Amtsblatt Nr. 487 vom 19. März 2016

19. MÄRZ 2016 • 23. JAHRGANG • 5. AUSGABE (NR. 487)
AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN UND MITTEILUNGEN DER STADT WEIDA
Kultur- und Veranstaltungstipps
Sonntag, 20. März
09:00 Uhr Turnhalle des Georg-Samuel-Dörffel-Gymnasiums
Kreisjugendspiele Taekwondo
09:00 Uhr Kammerer-Turnhalle
Tischtennis-Minimeisterschaft – Bezirk
Montag, 21. März
19:00 Uhr Bürgerhaus
Verkehrsteilnehmerschulung
Die Regeln der Straßenverkehrsordnung mal wieder
auffrischen ...
Donnerstag, 24. März
10:00 Uhr Osterburg, Brunnen im Innenhof
Osterbrunnenschmücken
Viele kleine und einige große Burgbesucher schmücken das Birkengrün mit bunten Ostereiern.
Samstag, 26. März und Ostersonntag, 27. März
10:00 bis Osterburg
18:00 Uhr Ostern in der Osterburg
Traditioneller Handwerker- und Händlermarkt
Ostersonntag, 27. März
08:00 Uhr Treff: Markt in Weida
Osterspaziergang MDR-Wandertag in Münchenbernsdorf
Die Ortsgruppe Weida des Rennsteigvereins 1896 e.V. lädt
zum Mitwandern ein.
Freitag, 1. April
19:00 Uhr Osterburg, Künstleratelier im Neuen Schloss
„Totentanz“ – eine Ausstellung von Frank Lohse
Sonntag, 10. April
19:00 Uhr Osterburg, Balkensaal
Benimm ist wieder in … „Heiterer Knigge-Abend“
Ein Mix aus Vortrag, Talk und Comedy
mit Knigge-Trainerin Bea Müller
Eintrittskarten für städtische Veranstaltungen gibt es in der Regel im
Vorverkauf in der Weida-Information im Rathaus und kurz vor Veranstaltungsbeginn.
Veranstaltungen in Weida
Informationen über Veranstaltungen
bis zum 10. April 2016
Die Lohgerberei „Friedrich Francke“ ist donnerstags bis sonntags
und an Feiertagen von 10 bis 16 Uhr geöffnet.
Für die Osterburg gelten vom 18. März bis zum 3. April 2016 Sonderöffnungszeiten.
In dieser Zeit ist die Burg wegen der Veranstaltungen zum Osterpfad täglich von 10 bis 18 Uhr geöffnet.
Besuchen Sie auch die anderen Veranstaltungen entlang des Osterpfads-Thüringen-Sachsen vom 19. März bis zum 2. April 2016
in Niederalbersdorf, Wolfersdorf, Berga/E., Waltersdorf, Greiz,
Neumark, Fraureuth und Weida.
Infos unter: www.osterpfad-thueringen-sachsen.de.
Seit dem 4. März sind zwei neue Ausstellungen zu sehen.
Die Jahresausstellung „Die Osterburg in Zeit und Raum“ wird in
der Remise und die Kunstausstellung „Martin Jahn – Zeichnungen und Gouachen aus fünf Jahrzehnten“ in der Galerie im Alten Schloss gezeigt.
Ostern steht vor der Tür, aber was versteckt der Osterhase?
Vielleicht wollen Sie ein paar schöne Stunden verschenken zum kleinen
Preis mit einer 12-er Geldwertkarte fürs Freibad Weida, denn der nächste
Sommer kommt bestimmt?
Erhältlich sind die neuen, sehr dekorativen Gutscheine für 25,- (ermäßigt)
bzw. 35,- Euro ab 22. März in der Weida-Information.
Amtsblatt Seite 1
Stadtrat Weida
Abstimmungsergebnis:
15 Ja-Stimmen
2 Nein-Stimmen
Entspricht: Mehrheitlich angenommen
1 Enthaltung
Der Stadtrat der Stadt Weida
hat in seiner 11. Sitzung am 25.02.2016
folgende Beschlüsse gefasst:
Vergabe Leasingvertrag für das Dienstfahrzeug des Bürgermeisters
(Beschluss-Nummer: 009-6/2016)
Abstimmungsergebnis:
2 Nein-Stimmen
0 Enthaltungen
16 Ja-Stimmen
Entspricht: Mehrheitlich angenommen
Stadtentwicklung
Anpassung und Teil-Rückbau des städtischen Immobilienbestandes im
Stadtgebiet Weida
Abstimmungsergebnis über den Antrag von Frau Smieskol zur Verweisung der Vorlage 001-6/2016 in die Ausschüsse:
12 Ja-Stimmen
4 Nein-Stimmen
2 Enthaltungen
Entspricht: Mehrheitlich angenommen
Prüfungsbericht über die überörtliche Prüfung der Bewirtschaftung
des Kommunalwaldes – zur Kenntnisnahme
Erbbaupachtvertrag der Kindertagesstätte „Freundschaft“ in Weida
(Beschluss-Nummer: 002-6/2016)
Beschluss:
Die Mitglieder des Stadtrates beschließen, den
a) Erbbaupachtvertrag mit der Johanniter-Unfall-Hilfe um weitere 25
Jahre beginnend zum 01.01.2021 zu verlängern
und
b) der Johanniter-Unfall-Hilfe den Erbbauzins in Höhe von monatlich
1.073,71 € weiterhin zu erlassen,
solange diese die Betreibung des Objektes gemäß bestehenden Erbbaupachtvertrages und der Betreiber-Vereinbarung garantiert und den Erbbauzinserlass mittels Investitionen in gleicher Höhe aller 5 Jahre nachweisen kann.
Abstimmungsergebnis:
18 Ja-Stimmen
0 Nein-Stimmen
0 Enthaltungen
Entspricht: Einstimmig angenommen
Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2012
(Beschluss-Nummer: 003-6/2016)
Beschluss:
Die Mitglieder des Stadtrates beschließen die Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2012.
Abstimmungsergebnis:
16 Ja-Stimmen
2 Nein-Stimmen
0 Enthaltungen
Entspricht: Mehrheitlich angenommen
Entlastung des Bürgermeisters und der Beigeordneten, soweit diese
den Bürgermeister vertreten haben, für das Haushaltsjahr 2012
(Beschluss-Nummer: 004-6/2016)
Beschluss:
Die Mitglieder des Stadtrates beschließen die Entlastung des Bürgermeisters und der Beigeordneten, soweit diese den Bürgermeister vertreten haben, für das Haushaltsjahr 2012.
Abstimmungsergebnis:
15 Ja-Stimmen
2 Nein-Stimmen
1 Enthaltung
Entspricht: Mehrheitlich angenommen
Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2013
(Beschluss-Nummer: 005-6/2016)
Beschluss:
Die Mitglieder des Stadtrates beschließen die Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2013.
Abstimmungsergebnis:
16 Ja-Stimmen
2 Nein-Stimmen
0 Enthaltungen
Entspricht: Mehrheitlich angenommen
Entlastung des Bürgermeisters und der Beigeordneten, soweit diese
den Bürgermeister vertreten haben, für das Haushaltsjahr 2013
(Beschluss-Nummer: 006-6/2016)
Beschluss:
Die Mitglieder des Stadtrates beschließen die Entlastung des Bürgermeisters und der Beigeordneten, soweit diese den Bürgermeister vertreten haben, für das Haushaltsjahr 2013.
Abstimmungsergebnis:
2 Nein-Stimmen
1 Enthaltung
15 Ja-Stimmen
Entspricht: Mehrheitlich angenommen
Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2014
(Beschluss-Nummer: 007-6/2016)
Beschluss:
Die Mitglieder des Stadtrates beschließen die Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2014.
Abstimmungsergebnis:
2 Nein-Stimmen
0 Enthaltungen
16 Ja-Stimmen
Entspricht: Mehrheitlich angenommen
Entlastung des Bürgermeisters und der Beigeordneten, soweit diese
den Bürgermeister vertreten haben, für das Haushaltsjahr 2014.
(Beschluss-Nummer: 008-6/2016)
Beschluss:
Die Mitglieder des Stadtrates beschließen die Entlastung des Bürgermeisters und der Beigeordneten, soweit diese den Bürgermeister vertreten haben, für das Haushaltsjahr 2014.
Amtsblatt Seite 2
Die Mitglieder des Stadtrates nehmen den Prüfungsbericht über die überörtliche Prüfung der Bewirtschaftung des Kommunalwaldes zur Kenntnis.
Grundstücksangelegenheiten
Tausch einer Teilfläche aus dem Flurstück 902/22 der Flur 8 der
Gemarkung Weida mit einer Teilfläche vom Flurstück 909/5 der Flur 8
der Gemarkung Weida
(Beschluss-Nummer: 010-6/2016)
Abstimmungsergebnis:
18 Ja-Stimmen
0 Nein-Stimmen
0 Enthaltungen
Entspricht: Einstimmig angenommen
Verkauf einer Teilfläche aus den Flurstücken 146 und 146/1 der Flur 1
der Gemarkung Weida
(Beschluss-Nummer: 011-6/2016)
Abstimmungsergebnis:
16 Ja-Stimmen
0 Nein-Stimmen
2 Enthaltungen
Entspricht: Mehrheitlich angenommen
Verkauf der Flurstücke 208/1 und 208/3 der Flur 1 der Gemarkung
Weida
(Beschluss-Nummer: 012-6/2016)
Abstimmungsergebnis:
18 Ja-Stimmen
0 Nein-Stimmen
0 Enthaltungen
Entspricht: Einstimmig angenommen
Vergabe von Bauleistungen – Sicherung Markt 4/Poststraße 1; 3. BA
Los 9: Baumeisterarbeiten
(Beschluss-Nummer: 013-6/2016)
Abstimmungsergebnis:
16 Ja-Stimmen
0 Nein-Stimmen
2 Enthaltungen
Entspricht: Mehrheitlich angenommen
Vergabe von Bauleistungen - Fußgängerbrücke über die Weida an der
Valentinsmühle
Los 1: Baumeisterarbeiten
(Beschluss-Nummer: 014-6/2016)
Abstimmungsergebnis:
18 Ja-Stimmen
0 Nein-Stimmen
0 Enthaltungen
Entspricht: Einstimmig angenommen
Vergabe von Bauleistungen - Fußgängerbrücke über die Weida an der
Valentinsmühle
Los 2: Stahlbauarbeiten
(Beschluss-Nummer: 015-6/2016)
Abstimmungsergebnis:
0 Nein-Stimmen
0 Enthaltungen
18 Ja-Stimmen
Entspricht: Einstimmig angenommen
Vergabe von Bauleistungen - Fußgängerbrücke über die Weida an der
Valentinsmühle
Los 3: Holzbauarbeiten
(Beschluss-Nummer: 016-6/2016)
Abstimmungsergebnis:
3 Nein-Stimmen
0 Enthaltungen
15 Ja-Stimmen
Entspricht: Mehrheitlich angenommen
gez. Mattisseck
Vorsitzende des Stadtrates
Amtliche Bekanntmachung
Information zum Verbrennungsverbot
von trockenem Baum- und Strauchschnitt
Mit der letzten Änderung der Thüringer Pflanzenabfall-Verordnung wurde
die bisher bestehende Möglichkeit, mittels Allgemeinverfügung die ausnahmsweise Beseitigung von trockenem Baum- und Strauchschnitt durch
Verbrennen zu erlauben, ersatzlos gestrichen. Damit ist für die Allgemeinverfügung des Landkreises Greiz zum Verbrennen von trockenem Baumund Strauchschnitt vom 28.02.2011 die Rechtsgrundlage entfallen. Sie wurde durch die Allgemeinverfügung vom 19.01.2016 (veröffentlicht im Amtsblatt für den Landkreis Greiz, Jahrgang 23, Nr. 2 vom 06.02.2016, S. 17)
aufgehoben. Ein Verbrennen von trockenem Baum- und Strauchschnitt und
sonstigen pflanzlichen Abfällen zum Zweck der Beseitigung ist seit 2016
verboten. Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz sind Bioabfälle bundesweit
getrennt zu sammeln und zu verwerten.
Weitere Informationen zur Verwertung und Beseitigung
von pflanzlichen Abfällen
Die Thüringer Pflanzenabfallverordnung in der novellierten Fassung regelt
nunmehr die Art und Weise der Beseitigung pflanzlicher Abfälle, die auf
landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Grundstücken, in Parks, Grünanlagen und auf Friedhöfen oder in sonstiger Weise
anfallen. Demnach sind pflanzliche Abfälle im Rahmen der Nutzung dieser
Grundstücke durch Verrotten, insbesondere durch Liegenlassen, Untergraben oder Unterpflügen zu beseitigen (§ 2 Abs. 1 ThürPflanzAbfV).
Ist eine Beseitigung der pflanzlichen Abfälle, so wie sie anfallen, auf diese
Weise nicht möglich, sind sie möglichst durch eine geeignete mechanische
Behandlung, wie beispielsweise Häckseln oder Schreddern, aufzubereiten
(§ 2 Abs. 2 ThürPflanzAbfV).
Für pflanzliche Abfälle, die aufgrund des Pflanzenschutzgesetzes vom
06.02.2012 (BGBl. I S. 148, 1281) in der jeweils geltenden Fassung, einer
aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnung oder einer aufgrund dieser Vorschriften ergangenen behördlichen Verfügung durch Verbrennen zu vernichten sind (Beseitigung von kranken Pflanzenabfällen), ist
die zuständige Pflanzenschutzbehörde, die Thüringer Landesanstalt für
Landwirtschaft, Referat Pflanzenschutz, Kühnhäuser Str. 10, 99096 Erfurt,
unter Telefon: 0361 / 55068112 zu kontaktieren.
Brauchtumsfeuer sowie die Verwendung von Brennholz (trockenes Holz)
zum Kochen oder Grillen oder als Licht- und Wärmequelle in Brenn- und
Feuerschalen oder bei ordnungsrechtlich zugelassenen Lagerfeuern sind
weiterhin möglich. Sie sind aus abfallrechtlicher Sicht zulässig, sofern diese
nicht zu Gefahren oder Belästigungen führen.
In diesen Fällen informieren Sie sich bitte über weitere Anforderungen bei
der jeweils örtlich zuständigen Ordnungsbehörde ihrer Stadt oder Gemeinde. Im Einzelfall kann die zuständige Behörde gemäß § 7 ThürPflanzAbfV
i.V.m § 28 Abs. 2 KrWG unter dem Vorbehalt des Widerrufs Ausnahmen zur
Beseitigung von pflanzlichen Abfällen außerhalb zugelassener Abfallbeseitigungsanlagen zulassen, wenn dadurch das Wohl der Allgemeinheit nicht
beeinträchtigt wird.
In der Regel können Ausnahmen nur zugelassen werden, wenn keine Eigenverwertung der pflanzlichen Abfälle stattfindet und eine Überlassung an den
öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Abfallwirtschaftszweckverband
Ostthüringen – AWV) nicht zumutbar ist.
Die zuständige untere Abfallbehörde entscheidet auf entsprechenden
schriftlichen Antrag, ob eine Ausnahme möglich ist. Die Ausnahmeentscheidung stellt für den Antragsteller eine kostenpflichtige Entscheidung - auch
im Falle der Ablehnung - dar. Hierbei ist eine gesetzliche Rahmengebühr
von 100,- Euro bis 3.000,- Euro vorgegeben.
Als in der Regel deutlich kostengünstigere Variante besteht im Landkreis
Greiz neben dem System „Biotonne“ auch die Möglichkeit, Bioabfälle, d. h.
auch trockenen Baum- und Strauchschnitt an den öffentlich-rechtlichen
Entsorgungsträger (Abfallwirtschaftszweckverband Ostthüringen – AWV)
abzugeben. Der AWV bietet die Möglichkeit zur ganzjährigen Anlieferung
von Grünschnitt auf den Recyclinghöfen an. In den Monaten März und November erfolgt die kostenlose Annahme von 1 m3 Grünschnitt. Mit der
„Grünschnittkarte“ für 12,- € pro Jahr kann Grünschnitt in Mengen bis ein
Kubikmeter pro Anlieferung abgegeben werden, so oft man möchte. Möglich ist auch die Bestellung eines Containers zur Abholung. Aktuelle Informationen hierzu können telefonisch unter 0365 / 8332111 erfragt oder im
Internet unter www.awv-ot.de abgerufen werden.
Weiterführende Informationen zur Verwertung oder Beseitigung von Pflanzenabfällen finden Sie unter: www.thueringen.de/th8/tmuen/umwelt/Abfall/
entsorgung/pflanzlich/index.aspx
Dort ist auch ein Merkblatt des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie
und Naturschutz (TMUEN) abrufbar.
Quelle: Landratsamt Greiz, Untere Abfallbehörde
Information des Bürgermeisters
Ankündung
einer Informationsveranstaltung
Am Montag, dem 11.04.2016, findet um 18:00 Uhr im Bürgerhaus der Stadt Weida, Neustädter Straße 2 eine Informationsveranstaltung zum Thema „Zukunft der Talsperre Weida“
statt.
Staatssekretär Olaf Möller vom Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz und die Vertreter der Thüringer
Fernwasserversorgung sowie der Thüringer Landesanstalt für
Umwelt und Geologie werden zum Stand der Planungen in
Bezug auf die sanierungsbedürftige Talsperre und insbesondere zu den Auswirkungen auf den Hochwasserschutz in Weida berichten und für eine anschließende Diskussionsrunde
zur Verfügung stehen.
gez. Beyer
Bürgermeister
Sportnotizen
25. Hallenfußball – Stadtmeisterschaft
... am 1. März 2016 in der Turnhalle der Grundschule Liebsdorf in Weida in
Zahlen kurz und knapp:
• 3 Klassenstufen aus 3 Schulen,
• 11 Mannschaften und 66 Spieler/innen,
• 22 Spiele und 79 Tore
… und jede Schule verteidigt den Wanderpokal vom Vorjahr.
Die Ergebnisse: Klasse 5/6:
1. Platz: Gymnasium 6
2. Platz: Gymnasium 5
3. Platz: Ronneburg 6
Klasse 7/8:
1. Platz: Gymnasium 8
2. Platz: Gymnasium 7
3. Platz: RS „Max Greil“ 7
Klasse 9/10:
1. Platz: RS „Max Greil“ 10
2. Platz: Gymnasium 10
3. Platz: Gymnasium 9
Glückwunsch und vier Randnotizen noch am Schluss:
• sehr belebend war der Gastauftritt der Ronneburger bei den „Jüngsten“,
• schadlos hielt sich die Achte vom Gymi mit nur einem Gegentreffer beim
„Mittelalter“,
• unheimlich fair und spannend verlief das Turnier bei den „Ältesten“
und
• souverän meisterte das dreistündige Turnier zum Ausklang der Hallensaison 2015/16 wieder einmal mehr die Turnier- und Spielleitung um Verena
Zimmermann und Schiedrichter-Urgestein Dieter Eisel.
Seit 11 Jahren „an einem Strang“
ziehen die Weidaer Sportvereine in der Interessengemeinschaft (IG) Sport.
Und nach dem Beitritt von Blau Weiß 90 Steinsdorf mit 37 Sportler/innen im
letzten Jahr kommen nun noch einmal 52 Gleichgesinnte vom Hohenölsener SV dazu.
Damit steigt die Mitgliederzahl der IG Sport auf 845 Aktive/Nichtaktive, was
zur Folge hat, dass jeder zehnte Weidaer bewusst oder auch
unbewusst Mitglied in dieser
Interessengemeinschaft ist.
Der Vorsitzende des Jugend-,
Kultur- und Sozialausschusses, Herr Raths (l.) besiegelte
in der Sitzung der IG Sport am
3.03.2016 im Sportlerheim mit
einem symbolischen Handschlag mit den Sportfreunden
Benkert und Breul (r.) den
„Schulterschluss“ mit den Hohenölsener Sportfreunden.
Die wiederum haben nun wie die anderen Vereine Anspruch auf vorzugsweise kostenlose Sportstätten-Nutzung und Nachwuchsförderung aus den
Mitgliedsbeiträgen. Diesen Beitrag in Höhe von 1,- € pro Mitglied und Monat - Kinder und Jugendliche zahlen nur 0,80 € - müssen die Neu-Weidaer
jedoch nicht bezahlen, da sie ihre schmucke Sportstätte im OT Hohenölsen
selbst bewirtschaften. Viel wichtiger als alles Geld sind jedoch das Solidarprinzip der Mitgliedsvereine und deren gemeinsame Sprache, wenn es um
die sportlichen Geschicke der Osterburgstadt geht.
Dazu gehört auch die „Initiative Kunstrasen“ im Sportpark „Roter Hügel“
in Weida, für die die Hohenölsener, als „Einstand“ sozusagen, gleich mal
60,- € spendeten, verbunden mit der berechtigten Hoffnung, in den Wintermonaten und vor allem in absehbarer Zeit mehr als nur einen Quadratmeter
nutzen zu können. Der FC Thüringen Weida und die anderen Vereine sagen
danke und versprechen, nicht aufzugeben. Weitere Aktionen werden folgen,
so die Neuauflage des Riesen-Tischfußballspiels am 21. Mai zur Eröffnung
der Freibadsaison 2016.
Dabei wird die Startgebühr wieder auf das Spendenkonto wandern, auf
dem mittlerweile 27.734 Euro eingezahlt sind.
Wer sich dort bereits heute schon verewigt hat und warum auch Sie es tun
sollten, erfahren Sie unter www.kunstrasen-weida.de. Helfen Sie mit, denn
es lohnt sich für uns und unsere Stadt.
Amtsblatt Seite 3
Geburtstage / Jubiläen
Am 12. März feierten die Eheleute Christa und
Uwe Flemming ihre Goldene Hochzeit.
Dazu gratuliert Ihnen die Stadtverwaltung
nachträglich sehr herzlich.
Wir gratulieren allen Senioren, die in den vergangenen
zwei Wochen Geburtstag hatten, insbesondere
Herrn Kurt Schmutzler zum 90. und
Herrn Eberhard Rüdiger zum 80. Geburtstag.
Wir wünschen allen Ehe- und Altersjubilaren viel Gesundheit
und alles Gute.
Neues aus den Partnerstädten
Öffentliche Ausschreibung
Schlichten ist besser als Richten
Amt der stellvertretenden Schiedsperson zu besetzen
Die Schiedsstelle kann in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche (das sind zum Beispiel Nachbar- und Mietrechtsstreitigkeiten) und über nicht vermögensrechtliche Ansprüche wegen Verletzung
der persönlichen Ehre (zum Beispiel Ansprüche auf Entschuldigung wegen
einer Beleidigung, auf Widerruf unwahrer Erklärungen oder auf Unterlassung
zukünftiger Handlungen) angerufen werden. Die Schiedsstelle ist außerdem
für „kleine“ Strafsachen zuständig. Die Strafverfolgung ist zwar grundsätzlich Sache des Staates, aber in manchen persönlichen Angelegenheiten und
Streitigkeiten im engeren Lebensbereich kann vor dem Klageweg bei der
ordentlichen Gerichtsbarkeit die Schiedsstelle angerufen werden.
Solche Privatklagesachen sind unter anderem: Hausfriedensbruch • Sachbeschädigung • Beleidigung • Körperverletzung • Bedrohung
Die Aufgaben der Schiedsstelle werden von ehrenamtlichen Schiedspersonen wahrgenommen, die für das Land Thüringen tätig sind. Sie werden vom
Stadt- bzw. Gemeinderat für die Dauer von fünf Jahren gewählt und danach
vom Direktor des zuständigen Amtsgerichtes auf ihr Amt verpflichtet. Das
Amt des Schiedsmanns/der Schiedsfrau knüpft an alte Rechtstraditionen
an, die bis in das 19. Jahrhundert zurückreichen. Es wird von Frauen und
Männern ausgefüllt, die in der Regel zwischen 25 und 70 Jahre alt sind und
ihrem Charakter und ihrer Berufs- und Lebenserfahrungen nach besonders
dafür geeignet sind. Die Schiedspersonen sind Bürgerinnen und Bürger ihrer Gemeinde. Bei Wegzug verlieren sie ihr Ehrenamt. So geschehen bei der
ehemaligen stellvertretenden Schiedsperson aus der Gemeinde Crimla.
Für die gemeinsame Schiedsstelle Weida / Crimla ist somit
das Amt der stellvertretenden Schiedsperson neu zu besetzen.
Nach der Durchführungsverordnung zum Thüringer Gesetz über die Schiedsstellen in den Gemeinden machen die Stadt Weida und die Gemeinde Crimla die anstehende Besetzung hiermit öffentlich bekannt und rufen zur Bewerbung für das Schiedsamt auf.
Die Bewerbung kann formlos, persönlich oder schriftlich, per Brief, Fax oder
E-Mail, aber nicht fernmündlich, bis zum 31. März 2016 eingereicht werden
an die Stadtverwaltung, Hauptamt, z. Hd. Herrn E.-J. Müller, Markt 1, 07570
Weida. Telefonische Auskünfte werden unter 036603 – 54130 gern gegeben.
gez. Beyer – Bürgermeister
gez. Voigtmann – Bürgermeisterin
Mitteilungen
Beschlüsse der Verbandsausschusssitzung
des Zweckverbandes Wasser/Abwasser
Mittleres Elstertal vom 14.03.2016
008/16
Bürgermeister Werner Beyer reiste am 2. März nach Neu-Isenburg und
nahm an der feierlichen Amtseinführung seines Kollegen Herbert Hunkel
in der Hugenottenhalle teil.
Bürgermeister Hunkel tritt seine zweite Amtszeit an, nachdem er im Herbst
2015 mit 77,4 % der Wählerstimmen im Amt bestätigt worden war.
Kommunalwahl in Hessen
Wahlergebnis bedeutet das Ende für die CDU-FDP-FWG-Koalition
In Neu-Isenburg fanden am 6. März Kommunalwahlen bei einer Wahlbeteiligung von nur 40,4 % statt. Erstmals bewarb sich auch die
rechtskonservative „Alternative für Deutschland“ (AfD) um Mandate in
der Stadtverordnetenversammlung, erreichte auf Anhieb 12,5 Prozent
und wurde damit drittstärkste Kraft. Die anderen Parteien erreichten
folgende Ergebnisse: CDU 36,8 %, SPD 23,5 %, GRÜNE 11,9 %,
FDP 7,2%, Die Linke 4,8 %, FWG 3,2 %.
Die Sitzverteilung (45) im neuen Stadtparlament unserer Partnerstadt,
das am 13. April zur konstituierenden Sitzung zusammenkommt,
sieht wie folgt aus: CDU 17 (- 3), SPD 11 (- 2), AfD 6 (+ 6), Grüne 5 (- 4),
FDP 3 (+ 1), Die Linke 2 (+ 2) und FWG 1 (- 1).
Vor dem Ersten Stadtrat und CDU-Stadtverbandsvorsitzenden Stefan
Schmitt liegt viel Arbeit, will er doch bis Mitte April ein neues Bündnis
schmieden. „Die Union spricht mit allen Parteien und Wählergruppen
über eine Mehrheitsbildung nur nicht mit den Linken und der AfD“,
sagte er.
Amtsblatt Seite 4
Der Verbandsausschuss beschließt:
1. Die Firma Umwelttechnik und Wasserbau GmbH, Niederlassung Jena, Am Stein 50, 07768 Kahla erhält für die Durchführung der Investitionsmaßnahme Ertüchtigung Hochbehälter
Forstwolfersdorf, Los 1: Baulicher Teil den Vergabezuschlag.
2. Die Vergabesumme für die Durchführung der Investitionsmaßnahme Ertüchtigung Hochbehälter Forstwolfersdorf, Los 1:
Baulicher Teil in Höhe von 451.361,52 € brutto.
009/16 Der Verbandsausschuss beschließt:
1. Die Firma Vogtländische Straßen-, Tief- und Rohrleitungsbau
GmbH, August-Bebel-Str. 4, 08228 Rodewisch erhält für die
Durchführung der Investitionsmaßnahme Umsetzung Generalentwässerungsplan Ronneburg, Teilprojekt 2.1, Regenbecken Mozartstraße Ronneburg den Vergabezuschlag.
2. Die Vergabesumme für die Durchführung der Investitionsmaßnahme Umsetzung Generalentwässerungsplan Ronneburg,
Teilprojekt 2.1, Regenbecken Mozartstraße Ronneburg in Höhe von 906.696,74 € brutto.
Die Anlagen liegen zur Einsichtnahme in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes Wasser/Abwasser Mittleres Elstertal, De-Smit-Straße 6 in 07545
Gera während der üblichen Dienststunden aus.
30. Buchenwaldgedenklauf
Gedenkmeeting am 7. April – Platz der Freiheit
Vor 71 Jahren endete der Zweite Weltkrieg. 71 Jahre ist es her, dass amerikanische Truppen im April auf Weimar vorrückten und entsetzt die Existenz
eines Konzentrationslagers der Nazis in unmittelbarer Nachbarschaft zu
Weimar zur Kenntnis nehmen mussten. Noch bevor sie für zahlreiche Lagerinsassen die Freiheit bringen konnten, wurden viele von ihnen auf so
genannte Evakuierungsmärsche – in Wahrheit Todesmärsche – geschickt.
Einer davon nahm im April 1945 in Weida sein Ende. Und so ist auch Weida
jedes Jahr im April die Schlussstation des Buchenwaldgedenklaufs. Dieser
wird im Jahr 2016 bereits zum 30. Mal vom Thüringer Verband der Verfolgten des Naziregimes / Bund der Antifaschisten (VdN/BdA e.V.) veranstaltet
und beginnt am Donnerstag, dem 7. April 2016, in Bad Köstritz. Zur
Schlusskundgebung um 18.00 Uhr am Gedenkstein auf dem Platz der Freiheit wird hiermit öffentlich eingeladen.
Redner ist der Geraer Stadtrat Günter Domkowsky.
Die Stadt Weida unterstützt den Veranstalter seit Jahren in seinem Bemühen, die Erinnerung wach zu halten und an die Opfer zu denken.