Monatskarte, Jahreskarte, JahresAbo zum Frankfurt-Pass RMV-Servicetelefon 069 / 24 24 80 24 @RMVdialog www.traffiQ.de /RMVdialog RMV-Mobilitätszentralen 2016 Ihre Vertriebspartner in Frankfurt Mobilitätszentrale Verkehrsinsel An der Hauptwache / Zeil 129 Montag – Freitag 9.00 Uhr – 20.00 Uhr Samstag 9.30 Uhr – 16.00 Uhr VGF-TicketCenter Hauptwache, Passage Konstablerwache, Passage Montag – Freitag 8.00 Uhr – 20.00 Uhr Samstag 9.00 Uhr – 16.00 Uhr Kurzinfo zu den Zeitkarten zum Frankfurt-Pass Bestellschein zum JahresAbo VGF-Abonnentenservice Kurt-Schumacher-Straße 8 · 60311 Frankfurt am Main Montag, Mittwoch 8.00 Uhr – 17.00 Uhr Dienstag, Donnerstag, Freitag 8.00 Uhr – 12.00 Uhr Telefon: 069 / 19 44 9 E-Mail: [email protected] VGF-TicketShops (kein Abbuchungsverfahren) siehe www.vgf-ffm.de Herausgeberin: traffiQ Lokale Nahverkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH Partner im RMV Stand Dezember 2015 | © traffiQ Frankfurt am Main U-Bahn-Station Bornheim Mitte Bahnhof Höchst, Busbahnhof Montag – Freitag 9.00 Uhr – 12.30 Uhr 13.00 Uhr – 17.00 Uhr (Mittwoch bis 16.00 Uhr) Zeitkarten zum Frankfurt-Pass mit und ohne Abo Jahres- oder Monatskarten zum Frankfurt-Pass können Sie entweder vollständig bezahlen und direkt mitnehmen oder über den beiliegenden Bestellschein als Abo beantragen und bequem einmal jährlich oder jedes Jahr in 10 Raten abbuchen lassen.* Die Fahrkarten sind personengebunden und nicht übertragbar und nur zusammen mit dem Frankfurt-Pass gültig. Vorteile Monatskarte, Jahreskarte, JahresAbo •T äglich ab 19.00 Uhr kostenlos eine weitere Person und beliebig viele Kinder unter 15 Jahren mitnehmen •A n Samstagen, Sonntagen, an gesetzlichen Feiertagen in Hessen sowie am 24. und 31.12. gilt die Mitnahmemöglichkeit sogar ganztags •F ür Fahrten über den Gültigkeitsbereich von Frankfurt hinaus gibt es Anschlussfahrkarten •B ei Verlust kann Ihre Chipkarte gesperrt und gegen Gebühr eine Ersatzkarte ausgestellt werden, wenn Kaufquittung und eTicket-Beleg vorliegen Kosten Monats- und Jahreskarte Die Monatskarten zum Frankfurt-Pass kostet 61,20 €. Die Jahreskarte kann zum Preis von 594,70 € (Einmalzahlung) direkt vor Ort mitgenommen werden. Vorteil JahresAbo* 12 Monate fahren bei Abbuchung von 10 x 61,20 €. Dann verlängert sich das Abo automatisch um ein weiteres Jahr. Es kostet damit 612,00 € pro Jahr. Kündigung ist jederzeit möglich. Es gibt keine Mindestlaufzeiten. Bei vorzeitiger Kündigung vor Ablauf eines Jahres entfällt jedoch anteilig der Preisvorteil. * Bonität vorausgesetzt Wie und wo erhalten Sie Ihre Fahrkarten? Das JahresAbo ermöglicht eine monatliche Abbuchung. Dazu ist der Bestellschein auf dieser Broschüre vollständig auszufüllen. Die IBAN finden Sie z. B. auf Ihrem Kontoauszug, auf Ihrer Bankkarte oder in Ihrem Online-Banking-Portal. Der Frankfurt-Pass muss zur Beantragung ab dem ersten Gültigkeitstag des JahresAbos noch mindestens 6 Monate gültig sein. Der Bestellschein muss bis zum 10. des Vormonats im Ticketcenter, im Kundenzentrum der VGF oder der Verkehrsinsel an der Hauptwache vorliegen. Die Chipkarte mit dem JahresAbo erhalten Sie per Post. Das eTicket: Die Chipkarte für Ihre Fahrkarten Monats- oder Jahreskarten können Sie direkt bezahlen und mitnehmen, sofern Sie einen gültigen Frankfurt-Pass im Original vorlegen können. Sie erhalten Sie an allen personenbedienten Vorverkaufsstellen und den privaten Verkaufsstellen/VGF TicketShops. Auf der Chipkarte wird die Gültikeit des Frankfurt Passes gespeichert und die gekaufte Jahres- oder Monatskarte aufgeladen. Weitere Fahrkarten können mit der Chipkarte dann am Automat gekauft werden, solange der Frankfurt-Pass gültig ist. Um eine Jahreskarte kaufen zu können, muss der Frankfurt-Pass noch mindestens 12 Monate gültig sein. Rechtzeitig Frankfurt-Pass verlängern Achtung: Fahrkarten und eTickets sind nur solange gültig wie der bei Beantragung vorgelegte FrankfurtPass. Denken Sie daran, rechtzeitig Ihren FrankfurtPass verlängern zu lassen und in den TicketCentern bzw. dem Kundenzentrum der VGF oder der Verkehrsinsel vorzulegen. Dies gilt auch während der zahlungsfreien Monate. Nähere Informationen erhalten Sie bei dem für Sie zuständigen Sozialrathaus und in Ihrer Vertriebsstelle. Ergänzende Bedingungen für die Jahreskarte zum Frankfurt-Pass 1.Vertragsgrundlagen Es gelten die Gemeinsamen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen (GBB) der in der Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH (RMV) zusammenwirkenden Verkehrsunternehmen, insbesondere die besonderen Bedingungen zu Jahreskartenabonnements (www.rmv.de). Die nachfolgenden Regelungen ergänzen die vorgenannten Bedingungen für die Jahreskarte zum Frankfurt-Pass. 2.Fahrkarte Die Ausgabe der Jahreskarte zum Frankfurt-Pass erfolgt ausschließlich über Vertriebsstellen der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt mbH (VGF) auf der Chipkarte (eTicket RheinMain). Die Jahreskarte zum Frankfurt-Pass ist nicht übertragbar. Auf der Chipkarte werden die Fahrtberechtigung sowie Name (maskiert) und Geburtsdatum (Monat, Jahr) und das Geschlecht des Inhabers/der Inhaberin für das jeweilige Jahr ausschließlich elektronisch gespeichert. Eine Chipkarte ohne die elektronische Fahrtberechtigung berechtigt allein nicht zur Fahrt. Der Berechtigungsnachweis (Dauer und Gültigkeitsende eines gültigen Frankfurt-Passes) wird ebenfalls in elektronischer Form auf derselben Chipkarte gespeichert. Der Frankfurt-Pass muss zu Prüfzwecken bei der Nutzung mitgeführt werden. 3. Zustandekommen des Vertrages Die erforderlichen Nachweise, insbesondere ein gültiger Frankfurt-Pass, müssen bei der Bestellung vorliegen bzw. vorgelegt werden. Der Nutzer ist verpflichtet, die Verlängerung seines Frankfurt-Passes rechtzeitig vor Ablauf der Fahrtberechtigung vornehmen und auf der Chipkarte erneuern zu lassen. Der Frankfurt-Pass muss ab dem ersten Tag der Gültigkeit der Jahreskarte im Abbuchungsverfahren noch mindestens sechs Monate, im Barverkauf noch mindestens zwölf Monate gültig sein. Die VGF weist darauf hin, dass Daten zur Vertragsabwicklung unter Beachtung der Datenschutzvorschriften gespeichert, verarbeitet und genutzt werden und eine Bonitätsprüfung auch durch einen externen Dienstleister durchgeführt werden kann. 4. Verlust / Ersatz Bei Verlust oder Beschädigung der Chipkarte mit einer Fahrtberechtigung im Abbuchungsverfahren wird dem Kunden unter Vorlage eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises und gegen eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 10,00 EUR eine neue Chipkarte im Kundenzent- rum, Kurt-Schumacher-Straße 8, 60311 Frankfurt am Main durch die VGF zur Verfügung gestellt. Es erfolgt jeweils eine automatische Sperrung der abhanden gekommenen, beschädigten oder defekten Chipkarte. 5. Vorzeitige Beendigung des Vertragsverhältnisses a.) Bei vorzeitiger Beendigung einer Jahreskarte zum Frankfurt-Pass mit einmaliger Abbuchung wird dem/der Vertragspartner/in für jeden bereits vollständig genutzten Monat 1/10 und bei angebrochenen Monaten für jeden genutzten Tag 1/300 des bezahlten Jahreskartenpreises, maximal bis zur Höhe des Jahrespreises, berechnet. Der so errechnete Nutzungsbetrag wird mit dem bereits bezahlten Betrag verrechnet. Ein etwaiger sich ergebender Erstattungsbetrag wird überwiesen. Für die letzten zwei Monate des laufenden Gültigkeitszeitraumes erfolgt keine Erstattung. b.) Bei vorzeitiger Beendigung einer Jahreskarte zum Frankfurt-Pass mit monatlicher Abbuchung wird für die bereits vollständig genutzten Monate 1/10 und bei angebrochenen Monaten für jeden genutzten Tag 1/300 des am ersten Gültigkeitstag im jeweiligen Nutzungsmonat gültigen Tarifpreises des genutzten Jahreskartenangebotes, maximal bis zur Höhe des (ggf. jeweils anteiligen) Jahrespreises, berechnet. Der so errechnete Nutzungsbetrag wird mit dem bereits bezahlten Betrag verrechnet (Erstattung oder Nachforderung). Ein etwaiger sich ergebender Erstattungsbetrag wird überwiesen. Für die letzten zwei Monate des laufenden Gültigkeitszeitraumes erfolgt keine Erstattung. c.) Beträge unter 5,00 Euro werden nicht erstattet. Ein Bearbeitungsentgelt wird nicht erhoben. d.) Diese Regelungen gelten auch für den Fall, dass der Kunde während der 12-monatigen Laufzeit des Vertrages keinen gültigen Frankfurt-Pass für die verbleibende Laufzeit nachweisen kann. In diesem Fall wird der Vertrag durch die VGF mit sofortiger Wirkung gekündigt. 6.Datenschutz Die VGF verpflichtet sich, die ihr im Rahmen der Bestellung einer Jahreskarte zum Frankfurt-Pass zur Verfügung gestellten persönlichen Daten der Nutzer/innen nur zur Erstellung des Fahrscheins und zur Abwicklung der jeweiligen Vertragsverhältnisse zu nutzen. Im Rahmen der Abwicklung der jeweiligen Vertragsverhältnisse ist die VGF berechtigt, Datensätze an Dienstleister weiterzugeben, die an der Erstellung des eTickets beteiligt sind. Eine Weitergabe persönlicher Daten der Nutzer/innen an unbeteiligte Dritte erfolgt nicht. Erfolgt eine missbräuchliche Nutzung entweder des Frankfurt-Passes oder der Jahreskarte zum Frankfurt-Pass oder besteht der entsprechende Verdacht einer missbräuchlichen Nutzung, ist die VGF berechtigt die Daten des Frankfurt-Pass-Inhabers der Stadt Frankfurt am Main als ausstellende Behörde des Frankfurt-Passes (unter Beachtung der Datenschutzvorschriften) mitzuteilen. Stand 1. Januar 2016 Bestellschein für ein JahresAbo zum Frankfurt Pass Erster Tag der Gültigkeit Tag Monat Jahr 01 Bitte beachten: • Der Frankfurt Pass muss ab dem Tag der Gültigkeit des Tickets im Barverkauf noch mindestens zwölf Monate, im Abbuchungsverfahren noch mindestens sechs Monate gültig sein. • In DRUCKSCHRIFT ausfüllen. • Den ausgefüllten Bestellschein spätestens am 10. des Vormonats abgeben. 20 gültig bis1 Tag Monat Jahr Frankfurt Pass Nummer1 20 Neuantrag 1Eintrag erfolgt durch das Unternehmen Änderungsantrag (es sind nur die geänderten Daten einzutragen) bisherige Vertragsnummer bei Verkehrsunternehmen Stadtwerke VerkehrsGesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) Vertragsnummer1 1 Persönliche Angaben Name, Vorname der JahresAbo-Inhaberin / des JahresAbo-Inhabers weiblich männlich Wohnort Postleitzahl Straße, Hausnummer Frankfurt am Main Geburtsdatum 2 Vorwahl/Telefon tagsüber (für Rückfragen) E-Mail (für vertragsrelevante Informationen und Rückfragen) Ihre Verbindung Das JahresAbo zum Frankfurt Pass ist gültig in: Frankfurt am Main (Tarifgebiet 50 inkl. Flughafen Frankfurt) Gültig im Tarifgebiet Tarifgebiet Stadtpreisstufe 5000 03 Tarifgebiet Stadtpreisstufe 5000 03 Zuschlag für die 1. Klasse (sofern gewünscht) Der Zuschlag für die 1. Klasse ist gültig in: Frankfurt am Main (Tarifgebiet 50 inkl. Flughafen Frankfurt) 3 Gültig im Tarifgebiet Ihre Unterschrift Ich bin damit einverstanden, dass meine Kontaktdaten vom RMV und von der VGF für Produktinformationen gespeichert werden dürfen und ich per Post, via E-Mail, per Telefon informiert werden kann. Ich kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen. Mit meiner Unterschrift erkenne ich die Gemeinsamen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des RMV an. Ich habe außerdem die besonderen Bedingungen für Jahreskarten-Abonnements und ergänzende Nutzungsbedingungen des Jahreskarte-Abonnements zum Frankfurt Pass zur Kenntnis genommen und bin damit einverstanden, dass diese Bestandteil des Vertrages werden. Ebenso bestätige ich die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner persönlichen Angaben. Ort, Datum 4A Unterschrift der Bestellerin/des Bestellers (Ihre Bestellung ist nur mit Ihrer Unterschrift gültig!). Zahlweise Zahlung mit einmaliger Barzahlung bzw. EC- oder Kreditkartenzahlung des Gesamtbetrages. 4B Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandat (Angaben nicht erforderlich, wenn Barzahlung erfolgt) Ich ermächtige/Wir ermächtigen die VGF Zahlungen von meinem/unserem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein/unser Kreditinstitut an, die von der VGF auf mein/unser Konto gezogene Lastschrift einzulösen. Hinweis: Ich kann/Wir können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem/unserem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Zahlung mit einmaliger Lastschrift des Gesamtbetrages (Einmalzahlung). Zahlung mit zehnmaliger monatlicher Lastschrift (wiederkehrende Zahlungen). -1- bitte umdrehen -2- 4B Fortsetzung Zahlungsempfänger Gläubiger-Identifikationsnummer Stadtwerke VerkehrsGesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) DE 6 9 V GF 0 0 0 0 0 0 8 9 0 3 4 Die VGF weist darauf hin, dass Ihre Daten zur Vertragsabwicklung, unter Beachtung der Datenschutzvorschriften, gespeichert werden und eine Bonitätsprüfung auch durch einen externen Dienstleister durchgeführt werden kann. Dieser Vorgehensweise stimme(n) ich/wir hiermit zu. Name, Vorname der Kontoinhaberin/des Kontoinhabers Geburtsdatum weiblich männlich Postleitzahl Wohnort BIC Straße, Hausnummer Kreditinstitut Die Mandatsreferenz wird Ihnen separat mitgeteilt. IBAN DE Datum, Unterschrift der Kontoinhaberin/des Kontoinhabers Falls Besteller(in) abweichend von Kontoinhaber(in) ist, haften beide gesamtschuldnerisch für die Einhaltung aller Verpflichtungen. Eintragungen des Verkehrsunternehmens / der Lokalen Nahverkehrsorganisation: gültig ab Monat/Jahr Frankfurt Pass Nummer 20 Ausgefüllt und unterschrieben im Original einsenden an: Stadtwerke VerkehrsGesellschaft Frankfurt am Main mbH Abonnenten-Service Kurt-Schumacher-Straße 8 60311 Frankfurt am Main [email protected] 069 / 1 94 49 oder ausgefüllt und unterschrieben im Original vor Ort abgeben bei: traffiQ Verkehrsinsel an der Hauptwache Zeil 129 VGF-TicketCenter Frankfurt Hauptwache – Passage Konstablerwache – Passage U-Bahn-Station Bornheim-Mitte – Passage Bahnhof Höchst – Busbahnhof 10/14tq geprüft/Datum
© Copyright 2024 ExpyDoc