Frankfurt-Pass JahresAbo zum

Monatskarte, Jahreskarte,
JahresAbo zum
Frankfurt-Pass
RMV-Servicetelefon
069 / 24 24 80 24
@RMVdialog
www.traffiQ.de
/RMVdialog
RMV-Mobilitätszentralen
2016
Ihre Vertriebspartner in Frankfurt
Mobilitätszentrale Verkehrsinsel
An der Hauptwache / Zeil 129
Montag – Freitag 9.00 Uhr – 20.00 Uhr
Samstag
9.30 Uhr – 16.00 Uhr
VGF-TicketCenter
Hauptwache, Passage
Konstablerwache, Passage
Montag – Freitag 8.00 Uhr – 20.00 Uhr
Samstag 9.00 Uhr – 16.00 Uhr
Kurzinfo zu den Zeitkarten
zum Frankfurt-Pass
Bestellschein zum JahresAbo
VGF-Abonnentenservice
Kurt-Schumacher-Straße 8 · 60311 Frankfurt am Main
Montag, Mittwoch 8.00 Uhr – 17.00 Uhr
Dienstag, Donnerstag, Freitag 8.00 Uhr – 12.00 Uhr
Telefon: 069 / 19 44 9
E-Mail: [email protected]
VGF-TicketShops
(kein Abbuchungsverfahren)
siehe www.vgf-ffm.de
Herausgeberin:
traffiQ Lokale Nahverkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH
Partner im RMV
Stand Dezember 2015 | © traffiQ Frankfurt am Main
U-Bahn-Station Bornheim Mitte
Bahnhof Höchst, Busbahnhof
Montag – Freitag 9.00 Uhr – 12.30 Uhr
13.00 Uhr – 17.00 Uhr (Mittwoch bis 16.00 Uhr)
Zeitkarten zum
Frankfurt-Pass
mit und ohne Abo
Jahres- oder Monatskarten zum Frankfurt-Pass
können Sie entweder vollständig bezahlen und direkt
mitnehmen oder über den beiliegenden Bestellschein
als Abo beantragen und bequem einmal jährlich oder
jedes Jahr in 10 Raten abbuchen lassen.* Die Fahrkarten sind personengebunden und nicht übertragbar
und nur zusammen mit dem Frankfurt-Pass gültig.
Vorteile Monatskarte, Jahreskarte, JahresAbo
•T
äglich ab 19.00 Uhr kostenlos eine weitere Person
und beliebig viele Kinder unter 15 Jahren mitnehmen
•A
n Samstagen, Sonntagen, an gesetzlichen Feiertagen in Hessen sowie am 24. und 31.12. gilt die
Mitnahmemöglichkeit sogar ganztags
•F
ür Fahrten über den Gültigkeitsbereich von Frankfurt
hinaus gibt es Anschlussfahrkarten
•B
ei Verlust kann Ihre Chipkarte gesperrt und gegen
Gebühr eine Ersatzkarte ausgestellt werden, wenn
Kaufquittung und eTicket-Beleg vorliegen
Kosten Monats- und Jahreskarte
Die Monatskarten zum Frankfurt-Pass kostet 61,20 €.
Die Jahreskarte kann zum Preis von 594,70 € (Einmalzahlung) direkt vor Ort mitgenommen werden.
Vorteil JahresAbo*
12 Monate fahren bei Abbuchung von 10 x 61,20 €.
Dann verlängert sich das Abo automatisch um ein
weiteres Jahr. Es kostet damit 612,00 € pro Jahr.
Kündigung ist jederzeit möglich.
Es gibt keine Mindestlaufzeiten. Bei vorzeitiger
Kündigung vor Ablauf eines Jahres entfällt jedoch anteilig der Preisvorteil.
* Bonität vorausgesetzt
Wie und wo erhalten Sie
Ihre Fahrkarten?
Das JahresAbo ermöglicht eine monatliche Abbuchung. Dazu ist der Bestellschein auf dieser Broschüre
vollständig auszufüllen. Die IBAN finden Sie z. B. auf
Ihrem Kontoauszug, auf Ihrer Bankkarte oder in Ihrem
Online-Banking-Portal. Der Frankfurt-Pass muss
zur Beantragung ab dem ersten Gültigkeitstag des
JahresAbos noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Der Bestellschein muss bis zum 10. des Vormonats
im Ticketcenter, im Kundenzentrum der VGF oder
der Verkehrsinsel an der Hauptwache vorliegen. Die
Chipkarte mit dem JahresAbo erhalten Sie per Post.
Das eTicket: Die Chipkarte für Ihre Fahrkarten
Monats- oder Jahreskarten können Sie direkt bezahlen und mitnehmen, sofern Sie einen gültigen Frankfurt-Pass im Original vorlegen können. Sie erhalten Sie
an allen personenbedienten Vorverkaufsstellen und
den privaten Verkaufsstellen/VGF TicketShops. Auf der
Chipkarte wird die Gültikeit des Frankfurt Passes gespeichert und die gekaufte Jahres- oder Monatskarte
aufgeladen. Weitere Fahrkarten können mit der Chipkarte dann am Automat gekauft werden, solange der
Frankfurt-Pass gültig ist. Um eine Jahreskarte kaufen
zu können, muss der Frankfurt-Pass noch mindestens
12 Monate gültig sein.
Rechtzeitig Frankfurt-Pass verlängern
Achtung: Fahrkarten und eTickets sind nur solange
gültig wie der bei Beantragung vorgelegte FrankfurtPass. Denken Sie daran, rechtzeitig Ihren FrankfurtPass verlängern zu lassen und in den TicketCentern
bzw. dem Kundenzentrum der VGF oder der Verkehrsinsel vorzulegen. Dies gilt auch während der zahlungsfreien Monate.
Nähere Informationen erhalten Sie bei dem für Sie zuständigen Sozialrathaus und in Ihrer Vertriebsstelle.
Ergänzende Bedingungen
für die Jahreskarte
zum Frankfurt-Pass
1.Vertragsgrundlagen
Es gelten die Gemeinsamen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen (GBB) der in der Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH
(RMV) zusammenwirkenden Verkehrsunternehmen, insbesondere
die besonderen Bedingungen zu Jahreskartenabonnements
(www.rmv.de). Die nachfolgenden Regelungen ergänzen die vorgenannten Bedingungen für die Jahreskarte zum Frankfurt-Pass.
2.Fahrkarte
Die Ausgabe der Jahreskarte zum Frankfurt-Pass erfolgt ausschließlich
über Vertriebsstellen der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt
mbH (VGF) auf der Chipkarte (eTicket RheinMain). Die Jahreskarte
zum Frankfurt-Pass ist nicht übertragbar. Auf der Chipkarte werden
die Fahrtberechtigung sowie Name (maskiert) und Geburtsdatum
(Monat, Jahr) und das Geschlecht des Inhabers/der Inhaberin für
das jeweilige Jahr ausschließlich elektronisch gespeichert. Eine
Chipkarte ohne die elektronische Fahrtberechtigung berechtigt allein
nicht zur Fahrt. Der Berechtigungsnachweis (Dauer und Gültigkeitsende eines gültigen Frankfurt-Passes) wird ebenfalls in elektronischer
Form auf derselben Chipkarte gespeichert. Der Frankfurt-Pass muss zu
Prüfzwecken bei der Nutzung mitgeführt werden.
3. Zustandekommen des Vertrages
Die erforderlichen Nachweise, insbesondere ein gültiger Frankfurt-Pass,
müssen bei der Bestellung vorliegen bzw. vorgelegt werden. Der
Nutzer ist verpflichtet, die Verlängerung seines Frankfurt-Passes
rechtzeitig vor Ablauf der Fahrtberechtigung vornehmen und auf
der Chipkarte erneuern zu lassen. Der Frankfurt-Pass muss ab dem
ersten Tag der Gültigkeit der Jahreskarte im Abbuchungsverfahren
noch mindestens sechs Monate, im Barverkauf noch mindestens
zwölf ​Monate ​gültig sein. Die VGF weist darauf hin, dass Daten zur
Vertragsabwicklung unter Beachtung der Datenschutzvorschriften
gespeichert, verarbeitet und genutzt werden und eine Bonitätsprüfung
auch durch einen externen Dienstleister durchgeführt werden kann.
4. Verlust / Ersatz
Bei Verlust oder Beschädigung der Chipkarte mit einer Fahrtberechtigung im Abbuchungsverfahren wird dem Kunden unter Vorlage eines
gültigen amtlichen Lichtbildausweises und gegen eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 10,00 EUR eine neue Chipkarte im Kundenzent-
rum, Kurt-Schumacher-Straße 8, 60311 Frankfurt am Main durch die
VGF zur Verfügung gestellt. Es erfolgt jeweils eine automatische Sperrung
der abhanden gekommenen, beschädigten oder defekten Chipkarte.
5. Vorzeitige Beendigung des Vertragsverhältnisses
a.) Bei vorzeitiger Beendigung einer Jahreskarte zum Frankfurt-Pass
mit einmaliger Abbuchung wird dem/der Vertragspartner/in für
jeden bereits vollständig genutzten Monat 1/10 und bei angebrochenen Monaten für jeden genutzten Tag 1/300 des bezahlten
Jahreskartenpreises, maximal bis zur Höhe des Jahrespreises,
berechnet. Der so errechnete Nutzungsbetrag wird mit dem
bereits bezahlten Betrag verrechnet. Ein etwaiger sich ergebender
Erstattungsbetrag wird überwiesen. Für die letzten zwei Monate
des laufenden Gültigkeitszeitraumes erfolgt keine Erstattung.
b.) Bei vorzeitiger Beendigung einer Jahreskarte zum Frankfurt-Pass
mit monatlicher Abbuchung wird für die bereits vollständig genutzten Monate 1/10 und bei angebrochenen Monaten für jeden
genutzten Tag 1/300 des am ersten Gültigkeitstag im jeweiligen
Nutzungsmonat gültigen Tarifpreises des genutzten Jahreskartenangebotes, maximal bis zur Höhe des (ggf. jeweils anteiligen)
Jahrespreises, berechnet. Der so errechnete Nutzungsbetrag wird
mit dem bereits bezahlten Betrag verrechnet (Erstattung oder
Nachforderung). Ein etwaiger sich ergebender Erstattungsbetrag
wird überwiesen. Für die letzten zwei Monate des laufenden Gültigkeitszeitraumes erfolgt keine Erstattung.
c.) Beträge unter 5,00 Euro werden nicht erstattet. Ein Bearbeitungsentgelt wird nicht erhoben.
d.) Diese Regelungen gelten auch für den Fall, dass der Kunde während
der 12-monatigen Laufzeit des Vertrages keinen gültigen Frankfurt-Pass für die verbleibende Laufzeit nachweisen kann. In diesem
Fall wird der Vertrag durch die VGF mit sofortiger Wirkung gekündigt.
6.Datenschutz
Die VGF verpflichtet sich, die ihr im Rahmen der Bestellung einer
Jahreskarte zum Frankfurt-Pass zur Verfügung gestellten persönlichen Daten der Nutzer/innen nur zur Erstellung des Fahrscheins
und zur Abwicklung der jeweiligen Vertragsverhältnisse zu nutzen.
Im Rahmen der Abwicklung der jeweiligen Vertragsverhältnisse ist
die VGF berechtigt, Datensätze an Dienstleister weiterzugeben,
die an der Erstellung des eTickets beteiligt sind. Eine Weitergabe
persönlicher Daten der Nutzer/innen an unbeteiligte Dritte erfolgt
nicht. Erfolgt eine missbräuchliche Nutzung entweder des Frankfurt-Passes oder der Jahreskarte zum Frankfurt-Pass oder besteht
der entsprechende Verdacht einer missbräuchlichen Nutzung, ist
die VGF berechtigt die Daten des Frankfurt-Pass-Inhabers der Stadt
Frankfurt am Main als ausstellende Behörde des Frankfurt-Passes
(unter Beachtung der Datenschutzvorschriften) mitzuteilen.
Stand 1. Januar 2016
Bestellschein für ein JahresAbo zum Frankfurt Pass
Erster Tag der Gültigkeit
Tag
Monat
Jahr
01
Bitte beachten:
• Der Frankfurt Pass muss ab dem Tag der Gültigkeit des Tickets im Barverkauf noch mindestens
zwölf Monate, im Abbuchungsverfahren noch mindestens sechs Monate gültig sein.
• In DRUCKSCHRIFT ausfüllen.
• Den ausgefüllten Bestellschein spätestens am 10. des Vormonats abgeben.
20
gültig bis1
Tag
Monat Jahr
Frankfurt Pass Nummer1
20
Neuantrag
1Eintrag erfolgt durch das Unternehmen
Änderungsantrag (es sind nur die geänderten Daten einzutragen)
bisherige Vertragsnummer
bei Verkehrsunternehmen
Stadtwerke VerkehrsGesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF)
Vertragsnummer1
1
Persönliche Angaben
Name, Vorname der JahresAbo-Inhaberin / des JahresAbo-Inhabers
weiblich
männlich
Wohnort
Postleitzahl
Straße, Hausnummer
Frankfurt am Main
Geburtsdatum
2
Vorwahl/Telefon tagsüber (für Rückfragen)
E-Mail (für vertragsrelevante Informationen und Rückfragen)
Ihre Verbindung
Das JahresAbo zum Frankfurt Pass ist gültig in:
Frankfurt am Main (Tarifgebiet 50 inkl. Flughafen Frankfurt)
Gültig im
Tarifgebiet
Tarifgebiet
Stadtpreisstufe
5000
03
Tarifgebiet
Stadtpreisstufe
5000
03
Zuschlag für die 1. Klasse (sofern gewünscht)
Der Zuschlag für die 1. Klasse ist gültig in:
Frankfurt am Main (Tarifgebiet 50 inkl. Flughafen Frankfurt)
3
Gültig im
Tarifgebiet
Ihre Unterschrift
Ich bin damit einverstanden, dass meine Kontaktdaten vom RMV und von der VGF für Produktinformationen gespeichert werden dürfen und ich per Post,
via E-Mail,
per Telefon informiert werden kann.
Ich kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen.
Mit meiner Unterschrift erkenne ich die Gemeinsamen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des RMV an. Ich habe außerdem die
besonderen Bedingungen für Jahreskarten-Abonnements und ergänzende Nutzungsbedingungen des Jahreskarte-Abonnements zum Frankfurt Pass
zur Kenntnis genommen und bin damit einverstanden, dass diese Bestandteil des Vertrages werden. Ebenso bestätige ich die Richtigkeit und
Vollständigkeit meiner persönlichen Angaben.
Ort, Datum
4A
Unterschrift der Bestellerin/des Bestellers (Ihre Bestellung ist nur mit Ihrer Unterschrift gültig!).
Zahlweise
Zahlung mit einmaliger Barzahlung bzw. EC- oder Kreditkartenzahlung des Gesamtbetrages.
4B
Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandat (Angaben nicht erforderlich, wenn Barzahlung erfolgt)
Ich ermächtige/Wir ermächtigen die VGF Zahlungen von meinem/unserem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein/unser
Kreditinstitut an, die von der VGF auf mein/unser Konto gezogene Lastschrift einzulösen. Hinweis: Ich kann/Wir können innerhalb von acht Wochen,
beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem/unserem Kreditinstitut
vereinbarten Bedingungen.
Zahlung mit einmaliger Lastschrift des
Gesamtbetrages (Einmalzahlung).
Zahlung mit zehnmaliger monatlicher Lastschrift
(wiederkehrende Zahlungen).
-1-
bitte umdrehen
-2-
4B
Fortsetzung
Zahlungsempfänger
Gläubiger-Identifikationsnummer
Stadtwerke VerkehrsGesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF)
DE 6 9 V GF 0 0 0 0 0 0 8 9 0 3 4
Die VGF weist darauf hin, dass Ihre Daten zur Vertragsabwicklung, unter Beachtung der Datenschutzvorschriften, gespeichert werden und eine Bonitätsprüfung auch durch einen externen Dienstleister
durchgeführt werden kann. Dieser Vorgehensweise stimme(n) ich/wir hiermit zu.
Name, Vorname der Kontoinhaberin/des Kontoinhabers
Geburtsdatum
weiblich
männlich
Postleitzahl
Wohnort
BIC
Straße, Hausnummer
Kreditinstitut
Die Mandatsreferenz wird
Ihnen separat mitgeteilt.
IBAN
DE
Datum, Unterschrift der Kontoinhaberin/des Kontoinhabers
Falls Besteller(in) abweichend von Kontoinhaber(in) ist,
haften beide gesamtschuldnerisch für die Einhaltung
aller Verpflichtungen.
Eintragungen des Verkehrsunternehmens / der Lokalen Nahverkehrsorganisation:
gültig ab Monat/Jahr
Frankfurt Pass Nummer
20
Ausgefüllt und unterschrieben im Original einsenden an:
Stadtwerke VerkehrsGesellschaft
Frankfurt am Main mbH
Abonnenten-Service
Kurt-Schumacher-Straße 8
60311 Frankfurt am Main
[email protected]
069 / 1 94 49
oder ausgefüllt und unterschrieben im Original
vor Ort abgeben bei:
traffiQ Verkehrsinsel an der Hauptwache
Zeil 129
VGF-TicketCenter Frankfurt
Hauptwache – Passage
Konstablerwache – Passage
U-Bahn-Station Bornheim-Mitte – Passage
Bahnhof Höchst – Busbahnhof
10/14tq
geprüft/Datum