Antrag auf Ausstellung eines Ersatz

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Antrag
auf Ausstellung eines Ersatz-Führerscheins
(Vorbesitz eines gültigen EU-Kartenführerscheins erforderlich,
gilt nicht für Internationalen Führerschein)
infolge Namensänderung
infolge Diebstahls/Verlusts
(nur persönlich bei der Fahrerlaubnisbehörde möglich)
infolge Änderung von Auflagen
infolge Beschädigung/Unleserlichkeit des Kartenführerscheins
infolge der Eintragung der Schlüsselzahl „95“ für Berufskraftfahrer
(Nicht zu verwenden, wenn zugleich Umstellung und/oder Verlängerung beantragt wird !)
infolge der Eintragung der Schlüsselzahl „96“ zur Klasse B
Geburtsdatum:
Geburtsort:
Tel.:
Name:
Vorname/n:
Geburtsname:
sonst. frühere Namen:
Ordens- oder Künstlername:
Geschlecht:
Doktorgrad:
akt. Wohnsitz:
vorhandene Fahrerlaubnisklassen:
Klasse
Ausstellungsdatum
erteilt durch Behörde
Nummer
Ich bitte um Aushändigung des Führerscheins bei der Behörde, die den Antrag entgegen
genommen hat.
Ich bitte um kostenpflichtige Übersendung des Führerscheins an meine o. g. Anschrift (nur bei
Beantragung in der Fahrerlaubnisbehörde möglich).
Anlagen:
amtliche Kopie des aktuellen Personalausweises als Nachweis über Ort, Tag der Geburt, aktueller Anschrift und
amtlicher Nachweis über die ggf. erfolgte Namensänderung
medizinischer Nachweis für Auflagenerteilung, -änderung oder -streichung
ein aktuelles Lichtbild neuen Datums nach den Vorschriften der PassVO ( 45X35 mm ) (§ 21 Abs. 3 FeV)
Kopie des Führerscheins mit Vorder- und Rückseite
Diebstahlsanzeige / Versicherung an Eides statt ((nur bei persönlicher Beantragung in der Fahrerlaubnisbehörde)
Nachweis Berufskraftfahrer-Qualifizierung (Kl. C, D) z. Eintrag d. „95“ i. d. Führerschein, sofern berufliche Nutzung
Nachweis Fahrerschulung nach Anlage 7a FeV (Kl. B) zum Eintrag der Schlüsselzahl „96“ in den Führerschein
Hinweise:
Eine Aushändigung oder Übersendung des neuen Führerscheins kann nur erfolgen, wenn zuvor der
alte Führerschein eingezogen oder durch die Fahrerlaubnisbehörde durch eine kostenpflichtige
vorläufige Fahrberechtigung ersetzt wurde.
Sollte innerhalb von 12 Monaten nach Antragstellung der Führerschein nicht abgeholt sein, betrachte
ich meinen Antrag als erledigt und die bezahlten Gebühren als verfallen. Der ggf. bereits hergestellte
Führerschein kann in diesem Fall vernichtet werden.
Datum:
Unterschrift Antragsteller / gesetzlicher Vertreter:
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Bearbeitungsvermerke
Unterlagen angefordert von …………………..……………………………………………… am……..………….………..…..…
Gebühren i. H. v. ..……………………. eingezogen durch ………………………………
Gebühr i. H. v. ……………offen
KBA:
……………..……………….…....................................……………………..…………………………………………………….….
FS (neu) Nr. ………………………….. erhalten am .………………………. Unterschrift Antragsteller ________________
FS (alt) Nr. …………………………… eingezogen und an FEB
(Kopie anbei)
Platz für Passfoto und Unterschriftstreifen
/
ungültig gemacht und Antragsteller ausgehändigt