Schriftliche Phase Ist es möglich, mehrmals am

Schriftliche Phase Ist es möglich, mehrmals am Wettbewerb teilzunehmen? Ja, sofern eine erneute Teilnahme nicht dazu führt, dass andere Studierende nicht am Wettbewerb teilnehmen können (als Folge der maximalen Anzahl Teams, welche pro Universität zu einer Ausgabe zugelassen sind). Wo schreibt man sich für den Wettbewerb ein? Es werden nur Anmeldungen berücksichtigt, welche über das entsprechende Formular auf der Homepage des Swiss Moot Courts innert der auf dieser Seite genannten Frist eingehen. Studierende, die nur eine interne Anmeldung an der Universität vornehmen, gelten nicht als angemeldet und werden nicht zum Wettbewerb zugelassen. Entspricht der Sachverhalt den vom Kantonsgericht festgestellten Tatsachen? Ja. Die Teilnehmenden dürfen keine Tatsachen erfinden, welche nicht Teil des Sachverhalts der Vorinstanz bzw. des Kantonsgerichts sind. Sollten Tatsachen nicht ausdrücklich im Sachverhalt genannt sein, welche für die rechtliche Lösung des Kantonsgerichts relevant waren, dürfen die Teilnehmenden davon ausgehen, dass diese Tatsachen für die Urteilsbildung berücksichtigt wurden. Dies gilt allerdings nur, solange solche Tatsachen nicht dem Sachverhalt widersprechen. Beinhalten die maximal 20 Seiten auch das Titelblatt sowie allfällige Materialien-­‐, Literatur-­‐ und Abkürzungsverzeichnisse? Ja. Die eingereichten Schriften dürfen insgesamt nicht länger als je 20 Seiten sein. An dieser Stelle wird betont, dass die Endprodukte die Form einer Rechtsschrift an ein Gericht haben sollen und nicht die Form einer wissenschaftlichen Arbeit für die Universität. Materialien-­‐, Literatur-­‐ und Abkürzungsverzeichnisse müssen nicht erstellt werden, sie sind aber auch nicht verboten. Allfällige auf der Webseite des Swiss Moot Court veröffentlichte Arbeiten, die länger als 20 Seiten sind, können nicht als Referenz beigezogen werden, um längere Arbeiten einzureichen bzw. zu rechtfertigen. Welche Zitierregeln gelten? Auch hier gelten wiederum die Standards einer Rechtsschrift. Zitate, welche im Fliesstext in Klammern integriert sind, werden daher gegenüber Zitaten in Fussnoten bevorzugt, wenngleich solche nicht zum Ausschluss vom Wettbewerb oder zu Punkteabzügen führen. An welche Adresse muss die physische Version geschickt werden? Swiss Moot Court c/o Guillaume Jéquier Université de Neuchâtel Avenue du 1er Mars 26 2000 Neuchâtel Wann gilt die Abgabefrist als gewahrt? Die auf der Webseite des Swiss Moot Courts genannte Frist gilt als gewahrt, wenn die elektronische Version bis spätestens am Montag um Mitternacht auf der Webseite hochgeladen wurde und die physische Version bis spätestens am letzten Tag der Frist entweder an der oben genannten Adresse oder auf der Schweizerischen Post zu Handen dieser Adresse abgegeben wurde. Die elektronische und die physische Version müssen identisch sein; es ist nicht erlaubt, die eine Version noch zu verändern, nachdem die andere bereits eingereicht wurde. Wie können die Teams, welche sich nicht für die mündliche Phase qualifiziert haben, wissen, ob sie die Credits für die schriftlichen Arbeiten erhalten haben? Das muss direkt mit der Universität geklärt werden. Auf Nachfrage wird die Teilnahme am Wettbewerb bestätigt. Ausserdem werden die Arbeiten inklusive Bewertungsblatt an die Teilnehmenden zurückgeschickt. Mündliche Phase Sind Zuschauer zu den Verhandlungen zugelassen? Zuschauer, insbesondere Professoren, Assistierende, Teilnehmer, die sich nicht für die mündliche Runde qualifizieren konnten sowie Angehörige der Teilnehmer sind herzlich willkommen. Da der Zutritt zum Bundesgerichtsgebäude in Luzern streng kontrolliert wird, müssen Zuschauer dem Organisationskomittee vorgängig per Mail angekündigt werden. Ausserdem dürfen Zuschauer lediglich den Verhandlungen derjenigen Teams beiwohnen, zu deren Unterstützung sie angereist sind. Da der Platz nicht unbeschränkt ist, werden die Teilnehmenden ausserdem gebeten, sich mit der Anzahl Gäste in einem angemessenen Rahmen zu halten. Ausserdem sind Zuschauer nur zu den effektiven Verhandlungen am Freitag und Samstagmorgen zugelassen; allfällige mit dem Besuch anfallende Kosten gehen vollumfänglich zulasten der Besucher. Welche Kosten werden vom Wettbewerb übernommen? Der Willkommensapéro am Donnerstagabend, das Galadinner vom Freitagabend, die Übernachtung von Freitag auf Samstag sowie das Frühstück am Samstag werden übernommen. Das Mittagessen vom Freitag ist frei und wird von den Teilnehmenden selber übernommen, genauso wie eine allfällige Übernachtung von Donnerstag auf Freitag sowie Transportkosten (es wird empfohlen, sich an die Universitäten zu wenden, welche diese Kosten teilweise übernehmen). Kann man sich Argumente für die Replik/Duplik aufheben? Ja, das ist erlaubt. Allerdings sollte bedacht werden, dass die Zeit für jedes Team begrenzt ist und dass die Replik für die Klägerin nicht obligatorisch ist. Macht die Klägerin vom Replikrecht keinen Gebrauch, steht auch der Beklagten kein Duplikrecht zu.