu Weihnachten 1534 erhielten die Prälaten einen Befehl des Herzogs, der ihnen auferlegte, in allen Patronatspfarreien ihrer Klöster evangelische Geistliche einzusetzen, gleichzeitig die bisherigen katholischen Gebräuche abzuschaffen und Gottesdienst und Abendmahl in Zukunft allein nach der evangelischen Kirchenordnung abzuhalten. In die Klöster wurden gleichzeitig Leserneister entsandt, die die Konvente im evangelischen Glauben unterweisen und die einzelnen Mitglieder in den Konventen zur neuen Lehre bekehren sollten.t? Nachdem die Konvente auf diese \Veise schon aufWeiterungen vorbereitet worden waren, erließ der Herzog am 4.Juni 1535 eine Clausterordnung für sein Land, die nach Sprache und Inhalt von AMBROSIUS BLARERverfaßt sein dürfte.t" Die Klosterordnung schaffte Messen und Beichte ab, ebenso auch das bisherige strenge Schweigegebot. Der Austritt aus dem Konvent wurde erlaubt, jedoch wurden noch immer für die im Kloster und Konvent verbleibenden Mönche gewisse Tagzeiten festgeschrieben. Die Aufnahme von Novizen wurde den Klöstern untersagt und der Austritt aus den Konventen mit einem 43 Vg!. dazu beispielhaft CHRISTIAN ThBINGIUS, Burrensis Coenobii Annales. Die Chronik des Klosters Blaubeuren: Hg. von GERTRUD BRÖSAMLE. (Schriften zur südwestdeutschen Landeskunde 1) Stuttgart 1966, S.XXVI. 44 HERMANN RÖMER, Sebastian Hommold, der Vogt von Bietigheim. Festschrift des württembergischen Gustau-Adolf-Vereins. Bietigheim 1927, S.33-39. 45 LANG (wie Anm.l), S.28; dazu vg!. TUBINGIUS (wie Anm.43), S.XXVI. 46 Vg!. Abdruck bei CHRISTIAN FRIEDRICH SCHNURRER, Erläuterungen der württembergischen Kirchen-, Reformations- und Gelehrtengeschichte. Tübingen 1798, S. 547 ff. 13 IMMO EBERL jährlichen Leibgeding von 40 fl nahegelegt. Wenn die Mönche mit einem Leibgeding einverstanden waren, mußten sie sich verpflichten, keine weiteren Ansprüche mehr an die henogliche Kasse zu stellen. Die Mönche, die nicht mit einem Leibgeding pensioniert werden wollten, sollten mit Büchern und Betten ins Kloster Maulbronn gehen und dort zu einem gemeinsamen Haushalt - Konvent wäre dieses Konglomerat von Angehörigen verschiedener Orden wohl keiner gewesen - zusammengefaßt werden.F HERZOGULRICHwar nach dieser Klosterordnung entschlossen, das klösterliche Leben in seinem Land abzuschaffen. Er war zwar bereit, die Prälaten wie bisher als einen eigenen, zur Landschaft gehörigen Stand auf die Landtage einzuladen, wollte sie aber gleichzeitig mit einem jährlichen Leibgeding von 400-500 fl in barem Geld und Naturalien als württembergische Beamte auf Lebenszeit zur Verwaltung der klösterlichen Güter anstellen. Das eigentliche klösterliche Leben dagegen sollte in den Konventen so rasch wie möglich aufhören. Obwohl HERZOGULRICHbei seinem Vorgehen in den einzelnen Konventen auf großen Widerstand der Mönche stieß, konnte er dennoch seine Absicht bis Ende 1536 weitgehend durchsetzen. Zu diesem Zeitpunkt waren alle großen württembergischen Mannsklöster mit Ausnahme von Zwiefalten und Königsbronn bereits säkularisiert und bis auf wenige Insassen - zumeist die Äbte geräumt.48 Die von den württembergischen Beamten eingezogenen Kirchenschätze wanderten in die herzogliche Münze und dienten dazu, die Kriegskosten von 1534 und die anderen Schulden des Landes abzutragen. Selbst Glocken scheinen in den Klöstern von den Türmen abgenommen und verkauft worden zu sein,"? Aus den Klostergütern konnte HERZOGULRICHdarüber hinaus nach einem Schreiben seines Sohnes HERZOGCHRISTOPHan seine Räte vom Jahre 1564 jährlich noch über 100000 fl zurücklegen. Die schnelle Durchführung der Säkularisation der Klöster - vor allem der großen Mannsklöster - hatte die Reformation erleichtert, da das katholische Bekenntnis nicht mehr durch die im Lande bestehenden Klöster unterstützt werden konnte. Darüber hinaus hatte die Säkularisation dem Württemberg drohenden Staatsbankrott entgegengewirkt und sogar die Möglichkeit eröffnet, finanzielle Rücklagen zu bilden, obwohl gleichzeitig noch starke Festungen im Land gebaut wurden'", die große Summen benötigt haben dürften. Die finan47 Vg!. dazu neben SCHNURRER (wie Anm.46) auch LANG(wie Anm.1), S.28ff. 48 Für BIaubeuren vgl, ThBINGIUS (wieAnm.43), S..XXXVI.NachLANG(wie Anm.1), S.31 ff. blieben neben dem Propst in Denkendorf die Abte von Hirsau, Herrenalb, Alpirsbach, Lorch, Blaubeuren und Murrhardt allein in ihren Klöstern zurück. 49 Als Beispiel sei dafürdie Glocke vom Turm der Klosterkirche in BIaubeuren genannt, die in dieser Zeit auf den Turm der Nürtinger Stadtkirche gelangte. 50 Hier sind zu nennen die Festungen Urach, Tübingen, Hohenneuffen und Hohenasperg, aber auch die Arbeiten am Hohentwie!. 14 VO~l KLOSTER ZUR KLOSTERSCHULE ziellen Rücklagen HERZOGULRICHSbeliefen sich bei seinem Ableben 1550 immerhin trotz aller inzwischen eingetretenen Verluste auf rund 350000 11in barem Geld.51 Die Lage der großen Mannsklöster Altwürttembergs schien durch die politisehe Lage Ende 1536 endgültig entschieden zu sein. Die Mönche in fast allen Klöstern hatten sich der Reformation widersetzt. Sie hatten damit ein sehr gutes Zeugnis für ihre hohe klösterliche Moral abgelegt.P Die Mannsklöster Altwürttembergs waren 1534/1535 keine moralisch verkommenen Institutionen gewesen, die sich bei der herannahenden Reformation rasch selbst auflösten. Die Mönche, die bei ihrem Glaubensbekenntnis geblieben waren, hatten in großer Zahl \Vürttemberg den Rücken kehren müssen und agierten nun im Ausland, insbesondere in den habsburgischen Gebieten, gegen HERZOGULRICHund das evangelische \Vürttemberg. ss Ohne eine entscheidende Veränderung der politischen Großwetterlage wäre ihr künftiges Schicksal und Handeln jedoch unverändert geblieben. HERZOGULRICHgab ihnen aber selbst die Möglichkeit, nochmals in ihre angestammten Abteien zurückzukehren. Er war 1536 dem Schmalkaldischen Bund zur Verteidigung des evangelischen Glaubens beigetreten. Er ließ sich auch in den 1546 ausbrechenden Schmalkaldischen Krieg verwickeln und wurde daher nach dem Sieg KAISERWLS V. 1547 über die evangelischen Fürsten bei Mühlberg zu entscheidendem Nachgeben gezwungen. Er mußte das von KARLV. erlassene Augsburger Interim" wenige Tage nach seiner Verkündigung annehmen.P Damit wurde nicht nur wieder sofort die katholische l\lesse in Württemberg eingeführt, die evangelisehen Geistlichen aus ihren Pfarrstellen vertrieben und die bischöfliche Autorität über die reformierten Teile ihrer in Württemberg liegenden Diözesen wiederhergestellt, sondern auch die Forderung erhoben, die säkularisierten Klöster an die vertriebenen Mönche und Nonnen zurückzugeben. Als Folge des kaiserlichen Interims meldeten die katholischen Prälaten und Konvente ihre berechtigten Forderungen auf die säkularisierten Klöster an. Von den Äbten und Pröpsten der großen Mannsklöster lebten 1548 noch insgesamt fünf, von denen jedoch zwei geheiratet hatten und sich damit von ihrer geistlichen \Vürde getrennt hatten. Doch waren diese zwei, ihre Hirtenpflicht vergessenden Prälaten ebenso wie die anderen neun verstorbenen Klosteroberen durch außerhalb \Vürttembergs gewählte neue Klosterobere ersetzt wor51 Herzog Ulrich starb am 6.November. Zu seiner Hinterlassenschaft vg!. STÄLIN(wie Anm.39), S.476 Anm.4. 52 Vg!. dazu nicht nur die Darstellung ThBINGIUS'(wie Anm.43), S.XXXII für das Kloster Blaubeuren, sondern auch die Zusammenfassung bei LANG(wie Anm.l), S.31ff. 53 Für das Kloster Blaubeuren läßt sich dieser Vorgang eindeutig beweisen. 54 Vgl. dazu Lezikon fiir Theologie und Kirche, Bd.5, Sp.727. 55 STÄLIN(wie Anrn.49), S.468ff. 15 IMMO EBERL den. HERZOGULRICHwar ursprünglich wenig gewillt, den Bestimmungen des lnterims Folge zu leisten. Seine Räte beeinflußten ihn jedoch dahingehend, durch einzelne Verhandlungen mit den jeweiligen Prälaten und vor allem durch eine möglichst große Behinderung der Restitution für die Reformation in Württemberg zu retten, was noch zu retten war. Auf diese Weise kam es in den folgenden Monaten mit den meisten Äbten und Pröpsten der wieder in ihre angestammte Heimat zurückdrängenden Konvente zu vertraglichen Regelungen.ln allen Klöstern begann jedoch im Herbst 1548 oder spätestens im Frühjahr 1549 das klösterliche Leben von neuem.t" Es ist nun festzustellen, wie sich dieses neuerliche Klosterleben in einer in der Zwischenzeit weitgehend reformierten Umgebung gestaltete. Die Äbte und Pröpste waren teils allein, teils mit wenigen alten Mönchen, die nach mehr als einem Jahrzehnt Aufenthalt im Exil seit der Säkularisation von 1534/1535 und der Vertreibung übriggeblieben waren, in die Klöster zurückgekehrt. Es gelang ihnen in der Folgezeit zwar, Novizen in ihre Klöster aufzunehmen und damit die Zahl der Mönche zu ergänzen, aber die Zahl der Novizen blieb relativ klein. Die Mönche waren dazu 1548/1549 in der Regel in weitgehend leere, ausgeplünderte Klöster zurückgekehrr", die sie als erstes vollkommen neu ausstatten mußten. Da die Einkünfte der Klöster entscheidend geschmälert worden waren und HERZOGULRICHsich nicht bereit fand, Schadenersatz zu leisten, war die Wirkung der neuentstandenen Konvente sehr gering. Der Herzog war nicht einmal bereit, den Klöstern ihre Urkunden und Güterverzeichnisse zurückzugeben, sondern behielt die 1535 nach Stuttgart verbrachten Klosterarchive in seiner Hand, obwohl sich die Äbte wiederholt mit Beschwerden an ihn wandten.P' Dazu wurden die Klöster insgesamt angehalten, dem Herzog die Erbhuldigung zu leisten. Die wiederhergestellten Klöster unterstanden damit weiterhin der weltlichen Obrigkeit Württembergs. Sie hatten zwar ihre Selbstverwaltung wiederherstellen können, hatten aber keineswegs mehr ihre Bedeutungvon vor 1535 zurückgewonnen.t? HERZOGURLICHhatte auf diese Weise verhindert, daß sich die Klosterherrschaften in seinem Land erneut festigen und seiner Herrschaft entgegentreten konnten. Die politische 56 Vg!. LANG (wie Anm. 1), 5.37 cr.; die voraufgehende Epoche für die Klöster vg!. grundsätzlich auch bei WERHR ULRICH DEETIEN, Studien zur Württembergischen Kirchenordnung Herzog Ulrichs 1534-1550. Das Herzogtum Württemberg im Zeitalter Herzog Ulrichs (1498-1550), die Neuordnung des Kirchengutes und der Klöster (1534-1547). (Quellen und Forschungen zur württembergischen Kirchengeschichte 7) Stuttgart 1981. 57 Beispielhafthierfür Kloster Blaubeuren KlosterBlaubeuren 1085-1985 (wie Anm.6), 5.57; ferner ebendort 5.59, Nr.73. 58 50 %.B.Abt Christian Tubingius von Blaubeuren; vg!. Kloster Blaubeuren 1085-1985 (wie Anm.6),5.58. 59 Vg!. dazu PFLÜGER (wie Anm.9), 5.160. 16 VOM KLOSTER ZUR KLOSTERSCHULE Situation Wfuttembergs war trotz dieses politisch klugen Verhaltens HERZOG ULRICHSbei dessen Tod im November 1550 vollständig ungeklärt, doch war die Reformation durch die restituierten Klöster keineswegs gefährdet. Dieses hätte erst durch weitere politische Veränderungen geschehen können. HERZOGCHRISTOPHging nach seinem Regierungsantritt gegenüber den Äbten und Pröpsten noch weiter als sein Vater. Obwohl selbst entschiedener und kompromißloser Anhänger der Reformation ließ er den Prälaten der großen Mannsklöster sofort die von seinem Vater bislang zurückgehaltenen Urkunden und Akten aushändigen. Er ließ auch die Prälaten der Klöster zu den Landtagen einladen und in die Ausschüsse wählen.60 Auf diese Weise hat er die Verfassungskontinuität des Landes seit dem 15.Jahrhundert gewahrt. HERZOG CHRlSTOPHwar aber entschlossen, das Augsburger Interim als eine politische Fessel seines Landes und seiner Herrschaft zu beseitigen und die Reformation endgültig durchzusetzen. Nachdem der Passauer Vertragvon 1552 das Interim aufgehoben und jedem Reichsstand freie Religionsausübung bis zum nächsten Reichstag gestattet hatte, war HERZOGCHRISTOPHfreie Hand gegeben, die Reformation in seinem Land zu vollenden. Er befahl daher, die katholische Messe überall abzuschaffen, da sie der von JOHANNESBRENZausgearbeiteten Confessio Winenbergica widersprach. Er konnte sich auch in der Folgezeit mit KÖNIGFERDlNANDeinigen und dessen Prozeßdrohung gegenüber Württemberg mit einem Betrag von 300000 fl ablösen." Diese Summe dürfte zumindest in Teilen, wenn nicht ganz aus dem von HERZOGULRICHaufgrund der Säkularisation des Kirchenguts angelegten Staatsschatz gestammt haben. HERZOGCHRlSTOPHbegann bereits 1553, als er JOHANNESBRENZzum herzoglichen Rat, zum Stifts- und Landespropst und zum ersten Prediger in der Stuttgarter Stiftskirche ernannte, mit dem Aufbau einer organisierten evangelischen Landeskirche. Noch im gleichen Jahr schuf der Herzog den Kirchenrat, eine ständige Landesbehörde mit kollegialer Verfassung, der er die Verwaltung des Gemeinen Kirchenkastens übertrug. Der Kirchenrat stellte die ebenfalls dem Landhofmeister unterstehende Parallele zum weltlichen Oberrat dar, den bereits HERZOGULRICHgeschaffen hatte. Der Herzog baute gleichzeitig die Kirchenverfassung von unten her aus. Ein Amtsbezirk oder mehrere wurden zusammen einem vom Herzog ernannten Spezialsuperintendenten, d. h. Dekan, unterstellt, der seinenAmtssitz gewöhnlich in der Amtsstadt hatte. Über den 28 Spezialsuperintendenten des Landes standen die vier Generalsuperintendenten der vier Sprengel, in die das Land durch Teilung der beiden Hauptteile ob und unter der Steig geteilt worden war. Über den vier Generalsuperintendenten stand der Stuttgarter Stiftspropst als Landespropst. Er 60 GRUBE (wie Anm.24), S.197ff. 61 STÄLIN(wie Anm.49), S.525ff.; LANG(wie Anm.l), S.43f. 17 IMMO EBERL wurde 1559 dem Landhofmeister gleichgestellt, also zu einer Art Kirchenpräsident neben dem Landespräsidenten. HERZOGCHRISTOPHwar in der Klosterfrage überaus vorsichtig, obwohl seine Politik eine klare Absicht erkennen läßt. Bereits vor dem Abschluß des Passauer Vertrags, als sich dessen Ergebnis aber bereits abzeichnete, verbot er am 11.Juli 1552 die Aufnahme von Novizen in die württembergischen Klöster. Damit war die Entwicklung der württembergischen Klöster vorgezeichnet: sie mußten in Zukunft durch den Tod der katholischen Mönche langsam aussterben. Der Herzog verbot auch den katholischen Kult in allen den Klöstern unterstehenden Pfarreien. Die herzoglichen Räte rieten HERZOGCHRISTOPH dazu, die katholischen Äbte einen nach dem anderen sterben zu lassen und dann nach und nach durch Männer zu ersetzen, die den Absichten und Gedanken der Refonnation aufgeschlossen gegenüberstanden. Die Lage der Reformation in Württemberg war aber noch immer nicht sehr gefestigt. KAISER KAru. V. scheint Einspruch gegen das Vorgehen von HERZOGCHRISTOPHgegen die Klöster erhoben zu haben. Dieser mußte sich nämlich durch ein Schreiben vom 7.September 1552 vor dem Kaiser rechtfertigen.P Er verteidigte in diesem Schreiben sein Vorgehen gegen die katholischen Klöster. Dabei hob er darauf ab, daß die Novizen in den Klöstern schlechte Beispiele geboten hätten, indem sie in die Dörfer gelaufen wären und dort mit Tanz, Prassen, Völlerei und Hurerei schlechte Beispiele gegeben hätten. Dazu waren nach seiner Darstellung in einigen Klöstern neue Gesänge, Riten und Lehren eingerissen, die er in Anbetracht der Confessio Winenbergica nicht länger hinnehmen konnte. Darüber hinaus hätten die Prälaten mehrfach Knaben im Alter zwischen 10-12 Jahren gegen deren 'Villen zum Klosterleben gezwungen und ihre katholischen Untertanen gegenüber den evangelischen bevorzugt. Die katholischen Äbte erhielten durch die von ihnen vermutlich bewirkte kaiserliche Unterstützung nochmals eine Schonung, die bis zum Augsburger Religionsfrieden dauerte. HERZOGCHRISTOPHverstand es aber, in der Zwischenzeit die Neuwahlen in den Klöstern auf Personen zu lenken, die der neuen Lehre anhingen und dadurch seinen Plänen entgegenkamen. Auf diese Weise hatte HERZOGCHRISTOPHbis Ende 1555 bereits fünfKlöster auf seine Seite ziehen können, als er den entscheidenden Schritt auf die endgültige Refonnation der Klöster zu tat und die evangelischen Klosterschulen in ihnen einrichtete. Der entscheidende Anstoß zu diesem Schritt ging aber vom Augsburger Religionsfrieden aus, der HERZOGCHRISTOPHendgültig den Spielraum gab, seine eigene Politik gegenüber den Klöstern des Landes durchzusetzen. Er ließ die Prälaten der 14 großen Mannsklöster auf den 8.Januar 1556 nach Stuttgart rufen, um ihnen dort die neue Klosterordnung in 62 LANG (wie Anm.l), SA7£. 18 VOM KLOSTER ZUR KLOSTERSCHULE seiner Gegenwart verlesen zu Iassen.P Unter den Prälaten hat sich gegen die herzoglichen Absichten kein sichtbarer 'Widerstand erhoben. Es hat den Anschein, als hätten sie sich alle mit der Zukunft ihrer Klöster abgefunden gehabt. Die neue Klosterordnung erwähnte unter ausdrücklicher Berufung auf den Augsburger Religionsfrieden die ehemalige Absicht der Klosterstifter, die durch das unordentliche Leben der Mönche und der jungen Konventualen in ihrer Ausführung gestört worden sei. Nach dieser Einleitung folgte die eigentliche Klosterordnung unter der Überschrift »Ordnung der Gottesdienste und Lektionen in den Klöstern der Prälaten«. In der längeren Einleitung verwies der Herzog auf die Geschichte und wahre Bestimmung der Klöster. Seit altersher wäre in den Klöstern das Studium der Heiligen Schrift das vornehmste Mittel gewesen, einen wahrhaftigen und gottgefälligen Gottesdienst einzurichten und zu erhalten. Daher wurde in den Klöstern auch bislang bei den Stundengebeten, den sog. horae canonicae, in der Kirche jährlich das gesamte Alte und Neue Testament durchgenommen. Die Klöster sollten sich deshalb in Zukunft vornehmlich auf das Studium der Heiligen Schrift ausrichten. Nach dem Beispiel von Samuel, Elisa und den Kirchenvätern sollte eigentlich der Abt seinen Konvent selbst in der Heiligen Schrift unterweisen. Da er jedoch mit der weltlichen Haushaltung der Klöster betraut blieb und man das Lehramt in den geplanten Klosterschulen für die künftigen evangelischen Geistlichen den bisherigen katholischen Äbten nicht anvertrauen konnte und wollte, sollten jedem Kloster zwei Präzeptoren zum Unterricht der Novizen und Konventualen zugeordnet werden. Einer der Präzeptoren sollte ein praeceptor theologiae und der andere ein praeceptor bonarum artium sein.64 In der sich aus diesen Anweisungen ergebenden Gottesdienst- und Lektionsordnung nahm die Bibel entsprechend ihrer Wertschätzung in der evangelischen Kirche die zentrale Stellung ein. Das Psalterium Davidis sollte »als die kurze Summa der Heiligen Schrift« täglich neben den anderen Büchern der Bibel in der üblichen lateinischen Übersetzung gelesen und gesungen werden. Daneben sollte außerdem nach und nach die gesamte Heilige Schrift gelesen und erklärt werden. Dieses sollte in den fünf Gottesdiensten am Tag geschehen, die nach dem Muster der Horen der katholischen Gottesdienstordnung mit lateinischen Gesängen und Lesung lateinischer Bibelabschnitte eingerichtet worden waren. Im Predigtgottesdienst am Sonntag trat das evangelische Abendmahl an die Stelle der katholischen Messe, von der die wesentlichen Bestandteile der lateinischen Liturgie jedoch übernommen wurden. (wie Anm.l l, S. 50; Wortlaut der Klosterordnungvgl. bei CHRISTIAN FRIED RICH SATTGeschichte des Herzogtums Württemberg. 2. Unter der Regierung der Herzoge. Bd.4, Ulm 1773, Beil. 35. 64 Vg!. dazu LANG (wie Anm.L), S.51ff. 63 LANG LER, 19 IMMO EBERL Dabei kommunizierte abwechselnd jeweils die Hälfte der Klosterangehörigen. Auf diese \Veise sollte den katholischen Äbten die neue Gottesdienstordnung als zeitgemäße \Veiterentwicklung der katholischen Klosterordnung annehmbarer gemacht und gleichzeitig dem. Vorwurf begegnet werden, daß die evangelischen Klöster über der Bibelkunde und der Predigt den eigentlichen Gottesdienst (Messe, Gebet und Danksagung) verkümmern ließen. Als Unterrichtsstunden wurden für den \Verktag 3'1z und für den Sonntag zwei Stunden vorgeschrieben. Neben dem Religionsunterricht war das nach den Grundsätzen der Humanisten gelehrte Latein zunächst fast das einzige Fach für den Unterricht. Nur in den Klöstern, wo die Präzeptoren Hebräisch und Griechisch konnten, konnten die Anfangsgründe dieser Sprachen mit jeweils ein bis zwei Stunden in der Woche an Stelle des Lateins gelehrt werden. Als neue Schüler durften in die Klöster nur noch 14-15jährige Knaben aus Württemberg aufgenommen werden, die ehrbare christliche Eltern hatten. Diese mußten Zeugnisse über ihre Begabung, ihre Kenntnisse und ihre Führung vorlegen, die von dem jeweils zuständigen Amtmann und Gericht, Pfarrer und Schulmeister beglaubigt sein mußten. Darüber hinaus hatten sie sich in Stuttgart einer zusätzlichen wissenschaftlichen Prüfung zu unterziehen, ob sie in der lateinischen Grammatik bereits soweit fortgeschritten waren, daß sie dem Unterricht in der Klosterschule folgen konnten, ohne die übrigen Schüler aufzuhalten. Hier ist der Beginn des noch heute in der Evangelischen Landeskirche Württembergs für die Aufnahme in die Seminare Blaubeuren und Maulbronn vorgeschriebenen Landexamens festzustellen. Der Prälat der jeweiligen Abtei mußte die Schüler bei ihrem Eintritt in das Kloster nach einer vorgeschriebenen lateinischen Formel in Eid und Pflicht nehmen, wobei die Schüler allem Fluchen, Schwören, der Trunkenheit, Völlerei und Unzucht absagen und Ernst und Fleiß im Unterricht der Präzeptoren sowie Gehorsam gegenüber dem Prälaten und der Klosterordnung versprechen mußten. \Veil die alte Ordensregel den Novizen drei Probejahre vorgeschrieben hatte, sollten auch die Klosterschüler evangelischen Glaubens drei Jahre mit Nahrung und Kleidung versehen werden und diese Zeit im Kloster verbringen. Nach Ablauf der drei Jahre sollte der Prälat überjeden Schüler an den Kirchenrat berichten, ob er zum Studium ins Tübinger Stift befördert, noch länger in der Klosterschule bleiben oder wegen seiner Ungeschicklichkeit zu geistiger bzw. geistli eher Arbeit zu einem Handwerkerberuf angehalten werden sollte. Es ist hier besonders daraufhinzuweisen, daß also der katholische Prälat über die berufliche Zukunft des evangelischen Klosterschülers entscheiden sollte. An dieser Stelle ist darauf aufmerksam zu machen, daß HERZOGCHRISTOPH in dieser Klosterschule ein nur in \Vürttemberg zu findendes quasi ökumenisches Beispiel gegeben hat. Die neuen evangelischen Klosterschulen, die in 20 VOM KLOSTER ZUR KLOSTERSCHULE den großen Mannsklöstern eingerichtet wurden und durch deren Wirtschaftskraft getragen werden sollten, unterstanden den 1556 noch überwiegend katholischen Prälaten. Natürlich war durch das bereits 1552 angeordnete Verbot für die Klöster, katholische Novizen aufzunehmen, das Ende der katholischen Konvente abzusehen, doch ist die Aufsicht der katholischen Prälaten über die neuen evangelischen Klosterschulen, die in dieser Form immerhin fast ein ganzes Jahrzehnt bestehen sollten, ein geistesgeschichiliches Unikum, das die württembergischen Klosterschulen und Seminare entscheidend mitgeprägt hat. Die benediktinische Tradition hat sich dadurch natürlich in vielen Einzelheiten besser fortsetzen können als bei einem vollständigen Neuanfang der Klosterschulen. Die Forschung hat von dieser an der Wiege der evangelischen Kirche in Württemberg stehenden Tradition nur wenig Notiz genommen. Es wäre auch zu fragen, ob sich hier nicht ein Ansatzpunkt für die rasche Ausbrei tung des Pietismus in Württemberg finden läßt. HERZOGCHRISTOPHwar bei der Gründung der Klosterschulen und der Verwendung der Mannsklöster für diesen Zweck dem Beispiel von HERZOGMORITZVONSACHSENgefolgt, der bereits 1543 im aufgehobenen Zisterzienserkloster Pforta eine Klosterschule für 100 Schüler65, im ehemaligen Chorherrenstift St.Afra in Meißen eine Schule für 60 und im vormaligen Augustinerkloster Grimma eine Klosterschule für 70 Schüler eingerichtet hatte. Doch ist nochmals darauf hinzuweisen, daß HERZOGMORITZ diese Schulen in bereits aufgehobenen Klöstern einrichtete und nicht wie HERZOGCHRISTOPHVONWÜRTTEMBERG in noch bestehende, mit einem funktionierenden Konventsleben und katholischen Stundengebeten. Die Prälaten der großen Mannsklöster Württembergs wurden auch in der Folgezeit von HERZOG CHRISTOPHsehr schonend behandelt. Anscheinend wollte er auf diese Weise jede politische Einmischung der Habsburger in die württembergische Innenpolitik von vorne herein verhindern. In den folgenden Jahren hat sich aber in den württembergischen Klöstern bei den Abtswahlen zunehmend die Reformation durchgesetzt. Bis 1566 waren alle großen Mannsklöster endgültig für die Reformation gewonnen, d.h. sie hatten evangelische Äbte und Pröpste erhalten.t" Die Abtswahlen ließen nach dem Einrücken eines evangelisch gesonnenen Abtes sehr schnell das noch in den einzelnen Konventen vorhandene katholische Mönchsleben verschwinden. In insgesamt 13 der großen Mannsklöster waren seit 1556 Klosterschulen eingerichtet worden. Lediglich in Herbrechtingen war keine solche Schule entstanden, da die dortige finanzielle Situation anscheinend nicht in der Lage war, eine Klosterschule zu tragen. In Adelberg, Bebenhausen, Herrenalb, Hirsau 65 FRIEDRICH I-lEYER, Aus der Geschichte der Landesschule 66 Vgl. LANG (wie Anm.l), S.68££. 21 zu Pforte. Leipzig 1941. I~IMO EBERL und Maulbronn standen die Klosterschulen unter der Leitung der in der herzoglichen Klosterordnung genannten zwei Präzeptoren, in den übrigen Klosterschulen dagegen genügte vorerst ein Präzeptor. Alle 13 Klosterschulen waren ursprünglich gleichgeordnet und bereiteten bis 1559 unmittelbar auf das Studium der evangelischen Theologie im Tübinger Stift vor. HERZOG eHRISTOPH hatte die dort bereits von seinem Vater eingerichteten Stipendien 1556 auf insgesamt 100 erhöht und dem Stift 1557 eine Ordnung gegeben'", die 1559 in die Große Kirchenordnung aufgenommen und damit bis ins 19.Jahrhundert festgelegt wurde. Die Äbte und Pröpste der großen Mannsklöster hatten als Prälaten des Landes bereits in katholischer Zeit einen eigenen Stand innerhalb der Landschaft gebildet. Wie die Geschichte der einzelnen Klöster beweist, waren diese aus meist reichsunmittelbarer Stellung durch die Schirmvogtei 'Vürttembergs im Laufe des späten 14. und des 15.Jahrhunderts in das Territorium Württemberg hineingewachsen und mehr und mehr zum Untertanen des württembergischen Grafen, seit 1495 Herzogs, geworden. Die Reformation hat diese Entwicklung, die bereits weit fortgeschritten war, zum endgültigen Abschluß gebracht. Mit dem Einschnitt der Reformation änderte sich die Stellung der Äbte, da diese nicht mehr vom Konvent des Klosters gewählt, sondern vom Herzog ernannt wurden. Sie mußten auch dem Herzog den Beamteneid schwören und einen Revers unterzeichnen. Das gesamte Kloster mit Verwaltung, Klosterschule und Kirche unterstand der Visitation durch den herzoglichen Kirchenrat. Obwohl sich also der in katholischer Zeit als Vertreter des Konvents erscheinende Abt oder Propst nach der Reformation mehr oder weniger zum württembergischen Beamten gewandelt hatte, blieb durch die alte Tradition der Klöster dennoch eine Sonderstellung im Verhältnis zu Herrschaft und Land bestehen. Diese Sonderstellung verlieh den Klostervorständen nicht nur ein hohes Ansehen im Lande, sondern beließ sie auch im Besitz alter Herrenrechte der Klostervorstände in der katholischen Zeit. Die Präzeptoren, Schüler und das Klostergesinde versprachen noch längere Zeit dem Prälaten Gehorsam und erst durch ihn auch dem Herzog. Die Klosteruntertanen huldigten dem Prälaten bei seinem Regierungsantritt, da die bisherige Klosterverwaltung beibehalten wurde. Der Prälat ernannte und entließ die Klosterbeamten und -diener, Er bestätigte die Schultheißen in den Klosterdörfern, und die niedere Gerichtsbarkeit wurde in seinem Namen ausgeübt. Aus dieser Stellung der Prälaten heraus wird verständlich, daß die Klosterstatuten den Schülern vorschrieben, den Prälaten als ordentliches Haupt des jeweiligen Klosters und als ihren Herrn die gebührende Reverenz zu erweisen. In dem täglich 67 JOACHIM HAHN -I-IANS MAYE", Das Evangelische Stift in Tübingen. Geschichte und Gegenwart - Zwischen ffiltgeist und Frömmigkeit Stuttgart 1985, S.20££. 22 VOM KLOSTER ZUR KLOSTERSCHULE zweimal für die Obrigkeit gesprochenen Gebet wurde unmittelbar hinter Kaiser, Kurfürsten und Herzog der Reverendus Dominus Praelatus Monasterii erwähnt. An die ehemals selbständige Stellung der Klöster erinnerte auch das Versprechen der Äbte, keinen anderen Schirmherrn zu suchen, nicht eigenmächtig zugunsten eines anderen Abtes abzudanken oder etwas gegen das Haus \Vürttemberg zu unternehmen.P Die Klosterordnung von 155669 hatte den Prälaten noch einen relativweiten Spielraum belassen, um dadurch die katholischen Prälaten zum baldigen Übertritt zum neuen Bekenntnis oder zumindest zur loyalen Zusammenarbeit zu bewegen. Obwohl ihnen der Herzog entgegengekommen war, waren die Prälaten über die Gründung der Klosterschulen nicht sehr begeistert und haben diese in den ersten Monaten ihres Bestehens sehr zurückhaltend behandelt. Aus diesem Grunde wurde bereits 1557 den einzelnen Abteien von Stuttgart aus mitgeteilt, daß die Prälaten keine freien Reichsstände, sondern nur einverleibte Landstände seien. Der Erlaß führte aus, daß die Prälaten »nicht proprietarii, nicht einmal usufructuarii [Nutznießer], sondern nur usuarii seien und vom Kloster nur victum et amictum fordern könnten, sonst aber nichts-s.P Diese Bestimmung galt aber keineswegs nur für die bisherigen katholischen Äbte und Pröpste, sondern auch für die neuen evangelischen Klostervorstände. Ihnen mußte diese Bestimmung sogar ganz besonders eingeschärft werden, da sie sehr gerne in die volle Verfügungsgewalt über die Klostervermögen eintraten." Bereits 1556 wurde anläßlich der Eheschließung des Propstes von Denkendorf von Stuttgart aus angeordnet, daß bei der Heirat eines Prälaten sofort ein Schaffner für das Kloster angestellt werden müsse, der nicht nur auf den Prälaten und das Kloster, sondern auch auf den Herzog verpflichtet werden mußte. Der Prälat erhielt ein festes Deputat an Geld, Frucht und 'Vein.71 Mit dieser Bestimmung begann die Scheidung zwischen Privateinkommen der Prälaten und dem Klostergut. Die Prälaten behielten zwar einen Anteil an der Verwaltung der Klöster, aber nicht mehr am Eigentum derselben. Bereits 1557 wurde J OHANNES BRENzzum Generalvisitator aller Klosterschulen ernannt. Er hatte diese zweimal jährlich zu visitieren und hatte dabei die Einführung und Beachtung der Klosterordnung von 1556 in den einzelnen Klöstern zu überwachen. Diese erste Klosterordnung war aber bereits nach wenigen Jahren revisionsbedürftig. Sie wurde 1559 im Rahmen der Großen 68 69 70 71 LANG(wie Anm.1), S.64; GRUBE (wie Anm.24), S.224££. LANG(wie Anm.1), S.341££. STÄLIN(wie Anm.39), 5.436. Vg!.dazu die in Kloster Hlaubeuren 1081-1985 (wie Anm.6), 5.102 Nr.10 genannte Besoldung des Prälaten von Blaubeuren. 23 nl~1O EBERL Kirchenordnung HERZOGCHRISTOPHS erweitert und verbessert. 72 Bereits in diesem Augenblick begann die Entwicklung der Klosterschulen weg vom Kloster und hin zur Schule. Die Klosterschulen wurden bereits durch diese neue Klosterordnung in zwei Gruppen unterteilt: einerseits die Grammatistenschulen und andererseits die höheren Klosterschulen. Als Grammatistenschulen wurden dabei die Klosterschulen in Adelberg, Alpirsbach, Anhausen, Blaubeuren, Denkendorf, St. Georgen im Schwarzwald, Königsbronn, Lorch und Murrhardt geführt, während Bebenhausen, Herrenalb, Hirsau und Maulbronn als höhere Klosterschulen genannt wurden. In den Grammatistenschulen wurde die Grammatik gelehrt und die aus den verschiedenen Gebieten des Henogtums stammenden und dadurch anscheinend auf sehr verschiedenen Lehrniveaus stehenden Klosterschüler einander angeglichen, erst wenn dieses erreicht war, kamen sie in die höheren Klosterschulen, in denen neben der Theologie die höheren Artes gelehrt wurden. n Mit dieser Einteilung der Klosterschulen in zwei voneinander getrennten Gruppen wurde eine Tradition in den württembergischen Klosterschulen eingeführt, die sich über alle Zeit bis heute in den evangelischen Seminaren der Seminarstiftung gehalten hat. Als HERZOGCHRISTOPHbald nach seinem Regierungsantritt mit der bisherigen Anschauung seines Vaters brach, als wäre das Kirchengut Eigentum des Landes und des Herzogs, und das Kirchengut in einer großen Sammlung zusammenfaßte, die als sog. Gemeiner Kirchenkasten bezeichnet und für die am 6.Män 1552 sogar eine besondere kirchliche Finanzverwaltung begründet wurde, konnte er über Besitz und Einkünfte der großen Mannsklöster noch nicht verfügen, da diese seit dem Interim wieder den katholischen Prälaten unterstanden. Das Klostergut wurde deshalb auch in Zukunft nicht zum Gemeinen Kirchenkasten gezogen, sondern blieb bis zur Säkularisierung durch den Staat 1806 selbständig. Erst als der Herzog Mitte der 60er Jahre alle Mannsklöster in eigener Verwaltung hatte, bildete er aus den von den Klosterverwaltungen abzuliefernden Überschüssen das sog. Mannsklösterdepositum, einen Staatsschatz, der in Notfällen zum Schutz von Land und Leuten verwandt werden sollte und in dieser Funktion bis 1655 bestanden hat. Die Reformation der großen Mannsklöster in Württemberg fand ihren Abschluß mit dem Landtagsabschied vom 19.Juni 156574, auf den sich bis zum Jahre 1806 Prälaten und Landschaft beziehen sollten und der in gewisser Weise noch sein Gewicht bei der Wiedergründung der Klosterschulen als 72 LANG(wie Anm.1), S.347ff.; vg!. dazu auch die Faksimileausgabe der Württembergischen Großen Kirchenordnung. Tübingen 1559, fol. CXLIIvff. 73 Vg!. LANG(wie Anm.1), S.315. 74 Vgl. dazu LANG(wie Anm.1), S. 77; ferner Sammlung der württembergischen Schulgesetze. 2.Abt. Beam. von CARLHIRZEL. Tübingen 1847, S.128-136. 24 V01\t KLOSTER ZUR KLOSTERSCHULE evangelische Seminare durch das Königreich Württemberg im frühen 19.Jahrhundert gehabt hat. Der Landtagsabschied von 1565legte fest, daß in den Klosterschulen und im Tübinger Stift zusammen jeweils 350 Landeskinder zum Studium der Theologie erzogen und stufenweise zum Kirchen- und Schuldienst des Landes befördert werden sollten. Diese Zahl wurde in den folgenden Zeiten weitgehend beibehalten, auch als die Zahl der Klosterschulen bereits 1595 drastisch vermindert wurde75 und letztlich bereits damals die bis zur Seminarreform von 1975 bekannte Viererzahl der Klosterschulen in Wiirttemberg entstand. Der Landtagsabschied von 1565 bestätigte auch die 14 Prälaten der großen Mannsklöster als zweiten Landstand in der Landschaft mit Sitz und Stimme im Landtag und dessen Ausschüssen. Gleichzeitig wurden die geistlichen Gefälle und Einkommen der Klöster zur Unterhaltung der Kirchen und Schulen sowie für gottgefällige notwendige Ausgaben festgeschrieben. \Venn später auch die Bedürfnisse der herzoglichen Hofhaltung häufig auf die klösterlichen Einkünfte zurückgreifen mußten, blieben durch die Stärke derwiirttembergischen Landschaft, die zu einem guten Teil von den evangelischen Prälaten getragen wurde, dennoch größere Eingriffe in das Klostervermögen ausgeschlossen. Die Entwicklung der evangelisch gewordenen Klöster Württembergs kann mit dem Landtagsabschied von 1565 abgebrochen werden und eine zusammenfassende Betrachtung über die Bedeutung der Aufhebung der großen Mannsklöster in Wiirttemberg für die Entwicklung der evangelischen Kirche des Landes unter Berücksichtigung der Klosterschulen gegeben werden: 1. Durch die Aufhebung der katholischen Klöster konnte in einem geistesgeschichtlich überaus interessanten - gewissermaßen bereits ökumenisch angehauchten - Vorgang teilweise neben die noch funktionierenden katholischen Klöster die evangelischen Klosterschulen eingerichtet werden, die in ihrem Aufbau und ihrer Lebensweise über Jahrhunderte hinweg klösterliche Traditionen bewahrt und der künftigen evangelischen Pfarrerschaft Württembergs mitgegeben haben. 2. Die Aufhebung der großen Mannsklöster hat die für die Ausbildung eines guten evangelischen Pfarrstandes erforderlichen Geldmittel zur Verfügung gestellt. 3. Die Aufhebung der großen Mannsklöster als katholische Klöster, aber ihr Bestehenbleiben als evangelische Klosterschulen unter der Leitung evangelischer Prälaten hat deren Beteiligung als zweiten Landstand an den Landtagen Altwürttembergs ermöglicht. Nach der Aufhebung der überwiegenden Zahl der Klosterschulen 1595 hat sich an dieser Stellung der Prälaten nichts geändert. Die besondere Struktur der evangelischen Kirche Württembergs hat 75 LANG [wie Anm.l), S. 74. 25 I~1~O EBERL einen guten Teil ihrer Begründung in dieser Stellung der Prälaten. Die Herzöge von Wiirttemberg haben zu keinem Zeitpunkt durch die starke Beteiligung der evangelischen Geistlichkeit an den Landtagen die Möglichkeit erhalten, eine anderen deutschen Territorien vergleichbare absolute Herrschaft aufzubauen. 4. Die besondere Ausprägung der württembergischen Landtage bis 1806 hat noch ins 19.Jahrhundert nachgewirkt und die Forderungen nach einer liberalen Verfassung für das Königreich Wiirttemberg gefordert, die KÖNIG WILHELMI. 1819 gewährte. 5. Die nach der Aufhebung der Klöster bestehenbleibende Eigenständigkeit derselben hat die Überlieferung von Kulturschätzen unermeßlicher Werte gefördert. Hier ist nur an den Blaubeurer Hochaltar zu erinnern, den HERZOG CHRlSTOPH zerstört sehen wollte, den aber der erste evangelische Abt von Blaubeuren, MArrHÄus ALBER, durch seine unabhängigere Stellung gegenüber dem Herzog und vor allem wohl auch seiner Verwaltung bewahren konnte. 26
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