Heavy-Duty-, On- und Off-Highway-Motoren 2016 Global Engineering 11. Internationale MTZ-Fachtagung 22. und 23. November 2016 | Ulm Informationen und Anmeldung für Aussteller und Sponsoren Themen NEUE DIESEL-, GAS- UND DUAL-FUEL-MOTOREN BRENNVERFAHREN AUFLADUNG, EINSPRITZUNG UND GASEINBLASUNG © Liebherr www.ATZlive.de Heavy-Duty-, On- und Off-Highway-Motoren 2016 Über die Veranstaltung WIR BIETEN IHNEN: `` Hochkarätige Teilnehmer `` Den Branchentreff für den Bereich Heavy-Duty-, On- und Off -Highway-Motoren `` Exklusive Networking-Möglichkeiten vor Ort `` Pausen im Ausstellungsbereich `` Abendevent als weitere Kommunikationsplattform `` Vielfältige Bewerbung der Veranstaltung `` Attraktive Ausstellerpakete `` Individuelle Betreuung vor und während der Veranstaltung ERREICHBARE ZIELGRUPPE: Die MTZ-Tagung Heavy-Duty-, On- und Off -Highway-Motoren 2016 richtet sich weltweit an: `` Experten der Motor- und Fahrzeughersteller aus den Bereichen Nutzfahrzeug, Off -Highway, Marineeinsatz und stationäre Motoren, `` Zulieferer und Entwicklungspartner, `` Lehrende und Ingenieure von Universitäten und Hochschulen, `` Vertreter von Behörden und Verbänden sowie `` Techniker, die in diesem Themengebiet aktiv sind. THEMEN DER VERANSTALTUNG: `` NEUE DIESEL-, GAS- UND DUAL-FUEL-MOTOREN Entwicklungstrends und neue Komponenten `` BRENNVERFAHREN Gemischbildung, Verbrennung und Wirkungsgradoptimierung `` AUFLADUNG, EINSPRITZUNG UND GASEINBLASUNG Neue Systeme und Komponenten Heavy-Duty-, On- und Off-Highway-Motoren 2016 Präsentationsmöglichkeiten AUSSTELLER: Standfläche (ohne Standbau) Standfläche (ohne Standbau) jeder weitere m² 6 m² für 8 m² für € 4.250,-*) € 5.250,-*) 450,-*) € In der Standmiete sind folgende Leistungen enthalten: `` Eine Freikarte für die gesamte Veranstaltung (im Wert von € 1.395,–) `` 10 % Rabatt auf unternehmenseigene Teilnehmer `` Firmenprofil im „Vor Ort Programm“ der Teilnehmer `` Logo, Firmenprofil und Link zur Kundenhomepage auf der Website `` im Rahmen der Konferenzankündigung Zusätzliche Standausweise können für € 245,–*) erworben werden (inkl. Catering & Abendevent, exkl. Besuch der Vorträge). SPONSOREN: Studentensponsor 5 Studenten Im Paket enthalten: `` Logo, Firmenprofil und Link zur Kundenhomepage auf der Website € 3.000,–*) `` im Rahmen der Konferenzankündigung `` Firmenprofil im „Vor Ort Programm“ `` namentliche Nennung im Flyer zur Konferenz als Sponsor (bei rechtzeitiger Buchung vor Drucklegung) `` 5 Teilnehmerkarten für Studenten für die gesamte Veranstaltung inkl. Abendevent (Auswahl der gesponserten Universität wählbar von Sponsor) Studentensponsor für 10 Studenten Sie erhalten 10 Teilnehmerkarten für Studenten. Die übrigen Leistungen sind identisch wie bei dem Sponsorenpaket 5 Studenten. € 5.000,–*) WEITERE PRÄSENTATIONSMÖGLICHKEITEN: Flyerauslage `` Auslage von 1 Werbeflyer (max. 12-seitig, DIN lang oder DIN A5) an einem prominenten Ort während der Veranstaltung `` Beilage von 1 Flyer (max. 12-seitig, DIN lang oder DIN A5) in der Tagungstasche `` Auslage von 1 Broschüre (max. 64 seitig, DIN A4) an einem prominenten Ort während der Veranstaltung `` Beilage von 1 Broschüre (max. 64-seitig, DIN A4) in der Tagungstasche € 850,–*) € 850,–*) € 1.350,–*) € 1.350,–*) Anzeige im „Vor Ort Programm“ Das „Vor Ort Programm“ erhält jeder Teilnehmer der Veranstaltung am 1. Veranstaltungstag. Nutzen Sie die Chance zusätzlich zu Ihrem Firmenprofil Ihr Unternehmen mit einer Anzeige Ihrer Zielgruppe zu präsentieren! `` 1/1 s/w DIN A4 im Innenteil € 350,–*) *) zzgl. gesetzlicher MwSt. Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Sie im Anhang finden. Heavy-Duty-, On- und Off-Highway-Motoren 2016 Fax +49 (0) 611 / 78 78 – 430 JA, WIR MÖCHTEN UNS ALS AUSSTELLER/SPONSOR AN DER FACHTAGUNG AM 22. UND 23. NOVEMBER 2016 IN ULM BETEILIGEN. ANMELDUNG SEITE 1 VON 2: Ausstellungsfläche 6 m² € 4.250,–* € 5.250,–* Ausstellungsfläche 8 m² Ausstellungsfläche 8 m² plus ____ m² € 5.250,– plus € 450,- je weiterer m² = € ______ Sponsorenpaket 5 Studenten € 3.000,–* Sponsorenpaket 10 Studenten € 5.000,–* Auslage eines Flyers € 850,–* Beilage eines Flyers in der Tagungstasche € 850,–* Auslage einer Broschüre € 1.350,–* Beilage einer Broschüre in der Tagungstasche € 1.350,–* 1/1 Anzeige s/w (DIN A4) im Innenteil € 350,–* Bitte füllen Sie auch die zweite Seite aus. *) zzgl. gesetzlicher MwSt. Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Sie im Anhang finden. Heavy-Duty-, On- und Off-Highway-Motoren 2016 Fax +49 (0) 611 / 78 78 – 430 ANMELDUNG SEITE 2 VON 2: Firmenangaben Titel / Vorname / Nachname Firma / Institut Straße PLZ, Ort Land Telefon Fax E-Mail Rechnungsadresse (falls von oben genannter abweichend) Firma Straße PLZ, Ort Land Mit der Anmeldung erkennen wir die Teilnahme- und Geschäftsbedingungen der Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH an. Ort / Datum Sie haben noch Fragen? Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung. Elke van Lon tel +49 (0) 611 / 78 78 – 320 | [email protected] Unterschrift / Firmenstempel Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH Abraham-Lincoln-Straße 46 65189 Wiesbaden Teilnahmebedingungen ATZlive Fachtagung Heavy-Duty-, On- und Off-Highway-Motoren 1. Vertragsschluss 1.1 Vertragspartner Vertragspartner (im Folgenden „Veranstalter“ genannt) ist die Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (ATZlive). 1.2 Zulassung Zugelassen werden Unternehmen und Institutionen, deren Exponate zur Veranschaulichung oder Ergänzung der vorgesehenen Thematik beitragen. Über die Zulassung von Unternehmen, Institutionen und Exponaten, entscheidet der Veranstalter. Ein Rechtsanspruch auf Zulassung besteht nicht. Der Ausschluss von Konkurrenten als Aussteller oder Sponsoren kann nicht zur Bedingung der Teilnahme gemacht werden. 1.3 Zustandekommen des Vertrages Eine Anmeldung ist nur schriftlich unter Verwendung des Anmeldeformulars möglich (Übermittlung per Telefax oder eingescannt per E-Mail). Mit der Auftragsbestätigung durch den Veranstalter kommt der Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Aussteller oder Sponsor zustande. innerhalb des Sponsoringpaketes durch den Veranstalter zugesichert ist. 3.3 Weitervermittlung Es ist nicht gestattet, einzelne oder alle Leistungen des Veranstalters aus dem Sponsoringpaket gegen Entgelt oder ohne Vergütung an Dritte abzugeben. 4. Nutzung der Standflächen 4.1 Platzzuteilung und Platzänderungen Die Platzzuteilung erfolgt durch den Veranstalter. Besondere Platzwünsche werden nach Ermessen des Veranstalters berücksichtigt, es besteht kein Anspruch auf Zuteilung eines bestimmten Platzes. Ist die zugeteilte Fläche aus einem von dem Veranstalter nicht verschuldeten Grund nicht verfügbar und kann eine andere gleichwertige Fläche zur Verfügung gestellt werden, so hat der Aussteller keinen Anspruch auf Rückerstattung oder Minderung der Teilnahmegebühr. 4.2 Mitaussteller und Gemeinschaftsstände 2. Rücktritt und Nichtteilnahme Es ist nicht gestattet, einen zugewiesenen Stand oder Teile davon gegen Entgelt oder ohne Vergütung an Dritte abzugeben. 2.1 Rücktrittsrecht des Veranstalters 4.3 Aufbau und Gestaltung der Stände Der Veranstalter ist berechtigt, vom Vertrag zurückzu-treten, wenn die Zulassung aufgrund falscher Voraus-setzungen oder Angaben erteilt wurde oder die Zulassungsvoraussetzungen später entfallen. Für den Aufbau und die Gestaltung der begleitenden Fachausstellung sind die Vorgaben für Standplatzierung, Standbauhöhen, Aufbauzeiten etc. verbindlich, die der Veranstalter dem Aussteller/ Sponsor übermittelt. Diese Vorgaben werden ca. 4 bis 6 Wochen vor der Veranstaltung übermittelt und sind Bestandteil des Vertrages. Die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und Verwaltungsvorschriften sind für den Aussteller verbindlich. 2.2 Rücktritt und Nichtteilnahme als Sponsor Ein Sponsor ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, bis erste Leistungen von Seiten des Veranstalters erbracht sind. Bei einer Stornierung, die zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt, ist gleichwohl die volle Teilnahmegebühr zu bezahlen. Dasselbe gilt, wenn der Sponsor Leistungen aus dem Sponsoringpaket, gleich aus welchem Grund, nicht in Anspruch nimmt. 2.3 Rücktritt und Nichtteilnahme als Aussteller Ein Rücktritt ist bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei. Danach müssen wir im Falle eines Rücktritts 50 % der Gebühr in Rechnung stellen. Bei einem Rücktritt ab 4 Wochen vor Konferenzbeginn oder Nichtteilnahme, gleich aus welchem Grund, wird die volle Teilnahmegebühr fällig. 3. Inhalt des Vertrages 3.1 Vertragsumfang Die Leistungen des Veranstalters und die Gegenleistungen des Ausstellers/ Sponsors sind im Detail im jeweiligen Aussteller-/ Sponsoringpaket beschrieben. 3.2 Ausschließlichkeit Der Veranstalter ist berechtigt, weitere Verträge mit Sponsoren zu schließen, es sei denn, dass explizit Exklusivität einer Leistung 4.4 Technische Leistungen Sämtliche technische Installationen müssen mit dem Veranstalter abgestimmt werden. Die Herstellung von Installationen durch ausstellereigene Techniker ist nicht zulässig. Bei Zuwiderhandlungen haftet der Aussteller/Sponsor für die verursachten Schäden. Anschlüsse, Maschinen und Geräte, die nicht zugelassen sind oder den einschlägigen Bestimmungen nicht entsprechen, können auf Kosten des Ausstellers entfernt werden. 4.5 Auf- und Abbau Auf- und Abbau der Exponate sowie die Ausstattung und Gestaltung des Standes sind - soweit in den Informationen zur begleitenden Fachausstellung nichtanders angegeben – vom Aussteller auszuführen. Soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wird, sind die Exponate bis zu dem im Vertrag genannten Zeitpunkt vom Aussteller auf- bzw. abzubauen und abzutransportieren. Der Veranstalter ist ggf. berechtigt, die Räumung des Standes und Lagerung der Exponate auf Kosten und Gefahr des Ausstellers zu veranlassen. Der vom Aussteller gemietete Stand ist im ursprünglichen Zustand zurückzugeben. Teilnahmebedingungen ATZlive Fachtagung Heavy-Duty-, On- und Off-Highway-Motoren 5. Versicherung 9.2 Haftung des Veranstalters Versicherungen gegen Schäden und Diebstahl von Ausstellungsgegenständen sind durch die Aussteller selber abzuschließen. Der Veranstalter haftet für Schäden, einschließlich Schäden wegen Absage oder Verkürzung einer Veranstaltung, soweit der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Bei einer Verletzung von Kardinalpflichten (d.h. von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Aussteller/Sponsor regelmäßig vertraut) haftet der Veranstalter auch für leichte Fahrlässigkeit; dann ist die Haftung jedoch begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Ferner haftet der Veranstalter auch bei leichter Fahrlässigkeit für eine Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit oder wenn er eine Garantie übernommen hat. Die Haftung nach dem Produkt-haftungsgesetz bleibt unberührt. Soweit die Haftung vorstehend ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen. 6. Besucher Während der Veranstaltung berechtigt ausschließlich ein durch den Veranstalter ausgestelltes, gültiges Namensschild zum Besuch der begleitenden Fachausstellung. Namensschilder werden nach entsprechender Buchung ausgestellt für alle registrierten Teilnehmer, Referenten, Standbetreuer, Sponsoren sowie akkreditierte Vertreter der Presse. Ausnahmen sind nur in Absprache mit dem Veranstalter möglich und müssen schriftlich beantragt werden. 7. Zahlungsbedingungen Die Rechnungsstellung erfolgt nach der Veranstaltung. Zahlungsziel ist 14 Tage nach Zugang der Rechnung. Danach kommt der Aussteller/Sponsor in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. 10. Schlussbestimmungen 8. Absage oder Änderung einer Veranstaltung 10.1 Geltendmachung von Ansprüchen 8.1 Absage Ansprüche des Ausstellers/Sponsors gegen den Veranstalter sind innerhalb von 3 Monaten geltend zu machen und spätestens innerhalb von weiteren 3 Monaten gerichtlich geltend zu machen. Kann der Veranstalter die Ausstellung aufgrund höherer Gewalt oder aus sonstigen Gründen nicht durchführen, so hat er die Aussteller/Sponsor unverzüglich hiervon zu unterrichten. Grundsätzlich entfällt der Anspruch auf Standmiete, jedoch kann der Veranstalter bei ihm in Auftrag gegebene Arbeiten in Höhe der entstandenen Aufwendungen in Rechnung stellen. 8.2 Verschiebung Sollte der Veranstalter in der Lage sein, die Veranstaltung zu einem späteren Zeitpunkt durchzuführen, so hat er den Aussteller/Sponsor hiervon unverzüglich zu unterrichten. Der Aussteller/Sponsor ist berechtigt, innerhalb einer Woche nach Zugang dieser Mitteilung seine Teilnahme zu dem veränderten Termin abzusagen; in diesem Fall hat er Anspruch auf Rückerstattung der Standmiete. 9. Haftung 9.1 Haftung des Ausstellers/Sponsors Für Beschädigungen des Fußbodens, der Wände, der Türen/Fenster, des Mobiliars oder sonstiger Einrichtungen haftet der Aussteller/ Sponsor. Das Setzen von Nägeln, Schrauben, Haken oder sonstigen Befestigungsmitteln in und an den Baulichkeiten des Veranstaltungszentrums wie auch der Anstrich oder das Bekleben von Fußböden, Türen, Fenstern, Wänden und Säulen sind nicht gestattet. Ggf. entstandene Beeinträchtigungen sind einwandfrei zu beseitigen. Andernfalls ist der Veranstalter berechtigt, diese Arbeiten auf Kosten des Ausstellers ausführen zu lassen. Weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz bleiben davon unberührt. 10.2 Schriftform Alle zusätzlichen Vereinbarungen, Einzelgenehmigungen und Sonderregelungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Veranstalter. Ein Rücktritt vom Vertrag muss schriftlich erklärt werden. Eine Aufhebung des Schriftformerfordernisses ist nur durch ausdrückliche schriftliche Erklärung möglich. 10.3 Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht Sofern der Aussteller/Sponsor Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen ist, ist der Gerichtsstand für alle gegenseitigen Verpflichtungen Wiesbaden. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
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