Pressemitteilung Berlin, 20. Mai 2015 Letzte Etappe der Kabelkanalsanierung U5 Die BVG erneuert die Kabelkanäle an der U-Bahnlinie 5. Die bestehenden Kabeltröge sind verschlissen und entsprechen nicht mehr dem Stand der Technik. In den Kanälen befinden sich Fahrstrom-, Signal- und Kommunikationskabel. Diese bilden die Versorgungsadern und Nervenstränge der U-Bahn, so dass ein Zugbetrieb ohne sie nicht möglich ist. Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) Anstalt des öffentlichen Rechts Holzmarktstraße 15–17 10179 Berlin Tel. +49 30 256-0 www.BVG.de Pressekontakt BVG-Pressestelle Tel. +49 30 256-27901 Fax +49 30 256-28602 [email protected] Pressesprecher Petra Reetz Markus Falkner Zum Abschluss der Sanierung muss der Zugverkehr zwischen S+U-Bahnhof Wuhletal und U-Bahnhof Tierpark in zwei Bauphasen unterbrochen werden. Während der ersten Bauphase von Dienstag, den 26. Mai 2015 bis Sonntag, den 2. August 2015 wird der Zugverkehr zwischen Wuhletal und BiesdorfSüd gesperrt. In einer zweiten Bauphase wird der Zugverkehr von Montag, den 3. August 2015 bis Freitag, den 11. September 2015 zwischen Wuhletal und Tierpark unterbrochen. Für die Dauer der gesamten Sperrphase wird ein Ersatzverkehr zwischen Wuhletal und Tierpark mit barrierefreien Bussen angeboten, bei dem der U Biesdorf-Süd jedoch nicht angefahren wird. Während der ersten Bauphase erreichen Fahrgäste aus Richtung U Hönow den U Biesdorf-Süd NUR über U Tierpark. In der Zeit der zweiten Bauphase erreichen Fahrgäste den U Biesdorf-Süd NUR mit einem Shuttlebus von U Elsterwerdaer Platz aus. Als Umfahrung eignet sich die S-Bahnlinie 5 zwischen Wuhletal und Lichtenberg beziehungsweise Alexanderplatz. Fahrgäste, die am S+U Wuhletal mit der S5 ankommen, müssen zur Weiterfahrt mit der U5 in Richtung U Hönow den Bahnsteig wechseln. Zwischen Wuhletal und Hönow fahren die U-Bahnen im 10-Minuten-Takt. Hinweis: Bitte beachten Sie, dass es aufgrund des Lokführerstreiks bei der Deutschen Bahn leider auch zu Einschränkungen auf der S5 kommen kann. Die Baumaßnahmen auf der U5 wurden jedoch mit einem langen Vorlauf und in enger Abstimmung mit Behörden und anderen Verkehrsträgern geplant. Bei einer Streik-Vorwarnfrist von 36 Stunden war eine Absage oder Verschiebung logistisch nicht mehr möglich. Seite 1 von 1
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