Wohnungsgeberbestätigung nach § 19 Abs. 3 BMG (Bundesmeldegesetz) zur Vorlage bei der Meldebehörde Gemeinde Rottendorf Angaben zum Wohnungsgeber: Name, Vorname, bei juristischer Person genaue Bezeichnung Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort Der Wohnungsgeber ist gleichzeitig Eigentümer der Wohnung Der Wohnungsgeber ist nicht Eigentümer der Wohnung, Name und Anschrift des Eigentümers lauten: ___________________________________________________________________________________________ Name Wohnungseigentümer/juristische Person ___________________________________________________________________________________________ Postleitzahl, Ort, Straße und Hausnummer Wohnungseigentümer/juristische Person Anschrift der Wohnung in die eingezogen / aus der ausgezogen wird: Postleitzahl, Ort Straße, Hausnummer, Stockwerk In die o.g. Wohnung ist/sind am ________________ (bitte Einzugsdatum angeben) eingezogen ausgezogen (nur bei Wegzug ins Ausland) Folgende Personen sind in die angegebene Wohnung ein-/ bzw. ausgezogen: (bei Familien bitte alle Namen und Vornamen der Familienangehörigen angeben) 1) 4) 2) 5) 3) 6) Datum, Unterschrift des Wohnungsgebers/Eigentümers/der beauftragten Person Mit der Unterschrift wird bestätigt, dass die oben gemachten Angaben den Tatsachen entsprechen. Das Unterlassen einer Bestätigung des Ein- oder Auszugs, sowie die falsche oder nicht rechtzeitige Bestätigung können als Ordnungswidrigkeiten mit Geldbußen bis zu 1.000 € geahndet werden.
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