In seinem Bericht erinnerte der 1. Vorsitzende Bernd Dresen an die durchgeführten Veranstaltungen und Aktionen. Darunter ein Feldbegang, bei dem über heimische Natur und Geschichte informiert wurde; ein „Ameisenausflug“ mit den Vereinskindern; eine Heilkräuterwanderung auf der Spatzenburg; eine Pilzexkursion mit Frau Noll in Kleinweinbach und die Nistkastenkontrollen. Aktiv waren die Natur- und Vogelschützer bei der Registrierung und Kontrolle von Horstbäumen im Villmarer Wald, beim Obstbaumschnitt und bei der Säuberung der Dohlennistplätze im Kirchturm. Mit Revierförsterin Frau Nadine Ströbele wurde abgestimmt, den Lebensraum der Kleinen Waldameise entlang der unteren Schneise, durch das Herausnehmen einzelner Bäume positiv zu gestalten, weil in den vergangenen Jahren der Bestand dieses besonders nützlichen Insektes, vermutlich durch Lichtentzug, zurück ging. Dem Verein wurden zwei verletzte Mäusebussarde gemeldet, die eingefangen und zum Tierarzt bzw. zur Greifvogelaufnahmestation des Falkners Berthold Geis nach Weyer gebracht wurden. Einer starb, der andere konnte nach einigen Wochen Pflege durch den Falkner wieder ausgesetzt werden. Im Zusammenhang mit der Aufbringung von Fräsasphalt auf Villmarer Feldwegen berichtete Thomas Dasch über den Sachstand. So stellte das Regierungspräsidium Gießen in einem Schreiben fest, dass der Einbau des Fräsgutes in allen Bereichen mit Wasserschutzstatus rückgebaut werden müsse. Die Klärung der Rechtmäßigkeit eines Einbaus in bisher nicht befestigte Wege stehe noch aus. Den Vereinsmitgliedern wurde in einem Info-Heft der Vogel des Jahres der Stieglitz (Distelfink) vorgestellt und die vom Vorstand an das Regierungspräsidium Gießen gerichtete Stellungnahme zum Vorranggebiet für Windenergieanlagen auf dem Galgenberg bekanntgegeben. Darin macht die Vereinsführung deutlich, dass der Wald und das angrenzende Offenland entlang des Galgenbergs aus vielen struktur- und artenreichen Lebensräumen bestehen. So ist hier beim Bau von Windenergieanlagen (WEA) mit erheblicheren Eingriffen in Natur und Landschaft zu rechnen, als anderswo. Zudem sei Wald das allerhöchste Schutzgut in unserem Naturraum, den man grundsätzlich nicht in Vorranggebiete für WEA aufnehmen sollte, so der Vorstand. Außerdem liegt der Höhenrücken zwischen den Tälern des Laubusbaches und der Lahn in einem bedeutsamen Vogelzugkorridor, der im Frühjahr und Herbst von vielen Zugvögeln in niedriger Höhe überflogen wird. In puncto Biologische Vielfalt (Biodiversität) empfiehlt die Mitgliederversammlung dem Vorstand zu prüfen, wo sich diese auf gemeindeeigenen Flächen verbessern lasse. So könnten beispielsweise Wildblumeneinsaaten und Pflanzungen von heimischen Sträuchern dazu beitragen und der Verein sich an den Kosten beteiligen. Man war sich darüber einig, dass dies zwar nur ein kleiner, aber doch symbolischer Beitrag sei. In diesem Zusammenhang wurde auch über die mögliche Wiederzulassung von Neonikotinoide sowie die Verlängerung der Betriebserlaubnis von Unkrautvernichtungsmitteln mit dem Wirkstoff Glyphosat diskutiert. Obwohl eindeutig nachgewiesen ist, dass Neonikotinoide für Honigbienen giftig sind, soll die Zulassung des Wirkstoffes in Pestiziden wieder erfolgen. Neonikotinoide wirken bereits bei den Bienen in geringer Dosierung wie ein Nervengift. Sie nehmen es beim Sammeln von Nektar und Pollen belasteter Pflanzen und beim Saugen von belastetem Pfützenwasser auf und tragen es so in ihren Stock ein, was dann zum Zusammenbruch des sozialen Bienenlebens führt. Vergleichbare Studien an anderen Insektenarten wurden noch nicht offengelegt. Glyphosate kommen in Unkrautbekämpfungsmitteln in der Landwirtschaft, auf privaten und öffentlichen Flächen, aber auch noch in vielen Kleingärten zum Einsatz. Glyphosat wird beim Menschen als „wahrscheinlich krebserregend“ eingestuft. Spuren des Mittels sind in Böden, Grund- und Trinkwasser und Nahrungsmitteln nachgewiesen. Bei Menschen, die mit der Substanz Glyphosat häufig Kontakt haben, sind im Körper hohe Belastungen ermittelt worden. Zum Schutz der menschlichen Gesundheit wird von Umwelt- und Naturschutzorganisationen ein vollständiges Verbot für Glyphosat gefordert. Dennoch soll die Anwendungsgenehmigung des Wirkstoffes für weitere Jahre erteilt werden. So riefen auch die Teilnehmer der Jahreshauptversammlung dazu auf, dem Marktflecken Villmar zu empfehlen, auf die Verwendung von glyphosathaltigen Herbiziden auf kommunalen Flächen freiwillig zu verzichten und auf umweltfreundlichere Mittel bzw. Methoden zurückzugreifen. Im Rahmen der Versammlung wurden die Eheleute Sabine und Paul Arthen, Maria und Joachim Zuzok, sowie Martha Kasteleiner und Dieter Stahl für ihre 25-jährige Vereinszugehörigkeit geehrt. (Foto v. links: Eheleute Joachim und Maria Zuzok, Paul Arthen, Bernd Dresen) Am Ende der Versammlung dankte Dresen den Mitgliederinnen und Mitgliedern für ihre Teilnahme und ihr Interesse am Verein und wünschte mit ihnen gemeinsam der Fördergemeinschaft zum 30-jährigen Bestehen eine gute und erfolgreiche Zukunft. Illegale Ablagerungen entlang den Wald- und Heckenrändern! Leider ist auch für das zurückliegende Jahr zu beklagen, dass es wieder zu einigen illegalen Ablagerungen von Müll, Baum- und Heckenschnitt an den Wald- und Heckenrändern in der Gemarkung kam. Eine gefällte Blaufichte wurde nahe dem Ansbach-Kreuz, sperriges Schnittgut und landwirtschaftliche Abfälle oberhalb der Runkeler Landstraße in Richtung Ansbachtal und immer häufiger Sägemehl in größerem Umfang entsorgt. Organische Abfälle, die einer öffentlichen Kompostieranlage zugeführt werden müssen. Im Borngrund wurden etliche Farbeimer im Heckensaum abgeladen. Am Schadecker Feld sind ausgediente Hochsitze zerkleinert und am Waldrand entsorgt worden. Dabei gehören Wald- und Heckenränder zu den artenreichsten und schützenswertesten Lebensräumen unserer Kulturlandschaft. Diese Ordnungswidrigkeiten wurden zum Teil dem Marktflecken und der Unteren Naturschutzbehörde angezeigt. Die Verursacher (z.T. Wiederholungstäter), die dies wohl als Kavaliersdelikte ansehen, erwarten saftige Geldstrafen, wenn sie ermittelt werden. Ansonsten bleibt die Kommune auf den Kosten für die Beseitigung des Unrats sitzen.
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