Alle Steuerzahler Vier lukrative Gestaltungsempfehlungen zur doppelten Haushaltsführung | Sie meinen, in Sachen „doppelte Haushaltsführung“ sei alles gesagt, lägen alle Karten auf dem Tisch? Mitnichten. Profitieren Sie von vier – weithin unbekannten – Gestaltungsüberlegungen und optimieren Sie den Werbungskostenabzug für doppelte Haushaltsführungen. | 1. Lage der Zweitwohnung steuergünstig wählen Das Finanzamt beteiligt sich bei einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung nicht nur an den Kosten für die Zweitwohnung, sondern auch an den wöchentlichen Familienheimfahrten. Diese sind mit der Entfernungspauschale von 0,30 Euro/km abziehbar. In der Praxis wird eines oft nicht beachtet: Beim Werbungskostenabzug für Familienheimfahrten ist die Strecke zwischen der ersten Tätigkeitsstätte am Beschäftigungsort und der Erstwohnung am Wohnort maßgeblich und nicht die Entfernung zwischen Zweit- und Erstwohnung (§ 9 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 S. 5 EStG). Beispiel Susanne Müller lebt in A. Unter der Woche arbeitet sie in der ersten Tätigkeitsstätte ihres Arbeitgebers in B. Die Entfernung zwischen Wohnung in A und erster Tätigkeitsstätte in B beträgt einfach 300 km. Susanne mietet sich eine Zweitwohnung an, die 40 km vor Stadt B liegt (Entfernung zur Wohnung in A 260 km). Am Freitag fährt Frau Müller in ihre Zweitwohnung und tritt von dort aus ihre Familienheimfahrt an. Frau Müller fährt an 45 Wochenenden nach Hause. Entfernungspauschale für Familienheimfahrten (300 km x 45 Fahrten x 0,30 Euro/km) = 4.050 Euro Fazit: Obwohl die Zweitwohnung nur 260 km vom Wohnort entfernt ist, kann Frau Müller die Entfernungspauschale für die Entfernung von 300 km geltend machen. Bei der Suche nach einer passenden Zweitwohnung fährt man steuerlich also günstiger, wenn die Zweitwohnung näher zur Erstwohnung liegt als die erste Tätigkeitsstätte. Seite | 1 2. Kauf von Ausstattungsgegenständen richtig steuern Ist die Zweitwohnung gefunden, muss diese mit den nötigsten Dingen ausgestattet werden. Das Problem dabei: Bei einer doppelten Haushaltsführung im Inland ist der Werbungskostenabzug für die Unterkunftskosten inklusive der Ausgaben für die Ausstattung auf 1.000 Euro monatlich begrenzt. Berechnen Sie also, wie hoch die Ausgaben für die Ausstattung sein dürfen, damit Sie trotz der Beschränkung auf 1.000 Euro möglichst viel dieser Ausgaben als Werbungskosten geltend machen können. Beispiel Sie mieten eine Zweitwohnung ab dem 1. Juni. Die Unterkunftskosten ohne Ausstattung betragen von Juni bis Dezember 6.000 Euro. Da insgesamt nur 7.000 Euro absetzbar sind (7 Monate mit jeweils maximal 1.000 Euro/Monat), haben Sie für Ausstattungsgegenstände in diesem Jahr nur noch 1.000 Euro übrig. Das ist nicht viel, um eine komplette Wohnung einzurichten. Der untenstehende Vergleich AfA – Sofortabzug zeigt, was auf dem Spiel steht. Kaufpreis Sofortabzug Abschreibung Bett 400 Euro 400 Euro 18 Euro (ND 13 Jahre) 1) Schrank 300 Euro 300 Euro 14 Euro (ND 13 Jahre) 2.500 Euro 0 Euro 146 Euro (ND 10 Jahre) Waschmaschine 400 Euro 400 Euro 23 Euro (ND 10 Jahre) Besteck, Geschirr 380 Euro 380 Euro 37 Euro (ND 6 Jahre) Bettwäsche, Handtücher, Bügelbrett, Bügel- 800 Euro 800 Euro 800 Euro (Sofortabzug) 4.780 Euro 2.280 Euro 1.035 Euro Küche eisen, Staubsauger (jeweils unter 410 Euro) Gesamt Folge: Machen Sie stets den Sofortabzug für geringwertige Wirtschaftsgüter geltend, fallen 1.280 Euro (2.280 ./. 1.000 Euro) steuerlich ungenutzt unter den Tisch. Bei der Abschreibung über viele Jahre sind es nur 35 Euro, die Sie steuerlich verlieren. 1) Ermittlung Abschreibung für Bett (400 Euro : 13 Jahre Nutzungsdauer [ND]) = 30,76 Euro. 30,76 Euro x 7/12 (Monate Juni bis Dezember) = 18 Euro. Seite | 2 PRAXISHINWEISE | n Bei Gegenständen bis netto maximal 410 Euro kann es also sinnvoller sein, die Ausgaben linear abzuschreiben als den Sofortabzug zu wählen. n Am besten ist es aber, noch vor dem Kauf der Ausstattungsgegenstände nachzurechnen, wie hoch die Ausgaben neben der Miete sein dürfen, damit die Höchstgrenze von 1.000 Euro pro Monat nicht überschritten wird. Folgende Maßnahmen tragen dazu bei, den Werbungskostenabzug für Ausstattungsgegenstände zu optimieren: o Sie kaufen die Ausstattung über zwei Jahre verteilt (notwendiges Mobiliar im Erstjahr, den Rest im Zweitjahr). o Sie vereinbaren mit dem Vermieter, dass die zum 31. Dezember 2015 fällige Dezembermiete erst nach dem 10. Januar 2016 fällig wird. Dann rechnet die Dezembermiete zu den Werbungskosten 2016 und Sie können in 2015 mehr für Ausstattungsgegenstände ausgeben. o Sie vereinbaren mit dem Vermieter, dass Sie die Garagenmiete für 2015 erst Anfang 2016 als Einmalbetrag leisten müssen. Auch in diesem Fall haben Sie die Möglichkeit, höhere Ausstattungskosten als Werbungskosten abzuziehen. 3. Haushaltsnahe Dienst- und Handwerkerleistungen Liegen Ihre Unterkunftskosten über 1.000 Euro, fallen nicht sämtliche Ausgaben im Zusammenhang mit der Zweitwohnung zwangsläufig unter den Tisch. Beauftragen Sie nämlich einen Handwerker oder selbstständigen Dienstleister mit Aufgaben in Ihrer Zweitwohnung, können Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung eine Steueranrechnung von 20 Prozent, maximal 1.200 Euro für Handwerkerleistungen pro Jahr und maximal 4.000 Euro für haushaltsnahe Dienstleistungen pro Jahr beantragen (§ 35a Abs. 2 und 3 EStG). Die Steueranrechnung setzt voraus, dass die betreffenden Ausgaben vorher nicht als Werbungskosten geltend gemacht wurden. Seite | 3 Beispiel Sie führen von Januar bis Dezember einen doppelten Haushalt. Die Miete beträgt 10.800 Euro, die Abschreibung für Ausstattungsgegenstände 1.200 Euro. An Reparaturen durch einen Handwerker sind 1.200 Euro angefallen. So sollte die Steuererklärung aussehen Euro nicht aussehen Werbungskosten 12.000 Folge Zusätzliche Steueranrechnung von 240 Keine zusätzliche Steueranrechnung möglich Ausstattung) (Miete, So sollten die Eintragungen in der Steuererklärung Abschreibung 12.000 Euro (Miete, Renovierung; Abschreibung erst nächstes Jahr wieder) Euro möglich 4. Doppelter Haushalt durch Wegzug vom Beschäftigungsort Viele Arbeitnehmer kennen ein erfreuliches BFH-Urteil nicht, mit dem sich privat veranlasste Umzüge in eine doppelte Haushaltsführung „umdeuten“ lassen: Zieht ein Arbeitnehmer vom Beschäftigungsort an einen anderen Ort und behält die bisherige Wohnung bei, liegt eine doppelte Haushaltsführung vor (BFH, Urteil vom 5.3.2009, Az. VI R 58/06, Abruf-Nr. 091788). Beispiel Lothar Wirth arbeitet in Hamburg und hat dort eine Wohnung. Er lernt Britta Zobel kennen, die in Flensburg wohnt und arbeitet. Beide beziehen in Flensburg eine neue gemeinsame Wohnung. Für Lothar ist das ein doppelter Haushalt. Bei der doppelten Haushaltsführung aufgrund solcher „Wegverlegungsfälle“ gelten folgende steuerliche Besonderheiten: § Die Umzugskosten an den neuen Wohnort sind keine Werbungskosten. § Beauftragen Sie eine Spedition mit dem Umzug, können Sie für den Umzug aber eine Steueranrechnung in Höhe von 20 Prozent des Rechnungsbetrags als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend machen. Seite | 4
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