Posteingang FEB Antrag auf Ausstellung eines Ersatz-Führerscheins (Vorbesitz eines gültigen EU-Kartenführerscheins erforderlich, gilt nicht für Internationalen Führerschein) infolge Namensänderung infolge Diebstahls/Verlusts (nur persönlich bei der Fahrerlaubnisbehörde möglich) infolge Änderung von Auflagen infolge Beschädigung/Unleserlichkeit des Kartenführerscheins infolge der Eintragung der Schlüsselzahl „95“ für Berufskraftfahrer (Nicht zu verwenden, wenn zugleich Umstellung und/oder Verlängerung beantragt wird !) infolge der Eintragung der Schlüsselzahl „96“ zur Klasse B Geburtsdatum: Geburtsort: Tel.: Name: Vorname/n: Geburtsname: sonst. frühere Namen: Ordens- oder Künstlername: Geschlecht: Doktorgrad: akt. Wohnsitz: vorhandene Fahrerlaubnisklassen: Klasse Ausstellungsdatum erteilt durch Behörde Nummer Ich bitte um Aushändigung des Führerscheins bei der Behörde, die den Antrag entgegen genommen hat. Ich bitte um kostenpflichtige Übersendung des Führerscheins an meine o. g. Anschrift (nur bei Beantragung in der Fahrerlaubnisbehörde möglich). Anlagen: amtliche Kopie des aktuellen Personalausweises als Nachweis über Ort, Tag der Geburt, aktueller Anschrift und amtlicher Nachweis über die ggf. erfolgte Namensänderung medizinischer Nachweis für Auflagenerteilung, -änderung oder -streichung ein aktuelles Lichtbild neuen Datums nach den Vorschriften der PassVO ( 45X35 mm ) (§ 21 Abs. 3 FeV) Kopie des Führerscheins mit Vorder- und Rückseite Diebstahlsanzeige / Versicherung an Eides statt ((nur bei persönlicher Beantragung in der Fahrerlaubnisbehörde) Nachweis Berufskraftfahrer-Qualifizierung (Kl. C, D) z. Eintrag d. „95“ i. d. Führerschein, sofern berufliche Nutzung Nachweis Fahrerschulung nach Anlage 7a FeV (Kl. B) zum Eintrag der Schlüsselzahl „96“ in den Führerschein Hinweise: Eine Aushändigung oder Übersendung des neuen Führerscheins kann nur erfolgen, wenn zuvor der alte Führerschein eingezogen oder durch die Fahrerlaubnisbehörde durch eine kostenpflichtige vorläufige Fahrberechtigung ersetzt wurde. Sollte innerhalb von 12 Monaten nach Antragstellung der Führerschein nicht abgeholt sein, betrachte ich meinen Antrag als erledigt und die bezahlten Gebühren als verfallen. Der ggf. bereits hergestellte Führerschein kann in diesem Fall vernichtet werden. Datum: Unterschrift Antragsteller / gesetzlicher Vertreter: - Seite 2 - Bearbeitungsvermerke Unterlagen angefordert von …………………..……………………………………………… am……..………….………..…..… Gebühren i. H. v. ..……………………. eingezogen durch ……………………………… Gebühr i. H. v. ……………offen KBA: ……………..……………….…....................................……………………..…………………………………………………….…. FS (neu) Nr. ………………………….. erhalten am .………………………. Unterschrift Antragsteller ________________ FS (alt) Nr. …………………………… eingezogen und an FEB (Kopie anbei) Platz für Passfoto und Unterschriftstreifen / ungültig gemacht und Antragsteller ausgehändigt
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