Fachzeitung für außerklinische Intensivversorgung #32 | April 2016 GEsicht zeigen! AUF JEDEN FALL ANDERS REFORM der pflegeausbildung transparenz in pflege und betreuung GD #32 | Editorial | 2XY >> Editorial Liebe Leserinnen und Leser, 10 Jahre GEPFLEGT DURCHATMEN. Dies feiern wir mit der neuen Ausgabe unserer „Fachzeitung für außerklinische Intensivversorgung“, die die Heimbeatmungsservice Brambring Jaschke GmbH im Jahr 2006 aus der Taufe gehoben hat. Die beiden Geschäftsführer, Jörg Brambring und Christoph Jaschke, wollten den Akteuren, die in der Versorgung außerklinisch beatmeter Kinder und Erwachsener tätig sind, damit eine Stimme geben. Denn damals führte diese Versorgungsform noch weitgehend ein Nischendasein. Das hat sich in den letzten Jahren verändert. Und doch geht unserer Redaktion der Stoff nicht aus. Wir haben uns deshalb dazu entschlossen, unserer Fachzeitung einen größeren Umfang und ein neues Gesicht zu geben. Unsere inhaltlichen Prioritäten liegen weiterhin in den Bereichen Qualität in der außerklinischen Intensivpflege, Lebensqualität für die Betroffenen, Inklusion, politischer Diskurs und Vernetzung von Akteuren und Disziplinen in ärztlicher, pflegerischer und therapeutischer Hinsicht. Auch der Medizintechnik geben wir eine Plattform, sich und ihre Innovationen zu präsentieren. Unser Dank gilt allen, die dazu beigetragen haben und beitragen, dass unsere GEPFLEGT DURCHATMEN inzwischen einen festen Platz in der Presselandschaft einnimmt. Bleiben Sie uns gewogen. Viel Freude an unserer neuen Ausgabe! Ihre GD-Redaktion GD #32 | Inhalt | 3 Editorial Pflege Korruption >> Positionspapier der DGF | 38 >> Generalistik in der Diskussion | 40 >> im Gesundheitswesen | 4 >> in Betreuung und Pflege | 6 Gegen rechts >> Gesicht zeigen | 8 >> Unternehmensnetzwerk Flüchtlinge / Diversity-Tag | 10 Angehörige >> Interview: WIR! Stiftung pflegender Angehöriger | 12 >> ZQP: Beratung zur Pflege verbessern | 14 Aktuelles aus Bayern >> Pflege in Bayern | 16 >> Intensivpflegetag Nordbayern | 20 >> Leben in einer WG: Vom Betreuten zum Gastgeber | 22 Therapie >> Dysphagie: Der Einfluss des Trachealkanülenstatus auf den Schluckvorgang | 44 Experten in eigener Sache >> Europäischer Protesttag in Berlin | 50 >> Teilhabegesetz | 51 >> Oliver Jünke zu Assistenz und Beatmung | 52 >> Wenn ich ins Krankenhaus muss | 56 Mitarbeiter >> Vom Nutzen guter Gespräche | 58 Kinder >> Delegation aus China besucht WG in Bad Kissingen | 24 >> Auf jeden Fall anders | 60 >> 5 Jahre Boys‘ Day | 62 GD vor Ort In eigener Sache >> 26. Symposium Intensivmedizin + Intensivpflege in Bremen | 26 >> ALTENPFLEGE 2016 | 28 >> Pflegekongress in Berlin | 30 >> Nachsorgekongress in Berlin | 31 Sozialrecht >> Ergänzung zum Vertrag gemäß § 132a Abs. 2 SGB V | 32 >> Interview mit einer WG-Leiterin | 63 >> 10 Jahre GEPFLEGT DURCHATMEN | 64 Gesundheit >> Gefährliche Weichmacher | 66 >> COPD und Sport | 67 Medizintechnik >> 68 Case Management Rezensionen >> 71 >> bei einer Klientin mit Maskenbeatmung - Teil 2 | 34 Messen - Kongresse - Fortbildungen >> 72 Korruption im Gesundheitswesen Bei Korruption denkt man landläufig zunächst einmal an spektakuläre Bestechungsversuche bei Großprojekten wie Flughäfen und öffentlichen Bauausschreibungen und an die Einflussnahme auf Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens wie Politiker und Geschäftsleute. Korruption wird eingesetzt, um persönliche Ziele zu erreichen und dient in der Regel der persönlichen Bereicherung einiger weniger. Transparency International geht allerdings weiter in der Definition und bezeichnet Korruption prinzipiell als „Missbrauch anvertrauter Macht zum privaten Nutzen oder Vorteil“. Da es in diesem Bereich immer zwei Täter gibt, also denjenigen, der jemanden besticht, und die Person, die sich korrumpieren lässt, bleiben viele Dinge unaufgeklärt. Opfer von Korruption müssen sich zunächst erst einmal als solche erkennen. Zudem ist der materielle wie immaterielle Schaden schwer beziffer- und messbar. Auch im Gesundheitswesen ist der Schaden, der durch Korruption entsteht, immens. Im Gesundheitsbereich beeinträchtigt Korruption das Vertrauen der Patientinnen und Patienten in die Unabhängigkeit ärztlicher Entscheidungen. Wenn beispielsweise ein Medikament bevorzugt verschrieben wird, weil dafür ein Bonus oder eine Fortbildung in einem Luxushotel winken, bedeutet dies nicht gleich, dass der Patient einen gesundheitlichen Schaden davonträgt. Evtl. hätte ein anderes – preisgünstigeres – Präparat die gleiche Wirkung erzielt. Dennoch wurde das Vertrauen im Arzt-Patientenverhältnis missbraucht, ohne dass der betroffene Patient zwangsläufig davon erfährt. Korruption führt im Gesundheitswesen aber auch zu Verteuerungen medizinischer Leistungen. Geldzahlungen an Ärzte, Prämien für das Verschreiben bestimmter Medikamente, Hilfsmittel oder Zuweisung in bestimmte Kliniken oder sonstige Leistungserbringer (Akustiker, Medizintechniker, Zahntechniker etc.), Fortbildungen mit Golf oder Wellness, es gibt viele Einfallstore für korruptes Verhalten. Nach Schätzung des Brüsseler Netzwerks gegen Korruption im Gesundheitswesen entsteht in Deutschland allein durch Korruption, Abrechnungsbetrug und Falschabrechnung ein jährlicher Schaden in Höhe von 13 Milliarden Euro. 13 Milliarden Euro, die für die Versorgung von Patientinnen und Patienten verloren gehen und von der Solidargemeinschaft aufgebracht werden müssen. Nicht nur in Zeiten klammer Kassen ist dies ein nicht hinnehmbarer Zustand. Die vorhandenen Clearing-Stellen der Krankenkassen und der Kassenärztlichen Vereinigungen gemäß § 81a und 197a SGB V gehen Unregelmäßigkeiten zwar nach und geben diese bei einem Anfangsverdacht an die Staatsanwaltschaft weiter. Aufgrund des fehlenden Straftatbestands ist die Ahndung der Vorfälle jedoch schwierig. Kritiker behaupten, das Problem der Korruption sei systemimmanent, handelt es sich beim Gesundheitssystem doch um ein verworrenes Konstrukt mit zahlreichen unterschiedlichen Kompetenzzuweisungen und in Teilbereichen nur bedingt funktionsfähigen Kontrollinstanzen. Neben dem Bundesgesundheitsministerium und den Landesgesundheitsministerien gibt es eine schier nicht enden wollende Liste von Verbänden und Institutionen. Ob Kassenärztliche Vereinigungen, Verbände einzelner Arztgruppen, die Pharmalobby oder die Apothekenkammern, der komplexe stationäre und ambulante Sektor, Vereine und Spitzenverbände: die Fülle von Organen und Organisationen ist erdrückend. Das verworrene Geflecht der GKV und PKV lässt daher viel Spielraum für Korruption, zumal es eklatante Regelungslücken gibt. Gesetzgeberischer Handlungsbedarf Da das geltende Recht bisher nicht alle strafwürdigen Formen von unzulässiger Einflussnahme im Gesundheitswesen erfasste, war ein Straftatbestand gegen Korruption im Gesundheitswesen längst überfällig, der unabhängig von Sektorengrenzen alle Formen von korruptem Verhalten erfasst. Bislang gab es zwar Regelungen für den stationären Bereich bzw. für Ärzte im öffentlichen Dienst. Der ambulante Sektor wurde allerdings nicht erfasst. Der Bundesgerichtshof hat auf die vorhandenen Regelungslücken und den Handlungsbedarf im März 2012 hingewiesen (AZ.: GSSt 2/11). Nach geltender Rechtslage können nämlich weder niedergelassene Ärzte noch andere selbständig Tätige im Gesundheitswesen belangt werden, da es keinen entsprechenden Straftatbestand gibt. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde daher bereits in der zurückliegenden Legislaturperiode auf den Weg gebracht, ist dann aber der Diskontinuität zum Ende der Wahlperiode zum Opfer gefallen, d.h. der Entwurf wurde nicht verabschiedet und landete erneut in der parlamentarischen Schublade. Im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD wurde vereinbart, in der aktuellen Legislaturperiode einen neuen Straftatbestand der Bestechlichkeit und der Bestechung im Gesundheitswesen im Strafgesetzbuch zu schaffen. Seit einigen Monaten liegt ein entsprechender sektorenübergreifender Gesetzentwurf vor, der alle Berufsgruppen erfasst und nicht allein auf die Verhinderung der Korruption der Ärzteschaft abzielt. Dieser Entwurf sorgt in den Fachverbänden teils für erheblichen Wirbel. Vorgesehen sind als neue Straftatbestände die Bestechlichkeit im Gesundheitswesen (§ 299a StGB) und die Bestechung im Gesundheitswesen (§ 299b StGB). Damit könnten beide Täterseiten, also derjenige, der besticht, und derjenige, der sich auf Bestechung einlässt, künftig belangt werden bis hin zu einer Freiheitsstrafe. Die Öffentliche Expertenanhörung, die am 2. Dezember 2015 im Deutschen Bundestag durchgeführt wurde, hat allerdings gezeigt, dass das Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen in einigen Details nachgebessert werden muss. Berufsrecht und Bestimmtheitsgrundsatz Problembehaftet ist beispielsweise die künftige enge Verknüpfung zwischen dem Berufsrecht und dem Strafrecht. Die „Verletzung von berufsrechtlichen Pflichten“ ist als Straftatbestandsmerkmal hinreichend ungenau und verletzt nach Meinung einiger Rechtsexperten den Bestimmtheitsgrundsatz unseres Grundgesetzes. Das Berufsrecht wird schließlich über die Landeskammern geregelt und führt zu teils sehr unterschiedlichen Auslegungen. Was in einem Bundesland erlaubt ist, könnte in einem anderen Bundesland als Korruption gewertet werden und hätte dort strafrechtliche Konsequenzen. Auch wenn ich keine Juristin bin, so kann ich die Bedenken gut nachvollziehen hinsichtlich des Bestimmtheitsgrundsatzes. Eine zu ahndende Tat muss so genau definiert sein, dass ein potentiell strafbares Verhalten als solches erkannt werden kann. Durch den Verweis auf das Berufsrecht entstünde ein juristischer Flickenteppich. Was in einem Bundesland zulässig wäre, wäre in einem anderen Grund genug für einen Anfangsverdacht mit weiterführenden Ermittlungen. Eine solch unterschiedliche Bewertung und Ahndung kann nicht in unserem Sinne sein. Zudem sollte in diesem Zusammenhang nochmals über die Kompetenzen der Staatsanwaltschaften diskutiert werden. Es wäre sicherlich kein Fehler, weitere besonders qualifizierte Schwerpunktstaatsanwaltschaften einzurichten, um der Korruption im Gesundheitswesen ernsthaft den Kampf anzusagen. In Bayern, Hessen und Thüringen gibt es diese bereits. Wichtig ist zudem ein Hinweisgeberschutz, denn gerade in korrupten Systemen kommt man den schwarzen Schafen ohne Insider-Tipps nur schwer auf die Schliche. GD #32 | Politik | 4 Kooperationen in Gefahr? Weiterhin müssen wir dafür Sorge tragen, dass die Formen der Kooperation, die im Sozialgesetzbuch ausdrücklich gewünscht und notwendig sind, erhalten bleiben. Fachverbände fürchten, dass durch die vorliegende Gesetzesformulierung und dem Begründungsteil einige Kooperationsformen erschwert, wenn nicht sogar strafwürdig würden. Zur Verdeutlichung möchte ich auf einige Kooperationsformen näher eingehen: Entlassmanagement Das Entlassmanagement umfasst den Übergang eines Patienten vom stationären Sektor in den ambulanten Bereich. Diesen lückenlosen Übergang haben wir erst durch das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz praxistauglich gestaltet und einen Übergangszeitraum von sieben Tagen definiert. Die entsprechende Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses wird in Kürze in Kraft treten. Das Entlassmanagement dient der weiteren Versorgung nach einem stationären Aufenthalt. Es beinhaltet beispielsweise die Versorgung mit Medikamenten sowie Heil- und Hilfsmitteln. Musste früher ein Patient noch umgehend bei seinem weiterbehandelnden Arzt vorstellig werden, kann die Weiterversorgung durch gutes Entlassmanagement für sieben Tage vorab geregelt werden. Das Krankenhaus, aus dem der Patient entlassen wird, kooperiert mit den Leistungserbringern, damit notwendige Heil- und Hilfsmittel wie beispielsweise ein Krankenbett, für den Patienten zu Hause bereitstehen und nicht erst noch besorgt werden müssen. Zwischen Krankenhäusern, den niedergelassenen Ärzten und den Leistungserbringern erfolgt beim Entlassmanagement kein direkter Geldfluss. Jedoch könnte es als Vorteilsnahme für Krankenhaus und weiterbehandelnden Arzt gewertet werden. Nachdem wir die Weiterversorgung mit dem Entlassmanagement jedoch erst auf solide Füße gestellt haben, wäre es bedauerlich, wenn wir nun mit dem Anti-Korruptionsgesetz neue Hürden aufbauen würden. Von den Fachverbänden wurden diese und zahlreiche weitere Regelungsdetails vorgebracht. Das für das Anti-Korruptionsgesetz zuständige federführende Justizministerium prüft die Stellungnahmen und wird gegebenenfalls notwendige Änderungsvorschläge vorlegen. Die Fachpolitiker haben zudem in den Berichterstatterrunden bereits Änderungsbedarf signalisiert. Aktuell ist jedoch nicht absehbar, wann das Gesetz im Parlament abgeschlossen werden kann. Es zeigt sich wieder einmal deutlich, dass das Struck‘sche Gesetz, dass kein Gesetzentwurf das Parlament so verlässt, wie es eingebracht wurde, auch für den diffizilen Bereich der Korruptionsbekämpfung vollumfänglich gilt. Sabine Dittmar, MdB (SPD) Mitglied des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages Kooperation mit Pflegeeinrichtungen und Pflegediensten Gleiches gilt für pflegerische Leistungen, die nach einem stationären Aufenthalt notwendig sind. Viele Patienten benötigen im ambulanten Umfeld nach einer Operation entsprechendes Wundmanagement oder Therapiemaßnahmen, um den Genesungsprozess zu unterstützen. Ähnlich wie beim Entlassmanagement kooperiert dabei das Krankenhaus mit den nachversorgenden ambulanten Bereichen. Bei einer strengen Auslegung des Aspekts der Vorteilsnahme könnten künftig Homecare-Unternehmen, Sanitätshäuser und Wundzentren in den Verdacht der Vorteilsnahme geraten. Gleiches gilt für den Bereich der speziellen ambulanten Palliativversorgung (SAPV), in der ein breites Netzwerk die Versorgung von Patienten koordiniert und übernimmt. Einschränkungen der ohnehin engen gesetzlichen Vorgaben der SAPV sind in diesem fragilen Bereich unangebracht, weshalb die Tragweite der Definition der Vorteilsnahme nochmals kritisch geprüft werden sollte. Quelle: http://sabine-dittmar.com GD #32 | Politik | 5 GD #32 | Politik | 6 Eine leidenschaftliche Kämpferin für Transparenz und Ehrlichkeit in Pflege und Betreuung Am 11. Januar ist Dr. Anke Martiny in Berlin verstorben. Die Musikwissenschaftlerin gehörte 17 Jahre dem Deutschen Bundestag an und war im Jahr 1972 für den Wahlkreis München-Land in den Bundestag gewählt worden. Als sie erstmals in den Deutschen Bundestag einzog, war sie eine von nur 15 weiblichen Abgeordneten. Von 1989 bis 1991 bekleidete sie das Amt der Senatorin für Kulturelle Angelegenheiten des Landes Berlin. 15 Jahre gehörte sie dem Vorstand von Transparency Deutschland an. Als Hauptanliegen für ihre Mitarbeit bei dieser Organisation nannte sie die Notwendigkeit „Zusammenhänge deutlich zu machen zwischen Korruption und dem Mangel an demokratischen Strukturen oder dem Aushebeln demokratischer Entscheidung durch Korruption.“ Bei TI engagierte sie sich vor allem in der Arbeitsgruppe „Betreuung und Pflege“ und ist eine der Verfasserinnen der Studie „Transparenzmängel, Betrug und Korruption im Bereich der Pflege und Betreuung“. Am 25. September 2014 hatten die Friedrich Ebert Stiftung und Transparency Deutschland zu der Fachtagung „Pflege zwischen wirtschaftlichen Interessen und Menschenwürde - Transparenz und Kontrolle“ in Berlin eingeladen, wo Dr. Anke Martiny einen Vortrag zu dem Thema „Transparenzmängel, Betrug und Korruption im Bereich Pflege – Die Untersuchung von Transparency Deutschland“ hielt. Sie nannte darin die folgenden Zahlen: Durch Abrechnungsbetrug und Korruption landen in Europa jährlich 5,59 Prozent der Gesundheitsausgaben, das heißt, im Jahr 2010 rund 50 Milliarden Euro in den falschen Taschen. Für Deutschland beträgt der Verlust im deutschen Gesundheitssystem bei einem Gesamtetat von mehr als 240 Mrd. Euro (2010) 13,4 Mrd. Euro. Seit 2011 beschäftigt sich Transparency Deutschland auch mit dem Pflegesystem, dem gewissermaßen jüngeren Geschwister des Gesundheitssystems. Es genügt nicht, über die sogenannten „schwarzen Schafe“ nur zu klagen! Seit Jahren werden Vorfälle von Abrechnungsbetrug in der Pflege, in der außerklinischen Intensivpflege, in der Betreuung von Menschen offenkundig. Es werden mehr Stunden abgerechnet, als erbracht, es gibt zwielichtige Arrangements von Pflegediensten mit den Angehörigen, da werden beatmete Menschen gegen Provision an den meist bietenden Pflegedienst „verschachert“, und umgekehrt wird über Dumpingpreise die Qualität der Dienstleistungen zerstört. Wer nicht betrügt, wird heutzutage schon fast zu den „Dummen“ gezählt. Über die gute Arbeit, die die Mehrheit der Pflegedienste leistet, wird oft kein Wort mehr verloren. Meine Erfahrungen haben gezeigt, dass es nicht genügt, als einzelner Bürger die Politik auf Missstände hinzuweisen. Schon lange wünsche ich mir eine ähnlich klare Aussage für die Versorgung außerklinisch beatmeter Menschen, wie sie jetzt der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Staatssekretär Karl-Josef Laumann, in seinem Positionspapier „Mehr Qualität, mehr Transparenz: Vorschläge für eine bessere Hilfsmittelversorgung“ getroffen hat: Er fordert eine „angemessene Versorgungsqualität statt Dumpingpreise“. Und weiter: „Bislang erteilen die Krankenkassen bei Ausschreibungen von Hilfsmittelverträgen den Zuschlag vorrangig nach dem Kriterium, welcher Leistungserbringer den niedrigsten Preis anbietet. Das kann nicht so bleiben.“ Aber hier geht es „nur“ um Inkontinenzmittel. Und es ist ohne Frage entsetzlich, als hilfloser Mensch über Stunden in nassen Windeln liegen zu müssen. Aber was ist, wenn man als hilfloser beatmeter Mensch von einer angeblichen Pflegekraft versorgt wird, die im Notfall nicht weiß, was zu tun ist, die in Panik zusieht, wie ein Mensch vor ihren Augen erstickt? Das alles hat es schon vielfach gegeben und das wird es weiterhin geben, weil die Transparenz fehlt. Zum einen muss den Bürgerinnen und Bürger in diesem Land bewusst gemacht werden, dass es ihr erarbeitetes Geld ist, das die Krankenkassen verwalten, und dass es ihr Geld ist, dass durch Betrug und Korruption gestohlen wird. Und dass dadurch genau dieses Geld an anderer Stelle fehlt – also beispielsweise bei einer zufriedenstellenden Versorgung mit Inkontinenzmitteln. Und obendrein ist die Qualität der Dienstleistung miserabel! Ein dreifacher Schaden also, der durch Korruption und Betrug den Bürgerinnen und Bürgern zugefügt wird. Transparency International Deutschland e.V. (TI) bringt seit Jahren Licht in korrupte Systeme, und inzwischen auch in Betreeung und Pflege. Bei TI sitzen viele Expert/innen am Tisch, die untersuchen, wo es Schwachstellen und Schlupflöcher gibt, die Betrug und Korruption ermöglichen und begünstigen. Es geht nicht darum, einzelne Fälle aufzudecken und zur Anzeige zu bringen, sondern Systeme, Seilschaften und Geldströme sichtbar zu machen. Leider ist Korruption ein weltweites Problem, weshalb es bereits eine UN-Charta gegen Korruption gibt. Wer für Transparenz, Fairness und Ehrlichkeit kämpfen möchte, ist zur Mitarbeit herzlich eingeladen. Mehr unter www.transparency.de Christoph Jaschke Die Arbeit der AG Betreuung und Pflege bei Transparency International Deutschland e.V. geht weiter. Am 5. Februar 2016 wurde Christoph Jaschke, Geschäftsführer der Heimbeatmungsservice Brambring Jaschke GmbH, in Berlin zum Nachfolger von Frau Dr. Anke Martiny gewählt. Sein Stellvertreter ist der deutsche Rechtswissenschaftler Bernd-Rüdeger Sonnen. Bender Medical Vertrieb GmbH Profitieren Sie von uns! Besuchen S ie uns: -Ulm CUWI – Neu erage für auß T p o h s k r o CNI-W tensivpflege In e h c is n li k l 2016 8. + 9. 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November 2015 gratulierte Heiko Maas, Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz, dem Verein mit folgenden Worten: „‚Gesicht Zeigen!‘ hat in den vergangenen 15 Jahren mit dem mutigen und engagierten Einsatz gegen Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und Antisemitismus einen grossen Beitrag für ein weltoffenes, tolerantes Deutschland geleistet. Leider zeigen die zunehmenden Übergriffe auf Flüchtlinge, Polizisten und Helfer, dass die Arbeit von ‚Gesicht Zeigen!‘ heute mindestens so notwendig ist, wie vor 15 Jahren. Fremdenfeindlicher Hass und radikale Hetze muss uns allen jeden Tag Ansporn sein, gemeinsam für eine tolerante Demokratie einzustehen. Mit seinem Projekt „Störungsmelder on Tour“ sensibilisiert der Verein Schülerinnen und Schülern für die Belange anderer und fördert ihren Widerspruchsgeist. Das stärkt die Zivilcourage der Jugendlichen und ihr gesellschaftliches Engagement gegen Rechtsextremismus“, so der Bundesminister. Die Zahl der prominenten Unterstützer von „Gesicht Zeigen“ ist übrigens lang, u.a. gehören dazu Iris Berben, Cosma Shiva Hagen, Dunja Hayali, Udo Lindenberg oder Michael Mittermaier. Soeben ist eine große Plakatkampagne gegen die wachsende rechte Gefahr und zur Mobilisierung der Zivilgesellschaft zu Ende gegangen. Mit Schwarz-Rot-Gold, den Farben der Flagge der Bundesrepublik Deutschland und der Überschrift „Deutschland, bleib stark!“ erinnerte das Plakatmotiv zunächst irritierend an rechte Bildsprache. Der Aufruf, stark zu bleiben, geht an die Zivilgesellschaft, sich gegen rechte Tendenzen und Hetze zu stellen. „PEGIDA und Co. missbrauchen die Flagge der Bundesrepublik“, sagt der Vorstandsvorsitzende von Gesicht Zeigen!, Uwe-Karsten Heye (links im Bild). „Tatsächlich stehen Fahne und Grundgesetz für eine offene Gesellschaft, für das Recht auf Asyl sowie die für unantastbare Würde des Menschen. Wir fordern dazu auf, gerade angesichts rechter Hetze und Diskussionen um Obergrenzen für Flüchtlinge für diese Werte einzustehen.“ Wer mehr über die Präventionsarbeit gegen Rassismus, Antisemitismus, Diskriminierung und die Projekte für ein gleichberechtigtes Miteinander aller – für eine friedliche, demokratische Gesellschaft erfahren möchte, findet weitere Informationen unter www.gesichtzeigen.de. „Wer schweigt, macht mit!“ Udo Lindenberg GD #32 | Gegen rechts | 9 NETZWERK Unternehmen unterstützen Flüchtlinge Am 9. März 2016 fand in Berlin die Auftaktveranstaltung für das Das NETZWERK „Unternehmen unterstützen Flüchtlinge“ statt. Darin schließen sich Unternehmen zusammen, die sich für Flüchtlinge engagieren oder zukünftig engagieren wollen. Den Kern des Netzwerks sollen konkrete Erfahrungen und gute Beispiele des betrieblichen Engagements bilden. Daraus werden von einem eigens hierfür eingerichteten Projektbüro praktikable Handlungs- und Engagementfelder aufgezeigt. Unter dem Link https://umfrage-fluechtlingsprojekt.dihk.de/ können sich Unternehmen registrieren. Die Initiative wurde von DIHK-Präsident Eric Schweitzer und Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel angestoßen. Für Rückfragen zu diesem Projekt steht Frau Christina Mersch zur Verfügung [email protected], Tel: 030 / 20308 – 6550. „Um die Vielfalt des Menschen kennenzulernen, braucht es mehr Phantasie als Erfahrung.“ Ernst R. Hauschka NETZWERK GD #32 | Gegen rechts | 10 DIVERSITY Deutscher Diversity-Tag: Vielfalt unternehmen Die Charta der Vielfalt ist eine Unternehmensinitiative zur Förderung von Vielfalt in Unternehmen und Institutionen. Sie wurde vor 10 Jahren ins Leben gerufen. Schirmherrin ist Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel. Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Aydan Özoğuz, unterstützt die Initiative. Die Initiative will die Anerkennung, Wertschätzung und Einbeziehung von Vielfalt in der Unternehmenskultur in Deutschland voranbringen. Organisationen sollen ein Arbeitsumfeld schaffen, das frei von Vorurteilen ist. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen Wertschätzung erfahren – unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexueller Orientierung und Identität. Um dies bewusst zu machen, ruft die Charta der Vielfalt jährlich zum Deutsche Diversity-Tag auf, der in diesem Jahr am 7. Juni 2016 begangen wird. Bei dem bundesweiten Aktionstag weisen Unternehmen und Institutionen mit Workshops, Tagen der offenen Tür, Diversity-Buffets, Flashmobs, Filmen oder Podiumsgesprächen auf den Vielfaltsgedanken hin. Unter www.charta-der-vielfalt.de/diversity-tag/aktion-anmelden.html können sich Unternehmen mit einer Aktion anmelden. GD #32 | Gegen rechts | 11 Unconscious Bias Tagtäglich führen unbewusste Vorurteile oder Unconscious Bias dazu, „dass Menschen nicht nach ihren Fähigkeiten beurteilt und so wertvolle Potenziale übersehen werden.“ Die gesellschaftlichen wie auch wirtschaftlichen Folgen sind enorm. Hierzu gibt es unter www.charta-der-vielfalt.de eine spannende Publikation. Sie richtet sich an alle Menschen, die in ihrem Beruf, an ihrer Arbeitsstelle, in der Freizeit oder in der Familie mit unbewussten Vorurteilen zu tun haben und enthält viele konkrete Tipps und Konzepte, wie deren negative Auswirkungen abgeschwächt werden können. GD #32 | Interview | 12 Pflegende Angehörige von Kindern oder Partnern, die außerklinisch beatmet werden, sind oft am Limit ihrer Kräfte. Die Pflegekräfte in solchen Familien sind nicht nur für die Versorgung des zu Pflegenden da, ihre Aufgabe ist es auch, die Angehörigen und die Geschwisterkinder, soweit vorhanden, aufzufangen und zu unterstützen. Pflegekräfte in der außerklinischen Intensivversorgung erleben tagtäglich die Situation pflegender Angehöriger, die Brigitte Bührlen, Gründerin und Vorsitzende der WIR! Stiftung pflegender Angehöriger mit den folgenden Worten umschreibt: „Anstrengend, einsam und unbezahlt.“ GD: Warum haben Sie haben eine Stiftung gegründet? Brigitte Bührlen: Ich habe 20 Jahre lang meine an Demenz erkrankte Mutter begleitet, die Aspekte der häuslicher Versorgung und anschließenden Heimpflege wahrgenommen und durchlebt. Angesichts der persönlichen Betroffenheit, die man bei der Pflege Angehöriger oder von Menschen aus seinem näheren Umfeld empfindet, der großen Leistung, die in psychischer, physischer, mentaler und finanzieller Hinsicht erbracht wird, angesichts der Gesamtbelastung, denen Familien oft ausgesetzt sind, bin ich zu der bestürzenden Erkenntnis gekommen: Pflegende Angehörige stehen auf verlorenem Posten. Sie haben keine Stimme, keinen Rückhalt und keine starke Lobby in der Gesellschaft, sie haben im Verhältnis zu ihrer Leistung, die sie in der und für die Gesellschaft erbringen zu wenig Anerkennung und Rechte. GD: Welche Ziele verfolgt Ihre Stiftung? Brigitte Bührlen: Die WIR! Stiftung pflegender Angehöriger wurde gegründet, um pflegende Angehörige zu ermutigen, für ihre Belange und Interessen eine Lobby zu bilden. Millionen von Menschen übernehmen mit ihrer Pflegeleistung persönliche und gesellschaftliche Verantwortung. Täglich neu meistern sie herausfordernde Aufgaben. Eine Wertschätzung in Form von moralischer und finanzieller Unterstützung erfolgt nicht in ausreichendem Maß. Die Erfahrungskompetenz pflegender Angehöriger wird häufig weder wahrgenommen noch respektiert. Die WIR! Stiftung möchte den hohen Stellenwert der emotional mitfühlenden und Lebensqualität fördernden Pflegekompetenz in der Gesellschaft sichtbar machen. GD: Wie kamen Sie auf den Namen Ihrer Stiftung? Brigitte Bührlen: Pflegende Angehörige sind oft einsam. Dem möchte ich das „Gemeinsam sind WIR! Stark!“ entgegen setzen. Diesem „WIR!“ ist im Grunde genommen nichts hinzuzufügen. Mit meiner Stiftung möchte ich die „gefühlte Menschlichkeit“ für Pflegende und Pflegebedürftige zum gemeinsamen Leitgedanken einer menschenwürdigen Pflege machen. WIR! die Bürger, die Väter und Mütter, die Töchter und Söhne, die Lebenspartner, die Freunde, die Nachbarn, die Arbeitskollegen usw. erbringen ehrenamtlich an 365 Tagen und an 24 Stunden die Grundpflege und die mitmenschliche Begleitung unserer Pflegeabhängigen jeden Alters. WIR! müssen eine Lobby bilden für uns, um dem Wert unserer Fürsorgearbeit und der „gefühlten Menschlichkeit“ in der Pflege eine Stimme zu geben. Die vielen verschiedenen Menschen mit ihren verschiedenen Pflege-Beziehungen habe ich einfach auf „WIR!“ verkürzt. GD: Sind die pflegenden Angehörigen zu unpolitisch? Brigitte Bührlen: Ja! Ja, durchaus, ohne dass ich ihnen einen Vorwurf machen möchte. Meist fehlt die Zeit für politisches Engagement oder die Nerven liegen blank. Die WIR! Stiftung ermuntert pflegende Angehörige Partner für Politik, Wissenschaft und Pflege zu sein. Durch die Präsenz auf Veranstaltungen und Stellungnahmen in Medien zeigen WIR! Missstände auf und stellen Fragen. Was mir in der heutigen Zeit fehlt ist ein bürgerliches Selbstbewusstsein, das in den 60er/70er Jahren durchaus schon vorhanden war. Damals war der Begriff des „mündigen Bürgers“, der in verschiedenen Bürgerinitiativen aktiv wurde, sehr beliebt. Denn der Bürgerbegriff vereint auf sich die ganze Palette, die zu einer funktionierenden Demokratie gehört: Ein selbstbewusstes Auftreten, demokratischer Diskurs, aber auch eine gewisse Widerspenstigkeit und Unerschrockenheit in der politischen Diskussion. GD: Unterstützt ihre Stiftung auch pflegende Angehörige? Brigitte Bührlen: Die WIR! Stiftung ermutigt die große Gruppe der pflegenden Angehörigen s e l b s t neben Krankenkassen, Pflegekassen und Wohlfahrtsverbänden ein Mitbestimmungsrecht bei der Weiterentwicklung des Pflegesystems zu erhalten, sich für die Herstellung von Transparenz über die Verwendung ihrer Gelder einzusetzen und eine gerechte Entlohnung sowohl der stationären als auch der häuslichen Pflege zu fordern. Neben der Einbindung in bestehende Strukturen könnten sie z.B. in einem nationalen Pflegerat weit mehr Gestaltungskraft entwickeln als dies derzeit möglich ist. GD: Wie schätzen Sie die Reform der Pflegeausbildung ein? Wird sie etwas für die pflegenden Angehörigen bewegen? Brigitte Bührlen: Das bezweifle ich. Deshalb unterstützt die WIR! Stiftung das Moratorium, das die GRÜNEN-Bundestagsabgeordnete Elisabeth Scharfenberg auf den Weg gebracht hat. In dem vorliegenden Referentenentwurf zur Reform der Pflegeausbildung sind wesentliche Aspekte nicht berücksichtigt, z.B. geht daraus nicht hervor, was unter „Qualität in der Pflege“ verstanden wird. Qualität aus Sicht beruflich Pflegender ist anders definiert als aus der Sicht Pflegebedürftiger und ihrer Angehörigen. Unterschiede gibt es auch bei der Pflege im Krankenhaus (auf kurze Zeit angelegt), in stationären Pflegeeinrichtungen und im ambulanten häuslichen Bereich (umfasst einen längeren Zeitraum mit ganzheitlichem Aspekt). Pflege von Kindern benötigt andere Kernkompetenzen als die Pflege von älteren Menschen. Ökonomische und karrierefördernde Aspekte sollten allenfalls als Nebeneffekt erwähnt werden. Das neue Pflegeberufsgesetz sollte nicht zuletzt auch zu einer umfassenden Verbesserung der Lebenssituation von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen führen. GD: Wie kann man Ihre Stiftung unterstützen? Brigitte Bührlen: Natürlich, in dem das WIR! gestärkt wird. Auf unserer Homepage gibt es die Sparte „Ja“. Hier kann man durch den Eintrag in eine Liste zeigen, dass man die Ziele der Stiftung unterstützt und die Ideen gut findet. Und wir sind für unsere Aktionen auf Spenden angewiesen. Wer sich noch weiter über unsere Arbeit informieren möchte, dem empfehle ich unser Ende 2015 erschienenes Buch mit dem Titel: „Wie wollen wir pflegen und gepflegt werden?“ von Dr. Martin Offenbächer. WIR! Stiftung pflegender Angehöriger Bank: Apotheker und Ärztebank München IBAN: DE36 3006 0601 0007 9242 16 BIC: DAAEDEDDXXX Kontakt WIR! Stiftung pflegender Angehöriger Ickstattstraße 9 80469 München Telefon: 089 - 409 079 05 Email: [email protected] www.wir-stiftung.org „Die Situation pflegender Angehöriger lässt sich in wenigen Worten umreissen: Anstrengend, einsam und unbezahlt.“ GD #32 | Interview | 13 B e r at u n g z u r P f l e g e v e r b e s s e r n Das Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) hat am 29. Februar 2016 einen Qualitätsrahmen für Beratung in der Pflege vorgestellt, der Politik und Praxis eine lange vermisste Grundlage für die Weiterentwicklung von Beratungsangeboten bietet. Pflegerische Versorgung findet in Deutschland überwiegend in Familien statt. Um pflegende Angehörige zu unterstützen und zur Stabilisierung der häuslichen Pflege beizutragen, kommt Beratung in der Pflege eine zentrale Rolle zu. Doch trotz ihrer erheblichen Bedeutung ist das Beratungsangebot kaum überschaubar und die Qualität der Beratungsangebote in Deutschland höchst unterschiedlich. Ein zentraler Grund dafür ist, dass es bisher an einer allgemeingültigen konzeptionellen Grundlage für Inhalte, Qualitätsanforderungen sowie Dokumentation und Auswertung von Beratungsangeboten in der Pflege fehlte. Vor diesem Hintergrund hat das ZQP nach zweijähriger Erarbeitung einen Qualitätsrahmen für Beratung in der Pflege vorgelegt. Dieser bietet Politik und Praxis einen validen Ausgangspunkt für die Weiterentwicklung und die Bewertung der Qualität von Beratung in der Pflege. Anhand von Qualitätsbereichen legt der Qualitätsrahmen konkrete Qualitätsanforderungen an die Beratungsangebote fest. Zudem könnten die Ergebnisse beispielsweise für die Erarbeitung der im Pflegestärkungsgesetz II vorgesehenen bundesweit einheitlichen Pflege-Beratungsrichtlinie genutzt werden. Der Qualitätsrahmen wurde im Auftrag des ZQP unter Federführung von Prof. Dr. Andreas Büscher, Hochschule Osnabrück, erstellt. An der Entwicklung des Qualitätsrahmens waren Vertreter des Bundesministeriums für Gesundheit, des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, des AOK-Bundesverbands, des Verbands der Ersatzkassen e. V., des MDK Bayern, der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege, des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste e. V., des Deutschen Berufsverbands für Pflegeberufe Bundesverbands e. V. und des Verbraucherzentrale Bundesverbands e. V. zentral beteiligt. „Gute Beratung ist der Schlüssel zu einer guten Pflege. Ist das Beratungsangebot gut, haben pflegedürftige Menschen bessere Chancen, möglichst lange gut versorgt im eigenen Zuhause zu leben. Voraussetzung ist, dass feststeht, was gute Beratung in der Pflege leisten muss. Darauf gibt der heute vorgelegte Qualitätsrahmen Antworten. So kann er zur Verbesserung des Beratungsangebots beitragen“, erklärt Dr. Ralf Suhr, Vorstandvorsitzender des ZQP. Der Qualitätsrahmen umfasst sechs Abschnitte. Neben der Festlegung von Zielen, werden Begriffe, die im Beratungskontext verwendet werden, definiert, so zum Beispiel Information, Aufklärung, Beratung und Schulung. Qualitätskriterien werden unter anderem für Rahmenbedingungen, Kompetenzen der Berater und den Beratungsprozess beschrieben. Der Beratungsprozess wird als das zentrale Element von Beratung herausgestellt. Das Ergebnis sollte offen und für den Ratsuchenden transparent sein. Die Prozessschritte und Ergebnisse sind zu dokumentieren. Verlauf und Abschluss des Beratungsprozesses sowie Beratungsbeziehung sollten systematisch ausgewertet werden. Das ZQP plant den Qualitätsrahmen als eine übersichtliche Verbraucherversion bis Mitte des Jahres herauszugeben. Zum Hintergrund Seit Einführung der Pflegeversicherung wird der Beratung pflegebedürftiger Menschen und ihrer Angehörigen eine wichtige Rolle bei der Stabilisierung häuslicher Pflegearrangements zugeschrieben. Die gesetzlichen Ansprüche zur Beratung werden seit Jahren vielfältiger. Mit dem 2008 verabschiedeten Pflegeweiterentwicklungsgesetz wurde ein Rechtsanspruch auf Pflegeberatung festgeschrieben und wichtige Impulse für den bundesweiten Ausbau einer Beratungsinfrastruktur gesetzt. Im zweiten Pflegestärkungsgesetz wurde festgelegt, dass der GKV-Spitzenverband bis zum 31. Juli 2018 eine bundeseinheitliche, fachlich fundierte und unmittelbar verbindliche Richtlinie für die Pflegeberatung nach § 7a des Sozialgesetzbuchs (SGB) XI erarbeiten muss. Statements zum Qualitätsrahmen für Beratung in der Pflege Dr. Ralf Suhr, Vorstandsvorsitzender der Stiftung Zentrum für Qualität in der Pflege: "Gute Beratung ist der Schlüssel zu einer guten Pflege. Ist das Beratungsangebot gut, haben pflegedürftige Menschen bessere Chancen, möglichst lange gut versorgt im eigenen Zuhause zu leben. Voraussetzung ist, dass feststeht, was gute Beratung in der Pflege leisten muss. Darauf gibt der Qualitätsrahmen Antworten. Er kann so zur Verbesserung des Beratungsangebots beitragen. Entsprechend muss die Politik hier tatsächlich Verantwortung übernehmen. Es ist an ihr, die notwendigen Weiterentwicklungsprozesse anzustoßen und verbindlich zu machen“ "Wir danken insbesondere den Teilnehmern des arbeitsintensiven Steuerungskreises, die ja als hochkarätige Akteure des Gesundheitswesens in viele politische Gestaltungsprozesse eingebunden sind und in dieser Hinsicht auch oftmals sehr vorsichtig agieren müssen, dafür, dass wir mit diesen gemeinsam ein hochrelevantes Thema in einem geschützten, aber nicht intransparenten Raum – nämlich der Perspektivenwerkstatt des ZQP – so konzentriert und ergebnisorientiert bearbeiten durften. Ich glaube, von dieser Arbeitsweise haben alle Beteiligten profitiert.“ "Bei Beratung zur Pflege werden bisher noch zu viele Chancen vertan, den Ratsuchenden bestmöglich zu helfen. Der Qualitätsrahmen leistet einen Beitrag dazu, dies zu ändern.“ GD #32 | Beratung | 14 Quelle: www.zqp.de Wir verbinden Talente mit Unternehmen aus dem Gesundheitswesen für eine erfolgreiche und langfristige Zukunft! Für Talente Für Unternehmen Du bist im Gesundheitswesen zu Hause? Sie haben eine vakante Stelle zu besetzen? Wir erfragen im Vorfeld gezielt Deine Wünsche und Anforderungen an Deinen neuen Job und Arbeitgeber. Wir stellen Ihre Unternehmenswerte authentisch in den Vordergrund und finden den richtigen Kandidaten. Wir freuen uns auf Dich und einen gemeinsamen Start in Deine neue Zukunft! Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und eine gute und erfolgreiche Zusammenarbeit. MeMedix GmbH Hauptstr. 61 51465 Bergisch Gladbach www.memedix.de 02202 / 251 68 60 [email protected] GD #32 | Bayern | 16 Melanie Huml wirbt bei Jugendlichen für Pflegeberuf Bayerns Gesundheits- und Pflegeministerin Melanie Huml hat anlässlich des "Bayerischen Tags der Ausbildung" am 22. Februar für den Pflegeberuf geworben. Huml betonte: "Der Pflegeberuf bietet jungen Leuten eine spannende und sichere berufliche Perspektive. Hier sind Menschen tätig, die nicht nur mit Hand und Köpfchen arbeiten wollen, sondern auch ihr Herz mit einbringen. Denn ihnen macht es Spaß, anderen Menschen mehr Lebensqualität und Lebensfreude zu vermitteln, sie zu unterstützen und zu begleiten." Die Ministerin fügte hinzu: "Die Pflege wird in unserer alternden Gesellschaft weiter an Bedeutung gewinnen. Mit dem Anstieg der durchschnittlichen Lebenserwartung steigt auch die Zahl der Pflegebedürftigen - und umso mehr Fachkräfte werden künftig gebraucht. Deshalb setze ich mich weiter dafür ein, motivierte junge Menschen für den Pflegeberuf zu begeistern." Die Ministerin verwies zugleich auf die steigenden Ausbildungszahlen in der bayerischen Altenpflege. Sie unterstrich: "Im Freistaat hat die Zahl der Auszubildenden in der Altenpflege innerhalb von sechs Jahren um fast 40 Prozent zugenommen. Diesen positiven Trend wollen wir fortsetzen! Denn wir werden künftig noch mehr Menschen brauchen, die mit Herzblut in der Pflege arbeiten." Konkret gibt es im Schuljahr 2015/2016 in Bayern insgesamt 7.952 Schülerinnen und Schüler in der Altenpflege. Im Schuljahr 2009/2010 waren es nur 5.674. Seitdem stieg die Zahl stetig an. Im Schuljahr 2014/2015 lag sie bei 7.641. Mit der "HERZWERKER"-Kampagne wirbt das Bayerische Gesundheits- und Pflegeministerium intensiv für mehr Nachwuchs in der Altenpflege. Huml unterstrich: "Es ist ein wichtiges Ziel von mir, mehr Menschen für den Altenpflegeberuf zu gewinnen. Hierbei setze ich auch auf die Initiative 'HERZWERKER', die wir im vergangenen Jahr noch weiter ausgebaut haben." Die Ministerin fügte hinzu: "Im Jahr 2015 haben wir zum Beispiel eine neue Broschüre entwickelt, die über die Karrieremöglichkeiten in der Altenpflege informiert. Außerdem haben wir über den Verlag Zeitbild Wissen Unterrichtsmaterial zur Information über die Altenpflege an allgemeinbildenden Schulen zur Verfügung gestellt." Die "HERZWERKER"-Kampagne richtet sich auch an Männer und Menschen mit Migrationshintergrund. So berichten auf www.herzwerker.de/altenpflege in zahlreichen Videoclips Männer, die in der Altenpflege tätig sind, über ihren Alltag und ihre Erfolgserlebnisse. Quelle: www.stmgp.bayern.de "Die Sicherstellung eines Lebensumfelds außerhalb von Kliniken wie zum Beispiel im Kreise der Familie oder in einer Wohngemeinschaft erfordert ein hohes Maß an Einsatz und Unterstützung der Betroffenen durch qualifizierte Pflegefachkräfte." GD #32 | Bayern | 17 Foto: Tom Trenkle Die Landeshauptstadt München – ein Leuchtturm in Sachen „Lebensqualität für außerklinisch beatmete Menschen“ Stephanie Jacobs, Referentin für Gesundheit und Umwelt der Landeshauptstadt München Prof. Dr. F. Joachim Meyer, Franz Bachl, AOK Bayern Chefarzt der Klinik für Pneumologie, Gastroenterologie, Internistische Intensiv- und Beatmungsmedizin im Klinikum Harlaching (v.li.n.re.) Christoph Jaschke, Heimbeatmungsservice Brambring Jaschke GmbH, Hans-Joachim Fritzen, Geschäftsführer Pflege, der AOK Nordost, Dr. med. Eckehard Frisch, Praxis für außerklinische Beatmung im Centrum für Gesundheit der AOK Nordost, Berlin Die Versorgung beatmeter Patientinnen und Patienten außerhalb von Kliniken nimmt zu und wird in Zukunft eine immer größere Rolle spielen. Schätzungen zufolge leben in München circa 300 Menschen, die über einen längeren Zeitraum auf eine außerklinische Beatmung angewiesen sind. Dank moderner Medizin ist es möglich, dass immer mehr künstlich beatmete Menschen im eigenen Zuhause, in ambulant betreuten Wohngemeinschaften oder in stationären Pflegeeinrichtungen versorgt werden können. Es handelt sich hierbei um eine äußerst komplexe Versorgungsform, die hohe Anforderungen an die Pflegepersonen und Ärztinnen und Ärzte stellt. Im Fokus des Fachgesprächs „Situation der ambulanten ärztlichen Versorgung in der außerklinischen Beatmung“ am 20. Januar 2016 im Referat für Gesundheit und Umwelt der Landeshauptstadt München stand speziell die haus- und fachärztliche Versorgung von diesen schwerkranken Patientinnen und Patienten. Die Münchner Referentin für Gesundheit und Umwelt, Stephanie Jacobs: „Die Lebensqualität der Patientinnen und Patienten ist oberstes Gebot. Deshalb brauchen wir bei der Versorgung von beatmeten Menschen besonders auch im ambulanten Bereich zwingend hohe fach- und beatmungsspezifische Qualifikationen.“ Expertinnen und Experten stellten die aktuelle Situation in der ambulanten ärztlichen Versorgung von langzeitbeatmeten Menschen dar und präsentierten zwei innovative Modellprojekte: die telemedizinische Versorgung von außerklinisch beatmeten Patientinnen und Patienten sowie den in Deutschland einzigartigen Modellversuch „Praxis für außerklinische Beatmung“ der AOK Nordost in Berlin. In einer Podiumsdiskussion wurden verschiedene Optionen zur Verbesserung dieser Versorgung diskutiert. So wurde für die Schaffung eines Experten- bzw. Spezialteams plädiert, das regelmäßig Hausbesuche bei den langzeitbeatmeten Patientinnen und Patienten durchführt. Ein weiterer Ansatz ist die Integration der Telemedizin in die Versorgung vor Ort z.B. in Form von Videovisiten. Eine bessere Kooperation der Hausärztinnen und Hausärzte mit Lungenfachärztinnen und Lungenfachärzten sowie Intensivmedizinerinnen und Intensivmedizinern im Bereich der Beatmung wird angeregt. „Wir brauchen eine Vernetzung der ambulanten und stationären Versorgungsstrukturen sowie ein Case- und Caremanagement in diesem Bereich“, zog Jacobs als Resümee des wertvollen Erfahrungsaustauschs. Beim 8. MAIK war die „außerklinische Intensivversorgung am Beispiel der Landeshauptstadt München“ bereits eingehend diskutiert worden. Das Thema bleibt weiterhin auf der Tagesordnung, da sich immer wieder zeigt, dass hier noch viel getan werden muss. Fest steht aber auch, dass die Landeshauptstadt München eine beispielgebende Vorreiterrolle spielt und bundesweit in diesem Bereich Impulse setzt. GD #32 | Bayern | 18 Wir gratulieren... Ehrung für Claus Fussek Bayerns Gesundheits- und Pflegeministerin Melanie Huml hat am 14. Dezember 2015 in München die Bayerische Gesundheits- und Pflegemedaille an den bekannten Buchautor und Gründer der "Vereinigung Integrations-Förderung", Claus Fussek, überreicht. Sie lobte ihn für seinen unermüdlichen Einsatz für pflegebedürftige Menschen. Hauptziel seines gemeinnützigen Vereins ist es, behinderte und alte Menschen bei der eigenständigen Gestaltung des Lebens zu unterstützen. Huml betonte: "Pflege ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Es ist wichtig, die Öffentlichkeit verstärkt auf die Situation behinderter und pflegebedürftiger Menschen aufmerksam zu machen. Dafür setzt sich Claus Fussek mit unermüdlichem Einsatz seit Jahrzehnten ein." Die Ministerin fügte hinzu: "Auch mir liegt das Thema Pflege sehr am Herzen. Deshalb habe ich für Verbesserungsvorschläge immer ein offenes Ohr. Das würdige Altern darf kein glücklicher Zufall, sondern muss Normalzustand sein. Es liegt in unser aller Verantwortung, Missstände zu beseitigen." Mit der Bayerischen Gesundheits- und Pflegemedaille werden Bürgerinnen und Bürger für ihr herausragendes Engagement ausgezeichnet. Huml unterstrich: "Die Medaille soll auch Ansporn sein für andere Menschen zu eigenen Anstrengungen. Sie soll außerdem dazu ermutigen, neue Wege bei den Zukunftsthemen Gesundheit und Pflege zu gehen." Dass auch die Verdienste des streitbaren Experten Fussek mit der Medaille gewürdigt werden, hat bereits seit einiger Zeit festgestanden. Aus terminlichen Gründen hatte die Aushändigung erst am 14. Dezember stattgefunden. Quelle: www.stmgp.bayern.de „ Claus Fussek war einer der Initiatoren des Münchner Pflegestammtischs im Jahr 2002. Wir war waren bei den meisten der 90 Treffen dabei und lernten dort u.a. die sehr engagierte damalige bayerische Sozialministerin Christa Stewens und den heutigen Vorsitzenden des Arbeitskreises für Arbeit und Soziales, Jugend, Familie und Integration der CSU-Fraktion, Joachim Unterländer, MdL kennen. Der Sozialpädagoge Claus Fussek hat der Pflege wichtige Impulse gegeben. Ohne ihn wären viele Pflegemissstände unentdeckt geblieben! “ Jörg Brambring / Christoph Jaschke Quelle: www.stmgp.bayern.de HUMIDONEB ® NEBULIZER Für eine effektive Inhalation während der Beatmung ZWEI BETRIEBSARTEN Getriggerter Modus Aerosolabgabe nur während der Einatmung/Inspiration Kontinuierlicher Modus Ununterbrochene Aerosolabgabe BENUTZERFREUNDLICH Einfache Bedienung Sichere Hygiene durch leichtes Reinigen Einfache Einbindung der Verneblereinheit in das Beatmungssystem Mobil einsetzbar durch integrierten Akku LEISTUNGSSTARK Ideale Partikelgröße für effiziente Wirkstoffverteilung in den unteren und oberen Atemwegen (MMAD* 4,0 µm) Kurze Inhalationszeit durch hohe Verneblerleistung (0,6 ml/min) Effektive Medikamentenverneblung *Mass Median Aerodynamic Diameter en ei all n b h c te tli Erhäl tellieferan it ! 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Als Tagungsort hat sich das Thoraxzentrum des Bezirks Unterfranken in Münnerstadt bewährt, da dadurch auch z.B. direkt auf der Fachabteilung ein Workshop angeboten wer- Grußwort des Schirmherrn: den kann, bei dem die Teilnehmer an einer Übungspuppe eine Bronchoskopie durchführen können. Dieser Blick in die Lunge ist ansonsten nur Spezialisten wie Herrn Dr. Bernd Seese und seinem Team vorbehalten. Von Anfang an unterstützen der Ärztliche Direktor im Thoraxzentrum Bezirk Unterfranken und der Betriebsleiter der Klinik, Dipl.-Betriebswirt Jürgen Oswald, den Intensivpflegetag und stellen die Räumlichkeiten zur Verfügung. Für die Übernahme der Schirmherrschaft hat sich in diesem Jahr Landrat Thomas Bold (CSU) bereit erklärt, der, wenn es sein Terminkalender erlaubt, die Veranstaltung persönlich eröffnen wird. Danach werden die beiden Vorsitzenden der ARGE Intensivpflege Nordbayern e.V., Ingo Nolte, Geschäftsführer der wenoba Wehner Nolte Heimbeatmungsservice GmbH, und Dieter Weber, Prozessmanager der Heimbeatmungsservice Brambring Jaschke GmbH, die Teilnehmer begrüßen. Folgende Themen stehen in diesem Jahr auf der Tagesordnung: • Personalgewinnung und Mitarbeiterbindung mit neuen Arbeitszeitmodellen • Spannungsfeld Intensivmedizin – Palliativmedizin • Intensivpflege WG´s aus Sicht des MDK • Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen In den Workshops wird neben der bereits erwähnten Bronchoskopie ein Reanimationskurs angeboten. In einem weiteren Workshop geht es um Intensivmedizinische Notfälle. Und ein Workshop befasst sich mit der Entbürokratisierung der Pflegedokumentation. Für all diese Themen konnten hervorragende Referent/innen gewonnen werden. Alle Informationen sind auf der Homepage eingestellt und es besteht die Möglichkeit, sich dort online anzumelden. Mehr unter www.intensivpflege-nordbayern.de Wie in den Jahren zuvor, ist auch der Besuch des 6. Intensivpflegetages Nordbayern wieder kostenlos. Kontakt: ARGE Intensivpflege Nordbayern e.V. Sieboldstraße 7 | 97688 Bad Kissingen Telefon: 0971/7236-500 | [email protected] Meine sehr verehrten Damen und Herren! Am 13. April 2016 findet der inzwischen 6. Intensivpflegetag Nordbayern wieder in Münnerstadt statt. Sehr gerne habe ich hierfür die Schirmherrschaft übernommen, da mir eine gute Versorgung im Bereich der Pflege für unsere Bürgerinnen und Bürger sehr am Herzen liegt. Der Landkreis Bad Kissingen, mit seinen vielen hervorragenden Einrichtungen in diesem Bereich, ist hierbei in vielerlei Hinsicht wegweisend und damit geradezu prädestiniert, eine solche wichtige Veranstaltung auszurichten und einem breiten Publikum kostenfrei anzubieten. Praxisnah und abwechslungsreich wird es wieder spannende Themen rund um die Intensivpflege zu erleben und zu diskutieren geben. Der großartige Zuspruch der letzten Intensivpflegetage gibt den Veranstaltern auch Recht, diesen Tag der Wissenserweiterung und des Austauschs für Interessierte zu konzipieren und abzuhalten. Ich bin davon überzeugt, dass auch in diesem Jahr wieder viele kreative Köpfe zusammenkommen werden, um gemeinsam neue Lösungen und Verbesserungen für unsere pflegebedürftigen Menschen zu erarbeiten. Die Themen sind vielversprechend, und aus den Vorträgen und Workshops wird für jede Teilnehmerin und jeden Teilnehmer viel Neues zu erfahren sein. Ich glaube zudem, dass solche hoch informativen und innovativen Veranstaltungen auch dazu beitragen können, auf Pflegeberufe aufmerksam zu machen und vor allem junge Menschen für diesen wichtigen Berufszweig zu interessieren. Deshalb danke ich den Veranstaltern für die hervorragende Vorbereitung und wünsche allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern einen interessanten und vielseitigen Intensivpflegetag. Ihr Thomas Bold Außerklinische Beatmung Als erstes Unternehmen haben wir 1982 in Deutschland damit begonnen, Menschen mit Beatmungspflicht unterschiedlicher Grunderkrankungen und jeden Alters ganzheitlich zu betreuen und zu versorgen. Unser Konzept, das neben der medizintechnischen Versorgung eine umfassende Betreuung der Patienten/Versicherten beinhaltet, wurde in Zusammenarbeit mit verschiedenen Fachkreisen entwickelt. Unsere Leistungen: • Information und Beratung für Betroffene, Angehörige, Ärzte, Pflegepersonen, Sozialdienste und Kostenträger • Konzeption der ganzheitlichen außerklinischen Versorgung und Betreuung • Beratung bei der Auswahl geeigneter Hilfsmittel • Hilfestellung zur Organisation der außerklinischen Betreuung, auch nachstationär • technischer Service und 24-Stunden-Notdienst Wir liefern: • Geräte zur unterstützten und kontrollierten Beatmung • Phrenicusnervenstimulatoren (PNS) • Geräte zur Unterdruckbeatmung • Meß- und Überwachungsgeräte, Absauggeräte • sämtliche Zubehör- und Verbrauchsmaterialien zur Beatmung BÖRGEL GmbH An der Meil 4 · 65555 Limburg/Lahn Telefon: 0 64 31 - 9 4710 Telefax: 0 64 31 -947190 E-Mail: [email protected] www.boergel-gmbh.de Vom Betreuten zum Gastgeber Martin Hackl hat über 40 Jahre in einer großen Behinderteneinrichtung gelebt und zog im Jahr 2015 in eine kleine Wohngemeinschaft in Bad Kissingen. Ottmar Miles-Paul, ehemaliger Beauftragter für die Belange behinderter Menschen in Rheinland-Pfalz und Redakteur bei kobinet hat Martin Hackl am 14. November 2015 besucht. Dass es sich lohnt, Träume zu haben und dass positive Veränderungen trotz schwieriger Ausgangsbedingungen möglich sind, das wurde beim Besuch von kobinet-Redakteur Ottmar Miles-Paul im November 2015 bei Martin Hackl in Bad Kissingen deutlich. Vor einem Jahr, an seinem 50. Geburtstag, hatte Martin Hackl zum ersten Mal geäußert, dass er in einer Stadt wohnen möchte. Nun lebt er in einer Wohngruppe mit fünf anderen Menschen, die Beatmung benötigen, im Herzen von Bad Kissingen. Für seine Geburtstagsgäste hatte Martin Hackl mit einer seiner Unterstützerinnen am Vorabend einen Kuchen gebacken, der von seinen Gästen in der Wohnküche der Wohngemeinschaft genüsslich verzehrt wurde. Was für die meisten Menschen zur Normalität gehört und kaum erwähnenswert erscheint, stellt derzeit für Martin Hackl einen Quantensprung in seinem Leben dar. Über 40 Jahre hatte er in einer großen Behinderteneinrichtung gelebt und sich dort mit dem Alltag und den Menschen arrangiert, die in seiner ehemaligen Wohngruppe leben und ihn unterstützten. Unter anderem durch die Teilnahme an den Sommercamps für ein selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen und den Kontakt zu Mensch zuerst, der Selbstvertretungsorganisation von Menschen mit Lernschwierigkeiten, hatte Martin Hackl die Möglichkeit bekommen, über den Tellerrand des institutionell geprägten Lebens hinaus zu blicken. „Immer nur einrichtung setzt ständig das gleiche gedankenkarussell in bewegung. ein volksfest mit nur einem karussell ist langweilig oder? achterbahn riesenrad schiessbuden und schiffschaukeln nicht zu vergessen geisterbahn und spiegelkabinett geben einem volksfest die richtige stimmung. in bayern braucht es auch das bierzelt unbedingt.“ So hatte Martin Hackl beim Sommercamp in Duderstadt im Jahr 2006 seine derzeitige Situation beschrieben. Das Bierzelt besuchte Martin Hackl mit seinen Geburtstagsgästen, die aus Kassel und Berlin angereist waren, zwar nicht. Von einer Unterstützerin der Wohngruppe begleitet, führte er seine Gäste jedoch nach dem Kaffeetrinken durch die schöne und belebte Fußgängerzone von Bad Kissingen zum Rosengarten. Dort hatten einige Rosen sogar noch für die Besuchergruppe durchgehalten und boten einen schönen Anblick. Dann ging der Spaziergang am Fluss entlang und wieder zurück durch die Stadt in die Wohngruppe. Ein Tagesablauf, der in seiner früheren Wohngruppe, die fernab städtischen Lebens am Berg liegt, nur schwer denkbar gewesen wäre. Auch das Mitmachen beim Kuchenbacken und das Sitzen in einer ganz normalen Küche war früher für Martin Hackl nicht drin. Trotzdem sagt Martin Hackl über seine frühere Einrichtung: „das war eine Heimat - anders - aber auch gut.“ Dass es noch viel zu tun gibt, um die Lebensqualität von Martin Hackl, der in sehr hohem Maße auf Unterstützung und auf unterstützte Kommunikation angewiesen ist, zu verbessern, steht außer Frage. Deshalb arbeitete er auch wieder mit seinen Besucherinnen Susanne Göbel und Ingrid Stubenvoll daran, wie seine unterstützte Kommunikation verbessert werden kann, um sich seiner Umwelt entsprechend mitteilen zu können. Zudem wartet er gespannt darauf, was aus dem Antrag auf ein Persönliches Budget für seine Freizeitgestaltung und Teilhabe wird, der vor einigen Wochen gestellt wurde. Hier läuft noch die Zuständigkeitsklärung, doch ist es an der Zeit, dass Martin Hackl neben seiner pflegerischen Unterstützung im Rahmen der Hilfen aus dem Sozialgesetzbuch V entsprechende Hilfen zur Teilhabe am Leben der Gemeinschaft bekommt. „Verachtet werden, kann man sich im Heim nicht leisten“, so brachte Martin Hackl seine Erfahrungen als Mensch mit sehr hohem Unterstützungsbedarf für die abschließende Podiumsdiskussion der Fachtagung „Mehr Teilhabechancen für Menschen mit geistiger Behinderung und komplexem Unterstützungsbedarf - Anforderungen an ein modernes Teilhaberecht“, die am 29. und 30. Januar 2015 in Berlin stattfand, auf den Punkt. Martin Hackl hatte für die Tagung Texte der letzten Jahre vorbereitet. Leider konnte er nicht an der gemeinsamen Fachtagung der Deutschen Heilpädagogischen Gesellschaft (DHG) und der Deutschen Gesellschaft für Seelische Gesundheit bei Menschen mit geistiger Behinderung (DGSGB) Anfang des Jahres, wie ursprünglich geplant, teilnehmen. Er machte damals eine Reha nach schweren gesundheitlichen Problemen. So trug damals Susanne Göbel, die ihn bei der Podiumsdiskussion unterstützen sollte, die mit Unterstützter Kommunikation erstellten Texte von Martin Hackl vor. GD #32 | Nordbayern | 22 Heute kann Martin Hackl zum Glück auf eine wesentlich stabilere und bessere Gesundheit und Lebenssituation blicken und hat sich, wie der Besuch in Bad Kissingen zeigte, mittlerweile ganz gut dort eingelebt. Das Karusell des Lebens kann also für Martin Hackl noch bunter und vielfältiger werden und sich hoffentlich noch lange drehen. Was Martin Hackl auf jeden Fall schon gelungen ist: er macht anderen behinderten Menschen mit sehr hohem Unterstützungsbedarf Mut, dass ein selbstbestimmteres Leben möglich ist. Dies hatte sich Martin Hackl vorgenommen, als er bei einem Kurs von Mensch zuerst mitmachte, indem es darum ging, anderen Menschen mit Lernschwierigkeiten und hohem Unterstützungsbedarf Mut zur Inklusion zu machen. V I E L E N E U E E R FA H R U N G E N Bad Kissingen, 3. Januar 2016 Während das neue Jahr langsam Fahrt aufnimmt und der Alltag schon wieder nach uns ruft, blickt Martin Hackl auf viele neue und spannende Erfahrungen zurück und ist ins Jahr 2016 mit vielen neuen Eindrücken und zuversichtlich gestartet. Vor einem Jahr rang der 51Jährige noch mit dem Leben und lag im Koma. 2015 brachte trotz der gesundheitlichen Herausforderungen eine Wendung in seinem Leben, vom langjährigen Leben in Großeinrichtungen auf der grünen Wiese zu einem neuen Leben in einer kleinen Beatmungs-WG mitten in Bad Kissingen. Dinge, die für viele von uns selbstverständlich sind oder scheinen, erlebt Martin Hackl seit seiner Reha in Bad Kissingen und dem Einzug in die Beatmungs-WG nun zum ersten Mal so richtig live und in Farbe. Die Assistenz, die Martin Hackl nun in der Wohngemeinschaft bekommt, hat ihm in den letzten Wochen viele Türen geöffnet. Zum ersten Mal hat er an der Schmückung des Weihnachtsbaumes mitgewirkt. Sein Wunsch, die Christmesse zu besuchen, wurde nicht nur dank des Einsatzes von Kommunikationshilfen gehört, sondern auch verwirklicht. Und dann war da noch das Silvesterfeuerwerk, das er zum ersten Mal um Mitternacht mitten in der Stadt verfolgen konnte. So blickt Martin Hackl in seinem „zweiten Leben“ auf dieses Jahr zuversichtlich und hofft auf viele weitere neue Erfahrungen, die ihm bisher verborgen blieben, wie er Susanne Göbel via Skype mitteilte. Als Martin Hackl vor über zwei Jahren als Teilnehmer eines von der Aktion Mensch geförderten Projektes von Mensch zuerst, der Selbstvertretungsorganisation von Menschen mit Lernschwierigkeiten, begann, hat er zwar für sich Veränderungen im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention anvisiert. Dass sich aber so viel in seinem Leben zum besseren wenden würde, haben nicht nur er, sondern auch viele andere nicht zu glauben, geschweige denn zu hoffen gewagt. Möge Martin Hackl also auch in diesem Jahr mit seinem Beispiel vielen weiteren Menschen mit sehr hohem Unterstützungsbedarf Mut für den Weg zur Inklusion und Selbstbestimmung machen und über neue spannende Erfahrungen berichten können. Ottmar Miles-Paul (Abdruck mit freundlicher Genehmigung des Autors) Mensch zuerst Netzwerk People First Deutschland e.V. mit Sitz in Kassel ist ein Verein von und für Menschen mit Lernschwierigkeiten. Sie wollen nicht länger „geistig behindert“ genannt werden, sondern sie begreifen sich als „Menschen mit Lernschwierigkeiten“. Die People First Bewegung hat 1974 in Amerika begonnen und eine Betroffene prägte den Begriff „People First“, als sie sagte: „Ich habe es satt, geistig behindert genannt zu werden - wir sind zuerst einmal Menschen, eben People First“. Das war vor 30 Jahren. Inzwischen gibt es People First Gruppen auf der ganzen Welt. GD #32 | Nordbayern | 23 www.menschzuerst.de GD #32 | Nordbayern | 24 Hoher Besuch aus der Volksrepublik China in Wohngemeinschaft für außerklinisch beatmete MENSCHEN Am 9. März 2016 begrüßten Niederlassungsleiterin Claudia Müller und WG-Leiter Michael Dickas-Henkel hochrangige Ärzte und Pflegekräfte aus Shenyang und Dandong unter der Leitung von Prof. Dr. med. QI Guoxian, Chefarzt in der Abteilung für Kardiovaskuläre Medizin und Geriatrie an der renommierten China Medical University in The First Affiliated Hospital, Shenyang. Es handelt sich hier um einen Hausverbund mit insgesamt 10.000 Betten. Des Weiteren gehörten von der China Medical University zur Delegation: die Vizepräsidentin und Chefärztin der Neurologie, Prof. Dr. med. SUN Xiaohong, die Neurologin Prof. Dr. med. SHEN Yueli und die beiden leitenden Krankenschwestern Frau LIU Lijuan und Frau WU Xia. Außerdem war der Leiter des Central Hospital of Dandong, des zentralen Krankenhauses der Millionenstadt Dandong, Dr. med. WANG Wei, dabei. Vermittelt hatte den Besuch Prof. Dr. Walter Kullmann, Leiter des Instituts für Medizintechnik Schweinfurt der Hochschule für angewandte Wissenschaften Würzburg-Schweinfurt, der ebenso mit seinen Mitarbeitern Frau Ying Zhao und Herrn Benedikt Keßler wieder vor Ort war. Denn Prof. Dr. med. QI Guoxian hatte schon einmal am 4. September 2014 der Wohngemeinschaft für außerklinisch beatmete Menschen einen Besuch abgestattet. Er baut zur Zeit an seiner Klinik eine geriatrische Station auf, die ähnlich strukturiert ist wie hierzulande. In die Grundpflege von pflegebedürftigen Patienten ist derzeit noch in der Regel die Familie eingebunden. Wenn jemand beatmet ist und geweant werden muss, kann es sein, dass er über Jahre in der Klinik bleiben muss. Eine außerklinische Versorgung von beatmeten Menschen wäre also für viele Betroffene von Vorteil. Die Delegation interessierte sich für die Ausstattung der Wohngemeinschaft mit Spezialbadewanne, separaten Handwaschbecken mit Desinfektionsmittelspendern, den Patientenlifter und alles rund um die außerklinische Intensivversorgung. Für die leitenden Krankenschwestern war vor allem der Einsatz der Krankenschwestern und ihre Ausbildung hierzulande interessant. Das Berufsbild „Altenpflegekraft“ beispielsweise ist in China unbekannt. Die Ausbildung zur Krankenschwester dauert in der Volksrepublik vier Jahre. Nach ihrem Abschluss übernehmen die Krankenpflegekräfte ausschließlich medizinische Aufgaben. Die Besucher/innen waren beeindruckt und begeistert von der hervorragenden Infrastruktur der WG, der intensiven, individuellen und persönlichen Behandlung und Pflege der Bewohner und von der Grundidee der Ermöglichung eines möglichst selbstbestimmten Lebens im Alter, auch im Fall stärkster körperlicher Behinderung, wie zum Beispiel einer notwendigen Dauerbeatmung. Ein herzliches Dankeschön an Professor Dr. Walter Kullmann für sein Engagement, Ärzte und Pflegekräfte über die Kontinente hinweg – im Interesse der hilfebedürftigen Menschen - miteinander zu vernetzen! Gruppenbild v. li. n. re. hintere Reihe: Niederlassungsleiterin Claudia Müller, Prof. Dr. QI Guoxian, Prof. Dr. Walter Kullmann, Benedikt Keßler, Dr. WANG Wei, Mitarbeiterin Wohngemeinschaft, Frau LIU Lijuan, Frau WU Xia, Prof. Dr. SUN Xiaohong, Frau Ying Zhao. (Frau Prof. Dr. Shen Yueli verdeckt). In der Mitte davor ein WG-Bewohner mit Pflegekraft. Bild links: Leitende Krankenschwester Frau WU Xia photographiert WG-Bewohner Herrn Meder. WG-Leiter Michael Dickas-Henkel gibt Erläuterungen an (von li. n. re.) Prof. Dr. QI Guoxian, Frau Ying Zhao, Herrn Benedikt Keßler und die leitende Krankenschwester Frau WU Xia. Stellenausschreibung Wir suchen zur Unterstützung und Ergänzung der Geschäftsführung zum 01.09.2016 eine Akademieleitung. Die Bildungsakademie ist eine Fort- und Weiterbildungsstätte, welche seit 2006 für Pflegende von Pflegenden konzipiert und geführt wird. Der eigentliche Bildungs- und Wissenschaftsschwerpunkt lag zu Beginn in der Ausbildung von Fachpflegekräften in der außerklinischen Intensiv- und Beatmungspflege. Mittlerweile werden alle Bereiche der Pflegebildung abgebildet. Zusammen formuliert das Leitungsteam ein Konzept, in dem die BaWiG neben dem eigentlichen Fortbildungsangebot auch eine Plattform für verschiedenste Institute im Gesundheitswesen bietet. Das Kompetenzerwerbsmodell nach BENNER und die konstitutive Kompetenzbildung nach RAVEN sind wesentliche Schwerpunkte unserer Bildungsarbeit. Tätigkeitschwerpunkte - Verwaltungsleitung, Referent der Geschäftsführung - Planen und Organisieren von Fort- und Weiterbildungen - Erstellen und aktualisieren von Unterrichtsinhalten - Umsetzung von Leitlinien und Akkreditierungsvorgaben - Prüfungsleitung und Lernberatung - Kundenbetreuung und Angebotserstellung - Vertragsgestaltungen mit Dozenten, Teilnehmern und Kunden - Eigene Unterrichtstätigkeiten (bei Vollzeitstelle ca. 20 U.-Std. pro Monat) - Repräsentation auf Kongressen z.B. mit Vorträgen - Führen unseres QM-Systems Bewerbungsvoraussetzungen: - entsprechende Erfahrung in unserem Hauptbetätigungsbereich (Fort- und Weiterbildungen Pflege; insbesondere inner- und außerklinische Intensivpflege). - Akademisierung bzw. begonnenes Studium im Sozial- und Gesundheitswesen - Erfahrung in der Personalführung - Besonders geeignet sind Kolleginnen und Kollegen mit einer Fachweiterbildung Intensiv- und Anästhesie oder Atmungstherapeuten (DGP) mit entsprechender Erfahrung in Führungspositionen. - Pflegewissenschaftliches Interesse - Kommunikationsfreude - Wohnortnähe Essen Wir bieten: - eine interessante und vielseitige Beschäftigung in VZ 40 Std./ Wo, unbefristet - die Möglichkeit zu gestalten und Leitungsverantwortung für Kursorganisationen zu übernehmen - überdurchschnittliches Gehalt und Umsatzbeteiligung - Firmenwagen auch zur privaten Nutzung - Ein vielfältiges Angebot interner und externer Fortbildungsmöglichkeiten - Mitarbeit in einem dynamischen, freundlichen und offenen Team Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen. Diese bitte ausschließlich per Mail an [email protected] senden. (Selbstverständlich werden alle Zuschriften vertraulich behandelt). BaWiG GmbH, Ruhrallee 165, 45136 Essen Tel.: 0201-125264-0 Fax: 0201-125264-29, E-Mail: [email protected] 26. Symposium Intensivmedizin + Intensivpflege in Bremen 4.677 Intensivmediziner und Pflegende nahmen in diesem Jahr am dreitägigen Symposium Intensivmedizin + Intensivpflege in der Messe Bremen teil. „Das sind 75 Teilnehmer mehr als im Vorjahr – ein tolles Ergebnis“, sagt Kordula Grimm, Projektleiterin bei der Messe Bremen. „Das zeigt uns, dass der Kongress bundesweit nach wie vor einen hervorragenden Ruf genießt.“ Das Programm umfasste 167 Sitzungen, Workshops und TED-Sitzungen aus den Bereichen Anästhesie, Intensivmedizin, Intensivpflege, Krankenhaus (Management und Perspektive), Modern Campus sowie Notfallmedizin. Auf dem Programm standen auch die Bremer Intensiv-Starter-Seminare BISS 1.0 und 2.0 sowie erstmals die International Medical Class Paediatric Critical Care, ein internationales Forum für kinderintensivmedizinische Themen. Die begleitende Fachausstellung nutzten 183 Medizingerätehersteller, Händler, Pharmafirmen, Kliniken und Dienstleister, um Produkte und Lösungen für den Einsatz auf der Intensivstation vorzustellen. Auch 2016 wurden im Rahmen des Symposiums sechs Preise verliehen: Den Hanse-Preis für Intensivmedizin, gestiftet von der Fresenius-Stiftung Bad Homburg und dotiert mit 5.000 €, erhielt Dr. Matthias Derwall (Universitätsklinikum Aachen). Gewinnerin des Hanse-Pflegepreis für eine fachpraktische Arbeit war Elisabeth Preckel (St. Elisabeth-Krankenhaus Dorsten). Sabrina Pelz (BG Klinikum Hamburg) gewann hingegen den Hanse-Pflegepreis für eine pflegewissenschaftliche Arbeit. Das Preisgeld belief sich jeweils auf 2.000 €, gestiftet von der B. Braun Melsungen AG und von der Serumwerk Bernburg AG. Der Wissenschaftliche Verein zur Förderung der klinisch angewendeten Forschung in der Intensivmedizin e.V. (WIVIM) stiftete den Förderpreis für Konzepte zur Verbesserung der intensivmedizinischen Versorgungsqualität in Höhe von 3.000 €. Vergeben wurde er an Dr. Norbert Reckefuß (Augusta-Kranken-Anstalt Bochum). Der Hanse-Promotionspreis für klinische Forschung in der Intensiv- und Notfallmedizin ging in diesem Jahr an Dr. Alexandra Bick (Universitätsklinikum Essen). Katharina Rump (Universitätsklinikum Knappschaftskrankenhaus Bochum AG) erhielt den Hanse-Promotionspreis für experimentelle Forschung in der Intensiv- und Notfallmedizin. Beide Preise waren jeweils mit 2.000 € dotiert und wurden von der Achim Schulz-Lauterbach VMP GmbH gestiftet. Quelle: MESSSE BREMEN/ Jan Rathke Das Symposium Intensivmedizin + Intensivpflege ging zum 26. Mal an den Start und wird von der Messe Bremen in Zusammenarbeit mit dem Wissenschaftlichen Verein zur Förderung der klinisch angewendeten Forschung in der Intensivmedizin e.V. (WIVIM) und der HCCM Consulting GmbH veranstaltet. Die Veranstaltung gilt als größter deutscher verbandsunabhängiger Kongress im Bereich Intensivmedizin und Intensivpflege. Nach dem Symposium ist vor dem Symposium: Bereits jetzt steht der Termin für das kommende Jahr fest: Das 27. Symposium beginnt am 15. und dauert bis 17. Februar 2017. Weitere Informationen unter www.intensivmed.de. GD #32 | GD vor Ort | 26 Ulf Jönsson 1991 BREAS MEDICAL 25 JAHRE From Hospital to Home Das Jahr 2016 ist für die schwedische Firma Breas Medical ein weiterer Meilenstein: das 25-jährige Firmenjubiläum. Im Gründungsjahr 1991 entwickelten zwei schwedische Ingenieure innovative Beatmungsgeräte, um beatmeten Patienten ein Leben in ihrem häuslichen Umfeld zu ermöglichen – der Grundstein der Breas Mecial AB. Heute zählt das Unternehmen zu den global erfolgreichsten Herstellern der Branche. „Es ist eine aufregende Reise!“ sagt Ulf Jönsson, Managing Director von Breas und einer der beiden Mitbegründer. „Unsere Motivation basiert nicht alleine auf unternehmerischem Denken – auch nach 25 Jahren sind wir bestrebt den Alltag der Menschen zu verbessern, die auf künstliche Beatmung angwiesen sind. Über unser Netzwerk aus Tochtergesellschaften und zertifizierten Händlern liefern wir unsere Produkte in mehr als 40 Länder.“ 150 Mitarbeiter bilden das Rückgrat der Firma in den Bereichen Entwicklung, Herstellung, Marketing, Vertrieb und technischer Service. Hundertausende Patienten vertrauen seit jeher auf die Zuverlässigkeit und das anwenderfreundliche Design, von den ersten PV301 über den PV403 bis hin zur aktuellen Vivo-Serie. „Durch unseren Investor, die PBM-Capital Group, werden wir auch in Zukunft in der Lage sein, richtungsweisende Ideen umzusetzen für ein Mehr an Lebensqualität. Wir freuen uns auf diese Herausforderung – jeden Tag.“ 25 Jahre From Hospital to Home – Highlights PV301 PV201 & PV 501 PV401 PV403 Vivo 30 & 40 Vivo 50 Vivo 30, 40 Pearl Vivo 60 1991 1994 1996 2000 2005 2009 2012 2014 BREAS Medical GmbH Bahnhofstrasse 26 82211 Herrsching +49 (0)8152 37 210 [email protected] www.breas.com Erfolgreicher Kongress bei der ALTENPFLEGE 2016 Gemeinsam stark – unter diesem Motto fand erstmals der Zukunftstag ALTENPFLEGE vom 8. bis zum 10. März 2016 in Hannover statt. Auf Initiative von Vincentz Network bündelte der dreitägige Kongress alle maßgeblichen Kräfte der Altenpflege und gab der Altenpflege eine starke Stimme. Der Kongress war eingebettet in die ALTENPFLEGE 2016, die Leitmesse für die Pflegewirtschaft. Miriam von Bardeleben, Verlagsleiterin Vincentz Network Altenhilfe, begrüßte in ihrer Eröffnungsrede Prominenz aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft, u.a. Staatssekretär Karl-Josef Laumann, Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt und TV-Star Gaby Köster. Allein an der Eröffnungsfeier nahmen rund 1000 Gäste teil. Insgesamt waren auf dem Messegelände 28.000 Besucher. In seiner Eröffnungsrede betonte Laumann, dass die Bundesregierung mit der Pflegereform die richtigen Weichen für eine gute und menschenwürdige Pflege gestellt habe. „Alle 2,6 Millionen Pflegebedürftigen bekommen einen lebenslangen Bestandsschutz. Die meisten Pflegebedürftigen erhalten durch die Reform sogar deutlich mehr Leistungen“, sagte der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung. Jetzt käme es in erster Linie darauf an, dass das Pflegestärkungsgesetz II auch angemessen in der Praxis umgesetzt werde. Er unterstrich: „Die Weiterentwicklung in der Pflege hängt jetzt vor allem davon ab, genügend Menschen zu finden, die bereit sind, sich verlässlich um Pflegebedürftige zu kümmern.“ In den kommenden Jahren gebe es einen zusätzlichen Bedarf von 20.000 Pflegekräften pro Jahr. Die Außerklinische Intensivpflege auf der ALTENPFLEGE 2016 Die seit einigen Jahren zu beobachtende Expansion der invasiven Beatmung ist aus Sicht der Experten hauptsächlich auf die demographische Entwicklung und die Fortschritte in der Medizin und insbesondere in der Intensivmedizin zurückzuführen. Immer mehr ältere Menschen verlassen die Intensivstation mit einem Tracheostoma. Ihre adäquate Versorgung stellt eine enorme Herausforderung dar. Infolge des stetigen Anstiegs an außerklinisch beatmeten Menschen drängen auch immer mehr ambulante Pflegedienste in den Markt, die ihr Dienstleistungsangebot erweitern möchten. Inzwischen gibt es bundesweit ca. 1600 ambulante Pflegedienste, die entweder ausschließlich oder teilweise die Versorgung außerklinisch beatmeter Menschen anbieten. Wie wichtig das Thema inzwischen auch für die Altenpflege ist, zeigte der große Andrang zum Sonderthema „Außerklinische Beatmung“, das in Kooperation mit der Deutschen interdisziplinären Gesellschaft für außerklinische Beatmung (DIGAB e.V.) und der Heimbeatmungsservice Brambring Jaschke GmbH präsentiert wurde. Der Workshop „Wachstumsmarkt außerklinische Intensivpflege - gefährlicher Boom auf Kosten der Betroffenen?“ war mit über 100 Teilnehmern ausgebucht. Christoph Jaschke, Geschäftsführer der Heimbeatmungsservice Brambring Jaschke GmbH, wies darauf hin, dass seit über zwei Jahrzehnten über die Lebensqualität der außerklinisch beatmeten Klienten diskutiert werde. Und noch immer sei sie nicht zufriedenstellend für alle Beteiligten verwirklicht. Gefährdet sei die Lebensqualität zum einen durch den alarmierenden Fachkräftemangel, andererseits durch den Preisdruck, unter dem viele Pflegedienste stünden. Seit vielen Jahren investierten Unternehmen in die Qualifikation ihrer Mitarbeiter. Pro Pflegekraft müsse ein Unternehmen zwischen 6000 und 8000 Euro für die Qualifizierung rechnen. Dies würde in den Verhandlungen mit den Krankenkassen jedoch nicht berücksichtigt. Jeder Euro weniger beim Stundenpreis führe zu einer Absenkung der Qualität der Dienstleistung, weil zuallererst am Personal und dessen Weiterqualifizierung gespart würde. „Ich wünsche mir für die Zukunft mit den Krankenkassen eine vertrauensvolle Kooperation!“, so Jaschke. Für eine ehrliche Diskussion sprach sich auch Anja Hoffmann, Landesbeauftragte, Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa), Landesgeschäftsstelle Berlin-Brandenburg, aus, die in ihrem Vortrag die Ergänzung zum Vertrag gemäß § 132a Abs. 2 SGB V (zur ambulanten Intensivversorgung) vorstellte. Mehr dazu finden Sie in dieser Ausgabe ab Seite 32. Jaschke forderte eine Kalkulationsmatrix für die Preisfindung mit den Krankenkassen, in die alle Parameter aufgenommen würden müssten, und auch, dass die Unterzeichnung einer solchen Ergänzungsvereinbarung verpflichtend für alle Unternehmen in der außerklinischen Intensivpflege werden müsse. Jörg Brambring, Geschäftsführer der Heimbeatmungsservice Brambring Jaschke GmbH, informierte in seiner Funktion als Vorstandsmitglied der Deutschen interdisziplinären Gesellschaft für außerklinische Beatmung (DIGAB) e.V. über die verschiedenen Curricula, die die Fachgesellschaft für Bildungsanbieter von Basis- und Expertenkursen entwickelt habe. Weitere Curricula seien in Vorbereitung. Derzeit werde die S2-Leitlinie „Nichtinvasive und invasive Beatmung als Therapie der chronischen respiratorischen Insuffizienz“ überarbeitet. Neu aufgenommen würde, dass auch Altenpflegekräfte die Fachbereichsleitung übernehmen dürften. Moderator des Workshops war Lukas Sander, Chefredakteur Häusliche Pflege. Am 10. März 2016 fand ein weiterer Workshop zur außerklinischen Intensivversorgung statt. Die Lebensqualität außerklinisch beatmeter Menschen beleuchtete aus ärztlicher Sicht Dr. Karsten Siemon, 1. Vorsitzender Deutsche interdisziplinäre Gesellschaft für außerklinische Beatmung DIGAB e.V. Über das Entlassungsmanagement, die technische Versorgung/Ausstattung der Klienten in der außerklinischen Versorgung berichtete Meike Grimm. Die gelernte Krankenschwester ist auch Dipl. Sozialarbeiterin, Management für Gesundheits- und Sozialeinrichtungen, Case Manager DGCC, und arbeitet bei der Börgel GmbH, Sprockhövel. Fallbeispiele aus der Praxis zeigte schließlich Heike Dörrbecker, die, aus der Altenpflege kommend, inzwischen als Pflegeexpertin für außerklinische Beatmung arbeitet. Der Zukunftstag ALTENPFLEGE 2016 gab viele Impulse. So freuen sich die diesjährigen Teilnehmerinnen und Teilnehmer schon auf den Zukunftstag ALTENPFLEGE 2017 vom 25. bis 27. April 2017 in Nürnberg. Mehr dazu unter www.zukunftstag-altenpflege.de GD #32 | GD vor Ort | 28 „Pflege darf kein normaler Markt sein! Gute Pflege erfordert Menschlichkeit und Fachlichkeit, Empathie und Verlässlichkeit.“ Staatssekretär Karl-Josef Laumann „Welche Auswirkungen hat die Ergänzung zum Vertrag gemäß § 132a Abs. 2 SGB V für Berlin-Brandenburg auf andere Bundesländer? Hoffentlich große, was Qualität und einheitliche Standards angeht … doch Qualität hat ihren Preis!“ Mit über 100 Teilnehmern war der Workshop „Wachstumsmarkt außerklinische Intensivpflege - gefährlicher Boom auf Kosten der Betroffenen?“ ausgebucht. „Was wir uns für die außerklinische Intensivversorgung wünschen? Transparenz, vertrauensvolle Kooperation mit den Leistungsträgern, faire Vergütung unserer Leistung und eine ehrliche Diskussion.“ (v.li.n.re.) Christoph Jaschke, Geschäftsführer der Heimbeatmungsservice Brambring Jaschke GmbH | Anja Hoffmann, Landesbeauftragte, Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa), Landesgeschäftsstelle BerlinBrandenburg | Jörg Brambring, Geschäftsführer der Heimbeatmungsservice Brambring Jaschke GmbH, Vorstandsmitglied der Deutschen interdisziplinären Gesellschaft für außerklinische Beatmung (DIGAB) e.V „Das Glück ist ein lausiger Gastgeber. Es lädt dich zu sich nach Hause ein, spendiert dir großzügig einen Schampus, eventuell auch ein paar Lachshäppchen, etwas Fingerfood und lässt dich gönnerhaft Austern schlürfen. Und genau in dem Moment, wo du dich gerade an die gute Kost gewöhnst, räumt das Glück den Tisch ab, schmeißt dich wieder raus und sagt: Die Party ist zu Ende!“ Gaby Köster las aus ihrem neuen Roman »Die Chefin« vor. Sie ist ihr Alter Ego: die eine Seite vom Schlaganfall gelähmt, das Mundwerk nicht zu stoppen! Der Comedy-Star hat nach ihrem schweren Schlaganfall Erfahrungen als Pflegebedürftige gemacht. Köster forderte mehr Wertschätzung des Pflegeberufs und eine bessere Bezahlung der Pflegekräfte. GD #32 | GD vor Ort | 29 DER DEUTSCHE PFLEGETAG 2016 Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (li.) und Andreas Westerfellhaus, Präsident des Deutschen Pflegerats e.V. (re.) Podiumsdiskussion mit (v.li.n.re.) Mechthild Rawert (SPD-Fraktion), Maria Klein-Schmeink (Bündnis 90/Die Grünen), Pia Zimmermann (Fraktion Die Linke) und Erwin Rüddel (CDU/CSU-Fraktion) Vortrag auf dem Deutschen Pflegetag 2016 Für gute Unterhaltung sorgte Eckart von Hirschhausen Fotos: https://deutscher-pflegetag.de Vom 10. bis 12. März 2016 kamen Experten, Entscheider und Multiplikatoren aus Politik, Wirtschaft, Pflege und Gesellschaft zum Deutschen Pflegetag in Berlin zusammen, um Erfahrungen auszutauschen und über die neuesten Themen und Trends in der Pflege zu informieren. Das umfangreiche Programm deckte die gesamte Bandbreite der Pflege ab. So wurde die Ausbildung der Pflegefachkräfte diskutiert, neue Erkenntnisse der medizinischen Versorgung wurden vorgestellt, und es ging um den zunehmenden Einsatz von Technik in der Pflege sowie neue Wohnformen für Pflegebedürftige. In mehr als 30 Podiumsdiskussionen und Vorträgen wurden aktuelle Trends und neueste Entwicklungen besprochen. Auf der Innovationsallee der Bundesländer präsentierten sich während der Veranstaltungstage zahlreiche Modellprojekte, die bereits heute die Zukunft der Pflege in Deutschland zeigen. Für gute Unterhaltung sorgte am 11. März Dr. med. Eckart von Hirschhausen, der im Anschluss an Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe und Andreas Westerfellhaus, Präsident des Deutschen Pflegerats e.V. zum Dialog einlud. Ein weiterer Höhepunkt war das „Cockpit Pflege“ mit den pflegepolitischen Sprechern der vier Bundestagsfraktionen: Maria Klein-Schmeink (Bündnis 90/Die Grünen), Erwin Rüddel (CDU/CSU-Fraktion), Mechthild Rawert (SPD-Fraktion), Pia Zimmermann (Fraktion Die Linke). Sie bezogen Stellung zum Thema „Wie Pflegende Politik machen können“. Außerdem wurde der Deutschen Pflegepreis 2016 an Prof. Dr. Friederike zu Sayn-Wittgenstein für ihre Verdienste für das Hebammenwesen in Deutschland verliehen. Die Pflegenden der Charité in Berlin erhielten einen Sonderpreis für ihren Einsatz für mehr Personal, bessere Arbeitsbedingungen und eine höhere Patientensicherheit. In der Session „An einem Strang – wie pflegende Angehörige und professionelle Helfer einander unterstützen können“, stellten Prof. Dr. Iren Bischofberger (Studiengangleitung MSc in Nursing und Programmleiterin work & care, Careum Forschung, Forschungsinstitut der Kalaidos Fachhochschule Gesundheit) und Elsbeth Fischer-Doetzkies (Dozentin und Mentorin Kalaidos Fachhochschule Gesundheit) ein nachahmenswertes Mentorenprojekt aus der Schweiz vor. Um Pflegestudenten die Wirklichkeit näher zu bringen, können sie sich pflegende Angehörige als Mentoren suchen. Dies ist auch eine Aufwertung der Rolle von Patient/innen und Angehörigen, denn sie werden „Ko-Produzierende mit hoher Partizipationsmöglichkeit“. Als „Expert/innen aus Erfahrung“ werden sie in die Ausbildung von Pflegekräften miteinbezogen. Es kommt zu mehr Begegnungen im Krankheitsalltag der Angehörigen. Hieraus resultiert eine patienten- und angehörigenfreundlichere Gesundheitsversorgung. Ebenfalls aus der Sicht einer pflegenden Angehörigen berichtete Antje Graßhoff, die Leiterin eines Netzwerks Demenz in Hamburg-Wandsbek. Auch die Versorgung außerklinisch beatmeter Patienten kam zur Sprache. Im Slot „Versorgungskontinuität zwischen stationär und ambulant sichern“ beleuchtete Roland Stoffregen, Geschäftsführer CARE4U Gruppe, kritisch das Entlassungsmanagment von Schwerstpflegefällen in die poststationäre Versorgung. Sektorales Denken sei überholt, die Versorgungsstrukturen müssten mehr vernetzt und die SGBs zu einem SGB zusammengefasst werden. Das Gesundheitssystem sei für den Patienten da und nicht umgekehrt! Moderator Mag. theol. Elimar Brandt, Vorsitzender der PflegeZukunfts-Initiative e.V., bestätigte, dass es zu viele Brüche und Übergänge zwischen den Sozialgesetzbüchern gebe, sodass Patienten immer wieder in Versorgungslücken fallen. In seinem Referat „Versorgungsbrüche – Brücken bauen für mehr Qualität in der Betreuung Schwerstkranker“ stellte Dr. Eckehard Frisch das erfolgreiche Modellprojekt einer Praxis für außerklinische Beatmung (PaB), Centrum für Gesundheit, AOK Nordost, vor. Besucher des MAIK Münchner außerklinischer Intensiv Kongress im Oktober 2015 werden sich an diesen Vortrag und an die Diskussion über die derzeit noch ausgesprochen problematische außerklinische ärztliche Versorgung erinnern. Der Deutsche Pflegetag widmete sich auch der Frage, welche Chancen sich im Pflegeberuf für Migrantinnen und Migranten ergeben. In zwei Podiumsdiskussionen diskutierten Ausbilder und bereits in der Pflege beschäftigte Migranten zum Thema Migration und Pflege. Durch berufliche Qualifikation und Erwerb von Sprachkompetenzen eröffnen sich neue Berufswege für Menschen, die heute als Flüchtlinge nach Deutschland kommen und auf der Suche nach einer beruflichen Perspektive sind. Auch die Anforderungen an eine kultursensible Pflege wachsen, da immer mehr Pflegebedürftige mit einem Migrationshintergrund versorgt werden müssen. Es lohnt sich, hierzu das Interview mit Jürgen Graalmann, Sprecher des Deutschen Pflegetags und Geschäftsführender Gesellschafter der Beratungsagentur Die BrückenKöpfe GmbH auf der Kongresshomepage zu lesen. Veranstalter des Deutschen Pflegetags war und ist der Deutsche Pflegerat e.V., der die Interessen der insgesamt 1,2 Millionen Beschäftigten in der Pflege vertritt. Mehr zum Kongress unter www.deutscher-pflegetag.de. GD #32 | GD vor Ort | 30 Durch Rehabilitation zurück ins Leben Bis auf den letzten Platz besetzt war der Vortragssaal bei der Eröffnung des 10. Nachsorgekongresses am 25. Februar 2016 in Berlin unter der Schirmherrschaft von Andrea Nahles, Bundesministerin für Arbeit und Soziales. In diesem Jahr stand der zweitägige Kongress unter dem Motto „Wege von der medizinischen Rehabilitation in die Teilhabe – Lösungsansätze!“ Achim Ebert, AG „Teilhabe, Rehabilitation, Nachsorge und Integration nach Schädelhirnverletzung“, wies in seinen einleitenden Worten darauf hin, dass in den vergangenen 10 Jahren die für Schädelhirnverletzte Menschen wichtigen politischen Schaltstellen erreicht wurden. Doch die Arbeit muss weiter gehen, denn jährlich erleiden 270.000 Menschen ein Schädelhirntrauma, davon 70.000 Kinder und Jugendliche. Sie bedürfen nicht nur der akutmedizinischen und stationär rehabilitativen Versorgung, sondern auch der postakuten und chronischen ambulanten Behandlung und Nachsorge. Die medizinische und sozialmedizinische Versorgung der Menschen mit erworbenen Hirnverletzungen bedarf dringend der Weiterentwicklung. Werkzeuge, Konzepte und das Sozialrecht gibt es schon – doch fehlende Umsetzung (und Finanzierung) führt zu Brüchen in der Versorgung, unter denen die betroffenen Menschen leiden. Die gesellschaftliche Teilhabe für Menschen mit erworbenen Schädelhirnverletzungen ist dringend erforderlich und vom Gesetzgeber vorgesehen. Doch wie sieht die Lebensrealität der meisten Betroffenen tatsächlich aus – wie ist der gesetzlich verankerte Anspruch auf Teilhabe im Anschluss an die medizinische Rehabilitation nach erworbener Hirnschädigung umsetzbar? Beim 10. Nachsorgekongress waren alle zuständigen Berufsgruppen vor Ort: Vertreter aus Politik, Medizin und Wissenschaft von Verbänden, Unfallkassen, Krankenkassen, der Deutschen Rentenversicherung, Beratungsstellen, Reha-Teams, Berufsförderwerken, u.v.m., um gemeinsam Lösungsansätze für Schädelhirnverletzte Menschen zu erarbeiten. „Auch für die Bundesregierung und für mich persönlich ist die uneingeschränkte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ein zentrales Ziel.“ Andrea Nahles, Bundesministerin für Arbeit und Soziales Quelle: BMAS/Knoll „Ich galt nach meinem Unfall schon als austherapiert. Der Verein „Zweites LEBEN e.V.“ finanzierte die weitere Reha in einem Nachsorgezentrum. Meine Rehabilitation macht große Fortschritte.“ Julia Hierl (re.) in Begleitung von Maria Dotzler, Klinik für Neurologische Rehabilitation am Bezirksklinikum Regensburg, Verein Zweites LEBEN e.V., Regensburg „Sport und Bewegung haben einen festen Platz in der Rehabilitation.“ Thomas Härtel Vizepräsident des Deutschen Behindertensportverbandes e.V. National Paralympic Committee Germany, Frechen „Das zentrale Nervensystem, auch das geschädigte, ist prinzipiell eine lernfähige Struktur und zu Leistungsverbesserung durch Training sowie Kompensationsleistungen fähig.“ Prof. Dr. Claus-W. Wallesch Vorsitzender der DGNR, Elzach „Partizipation ist ‚da sein‘ und ‚dabei sein‘.“ PD Dr. Kristina Müller, Chefärztin der Klinik für Neuropädiatrie, St. Mauritius Therapieklinik in Meerbusch „Teilhabe muss von Anfang an das Ziel sein!“ Dr. rer. pol. Rolf Schmachtenberg Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Leiter der Abteilung V: Teilhabe, Belange behinderter Menschen, Soziale Entschädigung, Sozialhilfe, Berlin GD #32 | GD vor Ort | 31 Zum Abschluss der Ergänzung zum Vertrag gemäß § 132a Abs. 2 SGB V (ambulante Intensivversorgung) im Land Berlin und im Land Brandenburg Die durch den bpa e.V. für seine Mitgliedsdienste verhandelte Ergänzung zum Vertrag gemäß § 132a Abs. 2 SGB V (zur ambulanten Intensivversorgung) sorgte in den letzten Wochen sowohl in der Pflegelandschaft als auch in der Fachpresse für erhebliche Resonanz. Die Meldungen reichten über “kleine Revolution in der Intensivpflege“ über „begrüßenswerter erster Schritt in die richtige Richtung“ bis „erhebliche Nachbesserungsbedarfe hinsichtlich der vereinbarten Vergütung“. Die Resonanz auf diesen Abschluss bundesweit erfreut und überrascht zugleich. Erfreulich ist, dass offenbar inzwischen die meisten Pflegedienste, die in der ambulanten Intensivpflege tätig sind bzw. zukünftig tätig werden wollen, zusätzliche Anforderungen z.B. an das eingesetzte Personal ausdrücklich befürworten bzw. einhalten und nachweisen wollen. Eine einheitliche vertragliche Regelung mit allen Krankenkassen im jeweiligen Bundesland wird dazu derzeit aufgrund der gesetzlichen Lage als richtiges Mittel bewertet. Denn nach überwiegender Auffassung entstehe durch einheitliche (höhere) Standards mehr Sicherheit und Verlässlichkeit für die Kunden und auch für die Pflegedienste. Überraschend ist die große Resonanz auf die Ergänzung deshalb, weil relativ ähnliche (zusätzliche) inhaltliche Anforderungen an die ambulante Intensivpflege seit Jahren in einigen Bundesländern von den Krankenkassen gefordert bzw. mit den Pflegediensten in der Intensivversorgung auch einzeln schon vertraglich vereinbart wurden (z.B. ARGE der Krankenkassen im Bayern, die im Übrigen in ihrer Zusatzvereinbarung zur ambulanten Intensivpflege seit 2010 eine durchschnittliche Vergütung unterhalb von 28,00 € pro Stunde anbot, da in aktive Behandlungspflege à 31,50 €/h und passive Behandlungspflege (Beobachtungszeiten) à 25,00 €/h unterschieden und die weit überwiegende Anzahl der täglich 24 Stunden ambulante Intensivversorgung der passiven Behandlungspflege (Beobachtungszeiten) im Rahmen der Kostenübernahme zuordnet wurde). In Berlin und Brandenburg existierte bereits seit Mitte 2011 mit der, durch die AOK NO an die Pflegedienste übersandte, sog. Zusatzvereinbarung ein Vertragstext, in dem, in Anlehnung an die Anforderungen aus der im Dezember 2009 veröffentlichten S2-Leitlinie „Nichtinvasive und invasive Beatmung als Therapie der chronischen respiratorischen Insuffizienz“, höhere Anforderungen an die Leistungserbringer in der ambulanten Intensivversorgung enthalten waren. Unter Einbeziehung der praktischen und pflegefachlichen Erfahrungen ambulanter Intensivpflegedienste aus Berlin und Brandenburg wurden die strukturellen und personellen (Zusatz-)Anforderungen an die außerklinische Intensivversorgung in der Zusatzvereinbarung schließlich im Sommer 2013 mit den damals beteiligten Krankenkassen, AOK NO und IKK Brandenburg und Berlin, angepasst und geeint. Die Vereinbarung enthielt außerdem einen pauschalierten Stundensatz für die Versorgung im privaten Haushalt in Höhe von 28,00 € bzw. in ambulanten Wohnformen in Höhe von 15,00 €. Die Zusatzvereinbarung einschließlich der dazu gehörigen Vergütung konnte von dem Pflegedienst, der die zusätzlichen Anforderungen nachweisen konnte (und wollte), beansprucht und bilateral mit der AOK NO und der IKK Brandenburg und Berlin vertraglich vereinbart werden, ohne dass Kosten und/oder Versorgungs- und Gehaltsstrukturen individuell nachgewiesen werden mussten. Andere zugelassene ambulante Pflegedienste in Berlin und Brandenburg, die diese Zusatzvereinbarung nicht vereinbart haben, erbrachten (und erbringen bis heute) Leistungen der ambulanten Intensivpflege weiterhin ohne zusätzliche strukturelle und personelle Anforderungen zu Stundensätzen zwischen 22,00 € bis 25,00 € im privaten Haushalt bzw. 8,80 € und 12,00 € in ambulanten Wohnformen; die Krankenkassen haben allerdings angekündigt, die nunmehr in der Ergänzung zum Vertrag gemäß § 132a Abs. 2 SGB V vereinbarten zusätzlichen strukturellen und inhaltlichen Anforderungen zukünftig als Maßstab an alle ambulanten Intensivversorger im Land Berlin und Brandenburg anzulegen. Zielsetzung der Zusatzvereinbarung war bereits 2013, bilateral zwischen Pflegedienst und AOK NO bzw. IKK Brandenburg und Berlin zusätzliche Anforderungen für die Leistungserbringung in der ambulanten Intensivpflege zu einem wirtschaftlich vertretbaren Preis zu vereinbaren. Die nunmehr zum 01. Januar 2016 durch den bpa für seine Mitgliedsdienste verhandelte Ergänzung zum Vertrag nach § 132a Abs. 2 SGB V für Leistungen mit hohem intensivem behandlungspflegerischem Aufwand (ambulante Intensivversorgung) hat die sog. Zusatzvereinbarung aufgegriffen und deren Inhalte, aufgrund der praktischen Erfahrungen bei deren Umsetzung in den letzten 2 Jahren, in dem neuen Vertragstext zum Teil angepasst bzw. modifiziert (z.B. eine hauptberufliche Tätigkeit wird bereits bei einem Wochenstundenumfang von 19,5 h angenommen). Der große Vorteil der neuen Ergänzung zum Vertrag nach § 132a Abs. 2 SGB V besteht in einer Vereinheitlichung von zusätzlichen Qualitätsanforderungen für den größten Teil der ambulanten Pflegedienste, die in der ambulanten Intensivversorgung in Berlin und Brandenburg tätig sind, mit allen beteiligten Krankenkassen. Mit diesem vertraglichen Abschluss wird ein – von vielen Akteuren und Fachleuten – seit Jahren geforderter Weg der vereinheitlichten Strukturbildung bzw. Vereinbarung von erhöhten Leistungs- und Qualitätsstandards in der ambulante Intensivpflege eingeschlagen, der richtungsweisend sein und kurzfristig sicher auch in anderen Bundesländern die Verhandlungen und die inhaltliche Vertragsgestaltung bestimmen wird. Denn durch die Ergänzung sind beliebige bzw. die zum Teil nur sehr niedrigeren Anforderungen an die ambulante Leistungserbringung entsprechend der Zulassung nach § 132a Abs. 2 SGB V (z.B. Erlaubnis des Einsatzes von Pflegehilfskräften in der Behandlungspflege) für die ambulante Intensivpflege ausgeschlossen. Wie dargelegt, war und ist die Resonanz der Fachpresse und der ambulanten (Intensiv-)Pflegeszene erheblich. Die Rückmeldungen zu den Inhalten der Ergänzung sind bislang überwiegend positiv. Kontrovers bzw. kritisch werden zum einen die Prüfungsbefugnisse der Krankenkassen diskutiert. Es besteht die Sorge, ob bzw. wie die Einhaltung der vertraglich vereinbarten zusätzlichen Vorgaben durch die Kassen nachgehalten bzw. überprüft werden. Konkret geht es insofern um die Be- GD #32 | Sozialrecht | 32 fürchtung, dass die Kostenträger die ihnen (zum großen Teil bereits aufgrund der Verträge nach § 132a Abs. 2 SGB V) eingeräumten Prüfungsbefugnisse auch zukünftig nicht ausreichend wahrnehmen werden. Aufgrund des Umstandes, dass die Krankenkassen in den letzten Jahren eine erhebliche (und weiter steigende) Anzahl von intensivpflegebedürftigen Versicherten zu versorgen (und deren Versorgung zu bezahlen) haben, und aufgrund von negativen Erfahrungen aus der Praxis (z.B. ambulante Intensivversorgung durch 1 Pflegefachkraft für 12 Versicherte, die jeweils ärztliche Verordnungen über „24 Stunden täglich spezielle Krankenbeobachtung mit jederzeitiger Interventionsbereitschaft“ haben) ist zu erwarten (und zu hoffen), dass sie zukünftig ihre Kontrollbefugnisse effizienter ausüben werden, wenn ihnen derartige Zustände bekannt werden. Zum anderen wird die Besorgnis geäußert, dass die von dem Abschluss in Berlin und Brandenburg ausgehende Signalwirkung bundesweit dergestalt sein könnte, dass die Krankenkassen nicht nur die zusätzlichen inhaltlichen Vorgaben zur Erbringung von Leistungen der ambulanten Intensivpflege heranziehen, sondern auch die Höhe der vereinbarten pauschalen Vergütung (30,00 € /h bzw. 30,60 € (Versorgung im privaten Haushalt) bzw. 16,10 €/h bzw. 16,42 € (ambulante Wohnformen)). Diese Befürchtung teilt die Autorin ausdrücklich nicht. Insofern ist zunächst darauf hinzuweisen, dass Ausgangsbasis der (Vergütungs-)Verhandlungen in Berlin und Brandenburg Stundensätze i.H.v. 8,80 € bzw. 9,60 € (ambulante Wohnformen) und 22,00 bis 24,00 € (privater Haushalt) pro Stunde waren. Die nun verhandelten Pauschalpreise, die durch den Pflegedienst aufgrund des Nachweises der Erfüllung der zusätzlichen personellen Anforderungen, aber ohne individuelle Vergütungsverhandlung, vereinbart werden können, stellen damit eine erhebliche Vergütungssteigerung dar. Dementsprechend sind auch eine Großzahl der ambulanten Pflegedienste in Berlin und Brandenburg sehr an dem Abschluss der Ergänzung zum Vertrag nach § 132a Abs. 2 SGB V interessiert bzw. haben diese bereits abgeschlossen. Daneben sind, auch in Berlin und Brandenburg, weiterhin, durch den einzelnen Pflegedienst zu führende, individuelle Vergütungsverhandlungen möglich, die zu einem Vertragsabschluss oberhalb der vereinbarten pauschalen Stundensätze führen können. Auch ambulante Pflegedienste aus diversen anderen Bundesländern haben inzwischen angefragt, ob sie die Ergänzung zum Vertrag nach § 132a Abs. 2 SGB V zugesandt bekommen können bzw. ob die dort vereinbarten Inhalte einschließlich der vereinbarten Vergütung auch in ihrem Bundesland Gültigkeit haben. Dies ist nicht der Fall. Der Abschluss wird aber sicher in vielen anderen Bundesländern inhaltlich die Verhandlungen und die Vertragsgestaltung beeinflussen. Hinsichtlich von zu vereinbarenden Stundensätzen müssen sich indessen alle Verhandlungsparteien - und zwar sowohl die Krankenkassen als auch die Leistungserbringer - die Mühe machen, ausgehend von den derzeit per Einzelfallentscheidung ausgereichten Stundensätzen im jeweiligen Bundesland, eine Kalkulationsgrundlage zu erarbeiten, um ggfs. höhere pauschale Stundensätze zu vereinbaren; eine Analogie zu den verhandelten Stundensätzen aus Berlin und Brandenburg scheidet insofern aus. Denn den vereinbarten pauschalen Stundensätzen in der Ergänzungsvereinbarung liegt insofern eine mit ambulanten Intensivpflegediensten aus Berlin und Brandenburg anhand ihrer Versorgungsstrukturen und Kosten erarbeitete (interne) Kalkulation zu Grunde. Diese faktische Beschränkung des Zugangs zum Markt der ambulanten Intensivversorgung wird seit Jahren bundesweit von vielen namenhaften Akteuren gefordert, da inzwischen überwiegend Einigkeit darüber besteht, dass an die Erbringung von Leistungen der ambulanten Intensivpflege zwingend zusätzliche, in Ergänzung zu den Zulassungsvoraussetzungen nach § 132a Abs. 2 SGB V, Anforderungen zu stellen sind, um eine qualitativ hochwertige Versorgung der intensivpflegebedürftigen Kunden sicherzustellen. Da es eine bundesgesetzlich einheitliche Regelung zur ambulanten Intensivversorgung nicht gibt, erscheint eine zumindest im jeweiligen Bundesland einheitliche vertragliche Regelung (bislang) dafür ein probates Mittel. Die Autorin erlaubt sich insofern allerdings den Hinweis, dass die bisher noch in vielen Bundesländern bekannten bzw. bezahlten Preise in der ambulanten Intensivpflege nicht Ausfluss einer echten Vergütungsverhandlung im Sinne der Rechtsprechung des BSG aus dem Jahr 2009, sondern als Einzelfallentscheidung der einzelnen Krankenkasse zu bewerten sind. Einen Anspruch auf Fortgeltung oder Vertrauensschutz besteht insofern für diese Stundensätze für die Zukunft nicht. Jeder Pflegedienst, der Leistungen der ambulanten Intensivpflege anbietet bzw. zukünftig anbieten will, sollte sich daher kurzfristig mit seinen, ihm entstehenden, Kosten bzw. der Kalkulation seines Stundensatzes für die ambulante Intensivversorgung auseinandersetzen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die kalkulierten Kosten bzw. der errechnete Stundensatz ggfs. vor einer Schiedsperson plausibilisiert bzw. gerechtfertigt werden müssen, wenn die Krankenkasse ihn nicht akzeptiert. Im Ergebnis stellt die abgeschlossene Ergänzung zum Vertrag nach § 132a Abs. 2 SGB V höhere strukturelle und personelle Anforderungen an die Pflegedienste, die Leistungen der ambulanten Intensivpflege im Land Berlin und im Land Brandenburg erbringen wollen. Dadurch wird praktisch erreicht, dass nicht mehr jeder zugelassene ambulante Pflegedienst auch Leistungen der ambulanten Intensivversorgung erbringen kann bzw. abrechnen darf bzw. „ein ambulanter Intensivkunde in die normale ambulante Versorgung eingestreut wird, um den Pflegedienst insgesamt zu sanieren“. Vielmehr muss ein Pflegedienst bestimmte Mindestanforderung erfüllen bzw. zusätzlich qualifiziertes Personal vorhalten bzw. einsetzen, um Leistungen der ambulanten Intensivpflege zu erbringen. Anja Hoffmann, LL.M. Eur., Landesbeauftragte bpa Berlin-Brandenburg GD #32 | Sozialrecht | 33 CASE MANAGEMENT bei einer Klientin mit Maskenbeatmung (Teil 2) Im Januar 2014 absolvierte Meike Grimm, Krankenschwester, Dipl. Sozialarbeiterin, Management für Gesundheits- und Sozialeinrichtungen, erfolgreich die Zertifizierte Weiterbildung nach den Richtlinien der Deutschen Gesellschaft für Care und Case Management (DGCC) e.V. zum Case Manager im Sozial- und Gesundheitswesen. Ihre Facharbeit anhand eines Fallbeispiels mit dem Titel „Casemanagement bei einer Klientin mit Maskenbeatmung“ dürfen wir mit Genehmigung der Autorin an dieser Stelle veröffentlichen. 3. Betrachtung der Versorgungsproblematik, Intake Vorab sei erwähnt, dass mittlerweile häufig Case Management angeboten wird, in der Durchführung aber die tatsächlichen Merkmale und Eigenschaften des Handlungskonzepts Case Management nicht erfüllt werden. Es kann nicht richtig sein, dass Pflegestützpunkte und Überleitungsstellen ihre Arbeit Case Management nennen, aber nicht über die entsprechende Ausbildung verfügen und rein beratend tätig sind. Das systematische Vorgehen in den Prozessschritten Identifikation, Assessment, Planung, Intervention, Monitoring und Evaluation muss erfüllt werden, um es auch so zu benennen. Ebenso müssen die Grundfunktionen des Case Managers beinhaltet sein: „Advocacy“, die anwaltschaftliche Funktion, „Broker“, die vermittelnde Funktion und „Gate Keeper“, die selektierende Funktion. Weitere Merkmale sind die Netzwerkarbeit, Netzwerkaufbau und -pflege und die Beachtung des Empowerments. „Mit Empowerment bezeichnet man Strategien und Maßnahmen, die den Grad an Autonomie und Selbstbestimmung im Leben von Menschen oder Gemeinschaften erhöhen sollen und es ihnen ermöglichen, ihre Interessen (wieder) eigenmächtig, selbstverantwortlich und selbstbestimmt zu vertreten.“ (http://de.wikipedia.org/ wiki/Empowerment) Der Patient muss im Vordergrund des Handlungskonzeptes stehen, nicht die ausführende Organisation oder gesellschaftliche Interessen. Die betroffenen Menschen müssen freien Zugang zu Case Management Angeboten haben und wissen, an welche Stellen sie sich wenden können, um die Leistung zu erhalten. 3.1. Identifikations-/Klärungsphase Der erste Prozessschritt im Case Management, die Identifikationsphase, regelt die programmatischen Grundlagen. Dies ist das „Outreach“, meint die Reichweite des Programms, den „Access“, den Zugang zum Programm und behandelt die „Intake“Kriterien, die Aufnahme in das Programm. „Die Klärungsphase beinhaltet die drei Schritte der Kontaktaufnahme, die Auswahl und Überprüfung der Case-Management-Notwendigkeit sowie die Entscheidung und Vereinbarung für das Case Management: Access, Case Finding und Intaking.“ (DGCC 2011, S. 15) In dieser Phase soll festgestellt werden, ob Case Management für die besondere Problemsituation des Patienten sinnvoll, zweckmäßig und notwendig ist. Bei Aufnahme in das Programm muss eine verbindliche Vereinbarung getroffen werden. Eine persönliche Beziehung zum Klienten von Seiten des Durchführenden ist im Fallmanagement Voraussetzung. Die Möglichkeiten der betroffenen Menschen zu erfahren und zu nutzen ist richtungsweisend, nicht das Aufzeigen ihrer Grenzen. Grundlagen für die Klientenorientierung sind die Lebensweltnähe, die Mehrdimensionalität des Menschen und die Ressourcenorientierung. (Eichler, Folie 6,10) 3.2. Fallbeispiel Bezogen auf das Fallbeispiel hatten Frau B. und Herr K. die Information, dass sie bei Problemen bezüglich der Beatmungsdurchführung und des Krankheitsverlaufs Kontakt zu mir aufnehmen können und wir dann gemeinsam nach Lösungen suchen. Diverse Hausbesuche hatten zuvor bei kleineren Schwierigkeiten und Informationsbedarf stattgefunden. Hierbei wurde auch schon im Vorfeld eine persönliche Beziehung aufgebaut. Das schon bestehende Vertrauensverhältnis war sicherlich für den weiteren Verlauf von Bedeutung und hat die Zusammenarbeit unterstützt. In der Zeit, als Frau B. die Beatmung fast dauerhaft nutzen musste und die Maskenprobleme auftauchten, wurde in dem zuletzt beschriebenen Gespräch schon klar, dass die Versorgung der Patientin zu Hause mit den vorhandenen Mitteln nicht mehr sicher und zur Zufriedenheit der Betroffen durchführbar war. Eher stand durch die Verletzung des Nasenrückens die lebensnotwendige Beatmungsdurchführung in Frage, da eine weitere Nutzung der Beatmungsmaske auf Grund der Verletzung und Schmerzen bald nicht mehr möglich gewesen wäre. Dieser Zeitpunkt ist durchaus mit einer Form des Screenings einzustufen. Diese aktuelle Situation der Patientin habe ich mit der behandelnden Ärztin der Beatmungsklinik besprochen, die mich in meinem Vorgehen bestärkte. “Die Klärungsphase … kann sogar vor der ersten Beziehungsaufnahme zum Adressaten-/Klientensystem erfolgen, indem mit anderen Fachpersonen das Vorhandensein einer CM-Identifikation abgesprochen wird. (DGCC 2011, S. 15) Klare Intakekriterien wurden dann erfüllt, als Herr K. am Folgetag anrief und mitteilte, dass die Hausärztin vor Ort war, zwar jemanden zur Wundversorgung schicken wolle, sich aber nicht zuständig fühle, die Verordnungen für eine individuelle Beatmungsmaske und ein Zweitgerät auszustellen. Auf Wunsch würde sie aber eine Krankenhauseinweisung ausstellen, dort wäre schließlich die Therapie auch eingeleitet worden. Herr K. klang recht verzweifelt und hilflos und konnte dies auch benennen. Weiter berichtete er, Frau K. weine viel, würde aber eine Krankenhauseinweisung keinesfalls wollen, da sie sicher sei, von dort nicht mehr nach Hause zu kommen. Frau K. war zu diesem Zeitpunkt auf Grund des fortgeschrittenen Krankheitsverlaufs nicht mehr in der Lage, selber zu telefonieren und verständlich zu sprechen. Kurze Informationen waren mit Blickkontakt und Lippenablesen, mit schwacher Stimme, möglich. Herr K. bat mich im Namen seiner Lebensgefährtin, bei der Bewältigung der Situation unterstützend tätig zu sein. Ich bot ihm meine Unterstützung im Rahmen eines Case Managements an und verabredete ein gemeinsames Treffen mit Frau B. und Herrn K. am folgenden Tag. Kurze Zeit später rief mich die Tochter an um mitzuteilen, dass sie am Gespräch teilnehmen würde. Bezüglich des aktuellen Problems möchte sie sich einbringen und vorab am nächsten Morgen die Hausärztin in der Praxis aufsuchen, und als Tochter noch einmal um die Ausstellung der Maskenverordnungen bitten. GD #32 | Case Management | 34 3.3. Intakekriterien Laut DGCC ist Case Management auf der Einzelfallebene indiziert, wenn Eigenhilfe und informelle Hilfe nicht ausreichen (DGCC 2011, S.11), eine komplexe Bedarfslage vorliegt, die Beteiligung verschiedener Leistungsanbieter aufeinander abgestimmt werden muss (Welfare Mix), der Regelversorgungspfad im Einzelfall nicht greift, die Ressourcen der Betroffenen nicht ausreichen, um die Situation eigenständig zu bewältigen (Subsidiarität), und der Klient seine Einwilligung zur Hilfe zum Case Management gibt. (DGCC 2011, S. 3) Weitere allgemeine Intakekriterien, die für diesen Fall zutreffen, sind: Psychologische Instabilität, Komplexität der Diagnose, Mobilitätseinschränkung/-behinderung, Probleme mit dem Schmerzmanagement, unklare und sektorenübergreifende Anspruchsvoraussetzungen, verschiedene involvierte Disziplinen/Leistungserbringer und nahender Tod. (Inhester, O. 2013, 2.1 Folie 16) Der Case Manager muss den Klienten über seine Aufgaben und über seine Arbeitsweise aufklären. Definiert werden sollten dabei auch die Rolle des durchführenden Case Managers und seine Hilfsmöglichkeiten. Hiermit kann der Case Manager geschützt werden, damit er im Verlauf nicht mit weiteren Problemlagen außerhalb seines Arbeitsfeldes konfrontiert wird, welche die Kriterien nicht erfüllen. Möglich ist auch, dass eine schriftliche Vereinbarung bezüglich der Inhalte getroffen wird. (DGCC 2011, S. 16) 4. Konzeptentwicklung Case Management, Assessment In diesem Kapitel wird erläutert, wie die Ziele, Aufgaben, Funktionen, Prozesse und die Vernetzung, sowie Kooperation und Koordination im Case Management erarbeitet werden. Dies geschieht beim zweiten Prozessschritt, dem Assessment, einer ausführlichen Beschreibung und Dokumentation der Versorgungs- und Lebenssituation mit seinen Ressourcen und Problemen sowie der Bedarfslage des Adressaten-/Klientensystems. Hier wird die Grundlage für die Zielformulierung des Hilfeplans, der Auswahl und Planung des Unterstützungsangebotes gebildet. (DGCC 2011, S.18). Kurzum fragt das Assessment nach dem: „Was ist eigentlich los!“ Als objektives Verfahren müssen hier die individuelle Disposition, die Bedürfnisse und der Bedarf sowie die Defizite und Stärken erfragt, erfahren und erarbeitet werden, um eine professionelle Analyse zur Situation des Betroffenen zu erstellen. 4.1. Individuelle Disposition Es wird versucht, die objektive Lebenslage der/des Betroffenen ganzheitlich zu erfassen. Gleichzeitig muss dies unter Berücksichtigung der momentanen Lebenssituation geschehen, nur so kann mit den Beteiligten die Lebenslage entsprechend erörtert werden. Die subjektive und objektive Lebenslage einer Person beinhaltet vier Dimensionen: äußere Situation – Umwelt, innere Situation – Innenwelt, Biographie – Lebensgeschichte und den Lebensentwurf als Perspektive. (Wendt 2010, S. 142) Die Erarbeitung dieser sich überschneidenden Inhalte führt zu einer umfassenden, ganzheitlichen Informationssammlung, die dann zu analysieren ist, um einzelne Probleme, Stärken, Schwächen, Beziehungen und Abhängigkeiten zu identifizieren. Sie bildet eine Grundlage für das Fallverstehen und die Ressourcenfindung. Die Angaben sind für die Entwicklung des späteren Hilfeplans von Bedeutung. Verschiedene Instrumente wie z.B. Fragenkataloge, Dokumentationsbögen, Interviewleitfäden wie auch Geno- und Soziogramme können genutzt werden, um objektive Daten zu erheben. Auch könnten hier die Kontextfaktoren des ICF zu Hilfe genommen werden. „Gegebenheiten des gesamten Lebenshintergrundes einer Person werden in der ICF Kontextfaktoren genannt. Kontextfaktoren setzen sich aus Umweltfaktoren und personenbezogenen Faktoren zusammen. Umweltfaktoren bilden die materielle, soziale und einstellungsbezogene Umwelt ab, in der Menschen leben und ihr Dasein entfalten. Umweltfaktoren sind in der ICF klassifiziert. Personenbezogene Faktoren sind der besondere Hintergrund des Lebens und der Lebensführung einer Person (ihre Eigenschaften und Attribute) und umfassen Gegebenheiten des Individuums, die nicht Teil ihres Gesundheitsproblems oder Gesundheitszustandes sind. Personenbezogene Faktoren sind in der ICF nicht klassifiziert“ (www.orthopaedie-regensburg.com/glossar). Bezugnehmend auf mein Fallbeispiel waren mir schon einige dieser Informationen durch den bestehenden Kontakt zur Familie bekannt. Lebensgeschichte, teilweise Außen- und Innenwelt als auch die Vorstellung der weiteren Lebensgestaltung, bezogen auf die fortschreitende Erkrankung, waren mir zum Teil vertraut. Die familiären und sozialen Beziehungen und die Kontaktintensität wurden in dem zum Assessment stattfindenden Gespräch erfragt und beschrieben. Besonders auch das aktuelle Erleben der Situation bezüglich des momentanen, doch so merklich fortschreitenden Krankheitsverlaufs war Thema. Beachtet werden sollte bei der Informationserhebung, dass nur die notwendigen Daten erfragt werden und bei dem Gespräch die individuelle persönliche Situation des Klienten berücksichtigt wird. 4.2. Bedürfnisse und Bedarf Hilfreich waren für mich die Leitfragen zum Thema „Versorgungsbedürfnisse und Problemlagen“. Durch strukturiertes Fragen und entsprechende Dokumentation können die Aussagen zur Analyse gut verglichen und verwertet werden. (Inhester (2013), CM_2, Folie 23) Leitfragen Versorgungsbedürfnisse und subjektive Präferenzen • Was will der betroffene in der konkreten Situation und darüber hinaus erreichen? (Explizite und Implizite Ziele) • Was will seine Familie erreichen? • Was sind Vorstellungen und Wünsche bezogen auf die Versorgung? Problem- und Bedarfslagen, Ressourcen und Potenziale • Was benötigt der Betroffene für die Stabilisierung seiner Situation aus professioneller Sicht? • Welche konkreten Herausforderungen stellen sich ihm? • Welche Unterstützung erhält und/oder benötigt er, um die Situation zu bewältigen? • Was kann er selbst zur Verbesserung seiner Situation tun? (Inhester (2013), CM_2, Folie 23) GD #32 | Case Management | 35 Am Beispiel von expliziten und impliziten Zielen will ich ein Bedürfnis aus dem Fallbeispiel anbringen. Das Explizite persönliche Ziel von Frau B. ist, eine passende Maske zu haben, mit welcher sie die Beatmung effektiver und stressfrei durchführen kann. Es beinhaltet die persönliche Vorgabe, keinesfalls ins Krankenhaus zu gehen, um sich stationär behandeln zu lassen. Das Implizite Ziel, das Versorgungsziel, welches sich aus der Konsequenz der persönlichen Ziele und ebenso aus der objektiven professionellen Sicht des Case Managers zusammensetzt, fragt danach, welcher Bedarf sich auf Grund dieser Ziele ergibt. Das Versorgungsziel ist somit die Organisation der Verordnung für die notwendigen Hilfsmittel, die Beschaffung dieser und einer zufriedenstellenden medizinischen Versorgung ohne Krankenhauseinweisung. 4.3. Defizite und Stärken Hier werden die Bewältigungserfordernisse deutlich, an welchen Stellen sich der Klient selber einbringen oder sein soziales Umfeld Aufgaben übernehmen kann, und wo Schnittstellen überwunden und Netzwerke gebildet werden müssen. Persönliche, materielle und finanzielle Ressourcen und das bestehende soziale Netz des Klienten werden mit einbezogen. - Welche Anforderungen sind mit der Organisation der Ausstellung eines Rezeptes und der Beschaffung der Hilfsmittel verbunden? - Welche Ressourcen kann Frau B. zur Zielerreichung einsetzen? - Welche Ressourcen von Frau B. können genutzt, gefestigt und (weiter) entwickelt werden? - Welche Hilfen müssen durch ein System von außen bereitgestellt werden, solche, die sie auch umsetzen und sinnvoll nutzen kann? (Inhester, 2013, CM_2, Folie 32). 4.4. Fallanalyse Am Ende des Assessments stehen die Situationsanalyse, die Netzwerkanalyse (primäre, sekundäre und tertiäre Netzwerke) und somit ein ganzheitliches Fallverstehen. Die im Rahmen des Assessments stattfindende Informationsbewertung, die Ergebnisse sollten am besten mit den Betroffenen zusammen erarbeitet werden oder ihnen in angemessener Weise mitgeteilt werden. Informationen oder Durchführungskonsequenzen, die sich im Nachhinein ergeben, müssen ebenfalls kommuniziert werden. Je aktiver die Betroffenen an der Durchführung und an Entscheidungen beteiligt sind, desto stärker sind das Interesse und der Einsatz zum Gelingen der Situation sowie Tragen von Verantwortung. 4.5. Fallbeispiel Das Gespräch mit Frau B., Herrn K. und der Tochter wurde im Rahmen der Assessmentvorgaben geführt. Informationen wurden ausgetauscht und die momentane Situation besprochen. Die Tochter konnte leider bei dem Hausarztbesuch die erhoffte Verordnung nicht erhalten. Der Wunsch auf entsprechende Medikation bezüglich der doch schlechten Stimmungslage der Mutter in Bezug auf das gewünschte und dokumentierte, palliative Umgehen mit der Erkrankung wurde von der Ärztin mit der Begründung, sie sei nicht zuständig, abgelehnt. Weiter wurde die steigende Belastung der Pflegesituation thematisiert, Hilfe durch fremde Personen aber weitgehend abgelehnt. Auch die von der Ärztin angestrebte Klinikeinweisung wurde mit ihren Vor- und Nachteilen angesprochen, aber weiterhin überzeugt von Frau B. verneint. Inhalt des Gespräches war auch, dass zwar eine Patientenverfügung vorliege, diese aber in Bezug auf die Beatmung und die Ablehnung invasiver Maßnahmen überarbeitet werden müsse. Das Gespräch wurde dokumentiert und ein zeitnaher Termin am Folgetag für die Besprechung des Hilfeplans verabredet. Die Wunde der Patientin war mittlerweile von einer Arzthelferin mittels einer Wundauflage versorgt worden. Hierdurch gestaltete sich die Beatmungssituation aber eher schwieriger, da die Abdichtung der vorhandenen Masken nun noch unzureichender war. 5. Planning, Hilfeplan Der Hilfeplan ist Inhalt des dritten Case Management Prozessschrittes, in welchem die Versorgungsplanung unter Berücksichtigung der Realisierbarkeit, der Überprüfbarkeit und eines angemessenen Zeitrahmens erarbeitet wird. Im Hilfeplan selber werden dann diese Ziele schriftlich fixiert. Die Maßnahmen und Leistungen, die die Grundlage zur Zielerreichung sind, sowie die durchführenden Verantwortlichen: Personen, Stellen, Organisationen oder Dienstleister, werden den Zielen und Aufgaben verbindlich zugeordnet. Auch die zeitliche Komponente zur Zielerreichung wird geregelt. „Wer macht was, wann und wie oft, wozu und wo, mit welchem Ziel?“ 5.1. Zielfindung Nicht zu vergessen ist bei der Zielfindung, dass die am lautesten erwähnten Probleme nicht die dringlichsten sein müssen. Oft ist auch die benannte Ursache eines Symptoms nicht die Tatsächliche. So muss der Case Manager die Befähigung haben, „hinter die Kulissen“ zu schauen. Für mich zeigte sich dies im Fall von Frau B. auch so. Der mentale Umgang mit der progressiven Erkrankung, den drohenden weiteren körperlichen Einschränkungen und der Belastung in der Pflege stellten immer mehr ein Problem dar, gezeichnet von der Angst, dass das eigene System auf lange Sicht nicht weiter aufrecht erhalten werden kann und der Verbleib in der Wohnung unklar erschien. Auch stellten sich Befindlichkeitsdifferenzen zwischen den Generationen dar, die ich als beidseitige Unsicherheit und Reglementierungsangst untereinander interpretierte. Meine Sichtweise zu dieser Problematik habe ich selbstverständlich angemessen mit der Familie besprochen und auch deren Zustimmung erhalten. Eine Schwachstelle bei der Vorgehensweise der Zielerarbeitung von Seiten der dazu Beauftragten stellt laut Prof. Dr. G. Barsch (Folie 25) die „Mangelnde Komponentenanalyse dar“: Es werden falsche Probleme gelöst, weil die Beziehungen der Probleme untereinander unklar sind. Es kommt zur Lösung falscher Probleme, zukünftige Probleme finden keine Beachtung oder implizite Probleme werden nicht berücksichtigt. Die Ursache sieht Barsch im „ad-hocismus“, der Flucht, auf zufällig ergebende Nachrichten sofort zu reagieren/ sich ablenken und schwierige Probleme dafür fallen zu lassen. Auch warnt sie vor der „Verkapselung“, dem Verbeissen in ein Detailthema, wobei der Gesamtüberblick aus den Augen verloren wird. Im Fallbeispiel möchte ich zunächst nach Prof. Dr. G. Barsch in Schwerpunkt-, Vorbereitungs-, und Erhaltungsziele unterscheiden, die mir dabei helfen, die oben benannten Schwierigkeiten in der Zielerarbeitung zu minimieren. - Als Schwerpunktziel, dies ist der während der jeweiligen Phase anzustrebende Schwerpunkt, sehe ich die Versorgung der Patientin mit einer adäquaten Beatmungsmaske, die medizinische Behandlung des Nasenrückendekubitus und die Vermeidung eines Krankenhausaufenthaltes. GD #32 | Case Management | 36 Hierdurch würde erst einmal die aktuelle Situation entspannt. Ständige Atemnot und Angst würden jegliche weitere Handlungs-, Planungs- und Entscheidungsfähigkeit der Patientin und ihres Partners massiv einschränken. - Als Vorbereitungsziel, welches seinen Schwerpunkt auf spätere Phasen legt, für die bereits Ansätze vorbereitet werden, formuliere ich die Unterstützung von Frau B. und Herrn K. durch einen Hospizdienst, die häusliche Betreuung durch einen Palliativmediziner und die Verordnung eines Ersatzbeatmungsgeräts sowie eine fundierte neurologische Medikamenteneinstellung. - Als Erhaltungsziel, dessen Schwerpunkt es ist, frühere Phasen zu sichern, sehe ich den Antrag auf Überprüfung der Pflegestufe und die notwendige Unterstützung und Entlastung in der Pflege und im Haushalt von Herrn K. Als weitere Hilfe zur Zielformulierung kann das SMART-Modell als Instrument genutzt werden. Das Akronym „SMART“ steht für: Literaturverzeichnis Barsch, G.: Station des Planens: Ziele als Leuchtfeuer des Handelns und Die Mühlen der Zielklärung. Fallarbeit Zielklärung, www.fh-mersenbur.de, Folie 12 Becker, H. F. (2005): Akute respiratorische Insuffizienz. In: Becker, H.F., Schönhofer, B., Burcharki, H. (Hg): Nicht-invasive Beatmung. Stuttgart: Thieme Verlag. S. 65 Berlit, P. (1998): Basiswissen Neurologie. Berlin Heidelberg: Springer, S. 184 Deutsche Gesellschaft für Care und Case Management (DGCC) e.V. (2011): Rahmenempfehlungen zum Handlungskonzept Case Management. Heidelberg: hochzwei Verlag GmbH Deutsche Gesellschaft für Care und Case Management (DGCC) e.V. (2008): Frommelt M., Klie, T., Löcherbach, P., Mennemann, H., Monzer, M., Wendt, W-R.: Pflegeberatung, Pflegestützpunkte und das Case Management. Freiburg: Verlag Forschung-Entwicklung-Lehre. Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin (DGP) e.V. (2010): S2-Leitlinie Nichtinvasive und invasive Beatmung als Therapie der chronischen respiratorischen Insuffizienz. Stuttgart. Thieme Verlag. S.5 Eichler, N. (2013): Casemanagement. Folien Systemmanagement. Essen Ewers, M. (2005): Das anglo-amerikanische Case Management: Konzeptionelle und methodische Grundlagen. In: Ewers, M, Schaeffer, D. (Hg): Case Management in Theorie und Praxis. Bern: Verlag Hans Huber S. 53-91 Hofstetter Roger Y. (?): Mit Widersprüchen konstruktiv umgehen. In: Inhester O (2013).: Was ist Case Management? Essen, Folie 8 Inhester, O. (2013): Unterrichtsunterlagen Casemanagementschritte im Einzelnen. Folien, Präsentation CM auf Fallebene 2.1, Fallmanagement und Fallsteuerung. Essen Inhester, O. (2013): Unterrichtsunterlagen Hilfeplanung. Folien Hilfeplanung. Essen Karg, O., Geiseler, J. (2005): Nicht-invasive Beatmung bei chron.-ventilatorischer Insuffizienz. In: Becker, H.F., Schönhofer, B., Burcharki, H. (Hg): Nicht-invasive Beatmung. Stuttgart: Thieme Verlag. S. 147 – 153 Palesch, A. (2012): Ambulante Pflegeberatung. Stuttgart: Kohlhammer Schönhofer, B. (2005): Nicht-invasive Beatmung bei CVI. In: Becker, H.F., Schönhofer, B., Burcharki, H. (Hg): Nicht-invasive Beatmung. Stuttgart: Thieme Verlag. S. 74 Steffen, H.T. (2009): Fallmanagement und Fallsteuerung. Folien Fallmanagement und Fallsteuerung, Kaiserswerther Seminare. Düsseldorf, Kaiserswerth. S. ?? Wendt, W.R. (2010): Case Management im Sozial- und Gesundheitswesen (5. überarbeitete Aufl.). Freiburg im Breisgau: Lambertus-Verlag. http://de.wikipedia.org/wiki/Empowerment (Jan. 2014) http://www.orthopaedie-regensburg.com/glossar/22-kontextfaktoren.html (Jan. 2014) http://www.zhaw.ch/fileadmin/user_upload/psychologie/Downloads/Bibliothek/Arbeiten/MA/ ma0083.pdf (Jan. 2014) S: Spezifisch: Teilziele sollen aus den Zielen formuliert werden, dies bedeutet, dass so konkret wie möglich Handlungen und Verhaltensweisen beschrieben werden, deren Ausführungen und Konsequenz beobachtet werden können. Zum Beispiel: Frau B. soll eine adäquate Maske bekommen, damit die Beatmung effektiv und ohne Schaden durchgeführt werden kann. M: Messbar: Teilziele und Ziele sollen messbar sein. Dies bedeutet, dass für die Erreichung der Ziele Indikatoren genannt werden, wo ran der Klient sowie das CM die Zielerreichung erkennen kann. Zum Beispiel: Effektive Maskenbeatmung, so oft wie nötig. A: Akzeptabel: Die Zielformulierung muss akzeptabel sein, d.h., dass zwischen den Beteiligten ein Konsens bezüglich der Formulierung und der Zielerreichung besteht. Zum Beispiel: Frau B. soll nicht zur stationären Versorgung in die Klinik. R: Realistisch: Die Ziele sollen angemessen und realistisch sein, sie müssen von den Beteiligten erreichbar sein und keine Überforderung darstellen. Zum Beispiel: Die Tochter kommt zweimal in der Woche und übernimmt die Grundpflege oder die organisatorischen Aufgaben. T: Terminiert: Ziele und Teilziele werden in einen Zeitrahmen gesetzt. Bei Berücksichtigung aller genannten Kriterien der Zielformulierung sollte es in einem letzten Schritt möglich sein, den angegebenen Zeitpunkt der (Teil-) Zielerreichung konkret zu benennen. Zum Beispiel: Ab dem nächsten Monat, auch in Form einer Durchführungskontrolle. Meike Grimm Fortsetzung in Heft 33 GD #32 | Case Management | 37 DGF verabschiedet Positionspapier und Weiterbildungsempfehlung für die außerklinische Intensivpflege Die Entwicklungen in Notfall- und Intensivmedizin führen dazu, dass heute mehr Menschen Erkrankungen und UnfälDieschwerste DGF ist die nationale Interessenvertretung der FachkrankenDer Teilnehmer/die Teilnehmerin schreibt einen Bericht pflege. International ist sie Mitglied in der IFNA und der EfCCNa. über: le überleben als noch vor Jahren. Manche dieser Patienten blei• das behandelte Thema/die Situation: Was hat stattgeSie ist im Deutschen Pflegerat organisiert. funden? Worin bestand das Problem, die Herausforben auch nach dem Krankenhausaufenthalt medizinisch-techderung? • die Vorgehensweise: Wie ist der Teilnehmer vorgenisch auf intensive gangen, um das Thema zu bearbeiten (z. B. Internet, Unterstützung angewiesen. Der Bedarf an Literaturrecherche, Gespräche führen)? • mögliche Lösungsansätze: Was hat der Teilnehmer spezieller Krankenbeobachtung und fachlich versierter Intensivherausgefunden? Wie bewertet er die Situation heute? Welche Alternativen gibt es für kommende pflege steigt – sowohl innerhalb als auch außerhalb der Klinik. Situationen? bildung Std. en, n- eh- gen von ld zu sind oder ten, on den. Paavo Blåfield ↗ Positionspapier ↗ Lehrplan und Struktur der Weiterbildung • praktische Konsequenzen und eigene Lerneffekte: Was folgt daraus? Der Bericht umfasst drei bis sechs Seiten. Die Bildungseinrichtung stellt einen Leitfaden zur Erstellung des Berichts zur Verfügung. Diese Leistung wird mit einem Umfang von 20 Std. (Selbststudium) bewertet. Für den zunehmend wichtiger werdenden Bereich der außerklinischen Intensivpflege verabschiedete der Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Fachkrankenpflege (DGF) Kernkompetenz aktuell der einDGF ist die FördeHospitation im Praxisfeld der rung der pflegerischen Aus-, Fort-, und Intensivpflege (16 Std.) Weiterbildung. Positionspapier und eine Weiterbildungsempfehlung. Im PosiIm Mittelpunkt aller Aktivitäten steht Schwerpunkte: • klinische und apparative Überwachung des atmungsdie zukunftsfähige und qualitätsorientionspapier sind personelle und strukturelle Anforderungen für beeinträchtigten oder beatmeten Menschen, tierte Versorgung der Patienten. • Pflegemaßnahmen bei atmungsbeeinträchtigten, professionelle Anbieter ambulanter Intensivpflege definiert. Die tracheotomierten oder beatmeten Menschen. Die Hospitation findet der auf einer Intensivstation mit der Frage Mindestqualifikation aller unmittelbar am Patienten entsprechenden Patientenklientel statt. Der Hospitant wird einem geeigneten Mentor zugeteilt. Der Mentor arbeitenden Pflegenden beantwortet die DGF mit der Veröffentwird über die Ziele der Hospitation informiert. Hospitant und Mentor erhalten einen Leitfaden für die Hospitation. Die DGF vertritt FachkrankenDer Fokus der DGF-Arbeit liegt in den lichung eines Rahmenlehrplans für dieeine 120-stündige Weiterbilpflege in berufspolitischer und hoch spezialisierten klinischen BereiModulabschlussprüfung und fachlicher HinsichtPflegeausbildung in der Gremichen der Intensivpflege, Onkologie, dung, die zusätzlich zur 3-jährigen absolviert Reflexion (4 Std.) en-, Beirats- und AusschussarAnästhesie, OP-Pflege/Endoskopie, beit. Schwerpunkt ist hierbei die Nephrologie/Dialyse und Kardiologie. Die Weiterbildung wird mit einer 90-minütigen, schriftwerden soll. Weiterentwicklung eigenständiger lichen Klausurarbeit abgeschlossen. Die Weiterbildung wird schriftlich evaluiert und abschließend mündlich reflektiert. ! AMBULANTE INTENSIVPFLEGE pflegerischer Kompetenzen der Fachkrankenpflege im Rahmen integrativer interdisziplinärer Ver„Ohne qualifizierte Weiterversorgung mit außerklinischer InZertifikat sorgungskonzepte der stationären Therapie und Pflege. Die Bildungseinrichtung vergibt ein Zeugnis über die betensivpflege wäre für viele Patienten ein Leben außerhalb des standene Abschlussprüfung und ein Zertifikat über die erfolgreiche Absolvierung der Weiterbildung (WeiterbilKrankenhauses nicht möglich. Zur Qualitätssicherung können dungsnachweis), auf dem die Inhalte (Theorie, Selbststudium, Hospitation) einschließlich der Stundenzahl beBildungsanbieter das Rahmencurriculum der DGF kostenlos verscheinigt werden. Die maximal zulässige Fehlzeit im Bereich „Unterricht/ Theorie“ und „Hospitation“und beträgt jeweils 10 %.Weiterbildungsmaßnahme nach der DGF Empwenden ihre Die Übereinstimmung mit dem Rahmenlehrplan der DGF fehlung konzipieren“, so Lothar Ullrich, 1. Vorsitzender der DGF. wird auf dem Zertifikat vermerkt. Bildungseinrichtungen können sich diesbezüglich an die Geschäftsstelle wenden. Kontaktdaten s. Rückseite. DGF Geschäftsstelle Alt-Moabit 91 D-10559 Berlin Tel: 030 3974 5935 www.dgf-online.de/wp-content/uploads/[email protected] www.dgf-online.de pier-und-Rahmenlehrplan-AMBULANTE-INTENSIVPFLEGE.pdf Die DGF ist die nationale Interessenvertretung der Fachkrankenpflege. Sie vertritt die Fachkrankenpflege in berufspolitischer und fachlicher Hinsicht in der Gremien-, Beirats- und Ausschussarbeit. Schwerpunkt ist hierbei die Weiterentwicklung eigenständiger pflegerischer Kompetenzen der Fachkrankenpflege im Rahmen integrativer interdisziplinärer Versorgungskonzepte der stationären Therapie und Pflege. Die DGF ist im Deutschen Pflegerat organisiert. International ist die DGF Mitglied in der IFNA und der EfCCNa. Mehr unter www.dgf-online.de Lothar Ullrich 1. Vorsitzender Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. Am 11. Juni 2016 veranstaltet die Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. den [FAOPI | Berlin 2016] im CineStar Berlin – CUBIX am Alexanderplatz, einem Großkino. Es werden wieder aktuelle Themen aus den Arbeitsfeldern der Intensivpflege, der Anästhesie und dem Operationsdienst auf hohem Niveau geboten. Zum Beispiel wird Peter Nydahl, Pflegeforschung, Universitätsklinikum Schleswig-Holstein, Campus Kiel, über Frühmobilisation und Gehen mit beatmeten Patienten referieren, Thijs Tollenaar, Intensivkrankenpfleger, Radboud University Medical Center Nijmegen, zum Thema „Pack die Badehose ein – Intensivpatienten in den Niederlanden gehen schwimmen“. In einem „Update Beatmung“ spricht Dr. Simone Rosseau, Oberärztin der Medizinischen Klinik m.S. Infektiologie und Pneumologie, Charité Zentrum für außerklinische Beatmung und Sauerstofftherapie – CABS, Charité – Universitätsmedizin Berlin, über Prolongiertes Weaning, und um Dysphagie bei langzeitbeatmeten Patienten geht es im Vortrag von Melanie Engel, Fachkrankenschwester für Anästhesie und Intensivmedizin, Praxisanleiterin, Charité – Universitätsmedizin Berlin. >>Mehr unter unter www.faopi.de GD #32 | Pflege | 38 Enterale Ernährung Im Dienst unserer Kunden. Jederzeit. Ihr Partner in der Hilfsmittelversorgung in Bayern. Dr.-Rank-Straße 8 · 82275 Emmering · Telefon 08141 2297-0 · Fax 08141 2297-111 · www.wkm-medizintechnik.de · [email protected] GD #32 | Pflege | 40 Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 26. Februar 2016 gefordert, die Vereinheitlichung der Pflegeausbildung um ein Jahr zu verschieben. Damit könnte die neue Ausbildung nicht vor dem 1. Januar 2019 starten. Die Diskussion geht also weiter! Reform der Pflegeausbildung stoppen und nachbessern Elisabeth Scharfenberg, MdB, Sprecherin für Pflege- und Altenpolitik, fordert ein Moratorium, bis die Fehler im jetzigen Gesetzentwurf behoben sind. Allen Bedenken zum Trotz verfolgt die Bundesregierung stur ihren Kurs: Das Gesetzgebungsverfahren soll durchgezogen werden. Gemeinsam mit dem Chef des Deutschen Pflegerats, Andreas Westerfellhaus, verkünden Minister Hermann Gröhe und der Pflegebeauftragte Karl-Josef Laumann die alten, falschen Argumente als den Willen der Pflegekräfte. Dabei nehmen sie es mit den Fakten nicht allzu genau. Denn die offizielle Meinung eines Verbandes ist nicht automatisch die Meinung seiner Mitglieder. Einige, wenn auch längst nicht alle, Krankenpflegekräfte wollen die reine Generalistik, denn sie wird der Krankenpflege Zulauf bringen. Der Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland und der Deutsche Berufsverband für Altenpflege lehnen den Gesetzentwurf in seiner derzeitigen Form ab. Beide haben das grüne Moratorium zur Aussetzung des Gesetzgebungsverfahrens unterzeichnet. Gleiches gilt für die Wohlfahrtsverbände, deren Bundesverbände sich für die Generalistik aussprechen, in den Landes- und Bezirksverbänden jedoch, vor Ort, wo das Gesetz umgesetzt werden muss, gibt es viel Widerspruch. Das Gesetzgebungsverfahren war von Beginn an intransparent. Die Betroffenen, die das Gesetz umsetzen müssen, wurden nicht einbezogen. Bei den Anhörungen zum Referentenentwurf wurde den Verbänden und den Ländern brüsk verkündet, dass nichts mehr geändert wird. Die Zahlen zur Finanzierung beruhen auf einem veralteten Gutachten. Die Verordnung mit den Ausbildungsinhalten wird nun doch nicht rechtzeitig vorgelegt und die Bundesregierung wollte uns auf Anfrage auch nicht mitteilen, wer an der Erstellung dieser Verordnung eigentlich beteiligt ist. Eine Reform der Pflegeausbildung ist ohne Zweifel notwendig, doch dieses Gesetz wird weder die Attraktivität des Pflegeberufs verbessern, noch zu mehr Ausbildungsplätzen führen. Darum muss das Gesetzgebungsverfahren gestoppt werden, bis die Fehler behoben sind. Quelle: www.gruene-bundestag.de Elisabeth Scharfenberg, MdB (Bündnis 90/ Die Grünen) Sprecherin für Pflege und Altenpolitik Reform der Pflegeausbildung Die Landesgesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) in Nordrhein-Westfalen und die Grünen-Abgeordnete Elisabeth Scharfenberg, MdB, verlangen ein Moratorium bei der Ausbildungsreform der Pflegeberufe. Dieser Aufruf hat inzwischen viele Unterstützer. GD: Herr Brambring, Sie sind staatlich geprüfter Krankenpfleger. Was halten Sie von der geplanten Reform der Pflegeausbildung und der Zusammenführung der Kinderkranken-, Alten- und Krankenpflege? Jörg Brambring: Ich habe tagtäglich mit unseren Pflegekräften zu tun und erlebe sie in ihrer Arbeit. Aus dieser Erfahrung heraus halte ich eine integrierte Pflegeausbildung – also eine gemeinsame Grundausbildung von (1,5-2 Jahren) und anschließender Spezialisierung mit entsprechendem Abschluss – für den besseren Weg. Wer in der außerklinischen Intensivversorgung tätig ist, muss dann noch eine weitere spezialisierte Weiterqualifizierung durchlaufen, um überhaupt selbstverantwortlich bei unseren außerklinisch beatmeten Klienten arbeiten zu dürfen. GD: Es wird betont, dass der Pflegeberuf durch die Reform aufgewertet würde … Jörg Brambring: Natürlich bin ich für eine Aufwertung, gerade auch der Menschen, die in der Altenpflege arbeiten. Denn sie leisten wirklich hervorragende Arbeit, inzwischen auch in der außerklinischen Intensivpflege. Aber diese Aufwertung muss zuallererst in den Köpfen passieren! Ich erlebe bei uns hochmotivierte Altenpfleger/innen, die sich nach ihrer Weiterqualifizierung zur „Pflegefachkraft für außerklinische Beatmung / DIGAB" in der außerklinischen Intensivversorgung sehr wohl fühlen. GD: Ein Argument ist, dass die generalistische Pflegeausbildung auch dazu beitragen wird, die Unterschiede in der Bezahlung in der Kranken- und Altenpflege aufzuheben. Jörg Brambring: In unserem Unternehmen gibt es im Bezug auf die Grundausbildung auch ohne die generalistische Pflegeausbildung keine Unterschiede in der Bezahlung. Dieser Aspekt des Reformvorhabens wird zwar ständig betont, liegt aber meiner Meinung nach mehr am guten Willen der Arbeitgeber. GD: Hat die Reform der Pflegeausbildung Vorteile für die außerklinische Intensivpflege? Jörg Brambring: Nein. Ich halte den enormen Kosten- und Reformaufwand für verfehlt und würde lieber direkt in die Gewinnung von Fachkräften investieren. Diese suchen wir händeringend. Für mich wäre es wichtiger, die Durchlässigkeit zu erhöhen, indem mehr Altenpflegekräfte auch in Krankenhäusern und Krankenpflegekräfte in Pflegeheimen eingesetzt werden. Wir haben schon den Anfang damit gemacht und ich kann nur sagen: die heutigen Altenpflegekräfte werden gut ausgebildet. Wichtig ist, dass sie gut angeleitet, eingearbeitet und weitergebildet werden in ihrem jeweiligen Tätigeitsfeld. GD: Herr Brambring, Sie sind also auch für ein Moratorium? Jörg Brambring: Ja. Eine so umfassende Reform darf nicht mit der heißen Nadel gestrickt werden, sonst erleben wir in der Pflege etwas Ähnliches wie beim Bachelor. Eine Ausbildung „light“ können wir in der Pflege nicht gebrauchen; sie nutzt keinem. GD: Herr Brambring, wir danken Ihnen für das Gespräch. GD #32 | Pflege | 41 Pflege braucht Praxis – Integrierte Ausbildung statt generalistischer Schmalspurausbildung gängen in Pflegewissenschaften, Pflegemanagement oder Lehramt ermöglichen. Das ist wichtig für eine gute Wissensbasis in der Pflege und eröffnet Entwicklungs- und Aufstiegsperspektiven. Aus unserer Sicht muss die Ausbildung unmittelbar die Berufsfähigkeit der Absolventinnen sicherstellen. Da der praktischen Ausbildung in den Pflegeberufen eine besondere Bedeutung zukommt, müssen die betriebliche Anbindung und die Praxiseinsätze verbindlich geregelt werden. Dazu gehören Ausbilderinnen und Ausbilder mit berufspädagogischer Qualifikation für die praktische Ausbildung in ausreichender Anzahl. Bundeseinheitliche, verbindliche Vorgaben zum Umfang der Praxisanleitung sind vorzusehen. Es sind keine Praxiseinsätze unter vier Wochen anzusetzen. Mindestens zehn Prozent der praktischen Ausbildungszeit sollen durch Praxisanleiterinnen und -anleiter gemeinsam mit den Auszubildenden durch geplante und strukturierte Anleitungssituationen stattfinden. Auszubildende sind nicht auf Planstellen anzurechnen, damit die Ausbildung im Mittelpunkt steht. Qualitätsstandards sind durch verbindliche Rahmenlehrpläne und Rahmenausbildungspläne analog zum Berufsbildungsgesetz (BBiG) zu entwickeln, damit eine gut strukturierte und überprüfbare Ausbildung durchgeführt werden kann. Dies umfasst eine Ausbildungsordnung, die Fertigkeiten und Kenntnisse festlegt, die Gegenstand der Berufsausbildung sind (Ausbildungsberufsbild), eine Anleitung zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der Fertigkeiten und Kenntnisse (Ausbildungsrahmenplan) sowie eine Prüfungsordnung. Die Fachkommissionen zur Entwicklung der Ausbildungspläne, der Ausbildungs- und Prüfungsordnung sollen sich wie bei den Ausbildungsberufen nach dem BBiG paritätisch von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden zusammensetzen, die Berufsverbände sind einzubeziehen. Auch die Qualität der theoretischen Ausbildung muss gewährleistet sein. Dazu ist ein verbindliches Verhältnis von Lehrkräften zu Auszubildenden von 1 zu 15 zu schaffen. Lehrkräfte an Pflegeschulen sind den Lehrkräften der anderen berufsbildenden Schulen gleichzustellen. Unter Wahrung des Vertrauensschutzes der vorhandenen Lehrkräfte sind Pflegelehrerinnen und Pflegelehrer mit einem abgeschlossenen pflegepädagogischen Hochschulabschluss auf Masterniveau bzw. den an Berufsschulen üblichen Abschlüssen und Qualifikationen einzusetzen. Wir werden unsere Position im Gesetzgebungsverfahren und in der Öffentlichkeit vertreten. Dennoch befürchten viele, dass die Bundesregierung ihr Vorhaben durchzieht. Schon im Vorfeld wurde massiv Druck auf die Verbände, aber auch auf kritische Stimmen innerhalb der eigenen Reihen ausgeübt. Aktuell ist nun aber auch laute Kritik vom Bundesrat gekommen. Die Länder fordern sogar, vor dem Hintergrund der vielen offenen Baustellen – die noch nicht vorliegende Ausbildungs- und Prüfungsverordnung zum Beispiel – die Vereinheitlichung der Pflegeausbildung um ein Jahr zu verschieben. Das würde Spielraum schaffen, unsere Vorschläge weiterhin in der Debatte stark zu machen. Pia Zimmermann, MdB, Fraktion DIE LINKE, Mitglied im Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestages Harald Weinberg, MdB, Fraktion DIE LINKE, Mitglied im Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestages Fotos: DIE LINKE im Bundestag AUTOREN Das von der Bundesregierung geplante Pflegeberufsgesetz steht massiv in der Kritik. Aus unterschiedlichen Perspektiven werden Mängel kritisiert, wird Gründlichkeit vermisst oder die generalistische Ausbildung als solche abgelehnt. Die Bundesregierung hält trotz aller Kritik von Gewerkschaften, Pflegeverbänden und Bundesrat weiter an ihren Plänen zur Zusammenführung der bisherigen Ausbildungszweige – Gesundheits- und Krankenpflege, Kinderkrankenpflege und Altenpflege – zu einer einheitlichen Ausbildung zur Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann fest. Klar ist: die Ausbildung der Pflegeberufe muss weiterentwickelt werden. Die Frage ist, wie. Die Anforderungen an die Pflegeberufe haben sich verändert. Die vollständige Trennung in Altenpflege, Gesundheitskrankenpflege und (Kinder-) und Säuglingskrankenpflege entspricht nicht mehr dem Stand der Pflegewissenschaften. Pflegerische Kernkompetenzen lassen sich nicht aufgrund des Alters der zu Pflegenden unterscheiden. Die Zusammenlegung der Ausbildungen ergibt also durchaus Sinn. Sie darf aber nicht zu einer Schmalspurausbildung auf Kosten der Qualität der Pflege werden. Von der generalistischen Ausbildung, wie sie Union und SPD anvisieren, hätten ausschließlich die Arbeitgeber Vorteile: Diese könnten die generalistischen Pflegefachkräfte in unterschiedlichen Bereichen nach ihrem Gusto flexibel einsetzen. Die Qualität der Pflege und die Ansprüche der Pflegefachkräfte an ihre eigene Arbeit blieben auf der Strecke. Eine generalistische Ausbildung widerspricht zudem den aktuellen Anforderungen des Arbeitsmarktes. Der schulische Charakter wird überbetont und geht zu Lasten der betrieblichen Ausbildung. Die spezifischen Qualifikationen der einzelnen Bereiche drohen verloren zu gehen, vor allem in der Kinderkrankenpflege und der Altenpflege. Und das widerspricht grundlegend den angestrebten Bemühungen, um die dringend benötigte Aufwertung dieser Berufsstände. Ein gewisser Grad an Spezialisierung bleibt also weiterhin nötig. Bei der Pflege von Kindern oder älteren Menschen sind andere Fachkenntnisse erforderlich als bei der pflegerischen Versorgung nach einem Unfall. Eine Reform der Pflegeausbildung muss eine gute Versorgung der Patientinnen und Patienten und Pflegebedürftigen gewährleisten und gleichzeitig die Pflegeberufe attraktiver machen. Dabei darf der Arbeitsmarkt nicht ignoriert werden, da im Krankenhaus andere Spezialisierungen gefragt sind als in der Altenpflege. Auf der anderen Seite ist vor allem in der Altenpflege eine Aufwertung der Tätigkeit der Fachkräfte nötig. Das muss sich in der Qualifikation und der Vergütung niederschlagen. DIE LINKE fordert die Integration der Pflegeberufe zu einer dreijährigen dualen Ausbildung mit unterschiedlichen Abschlüssen in Gesundheits- und Krankenpflege, Kinderkrankenpflege oder Altenpflege. Im Anschluss an die zweijährige Grundausbildung soll sich eine einjährige Schwerpunktsetzung anschließen. Den Wildwuchs der Pflegeassistenzberufe und der zusätzlichen Qualifikationsstufen in der Pflege lehnen wir ab, weil er sich negativ auf die Qualität der Pflege auswirkt. Eine solche „Taylorisierung“ der Pflege führt dazu, dass akademisch ausgebildete Fachkräfte die Pflege planen, strukturieren und beaufsichtigen, während Pflegehelferinnen und -helfer die Pflege am Menschen ausführen. Hier steht eine ökonomische Sichtweise im Vordergrund. Die Pflege wird dabei aus ihrem sozialen und persönlichen Zusammenhang herausgelöst. DIE LINKE meint dagegen, dass Pflege in allen Bereichen gut sein muss. Kurzausbildungen bieten keine attraktiven Berufsperspektiven und schaffen keine Durchlässigkeit zu höheren Qualifikationsstufen. Deswegen soll der Zugang zu den Pflegeberufen auch künftig über eine dreijährige Berufsausbildung erfolgen mit 10 Jahre allgemeiner Schulbildung als Voraussetzung. Wichtig ist, die Betriebe in ihrer Ausbildungsverantwortung zu stärken. Ein betrieblich-arbeitsrechtlich ausgestaltetes Ausbildungsverhältnis stellt im Unterschied zu einer schulischen oder hochschulischen Ausbildung die Anwendung arbeitsrechtlicher Schutzbestimmungen sicher sowie die gesetzlichen und tariflichen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsmöglichkeiten. Die Finanzierung über eine Ausbildungsumlage ermöglicht eine gebührenfreie und qualifizierte Ausbildung. Dabei ist für die Altenpflege sicherzustellen, dass Menschen mit Pflegebedarf und ihre Angehörigen nicht weiter belastet werden. Deshalb muss vom Teilkostenprinzip abgewichen und die Ausbildung zu 100 Prozent finanziert werden. Um Durchlässigkeit im Bildungssystem zu gewährleisten, soll die dreijährige Pflegeausbildung den Zugang zu Hochschulstudien- DZH: Mehr für die Intensivpflege Die DZH (Dienstleistungszentrale für Heil- und Hilfsmittelanbieter GmbH), ist eines der führenden deutschen Abrechnungshäuser im deutschen Gesundheitswesen – und eines der traditionsreichsten. Bereits seit sieben Jahrzehnten garantiert die DZH ihren Kunden eine zuverlässige und hochwertige Versorgung – und das im ganzen Bundesgebiet. Die neuesten Entwicklungen im Blick, unterstützt die DZH ihre Kunden bei der Bewältigung neuer Herausforderungen und leistet ihr Möglichstes, um ihren Berufsalltag effizienter und angenehmer zu gestalten. Eines der zahlreichen Beispiele für die innovativen Lösungen der DZH ist das Dienstplan-Tool DZH PEP Pro, welches Personaleinsatzplanung und Arbeitszeitmanagement vereint und hilft, Einsätze flexibel und bedarfsgerecht zu organisieren. Dienstpläne lassen sich in verschiedenen Varianten ausdrucken, Arbeitszeiten erfassen die Pflegekräfte elektronisch, Daten werden automatisch ausgewertet und das Beste: Über das Online-Portal meinDienstplan können Mitarbeiter entspannt von Zuhause aus Einsatzwünsche angeben, Dienste tauschen oder Dienste von Kollegen übernehmen. Aufgrund des stetigen Fortschritts des deutschen Gesundheitswesens sind auch in der Intensivpflege die Anforderungen in den vergangenen Jahren stetig gestiegen. Zwischen Personalmangel, Rund-um-die-Uhr-Versorgung und administrativen Herausforderungen bleibt immer weniger Zeit für den Patienten und der Arbeitsalltag wird zunehmend zur Belastung. Mit Leistungen und Produkten, die genau auf die Branche und die individuellen Bedürfnisse der Intensivpflegenden abgestimmt sind, lässt sich jedoch leicht eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen herbeiführen. Daher setzen viele Pflegedienste mit dem Schwerpunkt Intensiv- und Kinderpflege auf professionelle Dienstleister wie die DZH. Maßgeschneiderte Leistungen, ein persönlicher Dialog mit den Kunden und ein umfassender Service – DZH bedeutet: Mehr für die Intensivpflege: mehr Zeit, mehr Sicherheit und mehr Flexibilität Kontakt: DZH – Dienstleistungszentrale für Heil- und Hilfsmittelanbieter Tel.: 040 / 22 74 65 – 0 Eiffestraße 80 20537 Hamburg Als Abrechnungshaus gegründet und inzwischen mit einem jährlichen Abrechnungsvolumen von über 500 Millionen Euro und einer Rückläuferquote von unter 3 % ist die DZH eines der erfolgreichsten deutschen Rechenzentren. Darauf ist Jens Kock besonders stolz: „Der Erfolg der Hanseaten beruht auf einer nachhaltigen und umfassenden Marktanalyse, welche eine Schritt für Schritt Anpassung des Leistungs- und Produktportfolios an Marktveränderungen möglich macht.“ Und so ist auch das Leistungspaket der DZH für die Intensivpflege stetig gewachsen: von der Spezialsoftware DZH intensiv über das neue Dienstplan-Modul DZH PEP Pro bis hin zum Abrechnungsservice, die Produktplatte ist so vielfältig wie ihre Kunden. Das selbstgesteckte Ziel, Lösungen zu schaffen, die Leistungserbringer in der Intensivpflege in möglichst vielen Bereichen ihrer täglichen Arbeit zu entlasten, stand bei der Entwicklung neuer innovativer Produkte dabei stets im Zentrum der Überlegungen. „Ob Abrechnungsservice, Software speziell für die Intensivpflege oder Dienstplan-Tools – wenn die Dinge komplizierter werden, machen wir sie für unsere Kunden im Bereich der Intensivpflege einfacher“, verfeinert Jens Kock die Zielvorgabe. GD GD #32 #32 | Experten | Pflege ||42 X links: Jens Kock, Betriebsleiter DZH rechts: Andreas Taeker, Vertriebsbereichsleiter DZH Mein persönliches Abrechnungshaus Die Dienstplanung für die Intensivpflege Als besonders anspruchsvolle Pflegeform stellt die außerklinische Intensivpflege höchste Anforderungen an alle Beteiligten – 7 Tage die Woche, 24 Stunden am Tag. Hier leistet DZH PEP Pro optimale Unterstützung: mit zahlreichen Funktionen für eine einfache, effiziente und jederzeit rechtssichere Dienstplanung. effektive Personaleinsatzplanung elektronische Zeiterfassung zuverlässiges Controlling Einbindung von Mitarbeitern mit dem Online-Portal meinPEP Lernen Sie DZH PEP Pro jetzt kennen! Tel.: 040 / 22 74 65 - 0 | [email protected] | www.dzh-online.de Der EinFLuss des Trachealkanülenstatus auf den Schluckvorgang bei Patienten mit Langzeitbeatmung und Schluckstörung Ergebnisse einer Masterarbeit im Fachbereich Logopädie Die Anzahl der von chronisch obstruktiver Lungenerkrankung (chronic obstuctive pulmonary disease = COPD) betroffenen Menschen steigt deutschland- und weltweit. Die COPD stellt heute eine der häufigsten Todesursachen dar (Gesundheitsberichterstattung des Bundes, 2014; WHO, 2014). Vielen Betroffenen drohen im Krankheitsverlauf maschinelle Beatmung, Tracheotomie sowie Schluckstörungen (Mokhlesi et al. 2002; Leder 2002; Tolep et al. 1996). Aufgrund der Schluckstörungen wird eine logopädische Versorgung nötig. Die Behandlung von tracheotomierten, langzeitbeatmeten Patienten mit Schluckstörung stellt KollegInnen vor neue Herausforderungen, da ein umfangreiches theoretisches und praktisches Zusatzwissen z.B. über das Trachealkanülenmanagement erforderlich ist. Die Datenerhebung erfolgte mit Hilfe des Elektromyografie (EMG)- und Bioimpedanz-Messsystems (EMBI) (Abbildung 1, www.bigdyspro.de). Hierfür wurden den Probanden insgesamt fünf Klebeelektroden unterhalb des Wangenknochens, am Ansatz des M. sternocleidomastoideus sowie beidseits zwischen Zungenbein und Schildknorpel angebracht (Abbildung 2). Für die Messung der Atemphasen wurde zusätzlich ein Atemanstrengungssensor verwendet, welcher am Brustkorb angebracht wurde. Der aktuelle Forschungsstand Zwischen Atmung und Schlucken besteht ein Zusammenhang (Leslie et al. 2002; Smith et al. 1989). Es gibt vier Formen der Atem-Schluck-Koordination: das Schlucken 1) unterbricht kurz die Ausatemphase, 2) erfolgt nach der Ein- und vor der Ausatemphase, 3) erfolgt nach der Aus- und vor der Einatemphase und 4) unterbricht die Einatemphase kurzzeitig. Bei gesunden Probanden ist die häufigste Form Schlucken mit nachfolgender Ausatemphase (Formen 1 und 2). Das Schlucken mit nachfolgender Einatemphase (Formen 3 und 4) wird mit einem erhöhten Aspirationsrisiko in Verbindung gebracht (Martin-Harris et al. 2005). Probanden mit COPD schlucken signifikant häufiger mit nachfolgender Einatemphase als gesunde Probanden (Gross et al. 2009). Bei Schlucken mit geblockten Trachealkanüle werden eine reduzierte Kehlkopfhebung (Bonanno 1971; Ding und Logemann 2005), eine eingeschränkte Sensibilität in Rachen und Kehlkopf (Ding und Logemann 2005; Davis et al. 2002; Seidl et al. 2002) und damit erneut ein erhöhtes Aspirationsrisiko (Ding und Logemann 2005; Broniatowski et al. 2001) beobachtet. Bei langzeitbeatmeten Probanden erfolgen Aspirationsereignisse überwiegend still, das heißt ohne Husten oder Räuspern (Leder 2002). Zusätzlich wirken die Nachteile, die durch eine geblockte TK beim Schlucken entstehen können (Elpern et al. 1994; Tolep et al. 1996). Unter maschineller Beatmung werden beim Schlucken jedoch auch Vorteile beobachtet: konstanter Erhalt von Atemfrequenz und Einatemvolumen sowie Vermeidung von Atemnot (Vitacca et al. 2005). Außerdem bleibt der positive subglottische Druck erhalten (Terzi et al. 2007). Quelle: (Schultheiss 2014) Abbildung 1: Bestandteile des Messsystems Abgebildet sind das Messgerät (Mitte oben), der Laptop (oben rechts), verschiedene weiße und schwarze Verbindungskabel (Mitte und oben) sowie die Adapter für die Elektroden (unten links). Die Untersuchungsstudie Mittels einer prospektiv angelegten Gruppenstudie im Vorher-Nachher-Vergleich sollte untersucht werden, ob und wie sich die Parameter Schluckrate, Atem-Schluck-Koordination und Kehlkopfhebung bei Speichelschlucken unter maschineller Beatmung mit geblockter Trachealkanüle von Schlucken unter Spontanatmung mit entblockter Trachealkanüle und unter Verwendung eines Sprechaufsatzes (SA) unterscheiden. Es wurden erwachsene Probanden inkludiert, die durch eine akute oder chronische Ateminsuffizienz seit maximal 24 Wochen tracheotomiert und langzeitbeatmet waren und zum Studienbeginn aufgrund einer Schluckstörung ausschließlich über eine perkutan endoskopische Gastrostomie (PEG) ernährt wurden. Probanden, deren Schluckstörung auf eine neurologische oder onkologische Erkrankung zurück zu führen war, wurden ausgeschlossen. Quelle: (Schultheiss 2014) Abbildung 2: Elektrodenpositionierung Darstellung der Elektrodenpositionierung am Probanden. Es befindet sich eine Referenzelektrode (R) auf Höhe des rechten Wangenknochens. Zwei Stromelektroden (S) sind beidseitig auf dem Ansatz des M. sternocleidomastoideus angebracht. Zwischen Zungenbein und Schildknorpel befinden sich beidseitig die Messelektroden (M). GD #32 | Therapie | 44 Die Datenerhebung sollte pro vollständigem Datensatz nach sechs Wochen abgeschlossen sein und umfasste die Aktenund Probandensichtung, inklusive ärztlicher und logopädischer Befunderhebung sowie Klärung der Formalitäten zur Studienteilnahme, drei Termine zur Baselineerhebung, sechs bis neun Interventionstermine sowie zwei Follow-up-Termine. Pro Interventionstermin erfolgten zwei Messungen. Vor der Intervention wurde die Messung für fünf Minuten mit geblockter TK und unter Beatmung durchgeführt. Anschließend wurde der Statuswechsel vorgenommen und erneut fünf Minuten mit entblockter TK, unter Spontanatmung und Verwendung des SA gemessen. Daran schloss sich die eigentliche logopädische Therapie unter Verwendung des SA an (individuelle Schwerpunktsetzung im Bereich Schlucken oder Atmung). Nach der Therapie wurde eine zweite Messung vorgenommen, die in umgekehrter Reihenfolge der ersten Messung glich. Abbildung 4: Atem-Schluck-Koordination in Verbindung mit dem Trachealkanülenstatus Im Diagramm werden die Anteile der Schlucke in Prozent dargestellt, die während der Interventionsphase mit geblockter und entblockter Trachealkanüle (TK) erfolgten. Unterteilt wurden sie in Schlucke mit nachfolgender Einatemphase (Ein) bzw. mit nachfolgender Ausatemphase (Aus). Vergleich der Schluckleistung unter verschiedenen Voraussetzungen In der Zeit von Januar bis September 2013 konnten sechs vollständige Datensätze von insgesamt fünf männlichen und einer weiblichen Probandin mit einem Durchschnittsalter von 75,5 Jahren erhoben werden. Mit dem Messsystem EMBI wurden dabei innerhalb von 117 Messungen 385 verwertbare Schlucke aufgezeichnet. Mit entblockter TK und SA wurde einen signifikant mehr Schlucke beobachtet (p = ,027*) als mit geblockter TK und maschineller Beatmung (Abbildung 3). Selbiges gilt auch für die Spontanschlucke (p = ,028*). Zudem erfolgten Schlucke mit entblockter TK tendenziell häufiger mit nachfolgender Ausatemphase. Bei Schlucken mit geblockter TK war genau das Gegenteil zu beobachten (Abbildung 4). Hinsichtlich des maximalen Ausmaßes der Kehlkopfhebung sowie der Geschwindigkeit der Kehlkopfhebung wurden unter beiden Voraussetzungen sehr ähnliche Werte ermittelt. Abbildung 3: Anteil der Schlucke mit geblockter und entblockter Trachealkanüle Im Diagramm werden die Anteile der Schlucke in Prozent dargestellt, die während der Interventionsphase mit geblockter und entblockter Trachealkanüle (TK) erfolgten. * Signifikanz bei α = 0,05. Diskussion Bei der hier dargestellten Gruppenstudie handelt es sich um eine kleine Probandenmenge, sodass Aussagen nur eingeschränkt gültig sein können. Dennoch lassen sich erste Hinweise ableiten, die in größeren Gruppenstudien erneut überprüft werden sollten. Es ist grundsätzlich davon auszugehen, dass der TK-Status sowohl die Quantität als auch die Qualität des Schluckens beeinflusst. Quantitativ konnte in dieser Gruppenstudie gezeigt werden, dass die allgemeine Schluckrate sowie die Spontanschluckrate nach Entblocken der TK sowie unter Verwendung des SA signifikant höher lagen. Dies kann einer Inaktivitätsatrophie entgegen wirken. Durch das unaufgeforderte und häufigere Schlucken wird Speichel aus Mund und Rachen abgeschluckt. Qualitativ konnte beobachtet werden, dass der Anteil der Schlucke mit nachfolgender Ausatemphase zunimmt, wenn die TK entblockt und die Ausatmung unter Verwendung eines SA durch Rachen, Mund und Nase umgelenkt und dadurch die Sensibilität in Kehlkopf und Rachen gesteigert wird. Dies kann das Aspirationsrisiko senken. Langzeitbeatmete Patienten sollten von einem gut und auf Augenhöhe zusammenarbeitenden, interdisziplinären Team bestehend aus Ärzten, Pflegefachkräften und Therapeuten (Ergo-, Physio-, Atemtherapie sowie Logopädie) betreut werden. In einem solchen Team könnten die Voraussetzung und die Toleranz für den angestrebten Statuswechsel von allen Fachbereichen gemeinsam erarbeitet werden. Wenn beispielsweise eine selbstständige Atmung nicht möglich zu sein scheint, sollte über Varianten und Alternativen zum Statuswechsel diskutiert werden. Hier kämen nach aktuellem Kenntnisstand zum Beispiel je nach Patient und Ausgangslage das Schlucken unter (Teil-) Leckage sowie die Verwendung des Passy-Muir®-Ventils oder der Blom®-TK in Frage. Dass die Verwendung des SA für den Fachbereich Logopädie so relevant ist, liegt auch daran, dass dadurch weitere Therapieoptionen zur Anwendung kommen können: die Bereiche Stimme, Atmung und Artikulation können die logopädische Diagnostik und Therapie dieser Patienten mit Schluckstörung sinnvoll ergänzen. Beispielsweise können beim Schlucken mit entblockter TK und SA je nach Bedarf alle relevanten Schluckmanöver angeleitet werden. Da einige Manöver den willkürlichen Hustenstoß zur Rachenreinigung erfordern, können sie unter Verwendung der geblockten TK nicht durchgeführt werden. GD #32 | Therapie | 45 Aufgrund der geringen Probandenmenge und der damit verbundenen geringen Schluckanzahl insgesamt war nur eine Auswertung der Daten über Durchschnittswerte möglich. Dadurch haben sich möglicherweise Unterschiede im Ausmaß der maximalen Kehlkopfhebung sowie der Geschwindigkeit der maximalen Kehlkopfhebung nicht darstellen lassen. Gerade hier wäre eine größere Gruppenstudie zur Überprüfung des Effektes auf ebendiese Parameter sehr wünschenswert. Fazit Der Status-Wechsel von der geblockten TK zur entblockten TK mit Verwendung des SA stellt einen wichtigen Therapiebaustein in der logopädischen Behandlung von Patienten mit Langzeitbeatmung und Schluckstörung dar. Durch diese Maßnahme lassen sich quantitative und qualitative Veränderungen des Schluckens herbeiführen und zusätzliche Diagnostik- und Therapieoptionen nutzen. Danksagung Mein herzlichster Dank für ihre Hilfe gilt allen ProbandInnen und KollegInnen im Zentrum für Beatmung und Intensivpflege im „Storkower Bogen“ GmbH Berlin, die mich bei der Datenerhebung auf vielfältigste Weise unterstützten. Weiterhin danke ich meinen BetreuerInnen für ihre stets zuverlässige Unterstützung und ihr Engagement, für viele hilfreiche Tipps, Denkanstöße und technischen Support: Frau Prof. Dr. J. Siegmüller (EUFH), Herr PD Dr. R. O. Seidl (UKB) sowie Frau Dr. C. Schultheiss (UKB). Melanie Hahn (Berlin), Dr. Corinna Schultheiss (Berlin), PD Dr. Rainer. O. Seidl (Berlin), Prof. Dr. Julia Siegmüller (Rostock) Literaturverzeichnis Bonanno, P. C. (1971): Swallowing Dysfunction after Tracheostomy. In: Ann. Surg. 174 (1), S. 29–33. Broniatowski, M.; Grundfest-Broniatowski, S.; Tyler, D. J.; Scolieri, P.; Abbass, F.; Tucker, H. M.; Brodsky, S. (2001): Dynamic Laryngotracheal Closure for Aspiration: A Preliminary Report. In: The Laryngoscope 111, S. 2032–2040. Davis, D. G.; Bears, S.; Barone, J. E.; Corvo, P. R.; Tucker, J. B. (2002): Swallowing With a Tracheostomy Tube in Place: Does Cuff Inflation Matter? In: Journal of Intensive Care Medicine 17 (3), S. 132–135. DOI: 10.1177/088506660201700304. Ding, R.; Logemann, J. A. (2005): Swallow physiology in patients with trach cuff inflated or deflated: A retrospective study. In: Head Neck 27 (9), S. 809–813. DOI: 10.1002/hed.20248. Elpern, E. H.; Scott, M. G.; Petro, L.; Ries, M. H. 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Mehr Informationen: www.smiths-medical.com ©2016 Smiths Medical. All rights reserved. Bivona, Portex and the Smiths Medical design mark are trademarks of Smiths Medical. Sehr geehrte Damen und Herren, wir laden Sie herzlich zum 9. MAIK Münchner außerklinischer Intensiv Kongress am 28. und 29. Oktober 2016 ein. Der interdisziplinäre Kongress unter der Schirmherrschaft der Bayerischen Staatsministerin für Gesundheit und Pflege, Melanie Huml, bietet wieder Vorträge, Diskussionen, Workshops und eine große begleitende Fachausstellung. Der MAIK ist ein bundesweit anerkannter Fachkongress für die außerklinische Intensivversorgung. Vertreten sind alle Berufsgruppen, die in der Versorgung außerklinisch beatmeter Kinder und Erwachsener tätig sind: Wissenschaftler, Ärzte, Pflegekräfte, Therapeuten unterschiedlichster Fachrichtung, Sozialpädagogen, Casemanager, Experten des Sozialrechts, Leistungsträger und die Medizintechnik. Pflegenden aus stationären Pflegeeinrichtungen, von Intensivstationen und aus ambulanten Pflegediensten bietet der MAIK aktuelle und fundierte Informationen für ihren beruflichen Alltag. Themen in diesem Jahr sind: 28. - 29. Oktober 2016 Holiday Inn Munich - City Centre - Therapie Querschnittlähmung Was bewegt die Betroffenen? Update Pflegedokumentation Update Sozialrecht 16.0 Multikulturelle Versorgungslandschaft Generalistik - ja oder nein? die Versorgung von Kindern und Jugendlichen Diskussion konkreter Fallbeispiele Viele weitere Themen werden in Diskussions- und Gesprächsrunden angeboten. Abstracts für die Session „freie Vorträge“ können bis zum 31. Juni 2016 eingereicht werden. Die Einreicher/ innen der drei besten Themenvorschläge erhalten ein kostenloses Ticket für den gesamten Kongress, ist unser Gast im Tagungshotel und bei der großen MAIK Party. Die Reisekosten werden bis max. 250 Euro erstattet. Auch in diesem Jahr wird wieder der MAIK Award für besonderes Engagement an eine Person oder ein Unternehmen vergeben. Es sollte ein Bezug zur außerklinischen Intensivversorgung bestehen. www.maik-online.org Wir freuen uns auf Sie! Jörg Brambring und Christoph Jaschke Kongresspräsidenten Die Ausstellungsflächen sind weitgehend verkauft. Information und Anmeldung unter www.maik-online.org GD #32 | MAIK | 48 Jetzt anmelden auf www.digab-kongresse.de © hanphosiri – Fotolia.com 24. Jahreskongress der Deutschen Interdisziplinären Gesellschaft für Außerklinische Beatmung (DIGAB) e.V. zusammen mit dem 11. Beatmungssymposium unter der Schirmherrschaft der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin e.V. Pädiatrie Intensivmedizin / Beatmung • Tracheotomie • Learning from Failure – sind wir bereit für den Kulturwandel? • Kreislaufmanagement • Infektionen in der Intensivmedizin und außerklinischen Beatmung • Sekretmanagement • NIV in der Akutmedizin • Innovative Techniken • Beatmungsmedizin aktuell und Perspektiven 2020 • Medizinische und psychosoziale Aspekte in der Langzeitbeatmung von Kindern und Jugendlichen Diskussionsforen • Personalakquise in der außerklinischen Beatmung • End of life • Wohngruppe für Beatmete: Pro & Contra • Chronisch kritisch kranke Patienten mit Beatmung wie sieht die optimale Versorgung nach der Akutphase aus? • Qualitätssicherung Betroffene • Möglichkeiten mit persönlicher Assistenz • Reisen und Sport mit Beatmung • Betroffene und ihre Sicht der Dinge • Patientenrecht • Kreative Hilfsmittel für Betroffene • Das Sterben begleiten Neurologie / Neuro-Rehabilitation • Neue Therapien für Muskelerkrankungen • ALS • Aktuelle Weaning-Konzepte • Therapie • Wachkoma • Locked-in Syndrom: Kommunikation Ergänzt wird das Programm traditionell mit Journal Clubs, Workshops und Gesprächskreisen. Wissenschaftliche Leitung Dinah Christine Radtke, Erlangen PD Dr. med. habil. Martin Winterholler, Schwarzenbruck Dr. med. Jens Geiseler, Seefeld 2. – 4. Juni 2016 Veranstalter & Kontakt [email protected] www.intercongress.de Konzert- und Kongresshalle Bamberg Deutschlands Zukunft Inklusiv Gestalten Seit 23 Jahren veranstalten Verbände und Organisationen der Behindertenhilfe und -selbsthilfe rund um den 5. Mai, dem Europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung, überall in Deutschland Podiumsdiskussionen, Informationsgespräche, Demonstrationen und andere Aktionen. Ziel ist es, auf die Situation von Menschen mit Behinderung in Deutschland aufmerksam zu machen und sich dafür einzusetzen, dass alle Menschen gleichberechtigt an der Gesellschaft teilhaben können. Entstanden ist der Protesttag 1992 auf Initiative des Vereins Selbstbestimmt Leben, einer Interessenvertretung von Menschen mit Behinderung. Seit mittlerweile 17 Jahren bündelt die Aktion Mensch die Aktionen rund um den 5. Mai. Für den Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen hat der Berliner Behindertenverband eine eigene Webseite ins Netz gestellt. Dieses Jahr findet die große Hauptstadtveranstaltung am 4. Mai 2016 statt. "Die Veranstaltung wird dieses Jahr zwar bunter, schriller und peppiger, aber nicht weniger deutlich in seinen politischen Forderungen sein", kündigte Verbandsvorsitzender Dominik Peter an. Das diesjähriges Motto lautet: "Deutschlands Zukunft Inklusiv Gestalten - Kein Kompromiss bei der Teilhabe". Zum 1. Januar 2017 soll das Bundesteilhabegesetz in Kraft treten. "Wir treten dafür ein, dass wir ein gutes Teilhabegesetz bekommen und das die Selbstbestimmung, Teilhabe und Inklusion behinderter Menschen im Sinne der UN-BRK in den Mittelpunkt gestellt werden", ist auf www.protesttag-behinderte.de zu lesen. Im Koalitionsvertrag - mit dem Namen „Deutschlands Zukunft Gestalten" - wurde dies angekündigt. Als „Prioritäre Maßnahme" wurde eine Entlastung der „Kommunen im Rahmen der Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes im Umfang von fünf Milliarden jährlich von der Eingliederungshilfe" versprochen. An das Versprechen wird an diesem Tag erinnert, der um 13 Uhr vor dem Bundeskanzleramt beginnt. Für die Kundgebung dort Verena Bentele, Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen (re.), bereits zugesagt. Der Protestzug führt dann zum Brandenburger Tor, wo am Brandenburger Tor eine Diskussion u.a. mit Kerstin Tack, MdB, behindertenpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion (li.), stattfinden wird. Die Veranstaltung endet auf dem Pariser Platz um 16 Uhr. Quelle: http://kerstin-tack.de Quelle: www.verena-bentele.com GD #32 | Experten | 50 KERNPUNKTE EINBUNDESTEIL FÜR EIN BUNDESTEILHABEGESETZ Zum 1. Januar 2017 soll das Bundesteilhabegesetz verabschiedet sein und in Kraft treten. Für ein gutes Teilhabegesetz gibt es eine eigene Homepage www.teilhabegesetz.org und eine Petition für ein Recht auf Sparen und ein gutes Teilhabegesetz. Über 291.000 Menschen unterstützen sie. Auf der Homepage sind Eckpunkte und zahlreiche Stellungnahmen einzelner Verbände und Gremien zum Teilhabegesetz eingestellt. Auch Gesetzentwürfe wurden vorbereitet. „Mit dem im Koalitionsvertrag von CDU, SPD und CSU versprochenen Bundesteilhabegesetz müssen die gesetzlichen Regelungen endlich an die UN-Behindertenrechtskonvention angepasst werden. Insbesondere fordern wir: • Behinderte Menschen, ihre PartnerInnen und Angehörigen dürfen nicht länger arm gemacht werden. Wer als behinderter Mensch auf Leistungen aus der Sozialhilfe angewiesen ist, darf im Regelfall über kein höheres Vermögen als 2.600 Euro und deren PartnerInnen nur über 614 Euro verfügen. Beide müssen zudem häufig einen Teil ihres Einkommens abgeben. Die Unterstützung muss aus der Sozialhilfe herausgelöst und im Sozialgesetzbuch IX einkommens- und vermögensunabhängig verankert werden. • Mit einem offenen Leistungskatalog ist ein umfassender Anspruch auf Leistungen zügig sicher zu stellen. Die Persönliche Unterstützung und Assistenz muss als umfassender Anspruch bedarfsdeckend und bundeseinheitlich im Bundesteilhabegesetz verankert werden: Zur gleichberechtigten Teilhabe ist Assistenz im Kindergarten, in der Schule sowie bei der Ausbildung, im Studium und am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Dazu gehört auch die Unterstützung bei der Freizeitgestaltung, Kommunikation, Mobilität und im Urlaub sowie die Unterstützung und Assistenz behinderter Eltern. • Bundesteilhabegeld als Nachteilsausgleich: Ein bedarfsdeckender Nachteilsausgleich in Form eines Bundesteilhabegeldes für behinderte Menschen muss im Bundesteilhabegesetz geschaffen werden. Das Teilhabegeld darf nicht auf das Einkommen und Vermögen angerechnet werden und muss die Nachteile unterschiedlicher Behindertengruppen ausgleichen. Die Bestimmungen auf Landesebene für blinde, gehörlose und taubblinde Menschen müssen durch ein Bundesteilhabegeld einheitlich und ohne Verschlechterungen geregelt werden. • Vorfahrt für die Inklusion: Unterstützungsleistungen für behinderte Menschen sind von Anfang an inklusiv auszugestalten. Hilfen für behinderte und nichtbehinderte Kinder und Jugendliche müssen inklusiv und aus einer Hand erfolgen. Alternativen zur Beschäftigung in Werkstätten für behinderte Menschen bzw. zu Tagesförderstätten müssen ermöglicht, ein Leben Daheim statt im Heim mitten in der Gemeinde muss gefördert werden. Die Nutzung persönlicher Budgets ist zu unterstützen und die Inklusion ermöglichende Wahlmöglichkeiten müssen sichergestellt werden. Durch die Trennung von existenzsichernden und Unterstützungsleistungen im stationären Bereich und die Streichung des Kostenvorbehalts für ambulante Leistungen, sind Barrieren auf dem Weg aus Sondereinrichtungen für behinderte Menschen zu beseitigen. • Barrierefreie Informationen und unabhängige Beratung: Um die Teilhabe behinderter Menschen zu fördern, bedarf es einer unabhängigen , an den Interessen behinderter Menschen ausgerichteten, Beratung und barrierefreier Informationen über rechtliche Möglichkeiten, wie in Leichter Sprache und in Formaten, die für sinnesbehinderte Menschen barrierefrei zugänglich sind. • Beteiligung behinderter Menschen und ihrer Verbände: Getreu dem im Koalitionsvertrag verankerten Motto „Nichts über uns ohne uns“ müssen behinderte ExpertInnen und Verbände behinderter Menschen bei der Entwicklung des Gesetzes von Anfang an effektiv mit einbezogen werden.“ V.i.S.d.P.: Kampagne unter www.teilhabegesetz.org Ottmar Miles-Paul KERNPUNKTE FÜR GD #32 | Experten | 51 EXPERTEN In eigener sache Für den Workshop “Organisierte Assistenz durch Pflegedienste – wie sieht die Praxis aus” beim 8. MAIK Münchner außerklinischer Intensiv Kongress im vergangenen Jahr hatte Oliver Jünke seine Diskussionsbeiträge vorbereitet, um mit Hilfe von technikunterstützter Kommunikation teilnehmen zu können. Bereits in der letzten Ausgabe hatten wir ihn im Artikel “Ich möchte öfter allein sein können” zitiert. Wir danken Herrn Jünke, dass wir noch mehr von seinen Diskussionsbeiträgen veröffentlichen dürfen. “ Mein Name ist Oliver Jünke. Ich bin 47 Jahre alt, von Beruf Glasapparatebau-Meister und Kälteanlagenbau-Meister. Geboren in Göttin- gen, arbeitete ich vor meinem Umzug im Jahr 2003 nach Berlin, in Köln und wohnte in Bonn. Seit 2005 bin ich an ALS erkrankt. Schon ein Jahr später saß ich im Rollstuhl und war auf fremde Hilfe angewiesen. Mit der Diagnosestellung war meine Lebenszeit auf drei - im besten Fall - noch auf fünf Jahre begrenzt. Mein Lebensmotto 'Das Leben ist doch schön' geriet ins Wanken. Aber so einfach wollte ich nicht aufgeben. Eine intensive Auseinandersetzung mit den mir verbleibenden Möglichkeiten hat mir neuen Lebensmut gegeben. Seit 2010 habe ich eine Magensonde und seit 2012 werde ich 24 Stunden täglich maschinell beatmet. So einschneidend die Maßnahmen waren, so sehr haben sie in mein Leben eingegriffen. Ich habe meinen Lebensmut nie verloren, habe mir immer wieder neue Ziele gesetzt und arbeite stetig daran, diese Ziele zu erreichen. Die neu gewonnene Lebenszeit empfinde ich als ein Geschenk. Ich versuche diese sinnvoll zu nutzen und möchte anderen Menschen (an welcher Krankheit sie auch leiden) helfen, ein selbstbestimmtes Leben mit der entsprechenden Lebensqualität zu führen. Als Mitbegründer und als 1. Vorsitzender unseres Vereins ALS mobil e.V. setze ich mich dafür ein, dass wir Behinderte mit unseren unterschiedlichsten körperlichen Einschränkungen, gleichberechtigt und selbstbestimmt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können. In Vorbereitung dieser Podiumsdiskussion, habe ich mich mit dem Thema ein wenig schwer getan. Organisierte Assistenz durch Pflegedienste. Wie sieht die Praxis aus? Schwer getan habe ich mich deswegen, weil meiner Meinung nach die Assistenzpflege als solche, mit dem Erreichen der außerklinischen Intensivpflege aufhört zu existieren. Es ist keinerlei Rede mehr von Assistenz, sondern nur noch von krankheitsspezifischen Pflegemaßnahmen, von Grundpflege und hauswirtschaftlicher Versorgung. Aber der Reihe nach! Bei mir persönlich hat die Assistenzpflege eigentlich sehr gut geklappt. Seitdem bei mir zu Hause im März 2007 der Pflegedienst eingezogen ist, erhalte ich 24 Stunden Assistenzpflege. Grundvoraussetzung war allerdings, dass ich alleine in einer Wohnung wohne und nicht mehr als 2600 Euro Vermögen besitze, mein Einkommen durfte nach Abzug von Miete und Nebenkosten den Sozialhilfesatz nicht übersteigen, und eine Schwerbehinderung von mindestens 70 Prozent muss bestätigt sein. Finanziert wurde meine Assistenz vom Berliner Senat und organisiert von einem Pflegedienst, der sich auf Assistenz spezialisiert hatte. In den ersten fünf Jahren meiner Versorgung durch einen Pflegedienst bis zu meiner Tracheotomie im Juli 2012 hat es auch ganz gut geklappt. Ich konnte ein selbstbestimmtes Leben führen, bei dem mich meine Assistenten mehr oder weniger gut unterstützten. In diesen fünf Jahren hatte ich ca. 70 verschiedene Assistenten, die sich drei Vollzeitplanstellen teilten. Das bedeutet rein rechnerisch, dass ich jeden Monat mindestens eine neue Pflegekraft einarbeiten musste. Geschuldet war diese Situation u.a. der geringen Bezahlung der Pflegekräfte, die sich das natürlich nicht lange gefallen ließen. Ein Bruttostundenlohn von 7 Euro 25, in dem jegliche Zuschläge mit einbezogen waren, schreckte viele ab, und sie suchten sich ein neues Betätigungsfeld. Diese Situation änderte sich erst mit der Einführung des Mindestlohns. Aber darum soll es hier heute nicht gehen. Assistenzpflege in der außerklinischen Intensivpflege. Bei mir bedeutet es, Beatmungspflege mit dem entsprechend qualifiziertem Fachpersonal. Ich musste mir mit dem Einleiten der invasiven Beatmung einen neuen Pflegedienst suchen, der über das entsprechende Personal verfügte. Die Assistenz war ab sofort Verhandlungssache. Eine Rund-um-die-Uhr-Versorgung in meinen eigenen vier Wänden sollte es sein, und die angefragten Pflegedienste hatten alle Personalprobleme. Letztendlich hat es doch geklappt, und ich konnte nach zwei Monaten Aufenthalt in einer Beatmungs-Wohngemeinschaft wieder in meine Wohnung zurück. Der Ich wollte, so wie ich meine Wohnung verlassen, meiner Vereinsarbeit nachgehen, Vorträge halten und Reisen unternehmen. So habe ich mit dem Pflegedienst verhandelt und wir kamen überein, Pflegedienst hatte Erfahrungen mit der Beatmung, aber keinerlei Erfahrung mit einer außer-Haus-Versorgung. es in den letzten Jahren gewohnt war, dass sie sich bemühen werden, mir das entsprechende Personal für meine Unternehmungen sicher zu stellen. Dies gestaltete sich dann so, dass mich immer zwei Fachpfleger bei meinen Aufenthalten außer Haus begleiten mussten. Einer wurde aber nur finanziert, sprich bezahlt. Der andere hat es unentgeltlich, freiwillig, in seiner Freizeit getan. Hauswirtschaftliche Tätigkeiten durch die Fachpfleger wurden schon im Pflegevertrag explizit ausgeschlossen. Eine Einigung konnte diesbezüglich nie erreicht werden. Seit Ende letzten Jahres organisiere ich meine Pflege im Rahmen des persönlichen Budgets selbst. Ich habe eine Zielvereinbarung mit meiner Krankenkasse abgeschlossen und habe jetzt sechs examinierte Vollzeitkräfte angestellt, die mir meine Versorgung innerhalb der Behandlungspflege, bei gleichzeitiger Assistenz, gewährleisten.“ GD #32 | Experten | 52 GD #32 | Experten | 53 Wie gestalten Sie Ihre Versorgung gestaltet und organisiert der Pflegedienst auch Assistenz? „Ich organisiere meine Pflege im Rahmen des Arbeitgebermodells selbst und habe sechs Pflegekräfte persönlich angestellt. Meine Leute sind sehr aufgeschlossen, und so gehen bei mir die Assistenz und die Pflege in einander über. Wir machen keinen Unterschied in Bezug auf Grundpflege, hauswirtschaftliche Tätigkeiten, Behandlungspflege oder Teilhabe am öffentlichen Leben. Jeder meiner Angestellten ist laut Arbeitsvertrag für alles zuständig, und so kann es auch zu keiner Unterversorgung in irgendeinem der genannten Bereiche kommen. In Berlin ist es so, dass es Pflegedienste gibt, die eine Zulassung vom Senat für beide Versorgungsarten haben. Ich kenne jedoch keinen einzigen Fall, bei dem zusätzlich zur Behandlungspflege, die Assistenzpflege angeboten bzw. realisiert wird. Sollte jemand ein solches Beispiel kennen, dass Behandlungspflege und Assistenzpflege gleichzeitig finanziert und praktiziert werden, dann wäre ich für jeden Hinweis aus dem Publikum dankbar. Ich kenne in Berlin ein Beispiel, bei der eine ALS-Patientin ihre Pflege auch selbständig im Arbeitgebermodell organisiert. Sie hat sich in einer Einzelfallentscheidung vor dem Sozialgericht Berlin, zusätzlich zur Behandlungspflege, täglich sechs Stunden Assistenzpflege erkämpft. Sie begründete ihr Anliegen vor Gericht, grob gesagt damit, dass derjenige, der Einkäufe erledigt, eine Mahlzeit zubereitet und die Küche putzt, oder bei Ausfahrten den Rollstuhl schiebt, nicht gleichzeitig gewährleisten kann, dass die Beatmungsmaschine kontinuierlich überwacht wird.“ Wie verhalten sich MDK und Leistungsträger in Bezug auf die Qualität der Assistenz? Wird dies auch im Bereich „Qualitätsprüfung“ akzeptiert? „Als bei mir der Pflegedienst im Rahmen einer 24 Stunden Assistenzpflege einzog, begann auch gleichzeitig das Dokumentationschaos. Jede einzelne Tätigkeit der Pflegekraft musste nachgewiesen, also dokumentiert werden. Meine Privatsphäre wurde komplett durchleuch- Ich war ein gläserner Patient und nannte meine Pflegeakte nur noch Stasiakte. Mir kam es vor, wie wenn ich mit dem Unterzeichnen tet und öffentlich gemacht. Wann war ich, wo und mit wem habe ich etwas gemacht. des Pflegevertrages gleichzeitig meine Persönlichkeitsrechte ausgelagert und abgegeben hatte. Mir blieb nichts anderes übrig, ich musste Widerspruch einlegen und intervenierte gegen diese Form von Dokumentation. Es kann nicht sein, dass dokumentiert wurde, wann ich wen besuchte oder wer mich besucht. Solche Art von Informationen gehen sowohl die Pflege- oder Krankenkasse als auch den MDK nichts an. Wir haben uns darauf geeinigt, dass in der Dokumentation nur noch vermerkt wurde, dass mich die Assistenten außer Haus begleitet haben. Dies musste wohl sein, angeblich waren die Assistenten dann auch außerhalb meiner Wohnung versichert. Der MDK kam alle drei Monate in den Pflegedienst und wollte einzelne Pflegedokumentationen sehen. Er suchte sich einzelne Patienten für einen Hausbesuch aus und besuchte diese dann, nach Rücksprache, zu Hause. Dies diente wohl zur Sicherung der Pflegequalität. Meiner Meinung nach spielte die Qualität der Assistenz als solche nur eine geringe Rolle. Im Vordergrund standen solche Fragen, ob die Dokumentation richtig geführt wurde. Und wehe, es fehlte mal ein Handzeichen eines Pflegers, der vergessen hatte zu dokumentieren, dass ich vor drei Monaten, nachts um 2 Uhr, 200 ml Wasser verabreicht bekommen habe. Verstehen sie mich nicht falsch, in einzelnen Fällen ist es bestimmt wichtig, eine detaillierte Dokumentation zu führen, aber doch nicht bei einem Patienten, der bei vollem Verstand ist und sich noch adäquat äußern kann. Einen Qualitätssprung haben die Überprüfungen des MDK meines Erachtens nach nicht ergeben. Der Leistungsträger war in meinem Fall das Sozialamt Berlin Treptow. Sie haben zwar jährlich das Fortbestehen der Notwendigkeit der Assistenz neu überprüft und genehmigt, aber eine Überprüfung der Qualität der Assistenz an sich fand in keinem Fall statt. Beim persönlichen Budget innerhalb der Behandlungspflege ist es gegenwärtig so, dass die Pflegekasse bisher einmal innerhalb eines Jahres meine Pflegedokumentation für die letzten drei Monate angefordert und diese dann an den MDK weiter geleitet hat. Ich kann Ihnen versichern, dass sich meine Dokumentation auf das Wesentliche beschränkt. Wir dokumentieren einmal pro Schicht die Beatmungsparameter, die Vitalzeichen, das Sekret Management wie Menge, Farbe, Konsistenz, die Häufigkeit des Absaugens wird präzise geführt, und die Besonderheiten in der Grundpflege werden festgehalten. Zusätzlich gibt es noch ein Monatsblatt, in dem die Häufigkeit des Wechsels des Beatmungszubehörs dokumentiert wird. Wir kommen also mit vier Blatt Papier im Monat zur Dokumentation meiner Versorgung aus, und es gab von Seiten des MDK keinerlei Beanstandungen. Und ich sage bewusst "Dokumentation meiner Versorgung", da es dem Betroffenen, der ein selbstbestimmtes Leben führen will und kann, egal ist, ob es Unterschiede in den Versorgungsarten gibt. Ich führe ein selbstbestimmtes Leben und meine Pflegekräfte unterscheiden nicht in Behandlungs- oder Grundpflege, in Assistenz oder hauswirtschaftliche Tätigkeit. Sie machen einfach das, was notwendig ist, um meine Versorgung, dem gesunden Menschenverstand entsprechend zu gewährleisten. Ich betone das hier extra, weil ich denke, dass es weder einem Leistungsträger, noch dem MDK, zusteht, durch Überprüfung irgendwelcher Akten, die Qualität der Assistenz oder insgesamt die Qualität der Versorgung zu verändern. Schon gar nicht vom Schreibtisch aus." GD #32 | Experten | 54 Inwiefern werden Fortbildungen bei den Assistenten seitens der Leistungsträger gefordert? "Eine persönliche Assistenz ermöglicht Menschen mit Behinderung ihr Leben weitgehend nach eigenen Vorstellungen, also selbstbestimmt, zu führen. Mit Hilfe von Assistenten können wir unseren Tagesablauf individuell nach unseren Vorlieben und Bedürfnissen umsetzen. Eine differenzierte und vor allem individuelle Begleitung von Menschen in besonderen Lebenssituationen sollte das Ziel sein. Die Frage nach Fortbildungen kann ich nur mit meinen eigenen Erfahrungen beantworten. Bisher wurden Fortbildungen nicht ausdrücklich gefordert. Ganz im Gegenteil, ich habe vor kurzem erst eine Annonce gelesen, in der eine persönliche Assistenz in Leipzig gesucht wurde, da stand ausdrücklich, vermutlich der Personalsituation in der Pflege geschuldet, es sei keinerlei Ausbildung erforderlich. Meine eigenen Erfahrungen gehen in die Richtung, dass sich meine bisherigen Pflegedienste sehr um die Fortbildungen seiner Mitarbeiter gekümmert haben. So wurden ständig Fortbildungen angeboten, und Kinästhetik-Kurse hat mein Pflegedienst sogar bei mir in der Wohnung, also vor Ort, durchgeführt, so dass Pflegesituationen in der konkreten Umgebung nachgestellt und geprobt werden konnte. Es war für mich persönlich zwar anstrengend, mich zum Beispiel fünf Mal hintereinander vom Bett in den Rollstuhl umzusetzen zu lassen, den Toilettengang zu proben oder mich im Bett lagern zu lassen, aber der Aufwand hat sich gelohnt. So wurden die vor Ort vorhandenen Hilfsmittel in die Schulung mit einbezogen, und die Pflegekräfte wurden immer sicherer im Umgang mit den Hilfsmitteln, und sie haben gleichzeitig gelernt, ihren eigenen Körper zu schonen. Also wie gesagt, ich kann zu Fortbildungen nur von meinen Erfahrungen berichten und die bei mir tätigen Pflegedienste, haben sich sehr um die Fortbildung ihrer Mitarbeiter gekümmert.“ Was würden Sie den Betroffenen raten? Ist eine Personalunion wünschenswert oder eher nicht? "Natürlich wäre es für jeden Betroffenen wünschenswert, innerhalb der Pflege und der Assistenz eine Personalunion zu haben. Aber leider ist das, aus welchen Gründen auch immer, nicht möglich. Ich bin nicht ganz der Meinung, wie vorhin in dem Beispiel der zusätzlichen sechs Stunden Assistenzpflege zur Behandlungspflege. In manchen Situationen ist es bestimmt nicht anders machbar, aber mit etwas Engagement und einem nicht sich Verstecken hinter fragwürdigen Vorschriften, ist so einiges möglich. Ich will hier aber auch keinen Pfleger oder mit etwas Engagement und Eigeninitiative könnte so manches Problem gelöst werden. Was nutzten mir zwei Pfleger in den verschiedenen Versorgungskeinen Pflegedienst verurteilen, der sich an Vorschriften hält, aber arten, wenn sie sich nicht grün sind und jeder die Arbeit auf den anderen abschiebt. Also ich bin eindeutig für eine Personalunion und würde uns allen wünschen, dass sich hier die Entscheidungsträger mal einig werden und nicht ein Pflegedienst, übertrieben gesagt, 200 Zulassungen haben muss, um eine anständige, einheitliche, qualifizierte und dem gesunden Menschenverstand folgende Versorgung leisten zu können.“ Wer mehr erfahren oder Mitglied im ALS-mobil e. V. werden möchte, findet eine Fülle an Informationen unter www.als-mobil.de Kontakt ALS-mobil e. V. Bohnsdorfer Weg 85a 12524 Berlin Telefon: 030 39208891 E-Mail: [email protected] GD #32 | Experten | 55 Krankenhausaufenthalt von Menschen mit Behinderung Eine neue Broschüre des Freistaats Bayern gibt ab sofort praktische Hinweise für den Krankenhausaufenthalt von Menschen mit Behinderung. Bayerns Gesundheits- und Pflegeministerin Melanie Huml betonte am 1. Februar 2016: „Die Broschüre soll dazu beitragen, die Versorgung von Menschen mit Behinderung im Krankenhaus zu verbessern. Sie richtet sich insbesondere an Menschen mit mehrfacher und geistiger Behinderung, an deren Angehörige und an das Krankenhauspersonal. Mit den Tipps und Anregungen möchten wir alle Betroffenen dabei unterstützen, die oft belastende Situation bei einem Krankenhausaufenthalt zu erleichtern. Denn für den Behandlungserfolg ist es wichtig, Ängsten und Unsicherheiten von Patienten mit Verständnis und Kompetenz Im Jahr 2006 startete das Forum selbstbezu begegnen.“ Bayerns Sozialministerin Emilia Müller ergänzte: „Ein Krankenhausaufenthalt bedeutet für viele stimmter Assistenz behinderter Menschen, Patienten Stress, Angst oder Unsicherheit. Für MenForseA e.V. die Kampagne “Ich muss ins schen mit einer geistigen oder mehrfachen Behinderung Krankenhaus … und nun?” Sie war vor dem ist es aber besonders wichtig, dass sie auf eine Umgebung treffen, die mit ihren besonderen Bedürfnissen Hintergrund zahlreicher Berichte vertraut ist. Eine gute Begleitung kann dazu beitragen, behinderter Menschen mit „KrankenhauserStresssituationen zu minimieren und den Behandlungsfahrungen“ entstanden. Diese erzählten, dass erfolg zu gewährleisten. Die Broschüre wurde konzipiert, um das behandelnde Krankenhauspersonal und die sie bei Krankenhausaufenthalten nicht die betroffenen Patienten bestmöglich auf die bevorstehende benötigten, behinderungsbedingten Behandlungssituation vorzubereiten.“ Pflege- und Assistenzleistungen erhielten. Die Publikation geht auf eine Initiative der Beauftragten der Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Diese Kampagne trug wesentlich zur einer Behinderung, Irmgard Badura, zurück. Der Inhalt wurde Gesetzesnovellierung im Jahr 2009 bei. von einer Arbeitsgruppe entwickelt, an der sich Krankenwww.forsea.de häuser und Interessenvertretungen der Menschen mit Behinderung beteiligt haben. Der Entstehungsprozess wurde von der Beauftragten sowie von den StaatsminisIrmgard Badura, terien für Gesundheit und für Soziales begleitet. Badura Beauftragte der erläuterte: „Immer wieder haben mir Menschen mit BeStaatsregierung für die hinderung über ihre Probleme bei Krankenhausbehand Belange von Menschen lungen berichtet. Meine Schlussfolgerung aus diesen mit Behinderung Berichten ist: Wer Menschen mit Behinderung gut behandeln will, muss ihre Bedürfnisse kennen. Dazu leistet diese Broschüre einen wichtigen Beitrag. Sie weist den Weg zu einer besseren Kommunikation zwischen Krankenhauspersonal und den Menschen mit Behinderung und ihren Angehörigen. Damit können viele Fragestellungen frühzeitig geklärt und Schwierigkeiten vermieden werden. Eine Herausforderung für die Menschen mit Behinderung bleibt häufig die Organisation und Finanzierung der notwendigen und vertrauten Begleitpersonen im Krankenhaus.“ Huml unterstrich: „Die Publikation enthält auch zwei Checklisten, die auf die speziellen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung eingehen. Mit diesen Listen wollen wir Betroffenen, Angehörigen, Begleitpersonen und dem Krankenhauspersonal sowohl bei der Vorbereitung als auch während des Aufenthalts im Krankenhaus konkrete Unterstützung anbieten.“ Quelle: www.stmgp.bayern.de Emilia Müller, Bayerische Staatsministerin für Arbeit und Soziales, Familie und Integration Die Broschüre kann im Internet bestellt werden unter www.bestellen.bayern.de/shoplink/stmgp_gesund_030.htm GD #32 | Experten | 56 Alle Therapiegeräte dieser Anzeige sind verordnungsfähig! 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Noch weniger ist den Beteiligten bewusst, welche Folgen eine „verstopfte“ Kommunikation haben kann. Appelle, in Unternehmen doch eine Gesprächskultur zu etablieren, laufen deshalb oft ins Leere. Bei den Bemühungen, eine Gesprächskultur zu schaffen, werden mitunter erstaunliche Fehler gemacht, die das Problem nicht beheben, sondern zum Bestandteil desselben werden. Gemeint sind „Ratgeber“ und Strategien, die versprechen, mithilfe von rhetorischen Tricks – häufig sind es manipulierende Fragetechniken –, Durchsetzungskraft und Führungsstärke zu erlangen. Solche Patentrezepte sind für das Gegenüber schon an sich entwertend. Mit ihnen kann man vielleicht einschüchtern, sich die Dinge vorübergehend vom Hals halten und seine Mitarbeiter abblitzen lassen, eine erfolgreiche Kommunikation im Sinne der Unternehmensziele wird so aber sicher nicht stattfinden. Und mit Gesprächskultur haben solche Tricks ohnehin nichts zu tun. Mitarbeiter spüren dies. Sie werden auf „Durchzug“ stellen und sich von der Arbeit distanzieren. Ähnlich verhält es sich, wenn zwar der gute Wille da ist, aber das Gesagte nicht authentisch und gekünstelt wirkt. Besonders entlarvend können hektische Phasen oder Stresssituationen sein, wenn plötzlich wieder ein anderer Ton angeschlagen wird. In beiden Fällen fehlt das Vertrauen. Und ein Vorgesetzter, dem man nicht vertrauen kann, wird letztendlich nicht ernst genommen. In Japan ist das Schriftzeichen für „Kommunikation“ das selbe wie für die Aussage „Vertrauen vermitteln“. „Kommunikation“ und „Vertrauen vermitteln“ werden also gleichgesetzt. Ist das tatsächlich so? Betrachten wir zunächst das Gegenteil: Mangelt es an Glaubwürdigkeit, verfehlt das Gesagte sein Ziel. Sach-, Problemlösungs-, Kritik- und Beurteilungsgespräche bringen nicht viel, wenn die Vertrauensbasis fehlt. Ein wesentlicher Faktor für eine gelungene Kommunikation ist, wenn die Kommunikationspartner einander vertrauen und wertschätzen. In einem solchen Gesprächsklima kann authentische Kommunikation stattfinden, d.h. die Gesprächspartner können Tatsachen und Fakten beschreiben. Sie müssen nicht, weil sie Missverständnisse oder Unbehagen vermeiden wollen, um den „heißen Brei“ herumreden. Eine „echte“ Kommunikation basiert also auf dem wechselseitigen Vertrauen der Kommunikationspartner. Eine solch niveauvolle Gesprächskultur in Unternehmen zahlt sich in vielerlei Hinsicht aus. Vertrauen und Wertschätzung Ein Lügner kann nur erfolgreich täuschen, wenn er normalerweise die Wahrheit sagt. Täte er dies nicht, wäre die Lüge „nutzlos“. Denn keiner würde sie ihm abkaufen. Gerade bei der Ehrlichkeit hapert es in der Unternehmenskommunikation oft gewaltig. Ein Selbstversuch lohnt sich: Versuchen Sie doch einmal, einen Tag lang gegenüber Ihren Mitarbeiten und Kunden gänzlich aufrichtig zu sein! Weniger „Mutige“ können versuchen, die eigenen Lügen und Halbwahrheiten zu zählen. Johann Wolfgang von Goethe nannte seine Autobiografie „Dichtung und Wahrheit“. Er wusste, dass der Mensch dann, wenn er über sich selbst und die Dinge spricht, die ihm wichtig sind, dazu neigt, sie zu verschleiern, schön zu färben oder schlichtweg zu lügen. Mit dieser Erkenntnis legte der Dichter ein hohes Maß an Selbstreflexion an den Tag. Auch heute noch werden Tatsachen nicht als solche benannt, sondern beschönigt oder verfälscht, und Unternehmen sind davon nicht ausgenommen. So werden Veränderungen, ihre Ursachen oder wichtige Entscheidungen, die Konsequenzen für die Mitarbeiter nach sich ziehen, im Rahmen einer restriktiven Informationspolitik nur rudimentär kommuniziert, Probleme werden vertuscht oder beschönigt. Solche Methoden der Unternehmenskommunikation sind weit verbreitet. Sie offenbaren einen Mangel an Vertrauen und Wertschätzung. Denn werden die Mitarbeiter widerwillig, falsch oder gar nicht informiert, heißt dies nichts anderes, als dass ihnen 1. kein Vertrauen entgegengebracht wird, und dass sie es 2. nicht wert sind, umfassend informiert zu werden. Zugleich wird von den Mitarbeitern Motivation und hohe Leistungsbereitschaft erwartet. – Aber wofür? Niemand legt sich gerne für jemanden „ins Zeug“, der einem nicht vertraut und der es nicht für nötig hält, umfassend zu informieren. Wer in einem Unternehmen arbeitet, möchte immer auf dem neuesten Stand sein. Ein informierter Mitarbeiter ist zu erheblich mehr Leistung bereit als einer, der sich nur als ein „Rädchen im Getriebe“ fühlt. Nur wer weiß, dass es Schwierigkeiten gibt, die Folgen haben können, kann seinen Teil dazu beitragen, diese zu beseitigen. – Oft wird nicht bedacht, dass es in einem Unternehmen wie in einem kleinen Dorf zugeht: Gerüchte sprechen sich in Windeseile herum. Aus einer Information, die nicht ganz der Wahrheit entspricht, kann sich schnell ein mit den schlimmsten Befürchtungen gewürztes Konstrukt entwickeln, das wenn es verfälscht oder dramatisiert, nach „unten“ durchsickert, zu großen Spannungen führen kann. Die Unternehmensziele können erheblich beschädigt werden. Ein Unternehmen ist also kein geeigneter Ort, um „Stille Post“ zu spielen! Selbstverständlich werden auf der Führungsebene eines Unternehmens streng vertrauliche Aspekte behandelt, die nur für einen begrenzten Personenkreis bestimmt sind. Um diese geht es hier nicht. Gemeint sind Informationen, die die Mitarbeiter tatsächlich etwas angehen und die auf Dauer ohnehin nicht verschwiegen werden können. Häufig werden solche, aus reiner Konfliktscheu oder einem falschen Harmoniebedürfnis heraus, nicht kommuniziert. Eine gute Führungskraft hingegen geht offensiv vor und scheut keine Konfrontationen, wenn es um Informationen geht, die früher oder später ohnehin bekannt gemacht werden müssen. Wenn die Führungskraft solchen „ungemütlichen“ Situationen nicht aus dem Weg geht und zu ihren Entscheidungen steht, gewinnt sie sowohl das Vertrauen als auch den Respekt der Mitarbeiter. Vertrauen bedingt grundsätzlich immer auch ein hohes Maß an Zuverlässigkeit. Wichtig ist hier, dass Ankündigungen auch entsprechenden Taten folgen. Wer etwas ankündigt oder gar Versprechungen macht, muss sie auch einhalten. Hierbei geht es nicht nur um „verbummelte“ Besprechungstermine, sondern auch um schwierigere Angelegenheiten. Das Vertrauen der Mitarbeiter kann auch dann leicht verspielt werden, wenn diese gar nicht direkt betroffen sind. Ein Beispiel: Der Chef in einem Unternehmen prahlt damit, dass er seine Rechnungen grundsätzlich erst nach der ersten Mahnung bezahlt und dann auch noch 2 Prozent Skonto abzieht! – Würden Sie einem solchen Chef vertrauen? Sicher nicht. Auch seine Mitarbeiter werden geradezu zwangsläufig schlussfolgern, dass dieser Vorgesetzte auch intern wohl keine Gelegenheit ungenutzt lässt, um sie zu übervorteilen. Einer Person, die sich so fragwürdig verhält, werden die Mitarbeiter auch keinen Respekt entgegen bringen. Die Möglichkeiten, sich das Vertrauen seiner Mitarbeiter zu verscherzen – oder zu gewinnen, sind vielfältig. Ebenso verhält es sich mit Handlungsweisen, die eine (mangelnde) Wertschätzung der Mitarbeiter ausdrücken. Oft reichen schon Kleinigkeiten oder Nuancen aus, die sich am Rande des eigentlichen Geschehens abspielen, die eine niveauvolle Unternehmenskultur und damit GD #32 | Mitarbeiter | 58 GD #32 | Mitarbeiter | 59 eine Wertschätzung der Mitarbeiter offenbaren (oder eben nicht…). Doch nicht nur bei solchen „Kleinigkeiten“ werden Fehler gemacht. Genauso ärgerlich ist es, wenn gute Gelegenheiten verpasst werden, um Wertschätzung auszudrücken. Fehlentscheidungen seitens des Unternehmens können das ganze Betriebsklima stören. In der Annahme, genau das Richtige zu tun, werden gut gemeinte Strategien entwickelt, ohne die Perspektive der Mitarbeiter zu berücksichtigen oder sogar auszuklammern. Was als Maßnahme gedacht war, um die Mitarbeiter zu motivieren, wird von den Mitarbeitern eher als Affront verstanden. Zwei Beispiele können dies verdeutlichen: • Viele Unternehmen sind unaufhörlich bestrebt, ihre Mitarbeiter zu motivieren. Darauf ist nicht selten die gesamte interne Kommunikation ausgerichtet. Die Mittel, die für die Motivation der Mitarbeiter verwendet werden, sind dabei oft allzu durchsichtig und wirken mitunter arg gekünstelt – zuweilen sind sie sogar primitiv. Spätestens der von Fastfood-Ketten bekannte „Mitarbeiter des Monats“ sollte nicht zur Nachahmung verleiten. Solche fadenscheinigen Methoden bewirken genau das Gegenteil: Die Mitarbeiter geraten unter Druck und der Motivierende ist der niemals endenden Anstrengung ausgesetzt, fortwährend für Nachschub in Sachen Motivation zu sorgen. – Die Mitarbeiter werden unterdessen für dumm verkauft, als könnten sie die aufgesetzten Motivationsmechanismen nicht durchschauen. Zusätzlich wird den Mitarbeitern permanent unterstellt und suggeriert, dass sie eben nicht motiviert sind. Sonst müssten sie ja nicht unaufhörlich motiviert werden! Ein solches Motivationsgehabe impliziert zudem einen weiteren Kardinalfehler: Oft wird immer nur das Kollektiv angesprochen, nicht der einzelne Mitarbeiter. Solche Generalmaßnahmen haben meist grundsätzlich erhebliche Streuverluste: Was den einen motiviert, empfindet der andere als Provokation. • Oft wird Geld als Allheilmittel eingesetzt. Die irrtümliche Annahme ist hier, man müsse sich nicht um eine niveauvolle Unternehmenskultur bemühen, da man ja ein hohes Gehalt zahle. „Ich zahle ein überdurchschnittliches Gehalt, dafür kann ich aber auch machen, was ich will!“, so lautet das Credo desjenigen, der glaubt, sich „frei kaufen“ zu können. Der daraus entstehende Kreislauf ist hinlänglich bekannt: Ein guter Mitarbeiter ist unzufrieden und droht mit Kündigung. Anstatt die Gründe für seine Unzufriedenheit zu beseitigen, erhält er eine Gehaltserhöhung. Viele Chefs fragen in solchen Fällen: „Wie viel wollen Sie?“, nicht aber: „Was wollen Sie?“. Tatsächlich sind noch immer viele Personalverantwortliche der Meinung, dass das Geld der maßgebliche Faktor sei, um einen Mitarbeiter an ein Unternehmen zu binden. Irrtum! Ein gutes Gehalt ist zwar jedem Mitarbeiter wichtig. Dass sie sich im Unternehmen „wohl fühlen“, ist für die meisten Mitarbeiter jedoch noch weitaus bedeutender. Eine gute Unternehmenskultur hat eindeutig Vorrang vor den finanziellen Aspekten. Für kurze Zeit mögen sich die Angestellten mit einem hohen Gehalt zufrieden geben, auf Dauer wird es alleine nicht ausreichen. Sind die Mitarbeiter unzufrieden, entsteht immer eine hohe Personalfluktuation – selbst wenn hohe Gehälter gezahlt werden. Doris Marx-Ruhland Seit 2004 selbständige Tätigkeit als Trainerin und Coach http://marx-ruhland.de AUF JEDEN FALL ANDERS So könnte die Antwort auf die Frage lauten: „ Wie ist das Zusammenleben mit einem chronisch kranken oder behindertem Kind? Durch die Diagnose einer unheilbaren Krankheit oder Behinderung werden mit einem Schlag hoffnungsfrohe Zukunftsträume zerstört. Der Familienalltag bringt für alle Familienmitglieder eine Vielzahl von Bewältigungsaufgaben mit sich. Mit der Angst und der Sorge um das geliebte Kind muss auch der Tagesablauf komplett umgestellt werden. Für Eltern, aber auch für die Geschwister, bedeutet dies eine große seelische und emotionale Belastung. Nach unserem Vortrag zum Thema „Schattenkinder brauchen Aufmerksamkeit“ auf dem MAIK Kongress 2015 haben wir Anfragen und Rückmeldungen aus ganz Deutschland erhalten. Ärzte, Pflegepersonal oder Pädagogen in Kindergarten und Schule informierten sich, wie sie Geschwisterkinder und ihre Familien unterstützen können. Betroffene Eltern erzählten uns von der Situation in ihren Familien und fragten um Rat, wie sie den Alltag für die Geschwisterkinder, aber auch sich selber und das kranke Kind besser gestalten können. Ich bin doch auch noch da! Warum brauchen auch die gesunden Geschwisterkinder besondere Angebote? Es geht ihnen doch gut, oder? Manchmal ist es sehr schwierig, Bruder oder Schwester eines schwer kranken oder behinderten Kindes zu sein. Aufgrund der großen Belastungen der Eltern mit der Sorge um das erkrankte Kind und dessen Betreuung und Pflege bleibt für die gesunden Geschwister nicht viel Zeit übrig. Sie fühlen sich zurückgesetzt und mit ihren Ängsten und Sorgen allein gelassen. Fühlen sich gesunde Geschwisterkinder dauerhaft übersehen, besteht das Risiko, dass sie sich zurückziehen oder bei Konflikten sehr empfindlich und kritikunfähig reagieren. Auch steht das „gesunde“ Kind häufig als Hoffnungsträger der Familie unter einem enormen Leistungsdruck. Oftmals führt diese Überforderung der Geschwisterkinder zu Verhaltensauffälligkeiten und zu einer Gefährdung der psychischen Gesundheit. Geschwister chronisch kranker oder behinderter Kinder haben viele Rollen Im Laufe der Jahre werden die Geschwister „Experten“ im Umgang mit Menschen mit Behinderung. Für ihre behinderte Schwester oder ihren behinderten Bruder sind sie Spielgefährte, Babysitter, Freund, Pfleger, Tröster, Erzieher, Lehrer, Unterhalter, Co-Therapeut, Dolmetscher und in manchen Situationen auch Ersatzmutter oder Ersatzvater. Die in vielen Familien entstehenden zusätzlichen Belastungen werden von den Geschwistern sehr unterschiedlich verarbeitet. Viele von ihnen erlebt man als ausgesprochen tüchtig, sozial kompetent, selbstbewusst und lebenspraktisch. Andere wiederum wirken in sich gekehrt, melancholisch. Sie trauen sich nicht viel zu und sind in der Schule eher Durchschnitt. Das Verantwortungsgefühl und die daraus entstehende Belastung kann dazu führen, dass Geschwister mit verschiedenen Problemen zu kämpfen haben und sie dadurch in ihrer Entwicklung eingeschränkt sind. Was wird, wenn ich nicht mehr kann? Oder: Wie werde ich allen gerecht? Mütter und Väter müssen mit Situationen klar kommen, auf die sie ermutlich niemand vorbereitet hat. Sie müssen aus dem Bauch heraus entscheiden und handeln und kommen selber an ihre Grenzen. Dazu kommt das Gefühl, immer noch nicht genug getan zu haben und an die eigene Grenzen zu stoßen. Auch sie brauchen die Möglichkeit, ihre Kräfte wieder aufzutanken. Welche Bedürfnisse haben Geschwisterkinder? Zunächst ist es wichtig zu sagen, dass es „ das Geschwisterkind“ nicht gibt! Es ist ein Unterschied, ob das kranke Geschwisterkind körperlich oder geistig eingeschränkt ist, ob es lebensbedrohlich erkrankt ist oder mit dem gesunden Geschwisterkind alt werden kann, ob es an alltäglichen Erlebnissen auch außerhalb des Hauses teilnehmen kann oder das gemeinsame Familienleben nur zu Hause stattfindet. Wir haben viele Geschwisterkinder gefragt. Die wichtigsten Bedürfnisse scheinen weitgehend unabhängig von der Art der Behinderung, der Familiengröße, dem Geschlecht des Geschwisters und der Stellung in der Geschwisterreihe zu sein. Wichtig waren für sie: • • • • • • An das Alter und Verständnis der Geschwisterkinder angepasste klare Information über den Gesundheitszustand des behinderten oder kranken Bruders oder der Schwester! Nichts ist schlimmer als die Ungewissheit und die daraus entstehenden Ängste, hören wir immer wieder in den Gesprächen. Eine vertrauensvolle und offene Kommunikation innerhalb der Familie über die Behinderung. Die Geschwisterkinder sollen und dürfen über ihre eigenen positiven und auch negativen Gefühle und auch Erfahrungen mit dem Umfeld reden. Es ist in Ordnung, traurig oder auch mal wütend zu sein. Die Sicht der Eltern auf die Stärken und positiven Eigenschaften des gesunden Geschwisterkindes. Auch sie wollen beachtet und gelobt werden. Individuelle Zeiträume einmal nur für das Geschwisterkind mit den Eltern! Entscheidend ist hierbei nicht die Dauer, sondern die Intensität! Die Fähigkeiten sich gegenüber dem Geschwister mit Behinderung abgrenzen zu können und zu dürfen. Der Kontakt mit anderen Geschwistern und ihren Familien. Marianne S. ist Mutter von 2 Kindern. Moritz ist 5 Jahre alt und braucht seit 2 Jahren rund um die Uhr besondere Pflege. Sabine, die ältere Schwester, kümmert sich ebenfalls liebevoll um ihn und bemüht sich, den Eltern nicht auch noch Sorgen zu bereiten. Frau S. hat uns eine Mail geschrieben: „Oft sitze ich am Bett meines Sohnes und denke darüber nach, wie ich allen gerecht werden kann. Jeden Tag mache ich mir Sorgen. Ich mache mir Sorgen darüber, was wohl mit Moritz passiert, wenn ich es nicht mehr schaffe oder wenn mir etwas passiert. Ich mache mir Sorgen darüber, wer ihn versorgt, wenn ich mir wirklich einmal Zeit für mich nehme, wie es immer so schön heißt - und wenn es auch nur für ein Wochenende ist. Ich sorge mich um meine Ehe, da ich merke, dass ich zu oft zu müde bin, um etwas mit meinem Mann zu unternehmen. Es ist schon so, dass Eltern von behinderten Kindern unter großem Stress stehen und einfach weniger Zeit füreinander haben. Wenn man sich um ein pflegebedürftiges Kind kümmern muss, hat man zwangsläufig auch weniger Zeit für die gesunden Geschwisterkinder und schon gar nicht für sich selber. Ich sorge mich sehr viel und merke, dass ich manchmal nicht mehr die Kraft habe, meiner Tochter zuzuhören und einmal nur für sie da zu sein oder etwas nur allein mit ihr zu unternehmen. Ich habe ein schlechtes Gewissen, weil Sabine so oft zurückstecken muss. Kümmere ich mich überhaupt ausreichend um sie? Wird sie mir eines Tages vorwerfen, sie hätte immer im Schatten ihres Bruders gestanden oder wird sie gerade durch die Herausforderungen in unserem besonderen Familienleben zu einem starken, selbstbewussten und empathiefähigen jungen Menschen? Ich sorge mich, dass es eines Tages zu spät ist, etwas zu ändern und ich vor einem Haufen Scherben stehe. Ich möchte so gerne Hilfe, damit ich wieder Kraft für mich bekomme und Sabine auch einmal die ungeteilte Aufmerksamkeit erhält. GD #32 | Kinder | 60 Stark werden - stark bleiben ! Unsere Angebote für Geschwisterkinder und ihre Familien Geschwisternachmittage oder auch Geschwisterwochenenden mit Spiel, Spaß und Fantasie! Talentino e.V. bietet psychosoziale Angebote für die Geschwister, Eltern auch die ganze Familie an. Inhalte sind zum Beispiel die Stärkung von Lebenskompetenzen wie Selbstwertgefühl und Konfliktfähigkeit, Gefühle erkennen und zulassen, Stärken nutzen und Entspannung finden! Das Gefühl, dass man mit einer Situation nicht alleine ist und es andere Menschen gibt, die ähnliche Erfahrungen machen, ist vielfach schon eine Erleichterung an sich. Dazu kommen die Möglichkeiten des Erfahrungsaustausches untereinander und die gegenseitige Unterstützung. Begleitet werden unsere Maßnahmen von erfahrenen, pädagogisch und psychologisch geschulten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Wir bringen in unsere Arbeit für die Familien unser pädagogisches Fachwissen, unsere große Erfahrung, unsere fast unerschöpfliche Kreativität und viel Idealismus ein. Es macht Freude zu sehen, mit welcher Begeisterung die Kinder, aber auch die Erwachsenen dabei sind! • Wir sind gerne für Sie da! Informieren Sie sich hier über unsere Angebote: www.talentino.net Unsere Angebote werden nicht über öffentliche Stellen finanziert. Sie können in der Regel auch nicht in voller Höhe von den Familien selber bezahlt werden. Damit wir unsere Projekte auch weiterhin anbieten und auch ausbauen können, sind wir immer auf der Suche nach Sponsoren und Fördertöpfen. Wenn Sie unsere Arbeit durch Ihr persönliches Engagement oder auch finanzielle Unterstützung stärken möchten, freuen wir uns sehr! Angebote für Geschwisterkinder: Um die Geschwisterkinder bei ihrer Lebensbewältigung, in ihrem Selbstwertgefühl und ihrer Lebenskompetenz zu stärken, haben wir für die Bedürfnisse der Kinder speziell zugeschnittene Programme entwickelt. Die Jungen und Mädchen können gemeinsam toben, reden und neue Dinge ausprobieren. Vor allem aber lernen sie etwas, das sie allzu häufig unterdrücken: Ihre Gefühle auszusprechen und auch einfach mal nur ein Kind zu sein. Sie haben die Möglichkeit, über Themen zu reden, die sie in den eigenen Familien nicht ansprechen würden. Sie hören Tipps der anderen Kinder und können von deren Erfahrungen lernen. Die Geschwister brauchen Lösungsmodelle, sowohl für den Umgang mit ihrem Geschwister mit Behinderung, als auch z.B. für Konfliktsituationen mit dem sozialen Umfeld. Wichtig ist für sie auch die Möglichkeit der Beratung durch jemanden außerhalb der Familie, dem sie ihre Gefühle mitteilen können. • Angebote für die gesunden Geschwisterkinder und ihre Eltern Endlich einmal Zeit genießen für sich selber und das gesunde Geschwisterkind. Kraft schöpfen für den Alltag! Während die Geschwisterkinder gemeinsam Abenteuer erleben, haben die Eltern die Möglichkeit, sich zu entspannen oder in Elterngruppen Kraft und Energie für den Alltag zu holen. Daneben bleibt auch für gemeinsame Aktivitäten mit Eltern und Kindern genügend Raum, sodass alle nach dieser Auszeit gestärkt nach Hause fahren. • Auszeit für die Eltern behinderter Kinder Eltern eines behinderten Kindes sehnen sich nach Zeit für sich, nach Zeit zum Ausspannen und Auftanken. Diese Tage geben ihnen die Möglichkeit, die eigenen Akkus aufzuladen. Wir bieten Ihnen viel Freiraum zur Erholung, sportliche und kreative Angebote sowie die Möglichkeit zu gemeinsamen Gruppenaktivitäten und Einzelgesprächen. • In Planung sind Angebote für die ganze Familie Das Programm richtet sich an die gesamte Familie: Kinder mit Behinderung, ihre Eltern und die Geschwister. Es gibt Angebote für die gesamte Familie, aber auch solche, wo die Kinder mit ihren BetreuerInnen unter sich Themen behandeln können und Eltern die Möglichkeit haben, sich untereinander auszutauschen und zu stärken. Unter professioneller Begleitung können Probleme besprochen und Lösungsmöglichkeiten gesucht werden. Diese Angebote fördern unter anderem auch eine positive Kommunikation zwischen den Familienmitgliedern. Das gemeinsame positive Erleben eines solchen Wochenendes kann das Zusammengehörigkeitsgefühl zwischen den Familienmitgliedern fördern und stärken. • Online Beratung für Eltern und auch Geschwisterkinder Unsere Eltern und die Geschwisterkinder sind über ganz Deutschland verteilt oder leben in Österreich und der Schweiz. Wir wurden immer wieder gefragt, ob es auch möglich ist, längerfristig über Telefon oder auch Skype begleitet zu werden. Das ist für viele eine gute und auch im Alltag umsetzbare Möglichkeit, mit uns in Kontakt zu bleiben. GD #32 | Kinder | 61 Renate Weber 5 Jahre Boys'Day | 10 Jahre Neue Wege für Jungs 2005 ging das Projekt Neue Wege für Jungs an den Start, 2011 fand der erste bundesweite Boys'Day statt. Das Jubiläum wurde am 18. November 2015 im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in Berlin gefeiert. statt. Inzwischen gibt es auch erste Zahlen zur Evaluation. Fest steht: Girls’Day und Boys’Day wecken verborgene Talente bei Jugendlichen, und die jährlichen Veranstaltungen sind auch wichtig für den Nachwuchs im Pflegeberuf! Anna Steenmann und Adrian Cordewener sind Rollenvorbilder in ihren Berufen. Anna Steenmann erlebte in ihrer Schulzeit den Girls’Day bei Spectro Analytical Instruments und entschied sich daraufhin für eine Ausbildung zur Physiklaborantin. Heute studiert sie Elektrotechnik (BA) und macht sich beim VDE für den Nachwuchs stark. Adrian Cordewener hat über den Boys’Day zunächst als Praktikant und später als Auszubildender eines Aachener Altenpflegeheims seinen Wunschberuf gefunden. Anna und Adrian sind Beispiele, wie Jugendliche dank des Girls’Day und des Boys’Day verborgene Talente bei sich entdecken und ihre berufliche Zukunft ohne einengende Geschlechterklischees gestalten. Das belegen auch die neue Evaluationszahlen der beiden bundesweiten Projekte Girls’Day – Mädchen-Zukunftstag und Boys’Day – Jungen-Zukunftstag. 37 Prozent der Mädchen können sich vorstellen, in dem am Girls’ Day kennengelernten Unternehmen oder Betrieb eine Ausbildung oder ein Praktikum zu machen. Auch der Boys’Day ist für die Jungen ein wichtiger Baustein im Berufswahlprozess: 27 Prozent der am Aktionstag teilnehmenden Jungen können sich vorstellen, in dem Bereich später zu arbeiten. Sowohl der Girls’Day als auch der Boys’Day sind bei den Schülerinnen und Schülern beliebt: 97 Prozent der Mädchen bewerten den Girls’Day mit sehr gut oder gut. Bei den Jungen finden 94 Prozent den Aktionstag sehr gut oder gut. Fünf Prozent der Jungen geben an, durch die Teilnahme am Boys’Day ihren Wunschberuf gefunden zu haben und vier Prozent sind in ihrem schon gefassten Berufswunsch bestätigt worden. „Insgesamt betrachtet lenkt der Boys’Day die Aufmerksamkeit der Jungen auf Berufe, die sie ansonsten kaum im Blick haben und gibt ihnen die Möglichkeit, klarere Vorstellungen über ihre spätere Berufstätigkeit zu erlangen“, erklärt Miguel Diaz, wissenschaftlicher Fachreferent bei Boys’Day | Neue Wege für Jungs. Fotos: www.boys-day.de Die Einrichtungen und Unternehmen, die sich wiederholt am Boys’Day beteiligen, können zukünftig mit mehr männlichen Bewerbern rechnen: Etwa ein Fünftel von ihnen erhalten Bewerbungen von ehemaligen Boys’Day-Teilnehmern für ein Praktikum. Jedes dritte Unternehmen, das sich mehrfach am Girls’Day beteiligt, erhält Bewerbungen von ehemaligen Teilnehmerinnen für Praktika oder Ausbildungsplätze. Bei zwei Dritteln der Bewerbungen kommt es zu einer Einstellung. „Der Girls’Day hilft, Berufswünsche zu konkretisieren“, sagt Lore Funk, wissenschaftliche Referentin bei der bundesweiten Koordinierungsstelle. „Und mehr noch: Die Mädchen erhalten über den Girls’Day eine wertvolle Kontaktoption. Sie wissen, wo sie sich für ein Praktikum oder Studium bewerben können.“ Die Evaluationsberichte vom Boys’Day und vom Girls’Day erschienen im Januar 2016 und sind auf den Websites www.boys-day.de/evaluation und www.girls-day.de/daten_fakten zu finden. Die Heimbeatmungsservice Brambring Jaschke GmbH hat von Anfang an, gemeinsam mit anderen Pflegeanbietern in der Region, am Boys’Day teilgenommen. Die erste Aktion fand am 14. April 2011 in Bad Kissingen statt. Im Seniorenheim am Saaleufer GmbH wurden verschiedene, kindgerecht ausgerichtete "Workshops" zum Thema Pflege angeboten. Dazu gehörte auch eine Schnitzeljagd durch das Seniorenheim, bei der die Schüler das Pflegepersonal interviewen konnten. Die Pflegekräfte erzählten den Jungs, weshalb sie den Pflegeberuf gewählt haben. Spannend war es für die Schüler, dass sie selbst Blutzucker und Blutdruck messen durften und sahen, wie beispielsweise ein Badelifter funktioniert. Neu waren für sie auch Spezialfahrzeuge, Elektromobile, Infusionen und Pulsoxy. An einer Puppe, die in einem Krankenbett lag, wurde ihnen demonstriert, wie die maschinelle Beatmung von Menschen abläuft. Die Schüler erfuhren, wie die Arbeit eines Pflegedienstes organisiert wird. Pflegedienstpläne und die Stundenplänen in der Schule sind da gar nicht weit auseinander! Inzwischen finden auch in den Niederlassungen NRW und Südbayern Aktionen statt, die bei den Schülern sehr begehrt sind. Der nächste Boys’Day ist am 28. April 2016. Mehr unter www.boys-day.de GD #32 | Kinder | 62 Pflege ist Arbeit mit Herz, Händen und Verstand - die Leitung einer Wohngemeinschaft auch! Ein offizielles Berufsbild der Leitung einer Wohngemeinschaft für außerklinisch beatmete Menschen gibt es nicht. Zu jung ist diese Versorgungsform, die noch bis vor Kurzem als „alternativ“ bezeichnet wurde. Die Anbieter von Wohngemeinschaften entwickeln ihre eigenen Stellenprofile zur Besetzung dieser verantwortungsvollen Aufgabe. Neben der pflegerischen Fachkompetenz muss die Führungskraft auch großes Geschick in Praxisanleitung und Management besitzen. Gleichzeitig ist sie die Hauptansprechpartnerin für alle, die in der Wohngemeinschaft wohnen und arbeiten. Manuela Seitz, Leiterin einer Beatmungs-WG, erzählt in einem Gespräch über die täglichen Aufgaben, Herausforderungen und warum sie gerne als WG-Leitung arbeitet. GD: Frau Seitz, Sie leiten seit vier Jahren eine Wohngemeinschaft für außerklinisch beatmete Erwachsene in Augsburg. Was sind Ihre Aufgaben? Manuela Seitz: Zuallererst bin ich die Ansprechpartnerin für alle, die in unserer Wohngemeinschaft wohnen, für deren Angehörige, für alle, die hier arbeiten sowie die Ärzte, Therapeuten und sonstigen Zuarbeiter/innen. Gleichzeitig bin ich die „Feuerwehr“ bei Problemen mit Geräten, Hilfsmitteln oder bei Verschlechterung des Gesundheitszustandes eines Klienten. Ich muss immer den Überblick über alle anstehenden Termine, Aktivitäten, Reparaturen, Bestellungen, Lieferungen usw. behalten. So übernehmen in der Regel mein Team und ich komplett die Organisation der medizinischen Versorgung der Klienten (Medikamentenbeschaffung, Hilfsmittelbeschaffung, Untersuchungen, Transporte, Klinikaufenthalte usw.), da die Angehörigen nicht vor Ort und meist damit überfordert sind. Ich habe den Überblick über die pünktliche Ausführung der Aufgaben eines Gerätebeauftragten (Einweisungen, Organisation, Dokumentation), bin zuständig für die Organisation und Begleitung von Arztvisiten inklusive professioneller Vor- und Nachgespräche und kontrolliere bzw. - falls erforderlich – setze die Einhaltung von Hygienevorgaben durch. GD: Neben der pflegerischen Leitung sind Sie Führungskraft eines Teams. Manuela Seitz: Ein eingespieltes Team ist das A und O einer Wohngemeinschaft, denn es gehört zu unserem Anspruch an Lebensqualität für unsere Bewohner/innen, dass bei uns „keine dicke Luft“ herrscht, sondern unsere Mitarbeiter/innen Professionalität und Freundlichkeit ausstrahlen. Deshalb gehört es auch zu meinen Aufgaben, falls erforderlich, durch „spontane“ Mitarbeitergespräche private und dienstliche Sorgen abzufangen. Jeder Mensch erlebt eben im Laufe seines Lebens Höhen und Tiefen. Abgesehen vom Handling solcher Ausnahmesituationen muss ich einen Überblick über die Schichtbesetzung nach Qualifikation der Mitarbeiter und ihrer Anzahl haben und die Umsetzung des Dienstplans kontrollieren. Ich bereite für mein Team die MDK-konforme Dokumentation vor und werte eine Prüfung aus. Außerdem organisiere und leite ich Fallbesprechungen und Team-Meetings. Um zu sehen, wer in unser Team passt, führe ich selbst Einstellungsgesprächen oder nehme daran teil. Ich organisiere Hospitationen und begleite die Einarbeitung neuer Mitarbeiter/innen. Sehr wichtig sind für mich Unternehmungen, die sich die Bewohner/ innen wünschen, z.B. die Teilnahme an Familienfeiern, Konzert- und Kinobesuche, Friseurtermine, Ausflüge zum Augsburger Plärrer. GD: Arbeiten Sie auch noch selbst in der Pflege? Manuela Seitz: Selten, aber es ist nicht ausgeschlossen, dass ich eine Schicht samt aller notwendigen pflegerischen Tätigkeiten übernehme. Häufiger ist der Fall, dass ich spontan, wenn es die Situation verlangt, bei pflegerischen Tätigkeiten unterstütze oder diese ausführe. GD: Spielen Sie auch eine Rolle in der Kommune? Manuela Seitz: Wir legen großen Wert auf gute Nachbarschaft und haben uns im Umkreis schon bekannt gemacht, bevor die Wohngemeinschaft eröffnet wurde. Zur Eröffnung selbst fand ein schönes Fest statt, zu dem die ganze Nachbarschaft eingeladen war. Dies ist auch wichtig, um den Bewohnern, die mobil sind, den Weg in die gesellschaftliche Teilhabe zu ebnen. Natürlich ist das vor allem ihre eigene Aufgabe, diese über das Gremium der Selbstbestimmung selbst zu organisieren. Da können wir aber sehr wohl unterstützend wirken. Ich sehe meine Aufgabe eher im Networking im Feld „Außerklinische Beatmung“, um die Versorgung der Klienten immer weiter zu optimieren. Dazu zähle ich auch die Suche nach Allgemein- und Fachärzten sowie speziellen Therapeuten, die die ärztliche und therapeutische Betreuung im Rahmen von Hausbesuchen übernehmen. Dies ist vor allem für Ärzte sehr aufwändig, und oft müssen sie sich erst in die Spezifika von Heimbeatmung einarbeiten. Da ich ja zu einer unserer Niederlassungen gehöre, bearbeite ich zudem Niederlassungsleitungsthemen, um – wenn erforderlich - die Niederlassungsleitung vertreten zu können. GD: Das ist ein breites Spektrum an Aufgaben, das sie abdecken. Was betrachten Sie als die größten Herausforderungen? Manuela Seitz: Die Kombination aus Leitungstätigkeit und dem Blick auf die pflegerischen Aufgaben. Deshalb ist es wichtig, weitere neue Pflegekräfte für unser Team zu gewinnen, um die Aufgaben auf möglichst viele Schultern zu verteilen. Von mir wird eine sehr hohe Flexibilität verlangt, da die Planung des eigenen Arbeitstages bzw. der Arbeitswoche vielfach durch Notfälle, Krankheitsausfälle oder andere unvorhersehbare Ereignisse „zerschossen“ wird. Es gilt, eine Balance zu finden zwischen ausreichender Präsenz im Pflegeteam und den administrativen Tätigkeiten. GD: Was gefällt Ihnen an Ihrer Tätigkeit? Manuela Seitz: Die Freude bei Klienten, Angehörigen und Mitarbeitern zu beobachten, wenn wir in gemeinsamer Anstrengung einen Wunsch erfüllen oder eine Unternehmung (z.B. Schwimmen gehen, Besuch eines Fußballspiels usw.) ermöglichen konnten. Es freut mich, wenn ich erkenne, dass die kontinuierlichen Bemühungen, das Netzwerk um die Klienten und die Wohngemeinschaft zu verbessern, „Früchte tragen“. „Jeder Tag bringt eine neue Herausforderung mit sich.“ Neue Wohngemeinschaft in Kerpen Die Heimbeatmungsservice Brambring Jaschke GmbH eröffnet im Mai 2016 in Kerpen/Sindorf eine zweite Wohngemeinschaft für ausserklinisch beatmete Erwachsene. Das Unternehmen bleibt auch hier seinem Konzept treu: Maximal sieben Erwachsene, große Einzelzimmer ab einer Größe von 30 Quadratmeter, wenn möglich mit Terrasse/Balkon und einem großzügigen Gemeinschaftsbereich (Lounge, Küche und Bad). Selbstverständlich ist eine barrierefreie Gestaltung und Nutzerfreundlichkeit für Rollstuhlfahrer. Bei Bedarf können zukünftige Mitarbeiter/innen ihre kleinen Kinder während der Dienstzeit direkt nebenan zur Betreuung unterbringen. Kontakt: Heimbeatmungsservice Brambring Jaschke GmbH Sülzburgstraße 103 50937 Köln Tel.: 0221 / 447 05 24 E-Mail: [email protected] GD #32 | In eigener Sache | 63 Lücken auf. Peter Bergen hat das erkannt und vermittelt knapp und verständlich die Grundbegriffe der Hygiene, Infektionslehre und Mikrobiologie. Er beschreibt die Berufspflichten der ambulant Pflegenden und erklärt, wie Haftungsfragen zu bewerten sind. Sehr detailliert geht Bergen auf die Hygiene in Küche, Bad und Krankenzimmer ein. Er berücksichtigt die Heimbeatmung und widmet auch dem multiresistenten Staphylococcus, der zunehmend im häuslichen Umfeld auftritt, ein Kapitel. Das Konzept des Buches setzt auf Praxisnähe. Besonders anwenderfreundlich hat der Autor die Checklisten und Hygienepläne im Anhang gestaltet. Sie sind allgemein gehalten, zeigen aber, wie solche Anweisungen im Einzelfall aussehen sollten. bh Abonnenten Bergen, Peter: "Hygiene für ambulante Pflegeeinrichtungen – Tipps rund um die häusliche VerGEPFLEGT DURCHATMEN sorgung", Elsevier Verlag, München; 2005. 156 Seiten, für außerklinische Intensivpflege 25Den Euro. Weg nach Hause ebnen Nürnberg, Tel.: 0911/393 16 16 oder 0911/393 16 40, Fax: 0911/393 16 66, E-Mail: [email protected] Internet: www.hai2006.de 10 JAHRE 21.04. – 23.04. Heidelberg: XIV. Internationales Heidelberger Anästhesie-Symposium (HASY) Veranstaltungsort: Kongresshaus Stadthalle Heidelberg, Neckarstaden 24, 69117 Heidelberg Kontakt: MCN Medizinische Congressorganisation Nürnberg AG, Zerzabelshofstraße 29, 90478 Nürnberg, Tel.: 0911/39 31 60, Fax: 0911/33 12 04, E-Mail: [email protected] Dankeschön! 0 Nummer 1 April 2006 FACHZEITUNG Editorial Die außerklinische Intensivpflege ist eine junge Disziplin. Traditionell sind Pflegende ausgebildet, in der Klinik einen fest gefügten Aufgabenbereich wahrzunehmen. Da gibt es die Anordnungen und den Tagesplan, in die Patienten und Mitarbeiter gleichermaßen eingebunden sind. Im Gegensatz dazu schafft die außerklinische Betreuung Freiräume für alle Beteiligten. Der betreute Mensch entscheidet in eigener Verantwortung, wie er sein Leben gestalten will. Die Pflegenden finden kreative Ansätze für ihre Arbeit. Die Eltern, Kinder, Lebenspartner gewinnen Kraft, weil sie die Verantwortung für das erkrankte Familienmitglied mit einem professionellen Team teilen können. Während es in der Klinik darum geht, die Auswirkungen einer Erkrankung auf ein Minimum zu begrenzen, liegt der Schwerpunkt der außerklinischen Betreuung darauf, aus den verbliebenen Fähigkeiten ein Maximum an Lebensqualität zu machen. Deshalb heißt diese Zeitung "Gepflegt durchatmen". Der Titel ist ein Motto für die Patienten. Sie dürfen beruhigt sein, weil sie wissen, dass ihre Versorgung in fähigen Händen liegt. "Gepflegt durchatmen" wendet sich aber auch an die Pflegenden. Sie arbeiten in einem Zweig ihres Berufes, der maximales Können und herausragendes Verantwortungsbewusstsein voraussetzt. Bislang fehlen einheitliche Standards in der außerklinischen Intensivpflege, doch zahlreiche Gremien führen lebhafte Diskussionen zur Qualitätssicherung, erarbeiten Finanzierungsmodelle, gestalten die politischen Voraussetzungen. "Gepflegt durchatmen" hat sich zum Ziel gesetzt, diesen Prozess kritisch zu begleiten und Denkanstöße zu liefern. Die Redaktion Professionelles Überleitungsmanagement ermöglicht die reibungslose Beziehung zwischen Patienten, Angehörigen und dem therapeutischen Team Mit dem Schritt aus dem Krankenhaus beginnt ein neuer Abschnitt im Leben des Patienten und seiner Angehörigen. Die außerklinische Intensivpflege bietet Schutz und Sicherheit. Obwohl die ambulante Intensivpflege bereits seit mehreren Jahren als ideale Versorgungsform für chronisch schwerkranke Menschen etabliert ist, leidet sie unter ihrem mangelnden Bekanntheitsgrad. Ärzte, die sich mit der stationären Therapie dauerhaft beatmeter Patienten befassen, sind häufig unzureichend über die Leistungsfähigkeit ambulanter Intensivpflegedienste orientiert. Auch die Sozialdienste der Kliniken können Betroffene bei der Suche nach einer geeigneten nachstationären Betreuung oft nicht adäquat beraten, weil Informationen über die regional tätigen Pflegedienste fehlen. Die Ursache liegt unter anderem in der Zersplitterung der Versorgungslandschaft. Sie erschwert den Überblick über Anbieter, Leistungen und den Bedarf an außerklinischer Intensivpflege. Inzwischen haben sich jedoch Arbeitsgemeinschaften zusammen- geschlossen, um Netzwerke zu bilden und die Interessen der Patienten, Pflegenden und Therapeuten aller Berufssparten zusammenzuführen (siehe Seite 3). Die schwierige Informationslage beeinflusst auch das Überleitungsmanagement. Der Begriff umfasst den gesamten Prozess, mit dessen Hilfe ein Patient aus der stationären in die außerklinische Versorgung wechselt. Gleichzeitig markiert er den Zeitpunkt des ersten Kontaktes zwischen dem Betroffenen und dem Pflegedienstleister, der künftig die Verantwortung für das körperliche und seelische Wohlergehen des Pflegebedürftigen übernimmt. Dieser Schnittpunkt zwischen der klinischen und außerklinischen Versorgung entscheidet über die Lebensqualität des Patienten. Hier sind die maßgeblichen Weichen zu stellen: Fühlen sich der Patient und seine Angehörigen in guten Händen? Foto: Christoph Jaschke Kann der Klinikarzt darauf vertrauen, dass die umfassende Versorgung seines Patienten weiterhin gewährleistet ist? Überleitungsmanagement erfordert kreative Ansätze zur Lösung von Problemen. Es geht darum, einen weichen Übergang zwischen zwei völlig entgegengesetzten Systemen zu ermöglichen: Das Krankenhaus bildet eine Struktur, in die der Patient eingefügt wird – in der außerklinischen Intensivpflege bestimmt der Patient und sein individueller Bedarf die Form der Versorgungsstruktur, die um ihn herum aufzubauen ist. Die für die Überleitung verantwortlichen Pflegenden behalten sämtliche Lebensbereiche im Blick. Das bezieht sich ebenso auf die architektonischen Voraussetzungen der Wohnung (z.B.: Ist die Tür des Badezimmers breit genug für einen Rollstuhl?) wie auf die jeweilige familiäre Situation (siehe Seite 2). Es gilt, Kontakte zu Therapeuten und niedergelassenen Ärzten herzustellen, die Erfahrungen in der Behandlung beatmungspflichtiger Patienten haben. Die Kommunikationswege, auf denen sich die Berufsgruppen zuverlässig und schnell austauschen können, sind zu schaffen. Medizinprodukte, Hilfsmittel und Verbrauchsmaterialien müssen schon zu Beginn der außerklinischen Versorgung in ausreichender Menge zur Verfügung stehen (siehe Seite 6). Das pflegerische Team ist unter den Gesichtspunkten fachlicher Eignung und persönlicher Neigungen zusammenzustellen. Dieser Punkt verlangt besonderes Fingerspitzengefühl. Zwischen den Mitgliedern des Teams und dem Patienten sowie seinen Angehörigen stellt sich zwangsläufig eine große Nähe ein. Nicht zuletzt bereitet die Frage der Finanzierung oft ein erhebliches Problem, das in der Phase der Überleitung zufrieden stellend zu lösen ist. Dazu sind unter Umständen Verhandlungen mit Krankenversicherungen, Pflegekassen oder Sozialämtern notwendig, für die der Patient und seine Angehörigen zumindest Hilfe benötigen. Es liegt in der Verantwortung der überleitenden Pflegenden, den Umfang des Dienstleistungsaufwandes in enger Absprache mit allen Beteiligten abzustecken. Nicht immer ist eine 24-Stunden-Versorgung notwendig oder sinnvoll. Sind Kinder betroffen, besteht häufig der Wunsch der Eltern, selbst einen Teil der Pflege zu übernehmen. Mit Augenmaß schätzen Pflegende in diesen Fällen die Belastungsfähigkeit der Familie ein. Sie beachten vor allem die Art der Erkrankung und den daraus erwachsenden Bedarf an Assistenz. Er kann hoch sein, wenn davon auszugehen ist, dass lebensbedrohliche Situationen im Verlauf der Versorgung häufiger auftreten und er ist niedriger, wenn die Verfassung des Patienten stabil eingeschätzt wird. Die Professionalität außerklinischer Intensivpflege beweist sich auch in dem Grundsatz "So viel wie nötig und so wenig wie möglich." Die Basis dazu legt das gewissenhafte Überleitungsmanagement. bh 25.04. – 27.04. Stuttgart: "Pflege und Reha" Fachmesse für Altenpflege, Krankenpflege und Rehabilitation mit begleitendem Kongress Veranstaltungsort: Messe Congresscentrum, Am Kochenhof 16, 70192 Stuttgart Kontakt: Projektleitung Fabienne Hofer, Tel.: 0711/258 92 74, Fax: 0711/258 96 54, E-Mail: [email protected] Internet: www.messe-stuttgart.de/pflege/ Tel.: 0234/29 88 5 Fax: 0234/29 88 5 E-Mail: info@beratunginde Internet: www.beratunginde Ma 04. 05 – 06.05. Fü 14. Jahrestagung gemeinschaft Heim Respiratorentwöhn Veranstaltungsort: Veranstaltungsforu Fürstenfeld 12, 82256 Fürstenfeld Tel.: 08141/666 50 Fax: 08141/666 53 Kontakt über dasT sekretariat: Marian Tel.: 089/857 91, Fax: 089/857 91, E Sek.HBKongress. Gauting@asklepio Internet:www.heim kongress2006/ 09.05 – 10.05. Bre 2. Bremer Pflegek Veranstaltungsort: Congress Centrum Bürgerweide, 2820 Kontakt: Kordula G Tel.: 0421/350 52 Fax: 0421/350 53 Kinderkrankenschwestern Krankenschwestern / Krankenpfl April 2006 8 Seiten UMFANG GEPFLEGT DURCHATMEN 56 39, 56 38, erpflege.de erpflege.de 35410 Hungen, Tel.: 06402/50 86 12, 17.05 – 19.05. Berlin: Fax: 06402/51 45 05, Deutscher Pflegekongress 2006 E-Mail: [email protected] (im Rahmen des HauptstadtkonBreathCaring Simplicity. Fachzeitung für außerklinische Intensivversorgung Internet: www.printernet.info gresses prisma "Medizin und Gesundheit") VENT. 76 Seiten UMFANG Veranstaltungsort: ICC Berlin, Messedamm 22, 14055 Berlin Kontakt zum Kongressbüro: COMING SOON. 13.06. Würzburg: Hauptstadtkongress Medizin 6. Würzburger Gesundheitstag und Gesundheit, "Gesund an Leib und Seele" Palisadenstraße 48, 10243 Berlin, Veranstaltungsort: Fax: 030/49 85 50 30, Fußgängerzone Anmeldung über Bianca Kuras, Kontakt: Selbsthilfebüro, Tel.: 030/49 85 50 32, E-Mail: Karmelitenstraße 43, GEsicht zeigen! [email protected] JEDEN FALL ANDERS 97070AUF Würzburg, REFORM der pflegeausbildung Internet:Die flüsterleise High-End Beatmung. transparenz in pflege und betreuung Tel.: 0931/37 39 35, www.hauptstadtkongress.de Fax: 0931/37 35 04, E-Mail: 17.05 – 20.05. Leipzig: [email protected] Deutscher Anästhesiecongress 3000 Abonnenten 2006 (DAC) – 53. Jahrestagung 13.06 der Deutschen Gesellschaft + – 14.06. Friedsrichshafen: 1. Internationaler palliative care für Anästhesiologie und Verteilung auf Kongress "Mehr Lebensqualität Intensivmedizin 60 MEssen und durch Integration?" Veranstaltungsort: Veranstaltungsort: "Graf Zeppelin Congress Center Leipzig, Kongressen Haus", Olgastraße 20, 88045 Messeallee 1, 04356 Leipzig Friedrichshafen Kontakt + Kontakt: HomeCare Akademie, Teilnehmerregistrierung: Mühlstraße 10, 88085 MCN Medizinische Langenargen am Bodensee, Tel.: Congressorganisation Nürnberg 07543/93 05 32, Fax: 07543/93 AG, Zerzabelshofstraße 29, 05 30, E-Mail: info@home-care90478 Nürnberg, akademie.de, Internet: Tel.: 0911/393 16 36, www.home-care-kongress.de Fax: 0911/393 16 78, April 2016 #32 | April 2016 Juni low noise ai ürstenfeldbruck: der Arbeitsmbeatmung und nung 2006 : um Fürstenfeld, dbruck, 0, 3 33 Tagungsnne Hauser, E-Mail: os.com mbeatmung.de/ emen: kongress : m Bremen, 09 Bremen Grimm, 06, 40, E-Mail: prismaVENT.com Wir danken unseren Anzeigenkunden... Medizintechnik plus! leger Impressum GEPFLEGT DURCHATMEN Fachzeitung für außerklinische Intensivpflege Herausgeber: Heimbeatmungsservice Brambring Jaschke GmbH Geschäftsleitung: Jörg Brambring, Christoph Jaschke Redaktionsleitung: Bernd Hein Layout: Elke Schuhbauer, Grafik Design, [email protected] GEFAHRLICHE WEICHMACHER Chemische Substanzen in Verpackungen, Cremes oder Nahrung: Wie Weichmacher & Co. das Hormonsystem stören Das menschliche Hormonsystem ist ein fein austariertes System, das Stoffwechsel, Wachstum, Reproduktion, Schlaf und Stimmung reguliert. Hormone binden an spezielle Rezeptoren, die dann die biologischen Wirkungen vermitteln. Substanzen, welche die Hormonbindung beeinträchtigen, können beispielsweise zu Störungen im Blutzuckerhaushalt oder im Kalziumstoffwechsel führen und damit Diabetes oder Osteoporose begünstigen. Diese Endokrine Disruptoren genannten Chemikalien finden sich in Plastikverpackungen, Fertignahrung und in Kosmetika. Die Deutsche Gesellschaft für Endokrinologie (DGE) mahnt zu einem bewussten Umgang mit diesen im Alltag weit verbreiteten Stoffen. Seit längerer Zeit wissen Experten, dass Endokrine Disruptoren starke Auswirkungen auf die Gesundheit haben können. Von den über 800 chemischen Substanzen, die überall im Alltag zu finden sind, wirken manche wie Hormone und binden im Körper an einen Hormonrezeptor. Andere wiederum blockieren Hormonrezeptoren und verhindern so, dass körpereigene Hormone andocken und wirksam werden können. Wieder andere stören die Produktion oder die Umwandlung körpereigener Hormone und bringen so das fein austarierte Hormonsystem aus der Balance. Endokrine Disruptoren (engl.: endocrine disrupting chemicals, EDC) finden sich in Kunststoffverpackungen, Fertignahrung, Kosmetika und elektronischen Geräten. „Wir wissen nicht, ob alle diese Stoffe das Hormonsystem nachhaltig beeinflussen. In letzter Zeit mehren sich aber die Hinweise, dass auch zunächst unverdächtige und scheinbar nützliche Chemikalien wie Weichmacher für Plastik, Flammschutzmittel, Beschichtungen für Pfannen und Verpackungen als EDC auf Menschen wirken“, erläutert Professor Dr. rer. nat. Ulrich Schweizer vom Institut für Biochemie und Molekularbiologie an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn. Zur Wirkungsweise der EDC erklärt der Wissenschaftler und Hormonexperte, dass diese durch die Bindung an Hormonrezeptoren deren Wirkung entweder übertreiben oder blockieren. „So können Xenoöstrogene das Eintrittsalter in die Pubertät senken und Antiandrogene zu vermehrten Penismissbildungen sowie zu einer seit Jahrzehnten beobachteten Verminderung der Samenqualität führen“, sagt Professor Schweizer. Auch nähmen hormonabhängige Krebsarten wie Brust- und Prostatakrebs beständig zu und korrelierten mit der Anreicherung bestimmter EDC im Körper, so der DGE-Experte. Fünf Jahre nach einer ersten systematischen Studie hat die US-amerikanische Endocrine Society ein Papier (EDC-2) vorgelegt, in dem die gesamte neue Literatur systematisch analysiert wurde. Professor Schweizer erläutert: „Die Auswertung zeigt deutlich, dass EDC auch zur Erhöhung chronischer Erkrankungen wie Übergewicht und Diabetes beitragen.“ Für einige Stoffe liegen bereits belastbare Daten vor. Dazu gehören Bisphenol A (BPA), das in vielen Beschichtungen für Lebensmittelverpackungen enthalten ist, Phthalsäureester (Phthalate), die als Weichmacher für Plastik dienen, Pestizide und Herbizide wie DDT und Atrazin sowie Industriechemikalien wie polychlorierte Biphenyle (PCB) und polybromierte Diether. Letztere werden als Flammschutzmittel in Matratzen und Elektrogeräten verarbeitet. All diese Produkte werden jährlich im Tonnenmaßstab produziert und wirken schon in geringsten Konzentrationen auf Mensch und Tier. Die Deutsche Gesellschaft für Endokrinologie (DGE) weist schon seit Jahren auf die Gefahren durch Endokrine Disruptoren hin. Sie unterstützt die Schlussfolgerungen des internationalen Expertenteams, welches neben einer intensivierten und international koordinierten Forschung eine verstärkte Information der Öffentlichkeit, der Politik und der regulatorischen Behörden fordert, um dem länderübergreifenden Problem einer zunehmenden Belastung von Nahrungsmitteln und Umwelt mit EDC entgegenzuwirken. Problematisch ist aus Sicht von Professor Dr. med. Matthias Weber, Mediensprecher der DGE und Leiter der Abteilung für Endokrinologie und Stoffwechselkrankheiten an der Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität in Mainz, dass neue Chemikalien auf den Markt kommen, nachdem sie zwar auf akute Giftigkeit hin getestet wurden, aber ohne dass ihre Unbedenklichkeit als EDC geprüft wäre. „Zur Sicherheit gehört eben auch zu klären, ob sie bereits in niedrigen Dosen in das Hormonsystem eingreifen.“ Professor Schweizer ergänzt: „So wurde das in Verruf geratene BPA durch Bisphenol S ersetzt, das sich im Nachhinein als genauso wirksame EDC entpuppt hat wie die Substanz, die es ersetzen sollte.“ Den Verbrauchern rät Professor Schweizer, ihre Macht als Kunden zu nutzen und gegebenenfalls das Kaufverhalten zu ändern. „Jeder kann selbst entscheiden, ob er die Wurst oder den Käse scheibenweise in Folie verpackt kaufen möchte, ob Äpfel einzeln eingeschweißt sein müssen und ob man seinen Kaffee im Gehen aus beschichteten Pappbechern trinken möchte.“ Literatur: Gore, A. C. , Chappell, V. A., Fenton, S. E. et al.: Executive Summary to EDC-2: The Endocrine Society’s Second Scientific Statement on Endocrine-Disrupting Chemicals. Endocr. Rev. 2015 Dec;36(6):593−602. doi: 10.1210/er.2015−1093. Endokrinologie ist die Lehre von den Hormonen, Stoffwechsel und den Erkrankungen auf diesem Gebiet. Hormone werden von endokrinen Drüsen, zum Beispiel Schilddrüse oder Hirnanhangdrüse, aber auch bestimmten Zellen in Hoden und Eierstöcken, „endokrin“ ausgeschüttet, das heißt nach „innen“ in das Blut abgegeben. Im Unterschied dazu geben „exokrine“ Drüsen, wie Speichel- oder Schweißdrü- sen, ihre Sekrete nach „außen“ ab. Weichmacher in Tracheostomieprodukten „Meine kleine Klientin hat viel zu früh ihre Periode bekommen“, erzählt eine Pflegekraft. Dann fügt sie beiläufig hinzu: „Das liegt bestimmt an den Weichmachern, die in den Beatmungsschläuchen sind.“ Dieses Gespräch ist Jahre her. Inzwischen weiß man so viel über die schädlichen Auswirkungen von Weichmachern, dass die Pflegekraft mit dieser Vermutung wohl recht hatte. Weil Weichmacher Stoffe flexibler und geschmeidiger machen, ist DEHP-haltiges PVC Bestandteil zahlreicher Medizinprodukte. Das DEHP / Diethylhexylphtalat wird z.B. gerne in Tracheostomieprodukten verwendet. Darauf weist Christian Müller, Clinical Field Trainer bei der Smiths Medical Deutschland GmbH, in Vorträgen und Artikeln hin. Auf dem Markt gibt es bereits Alternativen, nämlich Produkte aus unschädlichen Silikonen. Müller empfiehlt allen, die außerklinisch beatmete Kinder und Jugendliche versorgen, darauf zu achten, welche Produkte zum Einsatz kommen. Denn die Unschädlichkeit von Medizinprodukten ist ein wichtiger Gesichtspunkt für möglichst große Lebensqualität und die gewissenhafte Fürsorge für die schutzempfohlenen Klienten. GD #32 | Gesundheit | 66 Wer sich schont, stirbt früher: Sport und Bewegung helfen bei chronischen Lungenerkrankungen Menschen mit chronisch-obstruktiver Lungenerkrankung (COPD) können den Krankheitsverlauf durch regelmäßige Bewegung und Sport günstig beeinflussen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie, deren Autor Dr. Benjamin Waschki auf dem diesjährigen Kongress der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin (DGP) den Forschungspreis für klinische Forschung erhielt. Die DGP rät Lungenpatienten aufgrund dieser Ergebnisse, bereits im frühen Krankheitsstadium regelmäßig aktiv zu sein. Wie Sport bei chronischen Lungenerkrankungen helfen kann, war auch Thema der Kongress-Pressekonferenz am 3. März 2016 in Leipzig. Zwischen drei und fünf Millionen Menschen in Deutschland leiden an einer COPD. Etwa 90 Prozent von ihnen sind oder waren früher Raucher. „Oft wird die COPD als Raucherlunge verharmlost“, sagt Privatdozent Henrik Watz, Leiter des Pneumologischen Forschungsinstituts an der LungenClinic Grosshansdorf bei Hamburg. „Bei Symptomen wie lang anhaltendem Husten mit zähem Schleim und Atembeschwerden sollten Betroffene sofort den Arzt aufsuchen“, meint der Experte. Diese könnten Anzeichen für eine chronische Entzündung der Atemwege sein und einen beginnenden Abbau der Lungenbläschen, ein so genanntes Lungenemphysem sein. Durch die resultierende Lungenüberblähung verliert das Atmungsorgan zunehmend seine Funktion. Menschen mit COPD leiden daher unter zunehmender Luftnot – zunächst nur bei anstrengenden Tätigkeiten, später auch im Ruhezustand. „Die meisten Patienten neigen deshalb dazu, sich körperlich zu schonen“, erklärt Watz im Vorfeld des DGP-Kongresses. Das kann den Krankheitsverlauf jedoch dramatisch beschleunigen. Denn je weniger der Patient mit COPD sich körperlich im Alltag betätigt, desto schneller wird die Muskulatur abgebaut, was wiederum die körperliche Belastbarkeit reduziert. Das bestätigt Dr. Waschkis Langzeitstudie an 200 COPD-Patienten, deren Ergebnisse Experten auch auf dem DGP-Kongress diskutierten. Alle Teilnehmer trugen eine Woche lang ein Armband, das ihre körperliche Aktivität im häuslichen Alltag aufzeichnete. Nach zwei bis drei Jahren wurde die Messung wiederholt. Das Ergebnis: Je weniger sich die Patienten bewegten, desto schneller nahm die Leistungsfähigkeit der Patienten ab. „Aus dieser und anderen Untersuchungen wissen wir bereits, dass die Abnahme der körperlichen Aktivität ein wichtiger Faktor ist, der die Sterblichkeit und die Anzahl der Krankenhauseinweisungen erheblich beeinflusst. Die Patienten fühlen sich nicht nur schlechter – Bewegungsmangel führte auch zu häufigeren Krankenhausaufenthalten und vermehrten Todesfällen“, ergänzt Lungenexperte Watz. Die European Respiratory Society hat bereits vor zwei Jahren eine Stellungnahme veröffentlicht, die Menschen mit COPD auffordert, ihre Schonhaltung aufzugeben. „Die Patienten sind oft leistungsfähiger als sie denken“, sagt Watz. Mehrere Langzeitstudien haben gezeigt, dass bereits geringe Mengen an körperlicher Aktivität die Sterblichkeit von Patienten mit chronischen Erkrankungen senken kann. Neben einer professionellen Rauchentwöhnung sollte ein moderates Trainingsprogramm deshalb zur sofortigen Behandlung gehören. Die Patienten sollten so früh wie möglich beginnen, sich wieder mehr zu belasten und dies bereits am besten im Frühstadium der COPD“, so Watz. „Möglicherweise reichen schon 15 bis 30 Minuten tägliches schnelleres Spazierengehen oder Nordic Walking aus, um den Krankheitsverlauf der Patienten positiv zu beeinflussen.“ Für ihre Arbeit erhielten die Autoren der Studie den DGP-Forschungspreis für klinische Forschung. Quellen: Waschki B. et al. Disease Progression and Changes in Physical Activity in Patients with Chronic Obstructive Pulmonary Disease. American Journal of Respiratory and Critical Care Medicine 2015; 192(3): 295-306 Watz H. et al. An official European Respiratory Society statement on physical activity in COPD. European Respiratory Journal 2014; 44(6): 1521-37 Waschki B et al. Physical activity is the strongest predictor of all-cause mortality in patients with COPD: a prospective cohort study. Chest. 2011 Aug;140(2):331-42. Watz H et al. Physical activity in patients with COPD.Eur Respir J. 2009 Feb;33 (2):262-72 GD #32 | Gesundheit | 67 Beim Entlassmanagement müssen alle Beteiligten ins Boot Ein gutes Entlassmanagement dient ausschließlich dazu, in einer qualitätsgesicherten Übergabe eines Patienten vom stationären in den ambulanten Bereich Versorgungsbrüche zu vermeiden. Die Experten der MedInform-Konferenz "Entlassmanagement nach dem Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) – von der Theorie zur praktischen Umsetzung" am 23. Februar 2016 in Berlin waren sich einig, dass die Therapiehoheit dabei beim Arzt und dem jeweiligen Krankenhaus liegt. MedInform ist der Informations- und Seminar-Service des BVMed. Klärungsbedarf besteht jedoch in den Fragen, welche Kooperationen zwischen verschiedenen Leistungserbringern künftig noch umsetzbar sind und welche Akteure ins Entlassmanagement einbezogen werden müssen. Auch die gesetzgeberischen Rahmenbedingungen für ein rechtskonformes Entlassmanagement sind noch diffus, gerade in puncto der zu erwartenden Richtlinien der Rahmenvereinbarung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Experten aus der medizinischen Praxis hoben hervor, dass die Kommunikation zwischen den verschiedenen Schnittstellen-Playern zwar verbessert werden müsse, die Errungenschaften der praktizierten Ansätze der letzten Jahre jedoch nicht über Bord geworfen werden dürfen. "Wir müssen uns nicht mit dem verstecken, was wir bisher im Entlassmanagement erreicht haben", schlussfolgerte Katrin Kollex vom Homecare-Unternehmen GHD GesundHeits GmbH Deutschland im Sinne einer sachlichen und patientenorientierten Diskussion. Jürgen Malzahn, Abteilungsleiter Stationäre Versorgung und Rehabilitation beim AOK-Bundesverband in Berlin, erörterte die rechtlichen Rahmenbedingungen des Entlassmanagements aus der Perspektive einer Krankenkasse. Die Krankenhaus-Behandlung umfasst nach dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) im SGB V ein Entlassmanagement, um den Patienten beim Übergang von der stationären in die ambulante Versorgung sektorenübergreifend zu unterstützen. Hierfür könne das Krankenhaus zugelassene Ärzte, Medizinische Versorgungszentren (MVZ) oder „ermächtigte Einrichtungen“ beauftragen. Die dafür erforderliche Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten sei jedoch nur nach vorheriger Information und mit Einwilligung des Versicherten zulässig: „Der Patient ist Herr seiner Daten. Das hat nicht unerhebliche Konsequenzen in der Umsetzung“, so Malzahn. Die weitere Ausgestaltung des Verordnungsrechts bestimme der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA). Für die ersten sieben Tage nach dem Krankenhausaufenthalt darf das Krankenhaus nach dem neuen GKV-VSG bspw. häusliche Krankenpflege, Verband-, Heil- und Hilfsmittel direkt verordnen. Der Patient hat dabei das Recht auf die freie Wahl des Leistungserbringers. Die Krankenkasse wirke hier „unterstützend und koordinierend“. Laut Malzahn werde die Einbindung sonstiger Leistungserbringer in den Entlassprozess von der Politik gewünscht, auch wenn die gesetzliche Formulierung Interpretationsspielraum schafft. Voraussetzung sei in jedem Fall die Beachtung der Compliance-Regelungen. Die Verantwortung des Krankenhauses für den Ablauf des Entlassmanagements hob auch Maria Heil, Rechtsanwältin bei Clifford Chance in Düsseldorf, hervor: „Krankenhäuser können sich auch beim Outsourcing oder der Übertragung des Entlassmanagements nicht ihrer Verantwortung entkleiden.“ Nach Inkrafttreten des GKV-VSG gebe es bis dato keine klare Linie, ob die bisher im Klinikalltag häufig praktizierte Übertragung auf externe Heil-, Hilfs- und Arzneimittelversorger weiterhin zulässig sei. Ausdrückliche Adressaten einer Delegation sind ärztliche Leistungserbringer wie etwa zugelassene Mediziner und Versorgungszentren, nicht explizit erwähnt werden jedoch sonstige Leistungserbringer wie Hilfsmittelversorger. Da der Gesetzge- ber Letztere aber nicht ausdrücklich ausschließe, ist es nach Ansicht Heils weiterhin statthaft, auch externe Leistungserbringer mit dem Entlassmanagement zu betrauen. Hier müsse auch der Wille des Gesetzgebers beachtet werden, die Versorgungsqualität im Rahmen des GKV-VSG weiter zu verbessern. Dies werde nicht erreicht, wenn andere Leistungserbringer zukünftig ausgeschlossen werden: „Es gibt keinen Grund, bestimmte Player auszunehmen, wenn das Entlassmanagement gut funktioniert.“ Hierzu sei es „wichtig, dass man die Kooperationsverträge sauber ausgestaltet“ und auch in puncto Haftung beim jeweiligen Krankenhaus bleibe. Grundlegend seien die Wahrung der Wahlfreiheit des Patienten, medizinische Aspekte stets vor finanziellen zu erwägen sowie wettbewerbs- und compliance-rechtliche Aspekte zu beachten, so Heil abschließend. Jörg Hackstein, Partner und Fachanwalt für Arbeits- und Medizinrecht von Hartmann Rechtsanwälte in Lünen, legte die Neuregelung so aus, dass das Entlassmanagement dem Krankenhaus obliege, Kooperationen bei der Umsetzung des Versorgungsprozesses jedoch möglich seien. Hackstein riet Krankenhäusern und externen Leistungserbringern zu vertraglich abgesicherten Kooperationen in Form von Netzwerken: „Was können Sie dazu beitragen? Zeigen Sie dem Krankenhaus die Vorteile der Zusammenarbeit auf!“ Innerhalb des Netzwerkes stelle sich die Frage nach einer unrechtmäßigen Zuweisung nicht, da sich der Versicherte freiwillig eingeschrieben und somit die folgenden Leistungserbringer frei gewählt habe. Daran anschließend gebe es für Leistungserbringer im Hilfsmittel- und Homecarebereich Potenziale im gemeinsamen Versorgungsmanagement, bspw. mit MVZ. Da der „Erstversorger nach Krankenhausentlassung in den meisten Fällen auch der Versorger auf Dauer bleiben wird“, sei der Kontakt zur Klinik und deren Entlassmanagement unabdingbar. Die Beteiligten sollten jedoch unbedingt dokumentieren, „dass sie eine rechtmäßige, rechtskonforme Struktur aufgebaut haben“, so Hackstein abschließend in Anlehnung an die vier Prinzipien des BVMed-Compliance-Kodex. Die Umsetzung des Entlassmanagements im Krankenhaus skizzierte Sibylle Kraus, Leiterin Sozialdienst und Case Management bei den Alexianer St. Hedwig Kliniken in Berlin und Vorstandsmitglied der Deutschen Vereinigung für Soziale Arbeit im Gesundheitswesen (DVSG). Besonders positive Erfahrungen mit externen Leistungserbringern habe sie in der Palliativversorgung gemacht: „Dort funktioniert es sehr gut.“ Eine ganzheitliche, multiprofessionelle Behandlung beinhalte ein Entlassmanagement als Bestandteil aller Berufsgruppen. Dabei variiere die Rolle der Verantwortlichen und Beteiligten je nach entsprechendem Tätigkeitsschwerpunkt. Das Entlassmanagement müsse bei oder sogar schon vor der Aufnahme des Patienten beginnen. Grundlage für alle Handlungen sei auf Basis des Selbstbestimmungsrechts jeweils der Wille des einzelnen Patienten. Sie sprach sich innerhalb des Krankenhauses für ein Case Management mit standardisierten Evaluationen interner Prozesse und Fallbesprechungen aus, die alle relevanten medizinischen Berufe einbeziehen. Im Sinne eines erfolgreichen Entlassmanagements müssten gemeinsam mit externen Leistungserbringern Case Management Projekte initiiert werden, um sektorenübergreifende Prozesse standardisiert zu evaluieren und voranzubringen. Kraus hob jedoch hervor, dass die Entscheidungskompetenz hier entsprechend korrekt beim Krankenhaus liege, und nicht bei den Krankenkassen. Es sollten immer mehrere Hilfsmittelversorger einbezogen werden, denn „Konkurrenz belebt das Geschäft“. Sie sprach sich dafür aus, erfolgversprechende multiprofessionelle Modelle im Sinne stärker integrierter Versorgungsangebote zukünftig gerade in ländlichen Regionen zu fördern. GD #32 | Medizintechnik | 68 Katrin Kollex, Leiterin Gesundheitspolitik beim Homecare-Unternehmen GHD GesundHeits GmbH Deutschland in Ahrensburg, widmete sich dem Entlassmanagement aus der Perspektive eines Leistungserbringers. Der „interpretationsbedürftige und -fähige“ Wortlaut des GKV-VSG im SGB V stelle Kooperationen zwischen Krankenhäusern und Leistungserbringern im Rahmen des Entlassmanagements nicht in Frage. Es gebe keine ausdrückliche Einschränkung auf rein ärztliche Leistungserbringer. Der Bundesgerichtshof (BGH) urteilte im Frühjahr 2015 zur Auslegung der Regelungen des Entlassmanagements, dass die Vorgaben für das Versorgungsmanagement auch beim Entlassmanagement mit zu berücksichtigen seien. Das Entlassmanagement dürfe dem nach auch auf externe private Anbieter ausgegliedert werden. Da es im Sinne des Krankenhausentgeltgesetzes eine allgemeine Leistung sei, könne sich die Klinik bei der Organisation auch Dritter bedienen. Auch das SGB V greife nicht in krankenhausinterne Organisations- und Ablaufstrukturen ein; es gelte: „Hier ist erlaubt, was nicht ausdrücklich verboten ist.“ Im Sinne einer individuellen und sachgerechten Versorgung der Patienten sei die Kooperation mit Hilfsmittel- und Homecareunternehmen sehr bedeutend und funktioniere gut; hier besteht laut Kollex kein Änderungsbedarf. Einige Krankenhäuser zeigten sich jedoch vor dem Hintergrund der geplanten Neuregelungen des Anti-Korruptionsgesetzes verunsichert. Eine solche Vermischung der Diskussion zum Entlassmanagement mit den geplanten Anti-Korruptionsregelungen sei nicht sachdienlich. In puncto Rahmenvertrag zwischen Deutscher Krankenhausgesellschaft (DKG), Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und dem GKV-Spitzenverband zur Umsetzung des Entlassmanagements setzte sich Kollex für eine Stellungnahmeberechtigung der Hilfsmittelversorger beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) ein: „Zumindest hätte es für die Hilfsmittel-Leistungserbringer ein Anhörungsrecht geben müssen“, da diese ebenso vom Entlassmanagement betroffen seien. Interpretationen zur Umsetzung des Entlassmanagements müssten sich ausschließlich am Versorgungsnutzen für die Patienten orientieren und Versorgungsbrüche vermeiden. Sinnvolle Kooperationsmöglichkeiten sollten daher nicht unbedarft in Frage gestellt werden. Der Gesetzgeber müsse zur Vermeidung von unnötiger Verunsicherung praxisorientiert klarstellen, dass Kooperationen mit und die Übertragung von Aufgaben des Entlassmanagements an externe Leistungserbringer weiterhin möglich seien. Die Verantwortung für das Entlassmanagement liege dennoch beim Krankenhaus und sollte nur auf Ärzte übertragen werden, welche die Therapieziele und Maßnahmen festlegen. „Wir müssen uns nicht mit dem verstecken, was wir bisher im Entlassmanagement erreicht haben. […] Alle Beteiligten, nicht nur die Ärzte, müssen beim Entlassmanagement mit ins Boot“, appellierte Kollex abschließend im Sinne einer sachlichen Argumentation. Moderiert wurde die Konferenz von Juliane Pohl, Leiterin des Referates Homecare beim BVMed. Fotos: www.bvmed.de Ingrid Dänschel, Fachärztin für Allgemeinmedizin, Vorsitzende des Sächsischen Hausärzteverbandes und stellvertretende Bundesvorsitzende des Deutschen Hausärzteverbandes, erläuterte die Rolle des Hausarztes im Entlassmanagement. Ihre zentrale Forderung: „Entlassmanagement beginnt bereits mit der Einweisung, weil die meisten Krankenhaus-Aufenthalte geplant sind.“ Sie setzt sich dafür ein, bei der Interpretation von Symptomen und Befunden den Patienten, seine Krankheitsumstände, sein Umfeld und seine Vorgeschichte gut zu kennen und zu würdigen. Vordergründig sei daher eine auf Dauer angelegte Arzt-Patienten-Beziehung, in der der Hausarzt eine breite Zuständigkeit habe und für eine kontinuierliche Versorgung zuständig sei. Besonders bei geriatrischen und multimorbiden Patienten müssten Ärzte im Sinne eines adäquaten Patientenmanagements vorhandene Leitlinien an die individuelle Situation des einzelnen Patienten anpassen: „Das ist eine hochkomplexe, anspruchsvolle Aufgabe. Es stehen Menschen dahinter, es stehen Schicksale dahinter – und das schafft niemand allein!“ Der Schlüssel seien hier die besonders ausgebildeten Versorgungsassistentinnen in der Hausarztpraxis (VERAH). Diese fungierten als spezielle Schnittstelle zwischen allen Beteiligten, also auch Hilfsmittel- und Homecare-Leistungserbringern, die ihre Patienten bspw. mit Inkontinenzprodukten, Orthesen oder Rollatoren versorgen. Grundsätzlich forderte Dänschel eine bessere Kommunikation zwischen Haus- und Klinikärzten, „auch technisch“. Die Entlassung müsse dem Hausarzt zwei Tage vorher angekündigt und zumindest ein vorläufiger Arztbrief verfasst werden. Podium (1) (v.l.n.r.) Katrin Kollex, Ingrid Dänschel, Sibylle Kraus, Maria Heil und Jürgen Malzahn Plenum der Konferenz (von li. nach re.) Maria Heil, Rechtsanwältin | Juliane Pohl, Leiterin Referat Homecare, (BVMed) | Sibylle Kraus, Vorstandsmitglied Deutsche Vereinigung für Soziale Arbeit im Gesundheitswesen (DVSG) GD #32 | Medizintechnik | 69 Vorschläge für eine bessere Hilfsmittelversorgung Staatssekretär Karl-Josef Laumann legte im Februar 2016 das Positionspapier „Mehr Qualität, mehr Transparenz: Vorschläge für eine bessere Hilfsmittelversorgung“. Damit reagierte er in seiner Funktion als Patientenbeauftragter der Bundesregierung auf unzählige Beschwerden von Versicherten über die qualitativ unzureichende Hilfsmittelversorgung. Ein Beispiel sind die miserablen Inkontinenzmittel. Das Hilfsmittelverzeichnis entspreche, gerade im Hinblick auf Inkontinenzprodukte, möglicherweise nicht mehr dem aktuellen Qualitätsstand und dem technischen Fortschritt. Der GKV-Spitzenverband habe inzwischen den Entwurf einer Überarbeitung des Hilfsmittelverzeichnisses für den Bereich der Inkontinenzhilfsmittel vorgelegt und darüber hinaus eine grundlegende Aktualisierung des Hilfsmittelverzeichnisses angekündigt. „Bei der Versorgung mit einigen Hilfsmitteln läuft derzeit etwas mächtig schief“, schreibt Laumann, und er fügt hinzu: „Und das muss sich schleunigst ändern. Denn die Versicherten haben einen klaren gesetzlichen Anspruch auf Hilfsmittel, die qualitativ und quantitativ dem aktuellen Stand der Medizin entsprechen – und zwar ohne Aufzahlung. Es ist Aufgabe der Krankenkassen, diese notwendige Versorgung sicherzustellen. Das gilt erst recht für einen so sensiblen Bereich wie dem der Inkontinenzhilfsmittel.“ Um eine qualitativ und quantitativ angemessene sowie transparente Versorgung mit Hilfsmitteln langfristig sicherzustellen, sollen laut Positionspapier folgende Maßnahmen ergriffen werden: 1. Kontinuierliche Aktualisierung des Hilfsmittelverzeichnis 2. Angemessene Versorgungsqualität statt Dumpingpreise Bislang erteilen die Krankenkassen bei Ausschreibungen von Hilfsmittelverträgen den Zuschlag vorrangig nach dem Kriterium, welcher Leistungserbringer den niedrigsten Preis anbietet. Das kann nicht so bleiben. Künftig müssen bei den Ausschreibungen auch die Kriterien Qualität, individueller Bedarf, Versorgungssicherheit und Wohnortnähe eine stärkere Gewichtung finden. 3. Wahlfreiheit zwischen verschiedenen aufzahlungsfreien Hilfsmitteln 4. Einhaltung der Versorgungsverträge überprüfen 5. Versorgungsqualität und Aufzahlungen transparent machen Das Papier kann unter dem folgenden Link herunter geladen werden: www.patientenbeauftragter.de/images/positionspapiere/20160220_Positionspapier_Hilfsmittelversorgung.pdf Patienteninformationen zur Hilfsmittelversorgung Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) hat im Januar 2016 vier Informationsblätter zur Hilfsmittelversorgung aufgelegt. Sie richten sich an Inkontinenz- und Stoma-Patienten sowie deren Angehörige und klären über die rechtlichen Grundlagen, die Patientenrechte und die Informationspflichten der Krankenkassen auf. Mehr unter www.bvmed.de Alters- und behindertengerechtes Umbauen mit Unterstützung Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)) Seit dem 19. November 2015 gibt es bei der KfW eine neue verbesserte Förderung für barrierereduzierende Maßnahmen. Dazu gehört der Umbau von Wegen zu Gebäuden und Wohnumfeldmaßnahmen, vom Eingangsbereich und Wohnungszugang, zur Überwindung von Treppen und Stufen, zur Umgestaltung der Raumaufteilung und zum Schwellenabbau, der Badumbau sowie bauliche Maßnahmen zu mehr Sicherheit, Orientierung und Kommunikation. Die Firma ThyssenKrupp Encasa informiert außerdem auf ihrer Homepage rundum den KfW-geförderten Einbau eines Treppenlifts und den Zuschuss von der Pflegeversicherung nach § 40 Abs. 4 SGB XI in Höhe von bis zu 4.000 € pro Person. Quelle: KfW Bankengruppe > Mehr unter: www.kfw.de/159 www.kfw.de/barrierereduzierung www.tk-encasa.de GD #32 | Medizintechnik | 70 Buchrezension „Hilfe für Helfer“ - Wie Pflegekräfte ihre spirituellen Ressourcen nutzen können Hatte mich der Titel zunächst nicht wirklich angesprochen, entpuppt sich dieses kompakte Werk auf rund 135 Seiten am Ende als ein kompetenter Ratgeber. Was ist eigentlich Spiritualität fragt man/frau sich spontan, und dort liegt vielleicht auch der Grund, weshalb ich zunächst nicht wusste, was ich mit diesem Buch anfangen sollte. Dabei ist die Beschäftigung mit dem Buch wirklich lohnend. Christine Behrens bietet mithilfe von vielen Fallbeispielen einen kurzweiligen Einblick in das Thema „Ressourcen und Salutogenese“. Der/Die Leserin findet sich oder KollegInnen im Buch schnell wieder. So werden bestimmte Persönlichkeitstypen beschrieben. Dabei hat die Autorin einen ressourcenorientierten und liebevollen Blick auf die jeweilige Persönlichkeit und schafft es, diesem Menschen einen Platz im Team anzubieten bzw. eröffnet den Teammitgliedern eine neue Perspektive. Komplettiert wird das Werk durch zahlreiche Achtsamkeits- und Ressourcenübungen. Sie sind für all diejenigen hilfreich, die eine gute Balance zwischen Stress und Gelassenheit suchen. Dieses Buch einer einer Diplom-Theologin, Sozialmanagerin, Transaktionsanalytikerin, Trainerin und Supervisorin für Pflegekräfte lädt nicht nur zum Lesen, sondern vor allem zum Mitmachen und Üben ein. Ein idealer Ratgeber für Menschen, die eine belastbare Spiritualität im Alltag suchen – nicht esoterisch, sondern praktisch und spezifisch für Pflegekräfte geschrieben. Martina Friedrichs Christine Behrens | Hilfe für Helfer | Wie Pflegekräfte ihre spirituellen Ressourcen nutzen können Schlütersche Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG 2015 | 136 Seiten | 210 mm x 148 mm Paperback | ISBN: 9783899933444 | Preis 16,95 € Forderungen nach konsequentem gesundheitspolitischen Verhalten! In einem gerade erschienenen Sachbuch von Herrn Prof. Fritz Beske werden Daten und Fakten dargelegt, die zu einer umgehenden Neuorientierung der Gesundheitspolitik beitragen sollen. Die Aussagen weisen eindeutig darauf hin, dass die Schere zwischen Finanzierung und qualitativ hochwertiger Versorgung in der nahen Zukunft noch weiter auseinander gehen wird. Die Folge werden Leistungseinschränkungen für alle Bürger sein und Vergütungskürzungen für alle Berufsgruppen und Institutionen der Versorgung, Behandlung und Betreuung. Seine Forderung nach einem unabhängigen Expertengremium aus Mitgliedern, die sich ausschließlich dem Gesundheitssystem verantwortlich fühlen, muss realisiert werden, damit die bestehenden einseitigen lobbyistischen Einflüsse minimiert werden können. Bezüglich der Strukturen des Gesundheitssystems fordert Herr Prof. Beske den Abbau der Schnittstellenbrüche zwischen den Berufsgruppen und Institutionen und den Zwang zur Zusammenarbeit, um somit die Über-, Unter- und Fehlversorgung zu minimieren. Dazu gehört auch eine Intensivierung der Kommunikation und Koordination in allen Belangen der Versorgung/Behandlung/Betreuung und eine Entlastung im Bereich des finanziellen Aufwands. Dazu gehört dann nach Analysen von Prof. Beske auch, die Sozialsysteme zusammenzufassen und z.B. die Trennung zwischen Krankenund Pflegeversicherung aufzuheben. Wir fordern alle politischen Entscheidungsträger und die Gruppierungen der Selbstverwaltung auf, sich mit den Ausführungen von Prof. Beske auseinanderzusetzen. Das Buch ist im Springer-Verlag erschienen und kostet 24,99 €. Wir sehen in Prof. Beske einen Verbündeten für die Zukunftssicherung des Gesundheitswesens mit hoher Kompetenz und ohne einseitige Ausrichtung. Dabei werden unsere Ziele und der Zweck unserer Organisation sachlich unterstützt. Wolfram-Arnim Candidus, Präsident Bürger Initiative Gesundheit e.V. GD #32 | Rezension | 71 Messen - Kongresse - Fortbildungen Diese Termine finden Sie auch in unserem online-Kalender unter www.gepflegt-durchatmen.de/termine.html Sie können diesen Veranstaltungskalender mit den Verlinkungen zum jeweiligen Veranstalter kostenlos abonnieren. Alle Änderungen werden automatisch auch bei Ihnen angezeigt. April 2016 5. April 2016 | Erfurt Workshop-Programm Beatmung Teil 1 Resmed-Akademie (Christin Heckl) [email protected] und www.resmed.de 26. bis 28. April 2016 | Stuttgart PFLEGE PLUS - Fachmesse für den Pflegemarkt http://www.messe-stuttgart.de/pflege/ 5. April 2016 | Augsburg Präventive Pflege (Prophylaxen-Workshop) IHCC Intensive Home Care Consulting GmbH [email protected] und www.ihcc.mobi 26. April 2016 | Augsburg Grundlagen der Beatmung (2 von 2) IHCC Intensive Home Care Consulting GmbH [email protected] und www.ihcc.mobi 6. April 2016 | Erfurt Workshop-Programm Beatmung Teil 2 Resmed-Akademie (Christin Heckl) [email protected] und www.resmed.de 27. April 2016 | Mannheim Workshop-Programm Beatmung Teil 1 Resmed-Akademie (Christin Heckl) [email protected] und www.resmed.de 7. April 2016 | Erfurt Workshop-Programm Beatmung Teil 3 Resmed-Akademie (Christin Heckl) [email protected] und www.resmed.de 28. April 2016 | Mannheim Workshop-Programm Beatmung Teil 2 Resmed-Akademie (Christin Heckl) [email protected] und www.resmed.de 7. bis 9. April 2016 | Berlin Miteinander Leben Berlin. Reha, Pflege & Mobilität http://www.expotecgmbh.de/wDeutsch/messen_inland/miteinander_leben_berlin/ausstellerservice.php?navanchor=1010033 29. April 2016 | Mannheim Workshop-Programm Beatmung Teil 3 Resmed-Akademie (Christin Heckl) [email protected] und www.resmed.de 7. April 2016 | Erfurt Workshop-Programm Beatmung Teil 3 Resmed-Akademie (Christin Heckl) [email protected] und www.resmed.de 13. April 2016 | Essen Train the Trainer Resmed-Akademie (Christin Heckl) [email protected] und www.resmed.de Mai 2016 3. bis 4. Mai 2016 | Berlin Kongress für Gesundheitsnetzwerker http://gesundheitsnetzwerker.de 13. April 2016 | Münnerstadt Intensivpflegetag Nordbayern www.intensivpflege-nordbayern.de 4. Mai 2016 | Augsburg Beatmung Complete IHCC Intensive Home Care Consulting GmbH [email protected] und www.ihcc.mobi 16. April 2016 | Berlin ALS-Tag an der Charité Anmeldung: [email protected] 4. Mai 2016 | Leonberg Notfall/Hygiene/Tracheostomie IHCC Intensive Home Care Consulting GmbH [email protected] und www.ihcc.mobi 18. bis 22. April 2016 | München Basiskurs “Pflegefachkraft für außerklinische Beatmung” durch die DIGAB zertifiziert Resmed-Akademie (Christin Heckl) [email protected] und www.resmed.de 20. April 2016 | Unterhaching Gewalt & Aggression in der Pflege IHCC Intensive Home Care Consulting GmbH [email protected] und www.ihcc.mobi 11. Mai 2016 | individuell oder in Emmering Reanimation / Notfall-Training - Reanimation 1 www.wkm-medizintechnik.de/seminare/online-anmeldung 11. bis 13. Mai 2016 in Bremen Europäischer Wundkongress 2016 10. Deutsche Wundkongress 26. Kongress der EWMA 2. WundD-A-CH www.ewma2016.org/de/registration.html 20. April 2016 | Unterhaching Neue Perspektiven für die Pflege IHCC Intensive Home Care Consulting GmbH [email protected] und www.ihcc.mobi 12. Mai 2016 | Bochum Junge Pflege Kongress 2016 www.junge-pflege.de 25. April 2016 | Augsburg Grundlagen der Beatmung (1 von 2) IHCC Intensive Home Care Consulting GmbH [email protected] und www.ihcc.mobi 20. bis 22. Mai 2016 in Hörselberg Seminar für behinderte Arbeitgeber/innen und solche, die es werden wollen sowie Berater/ innen zu diesem Thema www.forsea.de/termine/termine.shtml 24. Mai 2016 | Celle Train the Trainer Resmed-Akademie (Christin Heckl) [email protected] und www.resmed.de 25. bis 28. Mai 2016 | Hamburg 29. Jahrestagung der Deutschsprachigen Medizinischen Gesellschaft für Paraplegie e. V. Inklusion von Menschen mit Querschnittlähmung – eine multiprofessionelle Herausforderung [email protected] und www.dmgp-kongress.de Juni 2016 2. bis 4. Juni 2016 | Bamberg 24. Jahreskongress der Deutschen Interdisziplinären Gesellschaft für Außerklinische Beatmung (DIGAB) e.V. zusammen mit dem 11. Beatmungssymposium unter der Schirmherrschaft der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin e.V. www.digab-kongresse.de 8. bis 10. Juni 2016 | Berlin Hauptstadtkongress Medizin und Gesundheit www.hauptstadtkongress.de 8. Juni 2016 | Unterhaching Notfall/Hygiene/Tracheostomie IHCC Intensive Home Care Consulting GmbH [email protected] und www.ihcc.mobi 10. Juni 2016 | Bochum 6. Duchenne-Symposium www.aktionbenniundco.de 11. Juni 2016 | Berlin FAOPI Fachsymposium Anästhesiepflege, OP-Dienste und Intensivpflege http://faopi.de/ 13. bis 17. Juni 2016 | Unterhaching Basiskurs „Pflegefachkraft außerklinische Beatmung (DIGAB) e.V)“ IHCC Intensive Home Care Consulting GmbH [email protected] und www.ihcc.mobi 14. Juni 2016 | Schwerin Workshop-Programm Beatmung Teil 1 Resmed-Akademie (Christin Heckl) [email protected] und www.resmed.de 15. Juni 2016 | Schwerin Workshop-Programm Beatmung Teil 2 Resmed-Akademie (Christin Heckl) [email protected] und www.resmed.de 16. Juni 2016 | Schwerin Workshop-Programm Beatmung Teil 3 Resmed-Akademie (Christin Heckl) [email protected] und www.resmed.de 16. und 17. Juni 2016 | Berlin Fortbildung + Workshop Tracheostomie Diese Veranstaltung wird von der Fa. Teleflex Medical ausgerichtet und wendet sich zum einen an Angehörige von Betroffenen und zum anderen an Mitarbeiter von Pflegeeinrichtungen und Unternehmen, die Menschen mit einem Tracheostoma versorgen und ihre Kenntnisse in diesem Bereich vertiefen oder auffrischen möchten. Veranstaltungsort: Seehotel Zeuthen GmbH & Co. KG, Fontaneallee 27/28, 15738 Zeuthen Übernachtungskosten (EZ mit Frühstück): 87,00 EUR Weitere Informationen erhalten Sie bei Frau Zehra Özerol, Tel.: 07151/ 406 555, Mail: [email protected] 17. bis 19. Juni 2016 | Bad Reichenhall 48. Bad Reichenhaller Kolloquium Von Asthma bis Ziliendysfunktion. Welche Rolle spielen Infektionen? www.kolloquium-br.de 27. Juni 2016 | Emmering Grundkurs: Hygienebeauftragte/r in der ambulanten Pflege oder in stationären Pflegeeinrichtungen www.wkm-medizintechnik.de/seminare/online-anmeldung 27. Juni 2016 | Emmering Kombikurs: Hygienebeauftragte/r in der ambulante Pflege oder in stationären Pflegeeinrichtungen www.wkm-medizintechnik.de/seminare/online-anmeldung 29. Juni 2016 | Emmering Aufbaukurs: Hygienebeauftragte/r in der ambulante Pflege oder in stationären Pflegeeinrichtungen www.wkm-medizintechnik.de/seminare/online-anmeldung Juli 2016 6. Juli 2016 | Leonberg Tracheostomie / Hygiene / Notfall- & Megacodetraining IHCC Intensive Home Care Consulting GmbH [email protected] und www.ihcc.mobi 7. Juli 2016 | Unterhaching Basale Stimulation Refreshertag (Vorraussetzung GK-Zertifikat) IHCC Intensive Home Care Consulting GmbH [email protected] und www.ihcc.mobi 12. Juli 2016 | Augsburg Dokumentation / SIS IHCC Intensive Home Care Consulting GmbH [email protected] und www.ihcc.mobi 12. Juli 2016 | Augsburg Monitoring und Krankenbeobachtung in der AIP IHCC Intensive Home Care Consulting GmbH [email protected] und www.ihcc.mobi 20. Juli 2016 | Unterhaching Grundlagen Schmerzmanagement IHCC Intensive Home Care Consulting GmbH [email protected] und www.ihcc.mobi 20. Juli 2016 | Unterhaching Sexualität und Behinderung IHCC Intensive Home Care Consulting GmbH [email protected] und www.ihcc.mobi September 2016 7. September 2016 | Leonberg Tracheostomie / Hygiene / Notfall- & Megacodetraining IHCC Intensive Home Care Consulting GmbH [email protected] und www.ihcc.mobi 9. bis 11. September 2016 | Hörselberg Seminar für behinderte Arbeitgeber/innen und solche, die es werden wollen sowie Berater/ innen zu diesem Thema www.forsea.de/termine/termine.shtml 14. September 2016 | individuell oder in Emmering Reanimation / Notfall-Training - Reanimation 2 www.wkm-medizintechnik.de/seminare/online-anmeldung 15. bis 19. September 2016 | Berlin 18. Hauptstadtkongress der DGAI für Anästhesiologie und Intensivtherapie mit Pflegesymposium und Rettungsdienstforum (HAI) www.hai2016.de 16. und 17. September 2016 | Hamburg 4. APPS (außerklinisches pneumologisches pädiatrisches Symposium) www.apps-akk.de 19. September 2016 | Ausburg Grundlagen der Beatmung Teil 1 von 2 IHCC Intensive Home Care Consulting GmbH [email protected] und www.ihcc.mobi 20. September 2016 | Ausburg Grundlagen der Beatmung Teil 2 von 2 IHCC Intensive Home Care Consulting GmbH [email protected] und www.ihcc.mobi 21. September 2016 | Unterhaching Tracheostomie / Hygiene / Notfall- & Megacodetraining IHCC Intensive Home Care Consulting GmbH [email protected] und www.ihcc.mobi Oktober 2016 4. Oktober 2016 | Augsburg Wundmanagement IHCC Intensive Home Care Consulting GmbH [email protected] und www.ihcc.mobi 8. Oktober 2016 in Bremen | 4. ResCup Kontakt: ResMed Deutschland GmbH, Haferwende 40, 28357 Bremen, Tel. 0421 48993-0, Fax 0421 48993-10, [email protected] 11. Oktober 2016 | Augsburg Nähe und Distanz in der AIP IHCC Intensive Home Care Consulting GmbH [email protected] und www.ihcc.mobi 11. Oktober 2016 | Augsburg Selbstwertgefühl stärken IHCC Intensive Home Care Consulting GmbH [email protected] und www.ihcc.mobi 17. bis 21. Oktober 2016 | München Basiskurs “Pflegefachkraft für außerklinische Beatmung” - durch die DIGAB zertifiziert Resmed-Akademie (Christin Heckl) [email protected] und www.resmed.de 20. Oktober 2016 | Leonberg Basale Stimulation Teil 3 von 3 IHCC Intensive Home Care Consulting GmbH [email protected] und www.resmed.de 26. bis 27. Oktober 2016 | Nürnberg ConSozial – Soziale Marktwirtschaft 4.0 www.consozial.de 28. bis 29. Oktober 2016 | München 9. MAIK Münchner außerklinischer Intensiv Kongress www.maik-online.org 22. September 2016 | Leonberg Basale Stimulation Teil 1 von 3 IHCC Intensive Home Care Consulting GmbH [email protected] und www.ihcc.mobi 23. September 2016 | Leonberg Basale Stimulation Teil 2 von 3 IHCC Intensive Home Care Consulting GmbH [email protected] und www.ihcc.mobi November 2016 7. bis 11. November 2016 | Bad Kissingen Basiskurs „Pflegefachkraft für außerklinische Beatmung (DIGAB)“ IHCC Intensive Home Care Consulting GmbH [email protected] und www.ihcc.mobi 9. November 2016 | Unterhaching Sterben, Tod und Trauer IHCC Intensive Home Care Consulting GmbH [email protected] und www.ihcc.mobi 9. und 10. November 2016 | Dortmund Deutsche Fachpflegekongress (DFK) Forum Anästhesie und Intensivpflege www.deutscher-fachpflegekongress.de 23. November 2016 | Unterhaching Tracheostomie / Hygiene / Notfall- & Megacodetraining IHCC Intensive Home Care Consulting GmbH [email protected] und www.ihcc.mobi November 2016 24. und 25. November 2016 | München Fortbildung + Workshop Tracheostomie Diese Veranstaltung wird von der Fa. Teleflex Medical ausgerichtet und wendet sich zum einen an Angehörige von Betroffenen und zum anderen an Mitarbeiter von Pflegeeinrichtungen und Unternehmen, die Menschen mit einem Tracheostoma versorgen und ihre Kenntnisse in diesem Bereich vertiefen oder auffrischen möchten. Veranstaltungsort: Hotel Kastanienhof Erding, Am Bahnhof 7, 85435 Erding, Übernachtungskosten (EZ mit Frühstück): 115,00 EUR Weitere Informationen erhalten Sie bei Frau Zehra Özerol, Tel.: 07151/ 406 555, Mail: [email protected] 30. November 2016 | Leonberg Tracheostomie / Hygiene / Notfall- & Megacodetraining IHCC Intensive Home Care Consulting GmbH [email protected] und www.ihcc.mobi 30. November bis 2. Dezember 2016 | Hamburg DIVI-Kongress divi2016.de Dezember 2016 6. Dezember 2016 | Augsburg Beatmungsmanagement Complete IHCC Intensive Home Care Consulting GmbH [email protected] und www.ihcc.mobi Vorschau 2017 20. bis 21. Januar 2017 | Berlin Kongress Pflege 2017 www.gesundheitskongresse.de 15. bis 17. Februar 2017 | Bremen 27. Symposium Intensivmedizin + Intensivpflege www.intensivmed.de 21. bis 23. September 2017 | Berlin HAI 2017 – 19. Hauptstadtkongress der DGAI für Anästhesiologie und Intensivtherapie mit Pflegesymposium und Rettungsdienstforum www.hauptstadtkongress.de 27. bis 28. Oktober 2017 | München 10. MAIK Münchner außerklinischer Intensiv Kongress www.maik-online.org Impressum << GEPFLEGT DURCHATMEN - Fachzeitung für außerklinische Intensivversorgung Verlag und Vertrieb IHCC Intensive Home Care Consulting GmbH Ottobrunner Straße 43 - 82008 Unterhaching Telefon: 089 - 540 42 68 0 Fax: 089 - 540 42 68 30 www.ihcc.mobi [email protected] Herausgeber Heimbeatmungsservice Brambring Jaschke GmbH Ottobrunner Straße 43 D-82008 Unterhaching Telefon: 089 - 540 42 68 - 10 Fax: 089 - 540 42 68 30 www.heimbeatmung.com [email protected] Redaktionsleitung: Dr. Maria Panzer Mitarbeiter dieser Ausgabe: Sabine Dittmar, MdB, Elisabeth Scharfenberg, MdB, Pia Zimmermann, MdB, Harald Weinberg, MdB, Doris Marx-Ruhland, Christoph Jaschke, Jörg Brambring, Brigitte Bührlen, Ottmar Miles-Paul, Anja Hoffmann, Meike Grimm, Martina Friedrichs, Melanie Hahn, Oliver Jünke, Renate Weber, Manuela Seitz, Christian Müller, Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin e. V., Wolfram-Arnim Candidus, Landeshauptstadt München, Referat für Gesundheit und Umwelt. www.gesichtzeigen.de www.charta-der-vielfalt.de www.unternehmen-integrieren-fluechtlinge.de www.zqp.de www.stmgp.bayern.de www.intensivmed.de www.teilhabegesetz.org www.kfw.de Anzeigenleitung: Sebastian Herele Grafik und Layout: Sarah Kriegbaum, Grafik-Design Druck: Print 24 GmbH Derzeit gilt die Anzeigenpreisliste vom 1. Januar 2016. Die Zeitung erscheint vierteljährlich. Der Nachdruck von Texten oder die Vervielfältigung – auch in Auszügen – bedarf der schriftlichen Genehmigung. Für unverlangt eingesandte Manuskripte und Bildmaterial übernehmen Herausgeber und Redaktion keine Verantwortung. Bitte schicken Sie diesen Abschnitt per Fax oder per Post an: Bitte nehmen Sie mich in den Verteiler für ein kostenloses Abonnement der Fachzeitung GEPFLEGT DURCHATMEN auf. 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