FINANZ-NACHSCHAUEN ZUR REGISTRIERKASSENEINZELAUFZEICHNUNGS- UND BELEGERTEILUNGSPFLICHT Wir haben Informationen erhalten, dass der Außendienst der Finanzverwaltung derzeit bei Unternehmen Nachschauen hinsichtlich der Einzelaufzeichnungs- Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht durchführt, ohne den steuerlichen Vertreter zu informieren. Die Basis ist angeblich ein interner, nicht veröffentlichter Erlass von Anfang Jänner 2016. Dabei wird es im 1.Quartal 2016 zur Niederschrift über die Compliance-Nachschau gemäß Formular KN 1a kommen. Im 2.Quartal 2016 wird die Niederschrift über Nachschau zur EA-, RegK- u. Belegpflicht gemäß Formular KN 1b erfolgen. Nachdem die Nachschau stichprobenartig erfolgt, können, aber müssen Sie nicht, davon betroffen sein. Hinweis: Da in beiden Fällen die Registrierkassenpflicht 2016 von den Bar- und Gesamtumsätzen des Jahres 2015 abhängt, können sie dieser entgehen, sofern sie organisatorische Maßnahmen treffen, dass ihr Barumsatz ab 2016 unter € 7.500,00 bleibt bzw. noch besser, kein Barumsatz getätigt wird. Beachten Sie jedoch, der Belegerteilungspflicht können Sie nicht entgehen, diese Verpflichtung besteht ab dem ersten Euro. Mit den besten Grüßen aus unserer Kanzlei, Ihr Steuer- und Unternehmensberater, WOLF&PARTNER
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