19. MÄRZ 2016 • 23. JAHRGANG • 5. AUSGABE (NR. 487) AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN UND MITTEILUNGEN DER STADT WEIDA Kultur- und Veranstaltungstipps Sonntag, 20. März 09:00 Uhr Turnhalle des Georg-Samuel-Dörffel-Gymnasiums Kreisjugendspiele Taekwondo 09:00 Uhr Kammerer-Turnhalle Tischtennis-Minimeisterschaft – Bezirk Montag, 21. März 19:00 Uhr Bürgerhaus Verkehrsteilnehmerschulung Die Regeln der Straßenverkehrsordnung mal wieder auffrischen ... Donnerstag, 24. März 10:00 Uhr Osterburg, Brunnen im Innenhof Osterbrunnenschmücken Viele kleine und einige große Burgbesucher schmücken das Birkengrün mit bunten Ostereiern. Samstag, 26. März und Ostersonntag, 27. März 10:00 bis Osterburg 18:00 Uhr Ostern in der Osterburg Traditioneller Handwerker- und Händlermarkt Ostersonntag, 27. März 08:00 Uhr Treff: Markt in Weida Osterspaziergang MDR-Wandertag in Münchenbernsdorf Die Ortsgruppe Weida des Rennsteigvereins 1896 e.V. lädt zum Mitwandern ein. Freitag, 1. April 19:00 Uhr Osterburg, Künstleratelier im Neuen Schloss „Totentanz“ – eine Ausstellung von Frank Lohse Sonntag, 10. April 19:00 Uhr Osterburg, Balkensaal Benimm ist wieder in … „Heiterer Knigge-Abend“ Ein Mix aus Vortrag, Talk und Comedy mit Knigge-Trainerin Bea Müller Eintrittskarten für städtische Veranstaltungen gibt es in der Regel im Vorverkauf in der Weida-Information im Rathaus und kurz vor Veranstaltungsbeginn. Veranstaltungen in Weida Informationen über Veranstaltungen bis zum 10. April 2016 Die Lohgerberei „Friedrich Francke“ ist donnerstags bis sonntags und an Feiertagen von 10 bis 16 Uhr geöffnet. Für die Osterburg gelten vom 18. März bis zum 3. April 2016 Sonderöffnungszeiten. In dieser Zeit ist die Burg wegen der Veranstaltungen zum Osterpfad täglich von 10 bis 18 Uhr geöffnet. Besuchen Sie auch die anderen Veranstaltungen entlang des Osterpfads-Thüringen-Sachsen vom 19. März bis zum 2. April 2016 in Niederalbersdorf, Wolfersdorf, Berga/E., Waltersdorf, Greiz, Neumark, Fraureuth und Weida. Infos unter: www.osterpfad-thueringen-sachsen.de. Seit dem 4. März sind zwei neue Ausstellungen zu sehen. Die Jahresausstellung „Die Osterburg in Zeit und Raum“ wird in der Remise und die Kunstausstellung „Martin Jahn – Zeichnungen und Gouachen aus fünf Jahrzehnten“ in der Galerie im Alten Schloss gezeigt. Ostern steht vor der Tür, aber was versteckt der Osterhase? Vielleicht wollen Sie ein paar schöne Stunden verschenken zum kleinen Preis mit einer 12-er Geldwertkarte fürs Freibad Weida, denn der nächste Sommer kommt bestimmt? Erhältlich sind die neuen, sehr dekorativen Gutscheine für 25,- (ermäßigt) bzw. 35,- Euro ab 22. März in der Weida-Information. Amtsblatt Seite 1 Stadtrat Weida Abstimmungsergebnis: 15 Ja-Stimmen 2 Nein-Stimmen Entspricht: Mehrheitlich angenommen 1 Enthaltung Der Stadtrat der Stadt Weida hat in seiner 11. Sitzung am 25.02.2016 folgende Beschlüsse gefasst: Vergabe Leasingvertrag für das Dienstfahrzeug des Bürgermeisters (Beschluss-Nummer: 009-6/2016) Abstimmungsergebnis: 2 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen 16 Ja-Stimmen Entspricht: Mehrheitlich angenommen Stadtentwicklung Anpassung und Teil-Rückbau des städtischen Immobilienbestandes im Stadtgebiet Weida Abstimmungsergebnis über den Antrag von Frau Smieskol zur Verweisung der Vorlage 001-6/2016 in die Ausschüsse: 12 Ja-Stimmen 4 Nein-Stimmen 2 Enthaltungen Entspricht: Mehrheitlich angenommen Prüfungsbericht über die überörtliche Prüfung der Bewirtschaftung des Kommunalwaldes – zur Kenntnisnahme Erbbaupachtvertrag der Kindertagesstätte „Freundschaft“ in Weida (Beschluss-Nummer: 002-6/2016) Beschluss: Die Mitglieder des Stadtrates beschließen, den a) Erbbaupachtvertrag mit der Johanniter-Unfall-Hilfe um weitere 25 Jahre beginnend zum 01.01.2021 zu verlängern und b) der Johanniter-Unfall-Hilfe den Erbbauzins in Höhe von monatlich 1.073,71 € weiterhin zu erlassen, solange diese die Betreibung des Objektes gemäß bestehenden Erbbaupachtvertrages und der Betreiber-Vereinbarung garantiert und den Erbbauzinserlass mittels Investitionen in gleicher Höhe aller 5 Jahre nachweisen kann. Abstimmungsergebnis: 18 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen Entspricht: Einstimmig angenommen Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2012 (Beschluss-Nummer: 003-6/2016) Beschluss: Die Mitglieder des Stadtrates beschließen die Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2012. Abstimmungsergebnis: 16 Ja-Stimmen 2 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen Entspricht: Mehrheitlich angenommen Entlastung des Bürgermeisters und der Beigeordneten, soweit diese den Bürgermeister vertreten haben, für das Haushaltsjahr 2012 (Beschluss-Nummer: 004-6/2016) Beschluss: Die Mitglieder des Stadtrates beschließen die Entlastung des Bürgermeisters und der Beigeordneten, soweit diese den Bürgermeister vertreten haben, für das Haushaltsjahr 2012. Abstimmungsergebnis: 15 Ja-Stimmen 2 Nein-Stimmen 1 Enthaltung Entspricht: Mehrheitlich angenommen Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2013 (Beschluss-Nummer: 005-6/2016) Beschluss: Die Mitglieder des Stadtrates beschließen die Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2013. Abstimmungsergebnis: 16 Ja-Stimmen 2 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen Entspricht: Mehrheitlich angenommen Entlastung des Bürgermeisters und der Beigeordneten, soweit diese den Bürgermeister vertreten haben, für das Haushaltsjahr 2013 (Beschluss-Nummer: 006-6/2016) Beschluss: Die Mitglieder des Stadtrates beschließen die Entlastung des Bürgermeisters und der Beigeordneten, soweit diese den Bürgermeister vertreten haben, für das Haushaltsjahr 2013. Abstimmungsergebnis: 2 Nein-Stimmen 1 Enthaltung 15 Ja-Stimmen Entspricht: Mehrheitlich angenommen Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2014 (Beschluss-Nummer: 007-6/2016) Beschluss: Die Mitglieder des Stadtrates beschließen die Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2014. Abstimmungsergebnis: 2 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen 16 Ja-Stimmen Entspricht: Mehrheitlich angenommen Entlastung des Bürgermeisters und der Beigeordneten, soweit diese den Bürgermeister vertreten haben, für das Haushaltsjahr 2014. (Beschluss-Nummer: 008-6/2016) Beschluss: Die Mitglieder des Stadtrates beschließen die Entlastung des Bürgermeisters und der Beigeordneten, soweit diese den Bürgermeister vertreten haben, für das Haushaltsjahr 2014. Amtsblatt Seite 2 Die Mitglieder des Stadtrates nehmen den Prüfungsbericht über die überörtliche Prüfung der Bewirtschaftung des Kommunalwaldes zur Kenntnis. Grundstücksangelegenheiten Tausch einer Teilfläche aus dem Flurstück 902/22 der Flur 8 der Gemarkung Weida mit einer Teilfläche vom Flurstück 909/5 der Flur 8 der Gemarkung Weida (Beschluss-Nummer: 010-6/2016) Abstimmungsergebnis: 18 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen Entspricht: Einstimmig angenommen Verkauf einer Teilfläche aus den Flurstücken 146 und 146/1 der Flur 1 der Gemarkung Weida (Beschluss-Nummer: 011-6/2016) Abstimmungsergebnis: 16 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 2 Enthaltungen Entspricht: Mehrheitlich angenommen Verkauf der Flurstücke 208/1 und 208/3 der Flur 1 der Gemarkung Weida (Beschluss-Nummer: 012-6/2016) Abstimmungsergebnis: 18 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen Entspricht: Einstimmig angenommen Vergabe von Bauleistungen – Sicherung Markt 4/Poststraße 1; 3. BA Los 9: Baumeisterarbeiten (Beschluss-Nummer: 013-6/2016) Abstimmungsergebnis: 16 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 2 Enthaltungen Entspricht: Mehrheitlich angenommen Vergabe von Bauleistungen - Fußgängerbrücke über die Weida an der Valentinsmühle Los 1: Baumeisterarbeiten (Beschluss-Nummer: 014-6/2016) Abstimmungsergebnis: 18 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen Entspricht: Einstimmig angenommen Vergabe von Bauleistungen - Fußgängerbrücke über die Weida an der Valentinsmühle Los 2: Stahlbauarbeiten (Beschluss-Nummer: 015-6/2016) Abstimmungsergebnis: 0 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen 18 Ja-Stimmen Entspricht: Einstimmig angenommen Vergabe von Bauleistungen - Fußgängerbrücke über die Weida an der Valentinsmühle Los 3: Holzbauarbeiten (Beschluss-Nummer: 016-6/2016) Abstimmungsergebnis: 3 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen 15 Ja-Stimmen Entspricht: Mehrheitlich angenommen gez. Mattisseck Vorsitzende des Stadtrates Amtliche Bekanntmachung Information zum Verbrennungsverbot von trockenem Baum- und Strauchschnitt Mit der letzten Änderung der Thüringer Pflanzenabfall-Verordnung wurde die bisher bestehende Möglichkeit, mittels Allgemeinverfügung die ausnahmsweise Beseitigung von trockenem Baum- und Strauchschnitt durch Verbrennen zu erlauben, ersatzlos gestrichen. Damit ist für die Allgemeinverfügung des Landkreises Greiz zum Verbrennen von trockenem Baumund Strauchschnitt vom 28.02.2011 die Rechtsgrundlage entfallen. Sie wurde durch die Allgemeinverfügung vom 19.01.2016 (veröffentlicht im Amtsblatt für den Landkreis Greiz, Jahrgang 23, Nr. 2 vom 06.02.2016, S. 17) aufgehoben. Ein Verbrennen von trockenem Baum- und Strauchschnitt und sonstigen pflanzlichen Abfällen zum Zweck der Beseitigung ist seit 2016 verboten. Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz sind Bioabfälle bundesweit getrennt zu sammeln und zu verwerten. Weitere Informationen zur Verwertung und Beseitigung von pflanzlichen Abfällen Die Thüringer Pflanzenabfallverordnung in der novellierten Fassung regelt nunmehr die Art und Weise der Beseitigung pflanzlicher Abfälle, die auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Grundstücken, in Parks, Grünanlagen und auf Friedhöfen oder in sonstiger Weise anfallen. Demnach sind pflanzliche Abfälle im Rahmen der Nutzung dieser Grundstücke durch Verrotten, insbesondere durch Liegenlassen, Untergraben oder Unterpflügen zu beseitigen (§ 2 Abs. 1 ThürPflanzAbfV). Ist eine Beseitigung der pflanzlichen Abfälle, so wie sie anfallen, auf diese Weise nicht möglich, sind sie möglichst durch eine geeignete mechanische Behandlung, wie beispielsweise Häckseln oder Schreddern, aufzubereiten (§ 2 Abs. 2 ThürPflanzAbfV). Für pflanzliche Abfälle, die aufgrund des Pflanzenschutzgesetzes vom 06.02.2012 (BGBl. I S. 148, 1281) in der jeweils geltenden Fassung, einer aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnung oder einer aufgrund dieser Vorschriften ergangenen behördlichen Verfügung durch Verbrennen zu vernichten sind (Beseitigung von kranken Pflanzenabfällen), ist die zuständige Pflanzenschutzbehörde, die Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft, Referat Pflanzenschutz, Kühnhäuser Str. 10, 99096 Erfurt, unter Telefon: 0361 / 55068112 zu kontaktieren. Brauchtumsfeuer sowie die Verwendung von Brennholz (trockenes Holz) zum Kochen oder Grillen oder als Licht- und Wärmequelle in Brenn- und Feuerschalen oder bei ordnungsrechtlich zugelassenen Lagerfeuern sind weiterhin möglich. Sie sind aus abfallrechtlicher Sicht zulässig, sofern diese nicht zu Gefahren oder Belästigungen führen. In diesen Fällen informieren Sie sich bitte über weitere Anforderungen bei der jeweils örtlich zuständigen Ordnungsbehörde ihrer Stadt oder Gemeinde. Im Einzelfall kann die zuständige Behörde gemäß § 7 ThürPflanzAbfV i.V.m § 28 Abs. 2 KrWG unter dem Vorbehalt des Widerrufs Ausnahmen zur Beseitigung von pflanzlichen Abfällen außerhalb zugelassener Abfallbeseitigungsanlagen zulassen, wenn dadurch das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird. In der Regel können Ausnahmen nur zugelassen werden, wenn keine Eigenverwertung der pflanzlichen Abfälle stattfindet und eine Überlassung an den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Abfallwirtschaftszweckverband Ostthüringen – AWV) nicht zumutbar ist. Die zuständige untere Abfallbehörde entscheidet auf entsprechenden schriftlichen Antrag, ob eine Ausnahme möglich ist. Die Ausnahmeentscheidung stellt für den Antragsteller eine kostenpflichtige Entscheidung - auch im Falle der Ablehnung - dar. Hierbei ist eine gesetzliche Rahmengebühr von 100,- Euro bis 3.000,- Euro vorgegeben. Als in der Regel deutlich kostengünstigere Variante besteht im Landkreis Greiz neben dem System „Biotonne“ auch die Möglichkeit, Bioabfälle, d. h. auch trockenen Baum- und Strauchschnitt an den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Abfallwirtschaftszweckverband Ostthüringen – AWV) abzugeben. Der AWV bietet die Möglichkeit zur ganzjährigen Anlieferung von Grünschnitt auf den Recyclinghöfen an. In den Monaten März und November erfolgt die kostenlose Annahme von 1 m3 Grünschnitt. Mit der „Grünschnittkarte“ für 12,- € pro Jahr kann Grünschnitt in Mengen bis ein Kubikmeter pro Anlieferung abgegeben werden, so oft man möchte. Möglich ist auch die Bestellung eines Containers zur Abholung. Aktuelle Informationen hierzu können telefonisch unter 0365 / 8332111 erfragt oder im Internet unter www.awv-ot.de abgerufen werden. Weiterführende Informationen zur Verwertung oder Beseitigung von Pflanzenabfällen finden Sie unter: www.thueringen.de/th8/tmuen/umwelt/Abfall/ entsorgung/pflanzlich/index.aspx Dort ist auch ein Merkblatt des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz (TMUEN) abrufbar. Quelle: Landratsamt Greiz, Untere Abfallbehörde Information des Bürgermeisters Ankündung einer Informationsveranstaltung Am Montag, dem 11.04.2016, findet um 18:00 Uhr im Bürgerhaus der Stadt Weida, Neustädter Straße 2 eine Informationsveranstaltung zum Thema „Zukunft der Talsperre Weida“ statt. Staatssekretär Olaf Möller vom Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz und die Vertreter der Thüringer Fernwasserversorgung sowie der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie werden zum Stand der Planungen in Bezug auf die sanierungsbedürftige Talsperre und insbesondere zu den Auswirkungen auf den Hochwasserschutz in Weida berichten und für eine anschließende Diskussionsrunde zur Verfügung stehen. gez. Beyer Bürgermeister Sportnotizen 25. Hallenfußball – Stadtmeisterschaft ... am 1. März 2016 in der Turnhalle der Grundschule Liebsdorf in Weida in Zahlen kurz und knapp: • 3 Klassenstufen aus 3 Schulen, • 11 Mannschaften und 66 Spieler/innen, • 22 Spiele und 79 Tore … und jede Schule verteidigt den Wanderpokal vom Vorjahr. Die Ergebnisse: Klasse 5/6: 1. Platz: Gymnasium 6 2. Platz: Gymnasium 5 3. Platz: Ronneburg 6 Klasse 7/8: 1. Platz: Gymnasium 8 2. Platz: Gymnasium 7 3. Platz: RS „Max Greil“ 7 Klasse 9/10: 1. Platz: RS „Max Greil“ 10 2. Platz: Gymnasium 10 3. Platz: Gymnasium 9 Glückwunsch und vier Randnotizen noch am Schluss: • sehr belebend war der Gastauftritt der Ronneburger bei den „Jüngsten“, • schadlos hielt sich die Achte vom Gymi mit nur einem Gegentreffer beim „Mittelalter“, • unheimlich fair und spannend verlief das Turnier bei den „Ältesten“ und • souverän meisterte das dreistündige Turnier zum Ausklang der Hallensaison 2015/16 wieder einmal mehr die Turnier- und Spielleitung um Verena Zimmermann und Schiedrichter-Urgestein Dieter Eisel. Seit 11 Jahren „an einem Strang“ ziehen die Weidaer Sportvereine in der Interessengemeinschaft (IG) Sport. Und nach dem Beitritt von Blau Weiß 90 Steinsdorf mit 37 Sportler/innen im letzten Jahr kommen nun noch einmal 52 Gleichgesinnte vom Hohenölsener SV dazu. Damit steigt die Mitgliederzahl der IG Sport auf 845 Aktive/Nichtaktive, was zur Folge hat, dass jeder zehnte Weidaer bewusst oder auch unbewusst Mitglied in dieser Interessengemeinschaft ist. Der Vorsitzende des Jugend-, Kultur- und Sozialausschusses, Herr Raths (l.) besiegelte in der Sitzung der IG Sport am 3.03.2016 im Sportlerheim mit einem symbolischen Handschlag mit den Sportfreunden Benkert und Breul (r.) den „Schulterschluss“ mit den Hohenölsener Sportfreunden. Die wiederum haben nun wie die anderen Vereine Anspruch auf vorzugsweise kostenlose Sportstätten-Nutzung und Nachwuchsförderung aus den Mitgliedsbeiträgen. Diesen Beitrag in Höhe von 1,- € pro Mitglied und Monat - Kinder und Jugendliche zahlen nur 0,80 € - müssen die Neu-Weidaer jedoch nicht bezahlen, da sie ihre schmucke Sportstätte im OT Hohenölsen selbst bewirtschaften. Viel wichtiger als alles Geld sind jedoch das Solidarprinzip der Mitgliedsvereine und deren gemeinsame Sprache, wenn es um die sportlichen Geschicke der Osterburgstadt geht. Dazu gehört auch die „Initiative Kunstrasen“ im Sportpark „Roter Hügel“ in Weida, für die die Hohenölsener, als „Einstand“ sozusagen, gleich mal 60,- € spendeten, verbunden mit der berechtigten Hoffnung, in den Wintermonaten und vor allem in absehbarer Zeit mehr als nur einen Quadratmeter nutzen zu können. Der FC Thüringen Weida und die anderen Vereine sagen danke und versprechen, nicht aufzugeben. Weitere Aktionen werden folgen, so die Neuauflage des Riesen-Tischfußballspiels am 21. Mai zur Eröffnung der Freibadsaison 2016. Dabei wird die Startgebühr wieder auf das Spendenkonto wandern, auf dem mittlerweile 27.734 Euro eingezahlt sind. Wer sich dort bereits heute schon verewigt hat und warum auch Sie es tun sollten, erfahren Sie unter www.kunstrasen-weida.de. Helfen Sie mit, denn es lohnt sich für uns und unsere Stadt. Amtsblatt Seite 3 Geburtstage / Jubiläen Am 12. März feierten die Eheleute Christa und Uwe Flemming ihre Goldene Hochzeit. Dazu gratuliert Ihnen die Stadtverwaltung nachträglich sehr herzlich. Wir gratulieren allen Senioren, die in den vergangenen zwei Wochen Geburtstag hatten, insbesondere Herrn Kurt Schmutzler zum 90. und Herrn Eberhard Rüdiger zum 80. Geburtstag. Wir wünschen allen Ehe- und Altersjubilaren viel Gesundheit und alles Gute. Neues aus den Partnerstädten Öffentliche Ausschreibung Schlichten ist besser als Richten Amt der stellvertretenden Schiedsperson zu besetzen Die Schiedsstelle kann in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche (das sind zum Beispiel Nachbar- und Mietrechtsstreitigkeiten) und über nicht vermögensrechtliche Ansprüche wegen Verletzung der persönlichen Ehre (zum Beispiel Ansprüche auf Entschuldigung wegen einer Beleidigung, auf Widerruf unwahrer Erklärungen oder auf Unterlassung zukünftiger Handlungen) angerufen werden. Die Schiedsstelle ist außerdem für „kleine“ Strafsachen zuständig. Die Strafverfolgung ist zwar grundsätzlich Sache des Staates, aber in manchen persönlichen Angelegenheiten und Streitigkeiten im engeren Lebensbereich kann vor dem Klageweg bei der ordentlichen Gerichtsbarkeit die Schiedsstelle angerufen werden. Solche Privatklagesachen sind unter anderem: Hausfriedensbruch • Sachbeschädigung • Beleidigung • Körperverletzung • Bedrohung Die Aufgaben der Schiedsstelle werden von ehrenamtlichen Schiedspersonen wahrgenommen, die für das Land Thüringen tätig sind. Sie werden vom Stadt- bzw. Gemeinderat für die Dauer von fünf Jahren gewählt und danach vom Direktor des zuständigen Amtsgerichtes auf ihr Amt verpflichtet. Das Amt des Schiedsmanns/der Schiedsfrau knüpft an alte Rechtstraditionen an, die bis in das 19. Jahrhundert zurückreichen. Es wird von Frauen und Männern ausgefüllt, die in der Regel zwischen 25 und 70 Jahre alt sind und ihrem Charakter und ihrer Berufs- und Lebenserfahrungen nach besonders dafür geeignet sind. Die Schiedspersonen sind Bürgerinnen und Bürger ihrer Gemeinde. Bei Wegzug verlieren sie ihr Ehrenamt. So geschehen bei der ehemaligen stellvertretenden Schiedsperson aus der Gemeinde Crimla. Für die gemeinsame Schiedsstelle Weida / Crimla ist somit das Amt der stellvertretenden Schiedsperson neu zu besetzen. Nach der Durchführungsverordnung zum Thüringer Gesetz über die Schiedsstellen in den Gemeinden machen die Stadt Weida und die Gemeinde Crimla die anstehende Besetzung hiermit öffentlich bekannt und rufen zur Bewerbung für das Schiedsamt auf. Die Bewerbung kann formlos, persönlich oder schriftlich, per Brief, Fax oder E-Mail, aber nicht fernmündlich, bis zum 31. März 2016 eingereicht werden an die Stadtverwaltung, Hauptamt, z. Hd. Herrn E.-J. Müller, Markt 1, 07570 Weida. Telefonische Auskünfte werden unter 036603 – 54130 gern gegeben. gez. Beyer – Bürgermeister gez. Voigtmann – Bürgermeisterin Mitteilungen Beschlüsse der Verbandsausschusssitzung des Zweckverbandes Wasser/Abwasser Mittleres Elstertal vom 14.03.2016 008/16 Bürgermeister Werner Beyer reiste am 2. März nach Neu-Isenburg und nahm an der feierlichen Amtseinführung seines Kollegen Herbert Hunkel in der Hugenottenhalle teil. Bürgermeister Hunkel tritt seine zweite Amtszeit an, nachdem er im Herbst 2015 mit 77,4 % der Wählerstimmen im Amt bestätigt worden war. Kommunalwahl in Hessen Wahlergebnis bedeutet das Ende für die CDU-FDP-FWG-Koalition In Neu-Isenburg fanden am 6. März Kommunalwahlen bei einer Wahlbeteiligung von nur 40,4 % statt. Erstmals bewarb sich auch die rechtskonservative „Alternative für Deutschland“ (AfD) um Mandate in der Stadtverordnetenversammlung, erreichte auf Anhieb 12,5 Prozent und wurde damit drittstärkste Kraft. Die anderen Parteien erreichten folgende Ergebnisse: CDU 36,8 %, SPD 23,5 %, GRÜNE 11,9 %, FDP 7,2%, Die Linke 4,8 %, FWG 3,2 %. Die Sitzverteilung (45) im neuen Stadtparlament unserer Partnerstadt, das am 13. April zur konstituierenden Sitzung zusammenkommt, sieht wie folgt aus: CDU 17 (- 3), SPD 11 (- 2), AfD 6 (+ 6), Grüne 5 (- 4), FDP 3 (+ 1), Die Linke 2 (+ 2) und FWG 1 (- 1). Vor dem Ersten Stadtrat und CDU-Stadtverbandsvorsitzenden Stefan Schmitt liegt viel Arbeit, will er doch bis Mitte April ein neues Bündnis schmieden. „Die Union spricht mit allen Parteien und Wählergruppen über eine Mehrheitsbildung nur nicht mit den Linken und der AfD“, sagte er. Amtsblatt Seite 4 Der Verbandsausschuss beschließt: 1. Die Firma Umwelttechnik und Wasserbau GmbH, Niederlassung Jena, Am Stein 50, 07768 Kahla erhält für die Durchführung der Investitionsmaßnahme Ertüchtigung Hochbehälter Forstwolfersdorf, Los 1: Baulicher Teil den Vergabezuschlag. 2. Die Vergabesumme für die Durchführung der Investitionsmaßnahme Ertüchtigung Hochbehälter Forstwolfersdorf, Los 1: Baulicher Teil in Höhe von 451.361,52 € brutto. 009/16 Der Verbandsausschuss beschließt: 1. Die Firma Vogtländische Straßen-, Tief- und Rohrleitungsbau GmbH, August-Bebel-Str. 4, 08228 Rodewisch erhält für die Durchführung der Investitionsmaßnahme Umsetzung Generalentwässerungsplan Ronneburg, Teilprojekt 2.1, Regenbecken Mozartstraße Ronneburg den Vergabezuschlag. 2. Die Vergabesumme für die Durchführung der Investitionsmaßnahme Umsetzung Generalentwässerungsplan Ronneburg, Teilprojekt 2.1, Regenbecken Mozartstraße Ronneburg in Höhe von 906.696,74 € brutto. Die Anlagen liegen zur Einsichtnahme in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes Wasser/Abwasser Mittleres Elstertal, De-Smit-Straße 6 in 07545 Gera während der üblichen Dienststunden aus. 30. Buchenwaldgedenklauf Gedenkmeeting am 7. April – Platz der Freiheit Vor 71 Jahren endete der Zweite Weltkrieg. 71 Jahre ist es her, dass amerikanische Truppen im April auf Weimar vorrückten und entsetzt die Existenz eines Konzentrationslagers der Nazis in unmittelbarer Nachbarschaft zu Weimar zur Kenntnis nehmen mussten. Noch bevor sie für zahlreiche Lagerinsassen die Freiheit bringen konnten, wurden viele von ihnen auf so genannte Evakuierungsmärsche – in Wahrheit Todesmärsche – geschickt. Einer davon nahm im April 1945 in Weida sein Ende. Und so ist auch Weida jedes Jahr im April die Schlussstation des Buchenwaldgedenklaufs. Dieser wird im Jahr 2016 bereits zum 30. Mal vom Thüringer Verband der Verfolgten des Naziregimes / Bund der Antifaschisten (VdN/BdA e.V.) veranstaltet und beginnt am Donnerstag, dem 7. April 2016, in Bad Köstritz. Zur Schlusskundgebung um 18.00 Uhr am Gedenkstein auf dem Platz der Freiheit wird hiermit öffentlich eingeladen. Redner ist der Geraer Stadtrat Günter Domkowsky. Die Stadt Weida unterstützt den Veranstalter seit Jahren in seinem Bemühen, die Erinnerung wach zu halten und an die Opfer zu denken.
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