Aufnahmekriterien für die Stufe 5 der Carl-Schurz-Schule: Die Aufnahme richtet sich zunächst nach § 70 des Hessischen Schulgesetzes. Das Gesetz finden Sie hier: https://kultusministerium.hessen.de/sites/default/files/media/hkm/hessisches_schulgesetz_in_der_fassung_vo m_14._juni_2005_zuletzt_geaendert_durch_gesetz_vom_24._maerz_2015.pdf Darüber hinaus sind uns bei der Schüleraufnahme folgende Kriterien wichtig: Setzt Ihr Kind an der Carl-Schurz-Schule Französisch als erste Fremdsprache fort? Wird ausdrücklich und begründet das naturwissenschaftliche Profil der Schule gewählt? Spielt Ihr Kind bereits ein Orchesterinstrument oder möchte es ein Orchesterinstrument erlernen und den erweiterten Musikunterricht besuchen? Ist bereits ein Geschwisterkind an der Schule? Ein Kriterium ist ferner die Klassenbildung: Können Klassen mit identischer Sprachenfolge gebildet werden? (Es wird eine Klasse mit der Sprachenfolge Englisch – Latein und drei Klassen mit der Sprachenfolge Französisch - Englisch geben.) Ist das Verhältnis Jungen – Mädchen in den Klassen ausgeglichen? Können Schülergruppen aus den Grundschulklassen zusammen bleiben? Sollte es mehr Anmeldungen als Plätze geben, werden unter den Anmeldungen, die gleichermaßen die Kriterien erfüllen, die freien Plätze ausgelost.
© Copyright 2024 ExpyDoc