Heavy-Duty-, On- und Off-Highway-Motoren 2016

Heavy-Duty-, On- und
Off-Highway-Motoren 2016
Global Engineering
11. Internationale MTZ-Fachtagung
22. und 23. November 2016 | Ulm
Informationen und Anmeldung für
Aussteller und Sponsoren
Themen
NEUE DIESEL-, GAS- UND
DUAL-FUEL-MOTOREN
BRENNVERFAHREN
AUFLADUNG,
EINSPRITZUNG UND
GASEINBLASUNG
© Liebherr
www.ATZlive.de
Heavy-Duty-, On- und Off-Highway-Motoren 2016
Über die Veranstaltung
WIR BIETEN IHNEN:
``
Hochkarätige Teilnehmer
``
Den Branchentreff für den Bereich Heavy-Duty-, On- und Off -Highway-Motoren
``
Exklusive Networking-Möglichkeiten vor Ort
``
Pausen im Ausstellungsbereich
``
Abendevent als weitere Kommunikationsplattform
``
Vielfältige Bewerbung der Veranstaltung
``
Attraktive Ausstellerpakete
``
Individuelle Betreuung vor und während der Veranstaltung
ERREICHBARE ZIELGRUPPE:
Die MTZ-Tagung Heavy-Duty-, On- und Off -Highway-Motoren 2016 richtet sich weltweit an:
``
Experten der Motor- und Fahrzeughersteller aus den Bereichen Nutzfahrzeug, Off -Highway,
Marineeinsatz und stationäre Motoren,
``
Zulieferer und Entwicklungspartner,
``
Lehrende und Ingenieure von Universitäten und Hochschulen,
``
Vertreter von Behörden und Verbänden sowie
``
Techniker, die in diesem Themengebiet aktiv sind.
THEMEN DER VERANSTALTUNG:
``
NEUE DIESEL-, GAS- UND DUAL-FUEL-MOTOREN
Entwicklungstrends und neue Komponenten
``
BRENNVERFAHREN
Gemischbildung, Verbrennung und Wirkungsgradoptimierung
``
AUFLADUNG, EINSPRITZUNG UND GASEINBLASUNG
Neue Systeme und Komponenten
Heavy-Duty-, On- und Off-Highway-Motoren 2016
Präsentationsmöglichkeiten
AUSSTELLER:
Standfläche (ohne Standbau) Standfläche (ohne Standbau) jeder weitere m²
6 m² für
8 m² für
€ 4.250,-*)
€ 5.250,-*)
450,-*)
€
In der Standmiete sind folgende Leistungen enthalten:
``
Eine Freikarte für die gesamte Veranstaltung (im Wert von € 1.395,–)
``
10 % Rabatt auf unternehmenseigene Teilnehmer
``
Firmenprofil im „Vor Ort Programm“ der Teilnehmer
``
Logo, Firmenprofil und Link zur Kundenhomepage auf der Website
``
im Rahmen der Konferenzankündigung
Zusätzliche Standausweise können für € 245,–*) erworben werden
(inkl. Catering & Abendevent, exkl. Besuch der Vorträge).
SPONSOREN:
Studentensponsor 5 Studenten
Im Paket enthalten:
``
Logo, Firmenprofil und Link zur Kundenhomepage auf der Website
€ 3.000,–*)
``
im Rahmen der Konferenzankündigung
``
Firmenprofil im „Vor Ort Programm“
``
namentliche Nennung im Flyer zur Konferenz als Sponsor
(bei rechtzeitiger Buchung vor Drucklegung)
``
5 Teilnehmerkarten für Studenten für die gesamte Veranstaltung inkl. Abendevent
(Auswahl der gesponserten Universität wählbar von Sponsor)
Studentensponsor für 10 Studenten
Sie erhalten 10 Teilnehmerkarten für Studenten. Die übrigen
Leistungen sind identisch wie bei dem Sponsorenpaket 5 Studenten.
€ 5.000,–*)
WEITERE PRÄSENTATIONSMÖGLICHKEITEN:
Flyerauslage
``
Auslage von 1 Werbeflyer (max. 12-seitig, DIN lang oder DIN A5)
an einem prominenten Ort während der Veranstaltung
``
Beilage von 1 Flyer (max. 12-seitig, DIN lang oder DIN A5)
in der Tagungstasche
``
Auslage von 1 Broschüre (max. 64 seitig, DIN A4)
an einem prominenten Ort während der Veranstaltung
``
Beilage von 1 Broschüre (max. 64-seitig, DIN A4)
in der Tagungstasche € 850,–*)
€ 850,–*)
€ 1.350,–*)
€ 1.350,–*)
Anzeige im „Vor Ort Programm“
Das „Vor Ort Programm“ erhält jeder Teilnehmer der Veranstaltung am 1. Veranstaltungstag. Nutzen Sie die Chance zusätzlich zu Ihrem Firmenprofil Ihr Unternehmen mit
einer Anzeige Ihrer Zielgruppe zu präsentieren!
``
1/1 s/w DIN A4 im Innenteil
€ 350,–*)
*) zzgl. gesetzlicher MwSt. Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Sie im Anhang finden.
Heavy-Duty-, On- und Off-Highway-Motoren 2016
Fax +49 (0) 611 / 78 78 – 430
JA, WIR MÖCHTEN UNS ALS AUSSTELLER/SPONSOR AN DER FACHTAGUNG
AM 22. UND 23. NOVEMBER 2016 IN ULM BETEILIGEN.
ANMELDUNG SEITE 1 VON 2:
Ausstellungsfläche 6 m²
€ 4.250,–*
€ 5.250,–*
Ausstellungsfläche 8 m²
Ausstellungsfläche 8 m² plus ____ m²
€ 5.250,– plus € 450,- je weiterer m² =
€ ______
Sponsorenpaket 5 Studenten
€ 3.000,–*
Sponsorenpaket 10 Studenten
€ 5.000,–*
Auslage eines Flyers
€ 850,–*
Beilage eines Flyers in der Tagungstasche
€ 850,–*
Auslage einer Broschüre
€ 1.350,–*
Beilage einer Broschüre in der Tagungstasche
€ 1.350,–*
1/1 Anzeige s/w (DIN A4) im Innenteil
€ 350,–*
Bitte füllen Sie auch die zweite Seite aus.
*) zzgl. gesetzlicher MwSt. Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Sie im Anhang finden.
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Fax +49 (0) 611 / 78 78 – 430
ANMELDUNG SEITE 2 VON 2:
Firmenangaben
Titel / Vorname / Nachname
Firma / Institut
Straße
PLZ, Ort
Land
Telefon
Fax
E-Mail
Rechnungsadresse (falls von oben genannter abweichend)
Firma
Straße
PLZ, Ort
Land
Mit der Anmeldung erkennen wir die Teilnahme- und Geschäftsbedingungen der
Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH an.
Ort / Datum
Sie haben noch Fragen? Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.
Elke van Lon
tel +49 (0) 611 / 78 78 – 320 | [email protected]
Unterschrift / Firmenstempel
Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH
Abraham-Lincoln-Straße 46
65189 Wiesbaden
Teilnahmebedingungen ATZlive Fachtagung
Heavy-Duty-, On- und Off-Highway-Motoren
1. Vertragsschluss
1.1 Vertragspartner
Vertragspartner (im Folgenden „Veranstalter“ genannt) ist die
Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (ATZlive).
1.2 Zulassung
Zugelassen werden Unternehmen und Institutionen, deren Exponate
zur Veranschaulichung oder Ergänzung der vorgesehenen Thematik
beitragen. Über die Zulassung von Unternehmen, Institutionen und
Exponaten, entscheidet der Veranstalter. Ein Rechtsanspruch auf
Zulassung besteht nicht. Der Ausschluss von Konkurrenten als
Aussteller oder Sponsoren kann nicht zur Bedingung der Teilnahme
gemacht werden.
1.3 Zustandekommen des Vertrages
Eine Anmeldung ist nur schriftlich unter Verwendung des Anmeldeformulars möglich (Übermittlung per Telefax oder eingescannt per
E-Mail). Mit der Auftragsbestätigung durch den Veranstalter kommt
der Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Aussteller oder
Sponsor zustande.
innerhalb des Sponsoringpaketes durch den Veranstalter zugesichert ist.
3.3 Weitervermittlung
Es ist nicht gestattet, einzelne oder alle Leistungen des Veranstalters aus dem Sponsoringpaket gegen Entgelt oder ohne Vergütung
an Dritte abzugeben.
4. Nutzung der Standflächen
4.1 Platzzuteilung und Platzänderungen
Die Platzzuteilung erfolgt durch den Veranstalter. Besondere Platzwünsche werden nach Ermessen des Veranstalters berücksichtigt,
es besteht kein Anspruch auf Zuteilung eines bestimmten Platzes.
Ist die zugeteilte Fläche aus einem von dem Veranstalter nicht
verschuldeten Grund nicht verfügbar und kann eine andere gleichwertige Fläche zur Verfügung gestellt werden, so hat der Aussteller
keinen Anspruch auf Rückerstattung oder Minderung der Teilnahmegebühr.
4.2 Mitaussteller und Gemeinschaftsstände
2. Rücktritt und Nichtteilnahme
Es ist nicht gestattet, einen zugewiesenen Stand oder Teile davon
gegen Entgelt oder ohne Vergütung an Dritte abzugeben.
2.1 Rücktrittsrecht des Veranstalters
4.3 Aufbau und Gestaltung der Stände
Der Veranstalter ist berechtigt, vom Vertrag zurückzu-treten, wenn die
Zulassung aufgrund falscher Voraus-setzungen oder Angaben erteilt
wurde oder die Zulassungsvoraussetzungen später entfallen.
Für den Aufbau und die Gestaltung der begleitenden Fachausstellung sind die Vorgaben für Standplatzierung, Standbauhöhen,
Aufbauzeiten etc. verbindlich, die der Veranstalter dem Aussteller/
Sponsor übermittelt. Diese Vorgaben werden ca. 4 bis 6 Wochen vor
der Veranstaltung übermittelt und sind Bestandteil des Vertrages.
Die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und Verwaltungsvorschriften sind für den Aussteller verbindlich.
2.2 Rücktritt und Nichtteilnahme als Sponsor
Ein Sponsor ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, bis erste
Leistungen von Seiten des Veranstalters erbracht sind. Bei einer
Stornierung, die zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt, ist gleichwohl
die volle Teilnahmegebühr zu bezahlen. Dasselbe gilt, wenn der
Sponsor Leistungen aus dem Sponsoringpaket, gleich aus welchem
Grund, nicht in Anspruch nimmt.
2.3 Rücktritt und Nichtteilnahme als Aussteller
Ein Rücktritt ist bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei.
Danach müssen wir im Falle eines Rücktritts 50 % der Gebühr in
Rechnung stellen. Bei einem Rücktritt ab 4 Wochen vor Konferenzbeginn oder Nichtteilnahme, gleich aus welchem Grund, wird die
volle Teilnahmegebühr fällig.
3. Inhalt des Vertrages
3.1 Vertragsumfang
Die Leistungen des Veranstalters und die Gegenleistungen des
Ausstellers/ Sponsors sind im Detail im jeweiligen Aussteller-/
Sponsoringpaket beschrieben.
3.2 Ausschließlichkeit
Der Veranstalter ist berechtigt, weitere Verträge mit Sponsoren zu
schließen, es sei denn, dass explizit Exklusivität einer Leistung
4.4 Technische Leistungen
Sämtliche technische Installationen müssen mit dem Veranstalter
abgestimmt werden. Die Herstellung von Installationen durch
ausstellereigene Techniker ist nicht zulässig. Bei Zuwiderhandlungen haftet der Aussteller/Sponsor für die verursachten Schäden.
Anschlüsse,
Maschinen und Geräte, die nicht zugelassen sind oder den einschlägigen Bestimmungen nicht entsprechen, können auf Kosten
des Ausstellers entfernt werden.
4.5 Auf- und Abbau
Auf- und Abbau der Exponate sowie die Ausstattung und Gestaltung
des Standes sind - soweit in den Informationen zur begleitenden
Fachausstellung nichtanders angegeben – vom Aussteller auszuführen. Soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wird, sind die
Exponate bis zu dem im Vertrag genannten Zeitpunkt vom Aussteller auf- bzw. abzubauen und abzutransportieren. Der Veranstalter
ist ggf. berechtigt, die Räumung des Standes und Lagerung der
Exponate auf Kosten und Gefahr des Ausstellers zu veranlassen.
Der vom Aussteller gemietete Stand ist im ursprünglichen Zustand
zurückzugeben.
Teilnahmebedingungen ATZlive Fachtagung
Heavy-Duty-, On- und Off-Highway-Motoren
5. Versicherung
9.2 Haftung des Veranstalters
Versicherungen gegen Schäden und Diebstahl von Ausstellungsgegenständen sind durch die Aussteller selber abzuschließen.
Der Veranstalter haftet für Schäden, einschließlich Schäden wegen
Absage oder Verkürzung einer Veranstaltung, soweit der Schaden
auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Bei einer Verletzung
von Kardinalpflichten (d.h. von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt
erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Aussteller/Sponsor
regelmäßig vertraut) haftet der Veranstalter auch für leichte Fahrlässigkeit; dann ist die Haftung jedoch begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Ferner haftet der Veranstalter auch bei leichter Fahrlässigkeit für eine Verletzung von
Leben, Körper und Gesundheit oder wenn er eine Garantie übernommen hat. Die Haftung nach dem Produkt-haftungsgesetz bleibt
unberührt. Soweit die Haftung vorstehend ausgeschlossen oder
beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
6. Besucher
Während der Veranstaltung berechtigt ausschließlich ein durch
den Veranstalter ausgestelltes, gültiges Namensschild zum Besuch der begleitenden Fachausstellung. Namensschilder werden
nach entsprechender Buchung ausgestellt für alle registrierten
Teilnehmer, Referenten, Standbetreuer, Sponsoren sowie akkreditierte Vertreter der Presse. Ausnahmen sind nur in Absprache mit
dem Veranstalter möglich und müssen schriftlich beantragt werden.
7. Zahlungsbedingungen
Die Rechnungsstellung erfolgt nach der Veranstaltung. Zahlungsziel ist 14 Tage nach Zugang der Rechnung. Danach kommt der
Aussteller/Sponsor in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf.
10. Schlussbestimmungen
8. Absage oder Änderung einer Veranstaltung
10.1 Geltendmachung von Ansprüchen
8.1 Absage
Ansprüche des Ausstellers/Sponsors gegen den Veranstalter sind
innerhalb von 3 Monaten geltend zu machen und spätestens innerhalb von weiteren 3 Monaten gerichtlich geltend zu machen.
Kann der Veranstalter die Ausstellung aufgrund höherer Gewalt
oder aus sonstigen Gründen nicht durchführen, so hat er die Aussteller/Sponsor unverzüglich hiervon zu unterrichten. Grundsätzlich
entfällt der Anspruch auf Standmiete, jedoch kann der Veranstalter
bei ihm in Auftrag gegebene Arbeiten in Höhe der entstandenen
Aufwendungen in Rechnung stellen.
8.2 Verschiebung
Sollte der Veranstalter in der Lage sein, die Veranstaltung zu einem
späteren Zeitpunkt durchzuführen, so hat er den Aussteller/Sponsor
hiervon unverzüglich zu unterrichten. Der Aussteller/Sponsor ist
berechtigt, innerhalb einer Woche nach Zugang dieser Mitteilung
seine Teilnahme zu dem veränderten Termin abzusagen; in
diesem Fall hat er Anspruch auf Rückerstattung der Standmiete.
9. Haftung
9.1 Haftung des Ausstellers/Sponsors
Für Beschädigungen des Fußbodens, der Wände, der Türen/Fenster,
des Mobiliars oder sonstiger Einrichtungen haftet der Aussteller/
Sponsor. Das Setzen von Nägeln, Schrauben, Haken oder sonstigen
Befestigungsmitteln in und an den Baulichkeiten des Veranstaltungszentrums wie auch der Anstrich oder das Bekleben von Fußböden, Türen, Fenstern, Wänden und Säulen sind nicht gestattet.
Ggf. entstandene Beeinträchtigungen sind einwandfrei zu beseitigen. Andernfalls ist der Veranstalter berechtigt, diese Arbeiten auf
Kosten des Ausstellers ausführen zu lassen. Weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz bleiben davon unberührt.
10.2 Schriftform
Alle zusätzlichen Vereinbarungen, Einzelgenehmigungen und Sonderregelungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den
Veranstalter. Ein Rücktritt vom Vertrag muss schriftlich erklärt
werden. Eine Aufhebung des Schriftformerfordernisses ist nur
durch ausdrückliche schriftliche Erklärung möglich.
10.3 Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
Sofern der Aussteller/Sponsor Kaufmann, juristische Person des
öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen ist,
ist der Gerichtsstand für alle gegenseitigen Verpflichtungen Wiesbaden. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.