Wohnungsgeberbestätigung BMG

Wohnungsgeberbestätigung
nach § 19 Abs. 3 BMG (Bundesmeldegesetz)
zur Vorlage bei der Meldebehörde
Gemeinde Rottendorf
Angaben zum Wohnungsgeber:
Name, Vorname, bei juristischer Person genaue Bezeichnung
Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort
Der Wohnungsgeber ist gleichzeitig Eigentümer der Wohnung
Der Wohnungsgeber ist nicht Eigentümer der Wohnung, Name und Anschrift
des Eigentümers lauten:
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Name Wohnungseigentümer/juristische Person
___________________________________________________________________________________________
Postleitzahl, Ort, Straße und Hausnummer Wohnungseigentümer/juristische Person
Anschrift der Wohnung in die eingezogen / aus der ausgezogen wird:
Postleitzahl, Ort
Straße, Hausnummer, Stockwerk
In die o.g. Wohnung ist/sind am ________________ (bitte Einzugsdatum angeben)
eingezogen
ausgezogen (nur bei Wegzug ins Ausland)
Folgende Personen sind in die angegebene Wohnung ein-/ bzw. ausgezogen:
(bei Familien bitte alle Namen und Vornamen der Familienangehörigen angeben)
1)
4)
2)
5)
3)
6)
Datum, Unterschrift des Wohnungsgebers/Eigentümers/der beauftragten Person
Mit der Unterschrift wird bestätigt, dass die oben gemachten Angaben den Tatsachen entsprechen.
Das Unterlassen einer Bestätigung des Ein- oder Auszugs, sowie die falsche oder nicht rechtzeitige
Bestätigung können als Ordnungswidrigkeiten mit Geldbußen bis zu 1.000 € geahndet werden.