4. Erkrankung während des Schultages Das Entschuldigungsverfahren am Heinrich Heine Gymnasium 1. Allgemeines Der Entschuldigungshefter gibt einen Überblick über die versäumten Unterrichtsstunden. Er enthält den aktuellen Stundenplan inklusive der Sportstunden am Nachmittag (von euch einzutragen), die Formulare „Fehlzeiten aufgrund außerschulischer Gründe“ (z.B. Krankheit, Beurlaubungen etc.), „Fehlzeiten aufgrund schulischer Gründe“ (z.B. Exkursionen) und „Außerunterrichtliches Engagement“. Die Formulare können auch auf der Homepage der Schule heruntergeladen werden. Erkrankt ein Schüler/eine Schülerin während des Schultages, so muss er/sie sich im Oberstufenbüro oder, sollte dort niemand anzutreffen sein, in einem der Sekretariate abmelden. Im Einzelfall kann ein Jahrgangsstufenleiter verlangen, dass sich der Schüler/die Schülerin zu einem Arzt begibt und darüber eine Bescheinigung beibringt (§43 (2) SchulG). 5. Beurlaubungen Grundsätzlich gilt, dass Beurlaubungen nur dann möglich sind, wenn wichtige private oder schulische Gründe vorliegen. Eine Beurlaubung wird frühzeitig schriftlich mithilfe des im Oberstufenbüro ausliegenden und von der Website herunterladbaren Beurlaubungsformulars beantragt. Anträge auf Beurlaubung, die erst am Tag, für den die Beurlaubung gelten soll, eingereicht werden, sind nur dann zulässig, wenn der Schüler/die Schülerin glaubhaft versichern kann, dass ihm/ihr der Termin nicht früher bekannt war. 2. Krankheitsfall Mitunter kann der Schüler/die Schülerin aufgefordert werden, einen Nachweis Bei Unterrichtsversäumnissen aufgrund einer Erkrankung muss die Schule über den Grund für die Beurlaubung beizubringen. durch die Erziehungsberechtigten bzw. den/die volljährige/n Schüler/in vor 8 Uhr telefonisch (02041-182580) über die Abwesenheit informiert werden. Beurlaubungen von bis zu zwei Tagen können die Jahrgangsstufenleiter aussprechen, ab drei Tagen muss die Beurlaubung bei der Schulleitung beantragt werden. Auch Beurlaubungen, die einen oder mehrere Tage direkt vor oder nach 3. Krankheitsfall bei Klausuren Ferienzeiten betreffen, kann nur die Schulleitung aussprechen. Sollte ein Schüler/eine Schülerin aufgrund einer Erkrankung nicht in der Lage sein, an einer Klausur oder einer ähnlich gearteten Prüfung teilzunehmen, so gilt Beurlaubungen aus schulischen Gründen sind ein Sonderfall, da diese nicht als das Verfahren wie oben. Zusätzlich muss in jedem Fall am selben Tag ein Arzt Fehlstunden zählen. Diese Stunden werden von der betreuenden Lehrkraft auf aufgesucht werden, der ein Attest für den Tag der Klausur ausstellt. Dieses dem Formular „Fehlzeiten aufgrund schulischer Gründe“ eingetragen und Attest muss binnen 3 Tagen dem Jahrgangsstufenleiter vorgelegt werden. Fehlt abgezeichnet, damit die Fachlehrkraft diese Stunden im Kurshefter nicht als dieses Attest, wird die Klausur/Prüfung automatisch mit der Note ungenügend Fehlzeit vermerkt. bewertet. Liegt ein Attest vor, wird die versäumte Klausur am offiziellen Nachschreibtermin nachgeholt, das Nachholen von mündliche Prüfungen oder 6. Entschuldigung versäumter Stunden schriftlichen Übungen erfolgt nach Absprache mit dem Fachlehrer / der Fachlehrerin. Nach Rückkehr des Schüler/der Schülerin trägt er/sie die versäumten Stunden ein und legt den Lehrkräften in der nächsten Unterrichtsstunde das Heft und eine schriftliche Entschuldigung, mindestens im Format DIN A5, in ordentlicher Form und unter Angabe eines Versäumnisgrundes zur Unterschrift vor. Eine spätere Entschuldigung ist nicht mehr möglich. Die schriftlichen Entschuldigungen müssen im Anhang fortlaufend nummeriert und eingeheftet werden. Der Entschuldigungshefter soll immer mitgeführt und sorgfältig behandelt werden. Bei Verlust wird der Schüler/die Schülerin verpflichtet, einen Dienst im Sinne der Schulgemeinschaft zu verrichten. Die Art des Dienstes wird von der Oberstufenkoordination festgelegt und mitgeteilt. 7. Abgabe und Überprüfung Die Hefter werden zur Kursmitte von den Oberstufenkoordinatoren eingesammelt und mit den Telefonlisten aus den Sekretariaten abgeglichen. Zudem vergleichen SchülerInnen und FachlehrerInnen gegen Ende eines Halbjahres die Summe der versäumten Stunden, sowie die Summe der entschuldigten bzw. nicht entschuldigten Stunden, um eventuelle Unstimmigkeiten zu klären. Das Formular „Summe der Fehlstunden“ wird entsprechend von der Schülerin / dem Schüler, der Fachlehrkraft und, bei nicht volljährigen SchülerInnen, den Erziehungsberechtigten abgezeichnet. 8. Wichtige Informationen aus dem Schulgesetz NRW Bitte führt diesen Hefter ordentlich und haltet euch strikt an dieses Entschuldigungsverfahren, da ihr ansonsten eure Schullaufbahn gefährdet: „Das Schulverhältnis endet, wenn […] die nicht mehr schulpflichtige Schülerin oder der nicht mehr schulpflichtige Schüler trotz schriftlicher Erinnerung ununterbrochen 20 Unterrichtstage unentschuldigt fehlt.“ (§47 (1) SchulG) „[…] Die Entlassung einer Schülerin oder eines Schülers, die oder der nicht mehr schulpflichtig ist, kann ohne vorherige Androhung erfolgen, wenn die Schülerin oder der Schüler innerhalb eines Zeitraumes von 30 Tagen insgesamt 20 Unterrichtsstunden unentschuldigt versäumt hat.“ (§53 (4) SchulG) Alle Formulare können auf der Schulhomepage unter Service – Downloads heruntergeladen werden. Bottrop, 17.08.12
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