In seinem Bericht erinnerte der 1. Vorsitzende Bernd Dresen an die

In seinem Bericht erinnerte der 1. Vorsitzende Bernd Dresen an die durchgeführten
Veranstaltungen und Aktionen. Darunter ein Feldbegang, bei dem über heimische Natur
und Geschichte informiert wurde; ein „Ameisenausflug“ mit den Vereinskindern; eine
Heilkräuterwanderung auf der Spatzenburg; eine Pilzexkursion mit Frau Noll in
Kleinweinbach und die Nistkastenkontrollen. Aktiv waren die Natur- und Vogelschützer bei
der Registrierung und Kontrolle von Horstbäumen im Villmarer Wald, beim
Obstbaumschnitt und bei der Säuberung der Dohlennistplätze im Kirchturm.
Mit Revierförsterin Frau Nadine Ströbele wurde abgestimmt, den Lebensraum der Kleinen
Waldameise entlang der unteren Schneise, durch das Herausnehmen einzelner Bäume
positiv zu gestalten, weil in den vergangenen Jahren der Bestand dieses besonders
nützlichen Insektes, vermutlich durch Lichtentzug, zurück ging.
Dem Verein wurden zwei verletzte Mäusebussarde gemeldet, die eingefangen und zum
Tierarzt bzw. zur Greifvogelaufnahmestation des Falkners Berthold Geis nach Weyer
gebracht wurden. Einer starb, der andere konnte nach einigen Wochen Pflege durch den
Falkner wieder ausgesetzt werden.
Im Zusammenhang mit der Aufbringung von Fräsasphalt auf Villmarer Feldwegen
berichtete Thomas Dasch über den Sachstand. So stellte das Regierungspräsidium
Gießen in einem Schreiben fest, dass der Einbau des Fräsgutes in allen Bereichen mit
Wasserschutzstatus rückgebaut werden müsse. Die Klärung der Rechtmäßigkeit eines
Einbaus in bisher nicht befestigte Wege stehe noch aus.
Den Vereinsmitgliedern wurde in einem Info-Heft der Vogel des Jahres der Stieglitz
(Distelfink) vorgestellt und die vom Vorstand an das Regierungspräsidium Gießen
gerichtete Stellungnahme zum Vorranggebiet für Windenergieanlagen auf dem
Galgenberg bekanntgegeben. Darin macht die Vereinsführung deutlich, dass der Wald
und das angrenzende Offenland entlang des Galgenbergs aus vielen struktur- und
artenreichen Lebensräumen bestehen. So ist hier beim Bau von Windenergieanlagen
(WEA) mit erheblicheren Eingriffen in Natur und Landschaft zu rechnen, als anderswo.
Zudem sei Wald das allerhöchste Schutzgut in unserem Naturraum, den man
grundsätzlich nicht in Vorranggebiete für WEA aufnehmen sollte, so der Vorstand.
Außerdem liegt der Höhenrücken zwischen den Tälern des Laubusbaches und der Lahn in
einem bedeutsamen Vogelzugkorridor, der im Frühjahr und Herbst von vielen Zugvögeln
in niedriger Höhe überflogen wird.
In puncto Biologische Vielfalt (Biodiversität) empfiehlt die Mitgliederversammlung dem
Vorstand zu prüfen, wo sich diese auf gemeindeeigenen Flächen verbessern lasse. So
könnten beispielsweise Wildblumeneinsaaten und Pflanzungen von heimischen
Sträuchern dazu beitragen und der Verein sich an den Kosten beteiligen. Man war sich
darüber einig, dass dies zwar nur ein kleiner, aber doch symbolischer Beitrag sei.
In diesem Zusammenhang wurde auch über die mögliche Wiederzulassung von
Neonikotinoide
sowie
die
Verlängerung
der
Betriebserlaubnis
von
Unkrautvernichtungsmitteln mit dem Wirkstoff Glyphosat diskutiert. Obwohl eindeutig
nachgewiesen ist, dass Neonikotinoide für Honigbienen giftig sind, soll die Zulassung des
Wirkstoffes in Pestiziden wieder erfolgen. Neonikotinoide wirken bereits bei den Bienen in
geringer Dosierung wie ein Nervengift. Sie nehmen es beim Sammeln von Nektar und
Pollen belasteter Pflanzen und beim Saugen von belastetem Pfützenwasser auf und
tragen es so in ihren Stock ein, was dann zum Zusammenbruch des sozialen
Bienenlebens führt. Vergleichbare Studien an anderen Insektenarten wurden noch nicht
offengelegt.
Glyphosate kommen in Unkrautbekämpfungsmitteln in der Landwirtschaft, auf privaten
und öffentlichen Flächen, aber auch noch in vielen Kleingärten zum Einsatz. Glyphosat
wird beim Menschen als „wahrscheinlich krebserregend“ eingestuft. Spuren des Mittels
sind in Böden, Grund- und Trinkwasser und Nahrungsmitteln nachgewiesen. Bei
Menschen, die mit der Substanz Glyphosat häufig Kontakt haben, sind im Körper hohe
Belastungen ermittelt worden. Zum Schutz der menschlichen Gesundheit wird von
Umwelt- und Naturschutzorganisationen ein vollständiges Verbot für Glyphosat gefordert.
Dennoch soll die Anwendungsgenehmigung des Wirkstoffes für weitere Jahre erteilt
werden. So riefen auch die Teilnehmer der Jahreshauptversammlung dazu auf, dem
Marktflecken Villmar zu empfehlen, auf die Verwendung von glyphosathaltigen Herbiziden
auf kommunalen Flächen freiwillig zu verzichten und auf umweltfreundlichere Mittel bzw.
Methoden zurückzugreifen.
Im Rahmen der Versammlung
wurden die Eheleute Sabine und
Paul Arthen, Maria und Joachim
Zuzok, sowie Martha Kasteleiner
und Dieter Stahl für ihre 25-jährige
Vereinszugehörigkeit geehrt.
(Foto v. links: Eheleute Joachim und Maria
Zuzok, Paul Arthen, Bernd Dresen)
Am Ende der Versammlung dankte
Dresen den Mitgliederinnen und
Mitgliedern für ihre Teilnahme und
ihr Interesse am Verein und
wünschte mit ihnen gemeinsam der Fördergemeinschaft zum 30-jährigen Bestehen eine
gute und erfolgreiche Zukunft.
Illegale Ablagerungen entlang den Wald- und Heckenrändern!
Leider ist auch für das zurückliegende Jahr zu beklagen, dass es wieder zu einigen
illegalen Ablagerungen von Müll, Baum- und Heckenschnitt an den Wald- und
Heckenrändern in der Gemarkung kam. Eine gefällte Blaufichte wurde nahe dem
Ansbach-Kreuz, sperriges Schnittgut und landwirtschaftliche Abfälle oberhalb der Runkeler
Landstraße in Richtung Ansbachtal und immer häufiger Sägemehl in größerem Umfang
entsorgt. Organische Abfälle, die einer öffentlichen Kompostieranlage zugeführt werden
müssen. Im Borngrund wurden etliche Farbeimer im Heckensaum abgeladen. Am
Schadecker Feld sind ausgediente Hochsitze zerkleinert und am Waldrand entsorgt
worden. Dabei gehören Wald- und Heckenränder zu den artenreichsten und
schützenswertesten Lebensräumen unserer Kulturlandschaft.
Diese Ordnungswidrigkeiten wurden zum Teil dem Marktflecken und der Unteren
Naturschutzbehörde angezeigt. Die Verursacher (z.T. Wiederholungstäter), die dies wohl
als Kavaliersdelikte ansehen, erwarten saftige Geldstrafen, wenn sie ermittelt werden.
Ansonsten bleibt die Kommune auf den Kosten für die Beseitigung des Unrats sitzen.