Ausgabe 2 / 2015 - Landesfischereiverband MV eV

Fischerei & Fischmarkt
in Mecklenburg-Vorpommern
2/2015 – 15. Jahrgang
Aktuelle Informationen aus Praxis, Forschung, Beratung und Verwaltung
Schwerpunktthemen in diesem Heft sind:
Kormoranbericht M-V 2014
Auswertung Heringssaison
Freie Elbfischerin
Kormoranstudie – Teilbericht Ernährung
Vorwort
Liebe Leserinnen und liebe Leser,
nun ist es nach mehr als vierjähriger Feldforschung und mehrmonatiger
„Geheimhaltung“ auch wissenschaftlich belegt: Kormorane fressen
Fische, und davon nicht nur bzw. überwiegend wirtschaftlich „wertlose“
oder „unbedeutende“.
Mit der in dieser Ausgabe veröffentlichten Kormoran-Studie; Teilbericht I
„Ernährung des Kormorans und sein Einfluss auf die Fischbestände
in den Küstengewässern Vorpommerns“ kann sich jeder Leser gründlich und ausführlich informieren. Von besonderem Interesse ist dabei
sicherlich die Beeinträchtigung der Bestände des Zanders als einem
hochwertigen Wirtschaftsfisch in Relation zum jeweiligen Niveau der
Kormoran-Population. Nun mag der Anteil von durchschnittlich 10%
Zandern an der Nahrungszusammensetzung der Kormorane nicht
besonders markant erscheinen. Sieht man sich die Zahlen jedoch alle
sehr genau an – und dabei großzügig gerundet zugunsten der Kormorane - ergibt sich folgendes Bild: Das Größenspektrum der durch
Kormorane gefressenen Zander liegt im Mittel bei 10 cm, das entspricht
einem Stückgewicht von ca. 50 Gramm. Bei einem ausgewiesenen Nahrungsverbrauch der Kormorane von rd. 2000 t pro Jahr Gesamtmasse
entsprächen 10% davon einer Individuenanzahl von ca. 4 Mio. Jungzandern. Wären diese alle bis zur Mindest-Speisefischgröße von 40 bis
45 cm herangewachsen, ergäbe das eine Gesamtmasse von ca. 3 500 t
oder dem Zehnfachen des Gesamtfangs an Zandern durch die Küstenfischer Mecklenburg-Vorpommerns im Jahre 2014. Selbstverständlich
weiß jeder Fachmann, dass während des Aufwuchses von Jungfischen
auch andere Einflüsse als der Kormoran dazu führen, dass nicht alle
ein- und zweisömmrigen Zander das gewünschte Mindestmaß für die
Entnahme erreichen. Das Rechenbeispiel liefert daher nur eine tendenzielle Aussage. Als ein wesentliches Ergebnis der Kormoran-Studie verbleibt
hingegen die Aussage: Der Fraßdruck der Kormorane kann zum Rückgang wirtschaftlich wichtiger Arten in bestimmten Regionen beitragen.
Angesichts einer solchen Situation ist einmal mehr die Forderung nach einem Management der Kormoranbestände auf die Tagesordnung zu setzen.
Eine dafür erforderliche Zielgröße liegt bereits seit 2010 im Ergebnis eines Vorläufers der jetzt vorliegenden Kormoran-Studie vor. Mittels einer
Modellrechnung wurde ein Mindestbestand von 1 400 Brutpaaren als ausreichend für den dauerhaften Erhalt der Kormoran-Population in M-V
angesehen; gegenwärtig haben wir davon das Zehnfache.
Der nächste Schritt hieße nun: Wie wäre eine Reduzierung auf eine erträgliche Größenordnung möglich? Auf diese Frage gibt der Teilbericht II
der Kormoran-Studie, der in der übernächsten Ausgabe dieser Zeitschrift veröffentlicht werden wird, einige Antworten.
Allzu große Erwartungen sollte jedoch niemand haben, denn der Autor der Studie schätzt angesichts seiner Vorschläge selbst ein: „In der Praxis gilt
es, den Aufwand eines mit diversen Unsicherheiten behafteten Managements gegen den realen Schaden abzuwägen. Langjährige kostenintensive
Eingriffe werden von ständigem öffentlichen Widerspruch seitens der Natur-, Vogel- und Tierschützer begleitet sein.“
Soweit die Wissenschaft, der ich höchsten Respekt zolle, komme ich doch selbst aus einem solchen Umfeld. Während meiner Ausbildung dorthin
und durch eigenes Erleben in der rauen Wirklichkeit wurde mir immer wieder bewusst gemacht, auch das sog. „Zunftwissen“, d.h. die langjährigen,
oft über Jahrhunderte erworbenen und weitergereichten Erfahrungen der Praktiker nicht zu vernachlässigen.
Daraus könnten auch neue Forschungsansätze für die Wissenschaft formuliert werden; einige hypothetische Gedanken dazu hätte ich bereits parat.
In diesem Sinne lassen sie uns die Hoffnung niemals aufgeben, denn wer aufgibt, hat schon verloren.
Prof.Dr. K.-H. Brillowski
Präsident des Landesanglerverbandes M-V e.V.
Fischerei & Fischmarkt in MV • 2/2015
3
Aus dem Inhalt
Aus dem Landwirtschaftsministerium/ Aus der Verwaltung
Seite
• Auswertung Fischereiaufsicht 2014
5
• Erschienen7
• Kormoranbericht M-V 2014
8
Aus dem Landesfischereiverband M-V e.V.
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Auswertung Heringssaison und MSC-Zertifizierung
Dr. Uwe Richter – Eurobaltic, Claus Ubl – DFV e.V.
MSC-Zertifizierung Stellnetzfischerei
Norbert Kahlfuss – Vorsitzender LVKK M-V e.V.
Neues Fangschiff „Mark“
Claus Ubl – DFV e.V.
Freie Elbfischerin Ulrike Rodust
Claus Ubl, DFV e.V.
Fotowettbewerb – Nachhaltige Fischerei vereinigt Mensch und Natur
Deutscher Fischerei-Verband e.V.
Kormorankommission tagte
Werner Promer, LAV M-V e.V.
Landesdelegiertenkonferenz des LAV M-V e.V. in Linstow
Axel Pipping, Prof. Dr. Karl-Heinz Brillowski, LAV M-V e.V
Eröffnungsansprache zur LDK 2015
Rede von Prof. K.-H. Brillowski – Präsident des LAV M-V e.V
Wasserkraftanlage Rüting ohne Genehmigung
Mario Voigt, LAV M-V e.V.
Deutscher Fischereitag in Rostock, Programm
Deutscher Fischereiverband e.V.
25 Jahre Landesverband der Binnenfischer M-V e.V.
Ulrich Paetsch, Präsident des LV der Binnenfischer M-V e.V.
18
21
22
23
24
25
27
30
32
35
34
Aus der Forschung
•
•
•
Kormoranstudie – Teilbericht 37
Ernährung des Kormorans und sein Einfluss auf die Fischbestände Mecklenburg-Vorpommerns
Dr. Helmut Winkler, et al., Universität Rostock
Ein Gerät zur Optimierung der Separation von magnetischen Artemia-Cysten
57
Dr. Ralf Bochert, Stefan Herper, Daniel Genz, LFA M-V
Einfluss der Beckenfarbe auf das Wachstum und die Mortalität von Flussbarschfingerlingen
59
Dr. Ralf Bochert, Frederick Buhrke, Landesforschungsanstalt M-V
Impressum
4
62
Fischerei & Fischmarkt in MV • 2/2015
Aus der Verwaltung
Landesamt für Landwirtschaft,
Auswertung
der Fischereiaufsicht im Jahr 2014
Landesamt für Landwirtschaft,
Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V
Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V
Abt.
Fischereifür
und
Fischwirtschaft
Landesamt
Landwirtschaft,
Abt. Fischerei
und Fischwirtschaft Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V
Landesamt
für Landwirtschaft,
Lebensmittelsicherheit
und Fischerei M-V
Landesamt
für Landwirtschaft,
Abt. Fischerei und Fischwirtschaft
Lebensmittelsicherheit
und Fischerei M-Vder Fischereiaufsicht im Jahr 2014
Auswertung
Auswertung der Fischereiaufsicht im Jahr 2014
Abt. Fischerei und Fischwirtschaft
15.04.15
15.04.15
15.04.15
15.04.15
Auswertung der Fischereiaufsicht im Jahr 2014
Feststellung rechtswidriger
Handlungen
Auswertung
der Fischereiaufsicht im Jahr 2014
Feststellung rechtswidriger
Handlungen
Feststellung rechtswidriger Handlungen
Im Jahr 2014rechtswidriger
wurden im LALLF
insgesamt 1.568 rechtswidrige Handlungen gegen
Feststellung
Handlungen
Im
Jahr
2014
wurden
im
LALLF
insgesamt
1.568
gegen
fischereirechtliche Vorschriften u.a. registriert.
Dierechtswidrige
Anzahl zum Handlungen
Vorjahr ist damit
Im
Jahr
2014
wurden
im
LALLF
insgesamt
1.568
rechtswidrige
Handlungen
gegen
fischereirechtliche
Vorschriften
Die Anzahl
Vorjahr ist
ansteigend
(+ wurden
36%),
welches
inu.a.
derregistriert.
Wiederherstellung
der zum
Zuständigkeit
fürdamit
die
Im
Jahr 2014
im LALLF
insgesamt
1.568
Handlungen
fischereirechtliche
Vorschriften
u.a.
registriert.
Dierechtswidrige
Anzahl
zum
Vorjahr ist gegen
damit
ansteigend
(+
36%),
welches
in
der
Wiederherstellung
der
Zuständigkeit
für
die
Binnengewässer
und
die
ehrenamtliche
Fischereiaufsicht
beim
LALLF
gesehen
wird.
fischereirechtliche
Vorschriften
u.a.
registriert.
Die
Anzahl
zum
Vorjahr
ist
damit
ansteigend
(+
36%),
welches
in
der
Wiederherstellung
der
Zuständigkeit
für
die
Binnengewässer und die ehrenamtliche Fischereiaufsicht beim LALLF gesehen wird.
ansteigend
(+ 36%),
welches
in der Wiederherstellung
der LALLF
Zuständigkeit
die
Binnengewässer
und die
ehrenamtliche
Fischereiaufsicht beim
gesehenfür
wird.
Binnengewässer und die ehrenamtliche Fischereiaufsicht beim LALLF gesehen wird.
Abb.: im LALLF registrierte Feststellungen von rechtswidrigen Handlungen
Abb.:
Handlungen
Abb.:imimLALLF
LALLFregistrierte
registrierteFeststellungen
Feststellungen von
von rechtswidrigen
rechtswidrigen Handlungen
Die
o.g.
Anzahl
der
Feststellungen
wurden
im
LALLF
angezeigt durch:
Abb.: im LALLF registrierte Feststellungen von rechtswidrigen Handlungen
Mitarbeiterder
des LALLF
599 - Fälle
Die
im LALLF
LALLF angezeigt
angezeigt
durch:
Dieo.g.
o.g.Anzahl
Anzahl derFeststellungen
Feststellungen wurden
wurden im
durch:
Ehrenamtliche
Fischereiaufseher
563
Fälle
Die o.g.
Anzahl des
der
wurden im LALLF angezeigt
Mitarbeiter
LALLF
599---Fälle
Fälle
Mitarbeiter
desFeststellungen
LALLF
-- durch:
599
Wasserschutzpolizei
401
Fälle
Mitarbeiter
desFischereiaufseher
LALLF
--599
Ehrenamtliche
563-- -Fälle
Fälle
Ehrenamtliche
Fischereiaufseher
563
Fälle
(auf dem Hoheitsgebiet von MV)
--2 -- -Fälle
Bundesfischereiaufsicht
Ehrenamtliche
Fischereiaufseher
563
Fälle
Wasserschutzpolizei
401
Fälle
Wasserschutzpolizei
401 - Fälle
sonstige
(Bürger
usw.)
3
Fälle
Wasserschutzpolizei
401
Fälle
Bundesfischereiaufsicht
von MV)
MV) --Fälle
Bundesfischereiaufsicht (auf
(auf dem
dem Hoheitsgebiet von
22---Fälle
Bundesfischereiaufsicht
(auf
dem
Hoheitsgebiet
von
MV)
2
Fälle
sonstige
Fälle
sonstige(Bürger
(Bürgerusw.)
usw.)
-33- -Fälle
Bei den
Anglern
warusw.)
die „Schwarzangelei“ – das Angeln
– in
sonstige
(Bürger
- ohne 3Erlaubnis
- Fälle
Verbindung mit der Verletzung der Fischereischeinpflicht das häufigste Delikt. Die
Bei den
den Anglern
Anglern war
war die
die „Schwarzangelei“
„Schwarzangelei“ – das
Bei
das Angeln
Angeln ohne
ohne Erlaubnis
Erlaubnis –– inin
folgenden
Ränge wurden
im Vorjahr belegt–durch
Angeln
in Schonbezirken,
Bei
den Anglern
diewie„Schwarzangelei“
das das
Angeln
ohne
Erlaubnis
in
Verbindung
mit der
derwar
Verletzung
der Fischereischeinpflicht
Fischereischeinpflicht
das
häufigste
Delikt.
Verbindung
mit
Verletzung
der
das
häufigste
Delikt.–Die
Die
das
Angeln
mit
ungültigem
Fischereischein,
die
Nichtbeachtung
des
VerankerungsVerbindung
mit der
Verletzung
Fischereischeinpflicht
das
häufigste
Delikt. Die
folgenden
Ränge
wurden
wie im
imder
Vorjahr
belegt durch
ininSchonbezirken,
folgenden
wurden
wie
Vorjahr
durch das
das Angeln
Angeln
Schonbezirken,
gebotes Ränge
im
Strelasund
undimanderen
Gewässerteilen,
das Schleppangeln
in
folgenden
Ränge
wurden
wie
Vorjahr
belegt
durch
das
Angeln
in
Schonbezirken,
dasAngeln
Angelnmit
mit ungültigem
ungültigem Fischereischein,
Fischereischein, die Nichtbeachtung
des
Verankerungsdas
Nichtbeachtung
des
VerankerungsFischereibezirken,
die Nichtbeachtung
der Schonzeiten
und Mindestmaße
der Fische
das
Angeln
ungültigem
Fischereischein,
die Nichtbeachtung
Verankerungsgebotes
im mit
Strelasund
und
anderen Gewässerteilen,
das
Schleppangeln
inin
gebotes
im
Strelasund
und
anderen
Gewässerteilen,
das des
Schleppangeln
sowie
die
Verwendung
lebender
Köderfische.
gebotes
im
Strelasund
und
anderen
Gewässerteilen,
das
Schleppangeln
in
Fischereibezirken,die
dieNichtbeachtung
Nichtbeachtung der Schonzeiten
Fischereibezirken,
Schonzeiten und
und Mindestmaße
Mindestmaßeder
derFische
Fische
Fischereibezirken,
die Nichtbeachtung
der
Schonzeiten
und Mindestmaße
der Fische
Im
Bereich
der Berufsfischerei
waren
die Feststellungen
mit 167 Fällen
zum
sowie
dieVerwendung
Verwendung
lebender(Küste)
Köderfische.
sowie
die
lebender
Köderfische.
sowie
die
Verwendung
lebender
Köderfische.
Vorjahr leicht ansteigend. Ein erheblicher Anteil der Feststellungen war in der
ImBereich
Bereichder
derBerufsfischerei
Berufsfischerei (Küste)
(Küste) waren
waren die
mit
167
Im
die Feststellungen
Feststellungen
mit
167Fällen
Fällenzum
zum
Verletzung
desBerufsfischerei
gemeinschaftlichen
Fischereirechtes
(Logbuch, mit
Anlandeerklärung,
Im
Bereich
der
(Küste)
waren
die
Feststellungen
167
Fällen
zum
Vorjahr
leicht
ansteigend.
Ein
erheblicher
Anteil
der
Feststellungen
war
in
der
Vorjahr
leicht ansteigend.
Ein wie
erheblicher
Anteil
der Feststellungen
war in der
Fangmeldung
etc.) (57 Fälle)
auch in der
mangelhaften
Kennzeichnung
Vorjahr leicht
Ein erheblicher
Anteil
der(Logbuch,
Feststellungen
war in von
der
Verletzung
desansteigend.
gemeinschaftlichen
Fischereirechtes
Anlandeerklärung,
Verletzung
des
gemeinschaftlichen
Fischereirechtes
(Logbuch,
Anlandeerklärung,
Fanggeräten
(55
Fälle)
zu verzeichnen.
Die Anlandung
von Fischen
während der 5
Fischerei
&
Fischmarkt
in
MV
•
2/2015
Verletzung
des
gemeinschaftlichen
Fischereirechtes
(Logbuch,
Anlandeerklärung,
Fangmeldung etc.)
etc.) (57
(57 Fälle)
Fälle) wie
wie auch
auch in
in der
mangelhaften
Kennzeichnung
von
Fangmeldung
der untermaßigen
mangelhaften Fischen
Kennzeichnung
von
Schonzeit wurde
in 4(57
Fällen,
diewie
Anlandung
in 25 Fällen
Fangmeldung
etc.)
Fälle)
auch Die
in von
der
mangelhaften
Kennzeichnung
von
Fanggeräten
(55
Fälle)
zu
verzeichnen.
Anlandung
von
Fischen
während
der
Fanggeräten
(55
Fälle)
zu
verzeichnen.
Die
Anlandung
von
Fischen
während
der
festgestellt. (55 Fälle) zu verzeichnen. Die Anlandung von Fischen während der
Fanggeräten
Schonzeit
wurde
in
4
Fällen,
die
Anlandung
von
untermaßigen
Fischen
in
25
Fällen
Schonzeit
wurde in 4 Fällen, die Anlandung von untermaßigen Fischen in 25 Fällen
Schonzeit
festgestellt.wurde in 4 Fällen, die Anlandung von untermaßigen Fischen in 25 Fällen
Bei den Anglern war die „Schwarzangelei“ – das Angeln ohne Erlaubnis – in
Verbindung mit der Verletzung der Fischereischeinpflicht das häufigste Delikt. Die
Ausfolgenden
der VerwaltungRänge wurden wie im Vorjahr belegt durch das Angeln in Schonbezirken,
das Angeln mit ungültigem Fischereischein, die Nichtbeachtung des Verankerungsgebotes im Strelasund und anderen Gewässerteilen, das Schleppangeln in
Fischereibezirken, die Nichtbeachtung der Schonzeiten und Mindestmaße der Fische
sowie die Verwendung lebender Köderfische.
Im Bereich der Berufsfischerei (Küste) waren die Feststellungen mit 167 Fällen zum
Vorjahr leicht ansteigend. Ein erheblicher Anteil der Feststellungen war in der
Verletzung des gemeinschaftlichen Fischereirechtes (Logbuch, Anlandeerklärung,
Fangmeldung etc.) (57 Fälle) wie auch in der mangelhaften Kennzeichnung von
Fanggeräten (55 Fälle) zu verzeichnen. Die Anlandung von Fischen während der
Landesamt für Landwirtschaft,
Schonzeit
wurde in 4 Fällen, die Anlandung von untermaßigen Fischen in 25 15.04.15
Fällen
Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V
festgestellt.
Abt. Fischerei und Fischwirtschaft
Landesamt für Landwirtschaft,
Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V
Landesamt
Landwirtschaft,
Abt.
Fischereifür
und
Fischwirtschaft
Lebensmittelsicherheit
und Fischerei
M-V
Die
Feststellungen
rechtswidriger
Landesamt
Landwirtschaft,
Abt.
Fischereifür
und
Fischwirtschaft
Landesamt für Landwirtschaft,
ehrenamtlichen
Fischereiaufsicht:
Lebensmittelsicherheit
und Fischerei M-V
Lebensmittelsicherheit
und Fischerei
M-V
Die
rechtswidriger
Abt.Feststellungen
Fischerei und Fischwirtschaft
Abt. Fischerei und Fischwirtschaft
15.04.15
15.04.15
Handlungen ergibt folgende Beteiligung der
15.04.15
15.04.15
Handlungen ergibt folgende Beteiligung der
ehrenamtlichen
Fischereiaufsicht:
Kategorie
Beteiligteergibt
FA
Anzahl der
Anzeigender
Die Feststellungen
rechtswidriger Handlungen
folgende
Beteiligung
Mitglieder
des
LAV
42
540
ehrenamtlichen Fischereiaufsicht:
DieBeauftragte
Feststellungen
rechtswidriger Handlungen
folgende
Beteiligung
von
Fischereiunternehmen
Kategorie
Beteiligte
FA
Anzahl
Anzeigender
1 ergibt
2 der
Die Feststellungen
rechtswidriger Handlungen
ergibt
folgende
Beteiligung
der
ehrenamtlichen
Fischereiaufsicht:
Mitglieder
des
LAV
Naturschutzbehörden
42
540
2
5
ehrenamtlichenKategorie
Fischereiaufsicht:
Beteiligte FA
Anzahl der Anzeigen
Beauftragte
von
Fischereiunternehmen
Mitglieder des
des
DAV
und sonstige
1
2
2
16
gesamt 563
Mitglieder
LAV
42
540
Kategorie
Beteiligte
FA
Anzahl
der Anzeigen
Naturschutzbehörden
2
5
Beauftragte von
Fischereiunternehmen
Kategorie
Beteiligte
Anzahl
1 FA
2 der Anzeigen
Mitglieder
des
LAV und sonstige
42
540
Mitglieder
des
Tab.1:
Feststellung
rechtswidriger Handlungen durch Fischereiaufseher
nach
2
16
gesamt 563
Mitglieder
des DAV
LAV
Naturschutzbehörden
42
540
2
5Kategorien
Beauftragte von Fischereiunternehmen
1
2
Beauftragte
von
Fischereiunternehmen
Mitglieder des DAV und sonstige
1
2
2
16
gesamt 563
WieNaturschutzbehörden
inFeststellung
den Vorjahren
ergaben
auch im
Jahr
2014
die Ermittlungsverfahren
in der
2
Tab.1:
rechtswidriger
Handlungen
durch
Fischereiaufseher
nach 5
Kategorien
Naturschutzbehörden
2
5
Mitglieder des DAV
und sonstige
überwiegenden
Anzahl
den
Straftatbestand
der
Fischwilderei
(702
Fälle).
Daneben
2
16
gesamt
563
Mitglieder
des DAV
und sonstige
Tab.1:
Feststellung
rechtswidriger
Handlungen durch Fischereiaufseher
nach16
Kategorien
2
gesamt 563
Wie in inden
ergaben
auch im Jahr
die Ermittlungsverfahren
in der
wurde
11 Vorjahren
Fällen wegen
des Verdachtes
der 2014
Urkundenfälschung
(Fischereischein)
Tab.1:
Feststellung
rechtswidriger
Handlungen
durch
Fischereiaufseher
nach
Kategorien
überwiegenden
Anzahl
den
Straftatbestand
der
Fischwilderei
(702
Fälle).
Daneben
und
in
25
Fällen
wegen
des
Verdachtes
der
Tierquälerei
ermittelt.
Wie
den Vorjahren
ergaben
auch im
Jahr
2014 die Ermittlungsverfahren
in der
Tab.1:inFeststellung
rechtswidriger
Handlungen
durch
Fischereiaufseher
nach Kategorien
wurde
in
11
Fällen
wegen
des
Verdachtes
der
Urkundenfälschung
(Fischereischein)
überwiegenden Anzahl den Straftatbestand der Fischwilderei (702 Fälle). Daneben
Wie
in 25
den
Vorjahren
ergaben
auchHandlungen
im Jahr
2014
Ermittlungsverfahren
der
Die
Feststellung
ordnungswidriger
bei die
Anglern
ergab im Jahr in
und in
Fällen
wegen
desdes
Verdachtes
Tierquälerei
ermittelt.
Wie
in inden
Vorjahren
ergaben
auch imder
Jahr
2014
die
Ermittlungsverfahren
in2014
der
wurde
11
Fällen
wegen
Verdachtes
der
Urkundenfälschung
(Fischereischein)
überwiegenden
Anzahl
Straftatbestand
der Fischwilderei
Fälle).
1.305 Feststellungen
mitden
1.897
ordnungswidrigen
Tatbeständen(702
(s.a. Tab.
). Daneben
überwiegenden
den
Straftatbestand
der Fischwilderei
(702
Fälle).
Daneben
und in 25 Fällen Anzahl
wegen des
Verdachtes
der Tierquälerei
ermittelt.
wurde
in 11 Fällenordnungswidriger
wegen des Verdachtes
der Urkundenfälschung
(Fischereischein)
Die Feststellung
Handlungen
bei Anglern ergab
im Jahr 2014
wurde
in 11 Fällen wegen des Verdachtes
der Urkundenfälschung
(Fischereischein)
und
in
25 Fällen wegen
des
Verdachtes
der Tierquälerei
ermittelt.
1.305
Feststellungen
mit
1.897
ordnungswidrigen
Tatbeständen
(s.a.
Tab.
2012 ergab
2013
Tatbestand
Die
Feststellung
ordnungswidriger
Handlungen
bei Anglern
im). 2014
Jahr 2014
und
in
25 Fällen wegen
des
Verdachtes
der Tierquälerei
ermittelt.
s.a.
Tab.
).
1.305
Feststellungen
mit
1.897
ordnungswidrigen
Tatbeständen
(
der Fischereischeinpflicht
409 ergab
403 im 2014
536 2014
DieVerletzung
Feststellung
ordnungswidriger
bei Anglern
Jahr
2012
2013
Tatbestand Handlungen
DieFischereischein
Feststellungungültig
ordnungswidriger
Handlungen bei Anglern
ergab
im Jahr
2014
71
73
1.305 Feststellungen mit 1.897 ordnungswidrigen Tatbeständen (s.a. Tab.). 101
1.305
Feststellungen
mit
1.897
ordnungswidrigen
Tatbeständen
(
s.a.
Tab.
).
2012
2013
2014
Tatbestand
Nicht-mit-führen
AE (Küstengewässer)
Verletzung
der Fischereischeinpflicht
447
426
484
409
403
536
Nicht-mit-führen ungültig
AE (Binnengewässer)
Fischereischein
167
168
350
71
73
101
2012
2013
2014
Verletzung der Fischereischeinpflicht
Tatbestand
409
403
536
2012
2013
2014
Tatbestand
n.e.
n.e.
Mitführen fangbereiter
Geräte
ohne Dokumente
Nicht-mit-führen
AE
(Küstengewässer)
3
447
426
484
Fischereischein ungültig
71
73
101
Verletzung
der
Fischereischeinpflicht
Verstöße
gegen
Mindestmaße
/
Schonzeiten
409
403
536
Nicht-mit-führen
AE
39
73
37
167
168
350
Nicht-mit-führen
AE (Binnengewässer)
(Küstengewässer)
Verletzung
der Fischereischeinpflicht
447
426
484
409
403
536
Fischereischein
ungültig
Nichtbeachtung
der Schongebietsregelungen
n.e.
n.e.
71
73
101
Mitführen
fangbereiter
Geräte ohne Dokumente
146
153
148
3
Nicht-mit-führen
AE (Binnengewässer)
Fischereischein ungültig
167
168
350
71
73
101
Nicht-mit-führen
AE (Küstengewässer)
Verwendung
lebender
Köderfische
447
426
484
Verstöße
gegen
Mindestmaße
/ Schonzeiten
16
17
25
39
73
37
n.e.
n.e.
Mitführen
fangbereiter
Geräte
ohne
Dokumente
Nicht-mit-führen AE (Küstengewässer)
3
447
426
484
Nicht-mit-führen
AE
(Binnengewässer)
Schleppangeln inder
Verbotsgebieten
Nichtbeachtung
Schongebietsregelungen
167
168
350
45
63
49
146
153
148
Verstöße
gegen Mindestmaße
/ Schonzeiten
Nicht-mit-führen
AE (Binnengewässer)
39
73
37
167
168
350
n.e.
n.e.
Mitführen
fangbereiter
Geräte
ohne
Dokumente
Nichtbeachtung
Verankerung
in inneren Küstengewässern
Verwendung
lebender
Köderfische
-3
88
16
17
25
Nichtbeachtung
der Schongebietsregelungen
n.e.
n.e.
Mitführen fangbereiter
Geräte ohne Dokumente
146
153
148
3
Verstöße
/ Schonzeiten
Verletzunggegen
sonstiger
Gebote und
Verbote
Schleppangeln
inMindestmaße
Verbotsgebieten
39
73
37
24
45
79
45
63
49
Verwendung
lebender
Köderfische
Verstöße gegen
Mindestmaße
/ Schonzeiten
16
17
25
39
73
37
Nichtbeachtung der
Schongebietsregelungen
146
153
148
Verankerung
in
inneren
Küstengewässern
88
Schleppangeln inder
Verbotsgebieten
Nichtbeachtung
Schongebietsregelungen
45
63
49
146
153
148
1.367
1.421
1.897
gesamt
Verwendung
lebenderGebote
Köderfische
16
17
25
Verletzung
sonstiger
und
Verbote
24
45
79
Nichtbeachtung
Verankerung
in inneren Küstengewässern
Verwendung
lebender
Köderfische
88
16
17
25
Schleppangeln in Verbotsgebieten
45
63
49
Verletzung
sonstiger
Gebote
und
Verbote
Schleppangeln
in
Verbotsgebieten
24
45
79
45
63
49
1.367
1.421
Tab.2:
Art und Anzahl
der owi. Tatbestände
Anglerngesamt
- Feststellungen
– 2014
Nichtbeachtung
Verankerung
in inneren von
Küstengewässern
- der Jahre
- 2012 1.897
88
Nichtbeachtung Verankerung in inneren Küstengewässern
88
Verletzung sonstiger Gebote und Verbote
24
45
79
1.367
1.421
1.897
gesamt
Verletzung
sonstiger
Gebote
und
Verbote
24
45
79
Die
1.568
Feststellungen
rechtsTab.2: Art und Anzahl der owi. Tatbestände von Anglern - Feststellungen der Jahre 2012 – 2014
1.367
1.421
1.897
widriger Handlungen im Jahr
gesamt
1.367der Jahre
1.4212012 1.897
Tab.2: Art und Anzahl der owi. Tatbestände von Anglerngesamt
- Feststellungen
– 2014
Die
Feststellungen
20141.568
verteilen
sich auf rechtsdie
Tab.2: ArtHandlungen
und
Anzahl
derim
owi.Jahr
Tatbestände von Anglern - Feststellungen der Jahre 2012 – 2014
widriger
Gewässer
der
FischereiberechDie
1.568
Feststellungen
Tab.2:
Art und
Anzahl der owi.rechtsTatbestände von Anglern - Feststellungen der Jahre 2012 – 2014
2014
verteilen
sich auf
die
tigten
wie Handlungen
in nebenstehendem
widriger
im Jahr
1.568 der
Feststellungen
rechtsGewässer
FischereiberechDiagramm
dargestellt.
6Die
Fischerei & Fischmarkt in MV • 2/2015
Die
Feststellungen
20141.568
verteilen
sich auf rechtsdie
widriger
Handlungen
im
Jahr
tigten
wie
in
nebenstehendem
widriger Handlungen
im Jahr
Gewässer
der FischereiberechAbb.:
2014
verteilen
sich auf die
Diagramm
dargestellt.
2014
verteilen
sich
auf
tigten
wie
in
nebenstehendem
Anteil
der Feststellungen
bezogendie
auf die
Gewässer
der FischereiberechGewässer der
FischereiberechFischereiberechtigten
(FU=sonstige FischereiDiagramm
dargestellt.
Nichtbeachtung der
Verankerung
in inneren Küstengewässern
88
Nichtbeachtung
Schongebietsregelungen
146
153
148
Verletzung
sonstiger
Gebote
und
Verbote
24
45
79
Verwendung lebender Köderfische
16
17
25
Schleppangeln in Verbotsgebieten
Aus49
der Verwaltung
45
63
gesamt 1.367 1.421 1.897
Nichtbeachtung Verankerung in inneren Küstengewässern
88
Verletzung sonstiger Gebote und Verbote
24
45
79
Tab.2: Art und Anzahl der owi. Tatbestände von Anglern - Feststellungen der Jahre 2012 – 2014
gesamt 1.367 1.421 1.897
Die 1.568 Feststellungen rechtswidriger
Tab.2: ArtHandlungen
und Anzahl derim
owi.Jahr
Tatbestände von Anglern - Feststellungen der Jahre 2012 – 2014
2014 verteilen sich auf die
Gewässer
FischereiberechDie
1.568 der
Feststellungen
rechtstigten wie Handlungen
in nebenstehendem
widriger
im Jahr
Diagramm
dargestellt.
2014
verteilen
sich auf die
Gewässer der FischereiberechAbb.:
tigten wie in nebenstehendem
Anteil der Feststellungen bezogen auf die
Diagramm
dargestellt.
Fischereiberechtigten
(FU=sonstige Fischerei-
unternehmen, HRO = Hansestadt Rostock)
Abb.:
Anteil der Feststellungen bezogen auf die
Fischereiberechtigten (FU=sonstige Fischereiunternehmen, HRO = Hansestadt Rostock)
Abb.: Anteil der Feststellungen bezogen auf die Fischereiberechtigten (FU=sonstige Fischereiunternehmen, HRO= Hansestadt Rostock)
Erschienen:
Verordnung (EU) 2015/812 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015
zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 850/98, (EG) Nr. 2187/2005, (EG) Nr. 1967/2006,
(EG) Nr. 1098/2007, (EG) Nr. 254/2002, (EG) Nr. 2347/2002 und (EG) Nr. 1224/2009 des
Rates und der Verordnungen (EU) Nr. 1379/2013 und (EU) Nr. 1380/2013 des Europäischen
Parlaments und des Rates hinsichtlich der Anlandeverpflichtung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1434/98 des Rates
(ABl. L 133 vom 29.05.2015)
Gesetz zur Änderung des Agrar- und Fischereifonds-Informationen-Gesetzes und des Betäubungsmittelgesetzes
(BGBl. I 2015 S. 725)
Richtlinie zur Förderung von Investitionen in der Seefischerei (FIS-BMEL)
(BAnz. vom 11.05.2015)
Zweite Verordnung zur Änderung der Agrar- und Fischereifonds-Informationen-Verordnung
(BAnz. vom 26.05.2015)
Richtlinie zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation
VV Meckl.-Vorp. Gl. Nr. 630 - 286
(AmtsBl. M-V 2015 S. 170)
-------------------------------Die Aufstellung ist nur eine Auswahl und kann keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
Fischerei & Fischmarkt in MV • 2/2015
7
Aus der Verwaltung
Kormoranbericht Mecklenburg-Vorpommern 2014
Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V
Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V
Goldberger Str. 12
18273 Güstrow
Tel.: 03843-777-210
Bearbeiter: C. Herrmann
E-mail: [email protected]
1. Bestandsentwicklung
1.1 Brutbestand in Mecklenburg-Vorpommern
Im Jahr 2014 wurden in Mecklenburg-Vorpommern 12.338 Brutpaare (BP) des Kormorans in insgesamt 17 Kolonien gezählt (Tab. 1). Es entstanden drei neue Ansiedlungen: Polder Wehrland (Küstengebiet, am Peenestrom)
sowie im Binnenland auf dem Wolbenwerder im Krakower Untersee und am Weißen See bei Brahlstorf. Nach
einer Unterbrechung von einem Jahr wurde die Große Rosin am Kummerower See im Jahr 2014 erneut besiedelt.
Die Lage der Brutkolonien ist in Abb. 1 dargestellt.
Tabelle 1: Koloniestandorte und Zahl der erfassten Nester des Kormorans in Mecklenburg-Vorpommern im Jahr
2014. Koordination der Bestandserfassung: H. Zimmermann.
Nr.
Koloniestandort
besetzte Nester
Küste
1
Niederhof: NSG (Gutspark)
Feldkolonie
2.231
264
2
Insel Heuwiese im NLP Vorpommersche Boddenlandschaft
3
Peenemünde (NSG)
4
Nonnensee bei Bergen / Rügen
5
NSG Anklamer Stadtbruch
6
Großer Werder / Gristower Wieck
240
7
NSG Conventer See
139
8
Polder Wehrland
101
680
3.005
480
3.145
Binnenland
9
Lieps im NSG Nonnenhof
160
10
Röggeliner See im NSG Röggeliner See und Kuhlrader Moor
680
11
NSG Krakower Obersee
762
12
NSG Galenbecker See
35
13
Peenepolder Anklam West
10
14
NSG Ramper Moor (Schweriner See)
15
Große Rosin (Kummerower See)
16
Krakower Untersee (Wolbenwerder)
139
17
Weißer See bei Brahlstorf
101
Gesamt
8
135
31
12.338 BP
Fischerei & Fischmarkt in MV • 2/2015
Aus der Verwaltung
Abbildung 1: Übersichtskarte der Brutkolonien des Kormorans in Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2014.
Brutbestandsentwicklung des Kormorans in
Mecklenburg-Vorpommern 1952 -2014
Abbildung 2: Brutbestandsentwicklung des Kormorans in Mecklenburg-Vorpommern im Zeitraum 1952-2014, differenziert nach
Küste und Binnenland.
Der Brutbestand in MV (Küste und Binnenland) ist im Jahr 2014 gegenüber dem Vorjahr um ca. 30 % gewachsen.
Die Veränderungen betrafen vor allem die Küstenkolonien; der Brutbestand im Binnenland unterliegt seit Mitte der
1990er Jahre hingegen nur geringen Schwankungen.
Fischerei & Fischmarkt in MV • 2/2015
9
Aus der Verwaltung
Die deutliche Bestandszunahme im Jahr 2014 steht im Zusammenhang mit dem sehr milden Winter 2013/14. Die
Winterhärte ist ein wesentlicher dichteabhängiger Regulationsfaktor für den Kormoran (Frederiksen & Bregnballe
2000a). Strenge Winter wie in den Jahren 2009/10 und 2010/11 führen zu Bestandseinbrüchen, während
nach milden Wintern hohe Brutbestände zu erwarten sind. Die positive Bestandsentwicklung betraf nicht nur
Mecklenburg-Vorpommern, sondern war im gesamten Ostseeraum zu beobachten.
Der meteorologische Winter 2013/14 (1. Dezember – 28. Februar) war in MV mit einer Durchschnittstemperatur von 3,06°C sehr warm (langjähriges Mittel 1961-1990: 0,22°C). Lediglich Ende Januar gab es eine kurze
Kälteperiode, die zu einer vorübergehenden Vereisung von Seen und Boddengewässern führte. Diese Vereisung
war jedoch nicht von langer Dauer und verursachte offensichtlich keine erhöhte Sterblichkeit von Kormoranen.
Der Brutbeginn lag sehr früh, bereits Mitte Februar hatte in der Brutkolonie im NSG Niederhof das Brutgeschäft
begonnen. Zum Zeitpunkt der Zählung der Kolonie im NSG am 13.4.2014 waren teilweise bereits fast flügge
Jungvögel in den Nestern, während die Besetzung der Feldkolonie zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen
war.
1.2 Überregionale Entwicklung des Brutbestandes
Brutbestandsentwicklung in der Bundesrepublik Deutschland
Abb. 3 zeigt die Entwicklung des Kormoranbestandes in der Bundesrepublik Deutschland im Zeitraum 19772013. Die Brutpaarzahlen für 2014 lagen zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts noch nicht für alle Bundesländer vor. Nach einer Phase kontinuierlichen Wachstums hat sich der Bestand seit 2001 auf einem Niveau
von 20.000-25.000 BP stabilisiert. Vorübergehende Einbrüche sind durch harte Winter bzw. langanhaltende
Kälteperioden im Frühjahr bedingt.
Abb. 3: Brutbestandsentwicklung des Kormorans in der Bundesrepublik Deutschland von 1977 bis 2013. Koordination der Bestandserfassung in der BRD: J. Kieckbusch (VSW SH).
Brutbestandsentwicklung im Ostseeraum
Die Grafik der Bestandsentwicklung im südwestlichen Ostseeraum (Dänemark, Mecklenburg-Vorpommern, SchleswigHolstein) weist von 2005 bis 2013 einen abnehmenden Trend mit besonders starken Einbrüchen in den Jahren
2010 und 2011 auf. Im Jahr 2014 gab es eine deutliche Erholung. Die Brutbestände stiegen gegenüber dem
Vorjahr um 23 % an, lagen aber immer noch 22 % unter dem Höchstwert des Jahres 2005. Die Veränderungen
betreffen ausschließlich die Brutbestände in Dänemark und Mecklenburg-Vorpommern, in Schleswig-Holstein ist
die Brutpopulation seit 1993 weitgehend konstant.
10
Fischerei & Fischmarkt in MV • 2/2015
Aus der Verwaltung
Abbildung 4: Brutbestandsentwicklung des Kormorans im südwestlichen Ostseeraum. Nach Herrmann et al. 2014.
In den östlichen Teilen der Ostsee (Finnland und Estland) hat der Bestand im Jahr 2014 gegenüber dem Vorjahr
zugenommen (+9,5 %, Abb. 5).
Abbildung 5: Brutbestandsentwicklung des Kormorans im östlichen Ostseeraum. Nach Herrmann et al. 2014.
Für die Jahre 2006, 2009 und 2012 liegen für den Ostseeraum vollständige Zählungen des Kormoranbestandes
vor. Diese belegen eine Bestandsstabilisierung (Tabelle 2). Gleichzeitig gibt es räumliche Verschiebungen: Während der Brutbestand im südwestlichen Ostseeraum rückläufig war, nahm er im nordöstlichen Bereich zu (Abb. 6).
Fischerei & Fischmarkt in MV • 2/2015
11
Aus der Verwaltung
Tabelle 2: Brutbestand des Kormorans im Ostseeraum 2006-2012 (nach Herrmann et al. 2014).
Land
2006
2009
2012
44.000
43.500
40.598
Finnland
5.770
16.012
17.258
Russland – Region St. Petersburg
3.800
5.000-6.000
4.605
Estland
11.695
13.689
13.000
Lettland
250
>1.000
3.106
Litauen
3.550
4.180
3.200
Russland – Region Kaliningrad
8.500
6.200-6.700
9.535
Polen
25.800
27.100
26.600
Deutschland – MV
12.078
13.360
11.499
Deutschland – SH
3.095
2.448
2.477
Dänemark
38.014
33.008
27.237
Gesamt
156.552
165.500 -167.000
159.115
Schweden
Abbildung 6: Verteilung der Kormorane im Ostseeraum 2006 und 2012 nach den Ergebnissen der pan-europäischen Kormoranzählungen (INTERCAFE 2012; Bregnballe et al. 2014).
Winterbestand
Mittwinter-Wasservogelzählung
Durch die Mittwinter-Wasservogelzählung liegt eine langjährige Datenreihe vor, die eine Beschreibung der langfristigen Entwicklung der Winterbestände des Kormorans in Mecklenburg-Vorpommern ermöglicht.
Bis Anfang der 1980er Jahre überwinterten Kormorane nur ganz vereinzelt in MV. Ab 1982 stiegen die Winterbestände jedoch rasch an. Der höchste Rastbestand wurde mit mehr als 15.000 Individuen in dem sehr milden Januar
2008 erfasst. In dem extrem kalten Januar 2010 versuchten zahlreiche Kormorane an der deutschen Ostseeküste
zu überwintern, was allerdings zu erheblichen Verlusten führte (Koop & Kieckbusch 2010; Herrmann 2011).
Dieses Ereignis hat offenbar zu einer Veränderung des Überwinterungsverhaltens geführt. In den Folgejahren
überwinterten deutlich weniger Kormorane im Küstenraum und im Binnenland Mecklenburg-Vorpommerns. Selbst
im Winter 2013/14, welcher bis zu dem Termin der Wasservogelzählung durch durchweg milde Temperaturen
12
Fischerei & Fischmarkt in MV • 2/2015
Aus der Verwaltung
gekennzeichnet war, wurden nur 7.896 Kormorane gezählt – ungefähr die Hälfte des Höchstbestandes im Jahr
2008 (Abb. 7).
Abbildung 7: Anzahl der bei den Mittwinter-Wasservogelzählungen im Januar erfassten Kormorane im Zeitraum 1969-2014
und mittlere Januartemperaturen in Mecklenburg-Vorpommern (Temperaturdaten des Deutschen Wetterdienstes, Download
26.08.2014).
2. Maßnahmen zur Abwehr von fischereiwirtschaftlichen Schäden durch Kormorane
Der Kormoran ist – wie auch alle anderen wildlebenden europäischen Vogelarten – besonders geschützt. Da er
nicht im Anhang II der EU-Vogelschutzrichtlinie (VSRL, 2009/147/EG) gelistet ist, ist eine Bejagung nach dem
Jagdrecht nicht zulässig. Jedoch können die Mitgliedstaaten auf der Grundlage von Artikel 9 VSRL Ausnahmen
von den Schutzvorschriften zulassen.
In Mecklenburg-Vorpommern bestanden im Jahr 2014 folgende Ausnahmegenehmigungen zur Abwehr fischereiwirtschaftlicher Schäden:
• Verordnung zur Abwendung erheblicher fischereiwirtschaftlicher Schäden durch Kormorane (Kormoranverordnung - KormVO M-V) vom 05.07.2012;
• artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigungen auf der Grundlage von § 45 Abs. 7 BNatSchG für die Fischteichanlagen Boek und Lewitz.
Nach der Kormoranverordnung ist der Abschuss von Kormoranen vom 1. August bis 31. März über bzw. im
Umkreis von fischereiwirtschaftlich genutzten Binnengewässern gestattet. Ausgenommen sind Naturschutzgebiete
und Nationalparks. Der Abschuss an Schlafplätzen ist nicht gestattet.
Die Vergrämung an den großen Fischteichanlagen des Landes (Lewitz und Boek) erfolgt nicht auf der Grundlage
der Kormoranverordnung, sondern auf Grundlage von § 45 Abs. 7 BNatSchG, da beide Anlagen ganz bzw.
teilweise in Schutzgebieten (NSG bzw. NLP) liegen.
Im Jagdjahr 2013/14 wurden auf der Grundlage der Kormoranverordnung 268 Kormorane geschossen, der
überwiegende Teil davon am Schweriner See (Tab. 3). Die Abschusszahlen sind seit 2009/10 rückläufig (Abb. 8).
An den Fischteichanlagen wurden im Jahr 2014 insgesamt 653 Kormorane erlegt (555 Lewitz, 98 Boek).
Fischerei & Fischmarkt in MV • 2/2015
13
Aus der Verwaltung
Die Abschüsse zur Abwehr fischereiwirtschaftlicher Schäden an den Fischteichanlagen sind seit 2005 relativ
konstant; sie schwanken zwischen 600 und 950 erlegten Tieren (Abb. 8).
Tab. 3: Zusammenfassung der Meldungen von Kormoranabschüssen in Mecklenburg-Vorpommern nach § 7 Abs. 1
der Kormoranverordnung vom 5.7. 2012 (GVOBl. M-V S. 310) im Jagdjahr 2013/14 (1.4. 2013 - 31. 3. 2014).
Landkreis
Ludwigslust-Parchim
Mecklenburgische Seenplatte
Nordwestmecklenburg
Landkreis Rostock
Vorpommern-Greifswald
Vorpommern-Rügen
Landeshauptstadt Schwerin
Hansestadt Rostock
gesamt
2013/14
8
83
0
13
12
0
152
0
268
Abbildung 8: Anzahl der zur Abwehr erheblicher wirtschaftlicher Schäden in Mecklenburg-Vorpommern geschossenen Kormorane im Zeitraum 2000/01-2013/14.
3. Wissenschaftliche Untersuchungen
3.1 Länderübergreifendes Farbmarkierungsprogramm Kormoran
Im Jahr 2010 begann die Beringungszentrale Hiddensee in ihrem Arbeitsbereich (Mecklenburg-Vorpommern,
Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen) mit einem länderübergreifenden Farbmarkierungsprogramm
Kormoran, welches bis 2014 fortgeführt werden soll. Mit diesem Farbmarkierungsprogramm sollen folgende
Fragen geklärt werden:
• Wie entwickelt sich das Zugverhalten der ostdeutschen Kormorane?
• Wie hoch sind die mittleren und jahresspezifischen Überlebensraten von Altvögeln und Jungvögeln und wie
verändern sie sich?
• Welche Umweltfaktoren in welchen geografischen Räumen (Jahreslebensraum) beeinflussen die Überlebensraten
von Jung- und Altvögeln?
• Welche demografischen Parameter sind für die Populationsdynamik auf den verschiedenen Raumebenen die
entscheidenden?
14
Fischerei & Fischmarkt in MV • 2/2015
Aus der Verwaltung
• Welchen Einfluss hat die Bestandsdichte auf die Ortstreue- bzw. Abwanderungsraten (Dismigration)?
• Wie beeinflusst die (lokale, regionale) Dichteentwicklung die (lokalen, regionalen) Recruitment-Raten?
Im Rahmen des Farbberingungsprogrammes wurden in Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2014 auf der Heuwiese 192 junge Kormorane mit Kennringen der Beringungszentrale Hiddensee sowie blauen Zusatzmarkierungen
beringt. Die Gesamtzahl der im Zeitraum 2010-2014 in MV im Rahmen des Farbmarkierungsprogramms beringten Kormorane beträgt 884 (866 auf der Heuwiese, 18 auf dem Stuerschen See). Von diesen Vögeln lagen bis
zum 23.01.2015 insgesamt 228 Rückmeldungen vor. Bei Eliminierung von Wiederfunden toter Jungvögel oder
abgegangener Ringe am Beringungsort, Ablesungen von Jungvögeln unmittelbar nach dem Flüggewerden in der
Geburtskolonie sowie Wiederholungsablesungen am gleichen Beobachtungsort innerhalb einer Beobachtungssaison verbleiben 138 Meldungen, die für eine Auswertungen des Zugverhaltens der Kormorane berücksichtigt
werden konnten. Die meisten Rückmeldungen beziehen sich auf Ringablesungen, in 26 Fällen wurden Vögel
tot gemeldet. Dabei wurden folgende Todesursachen angegeben: Abschuss (8), ertrunken in Fischernetzen (3),
Tierbeute (Seeadler, 2). Für 13 Vögel ist die Todesursache unbekannt.
Abb. 9 zeigt die Nachweise von in MV beringten Kormoranen im Jahreszyklus. In der Wegzugzeit (16.7.-15.11.)
streuen die Wiederfunde sehr stark. Ein Teil der Vögel hält sich noch im südwestlichen Ostseeraum auf. Auf
diesen Zerstreuungswanderungen können sie auch Dänemark, Südschweden oder Westpolen erreichen. Einige
Kormorane ziehen jedoch schon recht zeitig in Richtung ihrer Überwinterungsgebiete ab. So wurden schon im
August Kormorane aus der Schweiz, Frankreich und den Niederlanden gemeldet. Ende Oktober bzw. Anfang
November wurden Kormorane auch in Spanien und Portugal beobachtet.
Die Funde aus dem Winterhalbjahr (16.11.-15.2.) zeigen eine deutliche Abzugsrichtung nach Südwesten. Es
liegen zahlreiche Fernfunde aus Spanien, Portugal und Frankreich, aber auch aus Süd- und Westdeutschland bzw.
der Schweiz vor. Meldungen aus dem Ostseeraum bzw. dem ostseenahen Binnenland fehlen hingegen völlig.
Dies belegt, dass unsere heimischen Kormorane fast vollständig abziehen, während die winterlichen RastbestänWegzug
Winter
Fundort
Fundort
Beringungsort
Beringungsort
Abbildung 9: Wiederfunde von in den Jahren 2010 bis 2014 in Mecklenburg-Vorpommern beringten Kormoranen bis zum
23.1.2015 in den unterschiedlichen Perioden des Jahreszyklus. (Teil 2 der Abbildung 9 auf der nächsten Seite)
Fischerei & Fischmarkt in MV • 2/2015
15
Aus der Verwaltung
Heimzug
Brutzeit
Fundort
Fundort
Beringungsort
Beringungsort
Abbildung 9: Wiederfunde von in den Jahren 2010 bis 2014 in Mecklenburg-Vorpommern beringten Kormoranen bis zum
23.1.2015 in den unterschiedlichen Perioden des Jahreszyklus.
Winter
Fundort/Beringungen 1932-1938
Fundort/Beringungen 2010-2014
Beringungsort
Abbildung 10: Überwinterung von Kormoranen der Insel Rügen in den 1930er Jahren (blau) und im Zeitraum 2010-2014 (grün).
16
Fischerei & Fischmarkt in MV • 2/2015
Aus der Verwaltung
de an der Ostseeküste von Tieren aus anderen Brutgebieten gebildet werden. Auffällig ist die Veränderung der
Überwinterungsgebiete im Vergleich zu den 1930er Jahren (Abb. 10). Zu jener Zeit wurden auf der Insel Rügen
(Pulitz) Kormorane beringt (Stadie 1934, 1939). Ein erheblicher Anteil der Kormorane zog damals auf einem
südöstlichen Zugweg entlang der Adria bis nach Griechenland. Ein weiterer Zugweg führte über Italien nach
Nordafrika (insbesondere Tunesien). Der südwestliche Zugweg nach Frankreich und auf die Iberische Halbinsel
bestand auch schon in den 1930er Jahren, wurde jedoch nur von knapp 30 % der Kormorane genutzt.
In der Heimzug- und Koloniebesetzungszeit (16.2.-15.4.) ziehen die Vögel überwiegend wieder in Richtung
Ostsee. Im Jahr 2013 wurden 6 und 2014 13 potentiell brutreife Tiere zur Zeit des Brutbeginns auf der Heuwiese
festgestellt; ein weiterer Nachweis in einer Brutkolonie gelang in Wallnau (Fehmarn). Einjährige Vögel beginnen
den Heimzug hingegen oftmals verspätet oder verbleiben auch in der Brutzeit fernab des Beringungsortes, wie
z. B. Sichtungen aus Frankreich, Spanien und Portugal belegen.
Aus der Brutzeit liegen insgesamt 15 Meldungen vor – 12 davon stammen aus Brutkolonien des Ostseeraumes
(Heuwiese 4, Wallnau 6, Nonnensee/Rügen 2). Zum Teil handelt es sich dabei nachweislich um Brutvögel, zum
Teil aber auch um einjährige Tiere, die überwiegend noch nicht am Brutgeschäft teilnehmen, jedoch ihre Geburtskolonie oder andere Kolonien aufsuchen (s. auch Frederiksen & Bregnballe 2000b). Aber nicht alle einjährigen
Kormorane kehren an die Ostseeküste zurück, wie z.B. Meldungen aus Calais (Frankreich) bzw. aus Sachsen
zeigen.
Bemerkenswert war die Feststellung eines am 23.06.2008 in Flevoland, Oostvaardersplassen (Holland) nestjung
beringten Kormorans während der Brutpaarzählung im NSG Niederhof am 13.04.2014. In früheren Jahren war
dieser Vogel bereits mehrfach in der Wismarbucht beobachtet worden. Das Auftreten von Kormoranen aus Holland in Ostdeutschland ist in der Datenbank der Beringungszentrale Hiddensee durch insgesamt 41 Wiederfunde
(Stand 2014) belegt. Die Nachweise zeigen, dass holländische Kormorane auf ihren Zerstreuungswanderungen
in der Nachbrutzeit regelmäßig auch Gebiete in Nordostdeutschland aufsuchen, bisher fehlten jedoch Hinweise
auf Brutansiedlungen.
3.2 Weitere Untersuchungen
Zu den Ergebnissen des Vorhabens „Populationsanalyse und Erprobung von Maßnahmen zur Reduzierung des
Bruterfolges beim Kormoran (Phalacrocorax carbo sinensis) in M-V sowie Untersuchungen über seinen Einfluss
auf freilebende Fischbestände“ (Universität Rostock) wird zu einem späteren Zeitpunkt berichtet.
Weiterführende aktuelle Informationen
Die Ergebnisse der pan-europäischen Brutbestandserfassung im Jahr 2012 wurden im Jahr 2014 in einem umfassenden und detaillierten Bericht der IUCN/Wetlands International Cormorant Research Group veröffentlicht.
Dieser ist im Internet zugänglich: http://dce2.au.dk/pub/SR99.pdf
Für den Ostseeraum wurde 2014 das HELCOM Environment Fact Sheet “Population Development of Baltic
Bird Species: Great Cormorant (Phalacrocorax carbo sinensis)” aktualisiert. Dieses ist ebenfalls als Download
verfügbar: http://helcom.fi/baltic-sea-trends/environment-fact-sheets/biodiversity/population-development-ofgreat-cormorant/
Im Jahr 2013 hat die EU-Kommission im Rahmen des „CorMan“-Projektes („Sustainable Management of Cormorant Populations“) eine Internet-Plattform geschaffen, über die sie Informationen über Kormorane (Bestandszahlen,
Management und Konflikte in Bezug auf Fische, Fischerei und Aquakultur) veröffentlicht:
http://ec.europa.eu/environment/nature/cormorants/home_en.htm.
Diese Internetseite wird regelmäßig aktualisiert.
Literatur
Verwendete Literatur erhalten Sie bei den Autoren.
Fischerei & Fischmarkt in MV • 2/2015
17
Aus dem Fischereiverband
Die Frühjahrsheringssaison 2015 und MSC-Zertifizierung
Dr. Uwe Richter – Eurobaltic, Claus Ubl – DFV e.V.
Tuckfischerei auf Hering vor der Kreideküste von Rügen
Foto: C. Ubl
ab vereinzelte Probebefischungen. Diese wurden zur
Überprüfung des Reifegrades genutzt und dann direkt
vermarktet. Anfang März liefen die Freester Stellnetzfischer dann erstmals mit allen beteiligten Fahrzeugen
und voller Stellnetzlänge aus. Im Fischwerk Euro Baltic
wurde etwa eine Woche später ebenfalls die Stellnetzsaison eingeläutet.
Foto: C. Ubl
Foto: C. Ubl
Milde Temperaturen zum Jahresbeginn ermöglichten in
diesem Jahr wieder einen zeitigen Beginn der Frühjahrsheringssaison. Die Schleppnetzfischer begannen am
6. Januar des Jahres mit der Fischerei und so wurden
bereits Ende des Monats, nachdem sich die Anlandemenge von Tag zu Tag leicht erhöht hatte, täglich bis
zu 100 Tonnen Ostseehering im Fischwerk Euro Baltic
in Sassnitz/Mukran angelandet und verarbeitet.
Pralle Netze gab es gleich zu Beginn
der Schleppnetzfischerei
Der Schleppnetzhering ist seit dieser
Saison MSC zertifiziert
Wie in den Vorjahren hatten sich die Küsten- und die
Hochseefischerei darauf geeinigt, dass im Rahmen
eines Tauschgeschäftes zusätzlich 1.000 Tonnen Hering für die Betriebe der Küstenfischerei zur Verfügung
gestellt werden.
Der Hering, der von den Schleppnetzfischern aus Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein vor allem
nördlich von Rügen gefangen wurde, hatte in diesem
Jahr eine ausgezeichnete Qualität. Die Fische besaßen
einen hohen Fettgehalt und eine gleichmäßige Größe.
Die Stellnetzfischerei begann ebenfalls verhältnismäßig früh. Da die besten Preise für den Stellnetzhering
erzielt werden, wenn der Rogen reif ist, gab es vor-
18
Foto: C. Ubl
Erfreulicherweise war die Gesamtfangmenge für den
Hering in der westlichen Ostsee in diesem Jahr um
12 Prozent erhöht worden, so dass für die deutsche
Fischerei eine Quote von 12.259 Tonnen zur Verfügung stand. Hierbei darf man jedoch nicht vergessen,
dass alleine im Jahre 2014 die deutsche Quote von
14.234 Tonnen auf 10.900 Tonnen gekürzt worden
war und dass die Quote vor 2008 immer über 24.000
Tonnen gelegen hat.
Heringspuken in Lauterbach
Neben Schleppnetz- und Stellnetzheringen wurden
zusätzlich etwa 200 Tonnen Heringe mit Reusen gefangen. Diese gingen in diesem Jahr erstmals nicht zum
Fischverarbeitungswerk Euro Baltic, sondern wurden
nach Polen exportiert. Die Reusenfischerei startete mit
guten Ergebnissen, aber als in der Osterwoche über
einen längeren Zeitraum Nord-West Winde einsetzten, ging die Fischerei deutlich zurück und erreichte
im Saisonverlauf die guten Anfangsergebnisse nicht
Fischerei & Fischmarkt in MV • 2/2015
Aus dem Fischereiverband
60
40
30
20
10
0
05.02.
07.02.
09.02.
11.02.
13.02.
15.02.
17.02.
19.02.
21.02.
23.02.
25.02.
27.02.
01.03.
03.03.
05.03.
07.03.
09.03.
11.03.
13.03.
15.03.
17.03.
19.03.
21.03.
23.03.
25.03.
27.03.
29.03.
31.03.
02.04.
04.04.
06.04.
08.04.
10.04.
12.04.
14.04.
16.04.
18.04.
20.04.
22.04.
24.04.
26.04.
28.04.
Anlandungen in Tonnen
50
wieder. Ähnliches gilt ebenfalls für die Reusenfischerei,
wie man am Verlauf der Stellnetzanlandungen bei Euro
Baltic sehen kann.
Somit sind mittlerweile über 90 Prozent der Quote
ausgefischt. Einige Betriebe haben sich einen kleinen
Rest für die Herbstfischerei stehen gelassen.
Man kann feststellen, dass in diesem Jahr wieder einmal mit relativ geringem Aufwand große Erträge erzielt
werden konnten, was für nachhaltig bewirtschaftete,
stabile Heringsbestände spricht.
Insgesamt wurden im Bereich Vorpommern ca. 10.240
Tonnen Hering im Frühjahr durch die Berufsfischerei
angelandet. Diese teilen sich wie folgt auf:
Am Ende der diesjährigen Frühjahrsheringssaison haben die Schleppnetzfischer der Erzeugerorganisation
Nord- und Ostseefischer GmbH das MSC-Siegel erhalten. Dieses wurde ihnen am 21. April in Schwerin
von Minister Backhaus überreicht. Die Zertifizierung
gilt rückwirkend sechs Monate, womit die gesamten
Schleppnetzanlandungen der Frühjahrssaison das
MSC-Siegel tragen dürfen.
6.446 Tonnen Schleppnetzhering
3.594 Tonnen Stellnetzhering
ca. 200 Tonnen Reusenhering
Von den genannten Fangmengen wurden insgesamt
7.765 Tonnen bei Euro Baltic angelandet. Es handelt
sich hierbei um 6.446 Tonnen Schleppnetzhering im
Rahmen von 254 Anlandevorgängen und 1.319 Tonnen Stellnetzhering aus dem Bereich Rügen, welcher
über Landtransporte von den einzelnen Anlandestellen
nach Mukran gebracht wurde. Reusenhering wurde in
2015 von Euro Baltic nicht aufgekauft.
Die Gesamtdeutsche Ausfischung der den Erzeugerorganisationen von der Bundesanstalt für Landwirtschaft
und Ernährung (BLE) zur Verfügung gestellten Quoten
beläuft sich laut BLE derzeit auf 11.203,4 Tonnen.
Fischerei & Fischmarkt in MV • 2/2015
In der Presse war vielfach von höheren Preisen durch
die Zertifizierung die Rede. Das ist in dieser Form
nicht ganz zutreffend. Vielmehr ist es so, dass sich der
Ostseehering in den letzten Jahren durch die fehlende
Zertifizierung nur noch sehr schwer vermarkten ließ.
Deshalb wurden die Aufkaufpreise je nach Sortierung
abgesenkt und konnten nun durch die Zertifizierung auf
das marktübliche Niveau und für einige Sortierungen
auch etwas darüber hinaus, angehoben werden. Den
Verlauf der Preisentwicklung von 2005 bis 2015 kann
man dem Diagramm entnehmen. Wer denkt, dass für
die Zukunft zertifizierter Fisch automatisch mehr Erlöse
bringen wird, der irrt. Hier muss auch die Wechselwirkung zwischen Angebot und Nachfrage berücksichtigt
werden. Es ist eine Anhebung der Heringsquoten für
Nord- und Ostsee avisiert, was zu einem erhöhten An-
19
Aus dem Fischereiverband
0,60
Reuse
Preis für ein Kilo Hering in €
0,50
Stellnetz
Schleppnetz
0,40
0,30
0,20
0,10
0,00
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
Damit in naher Zukunft auch der Stellnetz- und der Reusenhering das Zertifikat erhalten, wurde inzwischen mit
der Voruntersuchung zur MSC-Zertifizierung begonnen.
Der Mecklenburg-Vorpommersche Landwirtschaftsminister, Dr. Till Backhaus, überreichte am 26. Mai
in Sassnitz den Zuwendungsbescheid in Höhe von
24.000 € zur Förderung der Voruntersuchungen
an die Vereinigung der Erzeugerorganisationen der
Kutter- und Küstenfischer M-V GmbH. Während die
Stellnetzfischerei bei den Umweltschützern wegen angeblich hoher Vogelbeifänge in der Kritik steht, könnte
die Reusenfischerei eventuell sogar etwas schneller
das Zertifikat bekommen. Wegen der Unbedenklichkeit der Reusenfischerei wurde von der Wissenschaft
vorgeschlagen, diese aus dem Zertifizierungsprozess
herauszunehmen und an die Schleppnetzfischerei anzuschließen. Dann müsste im Zertifizierungsprozess
nur der Punkt Umweltauswirkungen komplett neu abgearbeitet werden.
20
Foto: C. Ubl
gebot führen wird. Die Konkurrenz aus Dänemark und
Schweden schläft nicht, was die weitere Zertifizierung
von Ostseehering betrifft. Hätte Euro Baltic in den letzten Jahren trotz der sehr angespannten Marktlage den
Hering nicht weiterhin abgenommen, hätte das sicher
zu einem Sterben vieler kleiner Betriebe geführt. Durch
die nun vorhandene Zertifizierung wurden zumindest
für die Schleppnetzbetriebe gesicherte Absatzmöglichkeiten geschaffen.
Norbert Kahlfuss erhält von Minister Backhaus den Fördermittelbescheid für die Voruntersuchung zur Zertifizierung der
Stellnetz- und Reusenfischerei
Fischerei & Fischmarkt in MV • 2/2015
Aus dem Fischereiverband
Bernd Schütze, Norbert Kahlfuss, Dr. Till Backhaus, Christian
Körner und Michael Schütt bei der Übergabe des Fördermittelbescheids.
Foto: C. Ubl
Mittlerweile liegt der Vorschlag des Internationalen
Rates für Meeresforschung über die Fangempfehlung
für 2016 auf dem Tisch. Der ICES schlägt eine Quotenerhöhung von 18,2 Prozent vor. Die deutsche Quote
würde nach dieser Erhöhung, wenn diese im Herbst
so vom Rat beschlossen werden sollte, 14.490 Tonnen
betragen und hätte damit zumindest wieder das Niveau
von 2013 erreicht.
MSC-Zertifizierung für Stellnetz- und Reusenfischerei auf Hering
Norbert Kahlfuss – Vorsitzender LVKK M-V e.V.
Der 26. Mai 2015 war ein Etappenziel auf dem Weg
zum MSC-Siegel für die Stellnetz- und Reusenfischer auf
Hering in der westlichen Ostsee.
Während die Schleppnetzfischerei das Siegel kurz vor
diesem Datum entgegen nehmen konnte, befindet sich
die stille Fischerei noch in der Vorbereitungsphase.
Zurzeit laufen die Voruntersuchungen zur Erstellung des
so genannten Pre Assessment.
Da der Ausgang der Voruntersuchungen nicht vorhersehbar ist, könnten im Ernstfall hohe Auflagen erteilt
oder die Erteilung des Siegels infrage gestellt werden.
Kosten fallen aber auf jeden Fall an. Um diese für die
Antragsteller in Grenzen zu halten, wurden Fördermittel
beantragt.
Der Bewilligungsbescheid dafür wurde am 26.05. durch
Herrn Minister Backhaus an die Vertreter der Erzeugerorganisationen in Sassnitz übergeben.
Damit ist gesichert, dass die Voruntersuchungen zügig
voran gehen können.
Das Ergebnis erwarten wir mit Spannung Ende Juni.
Es besteht aus jetziger Sicht die Möglichkeit einer zügi-
Fischerei & Fischmarkt in MV • 2/2015
Foto: C. Ubl
Sollten positive Ergebnisse erzielt werden, kann die
eigentliche Zertifizierung erfolgen.
Übergabe des Förderbescheides durch den Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus
gen Weiterarbeit am Projekt. Die Unterstützung durch
Minister Backhaus und das Förderinstitut ist auch signalisiert.
Schon heute ein herzliches Dankeschön dafür.
21
Aus dem Fischereiverband
Bundeskanzlerin tauft Hochseetrawler in Mukran
Claus Ubl – DFV e.V.
schen Nord- und Ostseeregion. Um den anstrengenden
Alltag der Besatzung an Bord und die langen Seereisen
für die Mannschaft angenehmer zu gestalten, gibt es
neben dem Fernsehraum auch eine Sauna und einen
Fitness-Raum. Die Unterbringung erfolgt in modernen
Ein- und Zweimannkabinen.
Das Hauptfanggebiet wird der Nordostatlantik sein. Dort
werden überwiegend in grönländischen Gewässern
und vor der norwegischen Küste Heilbutt, Rotbarsch,
Kabeljau, Seelachs und Schellfisch gefischt werden.
Gefangen wird ausschließlich für den menschlichen
Konsum. Dabei sollen die künftigen Fangeinsätze so
geplant werden, dass über 50 Prozent der Fänge das
Nachhaltigkeitssiegel des MSC tragen werden. Damit
zählt die deutsche Hochseefischerei zu den führenden
Flotten in Europa in punkto Effizienz und Nachhaltigkeit.
Foto: C. Ubl
Am 26. Mai 2015 taufte Bundeskanzlerin Angela Merkel in Sassnitz/Mukran den Trawler ROS 777 mit den
22
Foto: C. Ubl
Angela Merkel wird empfangen
Angeregte Gespräche am Ehrentisch
Foto: C. Ubl
Worten: „Erstens, immer eine Handbreit Wasser unterm
Kiel, zweitens, immer eine Handbreit Fisch unterm Kiel
und drittens, immer eine sichere Rückkehr in den Hafen“
auf den Namen „Mark“.
Das Schiff der Mecklenburger Hochseefischerei, die zur
niederländischen Unternehmensgruppe Parlevliet & Van
der Plas zählt, ist der erste Neubau in der deutschen
Hochseefischerei seit 1996. Finanziert wurde der 90
Meter lange und 16 Meter breite Neubau komplett aus
Eigenmitteln. Gebaut wurde das moderne Schiff auf
der türkischen TERSAN Werft. Um Energie zu sparen,
hat das Schiff einen senkrechten Bug. Mit dem Namen
erinnert die Rederei an Mark Parlevliet, der Ende 2013
tragisch verunglückte.
Der Trawler ist das erste deutsche Hochseefischereischiff, das mit zwei Netzen gleichzeitig fischen kann.
Der Beifang wird durch modernste Technik auf ein Minimum reduziert.
Der neue Heimathafen wird Rostock sein. Aus Rostock
kommen auch die neuen Netze für das Schiff. Diese
wurden von der Firma Rofia angefertigt und wiegen
jeweils zwei Tonnen. Ohne Vorgeschirr sind die Netze
88 Meter lang mit einer Öffnung von sieben Metern
Höhe und 44 Metern Breite. Zur Taufe waren die Netze
noch nicht an Bord. Sie wurden erst beim Aufrüsten
des Schiffes in IJmuiden in den Niederlanden an Bord
gebracht.
Innerhalb von 3 Stunden kann die Mannschaft 5 Tonnen Fisch verarbeiten. Der Fang wird ausgenommen,
filetiert, sortiert und eingefroren. 1.200 Tonnen Fisch
können im Kühlraum eingelagert werden. Dadurch erhöht sich die Autonomiedauer des Schiffes auf dem
Fangplatz. Es wird wieder wirtschaftlich sinnvoll, den
Fang in Deutschland zu löschen. Kostenaufwändige
Hafenaufenthalte für das Zwischenlöschen in Island oder
Grönland können so weitestgehend minimiert und eine
erhöhte Wertschöpfung durch Be- und Versorgungsleistungen in Deutschland erwartet werden.
Neunzig Prozent der Mannschaft stammt aus der deut-
Foto: C. Ubl
Der neue Trawler im Hafen Sassnitz Mukran bei Euro Baltic
Angela Merkel tauft die ROS 777 auf den Namen Mark
Fischerei & Fischmarkt in MV • 2/2015
Aus dem Fischereiverband
Europapolitikerin als „Freie Elbfischerin 2015“ geehrt
Claus Ubl, DFV e.V.
Am 1. Juni 2015 wurde die Europaparlamentarierin
Ulrike Rodust, eine der einflussreichsten Fischereipolitikerinnen in Europa, in den Rang einer „Freien Elbfischerin“ erhoben.
bedankten sich ausdrücklich für die europäische Förderung beim Aalbesatz.
Die Vertreter der Fischerei sehen sich als aktiver Bestandteil der bestehenden EU-Schutzgebiete. Die Fischer
forderten den Bestandsschutz ein, der ihnen bei der
Ausweisung der Schutzgebiete durch die Entscheidungsträger versprochen worden war. Dies gilt nicht nur für
die Fischerei, sondern für alle bestehenden Nutzungen wie Landwirtschaft, Jagd und Tourismus in FFHGebieten. Anlass ist die begonnene Überarbeitung der
Natura2000 Richtlinien, die sich nunmehr 20 Jahre
nach ihrer Inkraftsetzung immer mehr als Belastung im
gesamten ländlichen Raum erweist.
Die Auszeichnung „Freier Elbfischer“ wird seit 2004
von der Gemeinschaftsinitiative Elbfischerei – einer Interessengemeinschaft von Berufsfischern, Angelfischern
und deren Vereinen und Verbänden aus Niedersachsen,
Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern – vergeben. Mit ihr werden Politiker geehrt, die
sich in besonderer Weise um die Belange der Fischerei
verdient gemacht haben.
Das trifft auf Ulrike Rodust zu. Sie hatte sich als Berichterstatterin zur Grundverordnung über die Reform
der Gemeinsamen Fischereipolitik große Verdienste
erworben.
Weiteres Thema war der Fischbestandsschutz, bei dem
sich Frau Rodust auch für ein Europaweites Kormoranmanagement einsetzte. Das stieß bei den Fischereivertretern auf breite Zustimmung.
Bei einem Fischzug auf der Elbe gingen vor allem Aale
und Wollhandkrabben in die Reuse. Frau Rodust zeigte
beim Heben der Reusen auch ihr handwerkliches Geschick. Sie betonte, dass sie sich durch die Ernennung
zur „Freie Elbfischerin“ sehr geehrt fühle und sah darin
eine Anerkennung ihrer geleisteten Arbeit.
Besorgt zeigten sich die Fischer durch die großtechnische Wasserentnahme entlang der Elbe. Weitere
Themen des Fachgespräches von Flussausbau bis hin
zu Zuwegung für Angler in das Biosphärenreservat
Elbtalaue konnten mit der neuen Elbfischerin konstruktiv
beraten werden.
Elbfischer Christian Köthke zeigte sich erfreut, wie offen
und fachkompetent man mit der hochrangigen Europapolitikerin reden konnte. „Wir haben die richtige
gewählt.“ lautete sein abschließendes Fazit.
Frau Rodust betonte noch einmal ihren großen Respekt
vor dem Beruf des Fischers und warb dafür, junge
Menschen für diesen Beruf zu begeistern.
Foto: C. Ubl
Foto: T. Wichmann
Anschließend gab es ein intensives Fachgespräch mit
Frau Rodust sowie Vertretern aus Berufs- und Angelfischerei, Fischereirechtsinhabern sowie verschiedenen
Gemeinde- und Verwaltungsvertretern. Dabei ging es
vor allem um den Schutz des Europäischen Aals, für dessen Erhalt sich die Gemeinschaftsinitiative Elbfischerei
mit einem jährlichen Aalbesatz einsetzt. Damit sieht sich
die Gemeinschaftsinitiative als Teil des europaweiten
Aalmanagements zum Wiederaufbau des Bestandes,
für das sich auch Frau Rodust engagiert. Die Fischer
Ulrike Rodust und die beiden Elbfischer beim Leeren einer Reuse.
Fischerei & Fischmarkt in MV • 2/2015
Elbfischer Christian Köthke (li) und Altfischer Gerhard Bestmann
überreichen Ulrike Rodust die Ehrenreuse.
23
Aus dem Fischereiverband
Deutscher Fischerei-Verband e.V.
Union derFischerei-Verband
Berufs- und Angelfischer e.V.
Deutscher
Venusberg
36 - 20459
Hamburg
Union
der Berufsund Angelfischer
Telefon:Venusberg
040 31 4836
84 - 20459
Fax:
040 319 44 49
Hamburg
[email protected]
Telefon:
040 31 48 84
Fax: 040 319 44 49
[email protected]
Datum: 19.06.2014/us
Datum: 19.06.2014/us
Nachhaltige Fischerei vereinigt Mensch und Natur
PRESSEMITTEILUNG
UNG
Ein ganz besonderer
P R E SFotowettbewerb
SEMITTEIL
Nachhaltige Fischerei vereinigt Mensch und Natur
Nachhaltige Fischerei vereinigt Mensch und Natur
Jetzt online Ein ganz besonderer Natur-Foto-Wettbewerb
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Jetzt
Einsendeschluss 15. August 2015
online
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Einsendeschluss 15. August 2015
Einsendeschluss 15. August 2015
Unter dem Titel: „Nachhaltige Fischerei vereint Mensch und Natur“ ruft der Deutsche
Fischerei-Verband
alle Interessierten
zu einem
auf. ruft der Deutsche
Unter
dem Titel: „Nachhaltige
Fischerei
vereintFotowettbewerb
Mensch und Natur“
Fischerei-Verband alle Interessierten zu einem Fotowettbewerb auf.
Die moderne Zivilisation und vor allem das Leben in urbanen Ballungsräumen haben uns der
Natur
entfremdet.
Doch gerade
heute
ist das
die Leben
wachsende
Weltbevölkerung
von den
natürlichen
Die
moderne
Zivilisation
und vor
allem
in urbanen
Ballungsräumen
haben
uns der
Ressourcen
unseres
Planeten
existenziell
abhängig.
Natur entfremdet. Doch gerade heute ist die wachsende Weltbevölkerung von den natürlichen
Ressourcen unseres Planeten existenziell abhängig.
Das Prinzip der Nachhaltigkeit soll auch in der Fischerei die verantwortungsbewusste
Nutzung
derder
Natur
dauerhaft sichern.
Siein
liefert
wertvolledie
Nahrungsmittel
und ernährt
Das
Prinzip
Nachhaltigkeit
soll auch
der Fischerei
verantwortungsbewusste
weltweit
eine
große
Zahl
von
Fischern
und
ihre
Familien.
Nutzung der Natur dauerhaft sichern. Sie liefert wertvolle Nahrungsmittel und ernährt
weltweit eine große Zahl von Fischern und ihre Familien.
In Deutschland prägt die Fischerei weite Landstriche und macht sie zu unverwechselbaren
Kulturlandschaften.
es die Fischerdörfer
an der und
Nordund sie
Ostsee
oder die
In
Deutschland prägtSeien
die Fischerei
weite Landstriche
macht
zu unverwechselbaren
Teichlandschaften
Süddeutschlands.
Kulturlandschaften. Seien es die Fischerdörfer an der Nord- und Ostsee oder die
Teichlandschaften Süddeutschlands.
Mit der Fischerei tritt der Mensch in eine enge Beziehung zur Natur.
Mit der Fischerei tritt der Mensch in eine enge Beziehung zur Natur.
Dieser Wettbewerb möchte das harmonische Miteinander sichtbar machen. Es können Bilder
in drei Kategorien
Dieser
Wettbewerbeingesandt
möchte daswerden:
harmonische Miteinander sichtbar machen. Es können Bilder
in drei Kategorien eingesandt werden:
Berufsfischer auf See oder im Hafen
-
Berufsfischer auf See oder im Hafen
Angler am Gewässer
-
Angler am Gewässer
Binnenfischer und Teichwirt in der Kulturlandschaft
Binnenfischer und Teichwirt in der Kulturlandschaft
Entscheidend sind der Gesamteindruck des Bildes sowie die Klarheit der Botschaft als
Plädoyer für die
verantwortungsvolle
undsowie
Fischzucht.
Entscheidend
sind
der GesamteindruckFischerei
des Bildes
die Klarheit der Botschaft als
Plädoyer für die verantwortungsvolle Fischerei und Fischzucht.
24
Fischerei & Fischmarkt in MV • 2/2015
Aus dem Fischereiverband
Die von einer Jury ausgewählten besten Fotos in den einzelnen Kategorien werden im
Rahmen einer Wanderausstellung in verschiedenen namenhaften Museen sowie
verschiedenen Touristenorten an der deutschen Nord- und Ostseeküste einer breiten
Öffentlichkeit präsentiert.
Die Vernissage mit Preisverleihung findet am 25. August 2015 anlässlich der Eröffnung des
Deutschen Fischereitages in Rostock im Radisson Blu Hotel statt.
Zur Ausstellung erscheint ein Katalog.
Die vollständige Ausschreibung des Wettbewerbes, der vom 19. Juni bis zum 15. August
laufen wird, wird Anfang Juni auf der Webseite des DFV (http://www.deutscher-fischereiverband.de/) veröffentlicht.
Kontakt: Geschäftsstelle des DFV 040 – 31 48 84.
AG Kormoran tagte
Werner Promer – LAV-Vizepräsident für Gewässerwirtschaft
Am 30.04.2015 tagte die AG Kormoran im Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz.
Hurra sie ist wieder da! Hauptthemen waren der Bericht
über die allgemeine Situation des Kormorans und der
Bericht der Universität Rostock zum Vorhaben „Populationsanalyse und Erprobung von Maßnahmen zur
Reduzierung des Bruterfolges beim Kormoran in M-V
sowie Untersuchungen über seinen Einfluss auf freilebende Fischbestände“. Mein grenzenloser Optimismus
und mein Verantwortungsgefühl gegenüber dem Landesanglerverband und der Interessenvertretung der
Angelfischer in Mecklenburg-Vorpommern treibt mich
trotz mancher Zweifel immer wieder in diese Runde.
Am 26.01.2009 nahm ich in meiner Eigenschaft als
Vizepräsident des LAV für Gewässerwirtschaft das erste
Mal voller Zuversicht an der Arbeitsgruppensitzung
teil und lernte unseren Minister Dr. Till Backhaus als
glühenden Verfechter eines europäischen Kormoranmanagement kennen. Die am 01.08.2007 in Kraft
getretene Kormoran-Landesverordnung war dafür ja
eine gute Basis. „Mit dieser waren neue Voraussetzungen geschaffen worden, um zukünftig die durch Kormorane verursachten fischereiwirtschaftlichen Schäden
durch landesweit einheitliche Regelungen zu begrenzen.
Der neue Ansatz zielt auf ein Populationsmanagement
für diese Vogelart ab.“ Führte Dr. Backhaus in der
Landespressekonferenz am 31.07.2007 aus. Mit der
Koalitionsvereinbarung für die fünfte Legislaturperiode
Ziffer 126 im Rücken keine Kunst. In ihr ist das klare Ziel fixiert, den Kormoranbestand zu reduzieren.
Vergrämung und Abschuss wurden unter bestimmten
Fischerei & Fischmarkt in MV • 2/2015
Bedingungen erlaubt. Er sagte in dieser Pressekonferenz
auch „Es kann kaum noch angezweifelt werden, dass
es nicht nur im Einzelfall erhebliche Schäden durch
Kormorane gibt!“ In der Folgezeit war über viele Monate hinaus eine sehr aktive Arbeitsgruppentätigkeit
zu verzeichnen. Die Initiative von Dr. Backhaus und
dem EU-Parlamentarier Dr. Kindermann, in der Europäischen Union weiter zu kommen, war mit der Kormorankonferenz am 04.11.2008 in Brüssel, bei der
ich zugegen sein durfte, von Erfolg gekrönt und fand
mit dem Beschluss des EU-Parlaments, ein europäisches
Kormoranmanagement zu erarbeiten, seinen politischen
Höhepunkt. Nun konnte man annehmen es würde sich
Alles zum Besseren wenden. Es sah auch so aus. Es
durften Anträge zur Vergrämung und zum Abschuss
von Ästlingen gestellt werden. Für die erforderlichen
Ausnahmegenehmigungen zur Vergrämung und für
Abschüsse, die vom Umweltministerium als zulässig
bewertet waren, wurden die Stellungnahmen von den zu
beteiligenden Umwelt- und Vogelschutzverbänden permanent hinaus gezögert, so dass ihre Realisierung aus
dem zulässigen Zeitfenster fiel und sinnlos wurde. Pfui
Teufel, wer Böses dabei denkt. Ich will gern zugestehen,
dass bei der Durchführung der genehmigten Eingriffe
Fehler gemacht wurden, die den Prozess zusätzlich
belasteten. Zum Jahreswechsel 2009/2010 fanden
in vier Monaten fünf verschiedene Besprechungen in
Schwerin, Görslow und Rostock statt. Auf Grund der
permanenten Vorwürfe, die Fischer und Angler würden
die Schäden in der Fischfauna maßlos übertreiben und
einen Feldzug gegen den Kormoran als geschützten
25
Aus dem Fischereiverband
Vogel vollziehen ja ihn sogar ausrotten wollten, führte
letztendlich dazu, der Universität Rostock die Erarbeitung einer Studie in Form einer Populationsanalyse
und zum Einfluss des Kormoran auf die Fischfauna in
Auftrag zu geben. Finanziert wurde diese aus Mitteln
der Fischereiabgabe die ausschließlich von Fischern
und Anglern bezahlt wird. Die Hoffnung war groß, dass
endlich das Gerede von der Unwissenschaftlichkeit der
Forderung zur Bestandsregulierung des Kormorans aufhören würde. Womit ich jedoch nicht gerechnet hatte,
war die Tatsache, dass die AG Kormoran für die Dauer
der Studie de fakto seine Arbeit auf Eis legte.
Zusätzlich hatte die provokante Ernennung des Kormorans zum Vogel des Jahres 2010 durch NABU und
LVB die Stimmung in Deutschland unnötig angeheizt
und führte zu massiven Protesten bei den Anglern und
Fischern. Die Protestdemonstration 2010 in Ulm, an der
eine starke Delegation aus Mecklenburg-Vorpommern
teilnahm, war der vorläufige Höhepunkt der Differenzen.
Nun gut. Das Schweigen der AG Kormoran hatte am
30.04.2015 sein Ende und die Arbeitsgruppe befasste
sich wieder mit dem eigentlichen Grund ihrer Existenz.
Die Tagesordnung sah den Kormoranbericht 2014 und
die Vorstellung und Diskussion der Kormoranstudie der
Uni Rostock vor.
Der Kormoranbericht 2014 wurde von Christof Herrmann vom LUNG vorgetragen. Über die vielen Detailfragen zum Bestand der Vögel und ihrem Vogelzugverhalten hinaus war für mich eine Mitteilung entscheidend,
die Kormoranpopulation ist wieder auf einen Bestand
von 12338 Brutpaaren angewachsen. Also Tendenz
steigend. Was Herr Herrmann nicht so deutlich ausführte, musste ich erst über NDR und Deutschlandfunk erfahren, die ihn dahingehend zitierten, dass auf Grund des
milden Winters der Kormoranbestand 2015 eine neue
Rekordhöhe erreichen könnte, also mehr als 14000
Brutpaare. Der Schock saß tief.
Die von Dr. Winkler von der Universität Rostock vorgestellten zwei Teilberichte „Populationsanalyse und
Erprobung von Maßnahmen zur Reduzierung des Bruterfolges beim Kormoran in M-V sowie Untersuchungen
über seinen Einfluss auf freilebende Fischbestände“
waren da für mich schon aufschlussreicher. Nun liegt
es wissenschaftlich nachgewiesen auf dem Tisch, die
Bestandsentwicklung des Kormorans steht in unmittelbarem Zusammenhang mit der negativen Entwicklung der
Fischbestände im Untersuchungsgebiet. Angewendet
wurden international übliche Untersuchungsmethoden
auf der Basis von Speiballen der Kormorane und Aufsammlungen von fallengelassenen Beutetieren in der
Kormorankolonie. Die Dezimierung der Zanderbestände
war nachweisbar erheblich. Es wäre von mir vermessen
diese beiden Berichte in wenigen Worten zu umreißen,
man muss sie selbst lesen und sich sein Urteil bilden.
Angesichts dieser Eindrücke fiel es unserem Minister
nicht schwer, bevor er die Besprechung verließ, in seiner bekannten Art die Notwendigkeit der Regulierung
26
der Kormoranbestände nochmals zu bekräftigen. Seine
Aufforderung an alle Arbeitsgruppenmitglieder, diesen
Prozess mit Kompromissbereitschaft und gutem Willen zu begleiten, war eindeutig. Die anschließenden
Fragestellungen der Arbeitsgruppenmitglieder, die der
Bestandsregulierung nicht so aufgeschlossen gegenüber
stehen, lassen erkennen, dass der Aufgabenstellung von
Dr. Backhaus noch etwas Wind ins Gesicht blasen wird.
Hier eine Auswahl an Fragen die in den Raum gestellt
wurden, ohne zu personalisieren:
An Herrn Herrmann: Wenn man den Bestand reduziert, wird er dann wieder aufgefüllt? Ja, mindestens
aus Dänemark und Polen. An Herrn Winkler: Kann
nicht der Rückgang des Zanderbestandes mit anderen
äußeren Bedingungen zusammenhängen? Ja, aber der
Zusammenhang mit dem Kormoranbestand ist eindeutig.
Das Untersuchungsgebiet ist sehr klein, kann man die
Ergebnisse überhaupt verallgemeinern?
Ich höre hier auf. Weil die Fragestellungen dieser Art
tendenziell sind und die Notwendigkeit eines Bestandsmanagements in Frage stellen. Alles hängt sich daran
auf, ob den Fischern und Anglern ein wirtschaftlicher
Schaden durch den Kormoran entsteht, der dann auch
überprüfbar sein muss. Diese Betrachtungsweise ist für
mich destruktiv. Sie ist für alle Gegner der Bestandsregulierung eine Kuschelecke. Auf meine mehrfache
Forderung hin, diese unsägliche Formulierung in der Kormoranverordnung „wirtschaftlicher bzw. fischereilicher
Schaden“ durch die Vokabeln „ökologischer Schaden“
zu ersetzen, stößt permanent auf taube Ohren. Dann
wird es nämlich konkret. Die Anzahl der Kormorane ist
bekannt und deren Entnahme von Biomasse aus unseren
Gewässern auch. Eine Hochrechnung ist das kleine
Einmaleins der Mathematik. Über die Fischbestände und
deren Entwicklung gibt es über viele Jahre rückblickend
belastbare Statistiken von Bonitierungsmaßnahmen und
Bestandserhebungen, die aktenkundig sind. Gleichermaßen die Fangstatistiken der Berufsfischerei. Sie werden von den Gegnern des Kormoranmanagement aber
angezweifelt. Komisch, der EU reichen diese Zahlen
aber aus, um Fangquoten für die Fischerei festzulegen.
Ich hebe hier an dieser Stelle noch einmal hervor, es
geht um ein einheimisches, gesundes Nahrungsmittel,
das durch die handwerkliche Fischerei im Binnenland
und auf See für uns alle gefangen wird. Wenn es den
Fischbeständen nachgewiesener Maßen schlecht gehen
sollte, dann muss auch der schwarze Vogel darunter
leiden und darf auf Grund seines Totalschutzes nicht zur
Existenzgefährdung für die Kleine Kutter- und Küstenfischerei und für die Binnenfischer werden. Der Kormoran
ist in seinem Bestand schon lange nicht mehr gefährdet.
Zur Lösung des Problems wird oft nach Brüssel gezeigt.
Dort vertritt man jedoch die Meinung, dass die Länder
ausreichend Spielraum haben, eigene bestandsregulierende Maßnahmen zu ergreifen. Ich bin gespannt, wer
in Mecklenburg-Vorpommern gewinnt, der Kormoran
oder die Vernunft.
Fischerei & Fischmarkt in MV • 2/2015
Aus dem Fischereiverband
24. Landesdelegiertenkonferenz des LAV M-V e.V.
Foto: C. Thürmer
Axel Pipping, Prof. Dr. Karl-Heinz Brillowski, LAV M-V e.V
Blick in den Tagungssaal
Kapitel erfolgreich abgeschlossen. Im Jahr 2014 hat
das Land M-V die Gewässer < 5 ha aus dem Bestand
der BVVG endlich gekauft und der LAV konnte darauf
die Gewässer seiner Wunschliste langfristig pachten.
Insgesamt konnte der LAV die Fläche seiner Pacht- und
Eigentumsgewässer im Jahr 2014 um ca. 180 ha erweitern. Erweiterungspotenzial sehen wir – abgesehen von
der Zeit von noch nicht anstehenden Pacht- bzw. Kaufoptionen kommunaler Gewässer - mittel- bis langfristig im
Erwerb bzw. der Pachtung von Tagebaurestgewässern
aus der derzeitigen Kiesgewinnung. Der Zeitpunkt der
Beendigung des Kiesabbaus liegt an allen Orten noch
in weiter Ferne. Wir müssen uns jedoch schon heute
um diese Flächen bemühen und unsere Mitwirkung an
deren Renaturierung konzipieren und anbieten.
Am 30. 5. 2015 fand die 24. Landesdelegiertenkonferenz des LAV M-V e. V. in Linstow statt. In der Eröffnungsrede nahm Präsident, Prof. Dr. Karl-Heinz Brillowski, zu
folgenden Schwerpunkten Stellung:
DAFV-Präsidentin Dr. Christel Happach-Kasan begrüßt
Werner Kuhn (Md EP)
Fischerei & Fischmarkt in MV • 2/2015
Erfreuliche Fortschritte wurden hinsichtlich des Angelns
in Gebieten mit Schutzstatus erreicht. War die bisherige
Ausgangslage entsprechender Diskussionen durch den
Foto: C. Thürmer
Foto: C. Thürmer
Besonders erfreulich ist die Entwicklung der Mitgliederzahl im LAV, die nunmehr seit 4 Jahren eine leichte
steigende Tendenz aufweist. So wurden 2014 die Abgänge bei den Erwachsenen mit einem geringen Plus
durch Zugänge kompensiert, ein sichtbarer Zuwachs
wurde wiederum im Kinder- und Jugendbereich mit 233
Aufnahmen erreicht. Damit verfügte der LAV zum Jahresende 2014 über 43.132 Mitglieder. Dafür gebührt
all denen ein besonderer Dank, die sich im Kinder- und
Jugendbereich stark engagieren, denn ihre Arbeit sichert
nicht nur die Existenz des Verbandes für die Zukunft, sie
stellt auch eine nicht zu unterschätzende Sozialleistung
für unsere Gesellschaft dar.
Hinsichtlich der Gewässer wurde ein lange währendes
Dr. Christel Happach-Kasan überreicht Auszeichnung
27
Aus dem Fischereiverband
Standpunkt gekennzeichnet: „Angeln verbieten!“, zeichnet sich gegenwärtig eine Haltung ab, die die Frage in
den Vordergrund stellt: „Unter welchen Bedingungen
– auch zeitweiligen Beschränkungen – kann Angeln
bzw. Fischen erlaubt werden?“ Ausgehend von dieser
Prämisse und geprägt von umfassender Sachkunde aller
an der Diskussion beteiligten wurden z. B. Lösungen für
das Angeln im Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe
sowie Biosphärenreservat Süd-Ost-Rügen gefunden. So
kann in diesem Jahr wieder mit einer vom Biosphärenreservat erteilten Genehmigung auch in der Having in
der Zeit vom 1.5. bis zum 31.10. geangelt werden.
Im Anschluss an die Eröffnungsrede wurden von einigen
Ehrengästen Grußworte an die 24. Landesdelegiertenkonferenz gerichtet. Redner waren hier:
Bereits auf der LDK 2014 waren ökologisch nachteilige
Eingriffe in Fließgewässer ein Thema. Erinnert sei an den
Fall der Motel, in welchem wir - wie angekündigt - eine
Verpflichtungsklage gegen den Landkreis LudwigslustParchim eingereicht haben. Bezüglich des Verlaufs des
Verfahrens bedauern wir die Haltung des Landkreises,
bisher keine Reaktion gezeigt zu haben, so dass das
Verfahren die gerichtlichen Instanzen durchlaufen wird.
Zum Abschluss des 1. Teils der LDK wurden folgende
Auszeichnungen verliehen:
In diesem Jahr erregte ein etwas anders gelagerter Fall
die Gemüter:
Errichtung einer Kleinwasserkraftanlage an der Stepenitz (siehe AiMV 1-2015, S. 23). Jeder der Beteiligten
sollte es inzwischen wissen und jeder Betroffene weiß es
seit langem: Kleinwasserkraftanlagen sind ökologischer
Unsinn! Trotz nicht erteilter Genehmigung für den Betrieb
wird mit großzügiger Förderung die Anlage errichtet
unter der Projektbezeichnung „Lehrpfad Wasserkraft
und Naturschutz Rüting“ – geradezu ein Hohn! Ein für
uns als Verband entscheidender Stein des Anstoßes in
diesem Fall ist die Tatsache: Wir wurden als Pächter
des Fischereirechtes nicht informiert. Das Geschehen
wurde zufällig im Zuge einer Gewässerbegehung von
uns festgestellt. Für uns heißt das: Der Landesanglerverband – anerkannter Naturschutzverband – wird mit
seinen 43.000 Mitgliedern offensichtlich nicht ernst
genommen. Das werden wir in Zukunft ändern.
In gleicher Weise wurde mit unserem Verband bei der
Entscheidung über die sog. „Winterlager-Regelung“
vom 24.09.2014 verfahren. Mit deren Veröffentlichung
im Amtsblatt im Oktober 2014 wurde eine nicht nachvollziehbare Fangbegrenzung für Barsche festgelegt.
Eine Barschfangbegrenzung spielte in den Vorabstimmungen zur Winterlagerregelung zu keiner Zeit eine
Rolle. Die zwischen allen an der Vorbereitung der
Entscheidung Beteiligten einvernehmlich abgestimmte
Lösung wurde erheblich „nachgebessert“. Auch dieser Fall ist ein weiteres Indiz dafür, dass die Meinung
der organisierten Angler eigentlich nicht gefragt ist.
Diesem Zustand werden wir zukünftig verstärkt unsere
Aufmerksamkeit widmen, insbesondere durch eine professionelle Öffentlichkeitsarbeit im bereits bewährten
Schulterschluss mit Fischern und Jägern – sowie neuerdings auch mit Landwirten und Imkern.
28
Staatssekretär im Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt
und Verbraucherschutz, Herr Dr. Peter Sanftleben;
Abgeordneter im Europäischen Parlament, Herr Werner
Kuhn; CDU-Fraktion M-V, Herr Burghard Lenz;
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Frau Jutta Gerkan;
Präsident des Landesfischereiverbandes M-V, Herr Norbert Kahlfuss;
Präsidentin des DAFV, Frau Dr. Christel Happach-Kasan.
Ehrennadel des LAV M-V e.V. in Silber
Karin Reinke
KAV Neubrandenburg e. V.
Peter Kirste KAV Uecker-Randow e. V.
Ehrennadel des LAV M-V e.V. in Gold
Regina Stricker
KAV Insel Rügen e. V.
Ehrenschleife des LAV M-V e.V.
Reinhold Moll
AV Alt-Dierkow e. V.
Jürgen Heller
AV Neubrandenburg e. V.
Großes Silbernes Ehrenzeichen des DAFV
Wolfgang Rädel AV Neubrandenburg e. V.
Großes Goldenes Ehrenzeichen des DAFV
Burkhard Brüser RAV Altentreptow e. V.
Friedrich Dreyer AV „Früh auf“ Hagenow e. V.
Horst Lange
GAV Ludwigsluster Umland e. V.
Gerhard Siegert RAV Teterow e. V.
Silberne Ehrenmedaille des DAFV
Harald Laabs – AV „Früh auf“ Hagenow e. V.
Nach einer kurzen Pause wurde die Landesdelegiertenkonferenz mit dem internen Teil fortgesetzt.
Der Versammlung lagen 3 Anträge des Präsidiums vor:
• Antrag 1 des Präsidiums auf Beitragserhöhung im
LAV M-V e. V.
• Antrag 2 des Präsidiums auf Satzungsänderungen im
LAV M-V e.V. zu § 12/10 sowie zu § 16(1), (2) und (4)
• Antrag 3 des Präsidiums auf Änderung des beschlossenen Haushaltes 2015
Die Anträge 1 und 3 waren Gegenstand einer z.T. recht
kritischen Aussprache unter den Delegierten.
Im Anschluss an die Diskussion und nach Entlastung des
Präsidiums wurden folgende Beschlüsse gefasst:
Die Delegierten der 24. Landesdelegiertenkonferenz beschlossen mit 92 Ja-Stimmen und 24 Nein-Stimmen, den
Fischerei & Fischmarkt in MV • 2/2015
LAV-Präsident Prof. K.-H. Brillowski bei seiner Rede
Foto: C. Thürmer
Beitrag im LAV für Vollzahler um 3,00 EUR von 14,00 EUR
Jahresbeitrag auf 17,00 EUR Jahresbeitrag mit Wirksamkeit zum 1.1.2016 zu erhöhen. Der Beitragssatz setzt sich
dann wie folgt zusammen: 3,00 EUR für den Beitrag des
Bundesverbandes, 3,00 EUR für den Beitragsanteil der
Regionalen Anglerverbände, 11,00 EUR für den Beitrag
des LAV M-V e. V. Der Beitrag für Kinder und Jugendliche
wurde nicht erhöht.
Desweiteren wurden die Anträge 2 und 3 des Präsidiums
sowie der Haushaltsplan 2016 durch die Delegierten
beschlossen.
Im letzten Punkt der Tagesordnung wurden acht Delegierte
und zwei Ersatzkandidaten für die Jahreshauptversammlung des DAFV am 10.10.2015 in Göttingen gewählt.
Zum Ausklang der Veranstaltung konnten sich alle Teil-
Foto: C. Thürmer
Aus dem Fischereiverband
Blick auf Ehrengäste und Präsidium
des Geländes zu erleben und es sogar selbst in einigen
Disziplinen zu versuchen.
Foto: C. Thürmer
nehmer am Büfett stärken und danach hatten alle die
Möglichkeit, Casting-Vorführungen auf dem Sportplatz
Fischerei & Fischmarkt in MV • 2/2015
29
Aus dem Fischereiverband
Eröffnungsansprache zur LDK 2015
Rede von Prof. K.-H. Brillowski – Präsident des LAV
Sehr geehrte Delegierte, sehr geehrte Gäste,
zu unserer diesjährigen LDK haben erstmals alle Gäste
mit der Einladung nicht nur den Bericht des Präsidenten
erhalten, sondern auch die Berichte der Mitglieder des
Präsidiums ausgenommen den Bericht des Vizepräsidenten für Finanzen.
Zusätzlich ist allen Anwesenden heute die Ausgabe
1-2015 der Zeitschrift „angeln in Mecklenburg-Vorpommern“ ausgehändigt worden.
Damit sind alle recht umfassend über die Situation in
und um unseren Verband informiert, so dass meine
Ausführungen zum Auftakt der heutigen Veranstaltung
möglichst kurz gehalten werden können.
Einleitend sei es gestattet, auf einige Erfolge in unserer
Arbeit des vergangenen Jahres verweisen zu dürfen,
die keineswegs selbstverständlich sind:
Besonders erfreut sind wir über die Entwicklung unserer
Mitgliederzahl, die nunmehr seit vier Jahren eine leicht
steigende Tendenz aufweist.
So wurden 2014 die Abgänge bei den Erwachsenen
mit einem geringen Plus durch Zugänge kompensiert,
ein sichtbarer Zuwachs wurde wiederum im Kinder- und
Jugendbereich mit 233 Neuaufnahmen erreicht. Damit
hatte der LAV zum Jahresende 2014 43.132 Mitglieder
in seinen Reihen.
Dafür gebührt all denen ein besonderer Dank, die sich
im Kinder- und Jugendbereich stark engagieren, denn
ihre Arbeit sichert nicht nur die Existenz des Verbandes
für die Zukunft, sie stellt auch eine nicht zu unterschätzende Sozialleistung für unsere Gesellschaft dar, die auch
genau so wahrgenommen wird. Dazu ein Beispiel: Im
Verlauf eines Gesprächs auf der Grünen Woche sagte
mir ein Vater: „Die Zeit, die mein Sohn beim Angeln
verbringt, erlebt er in der Natur und in der Gemeinschaft
mit Gleichgesinnten und hockt nicht vor irgend einem
Bildschirm.“
Und diese Seite unserer Tätigkeit beschränkt sich nicht
nur auf den Nachwuchs.
In unserer Vereins- und Verbandsarbeit kümmern wir uns
um das Miteinander all unserer Mitglieder, alters- und
schichtenverbindend, um die Gemeinschaft schlechthin.
Dies ist Sozialdienst im besten Sinne und darauf kann
und sollte jeder von uns stolz sein.
Hinsichtlich der Gewässer wurde 2014 endlich ein lange währendes Kapitel erfolgreich abgeschlossen: Das
Land M-V hat die Gewässer ≤ 5 ha aus dem Bestand der
BVVG gekauft und der LAV konnte daraus die Gewässer seiner „Wunschliste“ langfristig pachten mit einer
Ausnahme: Um die Reethwisch bei Neubrandenburg
sollen wir uns entgegen der ursprünglichen Absprachen
im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens bewerben.
Bezüglich des Ausgangs sind wir hier noch optimistisch.
30
Insgesamt konnte der LAV die Fläche seiner Pacht- und
Eigentumsgewässer um ca. 180 ha erweitern.
Interessantes Erweiterungspotenzial sehen wir – abgesehen von derzeit noch nicht anstehenden Pacht- bzw. Kaufoptionen kommunaler Gewässer – mittel- bis langfristig
im Erwerb bzw. der Pachtung von Tagebau-Restgewässern aus der derzeitigen Kiesgewinnung. Der Zeitpunkt
der Beendigung des Kiesabbaus liegt an allen Orten
noch in weiter Ferne. Wir müssen uns jedoch schon heute
um diese Flächen bemühen und unsere Mitwirkung an
deren Renaturierung konzipieren und anbieten, um den
berühmten „Fuß in die Tür“ zu bekommen.
In einem ersten Testfall sind wir allerdings unvermutet mit
der Haltung einer Kommune konfrontiert worden, die jegliche künftige Nutzung eines solchen Areals unterbinden
möchte. Diesen Damen und Herren empfehlen wir eine
Bildungsreise in die ehemaligen sächsischen Braunkohlenreviere der Lausitz oder im Großraum Leipzig. Dort
handelt es sich zwar um erheblich größere Dimensionen,
aber Kleinvieh macht bekanntlich auch Mist.
Eine erfreuliche Entwicklung hat es zum Thema „Angeln in Gebieten mit Schutzstatus“ gegeben. War die
bisherige Ausgangslage entsprechender Diskussionen
häufig durch den Standpunkt gekennzeichnet: „Angeln
verboten!“, zeichnet sich gegenwärtig eine Haltung ab,
die die Frage in den Vordergrund stellt: „Unter welchen
Bedingungen – auch zeitweiligen Beschränkungen –
kann Angeln bzw. Fischen erlaubt werden?“
Ausgehend von dieser Prämisse und geprägt von umfassender Sachkunde aller an der Diskussion Beteiligten
wurden z.B. Lösungen für das Angeln im Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe sowie im Biosphärenreservat Südost-Rügen gefunden. So kann jetzt mit einer
vom Biosphärenreservat erteilten Genehmigung auch
in der Having in der Zeit vom 01.05. bis 31.10.2015
wieder geangelt werden. Allen Entscheidungsträgern
sei dafür an dieser Stelle gedankt.
Bereits auf der LDK 2014 waren ökologisch nachteilige
Eingriffe in Fließgewässer ein Thema. Erinnert sei an
den Fall der Motel, in welchem wir wie angekündigt
eine Verpflichtungsklage gegen den Landkreis LUP eingereicht haben. Bezüglich des Verlaufs des Verfahrens
bedauern wir die Haltung des Landkreises, bisher keine
Reaktion gezeigt zu haben, so dass das Verfahren die
gerichtlichen Instanzen durchlaufen wird.
In diesem Jahr erregt ein etwas anders gelagerter Fall
die Gemüter: Errichtung einer Kleinwasserkraftanlage
an der Stepenitz (siehe aiM-V 1-2015, S. 23).
Jeder der Beteiligten sollte es inzwischen wissen und
jeder Betroffene weiß es seit langem: KWKA sind ökologischer Unsinn oder deutlicher: Frevel an der Natur!
Trotz nicht erteilter Genehmigung für den Betrieb, aber
mit großzügiger Förderung durch den Landkreis NWM
Fischerei & Fischmarkt in MV • 2/2015
Aus dem Fischereiverband
wird die Anlage errichtet unter der Projektbezeichnung
„Lehrpfad Wasserkraft und Naturschutz Rüting“. Treffender wäre die Bezeichnung: „Wasserkraft o d e r
Naturschutz“.
Ein für uns als Verband entscheidender Stein des Anstoßes in diesem Fall ist die Tatsache: Wir wurden als
Pächter des Fischereirechts nicht informiert.
Das Geschehen wurde im Zuge einer Gewässerbegehung im September 2014 festgestellt.
Für uns heißt das: Der Landesanglerverband - gesetzlich anerkannter Naturschutzverband – wird mit
seinen 43.000 Mitgliedern offensichtlich nicht ernst
genommen.
Eine solche Haltung äußert sich auch auf andere Weise:
Unsere Initiativen werden großzügig „vereinnahmt“!
Ein Beispiel dafür ist die Aalaktie. Sie wurde in jüngster Vergangenheit wiederholt in einem Atemzug mit
Waldaktie und Mooraktie als Beitrag des Landes M-V
benannt.
Der Initiator der Aalaktie ist jedoch der LAV in Person von
Werner Promer, der heute vor Ihnen im Tagungspräsidium seinen Platz hat. Mit Stand Mai 2015 wurden damit
12.250.- € eingeworben und zu 100% für Aalbesatz
verwendet. Wer noch keine hat, heute und hier besteht
die Möglichkeit, eine zu erwerben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Delegierte,
anlässlich der Delegiertenversammlung des Landesjagdverbandes M-V hatte ich das Vergnügen, das Grußwort
unseres Ministers zu verfolgen. Daraus haben sich mir
zwei seiner Aussagen besonders eingeprägt:
• Der Minister will zunehmend nur solche Personen
in Diskussionen zu Umwelt-, Natur- und Artenschutz
im Zusammenhang mit der Ausübung der Jagd ernst
nehmen, die die Jägerprüfung bestanden haben.
Eine Übernahme dieses Grundsatzes bei der Auseinandersetzung zu fischereilichen Fragen wäre in Betracht
zu ziehen.
• Der Minister ist stets darum bemüht, wissensbasierte
Lösungen zu finden.
Die Einhaltung dieses Prinzips können wir angesichts der
vielfältigen wissenschaftlichen Projekte auf dem Gebiet
der Fischerei gut nachvollziehen, z.B. Kormoran-Studie,
Aal-Management, Effizienzkontrolle Meerforellen- und
Schnäpelbesatz.
In einem Einzelfall ist jüngst jedoch die Abfolge nicht
ganz gelungen.
Die Rede ist von der Winterlager-Regelung vom
24.09.2014, veröffentlicht im Amtsblatt Anfang Oktober 2014 mit einer bis zu diesem Zeitpunkt durch nichts
begründeten Fangbegrenzung für Barsch. Eine wissenschaftliche Studie zur Begründung dieser Entscheidung
wurde mit Start 04.12.2014 in Auftrag gegeben. Die
Ergebnisse sollen am 30.06.2015 vorgestellt werden.
Von grundsätzlicher Bedeutung für uns als Verband ist
Fischerei & Fischmarkt in MV • 2/2015
angesichts der getroffenen Entscheidung folgendes: Die
zwischen allen an der Vorbereitung der Entscheidung
zur Winterlager-Regelung Beteiligten einvernehmlich
abgestimmte Lösung wurde in einem wichtigen Detail
erheblich „nachgebessert“.
Auch dieser Fall ist für uns ein Indiz dafür, dass die Meinung der organisierten Angler eigentlich nicht gefragt
ist und ein Beteiligungsverfahren somit den Charakter
eines Feigenblattes annimmt!
Diesem Zustand werden wir künftig zu Leibe rücken,
insbesondere durch eine professionalisierte Öffentlichkeitsarbeit im bereits bewährten Schulterschluss mit
Fischern und Jägern sowie neuerdings auch mit Landwirten und Imkern unter dem Motto:
Journalismus muss unbequem sein!
Trotz dieser kleinen „Kampfansage“ wage ich es abschließend, mich mit folgendem Problem an Sie zu wenden, meine sehr verehrten Damen und Herren Politiker.
Bei einer so attraktiven Präsenz von Vertretern des Landtages können wir die Chance nicht vergeben, auch
über Geld zu sprechen, insbesondere angesichts der
bevorstehenden Verabschiedung des Doppelhaushalts
für die Jahre 2016/2017.
Konkret geht es uns um den speziellen Haushaltsvermerk, nach dem ab dem Jahr 2010 bis zu 15% der
Einnahmen aus dem Verkauf der Angelerlaubnisscheine
für die Küstengewässer für Maßnahmen zu Aufbau,
Erhaltung und Pflege der Fischbestände in den Küstengewässern in Anspruch genommen werden können.
In den Jahren 2014 und 2015 lagen bzw. liegen diesen
Beträgen geplante jährliche Einnahmen von 1,45 Mio €
zugrunde.
Bereits im Jahr 2014 wurden jedoch – nach Erhöhung
der Angelkartengebühren – ca. 2,1 Mio € eingenommen.
Dieses Niveau wird sich auch in den Folgejahren annähernd fortsetzen, so dass für die Jahre 2016 und 2017
für die genannte Einnahme-Position mit einem deutlich
höheren Planansatz herangegangen werden kann.
Ich bitte die anwesenden Parlamentarier, bei der anstehenden Debatte um den Doppelhaushalt 2016/2017,
im Interesse der Angler und Fischer in M-V folgende
Positionen ins Auge zu fassen:
• (geplante) Einnahmen aus dem Verkauf der Ostsee
Angelkarten. 2,0 Mio €
• davon bis zu 15% zur Förderung der Fischerei in den
Küstengewässern.
Letzteres ist besonders bedeutend vor dem Hintergrund,
dass dieser Anteil bereits von ursprünglich 25% im
Jahre 1999 über 20% im Jahre 2004 bis zu den gegenwärtigen 15% seit 2010 stufenweise nahezu halbiert
worden ist.
Sehr geehrte Gäste, liebe Anglerinnen und Angler,
ich danke allen für ihre Aufmerksamkeit und bitte nun
um die Grußworte einiger unserer Gäste.
31
Aus dem Fischereiverband
Wasserkraftanlage an der Stepenitz illegal in Betrieb genommen
Mario Voigt – Mitarbeiter des LAV
32
Verfügung steht und somit die Fische durch die fehlende Lockströmung die Anlage nicht auffinden werden.
Des Weiteren gehen wir davon aus, dass sich bei einem
Wasserkraftbetrieb – bedingt durch den Wassermangel –
zwangsläufig künstlich verursachte kurzfristige Wasserspiegelschwankungen in der Stepenitz einstellen werden.
Dies ist im Hinblick auf die im Unterwasser befindlichen
geschützten Kieslaichhabitate z.B. bei Kastahn katastrophal, da diese teilweise trockenfallen würden. Des Weiteren wurden keine Fischschutzmaßnahmen vorgesehen,
obwohl hinlänglich bekannt ist, dass Fische in Wasserkraftanlagen tödlich verletzt werden. Daher teilten wir
dem StALU unmissverständlich mit, dass wir eine zukünftige Wasserkraftnutzung an diesem Standort ablehnen.
Der Landesanglerverband Mecklenburg-Vorpommern e.V.
wird sich dieser Angelegenheit weiterhin annehmen und
Rechtsmittel einlegen, wenn das StALU den Betrieb der
Kleinwasserkraftanlage genehmigt.
Dass dieses „Projekt“ die Bezeichnung „Lehrpfad Wasserkraft und Naturschutz Rüting“ trägt und außerdem vom
Landkreis Nordwestmecklenburg großzügig gefördert wurde, ist geradezu schizophren. Zumal hinreichend bekannt
ist, dass insbesondere eine derartig leistungsschwache
Kleinwasserkraftanlage ökologischer Unsinn ist und sie
keinerlei Beitrag zum Klimaschutz leistet. Oberste Priorität
muss eine optimal funktionierende Fischaufstiegsanlage
mit ausreichendem Wasserdurchfluss haben. Es kann nicht
sein, dass eine Kleinwasserkraftanlage, die zukünftig gerade einmal maximal 12 kwh Strom erzeugen soll, bevorzugt
behandelt wird, denn die geplante Fischaufstiegsanlage
mit einhergehender Wehrsanierung soll 900.000 Euro
kosten. Gerade vor dem Hintergrund der effizienten Verwendung von und dem verantwortungsvollen Umgang mit
Fördergeldern, muss eine Entscheidung zugunsten einer
funktionierenden FAA herbeigeführt werden. Wir werden in jedem Fall verhindern, dass der in Rede stehende
Wasserkraftbetreiber das empfindliche Ökosystem der
Stepenitz nachhaltig schädigt und darüber hinaus auch
noch staatlich subventionierte Einnahmen generiert.
Foto: M. Voigt
Anlässlich einer Gewässerbegehung an der Stepenitz
stellten wir fest, dass in der Ortschaft Rüting eine neue
Kleinwasserkraftanlage errichtet wurde. Da wir weder als
anerkannter Naturschutzverband noch als Pächter des
Fischereirechtes über diese Baumaßnahme im Vorfeld
informiert wurden, zeigten wir diese Neubaumaßnahme
dem Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg an. Daraufhin wurde uns mitgeteilt, dass
keine rechtskräftige Genehmigung für den Betrieb der
Kleinwasserkraftanlage vorläge. Aber unter Abwägung
der Verhältnismäßigkeit wurde auf die Verhängung eines
Baustopps seitens des StALUs Westmecklenburg verzichtet. Von der Behörde wurde der Bauherr im Nachgang
explizit und unmissverständlich darauf hingewiesen, dass
er das alleinige Errichtungs- und Betriebsrisiko zu tragen
hat und die Inbetriebnahme der Wasserkraftanlage erst
nach Vorliegen einer rechtskräftigen wasserrechtlichen
Gestattung erfolgen darf.
Zwischenzeitlich wurde eine Veranstaltung im StALU über
die Wasserkraftanlage einberufen. Ziel dieser Beratung
war es, über die vom Bauherrn nachträglich eingereichten Antragsunterlagen zum Bau eines Wasserrades zu
informieren sowie die wasserwirtschaftlichen und naturschutzfachlichen Auswirkungen zu eruieren und zu
beurteilen. Der Bauherr ignorierte die Absprachen mit
den Behörden sowie allen Institutionen und nahm die
Kleinwasserkraftanlage Rüting vorsätzlich und entgegen
geltendem Recht in Betrieb. Daraufhin untersagte das
StALU sofort den Betrieb der Anlage.
Dass auch in diesem Fall ein FFH-Gebiet betroffen war
und der Oberlauf der Stepenitz als ein besonders bedeutsames Vorranggewässer für die Wiederherstellung der
ökologischen Durchgängigkeit ausgewiesen ist, erscheint
besonders makaber. Denn der Landesanglerverband
Mecklenburg-Vorpommern e.V. sowie unsere Mitgliedsverbände und -vereine sind seit 1998 mit den Behörden
in Verhandlungen, dass genau an diesem Wehrstandort
eine Fischaufstiegsanlage (FAA) errichtet wird! Wir luden
zu Ortsbegehungen ein, verfassten viele Stellungnahmen,
um darauf hinzuweisen, dass die Herstellung der Durchgängigkeit in Rüting für die gesamte Gewässerfauna von
ausschlaggebender Bedeutung sei, um im FFH-Gebiet
„Stepenitz-, Radegast- und Maurinetal mit Zuflüssen“ den
Wanderfischarten die Möglichkeit zu geben, ihre stromauf liegenden Laichgebiete zu erreichen und somit zur
Erhaltung der biologischen Vielfalt im Gewässersystem
beizutragen. Und nun dieser gravierender Rückschlag
für unser langjähriges Engagement!
Unser Kardinalproblem besteht darin, dass jetzt durch
den Neubau der Kleinwasserkraftanlage Fakten geschaffen wurden. Da die Wasserdurchflüsse in der Stepenitz
jahreszeitlich sehr begrenzt sind, befürchten wir, dass
für die zukünftige FAA nicht mehr genügend Wasser zur
Fischerei & Fischmarkt in MV • 2/2015
Aus dem Fischereiverband
25 Jahre Nationalparke in Mecklenburg-Vorpommern
Andreas Schlüter – Referent für Öffentlichkeitsarbeit und Naturschutz des LFV M-V e.V.
Foto: T. Wichmann
Im Rahmen eines Podiumsgespräches wurde am 29.
April 2015 im Ozeaneum Stralsund die Frage gestellt:
„25 Jahre Nationalparke – Tafelsilber gut angelegt?“.
Die Eröffnung der Veranstaltung erfolgt durch Herrn
Dr. Benke, Direktor des Deutschen Meeresmuseums. Er
beleuchtete den Weg der Schutzgebietsausweisungen
nach der Wende.
Mit der Übernahme mehrerer Großschutzgebiete aus
dem DDR-Nationalparkprogramm wurde Anfang der
1990er Jahre der Grundstein für großräumige, geschützte Naturregionen in Mecklenburg-Vorpommern
gelegt. Damit wurden diese Bereiche weitgehend aus
der Nutzung herausgenommen und stehen seither meist
nur für eine sanfte Nutzung zur Verfügung.
Besonders hervorgehoben wurden vom Landwirtschaftsminister Dr. Backhaus die Nationalparke Jasmund,
Vorpommersche Boddenlandschaft, der Müritz-Nationalpark, das Biosphärenreservat Südost-Rügen sowie
der Naturpark Schaalsee. Er dankte allen Unterstützern
in dieser Sache, die sich seit Beginn der Unterschutzstellung engagiert haben, für ihren Elan, ihren Einsatz
und die immensen Arbeitsleistungen. Außerdem seien
erhebliche Investitionssummen in die Schutzprojekte
geflossen.
Letztlich trugen die Schutzmaßnahmen ebenfalls dazu
bei, dass mehr Touristen ins Land kämen und hier neben
dem Erleben der Naturschönheiten auch für Wertschöpfung in Dimensionen gesorgt wurde und wird.
Besonderes Augenmerk legt der Minister auf den Erhalt
bzw. die Wiederherstellung der Biodiversität in den
Küstenlebensräumen mit ihren Bodden, Haffen und
Steilküsten.
Blick in den Tagungssaal während der Eröffnung durch
Dr. Benke – Direktor des Deutschen Meeresmuseums
Fischerei & Fischmarkt in MV • 2/2015
Prof. Dr. Knapp vom Bundesamt für Naturschutz berichtete über den Weg zu neuer Wildnis und Kulturlandschaft.
Frau Münster (Amtsleiterin Biosphärenreservat SüdostRügen) und Gernot Haffner (Amtsleiter Nationalparkamt
Vorpommern) referierten über die Verantwortung für
Großschutzgebiete als täglich neue Herausforderungen.
Im Vortrag von Herrn Weber (LUNG M-V) ging es um
die Vielfalt und den Zustand geschützter Lebensräume
unter Wasser. Herr Lamp vom WWF-Projektbüro Ostsee
verwies auf die Rolle der Naturschutzverbände als kritische Helfer auf dem Weg zum Qualitäts-Nationalpark.
Mehrere Bürgermeister von Kommunen in oder an Nationalparken diskutierten über ihre Erfahrungen und
Wünsche für die Zukunft.
Bei all den positiven Resümees der teilnehmenden Verantwortlichen, haupt- und ehrenamtlichen Naturschützern und sonstigen Förderern sollte man jedoch auch
die kritischen Töne und die im Zusammenhang mit
der Ausweisung und Vergrößerung der Schutzgebiete
entstandenen Probleme nicht ignorieren.
Es gibt einem schon zu denken, dass letztendlich 75
Prozent der Nationalparkflächen laut Vorgaben von
menschlicher Nutzung völlig frei gehalten werden müssen. Betrachtet man die ziemlich großen Gebiete, sind
Konflikte vorprogrammiert.
Verschärfend kommt hinzu, dass trotz der immer größer
werdenden Flächen (seitens der EU erfüllt Deutschland
immer noch nicht die gestellten Flächenvorgaben) aus
Sparzwängen weniger „Nationalpark-Ranger“ zur Verfügung stehen werden. Die Sicherung des Personalbestandes wurde deshalb auch als nicht gelöste Aufgabe
für die Zukunft herausgefiltert.
Des Weiteren gebe es z.B. von betroffenen Kommunen
und privaten Nutzern (Landwirte, Fischer, Waldbesitzer)
Kritik an der zu geringen Mitsprache an Entscheidungen
im Hinblick auf Nutzungsrechte. Aus diesen Reihen gab
es außerdem die Forderung, dass naturverträgliche
Nutzungsformen – wie bei der damaligen Vorstellung
der Schutzziele versprochen – weiterhin möglich sein
müssen.
Sehr bedenklich sei auch die bis 2017 geplante komplette Aufgabe der Waldbewirtschaftung in den drei
Nationalparken des Landes. Die Einstellung der Holznutzung in Schutzgebieten wurde daher von Forstfachleuten
auch kritisiert.
Ebenfalls als ungeklärt wurde im Rahmen von Vorträgen
das Wildmanagement in den Nationalparken bezeichnet. In der Vergangenheit gab es in diesem Zusammenhang mehrfach ziemlich heftige Auseinandersetzungen
zwischen Naturparkverwaltungen und Jägern. Fest steht
jedoch, dass man z.B. in Rehwildbestände eingreifen
müsse, um Schäden in den naturbelassenen Wäldern
in Zukunft zu vermeiden.
33
Aus dem Fischereiverband
25 Jahre
Landesverband der Binnenfischer Mecklenburg – Vorpommern e.V.
Ulrich Paetsch – Präsident des Landesverbandes der Binnenfischer M-V e.V.
Am 26.6.1990 wurde der Verband unter dem Namen
„Landesfischereiverband Mecklenburg-Vorpommern“
gegründet. Zunächst aber einige Bemerkungen zur voraus laufenden Entwicklung. Mit der demokratischen Umgestaltung in der DDR von Herbst 1989 bis zu den ersten
freien Wahlen am 18. März 1990 wurde es notwendig,
wieder Interessenvertretungen in allen gesellschaftlichen
Bereichen zu bilden. Dazu zählten natürlich auch berufsständische Vertretungen, wie die der Binnenfischer.
Es gab vor 1945 auch in Mecklenburg, wie in allen
Ländern, Fischereiverbände. An deren Tradition konnte
aber nicht mehr angeknüpft werden, da keinerlei Bezug
zu früheren Strukturen mehr bestand. Anfang 1990
hatte sich in Berlin ein Verband der Binnenfischer der
DDR gegründet, der zunächst versuchte die Betriebe
bei der Umstellung von der Planwirtschaft auf markwirtschaftliche Strukturen zu unterstützen. Mit der sich bald
abzeichnenden Wiedervereinigung Deutschlands und
den damit entstehenden föderalen Strukturen wurde es
nötig auf Landesebene vertreten zu sein.
Die Binnenfischereibetriebe auf dem Territorium der
Nordbezirke der DDR beschlossen deshalb einen Landesverband zu gründen. Gründungsmitglieder waren
Vertreter der damaligen Produktionsgenossenschaften
der Binnenfischer und die der ehemaligen volkseigenen
Betriebe, die in GmbH der Treuhand umgewandelt
worden waren. Weitere Gründer waren Vertreter der Kooperationsbetriebe, an denen einige Genossenschaften
und der ehemalige VEB Binnenfischerei Neubrandenburg beteiligt waren, sowie der einzig zu DDR – Zeiten
verbliebende private Fischereibetrieb, die Fischerei
Schliemann aus Faulenrost.
Folgende Personen unterzeichneten die
Gründungsurkunde, am 26. Juli 1990:
Reinhard Lüdtke, PGB Tollense Neubrandenburg
Gerd Eberwein, VEB Binnenfischerei Schwerin
Ulrich Paetsch, PGB Waren – Plau
Walter Bunk, Kooperative Abteilung Forellenproduktion des KOV
Udo Wendland, PGB Kummerower See
Klaus Monegel, PGB Teterower Hecht
Heinz Schliemann, Fischereibetrieb Schliemann
Faulenrost
Petra Bülow, ZBE Süßwasserfischverarbeitung Waren
Jürgen Bukow, KOV Qualitätsfisch der Mecklenburgischen Seenplatte
Klaus – Dieter Dehmel, PGB „Gauden Wind“
Warin
Richart Höbel, PGB Peene Demmin
34
Der Verband war zunächst unter dem Namen „Landesfischereiverband Mecklenburg – Vorpommern e. V.“
mit Sitz in Schwerin beim Kreisgericht Schwerin eingetragen. Die Umbenennung in Landesverband der
Binnenfischer Mecklenburg – Vorpommern erfolgte mit
der Gründung des Dachverbandes 1994, der jetzt den
Namen Landesfischereiverband trägt.
Die ersten Präsidiumssitzungen waren vor allem durch
große Existenzängste geprägt. Es wurde vor allem über
die Pachtmöglichkeiten der Gewässer diskutiert. Ankündigungen, die Ausschreibungen der Gewässer nach
Höchstgebot vorzunehmen, die Absichtserklärungen des
gerade gegründeten Landesanglerverbandes, Gewässer
der Berufsfischer zu pachten und die Unsicherheiten,
marktfähige Preise für unsere Produkte zu finden, waren
die Themen der ersten Präsidiumssitzungen. Für alle
Teilnehmer dieser Zusammenkünfte war der Austausch
über die neuen Rahmenbedingungen eine wichtige Informationsquelle. Ein großes Problem waren die rechtlichen
Unsicherheiten, die in vielen Bereichen bestanden. Es gab
kein Landesfischereigesetz, keine Binnenfischereiordnung
und vor allem keine Sicherheiten für die Nutzung der
Gewässer und Grundstücke. Die Treuhandverwaltungen
in Rostock, Neubrandenburg und Schwerin, die das
ehemalige „Volkseigentum“ verwalteten, hatten teilweise
sehr unterschiedliche Vorstellungen zum Vorgehen bei der
Privatisierung und Verpachtung ihrer Immobilien. Durch
den Verband wurden mehrere Versammlungen mit den
Vertretern der Treuhandanstalt organisiert, auf denen es
oft sehr emotionale Diskussionen über die Zukunft unserer
Betriebe gab.
Viele, für den Berufszweig existentielle Probleme prägten
die Arbeit des Verbandes in den vergangenen Jahren.
Wesentliches soll an dieser Stelle kurz genannt werden.
Breiten Raum nahmen die Verhandlungen zur Pacht der
Fischereirechte ein. Dauerbrenner waren und sind die
Auseinandersetzungen mit dem Naturschutz um den Kormoran und die Fischerei in Schutzgebieten, der Rechtstreit
um die Gebühren der Wasser- und Bodenverbände sowie
die Mitarbeit an Gesetzen und Verordnungen, die die
Fischerei betreffen. Alle diese Probleme betrafen auch die
Partnerverbände, so dass Abstimmungen nötig wurden.
Diese Zusammenarbeit zur gemeinsamen Interessenvertretung führte dann folgerichtig zur Bildung des Landesfischereiverbandes Mecklenburg-Vorpommern e. V. im Jahre 1994.
Ziel der Verbandstätigkeit ist und bleibt es, die Sicherung
und Verbesserung der wirtschaftlichen und politischen
Rahmenbedingungen für unsere Mitgliedsbetriebe zu
erreichen.
Fischerei & Fischmarkt in MV • 2/2015
Aus dem Fischereiverband
Deutscher Fischereitag 2015 in Rostock
Tagungsort: Radisson Blu Hotel Rostock
Auszüge aus dem Tagungsablauf (Stand 19.6.2015)
Interessierte Fischer sind herzlich zu den öffentlichen Veranstaltungen eingeladen
Dienstag, 25. August 2015
11.00 – 12.00 Uhr
Poster-Session
Beiträge junger Wissenschaftler zu fischereilichen Themen
12.00 – 13.00 Uhr
Mittagspause
13.00 – 16.30 Uhr Raum: Ostseesaal 1
Öffentliche Vortragsveranstaltung des Verbandes Deutscher Fischereiverwaltungsbeamter und Fischereiwissenschaftler e.V.
Moderation: Dr. Franz Geldhauser
Prof. Dr. habil. Joachim Gröger,
Thünen-Institut für Seefischerei, Hamburg
„UFOs in der Nordsee – Hightech für die Fischereiwissenschaft“
M.Sc. Simon Weltersbach,
Thünen-Institut für Ostseefischerei, Rostock
„Dead or Alive – Überlebensraten von geangelten und
zurückgesetzten Dorschen in der Ostsee“
14.30 – 15.00 Uhr
Kaffeepause, Poster-Session
Dipl. Ing. Thomas Mohr,
Institut für Fischerei, Landesforschungsanstalt, Rostock
Mittwoch, 26. August 2015
09.00 – 13.30 Uhr Raum: Ostseesaal 1
Vortragsveranstaltung des Wissenschaftlichen
Beirates des Deutschen Fischerei Verbandes
Vorsitzender: Dr. Helmut Wedekind
Marine Fischerei – Umsetzung der Reform der
gemeinsamen Fischereipolitik der EU
09.00 Uhr
Dr. Helmut Wedekind, Starnberg
Begrüßung
Fischerei & Fischmarkt in MV • 2/2015
Dipl. Biol. Thomas, Lorenz,
Verein Fisch & Umwelt M-V e.V.
„Das künstliche Riff Nienhagen – ein Hotspot für die
Fischfauna der westlichen Ostsee“
Dr. Jörn Geßner,
Institut für Gewässerökologie und Binnenfischerei, Berlin
„Aktueller Stand und Perspektive der Wiedereinbürgerung
des Störs im Ostseegebiet“
Schluss: Prämierung „Bester Poster“
16.30 – 19.00 Uhr Raum: Ostseesaal 1
Eröffnung des Deutschen Fischereitages
ab 19.00 Uhr Raum Panorama 2 und 3 im 7. Stock
des Radisson Blu Hotels
Einlass
19.30 Uhr
Landestypischer Abend
Geselliges Beisammensein bei einem kalt/warmen Buffet
Kosten: 25,00 € (exkl. Getränke)
Anmeldung bis zum 14.08.2015 erforderlich.
Ticket-Verkauf nur am Di., 25.08.2015, 9.30 – 16.00 Uhr,
im Foyer
Dr. Christopher Zimmermann, Rostock
Einführung
09.20 Uhr
Dr. Daniel Stepputtis, Rostock
Discardvermeidung (Möglichkeiten der Fangtechnik/
Selektivität)
09.50 Uhr
Dr. Jan Broeze, Wageningen
Discardverwertung 1: Überblick – Zu schade für die
Tierkörperverwertung
35
Aus dem Fischereiverband
10.05 Uhr
Dr. Andreas Wohltmann, Cuxhaven
Discardverwertung 2: Technologische Lösungen zur
Nutzung für die menschliche Ernährung
10.20 Uhr
Dr. Sarah Kraak, Rostock
Ausnahmen vom Anlandegebot und Lösungen für ‚choke
species‘: Übersicht
10.50 Uhr
Kaffeepause
11.20 Uhr
Dr. Alexander Kempf, Hamburg
Einfluss des Discardbans auf wissenschaftliche Prognosen
11.50 Uhr
Podiumsdiskussion mit Referenten sowie
Vertretern/-innen des BMEL und DFV
Moderation: Dr. Gerd Kraus, Hamburg
13.20 Uhr
Dr. Gerd Kraus, Hamburg
Schlusswort/Zusammenfassung
14.00 – 15.30 Uhr Raum: Panorama 2
Öffentliche Vortragsveranstaltung des Verbandes der Deutschen Binnenfischerei und
Aquakultur (VDBA)
Aquakultur im Wandel der Zeit
1. Bernhard Feneis, Präsident VDBA
Einführungsvortrag
2. Carsten Kühn,
Leiter Institut für Fischerei Rostock
Aquakultur historisch – aktuell
3. Gregor Schmidt, Wiss. Mitarbeiter LFA
Aquakulturforschung am Standort Hohen Wangelin
4. Gerrit Quantz,
Techn. Leiter Green Aquafarming
Landbasierte Shrimps – Aquakultur am Beispiel der
Garnelenfarm Greves-mühlen
5. (angefragt)
Vorstellung Gewinner EU-Wettbewerb „Farmed in the
EU“
Donnerstag, 27. August 2015
09.00 – 12.00 Uhr Raum: Panorama 2
Aalkommission
Leitung: Claus Ubl (komm.)
Lothar Kroll, LUWG Rheinland-Pfalz
„Ergebnisse eines Fang- und Transport-Projektes an
Wasserkraftanlagen der Mosel und Saar“
Dr. Malte Dorow, LFA Mecklenburg-Vorpommern
„Erfassung des Aalbestands in den Küstengewässern von MV“
Marko Freese, TI für Fischereiökologie Hamburg
„Untersuchungen von Schadfaktoren am Europäischen
Aal im Rahmen des Datensammelprogramms DCF in
deutschen Binnengewässern“
Dr. Uwe Brämick, ItB Potsdam-Sacrow
Zweiter Bericht zur Umsetzung der Aalbewirtschaftungspläne der deutschen Bundesländer
Die komplette Tagungsfolge und aktuelle Änderungen siehe website: www.deutscher-fischerei-verband.de
36
Fischerei & Fischmarkt in MV • 2/2015
Aus der Forschung
Sachbericht zum Fördervorhaben
LFI-LU-FA-09-12
Populationsanalyse und Erprobung von Maßnahmen zur Reduzierung
des Bruterfolges beim Kormoran (Phalacrocorax carbo sinensis)
in M-V sowie Untersuchungen über seinen Einfluss auf freilebende
Fischbestände.
Teilbericht:
Ernährung des Kormorans und sein Einfluss auf die
Fischbestände der Küstengewässer Vorpommerns
Auftraggeber:
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
Abteilung Agrar-, Forst- u. Fischereiförderung
Werkstraße 213
19061 Schwerin
Auftragnehmer:
Universität Rostock
Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät
Institut für Biowissenschaften
Allgemeine und Spezielle Zoologie
Dr. H. M. Winkler (Projektleiter)
Universitätsplatz 2
18051 Rostock
Bearbeiter: Winkler, Helmut M., Dennis Myts, Erik Lüttkemöller und Joachim Gröger
Mai 2014
1 Fischerei
& Fischmarkt in MV • 2/2015
37
Aus der Forschung
Inhaltsverzeichnis
1
Veranlassung, Zielstellung
3
2
Methoden, Bearbeitung und Auswertung
3
2.1 Nahrungsanalysen
3
2.2 Abschätzung des jährlichen Fischkonsums des Kormoranbestandes
5
2.3 Bestandsberechnungen der Zanderpopulation des Kleinen Stettiner Haffs
6
3
Material
9
4
Ergebnisse
11
4.1 Gesamtmaterial, Artenspektrum
11
4.2 Saisonale und interannuelle Variationen
17
5
21
Einfluss auf Fischbestände
5.1 Einfluss auf kommerziell wichtige Fischarten
21
5.2 Intensität des Fraßdruckes auf die Zanderpopulation in der Oderbucht
26
6 Diskussion
32
7
Zusammenfassung
40
8
Literatur
43
2 38 Fischerei & Fischmarkt in MV • 2/2015
Aus der Forschung
1 Veranlassung, Zielstellung
Während im vorangegangenen Bericht (Winkler & Stark 2012) die Nahrungszusammensetzung in
den beiden Kormorankolonien Niederhof und Peenemünde über eine Saison in 2010 ausgewertet
wurde, kann mit dem nunmehr vorgelegten Bericht ein Schritt weiter gegangen werden. In den
Bearbeitungsjahren 2011 und 2012 konnte die Probenahme über die gesamte Saison ausgedehnt
werden (März - Oktober). Mit der nunmehr dreijährigen Analyse sollte aufgezeigt werden, welche
Aspekte des Nahrungsspektrums des Kormorans zwischen den Jahren beständig sind und welche
größeren saisonalen und interannuellen Variationen unterliegen.
Auf dieser soliden Grundlage sollte geprüft werden, welchen Einfluss der Kormoranbestand auf
die Fischbestände der Oderbucht und der Boddengewässer Vorpommerns hat. Insbesondere
sollte der in 2012 ausgewiesene negative Einfluss des Prädationsdrucks seitens des Kormorans
auf den Zanderbestand der Odermündung genauer analysiert werden.
2 Methoden, Bearbeitung und Auswertung
2.1 Nahrungsanalysen
Die Untersuchungsmethodik entspricht weitestgehend der im vorangegangenen Bericht
ausführlich beschriebenen. Deshalb ist der Methodenteil kürzer gehalten bzw. mehr auf die neu
untersuchten Aspekte ausgerichtet. Es werden hier nur die wichtigsten Änderungen angemerkt.
In den Brutkolonien Niederhof und Peenemünde wurden gezielt Speiballen und ausgeworfene
Fischreste (Aufsammlungen) gesammelt. Zunächst sei nochmal darauf verwiesen, dass in den
Aufsammlungen kleinere Fische unterrepräsentiert sind und größere Individuen aller Arten
häufiger auftreten, besonders, wenn sie hochrückig sind (Winkler 2010). Andererseits ist bekannt,
dass sich nicht alle durch den Kormoran aufgenommen Fische quantitativ vollständig als
Knochenreste in den Speiballen wiederfinden lassen. Aus diesem Grunde ist es sinnvoll, beide
Probenquellen zu nutzen (Martyniak et al. 2003). Eine ausgewogene Probennahme von etwa
gleich vielen Speiballen und Fischen in Form von Aufsammlungen ist jedoch in der Praxis durch
vielerlei Einflüsse kaum möglich. Speiballen werden die ganze Saison über produziert, frisch
gefressenen Fische oder deren Reste werden von den Kormoranen aber nur in der Brutsaison
(April – Juni), besonders beim Füttern der Küken, zufällig oder bei äußeren Störungen reichlicher
fallen gelassen. Außerhalb der Brutsaison versiegt diese Quelle für die Untersuchung, so dass
letztendlich der Kern der Untersuchungen auf der Speiballenanalyse beruht.
3 Fischerei
& Fischmarkt in MV • 2/2015
39
Aus der Forschung
Die Speiballen wurden mazeriert, mit Wasser gespült und getrocknet. Die darin enthaltenen
Skelettreste wurden entsprechend analysiert, ausgewählt und vermessen. Sofern die Fragmente zu
weit verdaut oder angegriffen waren und damit eine Artbestimmung unsicher bzw. unmöglich
war, wurden sie dem nächsten sicher anzusprechenden Taxon (Artengruppe) zugeordnet.
Regelmäßig betraf das Gruppen wie Sandaale (Ammodytes, d.h. keine Differenzierung der beiden
Arten Kleiner- und Großer Sandaal), Grundeln (Gobiidae, d.h. keine Differenzierung in Sandund Strandgrundel bzw. in Schwarz- und Schwarzmundgrundel), Plattfische (Pleuronectidae, d.h.
keine sichere Differenzierung zwischen Flunder und Scholle) und seltener Karpfenartige
(Cypriniden, betreffend Plötz, Rotfeder, Aland, Güster, Blei, Zährte, Giebel u.a. noch seltener
vorkommende Arten). Nur noch ausnahmsweise musste selbst darauf verzichtet werden und die
Reste wurden dann der Kategorie „unbestimmt“ zugeordnet. Dieser Anteil konnte jedoch
gegenüber den Untersuchungen von 2010 deutlich reduziert werden. Zur Artbestimmung und
Ermittlung der Anzahl in der Probe wurden jeweils die Fragmente verwandt, die für die
betreffende Art das eindeutigste Ergebnis erwarten ließen (Schlüsselfragmente). Alle weiteren
Knochen wurden nur noch dahingehend behandelt, ob sie das gewonnene Ergebnis (Art,
Stückzahl, Größenbereich) bestätigen oder eventuell auf die Existenz weiterer Individuen dieser
Art Hinweise geben. Im letzteren Falle wurden dann wiederum die Fragmente genutzt, die in
zweiter Instanz wie Schlüsselfragmente funktionierten (weitere Details in Winkler & Stark 2012).
Für die Bestimmung der Arten an Hand von Knochenresten und Gehörsteinen wurden neben
internen Bestimmungsunterlagen der Otolithenschlüssel von Härkönen (1986) und Leopold et al.
(2001) genutzt. In einzelnen Fällen wurden auch die Beschreibungen von Schmidt (1968) sowie
das Programm BoneBase BS (J. von Busekist) genutzt.
Wie in 2010/2011 begonnen, wurden zur Verbesserung der Zuordnungsgenauigkeit von
Otolithen für sechs weitere wichtige Fischarten (Zander, Flunder, Schwarzmundgrundel, Hering,
Stint und für den Dreistachligen Stichling für dessen Bauchstachel) die prozentuale
Größenabweichung zwischen rechtem und linkem Schlüsselfragment eines Fisches ermittelt.
Damit ist ein quantitatives Kriterium gegeben, zu entscheiden bis zu welchem Wert ein Paar
(rechts/links) zwei verschieden großer Gehörsteine bzw. Bauchstachel noch einen Fisch
repräsentieren und ab wann daraus die Aufnahme von zwei Fischen abzuleiten ist (Myts 2012).
Die Ermittlung der Biomasseanteile der einzelnen Arten erfolgte an Hand der jeweiligen
berechneten Länge, über die artspezifischen Längen-Masse-Regression wurde die Frischmasse
berechnet.
4 40 Fischerei & Fischmarkt in MV • 2/2015
Aus der Forschung
Es bleibt auch diesmal zu konstatieren, dass das ganze Verfahren sehr arbeits– und zeitintensiv
ist, die jeweiligen Bearbeiter müssen erst eine mehr oder weniger lange Phase der Einarbeitung
durchlaufen. Anatomische Basiskenntnisse des Fischskeletts und die Kenntnis der in der Region
vorkommenden Fischarten sind die erste Voraussetzung.
Im Falle der Aufsammlungen wurden die Fische vor Ort bestimmt und deren Länge direkt oder
seltener indirekt über Rückberechnungen an vermessenen Körperteilen ermittelt. Im Unterschied
zu den Speiballenanalysen konnten meist sämtliche Objekte bis zur Art bestimmt werden.
Für die einzelnen Proben wurde jeweils die Anzahl (N) der Individuen pro Art ermittelt. In der
Zusammenfassung der Individuenmenge pro Beutefischart aller analysierter Speiballen oder
Aufsammlungen wurde die prozentuale Häufigkeit (H) pro Art/Artengruppe bestimmt. Im
zweiten Schritt wurden die Biomasseanteile (B in %) der Arten in den Proben erstellt. Die
Jahresmittelwerte wurden aus den monatlichen Mittelwerten berechnet.
Die tabellarischen und graphischen Darstellungen wurden der Übersichtlichkeit halber in mehr
oder weniger zusammengefasster Form gegeben, d.h. wie vorher erläutert nach Arten oder
Artengruppen: Hering, Plötz, Karpfenartige (alle anderen bestimmten und unbestimmten
Cypriniden), Hecht, Stint usw.
2. 2 Abschätzung des jährlichen Fischkonsums des Kormoranbestandes
Nach dem Muster von 2010 wurde für 2011 und 2012 eine behutsame Abschätzung der durch
die Kormoranpopulation an der vorpommerschen Küste in beiden Jahren konsumierten
Fischmenge
und
deren
Aufteilung
entsprechend
den
Artenanteilen
aus
der
Nahrungsuntersuchung vorgenommen. Das lässt mögliche Einflüsse auf die entsprechenden
Fischbestände verständlicher erscheinen. Basis war die Zahl der Brutpaare aus allen
vorpommerschen Küstenkolonien in beiden Jahren, die im Gebiet vom mittleren Strelasund über
den Greifswalder Bodden bis ins Oderhaff und die angrenzende Ostsee jagen. Das waren 2011 7032 Brutpaare bzw. 14 064 Adulte und 2012 - 9864 Brutpaare bzw. 19724 Adulte. Diese hielten
sich in beiden Jahren von Mitte März bis Ende Oktober im Gebiet auf.
Die Berechnung der Kükenanzahl basiert auf dem jeweils ermittelten prozentualen Anteil
erfolgreicher Bruten, dem Schlupferfolg und der Flügglingszahl ab Juli (vgl. Bericht- Puls &
Winkler 2013). Es wurde die Tagesration für adulte und juvenile Kormorane nach Carss et al.
(1997) zugrunde gelegt, d.h. ein eher niedriger Wert. In der Fischerei der Bundesrepublik wird bei
Schadensbewertungen zum Kormoran meist eine Tagesration um 0,5 kg pro adulten Kormoran
5 Fischerei
& Fischmarkt in MV • 2/2015
41
Aus der Forschung
zum Ansatz gebracht wird. Wir wollten jedoch zu keinem Zeitpunkt den Eindruck entstehen
lassen auf hohe Zahlenwerte hinzuarbeiten. Damit sind alle unsere nachfolgenden Ergebnisse
und Betrachtungen eher niedrig angesetzt.
In der Aufstellung der Fangmengen aus der kommerziellen Fischerei
wurden nur die
Anlandungen berücksichtigt, die aus der vorpommerschen Küste von Rügen bis zur polnischen
Grenze stammten, d.h. was in etwa dem Jagdgebiet der Kormorane der Küstenkolonien
entspricht. Dafür wurden die in der jeweiligen Jahresfangstatistik (LALLF M-V, Fangstatistik der
Kleinen Hochsee- u. Küstenfischerei M-V 2011, 2012) für die Ostsee und die Außenküste für
Aal, Hering, Dorsch, Flunder und Steinbutt (zusammen Plattfische) angegebenen Fangmengen
halbiert und die für die Darß-Zingster Boddenkette und die Wismarer Bucht ganz
ausgeschlossen. Bei den Süßwasserfischen wurden die gesamten Fänge aus der Ostsee und
Außenküste berücksichtigt und nur die Fänge aus der Darß-Zingster Boddenketten und der
Wismarer Bucht ausgeklammert. Bei den Karpfenartigen wurden nur die Plötzanlandungen
berücksichtigt, da Bleie nach allen bisherigen Befunden aufgrund ihrer Hochrückigkeit praktisch
kaum in der Kormorannahrung auftauchen.
Bei der Berechnung der durch den Kormoranfraß verursachten Jungzandermortalität im ersten
und zweiten Lebensjahr wurde zunächst wie oben beschrieben die durch die Kormorane pro Jahr
gefressene Zanderbiomasse in der Region insgesamt abgeschätzt. Nach dem Fanganteil, den das
Kleine Stettiner Haff am Gesamtfang aus der Region stellt, wurde der Biomasseanteil gefressener
Zander für das Haff abgeleitet. Dieser Anteil wurde dann für die Schätzung der Mortalität der
Jungzander im Haff benutzt. Der Fanganteil des Kleinen Haffs lag in den Jahre 2008-2010
zwischen 13 und 15% und stieg in den beiden Folgejahren auf 30 bzw. 50%.
Das ganze Verfahren erscheint auf den ersten Blick etwas umständlich, musste aber so umgesetzt
werden, da das Material für eine Bestandsgrößenberechnung nur aus dem Kleinen Haff verfügbar
war!
2. 3 Bestandsberechnung der Zanderpopulation des Kleinen Stettiner Haffs
Von uns wurde ein mehrjähriges Material zur Alterszusammensetzung der Zanderpopulation des
Oderhaffs
ausgewertet,
um
damit
eine
Bestandsgrößenabschätzung
mittels
virtueller
Populationsanalyse (VPA) vornehmen zu können. Dabei handelt es sich um jährlich gesammelte
Proben aus der kommerziellen Fischerei. Jeweils im Frühjahr und Herbst wurden angelandete
6 42 Fischerei & Fischmarkt in MV • 2/2015
Aus der Forschung
Zander hinsichtlich Länge und Frischmasse vermessen und zur Altersbestimmung Schuppen
entnommen. Im Rahmen dieses Projektes wurden diese Materialien von 2003 – 2012
hier zunächst vereinfacht mit einer Mortalität von 80% gerechnet. Damit konnte von der Anzahl
ausgewertet, d.h. wichtigster Teil davon war die Altersbestimmung und Erstellung von Altersder zweijährigen Zander aus dem Bestandsmodell auf die Zahl der einjährigen im vorangegangen
Längen-Schlüsseln, die die Ausgangsdaten für die Bestandsgrößenberechnung über die VPA
Jahr geschlossen werden. Die so ermittelte Menge ein- und zweijähriger Zander konnte dann mit
darstellten. Insgesamt wurde das Alter an 2733 Zandern bestimmt. Eine genauere Beschreibung
der im gleichen Jahr geschätzten Anzahl der durch den Kormoran gefressener Jungzander
dieser Methode und der für die Schätzung wichtigen Ausgangsparameter (natürliche Mortalität,
verglichen werden. Das Verhältnis gefressener ein- zu zweisömmerigen Zandern ergab sich aus
fischereiliche Sterblichkeit) kann einer Publikation zum Zanderbestand der Darß-Zingster
deren Verteilung in der Kormorannahrung 2011/2012 (Abb. 4). Zufälligerweise lag dieses
Boddenkette entnommen werden (Gröger, Winkler & Rountree 2007). Die Detaildarstellung
Verhältnis ebenfalls bei 80:20.
würde den Rahmen dieses Berichtes sprengen. Die nach der Altersbestimmung erstellte
Ausgangsdatenreihe für die Berechnung ist in Tabelle 7 enthalten und die Berechnung selbst
wurde in Nutzung der Arbeiten zum Bestand der Darß-Zingster Boddenkette freundlicherweise
von J. Gröger übernommen. Das wichtigste Ergebnis aus diesem Verfahren ist die Schätzung
der jährlichen Rekrutenmenge, d.h. der Anzahl der Jungzander, die im Folgejahr in den
befischten Teil des Zanderbestandes eintreten, also dem vollen Fischereidruck ausgesetzt sind.
Das sind im Odermündungsgebiet die Zander der Altersgruppe zwei (AG 2), die am Jahresende
eine Totallänge zwischen 22 und 35cm und im Folgejahr in der Mehrzahl das Mindestmaß von Lt
40cm erreicht haben werden (Foto
1). Aufgrund der schlanken Körperform des Zanders
unterliegen die zweisömmerigen „Rekruten“ noch dem Fraßdruck der Kormorane (vgl. Abb. 4).
Die aus dem Modell ermittelten Zahlen der Rekruten wurden mit den geschätzten Mengen der
durch den Kormoran gefressenen Zander verglichen. Dadurch können erstmals die quantitativen
Ausmaße der Prädation für die Zanderpopulation im Jahre 2010 und 2011 deutlich gemacht
werden. Ein weiterer vorher notwendiger Schritt in diesem Verfahren war die Schätzung der
natürlichen Mortalität der einsömmerigen Jungzander (AG 1), d.h. vom ersten zum zweiten
Lebensjahr. Dafür konnten zwei Datensätze ausfindig gemacht werden, in denen mit
engmaschigen Fanggeräten die ein- und zweisömmerigen Zander mit gleicher Selektivität erfasst
wurden, so dass aus ihrem zahlenmäßigen Verhältnis auf die Verlustgröße zwischen dem ersten
und zweiten Lebensjahr geschlossen werden konnte. Das war einmal eine Schleppnetzprobe vom
23.09.1982 aus der Pommerschen Bucht (Streckelsberg, Aalzeese; n=348) und zum zweiten eine
kombinierte Fangaktion mit engmaschigen Zug- und Stellnetzen von Ende Juli 1998 aus dem
Kleinen Haff (n=138). In beiden Fällen ergab das zahlenmäßige Verhältnis der ein- zu
zweisömmerigen Zander 84% zu 16% bzw. 83% zu 17%. Anders ausgedrückt, von den Zandern
des ersten Jahres erreichen weniger als 20% das Folgejahr, ihre natürliche Mortalität erreicht
damit etwas mehr als 80%. Natürlich ist dieser Wert in Abhängigkeit von den ökologischen
Bedingungen im Gewässer erheblichen interannuellen Schwankungen unterworfen, wir haben
7 Fischerei
& Fischmarkt in MV • 2/2015
8 43
Aus der Forschung
hier zunächst vereinfacht mit einer Mortalität von 80% gerechnet. Damit konnte von der Anzahl
der zweijährigen Zander aus dem Bestandsmodell auf die Zahl der einjährigen im vorangegangen
Jahr geschlossen werden. Die so ermittelte Menge ein- und zweijähriger Zander konnte dann mit
der im gleichen Jahr geschätzten Anzahl der durch den Kormoran gefressener Jungzander
verglichen werden. Das Verhältnis gefressener ein- zu zweisömmerigen Zandern ergab sich aus
deren
Verteilung in der Kormorannahrung 2011/2012 (Abb. 4). Zufälligerweise lag dieses
Verhältnis ebenfalls bei 80:20.
8 44 Fischerei & Fischmarkt in MV • 2/2015
Aus der Forschung
3 Material
In den Proben aus 2011 und 2012 wurden insgesamt 7860 Fische festgestellt, von denen 5098
(73%) aus Speiballen und 2158 (27%) aus Aufsammlungen stammten (Tab. 1). 44,6% der Fische
stammten 2011 aus der Kolonie Niederhof, dementsprechend 55,4% aus Peenemünde. Im Jahr
2012 mussten die Nahrungsanalysen aus Kapazitätsgründen auf die Kolonie Peenemünde
beschränkt werden. Die Tabelle zeigt eine zahlenmäßig sehr unausgewogene Verteilung der
Proben sowohl was das Verhältnis Fische aus Aufsammlungen zu denen aus Speiballen als auch
die Proben zwischen den beiden Kolonien in 2011 betrifft. So fehlen im März und ab August
Proben aus Niederhof. Das ist darauf zurückzuführen, dass zu diesen Zeitpunkten im
Koloniebereich trotz Suche keine Speiballen mehr nachgewiesen werden konnten. Das ist eine
Folge dessen, dass die Kormorane speziell in dieser Kolonie, wie auch in den Vorjahren, den
Koloniebereich überwiegend schon verlassen hatten. Wegen dieser quantitativen Sprünge im
Material wurde im Bericht auf eine statistische Auswertung der Befunde verzichtet. Die
Ergebnisse werden auch demzufolge vorsichtig bewertet und verwendet. Relativ gut sind die
Proben in Peenemünde verteilt. Hier konnte sogar gegenüber dem Jahr 2010 in beiden
Untersuchungsjahren bis November Material gesammelt werden. Damit werden die Ergebnisse
und Aussagen insgesamt wesentlich sicherer. Das war auch der hauptsächliche Grund warum bei
geringerer Bearbeitungskapazität in 2012 die Kolonie Peenemünde ausgewählt wurde, obwohl
das wegen des größeren logistischen Aufwandes (deutlich weitere Anfahrt) ungünstiger war als
Niederhof. Auch wenn in 2012 nur 12 % der ermittelten Nahrungsobjekte aus der Aufsammlung
stammten (Tab. 1, 2012), konnte in der ersten Jahreshälfte ein gutes Material gewonnen werden.
In den Sommer-Herbstmonaten
waren aus biologischen Gründen de facto keine
Aufsammlungen mehr zu bekommen.
9 Fischerei
& Fischmarkt in MV • 2/2015
45
Aus der Forschung
Tabelle 1: Übersicht zu den in 2011 und 2012 gesammelten und analysierten Nahrungsproben, die
Zahlen entsprechen der Anzahl ermittelter Fischindividuen aus dem jeweiligen Sammlungsverfahren
(römische Ziffern-Monate; Spb Speiballen, Afs Aufsammlung)
2011
Kolonie
Probe
III
IV
V
VI
VII
VIII IX
X
Niederhof
Afs
-3
12
27
13
9
-
-
-
65
Spb
-
122
259
551
822 -
-
-
1754
Afs
12
207
10
352
46
-
-
-
627
Spb
219
210
623
424
344 370
158 457
233
2038
234
551
919
1340
1221 370
158 457
233
4484
Peenemünde
Gesamt
XI
Alle
2012
Kolonie
Probe
III
IV
V
VI
VII
Peenemünde
Afs
60
32
105
100
107
Spb
15
261
-
67
373 403 230 1233
390
2972
75
293
105
167
480 403 230 1233
390
3376
Gesamt
VIII IX
X
XI
Alle
404
10 46 Fischerei & Fischmarkt in MV • 2/2015
Aus der Forschung
4. Ergebnisse
4.1 Gesamtmaterial, Artenspektrum
Insgesamt setzte sich das Beutespektrum aus 29 Fischarten zusammen, in der Tabelle 2 sind nur
die wichtigsten aufgeführt. Die Ergebnisse der Aufsammlungen ähnelten denen aus den
Speiballenanalysen, wenn die Arten mit ≥ 1% Anteilen in den Speiballen berücksichtigt werden
(Tab. 2.). In 2011 wurde in den Aufsammlungen nur jeweils eine Art bzw. in 2012 zwei Arten
weniger in dieser Bedeutungskategorie gefunden (Tab.2). Trotz intensiver Suche konnte der Aal
(Anguilla anguilla) in
beiden Jahren weder in den Speiballen noch in den Aufsammlungen
beobachtet werden. Der Hering (Clupea harengus) war nur sparsam in den Speiballen vertreten,
ragte aber in den Aufsammlungen (repräsentativ 2012, vgl. Tab. 2) mit deutlich größeren Anteilen
hervor. In beiden Kolonien waren auch diesmal die Karpfenfische (Cyprinidae) eine wichtige
Komponente, allen voran der Plötz (Rutilus rutilus), mit stets über 90% Anteil an der Kategorie
Karpfenfische. In der Gruppe der „Karpfenartigen“ schlagen Güster (Blicca bjoerkna), Blei
(Abramis brama), Rotfeder (Scardinius erythtrophthalmus), Aland (Leuciscus idus), Rapfen (Aspius aspius)
und Giebel (Carassius gibelio) hin und wieder mit Einzelexemplaren zu Buche. Zweite wichtige und
beständige Nahrungskomponente waren, wie erwartet, erneut die Barsche, also Flussbarsch
(Perca fluviatilis), Kaulbarsch (Gymnocephalus cernua) und Zander (Sander lucioperca) (Foto 1).
Sandaale (vgl. Foto 2) wurden nicht bis auf Artniveau differenziert, da sie an den zumeist
angedauten Otolithen kaum zu unterscheiden waren. Sie spielten stückzahlmäßig durchaus eine
sichtbare Rolle, jedoch zeitlich konzentriert auf die Brutperiode (Abb. 2), in der Biomassebilanz
machten sie dann auf Grund ihrer geringen Körpergröße nur wenige Prozent aus. Die Rubrik
Grundeln bestand zu über 90% aus der häufigen Art Pomatoschistus minutus (Sandgrundel), selten
traten einzelne Exemplare der Schwarzgrundeln (Gobius niger) auf. Im Gesamtkontext spielen
diese kleinen Grundeln eine verschwindend kleine Rolle. Deutlich zu sehen ist aber, dass die 2010
erstmals hier nachgewiesene Schwarzmundgrundel (Neogobius melanostomus) (Foto 2, 3) deutlich
zugelegt hat und 2012 in den Kreis der wichtigsten Nahrungsarten aufgestiegen ist. Stichlinge
sind fast ausschließlich durch den Dreistachligen Stichling (Gasterosteus aculeatus) vertreten, der
Zwergstichling
(Pungitius
pungitius)
kam
zwar
vereinzelt
vor,
spielte
jedoch
als
Nahrungskomponente kaum eine erwähnenswerte Rolle. Auch in diesem Fall bestätigen sich die
Befunde aus 2010. In Niederhof spielten diese Kleinfische eine auffallend große Rolle, 2011 mit
45% Individuenhäufigkeit und bemerkenswerten 35% Biomasseanteilen. Allerdings ist im
Vergleich mit der Kolonie Peenemünde darauf hinzuweisen, dass von Niederhof
standortspezifisch nur über vier Monate Proben vorlagen, in Peenemünde standen Daten aus 8
11 Fischerei
& Fischmarkt in MV • 2/2015
47
Aus der Forschung
Monate zur Verfügung. Umso bemerkenswerter, dass 2011 auch in Peenemünde der Stichling
14% Häufigkeit und 5% Biomasse stellte, was sich in 2012 jedoch nicht wiederholte. Unter
„Plattfische“ verbergen sich hauptsächlich Flundern (Platichthys flesus) und nur vereinzelt waren
darunter Steinbutte (Psetta maxima) bzw. auch Schollen (Pleuronectes platessa). Letztere Art ist an der
vorpommerschen Küste ohnehin nur sehr spärlich vertreten. Auch in diesem Falle ist, besonders
bei angedauten Otolithen, die Zuordnung nicht immer eindeutig. Der Dorsch (Gadus morhua) war
nur in Einzelexemplaren vertreten, ähnliches gilt für Hornhecht (Belone belone) und Stint (Osmerus
eperlanus). Nur zweimal wurden der Ostseeschnäpel (Coregonus maraena) und einmal die Meerfo-
Foto 1: Aufsammlung, in der Kormorankolonie ausgewürgter Zander (Lt 35cm)
Foto 2: Aufsammlung Kormorankolonie Peenemünde, ausgewürgte Sandaale und zwei
Schwarzmundgrundeln (Bildmitte und oben)
12 48 Fischerei & Fischmarkt in MV • 2/2015
Aus der Forschung
Tabelle 2: Häufigkeiten (% Individuen) der gefressenen Fischarten in Speiballen (Spb) und
Aufsammlungen (Afs) aus Niederhof und Peenemünde
Beutearten
Ndh Spb
Ndh Afs
Pnm Spb
Pnm Afs
Pnm Spb
Pnm Afs
2011
2011
2011
2011
2012
2012
Aal
Hering
Plötz
Karpfenartige
2,8
6,3
1,4
27,6
2,2
31,9
23,1
23,4
18,5
2,9
13,9
6
1,4
6,3
0,5
0,2
0,3
0,9
5,5
0,3
Stint
Hecht
0,9
4,7
Dorsch
0,7
0,04
0,3
0,3
0,1
Hornhecht
0,3
Aalmutter
0,6
0,4
1,3
0,2
1,2
Sandaale
0,6
11,4
58,7
11,5
4,2
Barsch
8,3
20
1,6
18,2
16,1
Kaulbarsch
0,9
10
10,9
2,4
Zander
2,6
6
0,6
7,5
11
14,4
2,1
4,6
6,3
Stichlinge
46,5
43,8
Grundeln
0,9
Schwarzmundgr.
1,5
3,1
7,2
2,2
17,1
23,6
Plattfische
8,9
1,6
4,5
2,7
1,2
2,4
2,9
Fische sonstige
Sonstiges
3,5
0,2
0,3
3,2
1
4,7
1
N, gesamt
1754
65
2038
627
2972
404
nichtkommerziell
52,8
57,9
48,5
63,0
56,8
30,0
13 Fischerei
& Fischmarkt in MV • 2/2015
49
Aus der Forschung
Foto 3: Schwarzmundgrundel (Neogobius melanostomus), intaktes Exemplar, Zugnetzfang
relle (Salmo trutta) in Speiballen gefunden. In den Tabellen sind diese Arten nicht extra
ausgewiesen, sie sind mit in der Kategorie „Fische sonstige“ enthalten. Von den in der Region
fischereilich bedeutenden Arten sind also nur Flußbarsch, Zander, Flunder, Hering und Plötz in
solchen Anteilen in der Kormorannahrung vertreten, dass eine Betrachtung einer möglichen
Konkurrenzsituation mit der Fischerei überhaupt sinnvoll erscheint. Der Anteil nicht
kommerziell genutzter Arten (Grundeln, Stint, Sandaale, Kaulbarsch, Stichlinge, sonstige
Karpfenartige) lag nach der Individuenhäufigkeit in allen Aufnahmen im Bereich 50-60%,
lediglich in der Aufsammlung 2012 Peenemünde waren es nur 31% (vgl. Abb. 1; vgl. Tab. 2). In
Biomasse ausgedrückt sinken diese Anteile auf 40-30%. Abgesehen vom Zuwachs durch die
Schwarzmundgrundel (Foto 3) unterscheidet sich dieses Übersichtsbild nur in Nuancen von den
Ergebnissen der Untersuchungen in 2010.
Eine weitere Auffälligkeit war in 2011 die Beobachtung, dass im Juli in Niederhof in einzelnen
Speiballen Polychaetenkiefer (wahrscheinlich Neanthes succinea) in solchen Mengen gefunden
wurden (Myts 2012), dass davon ausgegangen werden muss, dass sie gezielt von den Kormoranen
aufgenommen wurden. In vier Speiballen wurden zwischen 50 und 740 Polychaeten
nachgewiesen. Die Biomasse dieser Borstenwürmer ist jedoch im Verhältnis zu den konsumierten
Fischen unerheblich, da selbst das einsame Maximum von 740 Polychaeten in einem Speiballen
nur etwa der Frischmasse eines Plötzen von 19cm Länge vergleichbar ist.
Eine ständig zu beobachtende Besonderheit ist das Auftreten von künstlichen Ködern in den
Kormorankolonien (Foto 4). Diese Gummifische mit Haken fanden sich in allen Jahren unter
den Horstbäumen. Es fiel auf, dass dies in erster Linie in der Kolonie Niederhof und seltener in
Peenemünde zu beobachten war. Ein solcher Gummifisch ist ein Beleg dafür, dass ein Kormoran
einen Fisch gefressen hatte, der zuerst einem Angler, der auf Hecht oder Barsch aus war, an die
Angel gegangen war, sich dann aber wieder befreien konnte. Quantitativ sind diese Funde nur
14 50 Fischerei & Fischmarkt in MV • 2/2015
Aus der Forschung
schwer zu bewerten, da diese Gummifische nicht verrotten und nur sehr grob abgeschätzt
werden kann, in welcher Relation sie zu den Mengen normaler Beutefische stehen. Es kann aber
sicher davon ausgegangen werden, dass dies ein verschwindend geringer Anteil von der
Gesamtmenge konsumierter Beutefische ist.
Foto 4: Gummifische, Kunstköder, in den Kormorankolonien
Die Umrechnung der Häufigkeitsangaben der Fische auf konsumierte Biomasse verschiebt
erwartungsgemäß das Bild der Tabelle 2 zugunsten der Fischarten, die mit größeren Längen und
damit auch größeren Biomassen gefressen werden (Tab. 3). Die in erheblichen Mengen
gefressenen Kleinfischarten wie Stichlinge und Sandaale treten dann etwas in den Hintergrund.
Beim Hering kommt das nicht zum Tragen, da er nur in 1-2 Monaten auftritt und im Mittelwert
aus mehreren Monaten demzufolge in der Saisonbilanz nur schwach vertreten bleibt.
Tabelle 3 unterstreicht, dass es nur wenige Arten sind, die den Grundstock zur Versorgung des
Kormorans liefern. Betrachtet man nur die Arten, die 5% und mehr Biomasseanteil ausmachen,
so stellten Plötz, Barsch, Stichling und Plattfische 85% in Niederhof (2011). In Peenemünde
erbrachten 2011 die Arten Plötz, Barsch, Kaulbarsch, Zander, Schwarzmundgrundel und
Stichling 86% bzw. in 2012 89%, ohne den Dreistachligen Stichling (Tab. 3).
Das bedeutet, nur vier bis maximal sechs Fischarten lieferten zwischen 85 und 90% der Biomasse
der Kormorannahrung.
15 Fischerei
& Fischmarkt in MV • 2/2015
51
Aus der Forschung
Zwischen 40 und 30 Prozent Biomasseanteile der Kormorannahrung wurden durch nicht
kommerziell genutzte Kleinfischarten bestritten (Tab 3; Abb. 1). Das waren in erster Linie
Stichlinge, Sandaale, Grundeln (Schwarzmundgrundel) und Stint.
Tabelle 3: Nahrungszusammensetzung in den Kormorankolonien Niederhof (2011) und Peenemünde
(2011, 2012), als prozentuale Biomasseanteile (Anteile > 5% dunkel hervorgehoben)
Beutearten
Ndh
Spb2011
Pnmd
Spb 2011
Pnmd
Spb 2012
Aal
Hering
4
3,3
3,2
Plötz
28,7
21,9
23,9
Karpfenartige
1,9
0,5
0,2
0,3
1,2
Stint
Hecht
1,5
Dorsch
0,3
0,05
0,1
Hornhecht
Aalmutter
1,8
0,8
0,8
Sandaale
0,4
3,2
3,2
Barsch
13,8
33,1
29
Kaulbarsch
0,3
7,5
10,4
Zander
2,4
9,8
12,3
Stichlinge
35,3
5
0,4
Grundeln
0,1
0,3
0,2
Schwarzmundgr.
3,3
9,1
13,3
Plattfische
7,2
3,8
1,4
1
0,4
0
0
0,04
1754
2038
2972
Fische sonstige
Sonstiges
n
16 52 Fischerei & Fischmarkt in MV • 2/2015
Aus der Forschung
Abb. 1: Anteil nicht kommerziell genutzter Fischarten in der Kormorannahrung 2011 und 2012 (Nh –
Niederhof, Pnm – Peenemünde, nur Speiballenanalyse)
4.2. Saisonale und interannuelle Variationen
Über die gesamte Aufenthaltsdauer der Kormorane an unserer Küste, die für die Brüter je nach
Witterungsbedingungen von März bis Oktober, höchstens aber bis Anfang November andauert,
zeigte die Nahrungszusammensetzung von Probe zu Probe erhebliche Variationen im Anteil der
einzelnen Arten (Abb. 2 und 3). Dennoch ist zu erkennen, dass die Arten, die in der Summe den
größten Anteil ausmachen, logischerweise ständig präsent sind, wenn auch in wechselnden
Anteilen. In Peenemünde kann dieser saisonale Prozess über mindestens 8 Monate verfolgt
werden, in Niederhof aus stanbdortspezifischen Gründen nur vier-fünf Monate.
Am deutlichsten war die saisonale Dynamik der Nahrungszusammensetzung in Peenemünde zu
sehen, da hier Proben über die größte Zeitspanne des Jahres analysiert werden konnten. Die
größten Veränderungen brachte der Monat Mai mit sich, wenn die noch jungen Küken mit
kleineren Fischen versorgt wurden (Abb. 2). In allen anderen Monaten bestimmten die Arten
Plötz, Barsch, Kaulbarsch und Zander das Bild. Ab Mai war ebenso die Schwarzmundgrundel für
den Rest des Jahres eine konstante Komponente, der Hering war erwartungsgemäß nur in den
ersten Monaten des Jahres präsent. Anders sah es in der Kolonie Niederhof aus, in der in den nur
vier zur Verfügung stehenden Monaten ab Mai der Dreistachlige Stichling das Geschehen
dominierte
(Abb.
3).
Auch
Plötz
und
Flußbarsch
gehörten
zu
den
ständigen
Nahrungskomponenten, jedoch weniger dominant als in Peenemünde. Geringer war auch der
17 Fischerei
& Fischmarkt in MV • 2/2015
53
Aus der Forschung
Zanderanteil
und
ganz
schwach
nur
trat
der
Kaulbarsch
in
Erscheinung.
Die
Schwarzmundgrundel war nur im Mai und Juni vertreten, dafür besetzten die Plattfische über drei
Monate einen nahezu gleichen Anteil.
Abb. 2: Saisonale Variation der Nahrungszusammensetzung (Biomasseanteile, Speiballen) in der
Kormorankolonie Peenemünde (2011) (Myts 2012)
Abb. 3: Saisonale Variation der Nahrungszusammensetzung (Biomasseanteile, Speiballen) in der
Kormorankolonie Niederhof (2011) (Myts 2012)
18 54 Fischerei & Fischmarkt in MV • 2/2015
Aus der Forschung
Tabelle 4: Vergleich des Beutespektrums aus 2010 mit den aktuellen Befunden (Häufigkeiten %, n –
Probenumfang; Pnm-Peenemünde, Nh-Niederhof, römische Zahlen-Monate, Karpfen.-Karpfenartige;
aktuelle Untersuchung dunkler hinterlegt)
Beute
Ndh 2010
Ndh 2011
Pnm 2010
Pnm 2011
Pnm 2012
Aal
0,1
Heringe
3,3
2,8
3,2
1,4
2,2
Karpfen.
38,8
24,5
21,7
19,0
14,1
Hecht
0,6
0,9
0,1
0,7
Dorsch
0,6
1
0,1
0,1
Barsche
17,8
11,8
29,7
36
36,6
Sandaale
1,7
0,6
12,8
11,4
11,5
Stichlinge
25,8
46,5
3,2
14,4
4,6
7,2
17,1
Schwarzmg.
1,5
Plattfisch
7,1
8,9
5
4,9
1,2
Summe
95,2
97,5
76,7
95,1
87,4
Rest
4,8
2,5
23,3
4,9
12,6
1262
1754
1631
2038
2972
n
Der Vergleich der Befunde aller drei Untersuchungsjahre (Tab. 4) zeigt bei genauem Hinsehen
weitestgehende Übereinstimmung in der Größenordnung der Anteile der wichtigen
Nahrungskompartimente. Das betrifft die geringen Anteile der fischereilich wichtigen Arten Aal,
Hecht, Dorsch und im gewissen Sinne auch von Hering. Deren Anteile rangieren in allen drei
Jahren an beiden Standorten in der gleichen Größenordnung. Ähnlich sieht es bei den höheren
Anteilen Karpfenartiger (Plötz), Barsche (Flußbarsch, Kaulbarsch, Zander) und Plattfische aus,
die mit Ausnahme des Kaulbarsches alle fischereilich bedeutsam sind. Bei den fischereilich nicht
genutzten Kleinfischarten sind in Niederhof nur geringe Sandaalanteile zu finden, in Peenemünde
dagegen konstant hohe. Die Stichlinge spielen in Niederhof in beiden Untersuchungen eine
abgehobene Rolle, in Peenemünde dagegen sind sie kaum von Bedeutung, auch wenn sie in 2011
einmalig 14% Individuenhäufigkeit erreichten.
19 Fischerei
& Fischmarkt in MV • 2/2015
55
Aus der Forschung
Die einzige auffällige Veränderung in den drei Untersuchungsjahren ist das Auftauchen der
Schwarzmundgrundel in der Kormorannahrung, besonders am Standort Peenemünde. Wurde die
Art 2010 gerade in Einzelexemplaren nachgewiesen, war sie in den Folgejahren dort mit deutlich
steigender Tendenz zu beobachten.
Erkennbar sind auch die schon 2010 beobachteten Unterschiede zwischen beiden Kolonien, die
sich ebenso in den beiden Folgejahren erhalten haben. Das sind der höhere Anteil
Karpfenartiger, ein niedriger Anteil der Barsche und Sandaale sowie der auffällig hohe Anteil an
Stichlingen in Niederhof gegenüber den Kormoranen in Peenemünde.
Eine Erläuterung bedarf hier nochmal der große „Restanteil“ (23,3%) anderer Arten in
Peenemünde im Jahre 2010 (Tab. 4). Das ist auf einen hohen Anteil der Aalmutter in der
Juliprobe 2010 zurückzuführen, die jedoch gegenüber den anderen Proben einen kleinen
Stichprobenumfang hatte und damit das Gesamtbild zu Gunsten dieser Art verzerrte. Hinzu
kam, dass 2010 in der Peenemündeprobe ein 8%iger Anteil unbestimmter Fische enthalten war,
was in dieser Größenordnung in den neueren Untersuchungen nicht mehr vorkam.
Fortsetzung des Teilberichts 1 in der nächsten Ausgabe
20 56 Fischerei & Fischmarkt in MV • 2/2015
Aus der Forschung
Ein Gerät zur Optimierung der Separation von
magnetischen Artemia-Zysten
Dr. Ralf Bochert, Stefan Herper, Daniel Genz, Naska Moog & Frederik Buhrke – LFA MV,
Institut für Fischerei, Forschungsstation Aquakultur Born
In der Praxis der Aquakultur erweist sich der Übergang von der Dottersacklarve bis hin zur erfolgreichen Umstellung der jungen Aquakulturkandidaten
auf Trockenfutter nach wie vor als ein wesentlicher
Schritt für eine erfolgreiche Aufzucht diverser Fischarten in künstlichen Systemen. Lebendnahrung ist
in den ersten Lebensstadien in den meisten Fällen
eine essentielle Notwendigkeit. Die Larven zehren
in den ersten Tagen nach dem Schlupf von ihren
energiereichen Reserven im Dottersack. Diese Phase
dauert je nach Fischart unterschiedlich lange, beträgt beim Flussbarsch (Perca fluviatils) einige Tage,
beim Ostseeschnäpel (Coregonus maraena) bis zu
drei Wochen und bei der Meerforelle (Salmo trutta
trutta) mehr als einen Monat. Die Dottersackphase
überspannt einen Entwicklungszeitraum, der mit anatomischen, morphologischen und physiologischen
Entwicklungen der Larve u.a. auf eine aktive Nahrungsaufnahme hinzielt. In natürlicher Umgebung fällt
dieser Zeitpunkt idealerweise mit dem ausreichenden Vorkommen von Zooplankton zusammen. Dass
natürliches Zooplankton ein hochwertiges Futter für
Fischlarven darstellt, ist unumstritten (Maehre et al.,
2013). Bei der künstlichen Anzucht wird dagegen
kaum auf das nur schwer kalkulierbare natürliche
Zooplanktonaufkommen zurückgegriffen (Dhont et
al., 2013). Als Ersatz haben sich in der Praxis u.a.
die deutlich nährstoffärmeren Salzkrebse (Artemia salina) als Erstfutter etabliert (Conceicao et al., 2010).
Im Vergleich zu ebenfalls genutzten Copepoden- und
Rotatorien-Reaktoren ist die gezielte Anzucht von
Artemia-Nauplien aus den Dauereiern problemlos,
allerdings arbeits- und kostenintensiv.
Die sehr aufwendige Erbrütung der Artemia-Nauplien
wurde vor wenigen Jahren durch die Innovation von
magnetisierten Artemia-Zysten deutlich verbessert. Ein
dazu entwickelter Separator ist im Handel erhältlich
(Abb. 1). Nach Angaben des Herstellers lassen sich
bei Schlupfraten von 75 -85 % bis zu 22 % (g Trockenmasse/kg Zysten) mehr Nauplien im Vergleich zu
Abb. 1: Kommerzieller Artemia-Separator bestehend aus
einem abgewinkelten Rohr mit Magneteinheit, Zu- und Ablauföffnung
Fischerei & Fischmarkt in MV • 2/2015
herkömmlichen, unbehandelten Artemia-Zysten erzielen. Für eine Separation der Nauplien von den Zysten
wird das Erbrütungswasser zum Schlupfzeitpunkt direkt mit einer Geschwindigkeit von 8-10 l/s einmalig
durch den Separator geleitet. Die Bestimmung des
richtigen Schlupfzeitpunktes ist dabei wesentlich für
eine maximale Ausbeute an Nauplien. Allerdings
befinden sich zu diesem Zeitpunkt noch eine Anzahl
nicht geschlüpfter Zysten im Erbrütungswasser. Ziel
dieser Studie ist die Optimierung der Erbrütung von
magnetisierten Artemia-Zysten durch die maximale
Ausnutzung des Ausgangsmaterials und die Vorbereitung einer automatisierten Artemia-Zuchtanlage.
Artemia-Kreislauf
Für eine Optimierung der Artemia-Produktion wurde in
der Forschungsstation Born ein Artemia-Kreislauf entwickelt, konstruiert und erfolgreich erprobt (Abb. 2).
Der Artemia-Kreislauf besteht aus einer Grundplatte
mit Rädern, auf der ein Grundbecken montiert ist.
Im Grundbecken befinden sich eine Tauchpumpe,
ein Heizstab und ein Messfühler. Ebenfalls befindet sich im Grundbecken ein im Boden mit Gaze
bespanntes, schwimmfähiges Auffangbecken. Über
einen Zulauf fließt das Erbrütungswasser aus dem
Artemia-Zuchtbehälter in ein HT-Rohr in welchem
sich die Magnet-Einheit des kommerziell erhältlichen
Artemia-Separators befindet. Über ein weiteres Rohr
gelangt das Wasser in das Auffangbecken, in dem
die separierten Nauplien aufgefangen werden. Das
filtrierte Wasser wird mittels der Pumpe in einen Abschäumer geführt und somit erneut in den Kreislauf
gebracht.
Abb. 2: Artemia-Kreislauf entwickelt im Institut für Fischerei
bestehend aus Grundbecken, schwimmfähiges Auffangbecken mit Gaze, Abschäumer, Pumpe, Temperaturfühler, Heizstab, und Magneteinheit
57
Aus der Forschung
Einzelkomponenten des Artemia-Kreislauf
sind:
• Grundplatte 1000 x 600
• Grundbecken 700 x 400 x 290
• Auffangbecken 390 x 370 x 200, schwimmfähig
• Metall-Gaze 60 µm
• Förderpumpe
• Temperaturkontrolle, Messfühler und Heizstab
• Abschäumer
• Magnet-Einheit (nicht sichtbar)
• Stromversorgung
• HT-Rohre 70 -100
Ergebnisse & Diskussion
In einem Versuch wurden ca. 25 l Erbrütungswasser (30 g
Artemia, 26 °C) nach 18 h dem Artemia-Kreislauf über
einen Schlauch mit einer Geschwindigkeit von 7,5 l/s
zugeführt. Nach dieser, laut Herstellerangaben einmalig durchzuführenden Separation, konnten 563.000
± 251.000 Nauplien aufgefangen werden. In einem
zweiten Versuchsschritt wurden ca. 12,5 l reines Erbrütungswasser zum Spülen in den Artemia-Kreislauf gegeben. Durch diesen Schritt konnten zusätzlich 666.000
± 127.000 Nauplien aufgefangen werden. In einem
letzten Schritt wurde der Kreislauf erneut mit klarem Erbrütungswasser gefüllt und in Betrieb genommen. Nach
3,5 h konnten weitere 21.000 ± 16.000 Nauplien
aufgefangen werden.
Es zeigte sich, dass von der aus 30 g angesetzten Menge
Artemia insgesamt ca. 1,25 Mill. Nauplien gewonnen
wurden, wobei dieser Wert ohne nachfolgende Spülung
(2. Schritt) nur bei rund der Hälfte lag. Ein Anschalten
des Kreislaufes mit Einfüllen des Erbrütungswassers führt
automatisch zu einem Spülen des Systems und einer
Erhöhung der Ausbeute auf etwa 98 %. Innerhalb der
folgenden 3,5 h schlüpften weiterhin Nauplien.
Der entwickelte Artemia-Kreislauf bietet sehr gute Voraussetzungen für eine weitere Optimierung und Automatisierung der Artemia-Anzucht. Ein mögliches Fließschema ist
in Abbildung 3 dargestellt. Aus einem Vorratsbehälter (1)
wird über die Ansteuerung (5) von Ventilen nach Bedarf
Anzuchtwasser bzw. Wasser zum Spülen in einzelne
Erbrütungszylinder (3) gegeben. Diese werden nach
Bedarf über steuerbare Futterautomaten, die mit ArtemiaZysten gefüllt sind, versorgt. Die Steuerung bestimmt
je nach Bedarf an Nauplien Zeitpunkt und Menge der
Befüllung. Gleichermaßen erfolgt die Ansteuerung der
Ablassventile in den Artemia-Kreislauf, welcher durch
ein Überlaufrohr gesichert ist. Das Anzuchtwasser ist
durch den Schlupfprozess belastet und sollte ohne Aufbereitung nicht wieder dem Vorratsbehälter (1) zugeführt
werden. Die Entnahme der Nauplien erfolgt dann zum
gewünschten Zeitpunkt aus dem Auffangbecken. Alternativ ist auch an diesem Verfahrensschritt noch eine
weitere Aufbereitung der Nauplien durch automatisches
Abpumpen aus dem Auffangbehälter und automatisches
58
Spülen möglich, welches vor Fütterung notwendig ist. Ein
umgehendes Kühlen der frisch geschlüpften Nauplien zu
einem frühen Zeitpunkt erhöht zudem die Qualität dieses
Lebendfutters. Bei der Automatisierung der ArtemiaAnzucht beschränken sich letztendlich der personelle
Aufwand bis zur Ernte der Nauplien auf die Bereitstellung der Zysten im Futterautomaten, der Bereitstellung
von Anzuchtwasser, der Programmierung der Steuerung
und der turnusmäßigen Reinigung der Magnet-Einheit.
Die Weiterentwicklung des vorgestellten Artemia-Kreislauf hin zu einer automatisierten Artemia-Zuchtanlage ist
ein lohnendes Ziel für weitere Einsparungen bei den
Produktionskosten in einer Erbrütungsanlage.
Abb. 3: Schema für die Weiterentwicklung des Artemia-Kreislauf
zu einer automatischen Funktionseinheit. 1- Reservoir Anzuchtmedium, 2- Futterautomat, 3- Erbrütungszylinder, 4- Steuerung für
Futterautomat und Regelventile, 5- Artemia-Kreislauf mit Überlauf
Literatur:
Conceicao, L.E., Yufera, M., Makridis, P.; Morais, S., & Dinis,
M.T. (2010). Live feeds for early stages of fish rearing.
Aquaculture Research, 41, 613 – 640.
J. Dhont, K. Dierckens, J. Støttrup, G. Van Stappen,
M. Wille, & P. Sorgeloos (2013) 5 – Rotifers, Artemia and
copepods as live feeds for fish larvae in aquaculture. In:
Woodhead Publishing Series in Food Science, Technology
and Nutrition 2013, Advances in Aquaculture Hatchery
TechnologyPages 157–202.
Mæhre, H.K., Hamre, K. & Elvevoll, E.O. (2013). Nutrient
evaluation of rotifers and zooplankton: feed for marine
fish larvae. Aquaculture Nutrition, 19: 301–311. doi:
10.1111/j.1365-2095.2012.00960.x
Fischerei & Fischmarkt in MV • 2/2015
Aus der Forschung
Einfluss der Beckenfarbe auf das Wachstum und die
Mortalität von Flussbarschfingerlingen (Perca fluviatilis)
Frederik Buhrke, Dr. Ralf Bochert – LFA MV, Institut für Fischerei, Forschungsstation Aquakultur Born
Einleitung
Der Flussbarsch (Perca fluviatilis, L.) steht seit einigen
Jahren im Fokus der Wissenschaft und Praxis. In vielen Regionen Europas wird er als hochwertiger und
lukrativer Speisefisch gehandelt. Mélard et al. (1995)
schätzten den europäischen Markt für Flussbarsche
auf 5.000 bis 10.000 t im Jahr. Durch geringe Fänge
der Binnenfischerei können die nachgefragten Mengen allerdings nicht bereitgestellt werden. Trotz einer
breiten wissenschaftlichen Grundlage zur Aufzucht von
Flussbarschen, gibt es immer noch Engpässe in der
Flussbarschproduktion.
Es ist bekannt, dass künstliche Haltungsbedingungen
stark von den natürlichen optimalen Lebensräumen von
Aquakulturarten abweichen können. Dies kann oft einen
starken Einfluss auf das Verhalten, den Gesundheitszustand, die Wachstumsparameter und die Mortalität
der Tiere haben (Knights, 1985; De Silva & Anderson,
1994; Jobling, 1994; Brännäs et al., 2001). Besonders
hohe Stressbelastung kann durch die Reinigung der Haltungseinrichtung oder Handling hervorgerufen werden.
Dies kann beim Flussbarsch zu deutlich schlechterer
Futteraufnahme und folglich zu einem verminderten
Wachstum führen (Jentoft et al., 2005; Strand et al.,
2007). Faktoren wie Beckenfarbe oder Beckenform
können Effekte auf die gesamte Leistungsfähigkeit von
Fischen haben (Brännäs et al., 2001).
Ziel der vorliegenden Studie war die Überprüfung verschiedenfarbiger Becken auf das Wachstum und die
Überlebensrate von Flussbarschfingerlingen.
Material und Methoden
Im Versuch wurde der Einfluss verschiedener Beckenfarben auf das Wachstum und die Mortalität von Flussbarschfingerlingen (Abb. 1) untersucht. Der Versuch
wurde von August bis November 2014 in einem Larvenmodul der Versuchsanlage Born (Abb. 2) bei 23 °C
durchgeführt. Dieses Modul funktioniert als autarkes
Kreislaufsystem. Somit können optimale Versuchsbedingungen garantiert werden. Zum Besatz wurden 30
Barschfingerlinge mit einem Durchschnittsgewicht von
7,6 g pro Becken (9 Stück mit 40 l Haltungsvolumen)
besetzt. Getestet wurden drei verschiedene Beckenfarben (schwarz, blau, weiß). Jede Behandlung wurde im
Triplikat durchgeführt. Die Tiere wurden mit handelsüblichem Trockenfutter der Pelletgröße 2,0 mm (Protein
45 %, Fett 18 %) bei einer Tageslänge von 24 h mit
Futterautomaten gefüttert. Die tägliche Futtermenge
betrug 2 % der gesamten Fischbiomasse pro Becken
am Tag. Physikalische Wasserparameter, wie pH-Wert,
Temperatur und Sauerstoffgehalt, wurden täglich erfasst,
biologische Wasserparameter (Ammonium, Nitrit, Nitrat) dreimal in der Woche. Alle Tiere wurden während
des Versuchszeitraums (4 Monate) mehrfach gewogen
und gemessen. Die Daten wurden mit SPSS ausgewertet
(einfaktorielle Varianzanalyse).
Ergebnisse
Im Versuchsverlauf wurden deutliche Unterschiede in der
Mortalität der Fische der verschiedenen Behandlungen
beobachtet (Abb. 3). Bis zum Versuchsende starben in
den schwarzen Becken mit sechs Fischen am wenigsten Tiere. In den blauen Becken wurden insgesamt
acht Verluste dokumentiert. Die höchste Sterblichkeit
wurde bei der Haltung in weißen Becken verzeichnet,
über drei Becken verteilt starben insgesamt 12 Tiere.
Bei der Futterverwertung (FCR = Futter in g gefüttert/
Zuwachs in g) wurden insgesamt keine signifikanten
Unterschiede über den gesamten Versuchszeitraum festgestellt (schwarz: FCR= 1,67, blau: 1,71, weiß: 1,70).
Abb.1: Flussbarschfingerling ca. 75 mm lang
Abb. 2: Larvenmodul zur Durchführung des Versuchs in der
Versuchsanlage Born (mit: Grundbecken, 9 Haltungsbecken,
Kühlung, Sandfilter, Biofilter, Futterautomaten, Lichtsteuerung,
UV-Strecke)
Fischerei & Fischmarkt in MV • 2/2015
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Aus der Forschung
Die höchste Gesamtmasse wurde in den schwarzen
Becken mit im Mittel 947,1 g erreicht (blau= 857,7 g,
weiß= 819,4 g) (Abb. 4). Das Durchschnittsgewicht
der Fische in den schwarzen Becken war mit im Mittel
33,8 g am Ende des Versuchs leicht höher als in den
anderen Behandlungen (weiß= 31,5 g, blau= 31,4 g).
Es traten jedoch keine signifikanten Unterschiede auf.
Die durchschnittlichen spezifischen Wachstumsraten in
% je Tag (SGR) schwankten über den gesamten Versuchszeitraum. In den letzten Versuchstagen nahmen sie in
den schwarzen Becken ab. Es konnten jedoch keine signifikant unterschiedlichen SGRs zwischen den Behandlungen festgestellt werden (blau: 1.42 %/d, schwarz:
1.49 %/d, weiß: 1.41 %/d). Die physikalischen und
biologischen Wasserparameter erreichten zu keinem
Zeitpunkt kritische Bereiche für Flussbarschfingerlinge.
Diskussion
Im Versuch wurden keine signifikanten Unterschiede bei
der Futterverwertung (FQ), dem Durchschnittsgewicht
und der SGR festgestellt. Die Tiere zeigten folglich kein
unterschiedliches Wachstum. Deutliche Unterschiede
zwischen den einzelnen Behandlungen wurden bei
der Mortalitätsrate und folglich bei der mittleren Gesamtmasse pro Behandlung ermittelt. In weißen Becken starben insgesamt doppelt so viele Fische, wie
in schwarzen Becken, was ebenfalls die signifikanten
Unterschiede der mittleren Gesamtendmasse zwischen
den Behandlungen erklärt. Diese Beobachtung lässt sich
möglicherweise mit einem geminderten Stressempfinden
der Fische in dunkleren Becken erklären. Die Tiere in
schwarzen und blauen Becken zeigten insgesamt ein
deutlich ruhigeres Verhalten und erreichten besonders
nach Störungen (z.B. tägliche Beckenreinigung) viel
schneller den Normalzustand, als ihre Artgenossen der
anderen Versuchsgruppen. Weiterhin akklimatisierten
sich die Tiere in den schwarzen Becken schneller an
die Versuchsbedingungen und nahmen das Futter aggressiver auf. Die Versuchstiere in den weißen Becken
zeigten ein sehr schreckhaftes Verhalten und reagierten auf Störungen mit fluchtartigem Verhalten. Folglich
können dunklere Becken zur Haltung von Flussbarschen
empfohlen werden. Ebenfalls kann festgehalten werden,
dass die Farbe der Haltungsbecken einen Einfluss auf
die Überlebensrate von Flussbarschfingerlingen haben
kann. Weitere Versuche mit verschiedenen Farbabstufungen in Kombination mit verschiedenen Lichtverhältnissen
sind zur Optimierung der Haltung nötig und geplant. Es
konnten auch einige praktische Nachteile von schwarzen Becken während der Versuchsdurchführung identifiziert werden. Aufgrund ihres dunklen Untergrundes
waren die schwarzen Becken deutlich schwerer zu
reinigen, was teilweise zu einem erhöhten Zeitaufwand
bis zu einer einwandfreien Reinigung der Becken führte. Weiterhin waren die Tiere im schwarzen Becken
ungemein schwerer auszumachen, was wiederum zu
erhöhtem Zeitaufwand bei weiteren Arbeitsschritten wie
Sortierung und Abfischen führte.
7
b
Mittlere Mortalität in Stück
6
5
4
a
a
3
2
1
0
Abb. 3: Mittlere Mortalität in Stück je Behandlung (schwarz, blau, weiß) (für a und b sind die Unterschiede auf einem Level von
0.05 % signifikant) über den gesamten Untersuchungszeitraum
60
1200
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Aus der Forschung
1200
Mittlere Gesamtmasse in g
1000
800
600
400
200
0
13.08.2014
10.09.2014
24.09.2014
21.10.2014
04.11.2014
21.11.2014
Abb. 4: Entwicklung der Gesamtmasse in g (Mittlere Gesamtmasse ± Standardabweichung; N(Versuchsbeginn)= 30) pro Behandlung unterschiedlicher Beckenfarben (blau, schwarz, weiß) von Flussbarschfingerlingen über den gesamten Untersuchungszeitraum
Literatur
Brännäs, E., Chaix, T., Nilsson, J., Eriksson L.-O. (2001). Has a 4-generation selection programme affected
the social behaviour and growth pattern of Arctic charr (Salvelinus alpinus)? Applied Animal Behaviour
Science Volume 94, Issues 1–2, October 2005, Pages 165–178
De Silva, S. and T.A. Anderson (1994). FishNutrition in Aquaculture. (ed. By Chapman and Hal), p:
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Jentoft, S., S. Oxnevad, A.O. Aastveit and O. Andersen (2006). Effects of tank wall color and up- welling
water flow on growth and survival of Eurasian perch larvae (Perca fluviatilis). J. the World Aquaculture
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Jobling, M. (1994). Fish bioenergetics. Chapman and Hall, New York, NY.
Mélard, C., P. Kestemont and E. Baras. (1995). First results of European perch (Perca fluviatilis) intensive
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Strand, A.; A. Alanara, F.; Staffan and C. Magnhagen (2007). Effects of tank colour and light intensity
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Impressum
Fischerei & Fischmarkt in Mecklenburg-Vorpommern/Heft 2 – Juli 2015 – 15. Jahrgang
(erscheint viermal jährlich)
Aktuelle Informationen aus Praxis, Forschung, Beratung und Verwaltung • ISSN 1617-4585
Herausgeber:
Landesfischereiverband Mecklenburg-Vorpommern e.V., Siedlung 18 a, 19065 Görslow
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