Wieso? Fragen und Antworten Was? Mit der individuellen Bedarfsabklärung werden Wer kann seinen individuellen Bedarf abklären lassen? IndiBe ermittelt den individuellen Bedarf an Pflege folgende Ziele verfolgt: In den nächsten Jahren, bis die gesetzliche Grundlage und Betreuung von erwachsenen Menschen mit einer steht, ist die individuelle Bedarfsabklärung freiwillig. Teil Behinderung. Die unabhängige, nicht gewinnorientierte 1.Menschen mit einer Behinderung können ihre nehmen können Personen, die eine IV-Rente beziehen Organisation führt diese Abklärungen im Auftrag des Pflege- und Betreuungsdienstleister (private und die vom Alters- und Behindertenamt des Kantons Bern Kantons Bern durch. Assistenten oder Institutionen) frei wählen. zu den Pilotprojekten eingeladen werden. Voraussichtlich Damit werden die Eigenverantwortung, die Selbst ab 2019, nach der Revision des Sozialhilfegesetzes, wird Statt den Institutionen erhebt neu die unabhängige Abklä bestimmung und die soziale Teilhabe gestärkt. die individuelle Bedarfsabklärung für alle Personen, die rungsstelle IndiBe den Betreuungsbedarf von erwachsenen eine IV-Rente oder eine Hilflosenentschädigung beziehen Menschen mit Behinderung. Dabei werden alle Lebens und Leistungen in Anspruch nehmen wollen, obligatorisch. bereiche berücksichtigt: von den alltäglichen Lebensver 2.Die finanziellen Mittel werden bedarfsgerecht zugeteilt. 3.Für gleiche Pflege- und Betreuungsleistungen in richtungen über die Kommunikation mit anderen Menschen, verschiedenen Institutionen werden gleiche Preise Wo findet die Abklärung statt? das Wohnen oder die Freizeitgestaltung bis hin zur Arbeit bezahlt. Am Wohn- und/oder am Arbeitsort. Damit kann sich die und zur Kindererziehung. Das Abklärungsergebnis wird der Abklärungsperson ein genaues Bild des Unterstützungs betroffenen Person mitgeteilt. Die betroffene Person hat die bedarfs machen. Möglichkeit, bei IndiBe Rückfragen zu stellen oder in Mit der individuellen Abklärung entspricht der Kanton Unabhängige Abklärungsstelle für den individuellen Bedarf von Menschen mit Behinderung der UNO-Konvention über die Rechte von Menschen schriftlicher Form einen begründeten Antrag einzureichen. mit Behinderungen und den Bestrebungen des Bundes, Wie füllt man den Fragebogen aus? Anschliessend geht der Abklärungsbericht an das Alters- und das selbstbestimmte Leben zu stärken. Eine Anleitung zum Ausfüllen des Fragebogens findet sich Behindertenamt des Kantons Bern. Wenn die betroffene auf der Website von IndiBe (www.indibe.ch). Die Beratungs Person damit einverstanden ist, erhält sie die entsprechende stellen der Behindertenorganisationen helfen bei Bedarf Kostengutsprache. Die behinderte Person kann frei entschei gerne weiter. den, bei welchem Leistungserbringer (Privatperson, Heim Welcher Zusammenhang besteht zwischen IV-Rente und individuellem Bedarf? Die Abklärung des individuellen Pflege- und Betreuungs bedarfs ist organisatorisch und finanziell unabhängig von der oder Werkstätte) sie damit Betreuungs- oder Assistenzleis tungen einkaufen will. Selbstverständlich kann die betroffene Person Einspruch erheben, wenn sie mit dem Abklärungser gebnis nicht einverstanden ist. IV. Die IV-Rente sichert den Erwerbsersatz. Der individuelle Rechtsform: Verein Bedarf von betroffenen Menschen wird abgeklärt, damit sich Trägerschaft: Verband sozialer Institutionen Kanton Bern, diese ihre nötige Unterstützungsleistung selbst einkaufen socialbern, und Kantonale Behinderten können. konferenz, kbk Wer kann Leistungserbringer sein? Bei wem kann der Betroffene nach der Bedarfsabklärung Leistungen einkaufen? Betroffene können mit der Kostengutsprache selbst ent scheiden, wo sie ihre Unterstützungsleistungen einkaufen: bei institutionellen Leistungsanbietern (Wohnheime, Werkstätten), bei privaten Anbietern, bei Angehörigen oder bei Nachbarn. IndiBe Unabhängige Abklärungsstelle für den individuellen Bedarf von Menschen mit Behinderung Gutenbergstrasse 50 3011 Bern Tel. 031 352 21 21, [email protected] Bern, Januar 2017 Eigenverantwortung Selbstbestimmung Soziale Teilhabe Wie? Zuständigkeitsbereich Kanton Zuständigkeitsbereich IndiBe * Eine schriftliche Zweiteinschätzung ist einzureichen bzw. wird angefordert, wenn – k ein Vertreter des Leistungserbringers an der Selbsteins chätzung beteiligt ist und grössere Abweichungen zwischen der Selbstwahrnehmung So funktioniert eine Abklärung der Unabhängigen der abzuklärenden Person und ihrer Wahrnehmung Abklärungsstelle für den individuellen Bedarf von durch Dritte bestehen bzw. anzunehmen sind Menschen mit Behinderung: – für das Verständnis der Selbsteinschätzung ergänzende Begründungen, Situationsbeschreibungen 1. Standardisierter Fragebogen o. Ä. nötig sind Die Person mit einer Behinderung füllt, alleine oder mit – U nterstützungsleistungen erbracht werden, die in der einer selbst gewählten Vertrauensperson, einen standardisierten Fragebogen aus. Darin gibt sie ihren Selbsteins chätzung nicht enthalten sind (z. B. weil die Standardfrageb ogen Auftrag zur Abklärung Unterstützungsbedarf an – unabhängig davon, ob ihre abzuklärende Person das gar nicht weiss) Selbsteinschätzung und – e in Bedarf besteht, der nicht angegeben wurde, weil Zweiteins chätzung * er in der Selbsteinschätzung nicht zugeordnet werden Beeinträchtigung körperlich oder psychisch ist, oder konnte ob sie die Sinne betrifft. Diese Selbsteinschätzung zeigt auf, welche Unterstützung die behinderte Person benötigt, um ihren Alltag meistern und gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können. Abklärungsprozess 2. Persönliches Abklärungsgespräch Nach dem Ausfüllen des Fragebogens findet zu Hause und/oder am Arbeitsplatz ein persönliches Abklärungs gespräch zwischen Fachpersonen von IndiBe und der betroffenen Person statt. Bei Bedarf werden auch Leistungserbringer oder andere Fachpersonen beige Vollständig? zogen. Abgeklärt wird der Bedarf in den beiden Lebens Ja Abklärungsbericht an betroffene Person bereichen «Wohnen/Freizeit» und «Arbeit». 3. Ergänzende Informationen Wenn nötig, holt IndiBe zusätzlich ergänzende Informa Nein tionen bei Bezugspersonen und Institutionen ein. Alles klar? Selbstverständlich immer unter Einhaltung der Vertrau Nein lichkeit und des Datenschutzes. Ergänzende 4. Rückfragen und Anträge Informationen Rückfragen/Anträge an Die betroffene Person erhält den Abklärungsbericht direkt IndiBe von IndiBe. Sie hat Gelegenheit, Rückfragen zu stellen. Ja Allfällige Anträge zum Bericht sind schriftlich zu stellen und zu begründen. Mitteilung an Abklärungsbericht an betroffene Person Kanton
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