Flyer IndiBe

Wieso?
Fragen und Antworten
Was?
Mit der individuellen Bedarfsabklärung werden
Wer kann seinen individuellen Bedarf abklären lassen?
IndiBe ermittelt den individuellen Bedarf an Pflege
folgende Ziele verfolgt:
In den nächsten Jahren, bis die gesetzliche Grundlage
und Betreuung von erwachsenen Menschen mit einer
steht, ist die individuelle Bedarfsabklärung freiwillig. Teil­
Behinderung. Die unabhängige, nicht gewinn­orientierte
1.Menschen mit einer Behinderung können ihre
nehmen können Personen, die eine IV-Rente beziehen
Organisation führt diese Abklärungen im Auftrag des
Pflege- und Betreuungsdienstleister (private
und die vom Alters- und Behindertenamt des Kantons Bern
Kantons Bern durch.
Assistenten oder Institutionen) frei wählen.
zu den Pilotprojekten eingeladen werden. Voraussichtlich
Damit werden die Eigenverantwortung, die Selbst­
ab 2019, nach der Revision des Sozialhilfegesetzes, wird
Statt den Institutionen erhebt neu die unabhängige Ab­klä­
bestimmung und die soziale Teilhabe gestärkt.
die individuelle Bedarfsabklärung für alle Personen, die
rungsstelle IndiBe den Betreuungsbedarf von erwachsenen
eine IV-Rente oder eine Hilflosenentschädigung beziehen
Menschen mit Behinderung. Dabei werden alle Lebens­
und Leistungen in Anspruch nehmen wollen, obligatorisch.
bereiche berücksichtigt: von den alltäglichen Lebensver­
2.Die finanziellen Mittel werden bedarfsgerecht
zugeteilt.
3.Für gleiche Pflege- und Betreuungsleistungen in
richtungen über die Kommunikation mit anderen Menschen,
verschiedenen Institutionen werden gleiche Preise
Wo findet die Abklärung statt?
das Wohnen oder die Freizeitgestaltung bis hin zur Arbeit
bezahlt.
Am Wohn- und/oder am Arbeitsort. Damit kann sich die
und zur Kindererziehung. Das Abklärungsergebnis wird der
Abklärungsperson ein genaues Bild des Unterstützungs­
betroffenen Person mitgeteilt. Die betroffene Person hat die
bedarfs machen.
Möglichkeit, bei IndiBe Rückfragen zu stellen oder in
Mit der individuellen Abklärung entspricht der Kanton
Unabhängige Abklärungsstelle für
den individuellen Bedarf von Menschen
mit Behinderung
der UNO-Konvention über die Rechte von Menschen
schriftlicher Form einen begründeten Antrag einzureichen.
mit Behinderungen und den Bestrebungen des Bundes,
Wie füllt man den Fragebogen aus?
Anschliessend geht der Abklärungsbericht an das Alters- und
das selbstbestimmte Leben zu stärken.
Eine Anleitung zum Ausfüllen des Fragebogens findet sich
Behindertenamt des Kantons Bern. Wenn die betroffene
auf der Website von IndiBe (www.indibe.ch). Die Beratungs­
Person damit einverstanden ist, erhält sie die entsprechende
stellen der Behindertenorganisationen helfen bei Bedarf
Kostengutsprache. Die be­hinderte Person kann frei entschei­
gerne weiter.
den, bei welchem Leistungserbringer (Privatperson, Heim
Welcher Zusammenhang besteht zwischen IV-Rente
und individuellem Bedarf?
Die Abklärung des individuellen Pflege- und Betreuungs­
bedarfs ist organisatorisch und finanziell unabhängig von der
oder Werkstätte) sie damit Betreuungs- oder Assistenzleis­
tungen einkaufen will. Selbstverständlich kann die betroffene
Person Einspruch erheben, wenn sie mit dem Abklärungser­
gebnis nicht ein­verstanden ist.
IV. Die IV-Rente sichert den Erwerbsersatz. Der individuelle
Rechtsform: Verein
Bedarf von betroffenen Menschen wird abgeklärt, damit sich
Trägerschaft: Verband sozialer Institutionen Kanton Bern,
diese ihre nötige Unterstützungsleistung selbst einkaufen
socialbern, und Kantonale Behinderten­
können.
konferenz, kbk
Wer kann Leistungserbringer sein? Bei wem kann
der Betroffene nach der Bedarfsabklärung Leistungen
einkaufen?
Betroffene können mit der Kostengutsprache selbst ent­
scheiden, wo sie ihre Unterstützungsleistungen ein­kaufen:
bei institutionellen Leistungsanbietern (Wohn­heime,
Werkstätten), bei privaten Anbietern, bei Angehörigen oder
bei Nachbarn.
IndiBe
Unabhängige Abklärungsstelle für den individuellen Bedarf
von Menschen mit Behinderung
Gutenbergstrasse 50
3011 Bern
Tel. 031 352 21 21, [email protected]
Bern, Januar 2017
Eigenverantwortung
Selbstbestimmung
Soziale Teilhabe
Wie?
Zuständigkeitsbereich Kanton
Zuständigkeitsbereich IndiBe
* Eine schriftliche Zweiteinschätzung ist einzureichen
bzw. wird angefordert, wenn
– k
ein Vertreter des Leistungserbringers an der
Selbstein­s chätzung beteiligt ist und grössere
Abweichungen zwischen der Selbstwahrnehmung
So funktioniert eine Abklärung der Unabhängigen
der abzuklärenden Person und ihrer Wahrnehmung
Abklärungsstelle für den individuellen Bedarf von
durch Dritte bestehen bzw. anzunehmen sind
Menschen mit Behinderung:
– für das Verständnis der Selbsteinschätzung
ergänzende Begründungen, Situationsbeschreibungen
1. Standardisierter Fragebogen
o. Ä. nötig sind
Die Person mit einer Behinderung füllt, alleine oder mit
– U
nterstützungsleistungen erbracht werden, die in der
einer selbst gewählten Vertrauensperson, einen
stand­ardisierten Fragebogen aus. Darin gibt sie ihren
Selbstein­s chätzung nicht enthalten sind (z. B. weil die
Standardfrage­b ogen
Auftrag zur Abklärung
Unterstützungsbedarf an – unabhängig davon, ob ihre
abzuklärende Person das gar nicht weiss)
Selbsteinschätzung und
– e
in Bedarf besteht, der nicht angegeben wurde, weil
Zweitein­s chätzung *
er in der Selbsteinschätzung nicht zugeordnet werden
Beeinträchtigung körperlich oder psychisch ist, oder
konnte
ob sie die Sinne betrifft. Diese Selbsteinschätzung
zeigt auf, welche Unterstützung die behinderte Person
benötigt, um ihren Alltag meistern und gleichberechtigt
am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können.
Abklärungsprozess
2. Persönliches Abklärungsgespräch
Nach dem Ausfüllen des Fragebogens findet zu Hause
und/oder am Arbeitsplatz ein persönliches Abklärungs­
gespräch zwischen Fachpersonen von IndiBe und der
betroffenen Person statt. Bei Bedarf werden auch
Leistungserbringer oder andere Fachpersonen beige­
Vollständig?
zogen. Abgeklärt wird der Bedarf in den beiden Lebens­
Ja
Abklärungsbericht an
betroffene Person
bereichen «Wohnen/Freizeit» und «Arbeit».
3. Ergänzende Informationen
Wenn nötig, holt IndiBe zusätzlich ergänzende Informa­
Nein
tionen bei Bezugspersonen und Institutionen ein.
Alles klar?
Selbstverständlich immer unter Einhaltung der Vertrau­
Nein
lichkeit und des Datenschutzes.
Ergänzende
4. Rückfragen und Anträge
Informationen
Rückfragen/Anträge an
Die betroffene Person erhält den Abklärungsbericht direkt
IndiBe
von IndiBe. Sie hat Gelegenheit, Rückfragen zu stellen.
Ja
Allfällige Anträge zum Bericht sind schriftlich zu stellen
und zu begründen.
Mitteilung an
Abklärungsbericht an
betroffene Person
Kanton