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Alle Steuerzahler
Vier lukrative Gestaltungsempfehlungen zur doppelten Haushaltsführung
| Sie meinen, in Sachen „doppelte Haushaltsführung“ sei alles gesagt, lägen alle Karten auf dem Tisch? Mitnichten.
Profitieren
Sie
von
vier
– weithin
unbekannten
– Gestaltungsüberlegungen
und
optimieren
Sie
den
Werbungskostenabzug für doppelte Haushaltsführungen. |
1. Lage der Zweitwohnung steuergünstig wählen
Das Finanzamt beteiligt sich bei einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung nicht nur an den Kosten für
die Zweitwohnung, sondern auch an den wöchentlichen Familienheimfahrten. Diese sind mit der
Entfernungspauschale von 0,30 Euro/km abziehbar. In der Praxis wird eines oft nicht beachtet: Beim
Werbungskostenabzug für Familienheimfahrten ist die Strecke zwischen der ersten Tätigkeitsstätte am
Beschäftigungsort und der Erstwohnung am Wohnort maßgeblich und nicht die Entfernung zwischen Zweit- und
Erstwohnung (§ 9 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 S. 5 EStG).
Beispiel
Susanne Müller lebt in A. Unter der Woche arbeitet sie in der ersten Tätigkeitsstätte ihres Arbeitgebers in B. Die
Entfernung zwischen Wohnung in A und erster Tätigkeitsstätte in B beträgt einfach 300 km. Susanne mietet sich eine
Zweitwohnung an, die 40 km vor Stadt B liegt (Entfernung zur Wohnung in A 260 km). Am Freitag fährt Frau Müller in
ihre Zweitwohnung und tritt von dort aus ihre Familienheimfahrt an. Frau Müller fährt an 45 Wochenenden nach
Hause.
Entfernungspauschale für Familienheimfahrten
(300 km x 45 Fahrten x 0,30 Euro/km) = 4.050 Euro
Fazit: Obwohl die Zweitwohnung nur 260 km vom Wohnort entfernt ist, kann Frau Müller die Entfernungspauschale
für die Entfernung von 300 km geltend machen.
Bei der Suche nach einer passenden Zweitwohnung fährt man steuerlich also günstiger, wenn die Zweitwohnung
näher zur Erstwohnung liegt als die erste Tätigkeitsstätte.
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2. Kauf von Ausstattungsgegenständen richtig steuern
Ist die Zweitwohnung gefunden, muss diese mit den nötigsten Dingen ausgestattet werden. Das Problem dabei: Bei
einer doppelten Haushaltsführung im Inland ist der Werbungskostenabzug für die Unterkunftskosten inklusive der
Ausgaben für die Ausstattung auf 1.000 Euro monatlich begrenzt. Berechnen Sie also, wie hoch die Ausgaben für die
Ausstattung sein dürfen, damit Sie trotz der Beschränkung auf 1.000 Euro möglichst viel dieser Ausgaben als
Werbungskosten geltend machen können.
Beispiel
Sie mieten eine Zweitwohnung ab dem 1. Juni. Die Unterkunftskosten ohne Ausstattung betragen von Juni bis
Dezember 6.000 Euro. Da insgesamt nur 7.000 Euro absetzbar sind (7 Monate mit jeweils maximal 1.000
Euro/Monat), haben Sie für Ausstattungsgegenstände in diesem Jahr nur noch 1.000 Euro übrig. Das ist nicht viel, um
eine komplette Wohnung einzurichten. Der untenstehende Vergleich AfA – Sofortabzug zeigt, was auf dem Spiel
steht.
Kaufpreis
Sofortabzug
Abschreibung
Bett
400 Euro
400 Euro
18 Euro (ND 13 Jahre) 1)
Schrank
300 Euro
300 Euro
14 Euro (ND 13 Jahre)
2.500 Euro
0 Euro
146 Euro (ND 10 Jahre)
Waschmaschine
400 Euro
400 Euro
23 Euro (ND 10 Jahre)
Besteck, Geschirr
380 Euro
380 Euro
37 Euro (ND 6 Jahre)
Bettwäsche, Handtücher, Bügelbrett, Bügel-
800 Euro
800 Euro
800 Euro (Sofortabzug)
4.780 Euro
2.280 Euro
1.035 Euro
Küche
eisen, Staubsauger (jeweils unter 410 Euro)
Gesamt
Folge: Machen Sie stets den Sofortabzug für geringwertige Wirtschaftsgüter geltend, fallen 1.280 Euro (2.280 ./. 1.000
Euro) steuerlich ungenutzt unter den Tisch. Bei der Abschreibung über viele Jahre sind es nur 35 Euro, die Sie
steuerlich verlieren.
1)
Ermittlung Abschreibung für Bett (400 Euro : 13 Jahre Nutzungsdauer [ND]) = 30,76 Euro. 30,76 Euro x 7/12 (Monate
Juni bis Dezember) = 18 Euro.
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PRAXISHINWEISE |
n
Bei Gegenständen bis netto maximal 410 Euro kann es also sinnvoller sein, die Ausgaben linear
abzuschreiben als den Sofortabzug zu wählen.
n
Am besten ist es aber, noch vor dem Kauf der Ausstattungsgegenstände nachzurechnen, wie hoch die
Ausgaben neben der Miete sein dürfen, damit die Höchstgrenze von 1.000 Euro pro Monat nicht
überschritten
wird.
Folgende
Maßnahmen
tragen
dazu
bei,
den
Werbungskostenabzug
für
Ausstattungsgegenstände zu optimieren:
o
Sie kaufen die Ausstattung über zwei Jahre verteilt (notwendiges Mobiliar im Erstjahr, den Rest im
Zweitjahr).
o
Sie vereinbaren mit dem Vermieter, dass die zum 31. Dezember 2015 fällige Dezembermiete erst
nach dem 10. Januar 2016 fällig wird. Dann rechnet die Dezembermiete zu den Werbungskosten
2016 und Sie können in 2015 mehr für Ausstattungsgegenstände ausgeben.
o
Sie vereinbaren mit dem Vermieter, dass Sie die Garagenmiete für 2015 erst Anfang 2016 als
Einmalbetrag leisten müssen. Auch in diesem Fall haben Sie die Möglichkeit, höhere
Ausstattungskosten als Werbungskosten abzuziehen.
3. Haushaltsnahe Dienst- und Handwerkerleistungen
Liegen Ihre Unterkunftskosten über 1.000 Euro, fallen nicht sämtliche Ausgaben im Zusammenhang mit der
Zweitwohnung zwangsläufig unter den Tisch. Beauftragen Sie nämlich einen Handwerker oder selbstständigen
Dienstleister mit Aufgaben in Ihrer Zweitwohnung, können Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung eine
Steueranrechnung von 20 Prozent, maximal 1.200 Euro für Handwerkerleistungen pro Jahr und maximal 4.000 Euro für
haushaltsnahe Dienstleistungen pro Jahr beantragen (§ 35a Abs. 2 und 3 EStG). Die Steueranrechnung setzt voraus,
dass die betreffenden Ausgaben vorher nicht als Werbungskosten geltend gemacht wurden.
Seite | 3
Beispiel
Sie führen von Januar bis Dezember einen doppelten Haushalt. Die Miete beträgt 10.800 Euro, die Abschreibung für
Ausstattungsgegenstände 1.200 Euro. An Reparaturen durch einen Handwerker sind 1.200 Euro angefallen.
So sollte die Steuererklärung aussehen
Euro
nicht aussehen
Werbungskosten
12.000
Folge
Zusätzliche Steueranrechnung von 240 Keine zusätzliche Steueranrechnung möglich
Ausstattung)
(Miete,
So sollten die Eintragungen in der Steuererklärung
Abschreibung 12.000 Euro (Miete, Renovierung; Abschreibung
erst nächstes Jahr wieder)
Euro möglich
4. Doppelter Haushalt durch Wegzug vom Beschäftigungsort
Viele Arbeitnehmer kennen ein erfreuliches BFH-Urteil nicht, mit dem sich privat veranlasste Umzüge in eine doppelte
Haushaltsführung „umdeuten“ lassen: Zieht ein Arbeitnehmer vom Beschäftigungsort an einen anderen Ort und
behält die bisherige Wohnung bei, liegt eine doppelte Haushaltsführung vor (BFH, Urteil vom 5.3.2009, Az. VI R 58/06,
Abruf-Nr. 091788).
Beispiel
Lothar Wirth arbeitet in Hamburg und hat dort eine Wohnung. Er lernt Britta Zobel kennen, die in Flensburg wohnt und
arbeitet. Beide beziehen in Flensburg eine neue gemeinsame Wohnung. Für Lothar ist das ein doppelter Haushalt.
Bei der doppelten Haushaltsführung aufgrund solcher „Wegverlegungsfälle“ gelten folgende steuerliche
Besonderheiten:
§
Die Umzugskosten an den neuen Wohnort sind keine Werbungskosten.
§
Beauftragen Sie eine Spedition mit dem Umzug, können Sie für den Umzug aber eine Steueranrechnung in
Höhe von 20 Prozent des Rechnungsbetrags als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend machen.
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