Europäische Kommission - Pressemitteilung Staatliche Beihilfen: Kommission leitet eingehende Untersuchung zur staatlichen Förderung des Stahlproduzenten Ilva in Tarent (Italien) ein Brüssel, 20. Januar 2016 Die Europäische Kommission hat eine eingehende Untersuchung eingeleitet, um zu prüfen, ob die staatliche Unterstützung Italiens zugunsten des Stahlproduzenten Ilva mit den EUBeihilfevorschriften im Einklang steht. In dem Beihilfeverfahren wird die Kommission unter anderem prüfen, ob Ilva durch bestimmte Maßnahmen, die ihm den Zugang zu Finanzmitteln für die Modernisierung seines Stahlwerks in Tarent erleichtert haben, ein ungerechtfertigter Vorteil gegenüber seinen Wettbewerbern verschafft wurde. Angesichts der dringenden Notwendigkeit, den Standort von Ilva in Tarent zu dekontaminieren, umfasst der Beschluss der Kommission auch Schutzklauseln, die es Italien ermöglichen, umgehend mit den Dekontaminierungsmaßnahmen zu beginnen. Mit der Einleitung einer eingehenden Untersuchung erhalten Beteiligte die Möglichkeit, zu den in Rede stehenden Maßnahmen Stellung zu nehmen. Das Verfahren wird ergebnisoffen geführt. Angesichts der Überkapazität der Stahlindustrie in der EU erlauben die EU-Beihilfevorschriften lediglich die Förderung der langfristigen Wettbewerbsfähigkeit und der Effizienz von Stahlunternehmen, nicht jedoch die Unterstützung von Stahlproduzenten, die sich in finanziellen Schwierigkeiten befinden. Diese Regeln werden in zahlreichen EU-Mitgliedstaaten einheitlich angewandt. Die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager erklärte dazu: „Die Stahlerzeuger in der gesamten EU haben mit weltweiten Überkapazitäten und massiven Importen zu kämpfen – die Lösung für dieses Problem muss darin liegen, weltweit die langfristige Wettbewerbsfähigkeit der Branche zu verbessern. Daher ermöglichen es die EU-Beihilfevorschriften den Mitgliedstaaten zum Beispiel, Forschungstätigkeiten zu fördern oder die Stahlunternehmen von einem Teil ihrer Energiekosten zu entlasten. Ferner geht die Kommission mit Antidumping- und Antisubventionsmaßnahmen gegen Verzerrungen im internationalen Handel vor. Dies ist auch der Grund, warum die EU-Mitgliedstaaten und die Kommission strenge Regeln zum Verbot staatlicher Beihilfen für die Rettung und Umstrukturierung von Stahlunternehmen in Schwierigkeiten erlassen haben. Auf diese Weise wird ein schädlicher Subventionswettlauf zwischen den EU-Mitgliedstaaten verhindert und dafür gesorgt, dass unkontrollierte staatliche Beihilfen in einem EU-Mitgliedstaat nicht Tausende von Arbeitsplätzen in der EU gefährden. Im Falle von Ilva wird die Kommission nun prüfen, ob die italienischen Fördermaßnahmen mit den EUBeihilfevorschriften im Einklang stehen. Wir werden mit Italien zusammenarbeiten, um unsere derzeitigen Bedenken auszuräumen. Die beste Garantie für eine nachhaltige Zukunft der Stahlproduktion in der Provinz Tarent ist der Verkauf der Vermögenswerte von Ilva an einen Käufer, der sie mit geltenden Umweltstandards in Einklang bringt und produktiv nutzt. Der heutige Beschluss bestätigt dem italienischen Staat, dass er die Beseitigung der gravierenden Verschmutzungsprobleme am Standort Tarent unterstützen darf, solange die Fördermittel anschließend vom Verursacher zurückgefordert werden.“ Das Stahlwerk Ilva in Tarent ist das größte Stahlwerk der EU und könnte bei voll ausgeschöpfter Kapazität so viel Stahl produzieren wie Bulgarien, Griechenland, Ungarn, Kroatien, Slowenien, Rumänien und Luxemburg im Jahr 2015 zusammen.Die Kommission hat zahlreiche Beschwerden von Beteiligten über mutmaßliche staatliche Beihilfemaßnahmen erhalten, die angeblich darauf abzielen, Ilva künstlich am Leben zu erhalten, was angesichts der enormen Produktionskapazität des Werks zu einer erheblichen Verzerrung des Wettbewerbs führen könnte. Diese Maßnahmen belaufen sich insgesamt auf etwa 2 Mrd. EUR etwaiger staatlicher Beihilfen. Sie umfassen staatliche Darlehensgarantien, ein Gesetz, das den Ilva gewährten Darlehen im Falle einer Insolvenz absolute Zahlungspriorität einräumt (auch gegenüber Verbindlichkeiten öffentlicher Stellen), ein Gesetz, das Ilva Zugang zu im Rahmen eines laufenden strafrechtlichen Verfahrens gegen Anteilseigner von Ilva und die ehemalige Unternehmensspitze beschlagnahmten Finanzmitteln ermöglicht, noch bevor festgestellt wurde, wem diese Mittel zustehen, sowie die Beilegung eines langjährigen Rechtsstreits zwischen dem staatseigenen Unternehmen Fintecna und Ilva durch Zahlungen an Ilva. Die Kommission ist verpflichtet, Beschwerden über mögliche Verstöße gegen die EUBeihilfevorschriften nachzugehen. Sie wird nun im Detail prüfen, ob sich ihre anfänglichen Bedenken bestätigen, d. h. ob diese Maßnahmen Ilva einen ungerechtfertigten Vorteil gegenüber seinen Wettbewerbern verschaffen und somit nicht mit den EU-Beihilfevorschriften vereinbar sind. Umwelt- und Gesundheitsprobleme in Tarent Seit vielen Jahren hält Ilva die Umweltnormen nicht ein, was zu schwerwiegenden Umwelt- und Gesundheitsproblemen in der Provinz Tarent geführt hat. Seit 2013 führt die Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Italien, weil das Land bislang versäumt hat sicherzustellen, dass Ilva die EU-Umweltnormen für Industrieemissionen einhält. Im Rahmen eines nationalen strafrechtlichen Verfahrens wurden Mitglieder der Unternehmensspitze für die angebliche Umweltkatastrophe verantwortlich gemacht und traten zurück. Seit Juni 2013 steht Ilva unter Sonderverwaltung durch Bevollmächtigte der italienischen Regierung, um die industrielle Tätigkeit des Werks weiterzuführen und das Werk gleichzeitig zu modernisieren, damit es geltenden Umweltnormen entspricht. Der heute erlassene Beschluss bringt deutlich die derzeitigen Bedenken der Kommission hinsichtlich der Verwendung öffentlicher Mittel zur Modernisierung des Stahlwerks Ilva in Tarent zum Ausdruck, hindert Italien jedoch nicht daran, dringend erforderliche Maßnahmen zur Beseitigung bzw. Eindämmung der bestehenden Verschmutzung am Standort des Werks und in den umliegenden Gebieten sowie Maßnahmen zur Verbesserung der öffentlichen Gesundheit in der Provinz Tarent zu fördern. Sobald die nationalen Justizbehörden einen Verursacher identifiziert haben, müssen die italienischen Behörden diesen im Einklang mit dem Verursacherprinzip dazu auffordern, die für die Beseitigung und Eindämmung der bestehenden Verschmutzung aufgewendeten öffentlichen Gelder zurückzuzahlen. Diese Untersuchung wird das laufende Vertragsverletzungsverfahren gegen Italien wegen des Verstoßes gegen das EU-Umweltrecht nicht beeinträchtigen. Die Maßnahmen Italiens, mit denen sichergestellt werden soll, dass Ilva die EU-Umweltnormen für Industrieemissionen einhält, müssen mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang stehen. Der Europäische Stahlsektor und das Beihilferecht Die europäische Stahlindustrie erwirtschaftet einen Umsatz von rund 180 Milliarden Euro und produziert mit etwa 360 000 Beschäftigten an mehr als 500 Standorten in 23 Mitgliedstaaten rund 170 Millionen Tonnen Stahl jährlich. Die tatsächlichen Überkapazitäten betrugen in der EU nach Schätzungen ca. 10-15 %. Die europäischen Stahlhersteller stehen weltweit großen Herausforderungen gegenüber: harter Wettbewerb durch Niedrigkostenländer, die ebenfalls erhebliche Überkapazitäten aufweisen, Rückgang der weltweiten Nachfrage nach Stahl, steigende Energiekosten und hohe Abhängigkeit von eingeführten Rohmaterialien. Vor diesem Hintergrund wird im EU-Beihilferecht die Unterstützung der Rettung und Umstrukturierung von in Schwierigkeiten geratenen Stahlunternehmen durch die öffentliche Hand untersagt. Die EUMitgliedstaaten und die Kommission hatten sich Mitte der 1990er Jahre geeinigt, Beihilfen an den Stahlsektor nur in einem sehr begrenzten Umfang zuzulassen (Entscheidung Nr. 2496/96/EGKS der Kommission). Seither hat die EU es vor allem dem Markt überlassen, die für eine rentable und nachhaltige Stahlindustrie in Europa erforderlichen Kapazitätsanpassungen und Umstrukturierungen in die Wege zu leiten. Die Kommission hat die Beihilfevorschriften konsequent angewandt, um einheitliche Wettbewerbsvoraussetzungen für jene Stahlerzeuger zu gewährleisten, die eine schmerzhafte und teure Umstrukturierung bereits hinter sich gebracht und mit privaten Mitteln finanziert haben. Zudem würde eine Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfe den Wettbewerb verzerren und könnte einen Subventionswettlauf zwischen den Mitgliedstaaten in Gang setzen, wie die Erfahrung gezeigt hat. Gleichzeitig erlauben die Beihilfevorschriften der EU den Mitgliedstaaten jedoch staatliche Beihilfen für Maßnahmen zur Förderung der weltweiten Wettbewerbsfähigkeit, also für Bereiche wie Forschung und Entwicklung, Aus- und Weiterbildung, und für energieintensive Unternehmen. In den letzten Jahren haben mehrere Mitgliedstaaten Maßnahmen ergriffen, die darauf abzielen, energieintensiven Wirtschaftsteilnehmern wie z. B. Stahlerzeugern einen Ausgleich für die hohen Energiekosten zu gewähren. Auch wenn diese Maßnahmen Auswirkungen auf den Wettbewerb im Stahlsektor haben, fördern sie wichtige Ziele von gemeinsamem Interesse. Darüber hinaus gibt es klare Beschränkungen, was die Höhe der zulässigen Beihilfen anbelangt. Seit dem Verbot von Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen für in Schwierigkeiten geratene Stahlerzeuger Mitte der 90er Jahre hat die Kommission zahlreiche Beihilfen in vielen EU-Ländern (darunter Belgien, Deutschland, Italien und Polen) für unzulässig befunden (und oftmals die Mitgliedstaaten angewiesen, die Beihilfen von den Emfängern zurückzufordern). Sonstige Maßnahmen der Kommission in Bezug auf den Stahlsektor Die Kommission trifft geeignete Maßnahmen, um dafür zu sorgen, dass für die Stahlerzeuger innerhalb und außerhalb der EU gleiche Wettbewerbsvoraussetzungen herrschen. Sie setzt sich nur dort für einen offenen und fairen Handel ein, wo die Wettbewerbsgleichheit einheimischer wie nichteuropäischer Hersteller gewährleistet ist. Handelspolitische Schutzinstrumente wie Antidumping- und Antisubventionsverfahren dienen dem Schutz der EU vor Störungen des internationalen Handels und unfairen Handelspraktiken. Derzeit gelten in der EU 34 endgültige Maßnahmen (wie Antidumping- oder Ausgleichszölle) gegenüber Stahleinfuhren. Bei weiteren sechs Stahlerzeugnissen wurden neue Antidumping- bzw. Antisubventionsuntersuchungen eingeleitet. Die Kommission ist mit großem Nachdruck darum bemüht, die Gesamtwettbewerbsfähigkeit von Europas industrieller Basis zu verbessern. Die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Stahlindustrie ist eines der wichtigsten Anliegen der europäischen Industriepolitik, und das Ziel der industriellen Wettbewerbsfähigkeit fließt als Querschnittsaufgabe in alle politischen Initiativen auf europäischer Ebene ein. Viele Herausforderungen sind der gesamten europäischen Industrie gemein: die Modernisierung unter den Rahmenbedingungen eines digitalen Zeitalters, Energieeffizienz und Einfügung in weltweite Wertschöpfungsketten. Die Initiativen, die auf die Binnenmarktstrategie von 2015 und die Strategie der EU für den digitalen Binnenmarkt folgen werden, werden die Praxis der Integration verschiedener Politikbereiche fortsetzen und weiter dazu beitragen, althergebrachte Grenzen und starre Strukturen aufzubrechen. Die Kommission hat eine hochrangige Expertengruppe zu energieintensiven Industrien eingesetzt, die die Kommission in politischen Angelegenheiten beraten und als Diskussionsforum der Interessenträger fungieren soll. Auf einer Spitzenkonferenz sollen am 15. Februar 2016 in Brüssel die gegenwärtigen Herausforderungen benannt und politische Maßnahmen erörtert werden. Der Aktionsplan für eine wettbewerbsfähige und nachhaltige Stahlindustrie in Europa aus dem Jahr 2013 wird von der Kommission weiterhin kontinuierlich umgesetzt. Der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) wurde zur Unterstützung derer eingerichtet, die unter den Folgen der Globalisierung zu leiden haben. Seit Aufnahme seiner Tätigkeit im Jahr 2007 hat der Fonds mehr als 128 000 Arbeitnehmer mit ungefähr 550 Mio. EUR unterstützt. Der EGF unterstützt entlassene Arbeitnehmer bei der Suche nach neuen Beschäftigungsmöglichkeiten durch die Förderung von Berufsbildungsmaßnahmen, Nachschulungen, befristeten Anreizen und Zulagen usw. Seit 2014 finanziert der EGF beispielsweise auch beschäftigungsfördernde Maßnahmen zugunsten von Stahlarbeitern nach der Schließung von Standorten in Belgien. Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, wird die nichtvertrauliche Fassung der Beschlüsse über das Beihilfenregister auf der Website der GD Wettbewerb unter der Nummer SA.38613 zugänglich gemacht. Über neu im Internet und im Amtsblatt der EU veröffentlichte Beihilfebeschlüsse informiert der elektronische Newsletter State aid Weekly e-News. IP/16/115 Kontakt für die Medien: Ricardo CARDOSO (+32 2 298 01 00) Yizhou REN (+32 2 299 48 89) Kontakt für die Öffentlichkeit: Europe Direct – telefonisch unter 00 800 67 89 10 11 oder per E-Mail
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