Produktinformationsblatt für die Rechtsschutzversicherung Wichtiger Hinweis: Mit den nachfolgenden Informationen möchten wir Ihnen einen ersten Überblick über die Ihnen angebotene Versicherung geben. Diese Informationen sind jedoch nicht abschließend. Der vollständige Vertragsinhalt ergibt sich aus dem Antrag, dem Versicherungsschein und den beigefügten Versicherungsbedingungen. Bitte lesen Sie daher die gesamten Vertragsbestimmungen sorgfältig. 1. Welche Art der Versicherung bieten wir Ihnen an? Wir bieten Ihnen eine Rechtsschutzversicherung an. Grundlage sind die beigefügten Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB) sowie alle weiteren im Antrag genannten Besonderen Bedingungen und Vereinbarungen. 2. Welche Risiken sind versichert, welche sind nicht versichert? Die Lebensumstände, aus denen rechtliche Auseinandersetzungen und damit verbundene Kosten entstehen können, sind vielfältig. Deshalb bieten wir Rechtsschutz für unterschiedliche Gebiete an, je nach Ihren persönlichen Umständen. Versichert ist im Verkehrs-Rechtsschutz z.B. die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen eines Verstoßes im Straßenverkehr. Sofern der Verkehrs-Rechtsschutz für ein einzelnes Fahrzeug vereinbart wird, ist ausschließlich das im Versicherungsschein genannte Fahrzeug versichert. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte Ziff. 2.1.1.1 der beigefügten Versicherungsbedingungen. Liegt dagegen der Verkehrs-Rechtsschutz für mehrere Fahrzeuge zugrunde, so erstreckt sich der Versicherungsschutz auf alle Fahrzeuge, die auf Sie und die mitversicherten Personen zugelassen sind. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Ziff. 2.1.1.2 und 2.1.2.1 der beigefügten Versicherungsbedingungen. Wir erbringen und vermitteln Dienstleistungen zur Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen und tragen die erforderlichen Kosten (z.B. Anwaltsgebühren und Gerichtskosten) im vereinbarten Umfang bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Einzelheiten entnehmen Sie bitte Ihrem Antrag und den beigefügten Versicherungsbedingungen. Bestimmte Kosten sind nicht im Leistungsumfang der Versicherung enthalten, z.B. eine vereinbarte Selbstbeteiligung. Besonders weisen wir darauf hin, dass bei einem Vergleich von Ihnen selbst zu tragende Kosten entstehen können. Um dies zu vermeiden, nehmen Sie bitte vor Abschluss des Vergleiches Kontakt mit uns auf. Rechtliche Auseinandersetzungen oder Beratungsbedarf können mehrere Ursachen haben. Versicherungsschutz besteht, wenn die erste Ursache nach Beginn des Versicherungsschutzes liegt. Ihrem Antrag können Sie weitere Einzelheiten entnehmen (z.B. Versicherungssumme, Selbstbeteiligung). 3. Wie hoch ist Ihr Beitrag, wann müssen Sie ihn bezahlen und was passiert, wenn Sie nicht oder verspätet zahlen? Die Höhe Ihres Beitrages ist abhängig vom konkret gewählten Versicherungsschutz und der Art der Zahlweise. Einzelheiten hierzu finden Sie in der angeforderten Tarifauskunft und in Ihrem Antrag. Bei Erteilung der nachfolgenden Informationen haben wir soweit uns bekannt Ihre Angaben zum gewünschten Versicherungsschutz zugrunde gelegt. Beachten Sie bitte, dass Sie die endgültigen Angaben erst Ihrem Versicherungsschein entnehmen können. Beitragsfälligkeit Jährlich jeweils zum 01.01. halbjährlich jeweils zum 01.01. und 01.07. Erstmals zum Versicherungsbeginn beantragten Zeitpunkt, frühestens 1 Tag nach Antragseingang beim Versicherer Vertragslaufzeit 1 Jahr; Der Vertrag hat eine Laufzeit bis zum 31.12. des folgenden Kalenderjahres, 24.00 Uhr. Bitte bezahlen Sie den ersten Beitrag unverzüglich nach Erhalt des Versicherungsscheines, jedoch nicht vor dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Alle weiteren Beiträge sind jeweils zu dem oben angegebenen Termin zu zahlen. Falls Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen, sorgen Sie bitte rechtzeitig für ausreichende Deckung auf Ihrem Konto. Wenn Sie den ersten Beitrag schuldhaft nicht rechtzeitig zahlen, können wir solange vom Vertrag zurücktreten, wie Sie nicht gezahlt haben. Auch der Versicherungsschutz beginnt erst mit dem Eingang der verspäteten Zahlung bei uns. Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig zahlen, fordern wir Sie auf, den rückständigen Beitrag innerhalb einer Frist von mindestens zwei Wochen zu zahlen. Nach Ablauf dieser Zahlungsfrist entfällt Ihr Versicherungsschutz. Auch können wir den Vertrag kündigen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte Ihrem Antrag und Ziff. 7 der beigefügten Versicherungsbedingungen. 4. Welche Leistungen sind ausgeschlossen? Wir können nicht alle denkbaren Fälle versichern, denn sonst müssten wir einen erheblich höheren Beitrag verlangen. Deshalb haben wir einige Fälle aus dem Versicherungsschutz herausgenommen. Nicht versichert sind insbesondere die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in ursächlichem Zusammenhang mit - einem Halt- und Parkverstoß, der Abwehr von Schadenersatzansprüchen, außer bei Vertragsstreitigkeiten, einem Insolvenzverfahren, das über Ihr Vermögen eröffnet wurde oder eröffnet werden soll, einer geplanten oder ausgeübten gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit. Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Einzelheiten und eine vollständige Aufzählung der Ausschlussgründe entnehmen Sie bitte Ziff. 3 der beigefügten Versicherungsbedingungen. 5. Welche Pflichten haben Sie bei Vertragsschluss und welche Folgen können Verletzungen dieser Pflichten haben? Damit wir Ihren Antrag ordnungsgemäß prüfen können, müssen Sie die im Antragsformular enthaltenen Fragen unbedingt wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Wenn Sie bereits rechtsschutzversichert sind oder waren, nennen Sie uns bitte den Rechtsschutzversicherer, bei dem Sie oder Ihr Ehe- oder Lebenspartner zuletzt versichert waren. Unrichtige Angaben können zur Anfechtung des Vertrages führen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte Ihrem Antrag. 6. Welche Pflichten haben Sie während der Vertragslaufzeit und welche Folgen können Verletzungen dieser Pflichten haben? Wenn Ihre im Versicherungsantrag oder später zum Vertrag gemachten Angaben aufgrund geänderter Umstände angepasst werden müssen, sprechen Sie uns bitte an. Sie müssen beispielsweise dafür Sorge tragen, dass der Fahrer die vorgeschriebene Fahrerlaubnis hat. Tun Sie dies nicht, kann eine Verletzung der Pflichten schwerwiegende Konsequenzen für Sie haben. Je nach Schwere der Pflichtverletzung können Sie Ihren Versicherungsschutz ganz oder teilweise verlieren. Unter Umständen können wir uns auch vorzeitig vom Vertrag lösen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte Ziff. 4.2 und Ziff. 7.9 der beigefügten Versicherungsbedingungen. 7. Welche Pflichten haben Sie im Rechtsschutzfall, was müssen Sie beachten, wenn Sie rechtliche Hilfe benötigen und welche Folgen können Verletzungen dieser Pflichten haben? Bitte setzen Sie sich schnellstens mit uns in Verbindung, um die Reichweite des Versicherungsschutzes abzuklären. Gerne helfen wir Ihnen auch unverbindlich bei der Auswahl eines kompetenten Fachmannes für Ihr Rechtsproblem. Selbstverständlich müssen Sie uns und Ihren Anwalt vollständig und wahrheitsgemäß über den Sachverhalt informieren. Eine Verletzung der Pflichten kann schwerwiegende Konsequenzen für Sie haben. Je nach Schwere der Pflichtverletzung können Sie Ihren Versicherungsschutz ganz oder teilweise verlieren. Einzelheiten entnehmen Sie bitte Ziff. 4.1 der beigefügten Versicherungsbedingungen. 8. Wann beginnt und endet Ihr Versicherungsschutz? Der Versicherungsschutz beginnt zum im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn die Zahlung des Beitrages rechtzeitig erfolgt. Den bei Erteilung dieses Blattes zugrunde gelegten Zeitpunkt für den Beginn Ihres Versicherungsschutzes entnehmen Sie bitte Ziff. 3 dieses Blattes. Dort finden Sie auch Hinweise auf Vertragslaufzeit und Vertragsende. Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von mindestens einem Jahr, verlängert er sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn Sie oder wir den Vertrag nicht spätestens drei Monate vor dem Ende der Vertragslaufzeit kündigen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte Ihrem Antrag und Ziff. 6.2 der beigefügten Versicherungsbedingungen. 9. Wie können Sie Ihren Vertrag beenden? Neben den unter Ziff. 8 dieses Blattes beschriebenen Kündigungsmöglichkeiten zum Ablauf des Vertrages stehen Ihnen weitere Kündigungsrechte zu, z.B. bei einer Beitragsanpassung, einer Beitragserhöhung wegen einer Gefahrerhöhung oder einer unberechtigten Ablehnung des Versicherungsschutzes; ferner können Sie den Vertrag auch vorzeitig kündigen, wenn wir innerhalb von zwölf Monaten für mindestens einen Rechtsschutzfall die Leistungspflicht bejaht haben. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Ziff. 6.2, 7.8 und 7.9 der beigefügten Versicherungsbedingungen. Antrag auf Rechtsschutzversicherung Vermittelt durch: GVV-Privatversicherung AG Vermittler-Nr. 5 0 0 Betreuer-Nr. Aachener Straße 952, 50933 Köln Neuantrag Kunden-Nr. ÄnderungsAntrag Vertrags-Nr. Tarifauskunft-Nr. 0 Uhr frühestens Tag nach Antragseingang beim Versicherer Versicherungsbeginn: Versicherungsnehmer (VN) Versicherungsdauer: Versicherungsdauer bis 31.12. des folgenden Kalenderjahres, 24.00 Uhr, mit der Maßgabe, dass sich das Versicherungsverhältnis mit dem Ablauf der Vertragszeit um ein Jahr und weiter von Jahr zu Jahr stillschweigend verlängert, wenn nicht drei Monate vor dem jeweiligen Ablauf dem Versicherer eine Kündigung in Textform (Brief, Fax oder E-Mail) bzw. dem Versicherungsnehmer eine schriftliche Kündigung zugegangen ist. Geburtsdatum (TT.MM.JJJJ) Telefon privat* Vers.-Schein-Nr. bei GVV: Telefon geschäftlich* E-Mail* * Angaben freiwillig Lastschrifteinzug: ja nein Gilt für alle bestehenden Verträge ja nein öffentlicher Dienst: ja nein Mandatsträger: ja nein Zahlweise Konto-Nr. / IBAN jährlich halbjährlich Bankleitzahl / BIC Bank / Sparkasse / Ort des Geldinstituts Sofern Sie Lastschrifteinzug wünschen, füllen Sie bitte das beiliegende SEPA-Lastschriftmandat aus und senden Sie dieses zusammen mit dem Antrag an uns zurück. Verkehrs-Rechtsschutz für ein einzelnes Fahrzeug amtliches Kennzeichen: für mehrere Fahrzeuge 6631-01 Versichert sind alle Fahrzeuge, die auf Sie, Ihren Ehe-/Lebenspartner sowie Ihre minderjährigen und unverheirateten, nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden volljährigen Kinder zugelassen sind. Bei volljährigen Kindern gilt dies jedoch nur bis zu dem Zeitpunkt, zu dem sie erstmalig eine auf Dauer angelegte, berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten. Versicherungssumme Es gilt eine Versicherungssumme von 1.000.000 EUR. Die darlehensweise Bereitstellung der Strafkaution erfolgt bis zu einer Höhe von 200.000 EUR. Mitzuversichernder Lebenspartner Vorname Name Hinweis: Ihr Ehepartner ist bedingungsgemäß mitversichert. Bitte geben Sie nur Ihren nichtehelichen Lebenspartner an. Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfall ohne 150 EUR 300 EUR WGV Versicherung AG Tübinger Straße 55, 70178 Stuttgart Telefon: 0711 1695-1650,Telefax: 0711 1695-1100 Seite 2 zu Tarifauskunft-Nr. E-Mail: [email protected] Internet: http://www.wgv.de Fortsetzung Rechtsschutzversicherung Seite 2 Angaben zur Vorversicherung und Vorschäden Als Antragsteller sind Sie verpflichtet, uns diese Fragen vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten, da wir die Angaben im Rahmen der Risikoprüfung benötigen. Zur Überprüfung und Ergänzung Ihrer Angaben kann ein Datenaustausch mit anderen Versicherern erforderlich werden. Angaben zur Vorversicherung Besteht oder bestand für Sie oder Ihren Ehe-/Lebenspartner bei einem anderen Unternehmen eine Rechtsschutzversicherung? ja nein Name/Sitz Versicherungs-Nr. durch Vers.-Nehmer wurde gekündigt zum durch Versicherer Angaben zu Vorschäden Anzahl bisheriger Schadenfälle Welcher Art und Höhe? Bitte unterschreiben Ich beantrage den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung auf der Grundlage der beigefügten Sie den Antrag an Allgemeinen Bedingungen für die Verkehrs-Rechtsschutzversicherung (ARB 2014) - Stand 07/2014 beiden mit X für die WGV-Versicherung AG, die Vertragsbestandteil werden. bezeichneten Stellen Unrichtige Beantwortung vorstehender Fragen nach Gefahrenumständen sowie arglistiges Verschweigen von Gefahrenumständen können den Versicherer berechtigen, den Versicherungsschutz zu versagen. Im Übrigen verweisen wir wegen der Folgen unrichtiger Angaben bei Antragstellung auf die beigefügte Mitteilung nach § 19 Abs. 5 Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Während der Vertragsdauer kann der Beitrag angehoben oder gesenkt werden (Ziff. 7.8 ARB 2014). Als Hauptfälligkeit ist der 01.01. eines Kalenderjahres vereinbart. Widerrufsrecht Ich bin über mein Widerrufsrecht belehrt worden und damit einverstanden, dass der Versicherungsschutz vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt. , den Ort 6632-01 Empfangsbestätigung Datum X Unterschrift des Antragstellers, bei Minderjährigen auch der gesetzl. Vertreter Hiermit bestätige ich, dass mir rechtzeitig vor Antragsunterzeichnung folgende Unterlagen ausgehändigt worden sind: - Produktinformationsblatt nach § 4 der VVG-Informationspflichtenverordnung - Informationen nach § 7 Abs. 1 und 2 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) in Verbindung mit § 1 Abs. 1 VVG-Informationspflichtenverordnung - Hinweise zum Datenschutz - Mitteilung nach § 19 Abs. 5 VVG über die Folgen einer Verletzung der gesetzlichen Anzeigepflicht - Allgemeine Bedingungen für die Verkehrs-Rechtsschutzversicherung (ARB 2014) - Stand 07/2014 , den Ort Datum X Unterschrift des Antragstellers, bei Minderjährigen auch der gesetzl. Vertreter SEPA-Lastschriftmandat Zahlungsempfänger Württembergische Gemeinde-Versicherung a.G. Tübinger Straße 55 70178 Stuttgart Gläubiger-Identifikationsnummer: DE76WGV00000020232 Mandatsreferenznummer: Wird von der wgv vergeben Mitglieds-/Kunden-Nr.: Kontoinhaber Vorname Name / Firma Straße und Hausnummer Postleitzahl Ort Kontoverbindung IBAN 1510-02 oder Konto-Nr. Bankleitzahl Bank / Sparkasse / Ort des Geldinstituts Ich ermächtige die Württembergische Gemeinde-Versicherung a.G., Zahlungen - auch wiederkehrende - von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Diese Ermächtigung gilt für alle bestehenden und zukünftigen Verträge mit Versicherungsunternehmen der WGVVersicherungsgruppe, bei denen ich Lastschrifteinzug vom oben genannten Konto wünsche. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Württembergische Gemeinde-Versicherung a.G. auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrags verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. , den Ort Datum Unterschrift des Kontoinhabers
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