EVANGELISCHER KIRCHENKREIS ZOSSEN

EVANGELISCHER KIRCHENKREIS ZOSSEN-FLÄMING
- Synode des Kirchenkreises -
Kirchplatz 5-6, 15806 Zossen
7. November 2015
Leitlinien für das Zusammenleben mit Flüchtlingen
im Kirchenkreis Zossen-Fläming
Grundsätzliches
Wie in der Rahmenkonzeption für die Arbeit mit Flüchtlingen der EKBO verankert, verstehen wir uns
aufgrund der biblischen Tradition als Kirche mit Flüchtlingen.
Im Vertrauen auf Gottes Barmherzigkeit stehen wir an der Seite von Flüchtlingen. Wir bemühen uns,
Flüchtlingen zuzuhören, sie zu begleiten, Beratung zu vermitteln und ihnen zu helfen, in die neue Lebenswelt in Deutschland hineinzufinden.
Wir achten die Menschenwürde und Menschenrechte aller Zufluchtsuchenden unabhängig von ihrer
Herkunft, Religion und ihren Beweggründen zur Flucht.
Flüchtlingsseelsorge und Flüchtlingsarbeit verstehen wir als Teil unserer Gemeindearbeit im Hauptund Ehrenamt.
Öffentlichkeitsarbeit
Im Wissen um Ängste und Vorbehalte auch in unseren Gemeinden sorgen wir regelmäßig für Informationen über Fluchtursachen und Migrationshintergründe in den Herkunftsländern und über das geltende Asylrecht.
Wir bieten die Einberufung und Moderation von Bürgerversammlungen, „Runden Tischen“ und Willkommensinitiativen sowie die Moderation bei Konflikten an und stellen dafür Räume zur Verfügung.
Dadurch leisten wir einen Beitrag zum sozialen Frieden im Gemeinwesen und in der Nachbarschaft.
Wir nutzen eigene Möglichkeiten für die Öffentlichkeitsarbeit (Schaukästen, Gemeindebriefe, Internetseiten des Kirchenkreises und der Gemeinden, Ausstellungen), um Flüchtlingen und ihren Anliegen
auch auf diesem Wege eine Stimme zu verleihen und um Projekte und Initiativen in der Flüchtlingshilfe vorzustellen.
Zusammenarbeit mit der Diakonie
Die Diakonischen Werke bieten Gemeinden professionelle Hilfe und Unterstützung in der Begleitung
von Flüchtlingen an. Deshalb wird die Zusammenarbeit mit den im Kirchenkreis tätigen Diakonischen
Werken in jeder Weise gewünscht und gefördert, ohne dass eigene Möglichkeiten der Gemeinden dabei an die Diakonischen Werke delegiert werden.
Der Kirchenkreis gewährt der diakonischen Flüchtlingsberatung und -hilfe im Gebiet des Kirchenkreises sowie Flüchtlingshilfegruppen, in denen Gemeindeglieder engagiert sind, finanzielle Unterstützung.
Interreligiöses Zusammenleben und Willkommenskultur in den Gemeinden
Wir achten mit Respekt die Religionszugehörigkeit der Flüchtlinge. Wir bemühen uns um interreligiöse
Gespräche und Begegnungen.
Flüchtlingen erleichtern wir das Hineinkommen in unsere christlichen Gemeinden. Wir laden sie zu unseren Gottesdiensten und in Gemeindegruppen, insbesondere zum Mitwirken in Chören, in Musikgruppen und Bands ein.
Wir bemühen uns um Kontakte zu geflüchteten Menschen in unserem Umfeld, auch um ihre Bedarfslagen und Nöte kennenzulernen.
Als Gemeinden haben wir Möglichkeiten, Flüchtlingen, die noch nicht arbeiten dürfen oder können, zu
einer sinnvollen Tätigkeit und zum Deutschlernen zu verhelfen und den Weg in eine Berufstätigkeit zu
erleichtern. Wir unterstützen sie z.B. durch das Angebot von gemeinnützigen Tätigkeiten.
Im Blick auf die Wohnungssuche für Flüchtlinge machen wir dieses Anliegen immer wieder in den Gemeinden bekannt und unterstützen Menschen, die Flüchtlinge in ihren Häusern aufnehmen.
Seite 1 von 2
EVANGELISCHER KIRCHENKREIS ZOSSEN-FLÄMING
- Synode des Kirchenkreises -
Anwaltschaft
Probleme und Notlagen der Flüchtlinge werden in der Öffentlichkeit kaum angemessen wahrgenommen. Aus diesem Grund sind die Flüchtlinge auf eine Anwaltschaft angewiesen, die ihre Perspektive
vermittelt. Dies gilt insbesondere gegenüber der Politik, der Verwaltung und in öffentlichen Diskussionen (wie sie bspw. in den Medien zu finden sind). Unser Ziel ist humanitäre Hilfe für Flüchtlinge.
Im direkten Gespräch mit Menschen mit Vorurteilen gegenüber Flüchtlingen, erst recht gegenüber
fremdenfeindlichen Äußerungen ist ein entschiedenes Eintreten für die Rechte der Flüchtlinge notwendig. Wir nennen Diskriminierung beim Namen.
Im Falle von Bedrohungen und Übergriffen auf Flüchtlinge und ihre Unterkünfte zeigen wir Solidarität
z.B. durch Mahnwachen, Menschenketten und/oder Friedensgebete. Wir bemühen uns, alle Möglichkeiten zur Deeskalation und Vermittlung auszuschöpfen.
Kirchenasyl
Kirchenasyl ist die zeitlich befristete Aufnahme von Schutzsuchenden in Räumen, in denen die Kirchengemeinde Hausrecht ausübt. Schutz wird Menschen gewährt, deren Abschiebung oder Überstellung in ein anderes Land voraussichtlich eine Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit der betroffenen
Personen oder eine Verletzung ihrer Menschenwürde und Menschenrechte darstellen würde. (Handreichung zum Kirchenasyl der Ev. Kirche von Westfalen)
Wir behalten uns vor, in seelsorgerlich begründeten Einzelfällen auf das Instrumentarium des Kirchenasyls zurückzugreifen. Wir setzen uns in unseren Gemeindekirchenräten mit dieser Möglichkeit auseinander. Die wesentlichen Fragestellungen sind dabei,
- ob der GKR Kirchenasyl grundsätzlich befürwortet,
- wo gegebenenfalls Menschen im Kirchenasyl untergebracht werden können,
- wie deren Versorgung gewährleistet werden könnte,
- wie juristischer Beistand gesichert werden kann und
- wie Kirchenkreis und Landeskirche einzubeziehen sind.
Bei Befürwortung erlässt der GKR einen Vorratsbeschluss, um im dringenden Fall eines Kirchenasyls
sofort handlungsfähig zu sein.
Gemeinwesendiakonie
Wir erkennen in der Flüchtlingshilfe eine große Chance, das Anliegen einer Gemeinwesendiakonie
voranzutreiben. Bei der Gemeinwesendiakonie begreift sich Kirche als eine Akteurin neben anderen,
die sich für „der Stadt Bestes“ (Jeremia 29,7) einsetzen.
Wir setzen uns deshalb als Ziel, Netzwerke mit Menschen und Initiativen aufzubauen, die gleiche Absichten haben. Wo noch nicht vorhanden, geben wir deshalb den Anstoß zu einem Runden Tisch, um
innerhalb der zu schaffenden klaren Strukturen eine gute Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen sozialen Akteuren zu ermöglichen.
Seite 2 von 2