Herunterladen - Carl-Schurz

Aufnahmekriterien für die Stufe 5 der Carl-Schurz-Schule:
Die Aufnahme richtet sich zunächst nach § 70 des Hessischen Schulgesetzes. Das
Gesetz finden Sie hier:
https://kultusministerium.hessen.de/sites/default/files/media/hkm/hessisches_schulgesetz_in_der_fassung_vo
m_14._juni_2005_zuletzt_geaendert_durch_gesetz_vom_24._maerz_2015.pdf
Darüber hinaus sind uns bei der Schüleraufnahme folgende Kriterien wichtig:




Setzt Ihr Kind an der Carl-Schurz-Schule Französisch als erste
Fremdsprache fort?
Wird ausdrücklich und begründet das naturwissenschaftliche Profil der
Schule gewählt?
Spielt Ihr Kind bereits ein Orchesterinstrument oder möchte es ein
Orchesterinstrument erlernen und den erweiterten Musikunterricht
besuchen?
Ist bereits ein Geschwisterkind an der Schule?
Ein Kriterium ist ferner die Klassenbildung:



Können Klassen mit identischer Sprachenfolge gebildet werden? (Es wird
eine Klasse mit der Sprachenfolge Englisch – Latein und drei Klassen mit
der Sprachenfolge Französisch - Englisch geben.)
Ist das Verhältnis Jungen – Mädchen in den Klassen ausgeglichen?
Können Schülergruppen aus den Grundschulklassen zusammen bleiben?
Sollte es mehr Anmeldungen als Plätze geben, werden unter den Anmeldungen,
die gleichermaßen die Kriterien erfüllen, die freien Plätze ausgelost.