Entschuldigungsverfahren für die Oberstufe

4. Erkrankung während des Schultages
Das Entschuldigungsverfahren am Heinrich Heine
Gymnasium
1. Allgemeines
Der Entschuldigungshefter gibt einen Überblick über die versäumten
Unterrichtsstunden. Er enthält den aktuellen Stundenplan inklusive der
Sportstunden am Nachmittag (von euch einzutragen), die Formulare „Fehlzeiten
aufgrund außerschulischer Gründe“ (z.B. Krankheit, Beurlaubungen etc.),
„Fehlzeiten aufgrund schulischer Gründe“ (z.B. Exkursionen) und
„Außerunterrichtliches Engagement“. Die Formulare können auch auf der
Homepage der Schule heruntergeladen werden.
Erkrankt ein Schüler/eine Schülerin während des Schultages, so muss er/sie sich
im Oberstufenbüro oder, sollte dort niemand anzutreffen sein, in einem der
Sekretariate abmelden. Im Einzelfall kann ein Jahrgangsstufenleiter verlangen,
dass sich der Schüler/die Schülerin zu einem Arzt begibt und darüber eine
Bescheinigung beibringt (§43 (2) SchulG).
5. Beurlaubungen
Grundsätzlich gilt, dass Beurlaubungen nur dann möglich sind, wenn wichtige
private oder schulische Gründe vorliegen. Eine Beurlaubung wird frühzeitig
schriftlich mithilfe des im Oberstufenbüro ausliegenden und von der Website
herunterladbaren Beurlaubungsformulars beantragt. Anträge auf Beurlaubung,
die erst am Tag, für den die Beurlaubung gelten soll, eingereicht werden, sind
nur dann zulässig, wenn der Schüler/die Schülerin glaubhaft versichern kann,
dass ihm/ihr der Termin nicht früher bekannt war.
2. Krankheitsfall
Mitunter kann der Schüler/die Schülerin aufgefordert werden, einen Nachweis
Bei Unterrichtsversäumnissen aufgrund einer Erkrankung muss die Schule über den Grund für die Beurlaubung beizubringen.
durch die Erziehungsberechtigten bzw. den/die volljährige/n Schüler/in vor 8
Uhr telefonisch (02041-182580) über die Abwesenheit informiert werden.
Beurlaubungen von bis zu zwei Tagen können die Jahrgangsstufenleiter
aussprechen, ab drei Tagen muss die Beurlaubung bei der Schulleitung beantragt
werden. Auch Beurlaubungen, die einen oder mehrere Tage direkt vor oder nach
3. Krankheitsfall bei Klausuren
Ferienzeiten betreffen, kann nur die Schulleitung aussprechen.
Sollte ein Schüler/eine Schülerin aufgrund einer Erkrankung nicht in der Lage
sein, an einer Klausur oder einer ähnlich gearteten Prüfung teilzunehmen, so gilt Beurlaubungen aus schulischen Gründen sind ein Sonderfall, da diese nicht als
das Verfahren wie oben. Zusätzlich muss in jedem Fall am selben Tag ein Arzt Fehlstunden zählen. Diese Stunden werden von der betreuenden Lehrkraft auf
aufgesucht werden, der ein Attest für den Tag der Klausur ausstellt. Dieses dem Formular „Fehlzeiten aufgrund schulischer Gründe“ eingetragen und
Attest muss binnen 3 Tagen dem Jahrgangsstufenleiter vorgelegt werden. Fehlt abgezeichnet, damit die Fachlehrkraft diese Stunden im Kurshefter nicht als
dieses Attest, wird die Klausur/Prüfung automatisch mit der Note ungenügend Fehlzeit vermerkt.
bewertet. Liegt ein Attest vor, wird die versäumte Klausur am offiziellen
Nachschreibtermin nachgeholt, das Nachholen von mündliche Prüfungen oder 6. Entschuldigung versäumter Stunden
schriftlichen Übungen erfolgt nach Absprache mit dem Fachlehrer / der
Fachlehrerin.
Nach Rückkehr des Schüler/der Schülerin trägt er/sie die versäumten Stunden ein
und legt den Lehrkräften in der nächsten Unterrichtsstunde das Heft und eine
schriftliche Entschuldigung, mindestens im Format DIN A5, in ordentlicher Form
und unter Angabe eines Versäumnisgrundes zur Unterschrift vor. Eine spätere
Entschuldigung ist nicht mehr möglich. Die schriftlichen Entschuldigungen
müssen im Anhang fortlaufend nummeriert und eingeheftet werden.
Der Entschuldigungshefter soll immer mitgeführt und sorgfältig behandelt
werden. Bei Verlust wird der Schüler/die Schülerin verpflichtet, einen Dienst
im Sinne der Schulgemeinschaft zu verrichten. Die Art des Dienstes wird von
der Oberstufenkoordination festgelegt und mitgeteilt.
7. Abgabe und Überprüfung
Die Hefter werden zur Kursmitte von den Oberstufenkoordinatoren eingesammelt
und mit den Telefonlisten aus den Sekretariaten abgeglichen.
Zudem vergleichen SchülerInnen und FachlehrerInnen gegen Ende eines
Halbjahres die Summe der versäumten Stunden, sowie die Summe der
entschuldigten bzw. nicht entschuldigten Stunden, um eventuelle Unstimmigkeiten
zu klären. Das Formular „Summe der Fehlstunden“ wird entsprechend von der
Schülerin / dem Schüler, der Fachlehrkraft und, bei nicht volljährigen
SchülerInnen, den Erziehungsberechtigten abgezeichnet.
8. Wichtige Informationen aus dem Schulgesetz NRW
Bitte führt diesen Hefter ordentlich und haltet euch strikt an dieses
Entschuldigungsverfahren, da ihr ansonsten eure Schullaufbahn gefährdet:
„Das Schulverhältnis endet, wenn […] die nicht mehr schulpflichtige Schülerin
oder der nicht mehr schulpflichtige Schüler trotz schriftlicher Erinnerung
ununterbrochen 20 Unterrichtstage unentschuldigt fehlt.“ (§47 (1) SchulG)
„[…] Die Entlassung einer Schülerin oder eines Schülers, die oder der nicht mehr
schulpflichtig ist, kann ohne vorherige Androhung erfolgen, wenn die Schülerin
oder der Schüler innerhalb eines Zeitraumes von 30 Tagen insgesamt 20
Unterrichtsstunden unentschuldigt versäumt hat.“ (§53 (4) SchulG)
Alle Formulare können auf der Schulhomepage unter Service – Downloads
heruntergeladen werden.
Bottrop, 17.08.12