Unabhängige Abklärungsstelle für den individuellen Bedarf von Menschen mit Behinderung Unabhängige Abklärungsstelle für den individuellen Bedarf von Menschen mit Behinderung IndiBe ermittelt den individuellen Bedarf an Pflege und Betreuung von erwachsenen Menschen mit Behinderung. Die unabhängige, nicht gewinnorientierte Organisation führt diese Abklärungen im Auftrag des Kantons Bern durch. Die Ziele Mit der individuellen Bedarfsabklärung verfolgt der Kanton Bern folgende Ziele: –– Menschen mit einer Behinderung können ihre Pflegeund Betreuungsdienstleister (private Assistenten oder Institutionen) frei wählen. Damit werden die Eigenverantwortung, die Selbstbestimmung und die soziale Teilhabe gestärkt. –– Die finanziellen Mittel werden bedarfsgerecht zugeteilt. –– Für gleiche Pflege- und Betreuungsleistungen in verschiedenen Institutionen werden gleiche Preise bezahlt. –– Mit der individuellen Abklärung entspricht der Kanton der UNO-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und den Bestrebungen des Bundes, das selbstbestimmte Leben zu stärken. Der individuelle Bedarf Mit der individuellen Abklärung ändert der Kanton Bern die Finanzierung von Pflege- und Betreuungsleistungen. Bisher haben die einzelnen Institutionen, wie zum Beispiel Heime und Werkstätten, den Betreuungsbedarf von Menschen mit einer Behinderung erhoben und für die entsprechenden Leistungen Geld erhalten. Statt den Institutionen erhebt neu die unabhängige Abklärungsstelle IndiBe den Betreuungsbedarf. Das Abklärungsergebnis wird der betroffenen Person vom Alters- und Behindertenamt des Kantons Bern mitgeteilt. Wenn sie damit einverstanden ist, erhält sie die entsprechende Kostengutsprache. Die behinderte Person kann frei entscheiden, bei welchem Leistungserbringer (Privatperson, Heim oder Werkstätte) sie damit Betreuungs- oder Assistenzleistungen einkaufen will. Die Abklärung Die behinderte Person füllt, alleine oder mit einer selbst gewählten Vertrauensperson, einen standardisierten Fragebogen aus. Darin gibt sie ihren Unterstützungsbedarf an – unabhängig davon, ob ihre Beeinträchtigung körperlich, psychisch oder geistig ist. Diese Selbsteinschätzung zeigt auf, welche Unterstützung die behinderte Person benötigt, um ihren Alltag meistern und gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können. Nach dem Ausfüllen des Fragebogens findet zu Hause und/oder am Arbeitsplatz ein persönliches Abklärungsgespräch zwischen Fachpersonen von IndiBe und der betroffenen Person statt. Abgeklärt wird der Bedarf in den beiden Lebensbereichen «Wohnen/Freizeit» und «Arbeit». Der Fragebogen sowie das Abklärungsgespräch umfassen folgende Module: –– Kommunikation, Alltagsbewältigung, Organisation und Planung –– Wohnen –– Freizeit –– Arbeit (inkl. Tagesstruktur, Beschäftigung, Aus- und Weiterbildung, gemeinnützige Tätigkeit) –– Kindererziehung –– Persönliche Überwachung am Tag / Nachtdienst –– Anderes / Materielle Leistungen Wenn nötig, holt IndiBe zusätzlich ergänzende Informationen bei Bezugspersonen und Institutionen ein. Weitere Informationen IndiBe Postfach 231, 3000 Bern 6 T 031 352 21 21 [email protected] www.indibe.ch Seite 1 | 2 IndiBe | Postfach 231 | 3000 Bern 6 | T 031 352 21 21 | [email protected] | www.indibe.ch Unabhängige Abklärungsstelle für den individuellen Bedarf von Menschen mit Behinderung Fragen und Antworten Wer kann seinen individuellen Bedarf abklären lassen? In den nächsten Jahren, bis die gesetzliche Grundlage steht, ist die individuelle Bedarfsabklärung freiwillig. Teilnehmen können Personen, die eine IV-Rente beziehen und die vom Alters- und Behindertenamt des Kantons Bern zu den Pilotprojekten eingeladen werden. Voraussichtlich ab 2019, nach der Revision des Sozialhilfegesetzes, wird die individuelle Bedarfsabklärung für alle Personen, die eine IV-Rente oder eine Hilflosenentschädigung beziehen und Leistungen in Anspruch nehmen wollen, obligatorisch. Wer führt die Abklärung durch? Fachpersonen der unabhängigen Abklärungsstelle IndiBe. Wo findet die Abklärung statt? An Ihrem Wohn- und/oder Arbeitsort. Damit kann sich die Abklärungsperson ein genaues Bild Ihres Unterstützungsbedarfs machen. Werden bei der Abklärung auch private Fragen gestellt? Im Fragebogen und im Abklärungsgespräch werden Sie auch zu privaten und intimen Themen befragt. Wir wissen, dass dies unangenehm sein kann. Die Fragen sind nötig, um Ihren gesamten Unterstützungsbedarf abklären zu können. Wo finde ich den Fragebogen für die Bedarfsabklärung? Unter www.indibe.ch/downloads Wie fülle ich den Fragebogen aus? Eine Anleitung zum Ausfüllen des Fragebogens finden Sie unter www.indibe.ch/ downloads. Geben Sie im Fragebogen den Bedarf an, wie Sie ihn einschätzen. Wer kann mir beim Ausfüllen des Fragebogens helfen? Vertrauenspersonen aus dem privaten Umfeld, gesetzliche Vertreter oder Personen, die sie bis jetzt unterstützt haben, können Ihnen helfen, den Bedarf genau anzugeben. Für die Abklärung am Arbeitsort ist ein Einbezug Ihres Vorgesetzten oder ihrer Betreuungsperson zwingend. Welcher Zusammenhang besteht zwischen IV-Rente und individuellem Bedarf? Die Abklärung des individuellen Pflegeund Betreuungsbedarfs ist organisatorisch und finanziell unabhängig von der IV. Die IV-Rente sichert den Erwerbsersatz. Ihr individueller Bedarf wird abgeklärt, damit Sie sich Ihre nötige Unterstützungsleistung selbst einkaufen können. Wer kann Leistungserbringer sein? Bei wem kann ich nach der Bedarfs abklärung Leistungen einkaufen? Sie können mit der Kostengutsprache selbst entscheiden, wo Sie Ihre Unterstützungsleistungen einkaufen: bei institutionellen Leistungsanbietern (Wohnheime, Werkstätten), bei privaten Anbietern, bei Angehörigen oder bei Nachbarn. Warum sollte ich mitmachen? Was sind die Chancen? Sie können selbst bestimmen, wo Sie welche Leistungen beziehen wollen. Sie helfen mit, ein neues System zu gestalten und weiterzuentwickeln, und sind bei einem schweizweit einzigartigen Pionierprojekt dabei. Welche Nachteile habe ich, wenn ich mitmache? Sie haben etwas mehr Aufwand für die Abrechnung. Sie werden hierzu aber geschult und erhalten Unterstützung. An wen kann ich mich bei Fragen wenden? Bei Fragen zur Abklärung können Sie sich an die unabhängige Abklärungsstelle IndiBe wenden. Bei Fragen zum Behindertenkonzept, zur Subjektfinanzierung und zur Abrechnung stehen Ihnen die Selbsthilfe- und Fachberatungsorganisationen – beispielsweise insieme und Pro Infirmis – sowie die Wohnheime und Werkstätten gerne zur Verfügung. Wer hat Einblick in die Abklärungsergebnisse? Die Abklärungsergebnisse werden dem Alters- und Behindertenamt zugestellt. Dieses leitet sie Ihnen und allenfalls Ihrem gesetzlichen Vertreter weiter. Die Detailergebnisse bleiben bei der Abklärungsstelle und werden nach zehn Jahren gelöscht. Datenschutz und Vertraulichkeit Die Abklärungsstelle untersteht strengen Datenschutzregelungen. Es ist gewährleistet, dass keine unbefugten Personen Zugriff auf Daten haben. Die Abklärungsergebnisse werden nach zehn Jahren gelöscht. Was ist das Behindertenkonzept? Das Behindertenkonzept ist die Planungsgrundlage des Kantons. Es gibt die Stoss richtung vor, wie der Kanton Menschen mit einer Behinderung begegnen und sie in ihrem Alltag unterstützen will. Abrufbar unter www.gef.be.ch/gef/de/index/soziales/soziales/behinderung/erwachsene.html Weitere Informationen IndiBe Postfach 231, 3000 Bern 6 T 031 352 21 21 [email protected] www.indibe.ch Seite 2 | 2 IndiBe | Postfach 231 | 3000 Bern 6 | T 031 352 21 21 | [email protected] | www.indibe.ch Unabhängige Abklärungsstelle für den individuellen Bedarf von Menschen mit Behinderung Triage Pilotprojekt 2016 Einsendeschluss: 9. Oktober 2015 Bitte kreuzen Sie die passende Kategorie an und folgen Sie der Anleitung unter dieser Rubrik. A Keine Nachabklärung nötig Das Abklärungsergebnis entspricht meinem Bedarf. Senden Sie Ihre Rückmeldung zusammen mit folgenden Unterlagen an IndiBe. – Deklaration Mitfinanzierer inklusive Beilagen – Unterschriebene Einverständniserklärung B Teilabklärung erforderlich Das Abklärungsergebnis entspricht weitgehend meinem Bedarf. In ein bis zwei Bereichen ist eine Überprüfung oder Abklärung notwendig, nämlich (bitte ankreuzen): :Kommunikation :Wohnen :Freizeit :Arbeit :Kindererziehung :Persönliche Überwachung am Tag-/Nachtdienst Nächste Schritte siehe unter C. C Neu-Abklärung notwendig Das Abklärungsergebnis stimmt nicht mit meinem jetzigen Bedarf überein, oder mein Unterstützungsbedarf wurde noch nicht mit VIBEL abgeklärt. Nächste Schritte für B und C: 1. Geben Sie an, wer in die Bedarfsabklärung einzubeziehen ist: Gesetzlicher Vertreter, mittels: Vertrauensperson(en) aus Institution/am Arbeitsplatz (Einbezug obligatorisch) mittels: :Teilnahme an Abklärung :Einreichen der Zweiteinschätzung :Teilnahme an Abklärung :Einreichen der Zweiteinschätzung 2.Legen Sie gemeinsam mit der Ansprechperson in der Institution den Abklärungstermin fest. Reservieren Sie sich den Termin. 3.Senden Sie Ihre Rückmeldung zusammen mit folgenden Unterlagen an IndiBe: – Deklaration Mitfinanzierer inklusive erforderliche Beilagen – Unterschriebene Einverständniserklärung – Selbsteinschätzung: auszufüllen bei Neuabklärung oder Teilabklärung im Bereich Arbeit (nur Grunddaten und Module 1 und 4 ausfüllen) – Eventuell ausgefüllte Zweiteinschätzung(en) gesetzlicher Vertreter/Vertrauensperson aus Institution/Arbeitsplatz Abzuklärende Person Vorname Nachname Gesetzlicher Vertreter Vorname Nachname Ort, Datum Ort, Datum Unterschrift IndiBe | Postfach 231 | 3000 Bern 6 | T 031 352 21 21 | [email protected] | www.indibe.ch Unterschrift
© Copyright 2024 ExpyDoc