wahlbekanntmachung - Wohnungsgenossenschaft Kleefeld

Wohnungsgenossenschaft Kleefeld-Buchholz eG
Berckhusenstr. 16, 30625 Hannover, Telefon 0511 / 53 002 - 0
WAHLBEKANNTMACHUNG
Nr. 1 / 2016
Januar 2016
Neuwahl der Vertreter vom 28. März bis 18. April 2016
Die Amtszeit der Vertreter, die im April 2011 in allgemeiner, unmittelbarer, gleicher und geheimer Wahl gewählt worden sind, endet mit dem Ablauf der ordentlichen Vertreterversammlung,
die den Jahresabschluss, den Anhang und den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2015 beschließt. Spätestens bis zum 30. Juni 2016 muss die ordentliche Vertreterversammlung stattfinden. Das bedeutet, dass vor der ordentlichen Vertreterversammlung die Wahl der neuen
Vertreter abgeschlossen sein muss. Mit dieser Wahlbekanntmachung informiert der Wahlvorstand über die Einzelheiten des Wahlverfahrens und den terminlichen Ablauf.
Zur Durchführung der Wahl von Vertretern ist ein Wahlvorstand gebildet worden. Dieser Wahlvorstand
besteht aus neun Mitgliedern, und zwar
je zwei Mitgliedern des Vorstandes und des Aufsichtsrates
sowie
fünf Mitgliedern der Vertreterversammlung.
Wahlvorstand
Vertreterversammlung
Herr Frank Bonath, Herr Steffen Ellmer, Herr Gert Heisrath, Herr Ralf Michaelis, Frau Gesa Stühmann
Aufsichtsrat
Herr Kay Stühmann (Vorsitzender), Herr Volker Deiters
Vorstand
Herr Christian Petersohn, Herr Achim Bösler
In § 2 der Wahlordnung in der Fassung vom 16. Mai 2009 sind die Aufgaben des Wahlvorstandes
näher erläutert. Wahlberechtigung und Wählbarkeit ergeben sich aus den §§ 3 und 4.
Zur Vereinfachung des Wahlvorganges werden Wahlbezirke (§ 5) gebildet, die in der Wahlbekanntmachung dargestellt sind. Für die Bekanntmachung der Wahl (§ 6), Auslegung der Wählerlisten (§ 5),
schriftliche Benennung von Kandidaten (§ 7) und Stimmabgabe sind selbstverständlich Fristen einzuhalten. Das gleiche gilt auch für die Feststellung des Wahlergebnisses, dessen Bekanntmachung und
für die Behandlung von Beanstandungen und Einsprüchen. Die Form der Wahl ist in § 8 festgelegt.
Danach erfolgt die Wahl durch Briefwahl. Die Wahl nach Listen ist ausgeschlossen.
Die Vertreter sind in allgemeiner, unmittelbarer, gleicher und geheimer Wahl zu wählen. Ihre Amtszeit
beträgt fünf Jahre: Die Feststellung des Wahlergebnisses hat nach den §§ 10 und 11 der Wahlordnung zu erfolgen.
Machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch!
Alle Mitglieder werden hiermit aufgerufen, sich an der Vertreterwahl zu beteiligen. Jedes Mitglied
kann Kandidaten zur Wahl vorschlagen. Was dazu im Einzelnen zu beachten ist, ergibt sich aus
der Anlage zur Wahlbekanntmachung. Für einen Wahlvorschlag kann im Übrigen das in diesem
Mitteilungsblatt veröffentliche Muster verwendet werden. Jedes Mitglied kann einen oder mehrere
Kandidaten vorschlagen. Gehen nicht genügend Wahlvorschläge ein, so hat der Wahlvorstand innerhalb einer Frist von zwei Wochen Kandidaten bis zur erforderlichen Zahl zu ergänzen (§ 7). Die Zahl
der Kandidaten muss in jedem Wahlkreis um fünf höher als die Anzahl der zu wählenden Vertreter
sein. Bei der Stimmabgabe ist folgendes zu beachten:
Es dürfen nur so viele Kandidaten angekreuzt werden, wie Vertreter im jeweiligen Wahlbezirk zu wählen sind.
Werden mehr als die jeweils höchstzulässige Zahl von Kreuzen oder überhaupt kein Kreuz gemacht,
ist der Stimmzettel ungültig. Die Gültigkeit des Stimmzettels setzt außerdem auch die Abgabe einer
Erklärung des Inhalts voraus, dass der Stimmzettel persönlich oder durch den gesetzlichen Vertreter
ausgefüllt worden ist.
Üben Sie durch Abgabe Ihrer Stimmen Ihre satzungsgemäßen Rechte in Angelegenheiten der
Genossenschaft aus.
Abschließend weisen wir darauf hin, dass ein Kandidatur-Vorschlag ausreichend ist.
Verantwortlich für den Inhalt: Der Wahlvorstand