Fischerei & Fischmarkt in Mecklenburg-Vorpommern 2/2015 – 15. Jahrgang Aktuelle Informationen aus Praxis, Forschung, Beratung und Verwaltung Schwerpunktthemen in diesem Heft sind: Kormoranbericht M-V 2014 Auswertung Heringssaison Freie Elbfischerin Kormoranstudie – Teilbericht Ernährung Vorwort Liebe Leserinnen und liebe Leser, nun ist es nach mehr als vierjähriger Feldforschung und mehrmonatiger „Geheimhaltung“ auch wissenschaftlich belegt: Kormorane fressen Fische, und davon nicht nur bzw. überwiegend wirtschaftlich „wertlose“ oder „unbedeutende“. Mit der in dieser Ausgabe veröffentlichten Kormoran-Studie; Teilbericht I „Ernährung des Kormorans und sein Einfluss auf die Fischbestände in den Küstengewässern Vorpommerns“ kann sich jeder Leser gründlich und ausführlich informieren. Von besonderem Interesse ist dabei sicherlich die Beeinträchtigung der Bestände des Zanders als einem hochwertigen Wirtschaftsfisch in Relation zum jeweiligen Niveau der Kormoran-Population. Nun mag der Anteil von durchschnittlich 10% Zandern an der Nahrungszusammensetzung der Kormorane nicht besonders markant erscheinen. Sieht man sich die Zahlen jedoch alle sehr genau an – und dabei großzügig gerundet zugunsten der Kormorane - ergibt sich folgendes Bild: Das Größenspektrum der durch Kormorane gefressenen Zander liegt im Mittel bei 10 cm, das entspricht einem Stückgewicht von ca. 50 Gramm. Bei einem ausgewiesenen Nahrungsverbrauch der Kormorane von rd. 2000 t pro Jahr Gesamtmasse entsprächen 10% davon einer Individuenanzahl von ca. 4 Mio. Jungzandern. Wären diese alle bis zur Mindest-Speisefischgröße von 40 bis 45 cm herangewachsen, ergäbe das eine Gesamtmasse von ca. 3 500 t oder dem Zehnfachen des Gesamtfangs an Zandern durch die Küstenfischer Mecklenburg-Vorpommerns im Jahre 2014. Selbstverständlich weiß jeder Fachmann, dass während des Aufwuchses von Jungfischen auch andere Einflüsse als der Kormoran dazu führen, dass nicht alle ein- und zweisömmrigen Zander das gewünschte Mindestmaß für die Entnahme erreichen. Das Rechenbeispiel liefert daher nur eine tendenzielle Aussage. Als ein wesentliches Ergebnis der Kormoran-Studie verbleibt hingegen die Aussage: Der Fraßdruck der Kormorane kann zum Rückgang wirtschaftlich wichtiger Arten in bestimmten Regionen beitragen. Angesichts einer solchen Situation ist einmal mehr die Forderung nach einem Management der Kormoranbestände auf die Tagesordnung zu setzen. Eine dafür erforderliche Zielgröße liegt bereits seit 2010 im Ergebnis eines Vorläufers der jetzt vorliegenden Kormoran-Studie vor. Mittels einer Modellrechnung wurde ein Mindestbestand von 1 400 Brutpaaren als ausreichend für den dauerhaften Erhalt der Kormoran-Population in M-V angesehen; gegenwärtig haben wir davon das Zehnfache. Der nächste Schritt hieße nun: Wie wäre eine Reduzierung auf eine erträgliche Größenordnung möglich? Auf diese Frage gibt der Teilbericht II der Kormoran-Studie, der in der übernächsten Ausgabe dieser Zeitschrift veröffentlicht werden wird, einige Antworten. Allzu große Erwartungen sollte jedoch niemand haben, denn der Autor der Studie schätzt angesichts seiner Vorschläge selbst ein: „In der Praxis gilt es, den Aufwand eines mit diversen Unsicherheiten behafteten Managements gegen den realen Schaden abzuwägen. Langjährige kostenintensive Eingriffe werden von ständigem öffentlichen Widerspruch seitens der Natur-, Vogel- und Tierschützer begleitet sein.“ Soweit die Wissenschaft, der ich höchsten Respekt zolle, komme ich doch selbst aus einem solchen Umfeld. Während meiner Ausbildung dorthin und durch eigenes Erleben in der rauen Wirklichkeit wurde mir immer wieder bewusst gemacht, auch das sog. „Zunftwissen“, d.h. die langjährigen, oft über Jahrhunderte erworbenen und weitergereichten Erfahrungen der Praktiker nicht zu vernachlässigen. Daraus könnten auch neue Forschungsansätze für die Wissenschaft formuliert werden; einige hypothetische Gedanken dazu hätte ich bereits parat. In diesem Sinne lassen sie uns die Hoffnung niemals aufgeben, denn wer aufgibt, hat schon verloren. Prof.Dr. K.-H. Brillowski Präsident des Landesanglerverbandes M-V e.V. Fischerei & Fischmarkt in MV • 2/2015 3 Aus dem Inhalt Aus dem Landwirtschaftsministerium/ Aus der Verwaltung Seite • Auswertung Fischereiaufsicht 2014 5 • Erschienen7 • Kormoranbericht M-V 2014 8 Aus dem Landesfischereiverband M-V e.V. • • • • • • • • • • • Auswertung Heringssaison und MSC-Zertifizierung Dr. Uwe Richter – Eurobaltic, Claus Ubl – DFV e.V. MSC-Zertifizierung Stellnetzfischerei Norbert Kahlfuss – Vorsitzender LVKK M-V e.V. Neues Fangschiff „Mark“ Claus Ubl – DFV e.V. Freie Elbfischerin Ulrike Rodust Claus Ubl, DFV e.V. Fotowettbewerb – Nachhaltige Fischerei vereinigt Mensch und Natur Deutscher Fischerei-Verband e.V. Kormorankommission tagte Werner Promer, LAV M-V e.V. Landesdelegiertenkonferenz des LAV M-V e.V. in Linstow Axel Pipping, Prof. Dr. Karl-Heinz Brillowski, LAV M-V e.V Eröffnungsansprache zur LDK 2015 Rede von Prof. K.-H. Brillowski – Präsident des LAV M-V e.V Wasserkraftanlage Rüting ohne Genehmigung Mario Voigt, LAV M-V e.V. Deutscher Fischereitag in Rostock, Programm Deutscher Fischereiverband e.V. 25 Jahre Landesverband der Binnenfischer M-V e.V. Ulrich Paetsch, Präsident des LV der Binnenfischer M-V e.V. 18 21 22 23 24 25 27 30 32 35 34 Aus der Forschung • • • Kormoranstudie – Teilbericht 37 Ernährung des Kormorans und sein Einfluss auf die Fischbestände Mecklenburg-Vorpommerns Dr. Helmut Winkler, et al., Universität Rostock Ein Gerät zur Optimierung der Separation von magnetischen Artemia-Cysten 57 Dr. Ralf Bochert, Stefan Herper, Daniel Genz, LFA M-V Einfluss der Beckenfarbe auf das Wachstum und die Mortalität von Flussbarschfingerlingen 59 Dr. Ralf Bochert, Frederick Buhrke, Landesforschungsanstalt M-V Impressum 4 62 Fischerei & Fischmarkt in MV • 2/2015 Aus der Verwaltung Landesamt für Landwirtschaft, Auswertung der Fischereiaufsicht im Jahr 2014 Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V Abt. Fischereifür und Fischwirtschaft Landesamt Landwirtschaft, Abt. Fischerei und Fischwirtschaft Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V Landesamt für Landwirtschaft, Abt. Fischerei und Fischwirtschaft Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-Vder Fischereiaufsicht im Jahr 2014 Auswertung Auswertung der Fischereiaufsicht im Jahr 2014 Abt. Fischerei und Fischwirtschaft 15.04.15 15.04.15 15.04.15 15.04.15 Auswertung der Fischereiaufsicht im Jahr 2014 Feststellung rechtswidriger Handlungen Auswertung der Fischereiaufsicht im Jahr 2014 Feststellung rechtswidriger Handlungen Feststellung rechtswidriger Handlungen Im Jahr 2014rechtswidriger wurden im LALLF insgesamt 1.568 rechtswidrige Handlungen gegen Feststellung Handlungen Im Jahr 2014 wurden im LALLF insgesamt 1.568 gegen fischereirechtliche Vorschriften u.a. registriert. Dierechtswidrige Anzahl zum Handlungen Vorjahr ist damit Im Jahr 2014 wurden im LALLF insgesamt 1.568 rechtswidrige Handlungen gegen fischereirechtliche Vorschriften Die Anzahl Vorjahr ist ansteigend (+ wurden 36%), welches inu.a. derregistriert. Wiederherstellung der zum Zuständigkeit fürdamit die Im Jahr 2014 im LALLF insgesamt 1.568 Handlungen fischereirechtliche Vorschriften u.a. registriert. Dierechtswidrige Anzahl zum Vorjahr ist gegen damit ansteigend (+ 36%), welches in der Wiederherstellung der Zuständigkeit für die Binnengewässer und die ehrenamtliche Fischereiaufsicht beim LALLF gesehen wird. fischereirechtliche Vorschriften u.a. registriert. Die Anzahl zum Vorjahr ist damit ansteigend (+ 36%), welches in der Wiederherstellung der Zuständigkeit für die Binnengewässer und die ehrenamtliche Fischereiaufsicht beim LALLF gesehen wird. ansteigend (+ 36%), welches in der Wiederherstellung der LALLF Zuständigkeit die Binnengewässer und die ehrenamtliche Fischereiaufsicht beim gesehenfür wird. Binnengewässer und die ehrenamtliche Fischereiaufsicht beim LALLF gesehen wird. Abb.: im LALLF registrierte Feststellungen von rechtswidrigen Handlungen Abb.: Handlungen Abb.:imimLALLF LALLFregistrierte registrierteFeststellungen Feststellungen von von rechtswidrigen rechtswidrigen Handlungen Die o.g. Anzahl der Feststellungen wurden im LALLF angezeigt durch: Abb.: im LALLF registrierte Feststellungen von rechtswidrigen Handlungen Mitarbeiterder des LALLF 599 - Fälle Die im LALLF LALLF angezeigt angezeigt durch: Dieo.g. o.g.Anzahl Anzahl derFeststellungen Feststellungen wurden wurden im durch: Ehrenamtliche Fischereiaufseher 563 Fälle Die o.g. Anzahl des der wurden im LALLF angezeigt Mitarbeiter LALLF 599---Fälle Fälle Mitarbeiter desFeststellungen LALLF -- durch: 599 Wasserschutzpolizei 401 Fälle Mitarbeiter desFischereiaufseher LALLF --599 Ehrenamtliche 563-- -Fälle Fälle Ehrenamtliche Fischereiaufseher 563 Fälle (auf dem Hoheitsgebiet von MV) --2 -- -Fälle Bundesfischereiaufsicht Ehrenamtliche Fischereiaufseher 563 Fälle Wasserschutzpolizei 401 Fälle Wasserschutzpolizei 401 - Fälle sonstige (Bürger usw.) 3 Fälle Wasserschutzpolizei 401 Fälle Bundesfischereiaufsicht von MV) MV) --Fälle Bundesfischereiaufsicht (auf (auf dem dem Hoheitsgebiet von 22---Fälle Bundesfischereiaufsicht (auf dem Hoheitsgebiet von MV) 2 Fälle sonstige Fälle sonstige(Bürger (Bürgerusw.) usw.) -33- -Fälle Bei den Anglern warusw.) die „Schwarzangelei“ – das Angeln – in sonstige (Bürger - ohne 3Erlaubnis - Fälle Verbindung mit der Verletzung der Fischereischeinpflicht das häufigste Delikt. Die Bei den den Anglern Anglern war war die die „Schwarzangelei“ „Schwarzangelei“ – das Bei das Angeln Angeln ohne ohne Erlaubnis Erlaubnis –– inin folgenden Ränge wurden im Vorjahr belegt–durch Angeln in Schonbezirken, Bei den Anglern diewie„Schwarzangelei“ das das Angeln ohne Erlaubnis in Verbindung mit der derwar Verletzung der Fischereischeinpflicht Fischereischeinpflicht das häufigste Delikt. Verbindung mit Verletzung der das häufigste Delikt.–Die Die das Angeln mit ungültigem Fischereischein, die Nichtbeachtung des VerankerungsVerbindung mit der Verletzung Fischereischeinpflicht das häufigste Delikt. Die folgenden Ränge wurden wie im imder Vorjahr belegt durch ininSchonbezirken, folgenden wurden wie Vorjahr durch das das Angeln Angeln Schonbezirken, gebotes Ränge im Strelasund undimanderen Gewässerteilen, das Schleppangeln in folgenden Ränge wurden wie Vorjahr belegt durch das Angeln in Schonbezirken, dasAngeln Angelnmit mit ungültigem ungültigem Fischereischein, Fischereischein, die Nichtbeachtung des Verankerungsdas Nichtbeachtung des VerankerungsFischereibezirken, die Nichtbeachtung der Schonzeiten und Mindestmaße der Fische das Angeln ungültigem Fischereischein, die Nichtbeachtung Verankerungsgebotes im mit Strelasund und anderen Gewässerteilen, das Schleppangeln inin gebotes im Strelasund und anderen Gewässerteilen, das des Schleppangeln sowie die Verwendung lebender Köderfische. gebotes im Strelasund und anderen Gewässerteilen, das Schleppangeln in Fischereibezirken,die dieNichtbeachtung Nichtbeachtung der Schonzeiten Fischereibezirken, Schonzeiten und und Mindestmaße Mindestmaßeder derFische Fische Fischereibezirken, die Nichtbeachtung der Schonzeiten und Mindestmaße der Fische Im Bereich der Berufsfischerei waren die Feststellungen mit 167 Fällen zum sowie dieVerwendung Verwendung lebender(Küste) Köderfische. sowie die lebender Köderfische. sowie die Verwendung lebender Köderfische. Vorjahr leicht ansteigend. Ein erheblicher Anteil der Feststellungen war in der ImBereich Bereichder derBerufsfischerei Berufsfischerei (Küste) (Küste) waren waren die mit 167 Im die Feststellungen Feststellungen mit 167Fällen Fällenzum zum Verletzung desBerufsfischerei gemeinschaftlichen Fischereirechtes (Logbuch, mit Anlandeerklärung, Im Bereich der (Küste) waren die Feststellungen 167 Fällen zum Vorjahr leicht ansteigend. Ein erheblicher Anteil der Feststellungen war in der Vorjahr leicht ansteigend. Ein wie erheblicher Anteil der Feststellungen war in der Fangmeldung etc.) (57 Fälle) auch in der mangelhaften Kennzeichnung Vorjahr leicht Ein erheblicher Anteil der(Logbuch, Feststellungen war in von der Verletzung desansteigend. gemeinschaftlichen Fischereirechtes Anlandeerklärung, Verletzung des gemeinschaftlichen Fischereirechtes (Logbuch, Anlandeerklärung, Fanggeräten (55 Fälle) zu verzeichnen. Die Anlandung von Fischen während der 5 Fischerei & Fischmarkt in MV • 2/2015 Verletzung des gemeinschaftlichen Fischereirechtes (Logbuch, Anlandeerklärung, Fangmeldung etc.) etc.) (57 (57 Fälle) Fälle) wie wie auch auch in in der mangelhaften Kennzeichnung von Fangmeldung der untermaßigen mangelhaften Fischen Kennzeichnung von Schonzeit wurde in 4(57 Fällen, diewie Anlandung in 25 Fällen Fangmeldung etc.) Fälle) auch Die in von der mangelhaften Kennzeichnung von Fanggeräten (55 Fälle) zu verzeichnen. Anlandung von Fischen während der Fanggeräten (55 Fälle) zu verzeichnen. Die Anlandung von Fischen während der festgestellt. (55 Fälle) zu verzeichnen. Die Anlandung von Fischen während der Fanggeräten Schonzeit wurde in 4 Fällen, die Anlandung von untermaßigen Fischen in 25 Fällen Schonzeit wurde in 4 Fällen, die Anlandung von untermaßigen Fischen in 25 Fällen Schonzeit festgestellt.wurde in 4 Fällen, die Anlandung von untermaßigen Fischen in 25 Fällen Bei den Anglern war die „Schwarzangelei“ – das Angeln ohne Erlaubnis – in Verbindung mit der Verletzung der Fischereischeinpflicht das häufigste Delikt. Die Ausfolgenden der VerwaltungRänge wurden wie im Vorjahr belegt durch das Angeln in Schonbezirken, das Angeln mit ungültigem Fischereischein, die Nichtbeachtung des Verankerungsgebotes im Strelasund und anderen Gewässerteilen, das Schleppangeln in Fischereibezirken, die Nichtbeachtung der Schonzeiten und Mindestmaße der Fische sowie die Verwendung lebender Köderfische. Im Bereich der Berufsfischerei (Küste) waren die Feststellungen mit 167 Fällen zum Vorjahr leicht ansteigend. Ein erheblicher Anteil der Feststellungen war in der Verletzung des gemeinschaftlichen Fischereirechtes (Logbuch, Anlandeerklärung, Fangmeldung etc.) (57 Fälle) wie auch in der mangelhaften Kennzeichnung von Fanggeräten (55 Fälle) zu verzeichnen. Die Anlandung von Fischen während der Landesamt für Landwirtschaft, Schonzeit wurde in 4 Fällen, die Anlandung von untermaßigen Fischen in 25 15.04.15 Fällen Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V festgestellt. Abt. Fischerei und Fischwirtschaft Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V Landesamt Landwirtschaft, Abt. Fischereifür und Fischwirtschaft Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V Die Feststellungen rechtswidriger Landesamt Landwirtschaft, Abt. Fischereifür und Fischwirtschaft Landesamt für Landwirtschaft, ehrenamtlichen Fischereiaufsicht: Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V Die rechtswidriger Abt.Feststellungen Fischerei und Fischwirtschaft Abt. Fischerei und Fischwirtschaft 15.04.15 15.04.15 Handlungen ergibt folgende Beteiligung der 15.04.15 15.04.15 Handlungen ergibt folgende Beteiligung der ehrenamtlichen Fischereiaufsicht: Kategorie Beteiligteergibt FA Anzahl der Anzeigender Die Feststellungen rechtswidriger Handlungen folgende Beteiligung Mitglieder des LAV 42 540 ehrenamtlichen Fischereiaufsicht: DieBeauftragte Feststellungen rechtswidriger Handlungen folgende Beteiligung von Fischereiunternehmen Kategorie Beteiligte FA Anzahl Anzeigender 1 ergibt 2 der Die Feststellungen rechtswidriger Handlungen ergibt folgende Beteiligung der ehrenamtlichen Fischereiaufsicht: Mitglieder des LAV Naturschutzbehörden 42 540 2 5 ehrenamtlichenKategorie Fischereiaufsicht: Beteiligte FA Anzahl der Anzeigen Beauftragte von Fischereiunternehmen Mitglieder des des DAV und sonstige 1 2 2 16 gesamt 563 Mitglieder LAV 42 540 Kategorie Beteiligte FA Anzahl der Anzeigen Naturschutzbehörden 2 5 Beauftragte von Fischereiunternehmen Kategorie Beteiligte Anzahl 1 FA 2 der Anzeigen Mitglieder des LAV und sonstige 42 540 Mitglieder des Tab.1: Feststellung rechtswidriger Handlungen durch Fischereiaufseher nach 2 16 gesamt 563 Mitglieder des DAV LAV Naturschutzbehörden 42 540 2 5Kategorien Beauftragte von Fischereiunternehmen 1 2 Beauftragte von Fischereiunternehmen Mitglieder des DAV und sonstige 1 2 2 16 gesamt 563 WieNaturschutzbehörden inFeststellung den Vorjahren ergaben auch im Jahr 2014 die Ermittlungsverfahren in der 2 Tab.1: rechtswidriger Handlungen durch Fischereiaufseher nach 5 Kategorien Naturschutzbehörden 2 5 Mitglieder des DAV und sonstige überwiegenden Anzahl den Straftatbestand der Fischwilderei (702 Fälle). Daneben 2 16 gesamt 563 Mitglieder des DAV und sonstige Tab.1: Feststellung rechtswidriger Handlungen durch Fischereiaufseher nach16 Kategorien 2 gesamt 563 Wie in inden ergaben auch im Jahr die Ermittlungsverfahren in der wurde 11 Vorjahren Fällen wegen des Verdachtes der 2014 Urkundenfälschung (Fischereischein) Tab.1: Feststellung rechtswidriger Handlungen durch Fischereiaufseher nach Kategorien überwiegenden Anzahl den Straftatbestand der Fischwilderei (702 Fälle). Daneben und in 25 Fällen wegen des Verdachtes der Tierquälerei ermittelt. Wie den Vorjahren ergaben auch im Jahr 2014 die Ermittlungsverfahren in der Tab.1:inFeststellung rechtswidriger Handlungen durch Fischereiaufseher nach Kategorien wurde in 11 Fällen wegen des Verdachtes der Urkundenfälschung (Fischereischein) überwiegenden Anzahl den Straftatbestand der Fischwilderei (702 Fälle). Daneben Wie in 25 den Vorjahren ergaben auchHandlungen im Jahr 2014 Ermittlungsverfahren der Die Feststellung ordnungswidriger bei die Anglern ergab im Jahr in und in Fällen wegen desdes Verdachtes Tierquälerei ermittelt. Wie in inden Vorjahren ergaben auch imder Jahr 2014 die Ermittlungsverfahren in2014 der wurde 11 Fällen wegen Verdachtes der Urkundenfälschung (Fischereischein) überwiegenden Anzahl Straftatbestand der Fischwilderei Fälle). 1.305 Feststellungen mitden 1.897 ordnungswidrigen Tatbeständen(702 (s.a. Tab. ). Daneben überwiegenden den Straftatbestand der Fischwilderei (702 Fälle). Daneben und in 25 Fällen Anzahl wegen des Verdachtes der Tierquälerei ermittelt. wurde in 11 Fällenordnungswidriger wegen des Verdachtes der Urkundenfälschung (Fischereischein) Die Feststellung Handlungen bei Anglern ergab im Jahr 2014 wurde in 11 Fällen wegen des Verdachtes der Urkundenfälschung (Fischereischein) und in 25 Fällen wegen des Verdachtes der Tierquälerei ermittelt. 1.305 Feststellungen mit 1.897 ordnungswidrigen Tatbeständen (s.a. Tab. 2012 ergab 2013 Tatbestand Die Feststellung ordnungswidriger Handlungen bei Anglern im). 2014 Jahr 2014 und in 25 Fällen wegen des Verdachtes der Tierquälerei ermittelt. s.a. Tab. ). 1.305 Feststellungen mit 1.897 ordnungswidrigen Tatbeständen ( der Fischereischeinpflicht 409 ergab 403 im 2014 536 2014 DieVerletzung Feststellung ordnungswidriger bei Anglern Jahr 2012 2013 Tatbestand Handlungen DieFischereischein Feststellungungültig ordnungswidriger Handlungen bei Anglern ergab im Jahr 2014 71 73 1.305 Feststellungen mit 1.897 ordnungswidrigen Tatbeständen (s.a. Tab.). 101 1.305 Feststellungen mit 1.897 ordnungswidrigen Tatbeständen ( s.a. Tab. ). 2012 2013 2014 Tatbestand Nicht-mit-führen AE (Küstengewässer) Verletzung der Fischereischeinpflicht 447 426 484 409 403 536 Nicht-mit-führen ungültig AE (Binnengewässer) Fischereischein 167 168 350 71 73 101 2012 2013 2014 Verletzung der Fischereischeinpflicht Tatbestand 409 403 536 2012 2013 2014 Tatbestand n.e. n.e. Mitführen fangbereiter Geräte ohne Dokumente Nicht-mit-führen AE (Küstengewässer) 3 447 426 484 Fischereischein ungültig 71 73 101 Verletzung der Fischereischeinpflicht Verstöße gegen Mindestmaße / Schonzeiten 409 403 536 Nicht-mit-führen AE 39 73 37 167 168 350 Nicht-mit-führen AE (Binnengewässer) (Küstengewässer) Verletzung der Fischereischeinpflicht 447 426 484 409 403 536 Fischereischein ungültig Nichtbeachtung der Schongebietsregelungen n.e. n.e. 71 73 101 Mitführen fangbereiter Geräte ohne Dokumente 146 153 148 3 Nicht-mit-führen AE (Binnengewässer) Fischereischein ungültig 167 168 350 71 73 101 Nicht-mit-führen AE (Küstengewässer) Verwendung lebender Köderfische 447 426 484 Verstöße gegen Mindestmaße / Schonzeiten 16 17 25 39 73 37 n.e. n.e. Mitführen fangbereiter Geräte ohne Dokumente Nicht-mit-führen AE (Küstengewässer) 3 447 426 484 Nicht-mit-führen AE (Binnengewässer) Schleppangeln inder Verbotsgebieten Nichtbeachtung Schongebietsregelungen 167 168 350 45 63 49 146 153 148 Verstöße gegen Mindestmaße / Schonzeiten Nicht-mit-führen AE (Binnengewässer) 39 73 37 167 168 350 n.e. n.e. Mitführen fangbereiter Geräte ohne Dokumente Nichtbeachtung Verankerung in inneren Küstengewässern Verwendung lebender Köderfische -3 88 16 17 25 Nichtbeachtung der Schongebietsregelungen n.e. n.e. Mitführen fangbereiter Geräte ohne Dokumente 146 153 148 3 Verstöße / Schonzeiten Verletzunggegen sonstiger Gebote und Verbote Schleppangeln inMindestmaße Verbotsgebieten 39 73 37 24 45 79 45 63 49 Verwendung lebender Köderfische Verstöße gegen Mindestmaße / Schonzeiten 16 17 25 39 73 37 Nichtbeachtung der Schongebietsregelungen 146 153 148 Verankerung in inneren Küstengewässern 88 Schleppangeln inder Verbotsgebieten Nichtbeachtung Schongebietsregelungen 45 63 49 146 153 148 1.367 1.421 1.897 gesamt Verwendung lebenderGebote Köderfische 16 17 25 Verletzung sonstiger und Verbote 24 45 79 Nichtbeachtung Verankerung in inneren Küstengewässern Verwendung lebender Köderfische 88 16 17 25 Schleppangeln in Verbotsgebieten 45 63 49 Verletzung sonstiger Gebote und Verbote Schleppangeln in Verbotsgebieten 24 45 79 45 63 49 1.367 1.421 Tab.2: Art und Anzahl der owi. Tatbestände Anglerngesamt - Feststellungen – 2014 Nichtbeachtung Verankerung in inneren von Küstengewässern - der Jahre - 2012 1.897 88 Nichtbeachtung Verankerung in inneren Küstengewässern 88 Verletzung sonstiger Gebote und Verbote 24 45 79 1.367 1.421 1.897 gesamt Verletzung sonstiger Gebote und Verbote 24 45 79 Die 1.568 Feststellungen rechtsTab.2: Art und Anzahl der owi. Tatbestände von Anglern - Feststellungen der Jahre 2012 – 2014 1.367 1.421 1.897 widriger Handlungen im Jahr gesamt 1.367der Jahre 1.4212012 1.897 Tab.2: Art und Anzahl der owi. Tatbestände von Anglerngesamt - Feststellungen – 2014 Die Feststellungen 20141.568 verteilen sich auf rechtsdie Tab.2: ArtHandlungen und Anzahl derim owi.Jahr Tatbestände von Anglern - Feststellungen der Jahre 2012 – 2014 widriger Gewässer der FischereiberechDie 1.568 Feststellungen Tab.2: Art und Anzahl der owi.rechtsTatbestände von Anglern - Feststellungen der Jahre 2012 – 2014 2014 verteilen sich auf die tigten wie Handlungen in nebenstehendem widriger im Jahr 1.568 der Feststellungen rechtsGewässer FischereiberechDiagramm dargestellt. 6Die Fischerei & Fischmarkt in MV • 2/2015 Die Feststellungen 20141.568 verteilen sich auf rechtsdie widriger Handlungen im Jahr tigten wie in nebenstehendem widriger Handlungen im Jahr Gewässer der FischereiberechAbb.: 2014 verteilen sich auf die Diagramm dargestellt. 2014 verteilen sich auf tigten wie in nebenstehendem Anteil der Feststellungen bezogendie auf die Gewässer der FischereiberechGewässer der FischereiberechFischereiberechtigten (FU=sonstige FischereiDiagramm dargestellt. Nichtbeachtung der Verankerung in inneren Küstengewässern 88 Nichtbeachtung Schongebietsregelungen 146 153 148 Verletzung sonstiger Gebote und Verbote 24 45 79 Verwendung lebender Köderfische 16 17 25 Schleppangeln in Verbotsgebieten Aus49 der Verwaltung 45 63 gesamt 1.367 1.421 1.897 Nichtbeachtung Verankerung in inneren Küstengewässern 88 Verletzung sonstiger Gebote und Verbote 24 45 79 Tab.2: Art und Anzahl der owi. Tatbestände von Anglern - Feststellungen der Jahre 2012 – 2014 gesamt 1.367 1.421 1.897 Die 1.568 Feststellungen rechtswidriger Tab.2: ArtHandlungen und Anzahl derim owi.Jahr Tatbestände von Anglern - Feststellungen der Jahre 2012 – 2014 2014 verteilen sich auf die Gewässer FischereiberechDie 1.568 der Feststellungen rechtstigten wie Handlungen in nebenstehendem widriger im Jahr Diagramm dargestellt. 2014 verteilen sich auf die Gewässer der FischereiberechAbb.: tigten wie in nebenstehendem Anteil der Feststellungen bezogen auf die Diagramm dargestellt. Fischereiberechtigten (FU=sonstige Fischerei- unternehmen, HRO = Hansestadt Rostock) Abb.: Anteil der Feststellungen bezogen auf die Fischereiberechtigten (FU=sonstige Fischereiunternehmen, HRO = Hansestadt Rostock) Abb.: Anteil der Feststellungen bezogen auf die Fischereiberechtigten (FU=sonstige Fischereiunternehmen, HRO= Hansestadt Rostock) Erschienen: Verordnung (EU) 2015/812 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 850/98, (EG) Nr. 2187/2005, (EG) Nr. 1967/2006, (EG) Nr. 1098/2007, (EG) Nr. 254/2002, (EG) Nr. 2347/2002 und (EG) Nr. 1224/2009 des Rates und der Verordnungen (EU) Nr. 1379/2013 und (EU) Nr. 1380/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Anlandeverpflichtung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1434/98 des Rates (ABl. L 133 vom 29.05.2015) Gesetz zur Änderung des Agrar- und Fischereifonds-Informationen-Gesetzes und des Betäubungsmittelgesetzes (BGBl. I 2015 S. 725) Richtlinie zur Förderung von Investitionen in der Seefischerei (FIS-BMEL) (BAnz. vom 11.05.2015) Zweite Verordnung zur Änderung der Agrar- und Fischereifonds-Informationen-Verordnung (BAnz. vom 26.05.2015) Richtlinie zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation VV Meckl.-Vorp. Gl. Nr. 630 - 286 (AmtsBl. M-V 2015 S. 170) -------------------------------Die Aufstellung ist nur eine Auswahl und kann keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben. Fischerei & Fischmarkt in MV • 2/2015 7 Aus der Verwaltung Kormoranbericht Mecklenburg-Vorpommern 2014 Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V Goldberger Str. 12 18273 Güstrow Tel.: 03843-777-210 Bearbeiter: C. Herrmann E-mail: [email protected] 1. Bestandsentwicklung 1.1 Brutbestand in Mecklenburg-Vorpommern Im Jahr 2014 wurden in Mecklenburg-Vorpommern 12.338 Brutpaare (BP) des Kormorans in insgesamt 17 Kolonien gezählt (Tab. 1). Es entstanden drei neue Ansiedlungen: Polder Wehrland (Küstengebiet, am Peenestrom) sowie im Binnenland auf dem Wolbenwerder im Krakower Untersee und am Weißen See bei Brahlstorf. Nach einer Unterbrechung von einem Jahr wurde die Große Rosin am Kummerower See im Jahr 2014 erneut besiedelt. Die Lage der Brutkolonien ist in Abb. 1 dargestellt. Tabelle 1: Koloniestandorte und Zahl der erfassten Nester des Kormorans in Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2014. Koordination der Bestandserfassung: H. Zimmermann. Nr. Koloniestandort besetzte Nester Küste 1 Niederhof: NSG (Gutspark) Feldkolonie 2.231 264 2 Insel Heuwiese im NLP Vorpommersche Boddenlandschaft 3 Peenemünde (NSG) 4 Nonnensee bei Bergen / Rügen 5 NSG Anklamer Stadtbruch 6 Großer Werder / Gristower Wieck 240 7 NSG Conventer See 139 8 Polder Wehrland 101 680 3.005 480 3.145 Binnenland 9 Lieps im NSG Nonnenhof 160 10 Röggeliner See im NSG Röggeliner See und Kuhlrader Moor 680 11 NSG Krakower Obersee 762 12 NSG Galenbecker See 35 13 Peenepolder Anklam West 10 14 NSG Ramper Moor (Schweriner See) 15 Große Rosin (Kummerower See) 16 Krakower Untersee (Wolbenwerder) 139 17 Weißer See bei Brahlstorf 101 Gesamt 8 135 31 12.338 BP Fischerei & Fischmarkt in MV • 2/2015 Aus der Verwaltung Abbildung 1: Übersichtskarte der Brutkolonien des Kormorans in Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2014. Brutbestandsentwicklung des Kormorans in Mecklenburg-Vorpommern 1952 -2014 Abbildung 2: Brutbestandsentwicklung des Kormorans in Mecklenburg-Vorpommern im Zeitraum 1952-2014, differenziert nach Küste und Binnenland. Der Brutbestand in MV (Küste und Binnenland) ist im Jahr 2014 gegenüber dem Vorjahr um ca. 30 % gewachsen. Die Veränderungen betrafen vor allem die Küstenkolonien; der Brutbestand im Binnenland unterliegt seit Mitte der 1990er Jahre hingegen nur geringen Schwankungen. Fischerei & Fischmarkt in MV • 2/2015 9 Aus der Verwaltung Die deutliche Bestandszunahme im Jahr 2014 steht im Zusammenhang mit dem sehr milden Winter 2013/14. Die Winterhärte ist ein wesentlicher dichteabhängiger Regulationsfaktor für den Kormoran (Frederiksen & Bregnballe 2000a). Strenge Winter wie in den Jahren 2009/10 und 2010/11 führen zu Bestandseinbrüchen, während nach milden Wintern hohe Brutbestände zu erwarten sind. Die positive Bestandsentwicklung betraf nicht nur Mecklenburg-Vorpommern, sondern war im gesamten Ostseeraum zu beobachten. Der meteorologische Winter 2013/14 (1. Dezember – 28. Februar) war in MV mit einer Durchschnittstemperatur von 3,06°C sehr warm (langjähriges Mittel 1961-1990: 0,22°C). Lediglich Ende Januar gab es eine kurze Kälteperiode, die zu einer vorübergehenden Vereisung von Seen und Boddengewässern führte. Diese Vereisung war jedoch nicht von langer Dauer und verursachte offensichtlich keine erhöhte Sterblichkeit von Kormoranen. Der Brutbeginn lag sehr früh, bereits Mitte Februar hatte in der Brutkolonie im NSG Niederhof das Brutgeschäft begonnen. Zum Zeitpunkt der Zählung der Kolonie im NSG am 13.4.2014 waren teilweise bereits fast flügge Jungvögel in den Nestern, während die Besetzung der Feldkolonie zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen war. 1.2 Überregionale Entwicklung des Brutbestandes Brutbestandsentwicklung in der Bundesrepublik Deutschland Abb. 3 zeigt die Entwicklung des Kormoranbestandes in der Bundesrepublik Deutschland im Zeitraum 19772013. Die Brutpaarzahlen für 2014 lagen zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts noch nicht für alle Bundesländer vor. Nach einer Phase kontinuierlichen Wachstums hat sich der Bestand seit 2001 auf einem Niveau von 20.000-25.000 BP stabilisiert. Vorübergehende Einbrüche sind durch harte Winter bzw. langanhaltende Kälteperioden im Frühjahr bedingt. Abb. 3: Brutbestandsentwicklung des Kormorans in der Bundesrepublik Deutschland von 1977 bis 2013. Koordination der Bestandserfassung in der BRD: J. Kieckbusch (VSW SH). Brutbestandsentwicklung im Ostseeraum Die Grafik der Bestandsentwicklung im südwestlichen Ostseeraum (Dänemark, Mecklenburg-Vorpommern, SchleswigHolstein) weist von 2005 bis 2013 einen abnehmenden Trend mit besonders starken Einbrüchen in den Jahren 2010 und 2011 auf. Im Jahr 2014 gab es eine deutliche Erholung. Die Brutbestände stiegen gegenüber dem Vorjahr um 23 % an, lagen aber immer noch 22 % unter dem Höchstwert des Jahres 2005. Die Veränderungen betreffen ausschließlich die Brutbestände in Dänemark und Mecklenburg-Vorpommern, in Schleswig-Holstein ist die Brutpopulation seit 1993 weitgehend konstant. 10 Fischerei & Fischmarkt in MV • 2/2015 Aus der Verwaltung Abbildung 4: Brutbestandsentwicklung des Kormorans im südwestlichen Ostseeraum. Nach Herrmann et al. 2014. In den östlichen Teilen der Ostsee (Finnland und Estland) hat der Bestand im Jahr 2014 gegenüber dem Vorjahr zugenommen (+9,5 %, Abb. 5). Abbildung 5: Brutbestandsentwicklung des Kormorans im östlichen Ostseeraum. Nach Herrmann et al. 2014. Für die Jahre 2006, 2009 und 2012 liegen für den Ostseeraum vollständige Zählungen des Kormoranbestandes vor. Diese belegen eine Bestandsstabilisierung (Tabelle 2). Gleichzeitig gibt es räumliche Verschiebungen: Während der Brutbestand im südwestlichen Ostseeraum rückläufig war, nahm er im nordöstlichen Bereich zu (Abb. 6). Fischerei & Fischmarkt in MV • 2/2015 11 Aus der Verwaltung Tabelle 2: Brutbestand des Kormorans im Ostseeraum 2006-2012 (nach Herrmann et al. 2014). Land 2006 2009 2012 44.000 43.500 40.598 Finnland 5.770 16.012 17.258 Russland – Region St. Petersburg 3.800 5.000-6.000 4.605 Estland 11.695 13.689 13.000 Lettland 250 >1.000 3.106 Litauen 3.550 4.180 3.200 Russland – Region Kaliningrad 8.500 6.200-6.700 9.535 Polen 25.800 27.100 26.600 Deutschland – MV 12.078 13.360 11.499 Deutschland – SH 3.095 2.448 2.477 Dänemark 38.014 33.008 27.237 Gesamt 156.552 165.500 -167.000 159.115 Schweden Abbildung 6: Verteilung der Kormorane im Ostseeraum 2006 und 2012 nach den Ergebnissen der pan-europäischen Kormoranzählungen (INTERCAFE 2012; Bregnballe et al. 2014). Winterbestand Mittwinter-Wasservogelzählung Durch die Mittwinter-Wasservogelzählung liegt eine langjährige Datenreihe vor, die eine Beschreibung der langfristigen Entwicklung der Winterbestände des Kormorans in Mecklenburg-Vorpommern ermöglicht. Bis Anfang der 1980er Jahre überwinterten Kormorane nur ganz vereinzelt in MV. Ab 1982 stiegen die Winterbestände jedoch rasch an. Der höchste Rastbestand wurde mit mehr als 15.000 Individuen in dem sehr milden Januar 2008 erfasst. In dem extrem kalten Januar 2010 versuchten zahlreiche Kormorane an der deutschen Ostseeküste zu überwintern, was allerdings zu erheblichen Verlusten führte (Koop & Kieckbusch 2010; Herrmann 2011). Dieses Ereignis hat offenbar zu einer Veränderung des Überwinterungsverhaltens geführt. In den Folgejahren überwinterten deutlich weniger Kormorane im Küstenraum und im Binnenland Mecklenburg-Vorpommerns. Selbst im Winter 2013/14, welcher bis zu dem Termin der Wasservogelzählung durch durchweg milde Temperaturen 12 Fischerei & Fischmarkt in MV • 2/2015 Aus der Verwaltung gekennzeichnet war, wurden nur 7.896 Kormorane gezählt – ungefähr die Hälfte des Höchstbestandes im Jahr 2008 (Abb. 7). Abbildung 7: Anzahl der bei den Mittwinter-Wasservogelzählungen im Januar erfassten Kormorane im Zeitraum 1969-2014 und mittlere Januartemperaturen in Mecklenburg-Vorpommern (Temperaturdaten des Deutschen Wetterdienstes, Download 26.08.2014). 2. Maßnahmen zur Abwehr von fischereiwirtschaftlichen Schäden durch Kormorane Der Kormoran ist – wie auch alle anderen wildlebenden europäischen Vogelarten – besonders geschützt. Da er nicht im Anhang II der EU-Vogelschutzrichtlinie (VSRL, 2009/147/EG) gelistet ist, ist eine Bejagung nach dem Jagdrecht nicht zulässig. Jedoch können die Mitgliedstaaten auf der Grundlage von Artikel 9 VSRL Ausnahmen von den Schutzvorschriften zulassen. In Mecklenburg-Vorpommern bestanden im Jahr 2014 folgende Ausnahmegenehmigungen zur Abwehr fischereiwirtschaftlicher Schäden: • Verordnung zur Abwendung erheblicher fischereiwirtschaftlicher Schäden durch Kormorane (Kormoranverordnung - KormVO M-V) vom 05.07.2012; • artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigungen auf der Grundlage von § 45 Abs. 7 BNatSchG für die Fischteichanlagen Boek und Lewitz. Nach der Kormoranverordnung ist der Abschuss von Kormoranen vom 1. August bis 31. März über bzw. im Umkreis von fischereiwirtschaftlich genutzten Binnengewässern gestattet. Ausgenommen sind Naturschutzgebiete und Nationalparks. Der Abschuss an Schlafplätzen ist nicht gestattet. Die Vergrämung an den großen Fischteichanlagen des Landes (Lewitz und Boek) erfolgt nicht auf der Grundlage der Kormoranverordnung, sondern auf Grundlage von § 45 Abs. 7 BNatSchG, da beide Anlagen ganz bzw. teilweise in Schutzgebieten (NSG bzw. NLP) liegen. Im Jagdjahr 2013/14 wurden auf der Grundlage der Kormoranverordnung 268 Kormorane geschossen, der überwiegende Teil davon am Schweriner See (Tab. 3). Die Abschusszahlen sind seit 2009/10 rückläufig (Abb. 8). An den Fischteichanlagen wurden im Jahr 2014 insgesamt 653 Kormorane erlegt (555 Lewitz, 98 Boek). Fischerei & Fischmarkt in MV • 2/2015 13 Aus der Verwaltung Die Abschüsse zur Abwehr fischereiwirtschaftlicher Schäden an den Fischteichanlagen sind seit 2005 relativ konstant; sie schwanken zwischen 600 und 950 erlegten Tieren (Abb. 8). Tab. 3: Zusammenfassung der Meldungen von Kormoranabschüssen in Mecklenburg-Vorpommern nach § 7 Abs. 1 der Kormoranverordnung vom 5.7. 2012 (GVOBl. M-V S. 310) im Jagdjahr 2013/14 (1.4. 2013 - 31. 3. 2014). Landkreis Ludwigslust-Parchim Mecklenburgische Seenplatte Nordwestmecklenburg Landkreis Rostock Vorpommern-Greifswald Vorpommern-Rügen Landeshauptstadt Schwerin Hansestadt Rostock gesamt 2013/14 8 83 0 13 12 0 152 0 268 Abbildung 8: Anzahl der zur Abwehr erheblicher wirtschaftlicher Schäden in Mecklenburg-Vorpommern geschossenen Kormorane im Zeitraum 2000/01-2013/14. 3. Wissenschaftliche Untersuchungen 3.1 Länderübergreifendes Farbmarkierungsprogramm Kormoran Im Jahr 2010 begann die Beringungszentrale Hiddensee in ihrem Arbeitsbereich (Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen) mit einem länderübergreifenden Farbmarkierungsprogramm Kormoran, welches bis 2014 fortgeführt werden soll. Mit diesem Farbmarkierungsprogramm sollen folgende Fragen geklärt werden: • Wie entwickelt sich das Zugverhalten der ostdeutschen Kormorane? • Wie hoch sind die mittleren und jahresspezifischen Überlebensraten von Altvögeln und Jungvögeln und wie verändern sie sich? • Welche Umweltfaktoren in welchen geografischen Räumen (Jahreslebensraum) beeinflussen die Überlebensraten von Jung- und Altvögeln? • Welche demografischen Parameter sind für die Populationsdynamik auf den verschiedenen Raumebenen die entscheidenden? 14 Fischerei & Fischmarkt in MV • 2/2015 Aus der Verwaltung • Welchen Einfluss hat die Bestandsdichte auf die Ortstreue- bzw. Abwanderungsraten (Dismigration)? • Wie beeinflusst die (lokale, regionale) Dichteentwicklung die (lokalen, regionalen) Recruitment-Raten? Im Rahmen des Farbberingungsprogrammes wurden in Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2014 auf der Heuwiese 192 junge Kormorane mit Kennringen der Beringungszentrale Hiddensee sowie blauen Zusatzmarkierungen beringt. Die Gesamtzahl der im Zeitraum 2010-2014 in MV im Rahmen des Farbmarkierungsprogramms beringten Kormorane beträgt 884 (866 auf der Heuwiese, 18 auf dem Stuerschen See). Von diesen Vögeln lagen bis zum 23.01.2015 insgesamt 228 Rückmeldungen vor. Bei Eliminierung von Wiederfunden toter Jungvögel oder abgegangener Ringe am Beringungsort, Ablesungen von Jungvögeln unmittelbar nach dem Flüggewerden in der Geburtskolonie sowie Wiederholungsablesungen am gleichen Beobachtungsort innerhalb einer Beobachtungssaison verbleiben 138 Meldungen, die für eine Auswertungen des Zugverhaltens der Kormorane berücksichtigt werden konnten. Die meisten Rückmeldungen beziehen sich auf Ringablesungen, in 26 Fällen wurden Vögel tot gemeldet. Dabei wurden folgende Todesursachen angegeben: Abschuss (8), ertrunken in Fischernetzen (3), Tierbeute (Seeadler, 2). Für 13 Vögel ist die Todesursache unbekannt. Abb. 9 zeigt die Nachweise von in MV beringten Kormoranen im Jahreszyklus. In der Wegzugzeit (16.7.-15.11.) streuen die Wiederfunde sehr stark. Ein Teil der Vögel hält sich noch im südwestlichen Ostseeraum auf. Auf diesen Zerstreuungswanderungen können sie auch Dänemark, Südschweden oder Westpolen erreichen. Einige Kormorane ziehen jedoch schon recht zeitig in Richtung ihrer Überwinterungsgebiete ab. So wurden schon im August Kormorane aus der Schweiz, Frankreich und den Niederlanden gemeldet. Ende Oktober bzw. Anfang November wurden Kormorane auch in Spanien und Portugal beobachtet. Die Funde aus dem Winterhalbjahr (16.11.-15.2.) zeigen eine deutliche Abzugsrichtung nach Südwesten. Es liegen zahlreiche Fernfunde aus Spanien, Portugal und Frankreich, aber auch aus Süd- und Westdeutschland bzw. der Schweiz vor. Meldungen aus dem Ostseeraum bzw. dem ostseenahen Binnenland fehlen hingegen völlig. Dies belegt, dass unsere heimischen Kormorane fast vollständig abziehen, während die winterlichen RastbestänWegzug Winter Fundort Fundort Beringungsort Beringungsort Abbildung 9: Wiederfunde von in den Jahren 2010 bis 2014 in Mecklenburg-Vorpommern beringten Kormoranen bis zum 23.1.2015 in den unterschiedlichen Perioden des Jahreszyklus. (Teil 2 der Abbildung 9 auf der nächsten Seite) Fischerei & Fischmarkt in MV • 2/2015 15 Aus der Verwaltung Heimzug Brutzeit Fundort Fundort Beringungsort Beringungsort Abbildung 9: Wiederfunde von in den Jahren 2010 bis 2014 in Mecklenburg-Vorpommern beringten Kormoranen bis zum 23.1.2015 in den unterschiedlichen Perioden des Jahreszyklus. Winter Fundort/Beringungen 1932-1938 Fundort/Beringungen 2010-2014 Beringungsort Abbildung 10: Überwinterung von Kormoranen der Insel Rügen in den 1930er Jahren (blau) und im Zeitraum 2010-2014 (grün). 16 Fischerei & Fischmarkt in MV • 2/2015 Aus der Verwaltung de an der Ostseeküste von Tieren aus anderen Brutgebieten gebildet werden. Auffällig ist die Veränderung der Überwinterungsgebiete im Vergleich zu den 1930er Jahren (Abb. 10). Zu jener Zeit wurden auf der Insel Rügen (Pulitz) Kormorane beringt (Stadie 1934, 1939). Ein erheblicher Anteil der Kormorane zog damals auf einem südöstlichen Zugweg entlang der Adria bis nach Griechenland. Ein weiterer Zugweg führte über Italien nach Nordafrika (insbesondere Tunesien). Der südwestliche Zugweg nach Frankreich und auf die Iberische Halbinsel bestand auch schon in den 1930er Jahren, wurde jedoch nur von knapp 30 % der Kormorane genutzt. In der Heimzug- und Koloniebesetzungszeit (16.2.-15.4.) ziehen die Vögel überwiegend wieder in Richtung Ostsee. Im Jahr 2013 wurden 6 und 2014 13 potentiell brutreife Tiere zur Zeit des Brutbeginns auf der Heuwiese festgestellt; ein weiterer Nachweis in einer Brutkolonie gelang in Wallnau (Fehmarn). Einjährige Vögel beginnen den Heimzug hingegen oftmals verspätet oder verbleiben auch in der Brutzeit fernab des Beringungsortes, wie z. B. Sichtungen aus Frankreich, Spanien und Portugal belegen. Aus der Brutzeit liegen insgesamt 15 Meldungen vor – 12 davon stammen aus Brutkolonien des Ostseeraumes (Heuwiese 4, Wallnau 6, Nonnensee/Rügen 2). Zum Teil handelt es sich dabei nachweislich um Brutvögel, zum Teil aber auch um einjährige Tiere, die überwiegend noch nicht am Brutgeschäft teilnehmen, jedoch ihre Geburtskolonie oder andere Kolonien aufsuchen (s. auch Frederiksen & Bregnballe 2000b). Aber nicht alle einjährigen Kormorane kehren an die Ostseeküste zurück, wie z.B. Meldungen aus Calais (Frankreich) bzw. aus Sachsen zeigen. Bemerkenswert war die Feststellung eines am 23.06.2008 in Flevoland, Oostvaardersplassen (Holland) nestjung beringten Kormorans während der Brutpaarzählung im NSG Niederhof am 13.04.2014. In früheren Jahren war dieser Vogel bereits mehrfach in der Wismarbucht beobachtet worden. Das Auftreten von Kormoranen aus Holland in Ostdeutschland ist in der Datenbank der Beringungszentrale Hiddensee durch insgesamt 41 Wiederfunde (Stand 2014) belegt. Die Nachweise zeigen, dass holländische Kormorane auf ihren Zerstreuungswanderungen in der Nachbrutzeit regelmäßig auch Gebiete in Nordostdeutschland aufsuchen, bisher fehlten jedoch Hinweise auf Brutansiedlungen. 3.2 Weitere Untersuchungen Zu den Ergebnissen des Vorhabens „Populationsanalyse und Erprobung von Maßnahmen zur Reduzierung des Bruterfolges beim Kormoran (Phalacrocorax carbo sinensis) in M-V sowie Untersuchungen über seinen Einfluss auf freilebende Fischbestände“ (Universität Rostock) wird zu einem späteren Zeitpunkt berichtet. Weiterführende aktuelle Informationen Die Ergebnisse der pan-europäischen Brutbestandserfassung im Jahr 2012 wurden im Jahr 2014 in einem umfassenden und detaillierten Bericht der IUCN/Wetlands International Cormorant Research Group veröffentlicht. Dieser ist im Internet zugänglich: http://dce2.au.dk/pub/SR99.pdf Für den Ostseeraum wurde 2014 das HELCOM Environment Fact Sheet “Population Development of Baltic Bird Species: Great Cormorant (Phalacrocorax carbo sinensis)” aktualisiert. Dieses ist ebenfalls als Download verfügbar: http://helcom.fi/baltic-sea-trends/environment-fact-sheets/biodiversity/population-development-ofgreat-cormorant/ Im Jahr 2013 hat die EU-Kommission im Rahmen des „CorMan“-Projektes („Sustainable Management of Cormorant Populations“) eine Internet-Plattform geschaffen, über die sie Informationen über Kormorane (Bestandszahlen, Management und Konflikte in Bezug auf Fische, Fischerei und Aquakultur) veröffentlicht: http://ec.europa.eu/environment/nature/cormorants/home_en.htm. Diese Internetseite wird regelmäßig aktualisiert. Literatur Verwendete Literatur erhalten Sie bei den Autoren. Fischerei & Fischmarkt in MV • 2/2015 17 Aus dem Fischereiverband Die Frühjahrsheringssaison 2015 und MSC-Zertifizierung Dr. Uwe Richter – Eurobaltic, Claus Ubl – DFV e.V. Tuckfischerei auf Hering vor der Kreideküste von Rügen Foto: C. Ubl ab vereinzelte Probebefischungen. Diese wurden zur Überprüfung des Reifegrades genutzt und dann direkt vermarktet. Anfang März liefen die Freester Stellnetzfischer dann erstmals mit allen beteiligten Fahrzeugen und voller Stellnetzlänge aus. Im Fischwerk Euro Baltic wurde etwa eine Woche später ebenfalls die Stellnetzsaison eingeläutet. Foto: C. Ubl Foto: C. Ubl Milde Temperaturen zum Jahresbeginn ermöglichten in diesem Jahr wieder einen zeitigen Beginn der Frühjahrsheringssaison. Die Schleppnetzfischer begannen am 6. Januar des Jahres mit der Fischerei und so wurden bereits Ende des Monats, nachdem sich die Anlandemenge von Tag zu Tag leicht erhöht hatte, täglich bis zu 100 Tonnen Ostseehering im Fischwerk Euro Baltic in Sassnitz/Mukran angelandet und verarbeitet. Pralle Netze gab es gleich zu Beginn der Schleppnetzfischerei Der Schleppnetzhering ist seit dieser Saison MSC zertifiziert Wie in den Vorjahren hatten sich die Küsten- und die Hochseefischerei darauf geeinigt, dass im Rahmen eines Tauschgeschäftes zusätzlich 1.000 Tonnen Hering für die Betriebe der Küstenfischerei zur Verfügung gestellt werden. Der Hering, der von den Schleppnetzfischern aus Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein vor allem nördlich von Rügen gefangen wurde, hatte in diesem Jahr eine ausgezeichnete Qualität. Die Fische besaßen einen hohen Fettgehalt und eine gleichmäßige Größe. Die Stellnetzfischerei begann ebenfalls verhältnismäßig früh. Da die besten Preise für den Stellnetzhering erzielt werden, wenn der Rogen reif ist, gab es vor- 18 Foto: C. Ubl Erfreulicherweise war die Gesamtfangmenge für den Hering in der westlichen Ostsee in diesem Jahr um 12 Prozent erhöht worden, so dass für die deutsche Fischerei eine Quote von 12.259 Tonnen zur Verfügung stand. Hierbei darf man jedoch nicht vergessen, dass alleine im Jahre 2014 die deutsche Quote von 14.234 Tonnen auf 10.900 Tonnen gekürzt worden war und dass die Quote vor 2008 immer über 24.000 Tonnen gelegen hat. Heringspuken in Lauterbach Neben Schleppnetz- und Stellnetzheringen wurden zusätzlich etwa 200 Tonnen Heringe mit Reusen gefangen. Diese gingen in diesem Jahr erstmals nicht zum Fischverarbeitungswerk Euro Baltic, sondern wurden nach Polen exportiert. Die Reusenfischerei startete mit guten Ergebnissen, aber als in der Osterwoche über einen längeren Zeitraum Nord-West Winde einsetzten, ging die Fischerei deutlich zurück und erreichte im Saisonverlauf die guten Anfangsergebnisse nicht Fischerei & Fischmarkt in MV • 2/2015 Aus dem Fischereiverband 60 40 30 20 10 0 05.02. 07.02. 09.02. 11.02. 13.02. 15.02. 17.02. 19.02. 21.02. 23.02. 25.02. 27.02. 01.03. 03.03. 05.03. 07.03. 09.03. 11.03. 13.03. 15.03. 17.03. 19.03. 21.03. 23.03. 25.03. 27.03. 29.03. 31.03. 02.04. 04.04. 06.04. 08.04. 10.04. 12.04. 14.04. 16.04. 18.04. 20.04. 22.04. 24.04. 26.04. 28.04. Anlandungen in Tonnen 50 wieder. Ähnliches gilt ebenfalls für die Reusenfischerei, wie man am Verlauf der Stellnetzanlandungen bei Euro Baltic sehen kann. Somit sind mittlerweile über 90 Prozent der Quote ausgefischt. Einige Betriebe haben sich einen kleinen Rest für die Herbstfischerei stehen gelassen. Man kann feststellen, dass in diesem Jahr wieder einmal mit relativ geringem Aufwand große Erträge erzielt werden konnten, was für nachhaltig bewirtschaftete, stabile Heringsbestände spricht. Insgesamt wurden im Bereich Vorpommern ca. 10.240 Tonnen Hering im Frühjahr durch die Berufsfischerei angelandet. Diese teilen sich wie folgt auf: Am Ende der diesjährigen Frühjahrsheringssaison haben die Schleppnetzfischer der Erzeugerorganisation Nord- und Ostseefischer GmbH das MSC-Siegel erhalten. Dieses wurde ihnen am 21. April in Schwerin von Minister Backhaus überreicht. Die Zertifizierung gilt rückwirkend sechs Monate, womit die gesamten Schleppnetzanlandungen der Frühjahrssaison das MSC-Siegel tragen dürfen. 6.446 Tonnen Schleppnetzhering 3.594 Tonnen Stellnetzhering ca. 200 Tonnen Reusenhering Von den genannten Fangmengen wurden insgesamt 7.765 Tonnen bei Euro Baltic angelandet. Es handelt sich hierbei um 6.446 Tonnen Schleppnetzhering im Rahmen von 254 Anlandevorgängen und 1.319 Tonnen Stellnetzhering aus dem Bereich Rügen, welcher über Landtransporte von den einzelnen Anlandestellen nach Mukran gebracht wurde. Reusenhering wurde in 2015 von Euro Baltic nicht aufgekauft. Die Gesamtdeutsche Ausfischung der den Erzeugerorganisationen von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zur Verfügung gestellten Quoten beläuft sich laut BLE derzeit auf 11.203,4 Tonnen. Fischerei & Fischmarkt in MV • 2/2015 In der Presse war vielfach von höheren Preisen durch die Zertifizierung die Rede. Das ist in dieser Form nicht ganz zutreffend. Vielmehr ist es so, dass sich der Ostseehering in den letzten Jahren durch die fehlende Zertifizierung nur noch sehr schwer vermarkten ließ. Deshalb wurden die Aufkaufpreise je nach Sortierung abgesenkt und konnten nun durch die Zertifizierung auf das marktübliche Niveau und für einige Sortierungen auch etwas darüber hinaus, angehoben werden. Den Verlauf der Preisentwicklung von 2005 bis 2015 kann man dem Diagramm entnehmen. Wer denkt, dass für die Zukunft zertifizierter Fisch automatisch mehr Erlöse bringen wird, der irrt. Hier muss auch die Wechselwirkung zwischen Angebot und Nachfrage berücksichtigt werden. Es ist eine Anhebung der Heringsquoten für Nord- und Ostsee avisiert, was zu einem erhöhten An- 19 Aus dem Fischereiverband 0,60 Reuse Preis für ein Kilo Hering in € 0,50 Stellnetz Schleppnetz 0,40 0,30 0,20 0,10 0,00 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Damit in naher Zukunft auch der Stellnetz- und der Reusenhering das Zertifikat erhalten, wurde inzwischen mit der Voruntersuchung zur MSC-Zertifizierung begonnen. Der Mecklenburg-Vorpommersche Landwirtschaftsminister, Dr. Till Backhaus, überreichte am 26. Mai in Sassnitz den Zuwendungsbescheid in Höhe von 24.000 € zur Förderung der Voruntersuchungen an die Vereinigung der Erzeugerorganisationen der Kutter- und Küstenfischer M-V GmbH. Während die Stellnetzfischerei bei den Umweltschützern wegen angeblich hoher Vogelbeifänge in der Kritik steht, könnte die Reusenfischerei eventuell sogar etwas schneller das Zertifikat bekommen. Wegen der Unbedenklichkeit der Reusenfischerei wurde von der Wissenschaft vorgeschlagen, diese aus dem Zertifizierungsprozess herauszunehmen und an die Schleppnetzfischerei anzuschließen. Dann müsste im Zertifizierungsprozess nur der Punkt Umweltauswirkungen komplett neu abgearbeitet werden. 20 Foto: C. Ubl gebot führen wird. Die Konkurrenz aus Dänemark und Schweden schläft nicht, was die weitere Zertifizierung von Ostseehering betrifft. Hätte Euro Baltic in den letzten Jahren trotz der sehr angespannten Marktlage den Hering nicht weiterhin abgenommen, hätte das sicher zu einem Sterben vieler kleiner Betriebe geführt. Durch die nun vorhandene Zertifizierung wurden zumindest für die Schleppnetzbetriebe gesicherte Absatzmöglichkeiten geschaffen. Norbert Kahlfuss erhält von Minister Backhaus den Fördermittelbescheid für die Voruntersuchung zur Zertifizierung der Stellnetz- und Reusenfischerei Fischerei & Fischmarkt in MV • 2/2015 Aus dem Fischereiverband Bernd Schütze, Norbert Kahlfuss, Dr. Till Backhaus, Christian Körner und Michael Schütt bei der Übergabe des Fördermittelbescheids. Foto: C. Ubl Mittlerweile liegt der Vorschlag des Internationalen Rates für Meeresforschung über die Fangempfehlung für 2016 auf dem Tisch. Der ICES schlägt eine Quotenerhöhung von 18,2 Prozent vor. Die deutsche Quote würde nach dieser Erhöhung, wenn diese im Herbst so vom Rat beschlossen werden sollte, 14.490 Tonnen betragen und hätte damit zumindest wieder das Niveau von 2013 erreicht. MSC-Zertifizierung für Stellnetz- und Reusenfischerei auf Hering Norbert Kahlfuss – Vorsitzender LVKK M-V e.V. Der 26. Mai 2015 war ein Etappenziel auf dem Weg zum MSC-Siegel für die Stellnetz- und Reusenfischer auf Hering in der westlichen Ostsee. Während die Schleppnetzfischerei das Siegel kurz vor diesem Datum entgegen nehmen konnte, befindet sich die stille Fischerei noch in der Vorbereitungsphase. Zurzeit laufen die Voruntersuchungen zur Erstellung des so genannten Pre Assessment. Da der Ausgang der Voruntersuchungen nicht vorhersehbar ist, könnten im Ernstfall hohe Auflagen erteilt oder die Erteilung des Siegels infrage gestellt werden. Kosten fallen aber auf jeden Fall an. Um diese für die Antragsteller in Grenzen zu halten, wurden Fördermittel beantragt. Der Bewilligungsbescheid dafür wurde am 26.05. durch Herrn Minister Backhaus an die Vertreter der Erzeugerorganisationen in Sassnitz übergeben. Damit ist gesichert, dass die Voruntersuchungen zügig voran gehen können. Das Ergebnis erwarten wir mit Spannung Ende Juni. Es besteht aus jetziger Sicht die Möglichkeit einer zügi- Fischerei & Fischmarkt in MV • 2/2015 Foto: C. Ubl Sollten positive Ergebnisse erzielt werden, kann die eigentliche Zertifizierung erfolgen. Übergabe des Förderbescheides durch den Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus gen Weiterarbeit am Projekt. Die Unterstützung durch Minister Backhaus und das Förderinstitut ist auch signalisiert. Schon heute ein herzliches Dankeschön dafür. 21 Aus dem Fischereiverband Bundeskanzlerin tauft Hochseetrawler in Mukran Claus Ubl – DFV e.V. schen Nord- und Ostseeregion. Um den anstrengenden Alltag der Besatzung an Bord und die langen Seereisen für die Mannschaft angenehmer zu gestalten, gibt es neben dem Fernsehraum auch eine Sauna und einen Fitness-Raum. Die Unterbringung erfolgt in modernen Ein- und Zweimannkabinen. Das Hauptfanggebiet wird der Nordostatlantik sein. Dort werden überwiegend in grönländischen Gewässern und vor der norwegischen Küste Heilbutt, Rotbarsch, Kabeljau, Seelachs und Schellfisch gefischt werden. Gefangen wird ausschließlich für den menschlichen Konsum. Dabei sollen die künftigen Fangeinsätze so geplant werden, dass über 50 Prozent der Fänge das Nachhaltigkeitssiegel des MSC tragen werden. Damit zählt die deutsche Hochseefischerei zu den führenden Flotten in Europa in punkto Effizienz und Nachhaltigkeit. Foto: C. Ubl Am 26. Mai 2015 taufte Bundeskanzlerin Angela Merkel in Sassnitz/Mukran den Trawler ROS 777 mit den 22 Foto: C. Ubl Angela Merkel wird empfangen Angeregte Gespräche am Ehrentisch Foto: C. Ubl Worten: „Erstens, immer eine Handbreit Wasser unterm Kiel, zweitens, immer eine Handbreit Fisch unterm Kiel und drittens, immer eine sichere Rückkehr in den Hafen“ auf den Namen „Mark“. Das Schiff der Mecklenburger Hochseefischerei, die zur niederländischen Unternehmensgruppe Parlevliet & Van der Plas zählt, ist der erste Neubau in der deutschen Hochseefischerei seit 1996. Finanziert wurde der 90 Meter lange und 16 Meter breite Neubau komplett aus Eigenmitteln. Gebaut wurde das moderne Schiff auf der türkischen TERSAN Werft. Um Energie zu sparen, hat das Schiff einen senkrechten Bug. Mit dem Namen erinnert die Rederei an Mark Parlevliet, der Ende 2013 tragisch verunglückte. Der Trawler ist das erste deutsche Hochseefischereischiff, das mit zwei Netzen gleichzeitig fischen kann. Der Beifang wird durch modernste Technik auf ein Minimum reduziert. Der neue Heimathafen wird Rostock sein. Aus Rostock kommen auch die neuen Netze für das Schiff. Diese wurden von der Firma Rofia angefertigt und wiegen jeweils zwei Tonnen. Ohne Vorgeschirr sind die Netze 88 Meter lang mit einer Öffnung von sieben Metern Höhe und 44 Metern Breite. Zur Taufe waren die Netze noch nicht an Bord. Sie wurden erst beim Aufrüsten des Schiffes in IJmuiden in den Niederlanden an Bord gebracht. Innerhalb von 3 Stunden kann die Mannschaft 5 Tonnen Fisch verarbeiten. Der Fang wird ausgenommen, filetiert, sortiert und eingefroren. 1.200 Tonnen Fisch können im Kühlraum eingelagert werden. Dadurch erhöht sich die Autonomiedauer des Schiffes auf dem Fangplatz. Es wird wieder wirtschaftlich sinnvoll, den Fang in Deutschland zu löschen. Kostenaufwändige Hafenaufenthalte für das Zwischenlöschen in Island oder Grönland können so weitestgehend minimiert und eine erhöhte Wertschöpfung durch Be- und Versorgungsleistungen in Deutschland erwartet werden. Neunzig Prozent der Mannschaft stammt aus der deut- Foto: C. Ubl Der neue Trawler im Hafen Sassnitz Mukran bei Euro Baltic Angela Merkel tauft die ROS 777 auf den Namen Mark Fischerei & Fischmarkt in MV • 2/2015 Aus dem Fischereiverband Europapolitikerin als „Freie Elbfischerin 2015“ geehrt Claus Ubl, DFV e.V. Am 1. Juni 2015 wurde die Europaparlamentarierin Ulrike Rodust, eine der einflussreichsten Fischereipolitikerinnen in Europa, in den Rang einer „Freien Elbfischerin“ erhoben. bedankten sich ausdrücklich für die europäische Förderung beim Aalbesatz. Die Vertreter der Fischerei sehen sich als aktiver Bestandteil der bestehenden EU-Schutzgebiete. Die Fischer forderten den Bestandsschutz ein, der ihnen bei der Ausweisung der Schutzgebiete durch die Entscheidungsträger versprochen worden war. Dies gilt nicht nur für die Fischerei, sondern für alle bestehenden Nutzungen wie Landwirtschaft, Jagd und Tourismus in FFHGebieten. Anlass ist die begonnene Überarbeitung der Natura2000 Richtlinien, die sich nunmehr 20 Jahre nach ihrer Inkraftsetzung immer mehr als Belastung im gesamten ländlichen Raum erweist. Die Auszeichnung „Freier Elbfischer“ wird seit 2004 von der Gemeinschaftsinitiative Elbfischerei – einer Interessengemeinschaft von Berufsfischern, Angelfischern und deren Vereinen und Verbänden aus Niedersachsen, Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern – vergeben. Mit ihr werden Politiker geehrt, die sich in besonderer Weise um die Belange der Fischerei verdient gemacht haben. Das trifft auf Ulrike Rodust zu. Sie hatte sich als Berichterstatterin zur Grundverordnung über die Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik große Verdienste erworben. Weiteres Thema war der Fischbestandsschutz, bei dem sich Frau Rodust auch für ein Europaweites Kormoranmanagement einsetzte. Das stieß bei den Fischereivertretern auf breite Zustimmung. Bei einem Fischzug auf der Elbe gingen vor allem Aale und Wollhandkrabben in die Reuse. Frau Rodust zeigte beim Heben der Reusen auch ihr handwerkliches Geschick. Sie betonte, dass sie sich durch die Ernennung zur „Freie Elbfischerin“ sehr geehrt fühle und sah darin eine Anerkennung ihrer geleisteten Arbeit. Besorgt zeigten sich die Fischer durch die großtechnische Wasserentnahme entlang der Elbe. Weitere Themen des Fachgespräches von Flussausbau bis hin zu Zuwegung für Angler in das Biosphärenreservat Elbtalaue konnten mit der neuen Elbfischerin konstruktiv beraten werden. Elbfischer Christian Köthke zeigte sich erfreut, wie offen und fachkompetent man mit der hochrangigen Europapolitikerin reden konnte. „Wir haben die richtige gewählt.“ lautete sein abschließendes Fazit. Frau Rodust betonte noch einmal ihren großen Respekt vor dem Beruf des Fischers und warb dafür, junge Menschen für diesen Beruf zu begeistern. Foto: C. Ubl Foto: T. Wichmann Anschließend gab es ein intensives Fachgespräch mit Frau Rodust sowie Vertretern aus Berufs- und Angelfischerei, Fischereirechtsinhabern sowie verschiedenen Gemeinde- und Verwaltungsvertretern. Dabei ging es vor allem um den Schutz des Europäischen Aals, für dessen Erhalt sich die Gemeinschaftsinitiative Elbfischerei mit einem jährlichen Aalbesatz einsetzt. Damit sieht sich die Gemeinschaftsinitiative als Teil des europaweiten Aalmanagements zum Wiederaufbau des Bestandes, für das sich auch Frau Rodust engagiert. Die Fischer Ulrike Rodust und die beiden Elbfischer beim Leeren einer Reuse. Fischerei & Fischmarkt in MV • 2/2015 Elbfischer Christian Köthke (li) und Altfischer Gerhard Bestmann überreichen Ulrike Rodust die Ehrenreuse. 23 Aus dem Fischereiverband Deutscher Fischerei-Verband e.V. Union derFischerei-Verband Berufs- und Angelfischer e.V. Deutscher Venusberg 36 - 20459 Hamburg Union der Berufsund Angelfischer Telefon:Venusberg 040 31 4836 84 - 20459 Fax: 040 319 44 49 Hamburg [email protected] Telefon: 040 31 48 84 Fax: 040 319 44 49 [email protected] Datum: 19.06.2014/us Datum: 19.06.2014/us Nachhaltige Fischerei vereinigt Mensch und Natur PRESSEMITTEILUNG UNG Ein ganz besonderer P R E SFotowettbewerb SEMITTEIL Nachhaltige Fischerei vereinigt Mensch und Natur Nachhaltige Fischerei vereinigt Mensch und Natur Jetzt online Ein ganz besonderer Natur-Foto-Wettbewerb Ein ganz besonderer Natur-Foto-Wettbewerb Jetzt Einsendeschluss 15. August 2015 online Jetzt online Einsendeschluss 15. August 2015 Einsendeschluss 15. August 2015 Unter dem Titel: „Nachhaltige Fischerei vereint Mensch und Natur“ ruft der Deutsche Fischerei-Verband alle Interessierten zu einem auf. ruft der Deutsche Unter dem Titel: „Nachhaltige Fischerei vereintFotowettbewerb Mensch und Natur“ Fischerei-Verband alle Interessierten zu einem Fotowettbewerb auf. Die moderne Zivilisation und vor allem das Leben in urbanen Ballungsräumen haben uns der Natur entfremdet. Doch gerade heute ist das die Leben wachsende Weltbevölkerung von den natürlichen Die moderne Zivilisation und vor allem in urbanen Ballungsräumen haben uns der Ressourcen unseres Planeten existenziell abhängig. Natur entfremdet. Doch gerade heute ist die wachsende Weltbevölkerung von den natürlichen Ressourcen unseres Planeten existenziell abhängig. Das Prinzip der Nachhaltigkeit soll auch in der Fischerei die verantwortungsbewusste Nutzung derder Natur dauerhaft sichern. Siein liefert wertvolledie Nahrungsmittel und ernährt Das Prinzip Nachhaltigkeit soll auch der Fischerei verantwortungsbewusste weltweit eine große Zahl von Fischern und ihre Familien. Nutzung der Natur dauerhaft sichern. Sie liefert wertvolle Nahrungsmittel und ernährt weltweit eine große Zahl von Fischern und ihre Familien. In Deutschland prägt die Fischerei weite Landstriche und macht sie zu unverwechselbaren Kulturlandschaften. es die Fischerdörfer an der und Nordund sie Ostsee oder die In Deutschland prägtSeien die Fischerei weite Landstriche macht zu unverwechselbaren Teichlandschaften Süddeutschlands. Kulturlandschaften. Seien es die Fischerdörfer an der Nord- und Ostsee oder die Teichlandschaften Süddeutschlands. Mit der Fischerei tritt der Mensch in eine enge Beziehung zur Natur. Mit der Fischerei tritt der Mensch in eine enge Beziehung zur Natur. Dieser Wettbewerb möchte das harmonische Miteinander sichtbar machen. Es können Bilder in drei Kategorien Dieser Wettbewerbeingesandt möchte daswerden: harmonische Miteinander sichtbar machen. Es können Bilder in drei Kategorien eingesandt werden: Berufsfischer auf See oder im Hafen - Berufsfischer auf See oder im Hafen Angler am Gewässer - Angler am Gewässer Binnenfischer und Teichwirt in der Kulturlandschaft Binnenfischer und Teichwirt in der Kulturlandschaft Entscheidend sind der Gesamteindruck des Bildes sowie die Klarheit der Botschaft als Plädoyer für die verantwortungsvolle undsowie Fischzucht. Entscheidend sind der GesamteindruckFischerei des Bildes die Klarheit der Botschaft als Plädoyer für die verantwortungsvolle Fischerei und Fischzucht. 24 Fischerei & Fischmarkt in MV • 2/2015 Aus dem Fischereiverband Die von einer Jury ausgewählten besten Fotos in den einzelnen Kategorien werden im Rahmen einer Wanderausstellung in verschiedenen namenhaften Museen sowie verschiedenen Touristenorten an der deutschen Nord- und Ostseeküste einer breiten Öffentlichkeit präsentiert. Die Vernissage mit Preisverleihung findet am 25. August 2015 anlässlich der Eröffnung des Deutschen Fischereitages in Rostock im Radisson Blu Hotel statt. Zur Ausstellung erscheint ein Katalog. Die vollständige Ausschreibung des Wettbewerbes, der vom 19. Juni bis zum 15. August laufen wird, wird Anfang Juni auf der Webseite des DFV (http://www.deutscher-fischereiverband.de/) veröffentlicht. Kontakt: Geschäftsstelle des DFV 040 – 31 48 84. AG Kormoran tagte Werner Promer – LAV-Vizepräsident für Gewässerwirtschaft Am 30.04.2015 tagte die AG Kormoran im Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz. Hurra sie ist wieder da! Hauptthemen waren der Bericht über die allgemeine Situation des Kormorans und der Bericht der Universität Rostock zum Vorhaben „Populationsanalyse und Erprobung von Maßnahmen zur Reduzierung des Bruterfolges beim Kormoran in M-V sowie Untersuchungen über seinen Einfluss auf freilebende Fischbestände“. Mein grenzenloser Optimismus und mein Verantwortungsgefühl gegenüber dem Landesanglerverband und der Interessenvertretung der Angelfischer in Mecklenburg-Vorpommern treibt mich trotz mancher Zweifel immer wieder in diese Runde. Am 26.01.2009 nahm ich in meiner Eigenschaft als Vizepräsident des LAV für Gewässerwirtschaft das erste Mal voller Zuversicht an der Arbeitsgruppensitzung teil und lernte unseren Minister Dr. Till Backhaus als glühenden Verfechter eines europäischen Kormoranmanagement kennen. Die am 01.08.2007 in Kraft getretene Kormoran-Landesverordnung war dafür ja eine gute Basis. „Mit dieser waren neue Voraussetzungen geschaffen worden, um zukünftig die durch Kormorane verursachten fischereiwirtschaftlichen Schäden durch landesweit einheitliche Regelungen zu begrenzen. Der neue Ansatz zielt auf ein Populationsmanagement für diese Vogelart ab.“ Führte Dr. Backhaus in der Landespressekonferenz am 31.07.2007 aus. Mit der Koalitionsvereinbarung für die fünfte Legislaturperiode Ziffer 126 im Rücken keine Kunst. In ihr ist das klare Ziel fixiert, den Kormoranbestand zu reduzieren. Vergrämung und Abschuss wurden unter bestimmten Fischerei & Fischmarkt in MV • 2/2015 Bedingungen erlaubt. Er sagte in dieser Pressekonferenz auch „Es kann kaum noch angezweifelt werden, dass es nicht nur im Einzelfall erhebliche Schäden durch Kormorane gibt!“ In der Folgezeit war über viele Monate hinaus eine sehr aktive Arbeitsgruppentätigkeit zu verzeichnen. Die Initiative von Dr. Backhaus und dem EU-Parlamentarier Dr. Kindermann, in der Europäischen Union weiter zu kommen, war mit der Kormorankonferenz am 04.11.2008 in Brüssel, bei der ich zugegen sein durfte, von Erfolg gekrönt und fand mit dem Beschluss des EU-Parlaments, ein europäisches Kormoranmanagement zu erarbeiten, seinen politischen Höhepunkt. Nun konnte man annehmen es würde sich Alles zum Besseren wenden. Es sah auch so aus. Es durften Anträge zur Vergrämung und zum Abschuss von Ästlingen gestellt werden. Für die erforderlichen Ausnahmegenehmigungen zur Vergrämung und für Abschüsse, die vom Umweltministerium als zulässig bewertet waren, wurden die Stellungnahmen von den zu beteiligenden Umwelt- und Vogelschutzverbänden permanent hinaus gezögert, so dass ihre Realisierung aus dem zulässigen Zeitfenster fiel und sinnlos wurde. Pfui Teufel, wer Böses dabei denkt. Ich will gern zugestehen, dass bei der Durchführung der genehmigten Eingriffe Fehler gemacht wurden, die den Prozess zusätzlich belasteten. Zum Jahreswechsel 2009/2010 fanden in vier Monaten fünf verschiedene Besprechungen in Schwerin, Görslow und Rostock statt. Auf Grund der permanenten Vorwürfe, die Fischer und Angler würden die Schäden in der Fischfauna maßlos übertreiben und einen Feldzug gegen den Kormoran als geschützten 25 Aus dem Fischereiverband Vogel vollziehen ja ihn sogar ausrotten wollten, führte letztendlich dazu, der Universität Rostock die Erarbeitung einer Studie in Form einer Populationsanalyse und zum Einfluss des Kormoran auf die Fischfauna in Auftrag zu geben. Finanziert wurde diese aus Mitteln der Fischereiabgabe die ausschließlich von Fischern und Anglern bezahlt wird. Die Hoffnung war groß, dass endlich das Gerede von der Unwissenschaftlichkeit der Forderung zur Bestandsregulierung des Kormorans aufhören würde. Womit ich jedoch nicht gerechnet hatte, war die Tatsache, dass die AG Kormoran für die Dauer der Studie de fakto seine Arbeit auf Eis legte. Zusätzlich hatte die provokante Ernennung des Kormorans zum Vogel des Jahres 2010 durch NABU und LVB die Stimmung in Deutschland unnötig angeheizt und führte zu massiven Protesten bei den Anglern und Fischern. Die Protestdemonstration 2010 in Ulm, an der eine starke Delegation aus Mecklenburg-Vorpommern teilnahm, war der vorläufige Höhepunkt der Differenzen. Nun gut. Das Schweigen der AG Kormoran hatte am 30.04.2015 sein Ende und die Arbeitsgruppe befasste sich wieder mit dem eigentlichen Grund ihrer Existenz. Die Tagesordnung sah den Kormoranbericht 2014 und die Vorstellung und Diskussion der Kormoranstudie der Uni Rostock vor. Der Kormoranbericht 2014 wurde von Christof Herrmann vom LUNG vorgetragen. Über die vielen Detailfragen zum Bestand der Vögel und ihrem Vogelzugverhalten hinaus war für mich eine Mitteilung entscheidend, die Kormoranpopulation ist wieder auf einen Bestand von 12338 Brutpaaren angewachsen. Also Tendenz steigend. Was Herr Herrmann nicht so deutlich ausführte, musste ich erst über NDR und Deutschlandfunk erfahren, die ihn dahingehend zitierten, dass auf Grund des milden Winters der Kormoranbestand 2015 eine neue Rekordhöhe erreichen könnte, also mehr als 14000 Brutpaare. Der Schock saß tief. Die von Dr. Winkler von der Universität Rostock vorgestellten zwei Teilberichte „Populationsanalyse und Erprobung von Maßnahmen zur Reduzierung des Bruterfolges beim Kormoran in M-V sowie Untersuchungen über seinen Einfluss auf freilebende Fischbestände“ waren da für mich schon aufschlussreicher. Nun liegt es wissenschaftlich nachgewiesen auf dem Tisch, die Bestandsentwicklung des Kormorans steht in unmittelbarem Zusammenhang mit der negativen Entwicklung der Fischbestände im Untersuchungsgebiet. Angewendet wurden international übliche Untersuchungsmethoden auf der Basis von Speiballen der Kormorane und Aufsammlungen von fallengelassenen Beutetieren in der Kormorankolonie. Die Dezimierung der Zanderbestände war nachweisbar erheblich. Es wäre von mir vermessen diese beiden Berichte in wenigen Worten zu umreißen, man muss sie selbst lesen und sich sein Urteil bilden. Angesichts dieser Eindrücke fiel es unserem Minister nicht schwer, bevor er die Besprechung verließ, in seiner bekannten Art die Notwendigkeit der Regulierung 26 der Kormoranbestände nochmals zu bekräftigen. Seine Aufforderung an alle Arbeitsgruppenmitglieder, diesen Prozess mit Kompromissbereitschaft und gutem Willen zu begleiten, war eindeutig. Die anschließenden Fragestellungen der Arbeitsgruppenmitglieder, die der Bestandsregulierung nicht so aufgeschlossen gegenüber stehen, lassen erkennen, dass der Aufgabenstellung von Dr. Backhaus noch etwas Wind ins Gesicht blasen wird. Hier eine Auswahl an Fragen die in den Raum gestellt wurden, ohne zu personalisieren: An Herrn Herrmann: Wenn man den Bestand reduziert, wird er dann wieder aufgefüllt? Ja, mindestens aus Dänemark und Polen. An Herrn Winkler: Kann nicht der Rückgang des Zanderbestandes mit anderen äußeren Bedingungen zusammenhängen? Ja, aber der Zusammenhang mit dem Kormoranbestand ist eindeutig. Das Untersuchungsgebiet ist sehr klein, kann man die Ergebnisse überhaupt verallgemeinern? Ich höre hier auf. Weil die Fragestellungen dieser Art tendenziell sind und die Notwendigkeit eines Bestandsmanagements in Frage stellen. Alles hängt sich daran auf, ob den Fischern und Anglern ein wirtschaftlicher Schaden durch den Kormoran entsteht, der dann auch überprüfbar sein muss. Diese Betrachtungsweise ist für mich destruktiv. Sie ist für alle Gegner der Bestandsregulierung eine Kuschelecke. Auf meine mehrfache Forderung hin, diese unsägliche Formulierung in der Kormoranverordnung „wirtschaftlicher bzw. fischereilicher Schaden“ durch die Vokabeln „ökologischer Schaden“ zu ersetzen, stößt permanent auf taube Ohren. Dann wird es nämlich konkret. Die Anzahl der Kormorane ist bekannt und deren Entnahme von Biomasse aus unseren Gewässern auch. Eine Hochrechnung ist das kleine Einmaleins der Mathematik. Über die Fischbestände und deren Entwicklung gibt es über viele Jahre rückblickend belastbare Statistiken von Bonitierungsmaßnahmen und Bestandserhebungen, die aktenkundig sind. Gleichermaßen die Fangstatistiken der Berufsfischerei. Sie werden von den Gegnern des Kormoranmanagement aber angezweifelt. Komisch, der EU reichen diese Zahlen aber aus, um Fangquoten für die Fischerei festzulegen. Ich hebe hier an dieser Stelle noch einmal hervor, es geht um ein einheimisches, gesundes Nahrungsmittel, das durch die handwerkliche Fischerei im Binnenland und auf See für uns alle gefangen wird. Wenn es den Fischbeständen nachgewiesener Maßen schlecht gehen sollte, dann muss auch der schwarze Vogel darunter leiden und darf auf Grund seines Totalschutzes nicht zur Existenzgefährdung für die Kleine Kutter- und Küstenfischerei und für die Binnenfischer werden. Der Kormoran ist in seinem Bestand schon lange nicht mehr gefährdet. Zur Lösung des Problems wird oft nach Brüssel gezeigt. Dort vertritt man jedoch die Meinung, dass die Länder ausreichend Spielraum haben, eigene bestandsregulierende Maßnahmen zu ergreifen. Ich bin gespannt, wer in Mecklenburg-Vorpommern gewinnt, der Kormoran oder die Vernunft. Fischerei & Fischmarkt in MV • 2/2015 Aus dem Fischereiverband 24. Landesdelegiertenkonferenz des LAV M-V e.V. Foto: C. Thürmer Axel Pipping, Prof. Dr. Karl-Heinz Brillowski, LAV M-V e.V Blick in den Tagungssaal Kapitel erfolgreich abgeschlossen. Im Jahr 2014 hat das Land M-V die Gewässer < 5 ha aus dem Bestand der BVVG endlich gekauft und der LAV konnte darauf die Gewässer seiner Wunschliste langfristig pachten. Insgesamt konnte der LAV die Fläche seiner Pacht- und Eigentumsgewässer im Jahr 2014 um ca. 180 ha erweitern. Erweiterungspotenzial sehen wir – abgesehen von der Zeit von noch nicht anstehenden Pacht- bzw. Kaufoptionen kommunaler Gewässer - mittel- bis langfristig im Erwerb bzw. der Pachtung von Tagebaurestgewässern aus der derzeitigen Kiesgewinnung. Der Zeitpunkt der Beendigung des Kiesabbaus liegt an allen Orten noch in weiter Ferne. Wir müssen uns jedoch schon heute um diese Flächen bemühen und unsere Mitwirkung an deren Renaturierung konzipieren und anbieten. Am 30. 5. 2015 fand die 24. Landesdelegiertenkonferenz des LAV M-V e. V. in Linstow statt. In der Eröffnungsrede nahm Präsident, Prof. Dr. Karl-Heinz Brillowski, zu folgenden Schwerpunkten Stellung: DAFV-Präsidentin Dr. Christel Happach-Kasan begrüßt Werner Kuhn (Md EP) Fischerei & Fischmarkt in MV • 2/2015 Erfreuliche Fortschritte wurden hinsichtlich des Angelns in Gebieten mit Schutzstatus erreicht. War die bisherige Ausgangslage entsprechender Diskussionen durch den Foto: C. Thürmer Foto: C. Thürmer Besonders erfreulich ist die Entwicklung der Mitgliederzahl im LAV, die nunmehr seit 4 Jahren eine leichte steigende Tendenz aufweist. So wurden 2014 die Abgänge bei den Erwachsenen mit einem geringen Plus durch Zugänge kompensiert, ein sichtbarer Zuwachs wurde wiederum im Kinder- und Jugendbereich mit 233 Aufnahmen erreicht. Damit verfügte der LAV zum Jahresende 2014 über 43.132 Mitglieder. Dafür gebührt all denen ein besonderer Dank, die sich im Kinder- und Jugendbereich stark engagieren, denn ihre Arbeit sichert nicht nur die Existenz des Verbandes für die Zukunft, sie stellt auch eine nicht zu unterschätzende Sozialleistung für unsere Gesellschaft dar. Hinsichtlich der Gewässer wurde ein lange währendes Dr. Christel Happach-Kasan überreicht Auszeichnung 27 Aus dem Fischereiverband Standpunkt gekennzeichnet: „Angeln verbieten!“, zeichnet sich gegenwärtig eine Haltung ab, die die Frage in den Vordergrund stellt: „Unter welchen Bedingungen – auch zeitweiligen Beschränkungen – kann Angeln bzw. Fischen erlaubt werden?“ Ausgehend von dieser Prämisse und geprägt von umfassender Sachkunde aller an der Diskussion beteiligten wurden z. B. Lösungen für das Angeln im Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe sowie Biosphärenreservat Süd-Ost-Rügen gefunden. So kann in diesem Jahr wieder mit einer vom Biosphärenreservat erteilten Genehmigung auch in der Having in der Zeit vom 1.5. bis zum 31.10. geangelt werden. Im Anschluss an die Eröffnungsrede wurden von einigen Ehrengästen Grußworte an die 24. Landesdelegiertenkonferenz gerichtet. Redner waren hier: Bereits auf der LDK 2014 waren ökologisch nachteilige Eingriffe in Fließgewässer ein Thema. Erinnert sei an den Fall der Motel, in welchem wir - wie angekündigt - eine Verpflichtungsklage gegen den Landkreis LudwigslustParchim eingereicht haben. Bezüglich des Verlaufs des Verfahrens bedauern wir die Haltung des Landkreises, bisher keine Reaktion gezeigt zu haben, so dass das Verfahren die gerichtlichen Instanzen durchlaufen wird. Zum Abschluss des 1. Teils der LDK wurden folgende Auszeichnungen verliehen: In diesem Jahr erregte ein etwas anders gelagerter Fall die Gemüter: Errichtung einer Kleinwasserkraftanlage an der Stepenitz (siehe AiMV 1-2015, S. 23). Jeder der Beteiligten sollte es inzwischen wissen und jeder Betroffene weiß es seit langem: Kleinwasserkraftanlagen sind ökologischer Unsinn! Trotz nicht erteilter Genehmigung für den Betrieb wird mit großzügiger Förderung die Anlage errichtet unter der Projektbezeichnung „Lehrpfad Wasserkraft und Naturschutz Rüting“ – geradezu ein Hohn! Ein für uns als Verband entscheidender Stein des Anstoßes in diesem Fall ist die Tatsache: Wir wurden als Pächter des Fischereirechtes nicht informiert. Das Geschehen wurde zufällig im Zuge einer Gewässerbegehung von uns festgestellt. Für uns heißt das: Der Landesanglerverband – anerkannter Naturschutzverband – wird mit seinen 43.000 Mitgliedern offensichtlich nicht ernst genommen. Das werden wir in Zukunft ändern. In gleicher Weise wurde mit unserem Verband bei der Entscheidung über die sog. „Winterlager-Regelung“ vom 24.09.2014 verfahren. Mit deren Veröffentlichung im Amtsblatt im Oktober 2014 wurde eine nicht nachvollziehbare Fangbegrenzung für Barsche festgelegt. Eine Barschfangbegrenzung spielte in den Vorabstimmungen zur Winterlagerregelung zu keiner Zeit eine Rolle. Die zwischen allen an der Vorbereitung der Entscheidung Beteiligten einvernehmlich abgestimmte Lösung wurde erheblich „nachgebessert“. Auch dieser Fall ist ein weiteres Indiz dafür, dass die Meinung der organisierten Angler eigentlich nicht gefragt ist. Diesem Zustand werden wir zukünftig verstärkt unsere Aufmerksamkeit widmen, insbesondere durch eine professionelle Öffentlichkeitsarbeit im bereits bewährten Schulterschluss mit Fischern und Jägern – sowie neuerdings auch mit Landwirten und Imkern. 28 Staatssekretär im Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz, Herr Dr. Peter Sanftleben; Abgeordneter im Europäischen Parlament, Herr Werner Kuhn; CDU-Fraktion M-V, Herr Burghard Lenz; Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Frau Jutta Gerkan; Präsident des Landesfischereiverbandes M-V, Herr Norbert Kahlfuss; Präsidentin des DAFV, Frau Dr. Christel Happach-Kasan. Ehrennadel des LAV M-V e.V. in Silber Karin Reinke KAV Neubrandenburg e. V. Peter Kirste KAV Uecker-Randow e. V. Ehrennadel des LAV M-V e.V. in Gold Regina Stricker KAV Insel Rügen e. V. Ehrenschleife des LAV M-V e.V. Reinhold Moll AV Alt-Dierkow e. V. Jürgen Heller AV Neubrandenburg e. V. Großes Silbernes Ehrenzeichen des DAFV Wolfgang Rädel AV Neubrandenburg e. V. Großes Goldenes Ehrenzeichen des DAFV Burkhard Brüser RAV Altentreptow e. V. Friedrich Dreyer AV „Früh auf“ Hagenow e. V. Horst Lange GAV Ludwigsluster Umland e. V. Gerhard Siegert RAV Teterow e. V. Silberne Ehrenmedaille des DAFV Harald Laabs – AV „Früh auf“ Hagenow e. V. Nach einer kurzen Pause wurde die Landesdelegiertenkonferenz mit dem internen Teil fortgesetzt. Der Versammlung lagen 3 Anträge des Präsidiums vor: • Antrag 1 des Präsidiums auf Beitragserhöhung im LAV M-V e. V. • Antrag 2 des Präsidiums auf Satzungsänderungen im LAV M-V e.V. zu § 12/10 sowie zu § 16(1), (2) und (4) • Antrag 3 des Präsidiums auf Änderung des beschlossenen Haushaltes 2015 Die Anträge 1 und 3 waren Gegenstand einer z.T. recht kritischen Aussprache unter den Delegierten. Im Anschluss an die Diskussion und nach Entlastung des Präsidiums wurden folgende Beschlüsse gefasst: Die Delegierten der 24. Landesdelegiertenkonferenz beschlossen mit 92 Ja-Stimmen und 24 Nein-Stimmen, den Fischerei & Fischmarkt in MV • 2/2015 LAV-Präsident Prof. K.-H. Brillowski bei seiner Rede Foto: C. Thürmer Beitrag im LAV für Vollzahler um 3,00 EUR von 14,00 EUR Jahresbeitrag auf 17,00 EUR Jahresbeitrag mit Wirksamkeit zum 1.1.2016 zu erhöhen. Der Beitragssatz setzt sich dann wie folgt zusammen: 3,00 EUR für den Beitrag des Bundesverbandes, 3,00 EUR für den Beitragsanteil der Regionalen Anglerverbände, 11,00 EUR für den Beitrag des LAV M-V e. V. Der Beitrag für Kinder und Jugendliche wurde nicht erhöht. Desweiteren wurden die Anträge 2 und 3 des Präsidiums sowie der Haushaltsplan 2016 durch die Delegierten beschlossen. Im letzten Punkt der Tagesordnung wurden acht Delegierte und zwei Ersatzkandidaten für die Jahreshauptversammlung des DAFV am 10.10.2015 in Göttingen gewählt. Zum Ausklang der Veranstaltung konnten sich alle Teil- Foto: C. Thürmer Aus dem Fischereiverband Blick auf Ehrengäste und Präsidium des Geländes zu erleben und es sogar selbst in einigen Disziplinen zu versuchen. Foto: C. Thürmer nehmer am Büfett stärken und danach hatten alle die Möglichkeit, Casting-Vorführungen auf dem Sportplatz Fischerei & Fischmarkt in MV • 2/2015 29 Aus dem Fischereiverband Eröffnungsansprache zur LDK 2015 Rede von Prof. K.-H. Brillowski – Präsident des LAV Sehr geehrte Delegierte, sehr geehrte Gäste, zu unserer diesjährigen LDK haben erstmals alle Gäste mit der Einladung nicht nur den Bericht des Präsidenten erhalten, sondern auch die Berichte der Mitglieder des Präsidiums ausgenommen den Bericht des Vizepräsidenten für Finanzen. Zusätzlich ist allen Anwesenden heute die Ausgabe 1-2015 der Zeitschrift „angeln in Mecklenburg-Vorpommern“ ausgehändigt worden. Damit sind alle recht umfassend über die Situation in und um unseren Verband informiert, so dass meine Ausführungen zum Auftakt der heutigen Veranstaltung möglichst kurz gehalten werden können. Einleitend sei es gestattet, auf einige Erfolge in unserer Arbeit des vergangenen Jahres verweisen zu dürfen, die keineswegs selbstverständlich sind: Besonders erfreut sind wir über die Entwicklung unserer Mitgliederzahl, die nunmehr seit vier Jahren eine leicht steigende Tendenz aufweist. So wurden 2014 die Abgänge bei den Erwachsenen mit einem geringen Plus durch Zugänge kompensiert, ein sichtbarer Zuwachs wurde wiederum im Kinder- und Jugendbereich mit 233 Neuaufnahmen erreicht. Damit hatte der LAV zum Jahresende 2014 43.132 Mitglieder in seinen Reihen. Dafür gebührt all denen ein besonderer Dank, die sich im Kinder- und Jugendbereich stark engagieren, denn ihre Arbeit sichert nicht nur die Existenz des Verbandes für die Zukunft, sie stellt auch eine nicht zu unterschätzende Sozialleistung für unsere Gesellschaft dar, die auch genau so wahrgenommen wird. Dazu ein Beispiel: Im Verlauf eines Gesprächs auf der Grünen Woche sagte mir ein Vater: „Die Zeit, die mein Sohn beim Angeln verbringt, erlebt er in der Natur und in der Gemeinschaft mit Gleichgesinnten und hockt nicht vor irgend einem Bildschirm.“ Und diese Seite unserer Tätigkeit beschränkt sich nicht nur auf den Nachwuchs. In unserer Vereins- und Verbandsarbeit kümmern wir uns um das Miteinander all unserer Mitglieder, alters- und schichtenverbindend, um die Gemeinschaft schlechthin. Dies ist Sozialdienst im besten Sinne und darauf kann und sollte jeder von uns stolz sein. Hinsichtlich der Gewässer wurde 2014 endlich ein lange währendes Kapitel erfolgreich abgeschlossen: Das Land M-V hat die Gewässer ≤ 5 ha aus dem Bestand der BVVG gekauft und der LAV konnte daraus die Gewässer seiner „Wunschliste“ langfristig pachten mit einer Ausnahme: Um die Reethwisch bei Neubrandenburg sollen wir uns entgegen der ursprünglichen Absprachen im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens bewerben. Bezüglich des Ausgangs sind wir hier noch optimistisch. 30 Insgesamt konnte der LAV die Fläche seiner Pacht- und Eigentumsgewässer um ca. 180 ha erweitern. Interessantes Erweiterungspotenzial sehen wir – abgesehen von derzeit noch nicht anstehenden Pacht- bzw. Kaufoptionen kommunaler Gewässer – mittel- bis langfristig im Erwerb bzw. der Pachtung von Tagebau-Restgewässern aus der derzeitigen Kiesgewinnung. Der Zeitpunkt der Beendigung des Kiesabbaus liegt an allen Orten noch in weiter Ferne. Wir müssen uns jedoch schon heute um diese Flächen bemühen und unsere Mitwirkung an deren Renaturierung konzipieren und anbieten, um den berühmten „Fuß in die Tür“ zu bekommen. In einem ersten Testfall sind wir allerdings unvermutet mit der Haltung einer Kommune konfrontiert worden, die jegliche künftige Nutzung eines solchen Areals unterbinden möchte. Diesen Damen und Herren empfehlen wir eine Bildungsreise in die ehemaligen sächsischen Braunkohlenreviere der Lausitz oder im Großraum Leipzig. Dort handelt es sich zwar um erheblich größere Dimensionen, aber Kleinvieh macht bekanntlich auch Mist. Eine erfreuliche Entwicklung hat es zum Thema „Angeln in Gebieten mit Schutzstatus“ gegeben. War die bisherige Ausgangslage entsprechender Diskussionen häufig durch den Standpunkt gekennzeichnet: „Angeln verboten!“, zeichnet sich gegenwärtig eine Haltung ab, die die Frage in den Vordergrund stellt: „Unter welchen Bedingungen – auch zeitweiligen Beschränkungen – kann Angeln bzw. Fischen erlaubt werden?“ Ausgehend von dieser Prämisse und geprägt von umfassender Sachkunde aller an der Diskussion Beteiligten wurden z.B. Lösungen für das Angeln im Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe sowie im Biosphärenreservat Südost-Rügen gefunden. So kann jetzt mit einer vom Biosphärenreservat erteilten Genehmigung auch in der Having in der Zeit vom 01.05. bis 31.10.2015 wieder geangelt werden. Allen Entscheidungsträgern sei dafür an dieser Stelle gedankt. Bereits auf der LDK 2014 waren ökologisch nachteilige Eingriffe in Fließgewässer ein Thema. Erinnert sei an den Fall der Motel, in welchem wir wie angekündigt eine Verpflichtungsklage gegen den Landkreis LUP eingereicht haben. Bezüglich des Verlaufs des Verfahrens bedauern wir die Haltung des Landkreises, bisher keine Reaktion gezeigt zu haben, so dass das Verfahren die gerichtlichen Instanzen durchlaufen wird. In diesem Jahr erregt ein etwas anders gelagerter Fall die Gemüter: Errichtung einer Kleinwasserkraftanlage an der Stepenitz (siehe aiM-V 1-2015, S. 23). Jeder der Beteiligten sollte es inzwischen wissen und jeder Betroffene weiß es seit langem: KWKA sind ökologischer Unsinn oder deutlicher: Frevel an der Natur! Trotz nicht erteilter Genehmigung für den Betrieb, aber mit großzügiger Förderung durch den Landkreis NWM Fischerei & Fischmarkt in MV • 2/2015 Aus dem Fischereiverband wird die Anlage errichtet unter der Projektbezeichnung „Lehrpfad Wasserkraft und Naturschutz Rüting“. Treffender wäre die Bezeichnung: „Wasserkraft o d e r Naturschutz“. Ein für uns als Verband entscheidender Stein des Anstoßes in diesem Fall ist die Tatsache: Wir wurden als Pächter des Fischereirechts nicht informiert. Das Geschehen wurde im Zuge einer Gewässerbegehung im September 2014 festgestellt. Für uns heißt das: Der Landesanglerverband - gesetzlich anerkannter Naturschutzverband – wird mit seinen 43.000 Mitgliedern offensichtlich nicht ernst genommen. Eine solche Haltung äußert sich auch auf andere Weise: Unsere Initiativen werden großzügig „vereinnahmt“! Ein Beispiel dafür ist die Aalaktie. Sie wurde in jüngster Vergangenheit wiederholt in einem Atemzug mit Waldaktie und Mooraktie als Beitrag des Landes M-V benannt. Der Initiator der Aalaktie ist jedoch der LAV in Person von Werner Promer, der heute vor Ihnen im Tagungspräsidium seinen Platz hat. Mit Stand Mai 2015 wurden damit 12.250.- € eingeworben und zu 100% für Aalbesatz verwendet. Wer noch keine hat, heute und hier besteht die Möglichkeit, eine zu erwerben. Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Delegierte, anlässlich der Delegiertenversammlung des Landesjagdverbandes M-V hatte ich das Vergnügen, das Grußwort unseres Ministers zu verfolgen. Daraus haben sich mir zwei seiner Aussagen besonders eingeprägt: • Der Minister will zunehmend nur solche Personen in Diskussionen zu Umwelt-, Natur- und Artenschutz im Zusammenhang mit der Ausübung der Jagd ernst nehmen, die die Jägerprüfung bestanden haben. Eine Übernahme dieses Grundsatzes bei der Auseinandersetzung zu fischereilichen Fragen wäre in Betracht zu ziehen. • Der Minister ist stets darum bemüht, wissensbasierte Lösungen zu finden. Die Einhaltung dieses Prinzips können wir angesichts der vielfältigen wissenschaftlichen Projekte auf dem Gebiet der Fischerei gut nachvollziehen, z.B. Kormoran-Studie, Aal-Management, Effizienzkontrolle Meerforellen- und Schnäpelbesatz. In einem Einzelfall ist jüngst jedoch die Abfolge nicht ganz gelungen. Die Rede ist von der Winterlager-Regelung vom 24.09.2014, veröffentlicht im Amtsblatt Anfang Oktober 2014 mit einer bis zu diesem Zeitpunkt durch nichts begründeten Fangbegrenzung für Barsch. Eine wissenschaftliche Studie zur Begründung dieser Entscheidung wurde mit Start 04.12.2014 in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse sollen am 30.06.2015 vorgestellt werden. Von grundsätzlicher Bedeutung für uns als Verband ist Fischerei & Fischmarkt in MV • 2/2015 angesichts der getroffenen Entscheidung folgendes: Die zwischen allen an der Vorbereitung der Entscheidung zur Winterlager-Regelung Beteiligten einvernehmlich abgestimmte Lösung wurde in einem wichtigen Detail erheblich „nachgebessert“. Auch dieser Fall ist für uns ein Indiz dafür, dass die Meinung der organisierten Angler eigentlich nicht gefragt ist und ein Beteiligungsverfahren somit den Charakter eines Feigenblattes annimmt! Diesem Zustand werden wir künftig zu Leibe rücken, insbesondere durch eine professionalisierte Öffentlichkeitsarbeit im bereits bewährten Schulterschluss mit Fischern und Jägern sowie neuerdings auch mit Landwirten und Imkern unter dem Motto: Journalismus muss unbequem sein! Trotz dieser kleinen „Kampfansage“ wage ich es abschließend, mich mit folgendem Problem an Sie zu wenden, meine sehr verehrten Damen und Herren Politiker. Bei einer so attraktiven Präsenz von Vertretern des Landtages können wir die Chance nicht vergeben, auch über Geld zu sprechen, insbesondere angesichts der bevorstehenden Verabschiedung des Doppelhaushalts für die Jahre 2016/2017. Konkret geht es uns um den speziellen Haushaltsvermerk, nach dem ab dem Jahr 2010 bis zu 15% der Einnahmen aus dem Verkauf der Angelerlaubnisscheine für die Küstengewässer für Maßnahmen zu Aufbau, Erhaltung und Pflege der Fischbestände in den Küstengewässern in Anspruch genommen werden können. In den Jahren 2014 und 2015 lagen bzw. liegen diesen Beträgen geplante jährliche Einnahmen von 1,45 Mio € zugrunde. Bereits im Jahr 2014 wurden jedoch – nach Erhöhung der Angelkartengebühren – ca. 2,1 Mio € eingenommen. Dieses Niveau wird sich auch in den Folgejahren annähernd fortsetzen, so dass für die Jahre 2016 und 2017 für die genannte Einnahme-Position mit einem deutlich höheren Planansatz herangegangen werden kann. Ich bitte die anwesenden Parlamentarier, bei der anstehenden Debatte um den Doppelhaushalt 2016/2017, im Interesse der Angler und Fischer in M-V folgende Positionen ins Auge zu fassen: • (geplante) Einnahmen aus dem Verkauf der Ostsee Angelkarten. 2,0 Mio € • davon bis zu 15% zur Förderung der Fischerei in den Küstengewässern. Letzteres ist besonders bedeutend vor dem Hintergrund, dass dieser Anteil bereits von ursprünglich 25% im Jahre 1999 über 20% im Jahre 2004 bis zu den gegenwärtigen 15% seit 2010 stufenweise nahezu halbiert worden ist. Sehr geehrte Gäste, liebe Anglerinnen und Angler, ich danke allen für ihre Aufmerksamkeit und bitte nun um die Grußworte einiger unserer Gäste. 31 Aus dem Fischereiverband Wasserkraftanlage an der Stepenitz illegal in Betrieb genommen Mario Voigt – Mitarbeiter des LAV 32 Verfügung steht und somit die Fische durch die fehlende Lockströmung die Anlage nicht auffinden werden. Des Weiteren gehen wir davon aus, dass sich bei einem Wasserkraftbetrieb – bedingt durch den Wassermangel – zwangsläufig künstlich verursachte kurzfristige Wasserspiegelschwankungen in der Stepenitz einstellen werden. Dies ist im Hinblick auf die im Unterwasser befindlichen geschützten Kieslaichhabitate z.B. bei Kastahn katastrophal, da diese teilweise trockenfallen würden. Des Weiteren wurden keine Fischschutzmaßnahmen vorgesehen, obwohl hinlänglich bekannt ist, dass Fische in Wasserkraftanlagen tödlich verletzt werden. Daher teilten wir dem StALU unmissverständlich mit, dass wir eine zukünftige Wasserkraftnutzung an diesem Standort ablehnen. Der Landesanglerverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. wird sich dieser Angelegenheit weiterhin annehmen und Rechtsmittel einlegen, wenn das StALU den Betrieb der Kleinwasserkraftanlage genehmigt. Dass dieses „Projekt“ die Bezeichnung „Lehrpfad Wasserkraft und Naturschutz Rüting“ trägt und außerdem vom Landkreis Nordwestmecklenburg großzügig gefördert wurde, ist geradezu schizophren. Zumal hinreichend bekannt ist, dass insbesondere eine derartig leistungsschwache Kleinwasserkraftanlage ökologischer Unsinn ist und sie keinerlei Beitrag zum Klimaschutz leistet. Oberste Priorität muss eine optimal funktionierende Fischaufstiegsanlage mit ausreichendem Wasserdurchfluss haben. Es kann nicht sein, dass eine Kleinwasserkraftanlage, die zukünftig gerade einmal maximal 12 kwh Strom erzeugen soll, bevorzugt behandelt wird, denn die geplante Fischaufstiegsanlage mit einhergehender Wehrsanierung soll 900.000 Euro kosten. Gerade vor dem Hintergrund der effizienten Verwendung von und dem verantwortungsvollen Umgang mit Fördergeldern, muss eine Entscheidung zugunsten einer funktionierenden FAA herbeigeführt werden. Wir werden in jedem Fall verhindern, dass der in Rede stehende Wasserkraftbetreiber das empfindliche Ökosystem der Stepenitz nachhaltig schädigt und darüber hinaus auch noch staatlich subventionierte Einnahmen generiert. Foto: M. Voigt Anlässlich einer Gewässerbegehung an der Stepenitz stellten wir fest, dass in der Ortschaft Rüting eine neue Kleinwasserkraftanlage errichtet wurde. Da wir weder als anerkannter Naturschutzverband noch als Pächter des Fischereirechtes über diese Baumaßnahme im Vorfeld informiert wurden, zeigten wir diese Neubaumaßnahme dem Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg an. Daraufhin wurde uns mitgeteilt, dass keine rechtskräftige Genehmigung für den Betrieb der Kleinwasserkraftanlage vorläge. Aber unter Abwägung der Verhältnismäßigkeit wurde auf die Verhängung eines Baustopps seitens des StALUs Westmecklenburg verzichtet. Von der Behörde wurde der Bauherr im Nachgang explizit und unmissverständlich darauf hingewiesen, dass er das alleinige Errichtungs- und Betriebsrisiko zu tragen hat und die Inbetriebnahme der Wasserkraftanlage erst nach Vorliegen einer rechtskräftigen wasserrechtlichen Gestattung erfolgen darf. Zwischenzeitlich wurde eine Veranstaltung im StALU über die Wasserkraftanlage einberufen. Ziel dieser Beratung war es, über die vom Bauherrn nachträglich eingereichten Antragsunterlagen zum Bau eines Wasserrades zu informieren sowie die wasserwirtschaftlichen und naturschutzfachlichen Auswirkungen zu eruieren und zu beurteilen. Der Bauherr ignorierte die Absprachen mit den Behörden sowie allen Institutionen und nahm die Kleinwasserkraftanlage Rüting vorsätzlich und entgegen geltendem Recht in Betrieb. Daraufhin untersagte das StALU sofort den Betrieb der Anlage. Dass auch in diesem Fall ein FFH-Gebiet betroffen war und der Oberlauf der Stepenitz als ein besonders bedeutsames Vorranggewässer für die Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit ausgewiesen ist, erscheint besonders makaber. Denn der Landesanglerverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. sowie unsere Mitgliedsverbände und -vereine sind seit 1998 mit den Behörden in Verhandlungen, dass genau an diesem Wehrstandort eine Fischaufstiegsanlage (FAA) errichtet wird! Wir luden zu Ortsbegehungen ein, verfassten viele Stellungnahmen, um darauf hinzuweisen, dass die Herstellung der Durchgängigkeit in Rüting für die gesamte Gewässerfauna von ausschlaggebender Bedeutung sei, um im FFH-Gebiet „Stepenitz-, Radegast- und Maurinetal mit Zuflüssen“ den Wanderfischarten die Möglichkeit zu geben, ihre stromauf liegenden Laichgebiete zu erreichen und somit zur Erhaltung der biologischen Vielfalt im Gewässersystem beizutragen. Und nun dieser gravierender Rückschlag für unser langjähriges Engagement! Unser Kardinalproblem besteht darin, dass jetzt durch den Neubau der Kleinwasserkraftanlage Fakten geschaffen wurden. Da die Wasserdurchflüsse in der Stepenitz jahreszeitlich sehr begrenzt sind, befürchten wir, dass für die zukünftige FAA nicht mehr genügend Wasser zur Fischerei & Fischmarkt in MV • 2/2015 Aus dem Fischereiverband 25 Jahre Nationalparke in Mecklenburg-Vorpommern Andreas Schlüter – Referent für Öffentlichkeitsarbeit und Naturschutz des LFV M-V e.V. Foto: T. Wichmann Im Rahmen eines Podiumsgespräches wurde am 29. April 2015 im Ozeaneum Stralsund die Frage gestellt: „25 Jahre Nationalparke – Tafelsilber gut angelegt?“. Die Eröffnung der Veranstaltung erfolgt durch Herrn Dr. Benke, Direktor des Deutschen Meeresmuseums. Er beleuchtete den Weg der Schutzgebietsausweisungen nach der Wende. Mit der Übernahme mehrerer Großschutzgebiete aus dem DDR-Nationalparkprogramm wurde Anfang der 1990er Jahre der Grundstein für großräumige, geschützte Naturregionen in Mecklenburg-Vorpommern gelegt. Damit wurden diese Bereiche weitgehend aus der Nutzung herausgenommen und stehen seither meist nur für eine sanfte Nutzung zur Verfügung. Besonders hervorgehoben wurden vom Landwirtschaftsminister Dr. Backhaus die Nationalparke Jasmund, Vorpommersche Boddenlandschaft, der Müritz-Nationalpark, das Biosphärenreservat Südost-Rügen sowie der Naturpark Schaalsee. Er dankte allen Unterstützern in dieser Sache, die sich seit Beginn der Unterschutzstellung engagiert haben, für ihren Elan, ihren Einsatz und die immensen Arbeitsleistungen. Außerdem seien erhebliche Investitionssummen in die Schutzprojekte geflossen. Letztlich trugen die Schutzmaßnahmen ebenfalls dazu bei, dass mehr Touristen ins Land kämen und hier neben dem Erleben der Naturschönheiten auch für Wertschöpfung in Dimensionen gesorgt wurde und wird. Besonderes Augenmerk legt der Minister auf den Erhalt bzw. die Wiederherstellung der Biodiversität in den Küstenlebensräumen mit ihren Bodden, Haffen und Steilküsten. Blick in den Tagungssaal während der Eröffnung durch Dr. Benke – Direktor des Deutschen Meeresmuseums Fischerei & Fischmarkt in MV • 2/2015 Prof. Dr. Knapp vom Bundesamt für Naturschutz berichtete über den Weg zu neuer Wildnis und Kulturlandschaft. Frau Münster (Amtsleiterin Biosphärenreservat SüdostRügen) und Gernot Haffner (Amtsleiter Nationalparkamt Vorpommern) referierten über die Verantwortung für Großschutzgebiete als täglich neue Herausforderungen. Im Vortrag von Herrn Weber (LUNG M-V) ging es um die Vielfalt und den Zustand geschützter Lebensräume unter Wasser. Herr Lamp vom WWF-Projektbüro Ostsee verwies auf die Rolle der Naturschutzverbände als kritische Helfer auf dem Weg zum Qualitäts-Nationalpark. Mehrere Bürgermeister von Kommunen in oder an Nationalparken diskutierten über ihre Erfahrungen und Wünsche für die Zukunft. Bei all den positiven Resümees der teilnehmenden Verantwortlichen, haupt- und ehrenamtlichen Naturschützern und sonstigen Förderern sollte man jedoch auch die kritischen Töne und die im Zusammenhang mit der Ausweisung und Vergrößerung der Schutzgebiete entstandenen Probleme nicht ignorieren. Es gibt einem schon zu denken, dass letztendlich 75 Prozent der Nationalparkflächen laut Vorgaben von menschlicher Nutzung völlig frei gehalten werden müssen. Betrachtet man die ziemlich großen Gebiete, sind Konflikte vorprogrammiert. Verschärfend kommt hinzu, dass trotz der immer größer werdenden Flächen (seitens der EU erfüllt Deutschland immer noch nicht die gestellten Flächenvorgaben) aus Sparzwängen weniger „Nationalpark-Ranger“ zur Verfügung stehen werden. Die Sicherung des Personalbestandes wurde deshalb auch als nicht gelöste Aufgabe für die Zukunft herausgefiltert. Des Weiteren gebe es z.B. von betroffenen Kommunen und privaten Nutzern (Landwirte, Fischer, Waldbesitzer) Kritik an der zu geringen Mitsprache an Entscheidungen im Hinblick auf Nutzungsrechte. Aus diesen Reihen gab es außerdem die Forderung, dass naturverträgliche Nutzungsformen – wie bei der damaligen Vorstellung der Schutzziele versprochen – weiterhin möglich sein müssen. Sehr bedenklich sei auch die bis 2017 geplante komplette Aufgabe der Waldbewirtschaftung in den drei Nationalparken des Landes. Die Einstellung der Holznutzung in Schutzgebieten wurde daher von Forstfachleuten auch kritisiert. Ebenfalls als ungeklärt wurde im Rahmen von Vorträgen das Wildmanagement in den Nationalparken bezeichnet. In der Vergangenheit gab es in diesem Zusammenhang mehrfach ziemlich heftige Auseinandersetzungen zwischen Naturparkverwaltungen und Jägern. Fest steht jedoch, dass man z.B. in Rehwildbestände eingreifen müsse, um Schäden in den naturbelassenen Wäldern in Zukunft zu vermeiden. 33 Aus dem Fischereiverband 25 Jahre Landesverband der Binnenfischer Mecklenburg – Vorpommern e.V. Ulrich Paetsch – Präsident des Landesverbandes der Binnenfischer M-V e.V. Am 26.6.1990 wurde der Verband unter dem Namen „Landesfischereiverband Mecklenburg-Vorpommern“ gegründet. Zunächst aber einige Bemerkungen zur voraus laufenden Entwicklung. Mit der demokratischen Umgestaltung in der DDR von Herbst 1989 bis zu den ersten freien Wahlen am 18. März 1990 wurde es notwendig, wieder Interessenvertretungen in allen gesellschaftlichen Bereichen zu bilden. Dazu zählten natürlich auch berufsständische Vertretungen, wie die der Binnenfischer. Es gab vor 1945 auch in Mecklenburg, wie in allen Ländern, Fischereiverbände. An deren Tradition konnte aber nicht mehr angeknüpft werden, da keinerlei Bezug zu früheren Strukturen mehr bestand. Anfang 1990 hatte sich in Berlin ein Verband der Binnenfischer der DDR gegründet, der zunächst versuchte die Betriebe bei der Umstellung von der Planwirtschaft auf markwirtschaftliche Strukturen zu unterstützen. Mit der sich bald abzeichnenden Wiedervereinigung Deutschlands und den damit entstehenden föderalen Strukturen wurde es nötig auf Landesebene vertreten zu sein. Die Binnenfischereibetriebe auf dem Territorium der Nordbezirke der DDR beschlossen deshalb einen Landesverband zu gründen. Gründungsmitglieder waren Vertreter der damaligen Produktionsgenossenschaften der Binnenfischer und die der ehemaligen volkseigenen Betriebe, die in GmbH der Treuhand umgewandelt worden waren. Weitere Gründer waren Vertreter der Kooperationsbetriebe, an denen einige Genossenschaften und der ehemalige VEB Binnenfischerei Neubrandenburg beteiligt waren, sowie der einzig zu DDR – Zeiten verbliebende private Fischereibetrieb, die Fischerei Schliemann aus Faulenrost. Folgende Personen unterzeichneten die Gründungsurkunde, am 26. Juli 1990: Reinhard Lüdtke, PGB Tollense Neubrandenburg Gerd Eberwein, VEB Binnenfischerei Schwerin Ulrich Paetsch, PGB Waren – Plau Walter Bunk, Kooperative Abteilung Forellenproduktion des KOV Udo Wendland, PGB Kummerower See Klaus Monegel, PGB Teterower Hecht Heinz Schliemann, Fischereibetrieb Schliemann Faulenrost Petra Bülow, ZBE Süßwasserfischverarbeitung Waren Jürgen Bukow, KOV Qualitätsfisch der Mecklenburgischen Seenplatte Klaus – Dieter Dehmel, PGB „Gauden Wind“ Warin Richart Höbel, PGB Peene Demmin 34 Der Verband war zunächst unter dem Namen „Landesfischereiverband Mecklenburg – Vorpommern e. V.“ mit Sitz in Schwerin beim Kreisgericht Schwerin eingetragen. Die Umbenennung in Landesverband der Binnenfischer Mecklenburg – Vorpommern erfolgte mit der Gründung des Dachverbandes 1994, der jetzt den Namen Landesfischereiverband trägt. Die ersten Präsidiumssitzungen waren vor allem durch große Existenzängste geprägt. Es wurde vor allem über die Pachtmöglichkeiten der Gewässer diskutiert. Ankündigungen, die Ausschreibungen der Gewässer nach Höchstgebot vorzunehmen, die Absichtserklärungen des gerade gegründeten Landesanglerverbandes, Gewässer der Berufsfischer zu pachten und die Unsicherheiten, marktfähige Preise für unsere Produkte zu finden, waren die Themen der ersten Präsidiumssitzungen. Für alle Teilnehmer dieser Zusammenkünfte war der Austausch über die neuen Rahmenbedingungen eine wichtige Informationsquelle. Ein großes Problem waren die rechtlichen Unsicherheiten, die in vielen Bereichen bestanden. Es gab kein Landesfischereigesetz, keine Binnenfischereiordnung und vor allem keine Sicherheiten für die Nutzung der Gewässer und Grundstücke. Die Treuhandverwaltungen in Rostock, Neubrandenburg und Schwerin, die das ehemalige „Volkseigentum“ verwalteten, hatten teilweise sehr unterschiedliche Vorstellungen zum Vorgehen bei der Privatisierung und Verpachtung ihrer Immobilien. Durch den Verband wurden mehrere Versammlungen mit den Vertretern der Treuhandanstalt organisiert, auf denen es oft sehr emotionale Diskussionen über die Zukunft unserer Betriebe gab. Viele, für den Berufszweig existentielle Probleme prägten die Arbeit des Verbandes in den vergangenen Jahren. Wesentliches soll an dieser Stelle kurz genannt werden. Breiten Raum nahmen die Verhandlungen zur Pacht der Fischereirechte ein. Dauerbrenner waren und sind die Auseinandersetzungen mit dem Naturschutz um den Kormoran und die Fischerei in Schutzgebieten, der Rechtstreit um die Gebühren der Wasser- und Bodenverbände sowie die Mitarbeit an Gesetzen und Verordnungen, die die Fischerei betreffen. Alle diese Probleme betrafen auch die Partnerverbände, so dass Abstimmungen nötig wurden. Diese Zusammenarbeit zur gemeinsamen Interessenvertretung führte dann folgerichtig zur Bildung des Landesfischereiverbandes Mecklenburg-Vorpommern e. V. im Jahre 1994. Ziel der Verbandstätigkeit ist und bleibt es, die Sicherung und Verbesserung der wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen für unsere Mitgliedsbetriebe zu erreichen. Fischerei & Fischmarkt in MV • 2/2015 Aus dem Fischereiverband Deutscher Fischereitag 2015 in Rostock Tagungsort: Radisson Blu Hotel Rostock Auszüge aus dem Tagungsablauf (Stand 19.6.2015) Interessierte Fischer sind herzlich zu den öffentlichen Veranstaltungen eingeladen Dienstag, 25. August 2015 11.00 – 12.00 Uhr Poster-Session Beiträge junger Wissenschaftler zu fischereilichen Themen 12.00 – 13.00 Uhr Mittagspause 13.00 – 16.30 Uhr Raum: Ostseesaal 1 Öffentliche Vortragsveranstaltung des Verbandes Deutscher Fischereiverwaltungsbeamter und Fischereiwissenschaftler e.V. Moderation: Dr. Franz Geldhauser Prof. Dr. habil. Joachim Gröger, Thünen-Institut für Seefischerei, Hamburg „UFOs in der Nordsee – Hightech für die Fischereiwissenschaft“ M.Sc. Simon Weltersbach, Thünen-Institut für Ostseefischerei, Rostock „Dead or Alive – Überlebensraten von geangelten und zurückgesetzten Dorschen in der Ostsee“ 14.30 – 15.00 Uhr Kaffeepause, Poster-Session Dipl. Ing. Thomas Mohr, Institut für Fischerei, Landesforschungsanstalt, Rostock Mittwoch, 26. August 2015 09.00 – 13.30 Uhr Raum: Ostseesaal 1 Vortragsveranstaltung des Wissenschaftlichen Beirates des Deutschen Fischerei Verbandes Vorsitzender: Dr. Helmut Wedekind Marine Fischerei – Umsetzung der Reform der gemeinsamen Fischereipolitik der EU 09.00 Uhr Dr. Helmut Wedekind, Starnberg Begrüßung Fischerei & Fischmarkt in MV • 2/2015 Dipl. Biol. Thomas, Lorenz, Verein Fisch & Umwelt M-V e.V. „Das künstliche Riff Nienhagen – ein Hotspot für die Fischfauna der westlichen Ostsee“ Dr. Jörn Geßner, Institut für Gewässerökologie und Binnenfischerei, Berlin „Aktueller Stand und Perspektive der Wiedereinbürgerung des Störs im Ostseegebiet“ Schluss: Prämierung „Bester Poster“ 16.30 – 19.00 Uhr Raum: Ostseesaal 1 Eröffnung des Deutschen Fischereitages ab 19.00 Uhr Raum Panorama 2 und 3 im 7. Stock des Radisson Blu Hotels Einlass 19.30 Uhr Landestypischer Abend Geselliges Beisammensein bei einem kalt/warmen Buffet Kosten: 25,00 € (exkl. Getränke) Anmeldung bis zum 14.08.2015 erforderlich. Ticket-Verkauf nur am Di., 25.08.2015, 9.30 – 16.00 Uhr, im Foyer Dr. Christopher Zimmermann, Rostock Einführung 09.20 Uhr Dr. Daniel Stepputtis, Rostock Discardvermeidung (Möglichkeiten der Fangtechnik/ Selektivität) 09.50 Uhr Dr. Jan Broeze, Wageningen Discardverwertung 1: Überblick – Zu schade für die Tierkörperverwertung 35 Aus dem Fischereiverband 10.05 Uhr Dr. Andreas Wohltmann, Cuxhaven Discardverwertung 2: Technologische Lösungen zur Nutzung für die menschliche Ernährung 10.20 Uhr Dr. Sarah Kraak, Rostock Ausnahmen vom Anlandegebot und Lösungen für ‚choke species‘: Übersicht 10.50 Uhr Kaffeepause 11.20 Uhr Dr. Alexander Kempf, Hamburg Einfluss des Discardbans auf wissenschaftliche Prognosen 11.50 Uhr Podiumsdiskussion mit Referenten sowie Vertretern/-innen des BMEL und DFV Moderation: Dr. Gerd Kraus, Hamburg 13.20 Uhr Dr. Gerd Kraus, Hamburg Schlusswort/Zusammenfassung 14.00 – 15.30 Uhr Raum: Panorama 2 Öffentliche Vortragsveranstaltung des Verbandes der Deutschen Binnenfischerei und Aquakultur (VDBA) Aquakultur im Wandel der Zeit 1. Bernhard Feneis, Präsident VDBA Einführungsvortrag 2. Carsten Kühn, Leiter Institut für Fischerei Rostock Aquakultur historisch – aktuell 3. Gregor Schmidt, Wiss. Mitarbeiter LFA Aquakulturforschung am Standort Hohen Wangelin 4. Gerrit Quantz, Techn. Leiter Green Aquafarming Landbasierte Shrimps – Aquakultur am Beispiel der Garnelenfarm Greves-mühlen 5. (angefragt) Vorstellung Gewinner EU-Wettbewerb „Farmed in the EU“ Donnerstag, 27. August 2015 09.00 – 12.00 Uhr Raum: Panorama 2 Aalkommission Leitung: Claus Ubl (komm.) Lothar Kroll, LUWG Rheinland-Pfalz „Ergebnisse eines Fang- und Transport-Projektes an Wasserkraftanlagen der Mosel und Saar“ Dr. Malte Dorow, LFA Mecklenburg-Vorpommern „Erfassung des Aalbestands in den Küstengewässern von MV“ Marko Freese, TI für Fischereiökologie Hamburg „Untersuchungen von Schadfaktoren am Europäischen Aal im Rahmen des Datensammelprogramms DCF in deutschen Binnengewässern“ Dr. Uwe Brämick, ItB Potsdam-Sacrow Zweiter Bericht zur Umsetzung der Aalbewirtschaftungspläne der deutschen Bundesländer Die komplette Tagungsfolge und aktuelle Änderungen siehe website: www.deutscher-fischerei-verband.de 36 Fischerei & Fischmarkt in MV • 2/2015 Aus der Forschung Sachbericht zum Fördervorhaben LFI-LU-FA-09-12 Populationsanalyse und Erprobung von Maßnahmen zur Reduzierung des Bruterfolges beim Kormoran (Phalacrocorax carbo sinensis) in M-V sowie Untersuchungen über seinen Einfluss auf freilebende Fischbestände. Teilbericht: Ernährung des Kormorans und sein Einfluss auf die Fischbestände der Küstengewässer Vorpommerns Auftraggeber: Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern Abteilung Agrar-, Forst- u. Fischereiförderung Werkstraße 213 19061 Schwerin Auftragnehmer: Universität Rostock Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät Institut für Biowissenschaften Allgemeine und Spezielle Zoologie Dr. H. M. Winkler (Projektleiter) Universitätsplatz 2 18051 Rostock Bearbeiter: Winkler, Helmut M., Dennis Myts, Erik Lüttkemöller und Joachim Gröger Mai 2014 1 Fischerei & Fischmarkt in MV • 2/2015 37 Aus der Forschung Inhaltsverzeichnis 1 Veranlassung, Zielstellung 3 2 Methoden, Bearbeitung und Auswertung 3 2.1 Nahrungsanalysen 3 2.2 Abschätzung des jährlichen Fischkonsums des Kormoranbestandes 5 2.3 Bestandsberechnungen der Zanderpopulation des Kleinen Stettiner Haffs 6 3 Material 9 4 Ergebnisse 11 4.1 Gesamtmaterial, Artenspektrum 11 4.2 Saisonale und interannuelle Variationen 17 5 21 Einfluss auf Fischbestände 5.1 Einfluss auf kommerziell wichtige Fischarten 21 5.2 Intensität des Fraßdruckes auf die Zanderpopulation in der Oderbucht 26 6 Diskussion 32 7 Zusammenfassung 40 8 Literatur 43 2 38 Fischerei & Fischmarkt in MV • 2/2015 Aus der Forschung 1 Veranlassung, Zielstellung Während im vorangegangenen Bericht (Winkler & Stark 2012) die Nahrungszusammensetzung in den beiden Kormorankolonien Niederhof und Peenemünde über eine Saison in 2010 ausgewertet wurde, kann mit dem nunmehr vorgelegten Bericht ein Schritt weiter gegangen werden. In den Bearbeitungsjahren 2011 und 2012 konnte die Probenahme über die gesamte Saison ausgedehnt werden (März - Oktober). Mit der nunmehr dreijährigen Analyse sollte aufgezeigt werden, welche Aspekte des Nahrungsspektrums des Kormorans zwischen den Jahren beständig sind und welche größeren saisonalen und interannuellen Variationen unterliegen. Auf dieser soliden Grundlage sollte geprüft werden, welchen Einfluss der Kormoranbestand auf die Fischbestände der Oderbucht und der Boddengewässer Vorpommerns hat. Insbesondere sollte der in 2012 ausgewiesene negative Einfluss des Prädationsdrucks seitens des Kormorans auf den Zanderbestand der Odermündung genauer analysiert werden. 2 Methoden, Bearbeitung und Auswertung 2.1 Nahrungsanalysen Die Untersuchungsmethodik entspricht weitestgehend der im vorangegangenen Bericht ausführlich beschriebenen. Deshalb ist der Methodenteil kürzer gehalten bzw. mehr auf die neu untersuchten Aspekte ausgerichtet. Es werden hier nur die wichtigsten Änderungen angemerkt. In den Brutkolonien Niederhof und Peenemünde wurden gezielt Speiballen und ausgeworfene Fischreste (Aufsammlungen) gesammelt. Zunächst sei nochmal darauf verwiesen, dass in den Aufsammlungen kleinere Fische unterrepräsentiert sind und größere Individuen aller Arten häufiger auftreten, besonders, wenn sie hochrückig sind (Winkler 2010). Andererseits ist bekannt, dass sich nicht alle durch den Kormoran aufgenommen Fische quantitativ vollständig als Knochenreste in den Speiballen wiederfinden lassen. Aus diesem Grunde ist es sinnvoll, beide Probenquellen zu nutzen (Martyniak et al. 2003). Eine ausgewogene Probennahme von etwa gleich vielen Speiballen und Fischen in Form von Aufsammlungen ist jedoch in der Praxis durch vielerlei Einflüsse kaum möglich. Speiballen werden die ganze Saison über produziert, frisch gefressenen Fische oder deren Reste werden von den Kormoranen aber nur in der Brutsaison (April – Juni), besonders beim Füttern der Küken, zufällig oder bei äußeren Störungen reichlicher fallen gelassen. Außerhalb der Brutsaison versiegt diese Quelle für die Untersuchung, so dass letztendlich der Kern der Untersuchungen auf der Speiballenanalyse beruht. 3 Fischerei & Fischmarkt in MV • 2/2015 39 Aus der Forschung Die Speiballen wurden mazeriert, mit Wasser gespült und getrocknet. Die darin enthaltenen Skelettreste wurden entsprechend analysiert, ausgewählt und vermessen. Sofern die Fragmente zu weit verdaut oder angegriffen waren und damit eine Artbestimmung unsicher bzw. unmöglich war, wurden sie dem nächsten sicher anzusprechenden Taxon (Artengruppe) zugeordnet. Regelmäßig betraf das Gruppen wie Sandaale (Ammodytes, d.h. keine Differenzierung der beiden Arten Kleiner- und Großer Sandaal), Grundeln (Gobiidae, d.h. keine Differenzierung in Sandund Strandgrundel bzw. in Schwarz- und Schwarzmundgrundel), Plattfische (Pleuronectidae, d.h. keine sichere Differenzierung zwischen Flunder und Scholle) und seltener Karpfenartige (Cypriniden, betreffend Plötz, Rotfeder, Aland, Güster, Blei, Zährte, Giebel u.a. noch seltener vorkommende Arten). Nur noch ausnahmsweise musste selbst darauf verzichtet werden und die Reste wurden dann der Kategorie „unbestimmt“ zugeordnet. Dieser Anteil konnte jedoch gegenüber den Untersuchungen von 2010 deutlich reduziert werden. Zur Artbestimmung und Ermittlung der Anzahl in der Probe wurden jeweils die Fragmente verwandt, die für die betreffende Art das eindeutigste Ergebnis erwarten ließen (Schlüsselfragmente). Alle weiteren Knochen wurden nur noch dahingehend behandelt, ob sie das gewonnene Ergebnis (Art, Stückzahl, Größenbereich) bestätigen oder eventuell auf die Existenz weiterer Individuen dieser Art Hinweise geben. Im letzteren Falle wurden dann wiederum die Fragmente genutzt, die in zweiter Instanz wie Schlüsselfragmente funktionierten (weitere Details in Winkler & Stark 2012). Für die Bestimmung der Arten an Hand von Knochenresten und Gehörsteinen wurden neben internen Bestimmungsunterlagen der Otolithenschlüssel von Härkönen (1986) und Leopold et al. (2001) genutzt. In einzelnen Fällen wurden auch die Beschreibungen von Schmidt (1968) sowie das Programm BoneBase BS (J. von Busekist) genutzt. Wie in 2010/2011 begonnen, wurden zur Verbesserung der Zuordnungsgenauigkeit von Otolithen für sechs weitere wichtige Fischarten (Zander, Flunder, Schwarzmundgrundel, Hering, Stint und für den Dreistachligen Stichling für dessen Bauchstachel) die prozentuale Größenabweichung zwischen rechtem und linkem Schlüsselfragment eines Fisches ermittelt. Damit ist ein quantitatives Kriterium gegeben, zu entscheiden bis zu welchem Wert ein Paar (rechts/links) zwei verschieden großer Gehörsteine bzw. Bauchstachel noch einen Fisch repräsentieren und ab wann daraus die Aufnahme von zwei Fischen abzuleiten ist (Myts 2012). Die Ermittlung der Biomasseanteile der einzelnen Arten erfolgte an Hand der jeweiligen berechneten Länge, über die artspezifischen Längen-Masse-Regression wurde die Frischmasse berechnet. 4 40 Fischerei & Fischmarkt in MV • 2/2015 Aus der Forschung Es bleibt auch diesmal zu konstatieren, dass das ganze Verfahren sehr arbeits– und zeitintensiv ist, die jeweiligen Bearbeiter müssen erst eine mehr oder weniger lange Phase der Einarbeitung durchlaufen. Anatomische Basiskenntnisse des Fischskeletts und die Kenntnis der in der Region vorkommenden Fischarten sind die erste Voraussetzung. Im Falle der Aufsammlungen wurden die Fische vor Ort bestimmt und deren Länge direkt oder seltener indirekt über Rückberechnungen an vermessenen Körperteilen ermittelt. Im Unterschied zu den Speiballenanalysen konnten meist sämtliche Objekte bis zur Art bestimmt werden. Für die einzelnen Proben wurde jeweils die Anzahl (N) der Individuen pro Art ermittelt. In der Zusammenfassung der Individuenmenge pro Beutefischart aller analysierter Speiballen oder Aufsammlungen wurde die prozentuale Häufigkeit (H) pro Art/Artengruppe bestimmt. Im zweiten Schritt wurden die Biomasseanteile (B in %) der Arten in den Proben erstellt. Die Jahresmittelwerte wurden aus den monatlichen Mittelwerten berechnet. Die tabellarischen und graphischen Darstellungen wurden der Übersichtlichkeit halber in mehr oder weniger zusammengefasster Form gegeben, d.h. wie vorher erläutert nach Arten oder Artengruppen: Hering, Plötz, Karpfenartige (alle anderen bestimmten und unbestimmten Cypriniden), Hecht, Stint usw. 2. 2 Abschätzung des jährlichen Fischkonsums des Kormoranbestandes Nach dem Muster von 2010 wurde für 2011 und 2012 eine behutsame Abschätzung der durch die Kormoranpopulation an der vorpommerschen Küste in beiden Jahren konsumierten Fischmenge und deren Aufteilung entsprechend den Artenanteilen aus der Nahrungsuntersuchung vorgenommen. Das lässt mögliche Einflüsse auf die entsprechenden Fischbestände verständlicher erscheinen. Basis war die Zahl der Brutpaare aus allen vorpommerschen Küstenkolonien in beiden Jahren, die im Gebiet vom mittleren Strelasund über den Greifswalder Bodden bis ins Oderhaff und die angrenzende Ostsee jagen. Das waren 2011 7032 Brutpaare bzw. 14 064 Adulte und 2012 - 9864 Brutpaare bzw. 19724 Adulte. Diese hielten sich in beiden Jahren von Mitte März bis Ende Oktober im Gebiet auf. Die Berechnung der Kükenanzahl basiert auf dem jeweils ermittelten prozentualen Anteil erfolgreicher Bruten, dem Schlupferfolg und der Flügglingszahl ab Juli (vgl. Bericht- Puls & Winkler 2013). Es wurde die Tagesration für adulte und juvenile Kormorane nach Carss et al. (1997) zugrunde gelegt, d.h. ein eher niedriger Wert. In der Fischerei der Bundesrepublik wird bei Schadensbewertungen zum Kormoran meist eine Tagesration um 0,5 kg pro adulten Kormoran 5 Fischerei & Fischmarkt in MV • 2/2015 41 Aus der Forschung zum Ansatz gebracht wird. Wir wollten jedoch zu keinem Zeitpunkt den Eindruck entstehen lassen auf hohe Zahlenwerte hinzuarbeiten. Damit sind alle unsere nachfolgenden Ergebnisse und Betrachtungen eher niedrig angesetzt. In der Aufstellung der Fangmengen aus der kommerziellen Fischerei wurden nur die Anlandungen berücksichtigt, die aus der vorpommerschen Küste von Rügen bis zur polnischen Grenze stammten, d.h. was in etwa dem Jagdgebiet der Kormorane der Küstenkolonien entspricht. Dafür wurden die in der jeweiligen Jahresfangstatistik (LALLF M-V, Fangstatistik der Kleinen Hochsee- u. Küstenfischerei M-V 2011, 2012) für die Ostsee und die Außenküste für Aal, Hering, Dorsch, Flunder und Steinbutt (zusammen Plattfische) angegebenen Fangmengen halbiert und die für die Darß-Zingster Boddenkette und die Wismarer Bucht ganz ausgeschlossen. Bei den Süßwasserfischen wurden die gesamten Fänge aus der Ostsee und Außenküste berücksichtigt und nur die Fänge aus der Darß-Zingster Boddenketten und der Wismarer Bucht ausgeklammert. Bei den Karpfenartigen wurden nur die Plötzanlandungen berücksichtigt, da Bleie nach allen bisherigen Befunden aufgrund ihrer Hochrückigkeit praktisch kaum in der Kormorannahrung auftauchen. Bei der Berechnung der durch den Kormoranfraß verursachten Jungzandermortalität im ersten und zweiten Lebensjahr wurde zunächst wie oben beschrieben die durch die Kormorane pro Jahr gefressene Zanderbiomasse in der Region insgesamt abgeschätzt. Nach dem Fanganteil, den das Kleine Stettiner Haff am Gesamtfang aus der Region stellt, wurde der Biomasseanteil gefressener Zander für das Haff abgeleitet. Dieser Anteil wurde dann für die Schätzung der Mortalität der Jungzander im Haff benutzt. Der Fanganteil des Kleinen Haffs lag in den Jahre 2008-2010 zwischen 13 und 15% und stieg in den beiden Folgejahren auf 30 bzw. 50%. Das ganze Verfahren erscheint auf den ersten Blick etwas umständlich, musste aber so umgesetzt werden, da das Material für eine Bestandsgrößenberechnung nur aus dem Kleinen Haff verfügbar war! 2. 3 Bestandsberechnung der Zanderpopulation des Kleinen Stettiner Haffs Von uns wurde ein mehrjähriges Material zur Alterszusammensetzung der Zanderpopulation des Oderhaffs ausgewertet, um damit eine Bestandsgrößenabschätzung mittels virtueller Populationsanalyse (VPA) vornehmen zu können. Dabei handelt es sich um jährlich gesammelte Proben aus der kommerziellen Fischerei. Jeweils im Frühjahr und Herbst wurden angelandete 6 42 Fischerei & Fischmarkt in MV • 2/2015 Aus der Forschung Zander hinsichtlich Länge und Frischmasse vermessen und zur Altersbestimmung Schuppen entnommen. Im Rahmen dieses Projektes wurden diese Materialien von 2003 – 2012 hier zunächst vereinfacht mit einer Mortalität von 80% gerechnet. Damit konnte von der Anzahl ausgewertet, d.h. wichtigster Teil davon war die Altersbestimmung und Erstellung von Altersder zweijährigen Zander aus dem Bestandsmodell auf die Zahl der einjährigen im vorangegangen Längen-Schlüsseln, die die Ausgangsdaten für die Bestandsgrößenberechnung über die VPA Jahr geschlossen werden. Die so ermittelte Menge ein- und zweijähriger Zander konnte dann mit darstellten. Insgesamt wurde das Alter an 2733 Zandern bestimmt. Eine genauere Beschreibung der im gleichen Jahr geschätzten Anzahl der durch den Kormoran gefressener Jungzander dieser Methode und der für die Schätzung wichtigen Ausgangsparameter (natürliche Mortalität, verglichen werden. Das Verhältnis gefressener ein- zu zweisömmerigen Zandern ergab sich aus fischereiliche Sterblichkeit) kann einer Publikation zum Zanderbestand der Darß-Zingster deren Verteilung in der Kormorannahrung 2011/2012 (Abb. 4). Zufälligerweise lag dieses Boddenkette entnommen werden (Gröger, Winkler & Rountree 2007). Die Detaildarstellung Verhältnis ebenfalls bei 80:20. würde den Rahmen dieses Berichtes sprengen. Die nach der Altersbestimmung erstellte Ausgangsdatenreihe für die Berechnung ist in Tabelle 7 enthalten und die Berechnung selbst wurde in Nutzung der Arbeiten zum Bestand der Darß-Zingster Boddenkette freundlicherweise von J. Gröger übernommen. Das wichtigste Ergebnis aus diesem Verfahren ist die Schätzung der jährlichen Rekrutenmenge, d.h. der Anzahl der Jungzander, die im Folgejahr in den befischten Teil des Zanderbestandes eintreten, also dem vollen Fischereidruck ausgesetzt sind. Das sind im Odermündungsgebiet die Zander der Altersgruppe zwei (AG 2), die am Jahresende eine Totallänge zwischen 22 und 35cm und im Folgejahr in der Mehrzahl das Mindestmaß von Lt 40cm erreicht haben werden (Foto 1). Aufgrund der schlanken Körperform des Zanders unterliegen die zweisömmerigen „Rekruten“ noch dem Fraßdruck der Kormorane (vgl. Abb. 4). Die aus dem Modell ermittelten Zahlen der Rekruten wurden mit den geschätzten Mengen der durch den Kormoran gefressenen Zander verglichen. Dadurch können erstmals die quantitativen Ausmaße der Prädation für die Zanderpopulation im Jahre 2010 und 2011 deutlich gemacht werden. Ein weiterer vorher notwendiger Schritt in diesem Verfahren war die Schätzung der natürlichen Mortalität der einsömmerigen Jungzander (AG 1), d.h. vom ersten zum zweiten Lebensjahr. Dafür konnten zwei Datensätze ausfindig gemacht werden, in denen mit engmaschigen Fanggeräten die ein- und zweisömmerigen Zander mit gleicher Selektivität erfasst wurden, so dass aus ihrem zahlenmäßigen Verhältnis auf die Verlustgröße zwischen dem ersten und zweiten Lebensjahr geschlossen werden konnte. Das war einmal eine Schleppnetzprobe vom 23.09.1982 aus der Pommerschen Bucht (Streckelsberg, Aalzeese; n=348) und zum zweiten eine kombinierte Fangaktion mit engmaschigen Zug- und Stellnetzen von Ende Juli 1998 aus dem Kleinen Haff (n=138). In beiden Fällen ergab das zahlenmäßige Verhältnis der ein- zu zweisömmerigen Zander 84% zu 16% bzw. 83% zu 17%. Anders ausgedrückt, von den Zandern des ersten Jahres erreichen weniger als 20% das Folgejahr, ihre natürliche Mortalität erreicht damit etwas mehr als 80%. Natürlich ist dieser Wert in Abhängigkeit von den ökologischen Bedingungen im Gewässer erheblichen interannuellen Schwankungen unterworfen, wir haben 7 Fischerei & Fischmarkt in MV • 2/2015 8 43 Aus der Forschung hier zunächst vereinfacht mit einer Mortalität von 80% gerechnet. Damit konnte von der Anzahl der zweijährigen Zander aus dem Bestandsmodell auf die Zahl der einjährigen im vorangegangen Jahr geschlossen werden. Die so ermittelte Menge ein- und zweijähriger Zander konnte dann mit der im gleichen Jahr geschätzten Anzahl der durch den Kormoran gefressener Jungzander verglichen werden. Das Verhältnis gefressener ein- zu zweisömmerigen Zandern ergab sich aus deren Verteilung in der Kormorannahrung 2011/2012 (Abb. 4). Zufälligerweise lag dieses Verhältnis ebenfalls bei 80:20. 8 44 Fischerei & Fischmarkt in MV • 2/2015 Aus der Forschung 3 Material In den Proben aus 2011 und 2012 wurden insgesamt 7860 Fische festgestellt, von denen 5098 (73%) aus Speiballen und 2158 (27%) aus Aufsammlungen stammten (Tab. 1). 44,6% der Fische stammten 2011 aus der Kolonie Niederhof, dementsprechend 55,4% aus Peenemünde. Im Jahr 2012 mussten die Nahrungsanalysen aus Kapazitätsgründen auf die Kolonie Peenemünde beschränkt werden. Die Tabelle zeigt eine zahlenmäßig sehr unausgewogene Verteilung der Proben sowohl was das Verhältnis Fische aus Aufsammlungen zu denen aus Speiballen als auch die Proben zwischen den beiden Kolonien in 2011 betrifft. So fehlen im März und ab August Proben aus Niederhof. Das ist darauf zurückzuführen, dass zu diesen Zeitpunkten im Koloniebereich trotz Suche keine Speiballen mehr nachgewiesen werden konnten. Das ist eine Folge dessen, dass die Kormorane speziell in dieser Kolonie, wie auch in den Vorjahren, den Koloniebereich überwiegend schon verlassen hatten. Wegen dieser quantitativen Sprünge im Material wurde im Bericht auf eine statistische Auswertung der Befunde verzichtet. Die Ergebnisse werden auch demzufolge vorsichtig bewertet und verwendet. Relativ gut sind die Proben in Peenemünde verteilt. Hier konnte sogar gegenüber dem Jahr 2010 in beiden Untersuchungsjahren bis November Material gesammelt werden. Damit werden die Ergebnisse und Aussagen insgesamt wesentlich sicherer. Das war auch der hauptsächliche Grund warum bei geringerer Bearbeitungskapazität in 2012 die Kolonie Peenemünde ausgewählt wurde, obwohl das wegen des größeren logistischen Aufwandes (deutlich weitere Anfahrt) ungünstiger war als Niederhof. Auch wenn in 2012 nur 12 % der ermittelten Nahrungsobjekte aus der Aufsammlung stammten (Tab. 1, 2012), konnte in der ersten Jahreshälfte ein gutes Material gewonnen werden. In den Sommer-Herbstmonaten waren aus biologischen Gründen de facto keine Aufsammlungen mehr zu bekommen. 9 Fischerei & Fischmarkt in MV • 2/2015 45 Aus der Forschung Tabelle 1: Übersicht zu den in 2011 und 2012 gesammelten und analysierten Nahrungsproben, die Zahlen entsprechen der Anzahl ermittelter Fischindividuen aus dem jeweiligen Sammlungsverfahren (römische Ziffern-Monate; Spb Speiballen, Afs Aufsammlung) 2011 Kolonie Probe III IV V VI VII VIII IX X Niederhof Afs -3 12 27 13 9 - - - 65 Spb - 122 259 551 822 - - - 1754 Afs 12 207 10 352 46 - - - 627 Spb 219 210 623 424 344 370 158 457 233 2038 234 551 919 1340 1221 370 158 457 233 4484 Peenemünde Gesamt XI Alle 2012 Kolonie Probe III IV V VI VII Peenemünde Afs 60 32 105 100 107 Spb 15 261 - 67 373 403 230 1233 390 2972 75 293 105 167 480 403 230 1233 390 3376 Gesamt VIII IX X XI Alle 404 10 46 Fischerei & Fischmarkt in MV • 2/2015 Aus der Forschung 4. Ergebnisse 4.1 Gesamtmaterial, Artenspektrum Insgesamt setzte sich das Beutespektrum aus 29 Fischarten zusammen, in der Tabelle 2 sind nur die wichtigsten aufgeführt. Die Ergebnisse der Aufsammlungen ähnelten denen aus den Speiballenanalysen, wenn die Arten mit ≥ 1% Anteilen in den Speiballen berücksichtigt werden (Tab. 2.). In 2011 wurde in den Aufsammlungen nur jeweils eine Art bzw. in 2012 zwei Arten weniger in dieser Bedeutungskategorie gefunden (Tab.2). Trotz intensiver Suche konnte der Aal (Anguilla anguilla) in beiden Jahren weder in den Speiballen noch in den Aufsammlungen beobachtet werden. Der Hering (Clupea harengus) war nur sparsam in den Speiballen vertreten, ragte aber in den Aufsammlungen (repräsentativ 2012, vgl. Tab. 2) mit deutlich größeren Anteilen hervor. In beiden Kolonien waren auch diesmal die Karpfenfische (Cyprinidae) eine wichtige Komponente, allen voran der Plötz (Rutilus rutilus), mit stets über 90% Anteil an der Kategorie Karpfenfische. In der Gruppe der „Karpfenartigen“ schlagen Güster (Blicca bjoerkna), Blei (Abramis brama), Rotfeder (Scardinius erythtrophthalmus), Aland (Leuciscus idus), Rapfen (Aspius aspius) und Giebel (Carassius gibelio) hin und wieder mit Einzelexemplaren zu Buche. Zweite wichtige und beständige Nahrungskomponente waren, wie erwartet, erneut die Barsche, also Flussbarsch (Perca fluviatilis), Kaulbarsch (Gymnocephalus cernua) und Zander (Sander lucioperca) (Foto 1). Sandaale (vgl. Foto 2) wurden nicht bis auf Artniveau differenziert, da sie an den zumeist angedauten Otolithen kaum zu unterscheiden waren. Sie spielten stückzahlmäßig durchaus eine sichtbare Rolle, jedoch zeitlich konzentriert auf die Brutperiode (Abb. 2), in der Biomassebilanz machten sie dann auf Grund ihrer geringen Körpergröße nur wenige Prozent aus. Die Rubrik Grundeln bestand zu über 90% aus der häufigen Art Pomatoschistus minutus (Sandgrundel), selten traten einzelne Exemplare der Schwarzgrundeln (Gobius niger) auf. Im Gesamtkontext spielen diese kleinen Grundeln eine verschwindend kleine Rolle. Deutlich zu sehen ist aber, dass die 2010 erstmals hier nachgewiesene Schwarzmundgrundel (Neogobius melanostomus) (Foto 2, 3) deutlich zugelegt hat und 2012 in den Kreis der wichtigsten Nahrungsarten aufgestiegen ist. Stichlinge sind fast ausschließlich durch den Dreistachligen Stichling (Gasterosteus aculeatus) vertreten, der Zwergstichling (Pungitius pungitius) kam zwar vereinzelt vor, spielte jedoch als Nahrungskomponente kaum eine erwähnenswerte Rolle. Auch in diesem Fall bestätigen sich die Befunde aus 2010. In Niederhof spielten diese Kleinfische eine auffallend große Rolle, 2011 mit 45% Individuenhäufigkeit und bemerkenswerten 35% Biomasseanteilen. Allerdings ist im Vergleich mit der Kolonie Peenemünde darauf hinzuweisen, dass von Niederhof standortspezifisch nur über vier Monate Proben vorlagen, in Peenemünde standen Daten aus 8 11 Fischerei & Fischmarkt in MV • 2/2015 47 Aus der Forschung Monate zur Verfügung. Umso bemerkenswerter, dass 2011 auch in Peenemünde der Stichling 14% Häufigkeit und 5% Biomasse stellte, was sich in 2012 jedoch nicht wiederholte. Unter „Plattfische“ verbergen sich hauptsächlich Flundern (Platichthys flesus) und nur vereinzelt waren darunter Steinbutte (Psetta maxima) bzw. auch Schollen (Pleuronectes platessa). Letztere Art ist an der vorpommerschen Küste ohnehin nur sehr spärlich vertreten. Auch in diesem Falle ist, besonders bei angedauten Otolithen, die Zuordnung nicht immer eindeutig. Der Dorsch (Gadus morhua) war nur in Einzelexemplaren vertreten, ähnliches gilt für Hornhecht (Belone belone) und Stint (Osmerus eperlanus). Nur zweimal wurden der Ostseeschnäpel (Coregonus maraena) und einmal die Meerfo- Foto 1: Aufsammlung, in der Kormorankolonie ausgewürgter Zander (Lt 35cm) Foto 2: Aufsammlung Kormorankolonie Peenemünde, ausgewürgte Sandaale und zwei Schwarzmundgrundeln (Bildmitte und oben) 12 48 Fischerei & Fischmarkt in MV • 2/2015 Aus der Forschung Tabelle 2: Häufigkeiten (% Individuen) der gefressenen Fischarten in Speiballen (Spb) und Aufsammlungen (Afs) aus Niederhof und Peenemünde Beutearten Ndh Spb Ndh Afs Pnm Spb Pnm Afs Pnm Spb Pnm Afs 2011 2011 2011 2011 2012 2012 Aal Hering Plötz Karpfenartige 2,8 6,3 1,4 27,6 2,2 31,9 23,1 23,4 18,5 2,9 13,9 6 1,4 6,3 0,5 0,2 0,3 0,9 5,5 0,3 Stint Hecht 0,9 4,7 Dorsch 0,7 0,04 0,3 0,3 0,1 Hornhecht 0,3 Aalmutter 0,6 0,4 1,3 0,2 1,2 Sandaale 0,6 11,4 58,7 11,5 4,2 Barsch 8,3 20 1,6 18,2 16,1 Kaulbarsch 0,9 10 10,9 2,4 Zander 2,6 6 0,6 7,5 11 14,4 2,1 4,6 6,3 Stichlinge 46,5 43,8 Grundeln 0,9 Schwarzmundgr. 1,5 3,1 7,2 2,2 17,1 23,6 Plattfische 8,9 1,6 4,5 2,7 1,2 2,4 2,9 Fische sonstige Sonstiges 3,5 0,2 0,3 3,2 1 4,7 1 N, gesamt 1754 65 2038 627 2972 404 nichtkommerziell 52,8 57,9 48,5 63,0 56,8 30,0 13 Fischerei & Fischmarkt in MV • 2/2015 49 Aus der Forschung Foto 3: Schwarzmundgrundel (Neogobius melanostomus), intaktes Exemplar, Zugnetzfang relle (Salmo trutta) in Speiballen gefunden. In den Tabellen sind diese Arten nicht extra ausgewiesen, sie sind mit in der Kategorie „Fische sonstige“ enthalten. Von den in der Region fischereilich bedeutenden Arten sind also nur Flußbarsch, Zander, Flunder, Hering und Plötz in solchen Anteilen in der Kormorannahrung vertreten, dass eine Betrachtung einer möglichen Konkurrenzsituation mit der Fischerei überhaupt sinnvoll erscheint. Der Anteil nicht kommerziell genutzter Arten (Grundeln, Stint, Sandaale, Kaulbarsch, Stichlinge, sonstige Karpfenartige) lag nach der Individuenhäufigkeit in allen Aufnahmen im Bereich 50-60%, lediglich in der Aufsammlung 2012 Peenemünde waren es nur 31% (vgl. Abb. 1; vgl. Tab. 2). In Biomasse ausgedrückt sinken diese Anteile auf 40-30%. Abgesehen vom Zuwachs durch die Schwarzmundgrundel (Foto 3) unterscheidet sich dieses Übersichtsbild nur in Nuancen von den Ergebnissen der Untersuchungen in 2010. Eine weitere Auffälligkeit war in 2011 die Beobachtung, dass im Juli in Niederhof in einzelnen Speiballen Polychaetenkiefer (wahrscheinlich Neanthes succinea) in solchen Mengen gefunden wurden (Myts 2012), dass davon ausgegangen werden muss, dass sie gezielt von den Kormoranen aufgenommen wurden. In vier Speiballen wurden zwischen 50 und 740 Polychaeten nachgewiesen. Die Biomasse dieser Borstenwürmer ist jedoch im Verhältnis zu den konsumierten Fischen unerheblich, da selbst das einsame Maximum von 740 Polychaeten in einem Speiballen nur etwa der Frischmasse eines Plötzen von 19cm Länge vergleichbar ist. Eine ständig zu beobachtende Besonderheit ist das Auftreten von künstlichen Ködern in den Kormorankolonien (Foto 4). Diese Gummifische mit Haken fanden sich in allen Jahren unter den Horstbäumen. Es fiel auf, dass dies in erster Linie in der Kolonie Niederhof und seltener in Peenemünde zu beobachten war. Ein solcher Gummifisch ist ein Beleg dafür, dass ein Kormoran einen Fisch gefressen hatte, der zuerst einem Angler, der auf Hecht oder Barsch aus war, an die Angel gegangen war, sich dann aber wieder befreien konnte. Quantitativ sind diese Funde nur 14 50 Fischerei & Fischmarkt in MV • 2/2015 Aus der Forschung schwer zu bewerten, da diese Gummifische nicht verrotten und nur sehr grob abgeschätzt werden kann, in welcher Relation sie zu den Mengen normaler Beutefische stehen. Es kann aber sicher davon ausgegangen werden, dass dies ein verschwindend geringer Anteil von der Gesamtmenge konsumierter Beutefische ist. Foto 4: Gummifische, Kunstköder, in den Kormorankolonien Die Umrechnung der Häufigkeitsangaben der Fische auf konsumierte Biomasse verschiebt erwartungsgemäß das Bild der Tabelle 2 zugunsten der Fischarten, die mit größeren Längen und damit auch größeren Biomassen gefressen werden (Tab. 3). Die in erheblichen Mengen gefressenen Kleinfischarten wie Stichlinge und Sandaale treten dann etwas in den Hintergrund. Beim Hering kommt das nicht zum Tragen, da er nur in 1-2 Monaten auftritt und im Mittelwert aus mehreren Monaten demzufolge in der Saisonbilanz nur schwach vertreten bleibt. Tabelle 3 unterstreicht, dass es nur wenige Arten sind, die den Grundstock zur Versorgung des Kormorans liefern. Betrachtet man nur die Arten, die 5% und mehr Biomasseanteil ausmachen, so stellten Plötz, Barsch, Stichling und Plattfische 85% in Niederhof (2011). In Peenemünde erbrachten 2011 die Arten Plötz, Barsch, Kaulbarsch, Zander, Schwarzmundgrundel und Stichling 86% bzw. in 2012 89%, ohne den Dreistachligen Stichling (Tab. 3). Das bedeutet, nur vier bis maximal sechs Fischarten lieferten zwischen 85 und 90% der Biomasse der Kormorannahrung. 15 Fischerei & Fischmarkt in MV • 2/2015 51 Aus der Forschung Zwischen 40 und 30 Prozent Biomasseanteile der Kormorannahrung wurden durch nicht kommerziell genutzte Kleinfischarten bestritten (Tab 3; Abb. 1). Das waren in erster Linie Stichlinge, Sandaale, Grundeln (Schwarzmundgrundel) und Stint. Tabelle 3: Nahrungszusammensetzung in den Kormorankolonien Niederhof (2011) und Peenemünde (2011, 2012), als prozentuale Biomasseanteile (Anteile > 5% dunkel hervorgehoben) Beutearten Ndh Spb2011 Pnmd Spb 2011 Pnmd Spb 2012 Aal Hering 4 3,3 3,2 Plötz 28,7 21,9 23,9 Karpfenartige 1,9 0,5 0,2 0,3 1,2 Stint Hecht 1,5 Dorsch 0,3 0,05 0,1 Hornhecht Aalmutter 1,8 0,8 0,8 Sandaale 0,4 3,2 3,2 Barsch 13,8 33,1 29 Kaulbarsch 0,3 7,5 10,4 Zander 2,4 9,8 12,3 Stichlinge 35,3 5 0,4 Grundeln 0,1 0,3 0,2 Schwarzmundgr. 3,3 9,1 13,3 Plattfische 7,2 3,8 1,4 1 0,4 0 0 0,04 1754 2038 2972 Fische sonstige Sonstiges n 16 52 Fischerei & Fischmarkt in MV • 2/2015 Aus der Forschung Abb. 1: Anteil nicht kommerziell genutzter Fischarten in der Kormorannahrung 2011 und 2012 (Nh – Niederhof, Pnm – Peenemünde, nur Speiballenanalyse) 4.2. Saisonale und interannuelle Variationen Über die gesamte Aufenthaltsdauer der Kormorane an unserer Küste, die für die Brüter je nach Witterungsbedingungen von März bis Oktober, höchstens aber bis Anfang November andauert, zeigte die Nahrungszusammensetzung von Probe zu Probe erhebliche Variationen im Anteil der einzelnen Arten (Abb. 2 und 3). Dennoch ist zu erkennen, dass die Arten, die in der Summe den größten Anteil ausmachen, logischerweise ständig präsent sind, wenn auch in wechselnden Anteilen. In Peenemünde kann dieser saisonale Prozess über mindestens 8 Monate verfolgt werden, in Niederhof aus stanbdortspezifischen Gründen nur vier-fünf Monate. Am deutlichsten war die saisonale Dynamik der Nahrungszusammensetzung in Peenemünde zu sehen, da hier Proben über die größte Zeitspanne des Jahres analysiert werden konnten. Die größten Veränderungen brachte der Monat Mai mit sich, wenn die noch jungen Küken mit kleineren Fischen versorgt wurden (Abb. 2). In allen anderen Monaten bestimmten die Arten Plötz, Barsch, Kaulbarsch und Zander das Bild. Ab Mai war ebenso die Schwarzmundgrundel für den Rest des Jahres eine konstante Komponente, der Hering war erwartungsgemäß nur in den ersten Monaten des Jahres präsent. Anders sah es in der Kolonie Niederhof aus, in der in den nur vier zur Verfügung stehenden Monaten ab Mai der Dreistachlige Stichling das Geschehen dominierte (Abb. 3). Auch Plötz und Flußbarsch gehörten zu den ständigen Nahrungskomponenten, jedoch weniger dominant als in Peenemünde. Geringer war auch der 17 Fischerei & Fischmarkt in MV • 2/2015 53 Aus der Forschung Zanderanteil und ganz schwach nur trat der Kaulbarsch in Erscheinung. Die Schwarzmundgrundel war nur im Mai und Juni vertreten, dafür besetzten die Plattfische über drei Monate einen nahezu gleichen Anteil. Abb. 2: Saisonale Variation der Nahrungszusammensetzung (Biomasseanteile, Speiballen) in der Kormorankolonie Peenemünde (2011) (Myts 2012) Abb. 3: Saisonale Variation der Nahrungszusammensetzung (Biomasseanteile, Speiballen) in der Kormorankolonie Niederhof (2011) (Myts 2012) 18 54 Fischerei & Fischmarkt in MV • 2/2015 Aus der Forschung Tabelle 4: Vergleich des Beutespektrums aus 2010 mit den aktuellen Befunden (Häufigkeiten %, n – Probenumfang; Pnm-Peenemünde, Nh-Niederhof, römische Zahlen-Monate, Karpfen.-Karpfenartige; aktuelle Untersuchung dunkler hinterlegt) Beute Ndh 2010 Ndh 2011 Pnm 2010 Pnm 2011 Pnm 2012 Aal 0,1 Heringe 3,3 2,8 3,2 1,4 2,2 Karpfen. 38,8 24,5 21,7 19,0 14,1 Hecht 0,6 0,9 0,1 0,7 Dorsch 0,6 1 0,1 0,1 Barsche 17,8 11,8 29,7 36 36,6 Sandaale 1,7 0,6 12,8 11,4 11,5 Stichlinge 25,8 46,5 3,2 14,4 4,6 7,2 17,1 Schwarzmg. 1,5 Plattfisch 7,1 8,9 5 4,9 1,2 Summe 95,2 97,5 76,7 95,1 87,4 Rest 4,8 2,5 23,3 4,9 12,6 1262 1754 1631 2038 2972 n Der Vergleich der Befunde aller drei Untersuchungsjahre (Tab. 4) zeigt bei genauem Hinsehen weitestgehende Übereinstimmung in der Größenordnung der Anteile der wichtigen Nahrungskompartimente. Das betrifft die geringen Anteile der fischereilich wichtigen Arten Aal, Hecht, Dorsch und im gewissen Sinne auch von Hering. Deren Anteile rangieren in allen drei Jahren an beiden Standorten in der gleichen Größenordnung. Ähnlich sieht es bei den höheren Anteilen Karpfenartiger (Plötz), Barsche (Flußbarsch, Kaulbarsch, Zander) und Plattfische aus, die mit Ausnahme des Kaulbarsches alle fischereilich bedeutsam sind. Bei den fischereilich nicht genutzten Kleinfischarten sind in Niederhof nur geringe Sandaalanteile zu finden, in Peenemünde dagegen konstant hohe. Die Stichlinge spielen in Niederhof in beiden Untersuchungen eine abgehobene Rolle, in Peenemünde dagegen sind sie kaum von Bedeutung, auch wenn sie in 2011 einmalig 14% Individuenhäufigkeit erreichten. 19 Fischerei & Fischmarkt in MV • 2/2015 55 Aus der Forschung Die einzige auffällige Veränderung in den drei Untersuchungsjahren ist das Auftauchen der Schwarzmundgrundel in der Kormorannahrung, besonders am Standort Peenemünde. Wurde die Art 2010 gerade in Einzelexemplaren nachgewiesen, war sie in den Folgejahren dort mit deutlich steigender Tendenz zu beobachten. Erkennbar sind auch die schon 2010 beobachteten Unterschiede zwischen beiden Kolonien, die sich ebenso in den beiden Folgejahren erhalten haben. Das sind der höhere Anteil Karpfenartiger, ein niedriger Anteil der Barsche und Sandaale sowie der auffällig hohe Anteil an Stichlingen in Niederhof gegenüber den Kormoranen in Peenemünde. Eine Erläuterung bedarf hier nochmal der große „Restanteil“ (23,3%) anderer Arten in Peenemünde im Jahre 2010 (Tab. 4). Das ist auf einen hohen Anteil der Aalmutter in der Juliprobe 2010 zurückzuführen, die jedoch gegenüber den anderen Proben einen kleinen Stichprobenumfang hatte und damit das Gesamtbild zu Gunsten dieser Art verzerrte. Hinzu kam, dass 2010 in der Peenemündeprobe ein 8%iger Anteil unbestimmter Fische enthalten war, was in dieser Größenordnung in den neueren Untersuchungen nicht mehr vorkam. Fortsetzung des Teilberichts 1 in der nächsten Ausgabe 20 56 Fischerei & Fischmarkt in MV • 2/2015 Aus der Forschung Ein Gerät zur Optimierung der Separation von magnetischen Artemia-Zysten Dr. Ralf Bochert, Stefan Herper, Daniel Genz, Naska Moog & Frederik Buhrke – LFA MV, Institut für Fischerei, Forschungsstation Aquakultur Born In der Praxis der Aquakultur erweist sich der Übergang von der Dottersacklarve bis hin zur erfolgreichen Umstellung der jungen Aquakulturkandidaten auf Trockenfutter nach wie vor als ein wesentlicher Schritt für eine erfolgreiche Aufzucht diverser Fischarten in künstlichen Systemen. Lebendnahrung ist in den ersten Lebensstadien in den meisten Fällen eine essentielle Notwendigkeit. Die Larven zehren in den ersten Tagen nach dem Schlupf von ihren energiereichen Reserven im Dottersack. Diese Phase dauert je nach Fischart unterschiedlich lange, beträgt beim Flussbarsch (Perca fluviatils) einige Tage, beim Ostseeschnäpel (Coregonus maraena) bis zu drei Wochen und bei der Meerforelle (Salmo trutta trutta) mehr als einen Monat. Die Dottersackphase überspannt einen Entwicklungszeitraum, der mit anatomischen, morphologischen und physiologischen Entwicklungen der Larve u.a. auf eine aktive Nahrungsaufnahme hinzielt. In natürlicher Umgebung fällt dieser Zeitpunkt idealerweise mit dem ausreichenden Vorkommen von Zooplankton zusammen. Dass natürliches Zooplankton ein hochwertiges Futter für Fischlarven darstellt, ist unumstritten (Maehre et al., 2013). Bei der künstlichen Anzucht wird dagegen kaum auf das nur schwer kalkulierbare natürliche Zooplanktonaufkommen zurückgegriffen (Dhont et al., 2013). Als Ersatz haben sich in der Praxis u.a. die deutlich nährstoffärmeren Salzkrebse (Artemia salina) als Erstfutter etabliert (Conceicao et al., 2010). Im Vergleich zu ebenfalls genutzten Copepoden- und Rotatorien-Reaktoren ist die gezielte Anzucht von Artemia-Nauplien aus den Dauereiern problemlos, allerdings arbeits- und kostenintensiv. Die sehr aufwendige Erbrütung der Artemia-Nauplien wurde vor wenigen Jahren durch die Innovation von magnetisierten Artemia-Zysten deutlich verbessert. Ein dazu entwickelter Separator ist im Handel erhältlich (Abb. 1). Nach Angaben des Herstellers lassen sich bei Schlupfraten von 75 -85 % bis zu 22 % (g Trockenmasse/kg Zysten) mehr Nauplien im Vergleich zu Abb. 1: Kommerzieller Artemia-Separator bestehend aus einem abgewinkelten Rohr mit Magneteinheit, Zu- und Ablauföffnung Fischerei & Fischmarkt in MV • 2/2015 herkömmlichen, unbehandelten Artemia-Zysten erzielen. Für eine Separation der Nauplien von den Zysten wird das Erbrütungswasser zum Schlupfzeitpunkt direkt mit einer Geschwindigkeit von 8-10 l/s einmalig durch den Separator geleitet. Die Bestimmung des richtigen Schlupfzeitpunktes ist dabei wesentlich für eine maximale Ausbeute an Nauplien. Allerdings befinden sich zu diesem Zeitpunkt noch eine Anzahl nicht geschlüpfter Zysten im Erbrütungswasser. Ziel dieser Studie ist die Optimierung der Erbrütung von magnetisierten Artemia-Zysten durch die maximale Ausnutzung des Ausgangsmaterials und die Vorbereitung einer automatisierten Artemia-Zuchtanlage. Artemia-Kreislauf Für eine Optimierung der Artemia-Produktion wurde in der Forschungsstation Born ein Artemia-Kreislauf entwickelt, konstruiert und erfolgreich erprobt (Abb. 2). Der Artemia-Kreislauf besteht aus einer Grundplatte mit Rädern, auf der ein Grundbecken montiert ist. Im Grundbecken befinden sich eine Tauchpumpe, ein Heizstab und ein Messfühler. Ebenfalls befindet sich im Grundbecken ein im Boden mit Gaze bespanntes, schwimmfähiges Auffangbecken. Über einen Zulauf fließt das Erbrütungswasser aus dem Artemia-Zuchtbehälter in ein HT-Rohr in welchem sich die Magnet-Einheit des kommerziell erhältlichen Artemia-Separators befindet. Über ein weiteres Rohr gelangt das Wasser in das Auffangbecken, in dem die separierten Nauplien aufgefangen werden. Das filtrierte Wasser wird mittels der Pumpe in einen Abschäumer geführt und somit erneut in den Kreislauf gebracht. Abb. 2: Artemia-Kreislauf entwickelt im Institut für Fischerei bestehend aus Grundbecken, schwimmfähiges Auffangbecken mit Gaze, Abschäumer, Pumpe, Temperaturfühler, Heizstab, und Magneteinheit 57 Aus der Forschung Einzelkomponenten des Artemia-Kreislauf sind: • Grundplatte 1000 x 600 • Grundbecken 700 x 400 x 290 • Auffangbecken 390 x 370 x 200, schwimmfähig • Metall-Gaze 60 µm • Förderpumpe • Temperaturkontrolle, Messfühler und Heizstab • Abschäumer • Magnet-Einheit (nicht sichtbar) • Stromversorgung • HT-Rohre 70 -100 Ergebnisse & Diskussion In einem Versuch wurden ca. 25 l Erbrütungswasser (30 g Artemia, 26 °C) nach 18 h dem Artemia-Kreislauf über einen Schlauch mit einer Geschwindigkeit von 7,5 l/s zugeführt. Nach dieser, laut Herstellerangaben einmalig durchzuführenden Separation, konnten 563.000 ± 251.000 Nauplien aufgefangen werden. In einem zweiten Versuchsschritt wurden ca. 12,5 l reines Erbrütungswasser zum Spülen in den Artemia-Kreislauf gegeben. Durch diesen Schritt konnten zusätzlich 666.000 ± 127.000 Nauplien aufgefangen werden. In einem letzten Schritt wurde der Kreislauf erneut mit klarem Erbrütungswasser gefüllt und in Betrieb genommen. Nach 3,5 h konnten weitere 21.000 ± 16.000 Nauplien aufgefangen werden. Es zeigte sich, dass von der aus 30 g angesetzten Menge Artemia insgesamt ca. 1,25 Mill. Nauplien gewonnen wurden, wobei dieser Wert ohne nachfolgende Spülung (2. Schritt) nur bei rund der Hälfte lag. Ein Anschalten des Kreislaufes mit Einfüllen des Erbrütungswassers führt automatisch zu einem Spülen des Systems und einer Erhöhung der Ausbeute auf etwa 98 %. Innerhalb der folgenden 3,5 h schlüpften weiterhin Nauplien. Der entwickelte Artemia-Kreislauf bietet sehr gute Voraussetzungen für eine weitere Optimierung und Automatisierung der Artemia-Anzucht. Ein mögliches Fließschema ist in Abbildung 3 dargestellt. Aus einem Vorratsbehälter (1) wird über die Ansteuerung (5) von Ventilen nach Bedarf Anzuchtwasser bzw. Wasser zum Spülen in einzelne Erbrütungszylinder (3) gegeben. Diese werden nach Bedarf über steuerbare Futterautomaten, die mit ArtemiaZysten gefüllt sind, versorgt. Die Steuerung bestimmt je nach Bedarf an Nauplien Zeitpunkt und Menge der Befüllung. Gleichermaßen erfolgt die Ansteuerung der Ablassventile in den Artemia-Kreislauf, welcher durch ein Überlaufrohr gesichert ist. Das Anzuchtwasser ist durch den Schlupfprozess belastet und sollte ohne Aufbereitung nicht wieder dem Vorratsbehälter (1) zugeführt werden. Die Entnahme der Nauplien erfolgt dann zum gewünschten Zeitpunkt aus dem Auffangbecken. Alternativ ist auch an diesem Verfahrensschritt noch eine weitere Aufbereitung der Nauplien durch automatisches Abpumpen aus dem Auffangbehälter und automatisches 58 Spülen möglich, welches vor Fütterung notwendig ist. Ein umgehendes Kühlen der frisch geschlüpften Nauplien zu einem frühen Zeitpunkt erhöht zudem die Qualität dieses Lebendfutters. Bei der Automatisierung der ArtemiaAnzucht beschränken sich letztendlich der personelle Aufwand bis zur Ernte der Nauplien auf die Bereitstellung der Zysten im Futterautomaten, der Bereitstellung von Anzuchtwasser, der Programmierung der Steuerung und der turnusmäßigen Reinigung der Magnet-Einheit. Die Weiterentwicklung des vorgestellten Artemia-Kreislauf hin zu einer automatisierten Artemia-Zuchtanlage ist ein lohnendes Ziel für weitere Einsparungen bei den Produktionskosten in einer Erbrütungsanlage. Abb. 3: Schema für die Weiterentwicklung des Artemia-Kreislauf zu einer automatischen Funktionseinheit. 1- Reservoir Anzuchtmedium, 2- Futterautomat, 3- Erbrütungszylinder, 4- Steuerung für Futterautomat und Regelventile, 5- Artemia-Kreislauf mit Überlauf Literatur: Conceicao, L.E., Yufera, M., Makridis, P.; Morais, S., & Dinis, M.T. (2010). Live feeds for early stages of fish rearing. Aquaculture Research, 41, 613 – 640. J. Dhont, K. Dierckens, J. Støttrup, G. Van Stappen, M. Wille, & P. Sorgeloos (2013) 5 – Rotifers, Artemia and copepods as live feeds for fish larvae in aquaculture. In: Woodhead Publishing Series in Food Science, Technology and Nutrition 2013, Advances in Aquaculture Hatchery TechnologyPages 157–202. Mæhre, H.K., Hamre, K. & Elvevoll, E.O. (2013). Nutrient evaluation of rotifers and zooplankton: feed for marine fish larvae. Aquaculture Nutrition, 19: 301–311. doi: 10.1111/j.1365-2095.2012.00960.x Fischerei & Fischmarkt in MV • 2/2015 Aus der Forschung Einfluss der Beckenfarbe auf das Wachstum und die Mortalität von Flussbarschfingerlingen (Perca fluviatilis) Frederik Buhrke, Dr. Ralf Bochert – LFA MV, Institut für Fischerei, Forschungsstation Aquakultur Born Einleitung Der Flussbarsch (Perca fluviatilis, L.) steht seit einigen Jahren im Fokus der Wissenschaft und Praxis. In vielen Regionen Europas wird er als hochwertiger und lukrativer Speisefisch gehandelt. Mélard et al. (1995) schätzten den europäischen Markt für Flussbarsche auf 5.000 bis 10.000 t im Jahr. Durch geringe Fänge der Binnenfischerei können die nachgefragten Mengen allerdings nicht bereitgestellt werden. Trotz einer breiten wissenschaftlichen Grundlage zur Aufzucht von Flussbarschen, gibt es immer noch Engpässe in der Flussbarschproduktion. Es ist bekannt, dass künstliche Haltungsbedingungen stark von den natürlichen optimalen Lebensräumen von Aquakulturarten abweichen können. Dies kann oft einen starken Einfluss auf das Verhalten, den Gesundheitszustand, die Wachstumsparameter und die Mortalität der Tiere haben (Knights, 1985; De Silva & Anderson, 1994; Jobling, 1994; Brännäs et al., 2001). Besonders hohe Stressbelastung kann durch die Reinigung der Haltungseinrichtung oder Handling hervorgerufen werden. Dies kann beim Flussbarsch zu deutlich schlechterer Futteraufnahme und folglich zu einem verminderten Wachstum führen (Jentoft et al., 2005; Strand et al., 2007). Faktoren wie Beckenfarbe oder Beckenform können Effekte auf die gesamte Leistungsfähigkeit von Fischen haben (Brännäs et al., 2001). Ziel der vorliegenden Studie war die Überprüfung verschiedenfarbiger Becken auf das Wachstum und die Überlebensrate von Flussbarschfingerlingen. Material und Methoden Im Versuch wurde der Einfluss verschiedener Beckenfarben auf das Wachstum und die Mortalität von Flussbarschfingerlingen (Abb. 1) untersucht. Der Versuch wurde von August bis November 2014 in einem Larvenmodul der Versuchsanlage Born (Abb. 2) bei 23 °C durchgeführt. Dieses Modul funktioniert als autarkes Kreislaufsystem. Somit können optimale Versuchsbedingungen garantiert werden. Zum Besatz wurden 30 Barschfingerlinge mit einem Durchschnittsgewicht von 7,6 g pro Becken (9 Stück mit 40 l Haltungsvolumen) besetzt. Getestet wurden drei verschiedene Beckenfarben (schwarz, blau, weiß). Jede Behandlung wurde im Triplikat durchgeführt. Die Tiere wurden mit handelsüblichem Trockenfutter der Pelletgröße 2,0 mm (Protein 45 %, Fett 18 %) bei einer Tageslänge von 24 h mit Futterautomaten gefüttert. Die tägliche Futtermenge betrug 2 % der gesamten Fischbiomasse pro Becken am Tag. Physikalische Wasserparameter, wie pH-Wert, Temperatur und Sauerstoffgehalt, wurden täglich erfasst, biologische Wasserparameter (Ammonium, Nitrit, Nitrat) dreimal in der Woche. Alle Tiere wurden während des Versuchszeitraums (4 Monate) mehrfach gewogen und gemessen. Die Daten wurden mit SPSS ausgewertet (einfaktorielle Varianzanalyse). Ergebnisse Im Versuchsverlauf wurden deutliche Unterschiede in der Mortalität der Fische der verschiedenen Behandlungen beobachtet (Abb. 3). Bis zum Versuchsende starben in den schwarzen Becken mit sechs Fischen am wenigsten Tiere. In den blauen Becken wurden insgesamt acht Verluste dokumentiert. Die höchste Sterblichkeit wurde bei der Haltung in weißen Becken verzeichnet, über drei Becken verteilt starben insgesamt 12 Tiere. Bei der Futterverwertung (FCR = Futter in g gefüttert/ Zuwachs in g) wurden insgesamt keine signifikanten Unterschiede über den gesamten Versuchszeitraum festgestellt (schwarz: FCR= 1,67, blau: 1,71, weiß: 1,70). Abb.1: Flussbarschfingerling ca. 75 mm lang Abb. 2: Larvenmodul zur Durchführung des Versuchs in der Versuchsanlage Born (mit: Grundbecken, 9 Haltungsbecken, Kühlung, Sandfilter, Biofilter, Futterautomaten, Lichtsteuerung, UV-Strecke) Fischerei & Fischmarkt in MV • 2/2015 59 Aus der Forschung Die höchste Gesamtmasse wurde in den schwarzen Becken mit im Mittel 947,1 g erreicht (blau= 857,7 g, weiß= 819,4 g) (Abb. 4). Das Durchschnittsgewicht der Fische in den schwarzen Becken war mit im Mittel 33,8 g am Ende des Versuchs leicht höher als in den anderen Behandlungen (weiß= 31,5 g, blau= 31,4 g). Es traten jedoch keine signifikanten Unterschiede auf. Die durchschnittlichen spezifischen Wachstumsraten in % je Tag (SGR) schwankten über den gesamten Versuchszeitraum. In den letzten Versuchstagen nahmen sie in den schwarzen Becken ab. Es konnten jedoch keine signifikant unterschiedlichen SGRs zwischen den Behandlungen festgestellt werden (blau: 1.42 %/d, schwarz: 1.49 %/d, weiß: 1.41 %/d). Die physikalischen und biologischen Wasserparameter erreichten zu keinem Zeitpunkt kritische Bereiche für Flussbarschfingerlinge. Diskussion Im Versuch wurden keine signifikanten Unterschiede bei der Futterverwertung (FQ), dem Durchschnittsgewicht und der SGR festgestellt. Die Tiere zeigten folglich kein unterschiedliches Wachstum. Deutliche Unterschiede zwischen den einzelnen Behandlungen wurden bei der Mortalitätsrate und folglich bei der mittleren Gesamtmasse pro Behandlung ermittelt. In weißen Becken starben insgesamt doppelt so viele Fische, wie in schwarzen Becken, was ebenfalls die signifikanten Unterschiede der mittleren Gesamtendmasse zwischen den Behandlungen erklärt. Diese Beobachtung lässt sich möglicherweise mit einem geminderten Stressempfinden der Fische in dunkleren Becken erklären. Die Tiere in schwarzen und blauen Becken zeigten insgesamt ein deutlich ruhigeres Verhalten und erreichten besonders nach Störungen (z.B. tägliche Beckenreinigung) viel schneller den Normalzustand, als ihre Artgenossen der anderen Versuchsgruppen. Weiterhin akklimatisierten sich die Tiere in den schwarzen Becken schneller an die Versuchsbedingungen und nahmen das Futter aggressiver auf. Die Versuchstiere in den weißen Becken zeigten ein sehr schreckhaftes Verhalten und reagierten auf Störungen mit fluchtartigem Verhalten. Folglich können dunklere Becken zur Haltung von Flussbarschen empfohlen werden. Ebenfalls kann festgehalten werden, dass die Farbe der Haltungsbecken einen Einfluss auf die Überlebensrate von Flussbarschfingerlingen haben kann. Weitere Versuche mit verschiedenen Farbabstufungen in Kombination mit verschiedenen Lichtverhältnissen sind zur Optimierung der Haltung nötig und geplant. Es konnten auch einige praktische Nachteile von schwarzen Becken während der Versuchsdurchführung identifiziert werden. Aufgrund ihres dunklen Untergrundes waren die schwarzen Becken deutlich schwerer zu reinigen, was teilweise zu einem erhöhten Zeitaufwand bis zu einer einwandfreien Reinigung der Becken führte. Weiterhin waren die Tiere im schwarzen Becken ungemein schwerer auszumachen, was wiederum zu erhöhtem Zeitaufwand bei weiteren Arbeitsschritten wie Sortierung und Abfischen führte. 7 b Mittlere Mortalität in Stück 6 5 4 a a 3 2 1 0 Abb. 3: Mittlere Mortalität in Stück je Behandlung (schwarz, blau, weiß) (für a und b sind die Unterschiede auf einem Level von 0.05 % signifikant) über den gesamten Untersuchungszeitraum 60 1200 Fischerei & Fischmarkt in MV • 2/2015 Aus der Forschung 1200 Mittlere Gesamtmasse in g 1000 800 600 400 200 0 13.08.2014 10.09.2014 24.09.2014 21.10.2014 04.11.2014 21.11.2014 Abb. 4: Entwicklung der Gesamtmasse in g (Mittlere Gesamtmasse ± Standardabweichung; N(Versuchsbeginn)= 30) pro Behandlung unterschiedlicher Beckenfarben (blau, schwarz, weiß) von Flussbarschfingerlingen über den gesamten Untersuchungszeitraum Literatur Brännäs, E., Chaix, T., Nilsson, J., Eriksson L.-O. (2001). Has a 4-generation selection programme affected the social behaviour and growth pattern of Arctic charr (Salvelinus alpinus)? Applied Animal Behaviour Science Volume 94, Issues 1–2, October 2005, Pages 165–178 De Silva, S. and T.A. Anderson (1994). FishNutrition in Aquaculture. (ed. By Chapman and Hal), p: 148-149. London. Jentoft, S., S. Oxnevad, A.O. Aastveit and O. Andersen (2006). Effects of tank wall color and up- welling water flow on growth and survival of Eurasian perch larvae (Perca fluviatilis). J. the World Aquaculture Soci., 37: 313-317. Jobling, M. (1994). Fish bioenergetics. Chapman and Hall, New York, NY. Mélard, C., P. Kestemont and E. Baras. (1995). First results of European perch (Perca fluviatilis) intensive rearing in tank: effect of temperature and size grading on growth. Bull. Fr. Pêche Piscic. 336: 19-27. Strand, A.; A. Alanara, F.; Staffan and C. Magnhagen (2007). Effects of tank colour and light intensity onfeed intake, growth rate and energy expenditure of juvenile Eurasian perch, Perca fluviatilis L., Aquaculture, 272: 312-318. Fischerei & Fischmarkt in MV • 2/2015 61 Impressum Fischerei & Fischmarkt in Mecklenburg-Vorpommern/Heft 2 – Juli 2015 – 15. Jahrgang (erscheint viermal jährlich) Aktuelle Informationen aus Praxis, Forschung, Beratung und Verwaltung • ISSN 1617-4585 Herausgeber: Landesfischereiverband Mecklenburg-Vorpommern e.V., Siedlung 18 a, 19065 Görslow Tel.: 03860 560 30 Fax: 03860 560 329 E-Mail: [email protected] Redaktionskollegium: Andreas Schlüter Referent für Öffentlichkeitsarbeit und Naturschutz des LFV M-V e.V. Siedlung 18 a 19065 Görslow Tel.: +49 3860 560 316 Mobil: +49 172 931 55 29 Fax: +49 3860 560 329 E-Mail: [email protected] Norbert Kahlfuss Landesverband der Kutter- und Küstenfischer M-V e.V. Hafenstraße 12 f 18540 Sassnitz Tel.: +49 38392 66486 Fax: +49 38392 66488 E-Mail: [email protected] Ulrich Paetsch Landesverband der Binnenfischer M-V e.V. Eldenholz 42 17192 Waren Tel.: +49 3991 15340 Fax: +49 3991 153417 E-Mail: [email protected] Thorsten Wichmann Landesanglerverband M-V e.V. Siedlung 18 a 19065 Görslow Tel.: +49 3860 560 30 Mobil: +49 172 164 38 89 E-Mail: [email protected] Holger Schmietendorf Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Paulshöher Weg 1 19061 Schwerin Tel.: +49 385 588 65 64 Fax: +49 385 588 60 24 E-Mail: [email protected] Prof. Dr. Harry Palm Universität Rostock, Professur für Aquakultur und Sea-Ranching Justus-von-Liebig-Weg 6 18059 Rostock Tel.: +49 381 49 83 730 Fay: +49 381 49 83 732 E-Mail: [email protected] Carsten Kühn Landesforschungsanstalt für Landwirtschaft und Fischerei M-V Institut für Fischerei Fischerweg 408 18069 Rostock Tel.: +49 381 20 26 05 30 Fax: +49 381 20 26 05 37 E-Mail: [email protected] Die Artikelinhalte geben die Meinung der Autoren wieder und müssen somit nicht mit der Auffassung des Herausgebers übereinstimmen. Eine Gewährleistung des Herausgebers wird ausgeschlossen. Nachdruck – auch in Auszügen – nur nach Genehmigung des Herausgebers. Druck: Druckerei A.C. Froh, Inh. Thomas Leppin, Große Burgstraße 19, 19395 Plau am See Tel.: 038735 46400 E-Mail: [email protected] Titelbild: Schiffstaufe Fangschiff „Mark“ (Foto: C.Ubl) 62 Fischerei & Fischmarkt in MV • 2/2015
© Copyright 2024 ExpyDoc