Die Reform der Eingliederungshilfe

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Die Reform der
Eingliederungshilfe:
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Grünau
Vom Tiger zum Kätzchen ?
Anmeldung und Kosten
Bitte melden Sie sich bis spätestens 30. 09. 2015 unter
www.use.veranstaltungs-anmeldung.de an. Für den
Fachtag erheben wir eine Tagungsgebühr in Höhe
von 55 Euro. Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten
Sie eine Anmeldungsbestätigung per E-Mail mit der Bitte,
die Teilnahmegebühr auf folgendes Konto zu überweisen:
USE gGmbH | IBAN DE67100205000003165904
bei der BANK FÜR SOZIALWIRTSCHAFT
Verwendungszweck: Fachtag 2015, Ihr Name
Die Ankündigung können Sie gern an interessierte
Kolleginnen und Kollegen weiterleiten. Für Rückfragen
wenden Sie sich bitte an Frau Laumann und Frau Fröhlich
unter 030 / 49 77 84 - 59 | [email protected]
Veranstaltungsort
USE gGmbH | pier36eins | Wassersportallee 2 | 12527 Berlin
S46, S8 bis S-Bahnhof Grünau | Bus 163 bis S-Bahnhof Grünau
Tram 68 bis Wassersportallee
Mit der Teilnahme an der Veranstaltung erteilt der Besucher dem Veranstalter das
übertragbare Recht, Bildaufnahmen des Besuchers uneingeschränkt, unbegrenzt
und unentgeltlich in digitalen und Printmedien zu nutzen.
www.u-s-e.org
EINLADUNG
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Fachtag der USE gGmbH 2015
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Programm
Ab 8:30 Uhr
Fachtag der USE gGmbH 2015
Die Reform der
Eingliederungshilfe:
9:00 Uhr
9:15 – 10:00 Uhr
Einlass
Begrüßung
Die Reform der Eingliederungshilfe
aus Sicht des Landes Berlin
Volkhard Schwarz,
Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales
10:00 – 10:45 Uhr
Mehr Chancen zur Teilhabe im
allgemeinen Arbeitsmarkt?
Vom Tiger zum Kätzchen ?
Claudia Rustige,
Geschäftsführerin der Bundesarbeitsgemeinschaft Integrationsfirmen
Als eines der wichtigsten sozialpolitischen Vorhaben dieser
Legislaturperiode gilt die Reform der Eingliederungshilfe und
damit u. a. die Einführung eines Bundesteilhabegesetzes.
Erklärtes Ziel war und ist es, die Lebenssituation von Menschen mit
Behinderungen weiter zu verbessern, indem die Eingliederungshilfe
zu einem modernen Teilhaberecht weiterentwickelt wird.
Mit Spannung wird nun der Referentenentwurf erwartet – verändert sich doch u. a. für Werkstätten für behinderte Menschen
(WfbM) und andere Dienste der Teilhabe am Arbeitsleben vieles.
Als sicher gelten die Einführung eines Budgets für Arbeit, die Zulassung anderer Leistungsanbieter neben den WfbM, die Installation eines bundesweiten »unabhängigen« Beratungssystems und
eine bundesweit einheitliche »Diagnostik« des Hilfebedarfes. Wie
verhält es sich aber mit den weiteren von der ASMK geweckten Erwartungen, wie z. B. der vermögensunabhängigen Erbringung von
Leistung oder der Frage der Öffnung der WfbM für andere Nutzergruppen? Und entfällt für die WfbM das gesetzlich geforderte
Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung?
Dahinter steht die Frage, welche Verbesserungen Menschen
mit Behinderung tatsächlich erwarten können. Verbessert sich für
sie die Teilhabe am Arbeitsleben wirklich?
Diesen und anderen Fragen möchten wir auf unserem Fachtag
am 7. Oktober 2015 nachgehen und erhoffen uns Antworten von
Experten aus Politik und / oder Verwaltung und von Kosten- und
Maßnahme-Trägern.
10:45 – 11:15 Uhr
Kaffeepause
11:15 – 12:00 Uhr
Was können wir aus der bisherigen Debatte zu
einem „Bundesteilhabegesetz“ für die weitere
Entwicklung der Werkstätten in Deutschland
lernen?
Dr. Jochen Walter,
Stellvertretender Vorsitzender der BAG WfbM
12:00 – 12:45 Uhr
Das Budget für Arbeit aus praktischer Sicht
N. N.
12: 45 – 13:45 Uhr
Mittagspause
13:45 – 15:15 Uhr
Podiumsdiskussion mit den Referenten
und weiteren Experten bzw. Betroffenen
Moderation: Wolfgang Grasnick, Geschäftsführer
der Union Sozialer Einrichtungen (USE) gGmbH
Ab 15:15 Uhr
Ausklang bei Kaffee und Kuchen