Datum: 06.11.2015 HERAUSFORDERUNGEN BEI DER PRUFUNG DER KONZERNRECHNUNG Veränderte Geschäftsabwicklungen beeinflussen die Prüfung Die ordentliche Revision der Konzernrechnung enthält interessante Aspekte, die aufgrund ihrer Komplexität und der notwendigen Koordination die Revisionsstelle fordern. Zudem verändern die Unternehmen die Art und Weise, wie sie ihre Geschäfte abwickeln, beispielsweise durch Shared Service Centers (SSC) oder durch Global Business Services (GBS). Darauf muss die Revisionsstelle angemessen reagieren. DANIEL DANIEL SUTER, SUTER, DR.OEC. DR.OEC. 1. EINLEITUNG PUBL., PUBL., DIPL. DIPL. WIRTSCHAFTSWIRTSCHAFTS- Falls eine rechnungslegungspflichtige juristische Person PRÜFER, PRÜFER, PARTNER, PARTNER, MITMIT- ein oder mehrere rechnungslegungspflichtige Unternehmen GLIED GLIED FACHKOMMISSION FACHKOMMISSION kontrolliert, muss sie eine konsolidierte Jahresrechnung UND UND -AUSSCHUSS -AUSSCHUSS (Konzernrechnung) erstellen [1]. Sie kann aufgrund der Grössenverhältnisse (CHF 20 Mio. Bilanzsumme, CHF 4o Mio. Umsatzerlös, 25o Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt) oder bei Vorliegen der Kontrolle durch ein anderes Unternehmen, dessen Konzernrechnung nach Schweizer oder gleichwerti- gen ausländischen Vorschriften erstellt und ordentlich geprüft ist, von der Konsolidierungspflicht befreit werden [2]. Eine qualifizierte Minderheit kann dennoch eine Konzernrechnung verlangen [3]. Diese muss unter gewissen Voraussetzungen nach einem anerkannten Rechnungslegungsstandard erstellt werden [4]. Wenn die betroffene juristische Person zu einer Konzernrechnung verpflichtet ist, muss sie diese von ihrer Revisionsstelle ordentlich prüfen lassen [5]. Dabei ist das Vorgehen vergleichbar mit der ordentlichen Revision einer Einzelgesell- SWISS SWISS GAAP FER, LEHRBEAUFTRAGTER BEAUFTRAGTER UNIVERSITÄT UNIVERSITÄT ZÜRICH, PWC, PWC, BASEL BASEL nen und Organisationen, Währungen, Zwischengewinne, die Definition der berichtspflichtigen Segmente oder die Definition der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten. Diese Betrachtungen würden den Umfang des Artikels sprengen oder sind nicht prioritär. Während der Konzernabschluss kotierter Unternehmen einem anerkannten Rechnungslegungsstandard genügen muss, wird ein Teilbereich (oft eine lokale juristische Person) in vielen Ländern neben dem Abschluss für die Konzernrechnung (Handelsbilanz, HB II) einen Abschluss für die lokalen statutarischen Zwecke (HB I) erstellen. Dafür sind die Ver- schaft; es gliedert sich in die Phasen Prüfungsplanung, antwortlichkeiten zu regeln. Durchführung der Prüfung und Berichterstattung. Zudem ist der International Standard on Accounting (ISA) 600 «Special 2. RISIKOBEURTEILUNG UND Considerations - Audits of Group Financial Statements» PRÜFUNGSABDECKUNG bzw. der Schweizer Prüfungsstandard (PS) 600 «Besondere Über- legungen zu Konzernabschlussprüfungen» zu befolgen. Neben der Ableitung der Prüfungsgebiete aus den finanziellen Daten und dem internen Kontrollsystem muss die Prü- fung der Konzernrechnung zwei weitere Aspekte berückoft nicht von einem Prüfungsunternehmen in einem Land sichtigen. Einerseits ist die bestehende Länderorganisation des Prüalleine durchgeführt werden kann. Nachfolgend werden fungskunden zu beurteilen. Es können sich Risiken alleine die Themen gemäss Inhaltsübersicht auf Seite 893 erläutert. aus der geografischen Lage ergeben. Beispiele dafür sind: Der Zuteilung der Wesentlichkeiten und des PrüfungsumDie Frage, ob über Geldbestände in bestimmten Ländern fangs widmet sich ein separater Artikel von Stefan Haag und Besonderheiten treten vor allem deshalb auf, weil die Prüfung Das Risiko aus Die Wahrscheinlich- Stefanie Böhm in dieser Ausgabe. Nicht weiter ausgeführt wer- frei verfügt werden kann (z. B. Venezuela). den Aspekte wie die Beurteilung der nahe stehenden Perso- arbeitsrechtlichen Regulierungen. Themen-Nr.: 660.003 Abo-Nr.: 660003 Auflage: 11'073 Argus Ref.: 59649618 Datum: 06.11.2015 Der Prüfungsumfang wird anhand der Risikobeurteilung keit von Korruption oder Bestechung (vgl. Corruption Perceptions Index, Global Corruption Barometer oder Bribe Pa- festgelegt und wie folgt gegliedert: Vollständige Prüfung; Prüfung einzelner Bestandteile yers Index) in einem spezifischen Land. Das Bestehen von eines Abschlusses (z. B. nur Prüfung der Warenvorräte); Das Risiko, in politischen Sanktionen gegen ein Land. prüferische Durchsicht (Review); keine Prüfung für die einem Land Geschäfte abzuschliessen, das von Sanktionen Zwecke der Konzernrechnung, dafür aber Prüfung des lokabedroht ist und das sich auf den Konzern insgesamt auswirlen statutarischen Abschlusses sowie zusätzliche Prüfungsken kann. handlungen durch die Revisionsstelle auf Ebene Konzern. Bei der vollständigen Prüfung ist die Prüfungssicherheit am höchsten. Inhaltsübersicht 1. Einleitung 2. Risikobeurteilung und Prüfungsabdeckung 3. Berücksichtigung von SSC bzw. einer GBS (vgl. Abbildung i) 4. Organisation der Informationstechnologie (IT) 5. Beurteilung notwendiger Subkonsolidierungen 6. Behandlung von Akquisitionen und Devestitionen von Geschäftseinheiten 7. Prüfung von immateriellen Werten auf Ebene eines berichtspflichtigen Segments und von gemeinschaftlichen Vermögenswerten 8. Organisation der Konzernprüfung durch die Revisionsstelle 9. Technischer Ablauf der Konsolidierung und Darstellung der Konzernrechnung 10. Fazit Anderseits müssen die Prüfer die bestehende Führungsorganisation ihres Prüfungskunden beurteilen. Wenn beispielsweise ein Konzern nach Geschäftsbereichen organisiert ist und je Land jeweils nur eine juristische Organisation besteht, stellt sich die Frage der Verantwortung für die finanziellen Daten. Für die Segmentberichterstattung gemäss HB II 3. BERÜCKSICHTIGUNG VON SSC ODER GBS Bisher hat jede Tochterorganisation eines Konzerns oft sämt- liche Geschäftsprozesse selbst erbracht. So unterhielt beispielsweise jede lokale Organisation eine eigene Abteilung für die Bearbeitung der Kundenforderungen. Im WesentliAbbildung 1: BEGRIFFSDEFINITIONEN [6] Shared Service Center (SSC). Umfasst alle Arten von Prozessen, die innerhalb oder ausserhalb eines Unternehmens durch eine zentrale Instanz bearbeitet, gesteuert und mit separaten Ressourcen versorgt werden. Ziel ist es, definierte Dienstleistungen (Services) in vereinbarter Qualität und zu vereinbarten Kosten zu erbringen. Shared Services entfernen repetitive, gemeinsame Prozesse und setzen damit Personal in den Geschäfts- einheiten frei, das in wertsteigernden Tätigkeiten eingesetzt werden kann. Ein Shared Service Center nutzt Skaleneffekte und die Möglichkeiten, Prozesse effizienter zu gestalten. Global Business Services (GBS). Gemeinsame organisatorische Governance über alle zentral zu erbringenden Serviceleistungen im Unternehmen. Dies wird vor allem vor dem Hintergrund der Arten der zentralen Erbringung immer relevanter (z.B. Headquarter, Center of Excellence, Shared Service Center [intern] und Outsourcing). Das Ziel von GBS ist es, die Qualität der erbrachten Services zu steuern und das operative Risiko zu minimieren. dürfte in der Regel der Geschäftsbereich zuständig sein. Der lokale Abschluss gemäss HB I liegt entweder in der Kompe- Outsourcing. Organisatorische Auslagerung von Aktivitäten tenz des lokalen Finanzverantwortlichen, eines SSC oder Service Levels und zu vordefinierten Kosten erbringt. Outsourcing bedeutet ausschliesslich, dass die Services von einem nicht dem Unternehmen zugehörigen Partner erbracht werden. Eine der GBS. Aus dieser Analyse entsteht das Thema der Auswirkungen auf den Prüfungsumfang. Beispielsweise können sich Ausweis- und Bewertungsfragen für spezifische Prüfungsgebiete (Flüssige Mittel in Venezuela) ergeben. In diesem Zusammenhang ist festzulegen, welche Abklärungen zu treffen sind bzw. wer hier zuverlässige Antworten geben kann. Themen-Nr.: 660.003 Abo-Nr.: 660003 zu einem firmenexternen Partner, der die ausgelagerten Dienstleistungen unter Einhaltung vertraglich festgesetzter Aussage über den Standort (In-/Ausland) macht der Begriff nicht. Offshoring. Geografische Verschiebung der Tätigkeiten in kostengünstigere Länder. Die Auslagerung ins Ausland kann in eine firmeninterne Einheit oder an einen firmenexternen Auflage: 11'073 Argus Ref.: 59649618 Datum: 06.11.2015 Prüfungshandlungen berichten. So kann der lokale Prüfer beurteilen, wie er diese für seine eigene Prüfungstätigkeit und -dokumentation nutzt. Für alle Tochterorganisationen im Prüfungsumfang der Konzernprüfung wird die vollständige Nutzung der Prüchen bedingt durch den zunehmenden Druck auf die Kos- fungsergebnisse des SSC-Prüfers einfach möglich sein. Ob ten und damit die Margen, haben die Konzerne auch in der und inwieweit sich diese auch für die statutarische Prüfung Schweiz begonnen, sich zu reorganisieren und SSC oder GBS verwenden lassen, hängt auch von den Vorschriften des jezu etablieren. Die Idee ist einfach: Durch das Zusammenle- weiligen Landes ab und ist von Fall zu Fall zu klären. gen aller Abteilungen für die Bearbeitung der KundenfordeIst ein SSC/GBS an eine unabhängige Drittorganisation rungen entsteht ein doppelter Mehrwert. Erstens ergibt sich ausgelagert, so dürfte dieser Dienstleister an der Bestätieine Standardisierung, wenn sich global nur noch eine Abtei- gung der Prozesssicherheit seiner Aktivitäten interessiert lung mit der Bearbeitung der Kundenforderungen befasst. sein. Häufig wird eine solche Drittorganisation ihre DienstZweitens sind Skalenerträge möglich. Mit derartigen neuen leistungen für weitere Organisationen erbringen. Nach dem Prozessstrukturen muss sich nicht nur das Unternehmen, International Auditing and Assurance Standards Board sondern auch die Revisionsstelle zurechtfinden. (IAASB) und dem International Standard on Assurance EnDie Prüfungsplanung sollte die folgenden Themenfelder gagements (ISAE) 3402 «Assurance Reports on Controls at a einbeziehen: Service Organization» gibt es zwei Arten von Bestätigungen Ist der gesamte Prozess zur Bearbeitung der Kundenforde- über Prüfungen, die bei einem Dienstleistungsunternehmen rungen im SSC abgebildet oder sind einzelne Prozessschritte vorgenommen werden. (noch) nicht übergeben? Wie ist das interne Kontrollsystem ausgestaltet? - Ist der Prozess konzernintern geregelt Beim Typ i enthält der Bericht des Prüfers das Prüfungsuroder wurde die Arbeit an einen Dritten ausgelagert (Out- teil über das System des Dienstleisters, die Kontrollziele, die sourcing, die Revisionsstelle hat in diesem Zusammenhang entsprechenden Kontrollen und die Eignung der KontrollISA 402 «Audit Considerations Relating to an Entity Using a ausgestaltung für das Erreichen der festgelegten KontrollService Organization» bzw. PS 4oz «Überlegungen bei der ziele. Abschlussprüfung von Einheiten, die Dienstleister in An- Beim Typ 2 enthält der Bericht im Prüfungsurteil zusätzspruch nehmen» zu befolgen)? Wohin wurde der Prozess lich noch eine Aussage zur Wirksamkeit der Kontrollen des ausgelagert? - Wie sieht die Zeitachse für die Auslagerung Dienstleisters. Bei einer Auslagerung erweitert sich der Aufgaben- und des Prozesses aus? Zuständigkeitsbereich des internen Kontrollsystems und die Diese Fragen sind deshalb wichtig, weil die Prüfung sich jeKontrollen werden deutlich komplexer. Nicht nur die interweils danach ausrichten muss, wie der Prüfungskunde sich nen Prozesse und deren Kontrollen, sondern auch Prozesse organisiert. Häufig erwartet dieser von seiner Revisionsmit Schnittstellen zum Dienstleister sind systematisch zu erstelle, dass durch die Errichtung eines SSC Prüfungshandheben und zu überprüfen. Zusätzlich ist die Qualität des lungen nur noch einmal und zentral erfolgen und EinspaPartner (Outsourcing) erfolgen. Nearshoring bezeichnet das Aus- lagern in nahe gelegene kostengünstigere Länder, Farshoring das Auslagern in weiter entfernte Länder. rungen bei den lokalen Prüfungsaktivitäten möglich werden. Allerdings gilt es zu beachten, dass nach wie vor der lokale Prüfer die Prüfung des lokalen Abschlusses verantwortet. Damit stösst die zentrale Durchführung von Prüfungshandlungen bezüglich einzelner Positionen in der Jahres- oder Konzernrechnung an gewisse Grenzen. Die zentralen Prüfungshandlungen finden in der Regel Dienstleisters selbst zu überwachen (vgl. Abbildung 2)[7]. 4. ORGANISATION DER INFORMATIONSTECHNOLOGIE (IT) Die Informationstechnologie und deren Anwendung sind bei jedem Prüfungskunden unterschiedlich organisiert. Aus Sicht der Revisionsstelle besteht idealerweise ein globales System, auf dem die Buchführung mithilfe eines Enterprisevor Ort statt, also im SSC. Die Revisionsstelle muss den SSCResource-Planning-Systems (bei grösseren Unternehmen Prüfer genau instruieren, welche Prüfungshandlungen er häufig SAP) einheitlich und standardisiert vorgenommen durchzuführen hat. Der SSC-Prüfer kann danach dem Konwird. Konzerne mit unterschiedlichen Geschäftstätigkeiten zern- und den lokalen Prüfern über die Ergebnisse seiner Themen-Nr.: 660.003 Abo-Nr.: 660003 Auflage: 11'073 Argus Ref.: 59649618 Datum: 06.11.2015 können im IT-Bereich auch völlig dezentral und uneinheitlich organisiert sein. Im Fall einer einheitlichen Nutzung eines Systems können die generellen Kontrollen der Informationstechnologie (ITGC) analog zum SSC zentral geprüft und die Prüfungsergebnisse den lokalen Prüfern zur Verfügung gestellt werden. Es ist je- doch zu klären, ob die Systeme wirklich einheitlich ausgestaltet sind, wo allenfalls Unterschiede bestehen und was dies für die Kommunikation der Prüfungsergebnisse bedeutet. Im Fall einer dezentralen und uneinheitlichen Systemlandschaft müssen die lokalen Prüfer die ITGC selber und Abbildung Abbildung2:2:DAS DASZUSAMMENSPIEL ZUSAMMENSPIEL EXTERNER EXTERNER PRÜFUNGEN PRÜFUNGEN BEI EINEM OUTSOURCING VON VON DIENSTLEISTUNGSFUNKTIONEN DIENSTLEISTUNGSFUNKTIONEN Abschlussprüfer Durchführung von von Allfällige Durchführung Prüfungshandlungen Prüfungshandlungen Verwendet Verwendet Bericht Bericht über über Kontrollen Kontrollen als als Prüfungsnachweis Prüfungsnachweis Prüfer der Dienstleistungsorganisation Erstellt Bericht über über Kontrollen Kontrollen Verteilt Verteilt Bericht über Kontrollen Kontrollen Dienstleistungsorganisation Unternehmen Allfällige Allfällige Durchführung von Prüfungshandlungen Prüfungshandlungen Quelle: Peter Kartscher, Bruno Rossi, Daniel Suter: WirtschaftsprüfungWirtschaftsprüfung -interne interneund undexterne externeRevision Revision(Schulthess (Schulthess2013) 2013) unabhängig von anderen lokalen Prüfern prüfen. In der Pra- sches Unternehmen, das Fremdkapital aufgenommen und xis sind vielfältige Organisationsformen zwischen diesen dieses an einer (regulierten) Börse kotiert hat. In beiden Fällen ist für das Tochterunternehmen eine separate Konzernbeiden Extremen anzutreffen. rechnung erforderlich und zu prüfen. Idealerweise entsteht diese Subkonsolidierung als «Abfallprodukt» aus der Konso5. BEURTEILUNG NOTWENDIGER lidierung der Obergesellschaft. Gegebenenfalls kommen SUBKONSOLIDIERUNGEN Innerhalb von Konzernstrukturen kann es verschiedene An- aber (leicht) unterschiedliche Rechnungslegungsnormen zur knüpfungspunkte für notwendige Subkonsolidierungen Anwendung, so etwa, wenn ein Schweizer Konzern die Intergeben. Auf jeden Fall besteht das Ziel darin, die Subkonzern- national Financial Reporting Standards (IFRS) nach der Vorgabe rechnung möglichst effizient zu prüfen. Beispielsweise be- des International Accounting Standards Board (IASB) anwendet. sitzt eine mit Fremdkapital kotierte Schweizer Gruppe mehr- Die Tochter in der EU darf nun für ihre Subkonzernrechnung heitlich Anteil an einem mit Beteiligungsrechten kotierten nicht dieselben Standards anwenden, sondern muss die IFRS Unternehmen. Oder eine mit Beteiligungsrechten kotierte einsetzen, wie sie von der EU-Kommission akzeptiert sind. Schweizer Holding besitzt ein in der EU ansässiges ausländi- Abweichungen bestehen dann, wenn neue IASB-Standards Themen-Nr.: 660.003 Abo-Nr.: 660003 Auflage: 11'073 Argus Ref.: 59649618 Datum: 06.11.2015 von der EU-Kommission noch nicht übernommen wurden. In EU-Ländern werden aufgrund der jüngsten Änderungen bei der Prüfung von Unternehmen des öffentlichen Interesses Revisionsaufsichtsbehörden eingeführt. Damit können Prüfungen von Subkonzernrechnungen von in der EU kotierten Teilgruppen eines Schweizer Konzerns der Revisionsaufsicht des jeweiligen EU-Staates unterliegen. 6. BEHANDLUNG VON AKQUISITIONEN UND DEVESTITIONEN VON GESCHÄFTSEINHEITEN Transaktionen sind stets wichtige Ereignisse, die der beson- deren Aufmerksamkeit der Revisionsstelle bedürfen. Bei einer Akquisition ist die Prüfungsplanung dahin gehend zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen, ob sich neue Dieser Punkt spricht die Wertbeeinträchtigungstests für immaterielle Werte, die einem berichtspflichtigen Segment zugeordnet sind, sowie für gemeinschaftliche Vermögenswerte an. Beide werden wohl am effizientesten zentral geprüft. Das kann bedeuten, dass diese Tests vom Prüfungskunden auf Ebene Konzern durchgeführt und von der Revisionsstelle geprüft werden oder im Rahmen einer Subkonsolidierung stattfinden. Sofern die Testebene ein berichtspflichtiges Segment darstellt, sind die vom Verwaltungsrat genehmigten Businesspläne massgebend, beispielsweise für die nächsten drei bis maximal fünf Jahre. Diese Businesspläne muss der Abschlussprüfer kritisch hinterfragen, indem er sie etwa mit der Leitung der betroffenen Organisationseinheit eingehend bespricht. Daneben muss er das verwendete Modell und die Annahmen des Kapitalisierungszinssatzes beurteilen - beispielsweise nach der WACC-Methode (Weigh- oder zusätzliche Risiken ergeben haben. Danach sind die Ermittlung des Käufers und des Kaufpreises, die Kaufpreiszuteilung (Purchase Price Allocation, PPA), die Zuteilung des ted Average Cost of Capital). sich ergebenden Goodwills auf die zahlungsmittelgenerieTypische gemeinschaftliche Vermögenswerte erzeugen renden Einheiten (Cash Generating Units, CGU) sowie die Dar- keine eigenen Mittelzuflüsse und lassen sich keiner CGU stellung in der Konzernrechnung wie beispielsweise die vollständig zuordnen [8]. Gemeinschaftliche VermögensAuswirkung auf die Geldflussrechnung und den Anhang zu werte werden häufig anteilmässig auf CGUs zugeordnet. prüfen. Zudem muss sich die Revisionsstelle fragen, ob sie Falls dies nicht angemessen möglich ist, muss der Unternehihrer Verantwortung hinsichtlich des Umfangs der Prü- menswert als Ganzes deren Buchwert decken. fungstätigkeit zusammen mit dem neu erworbenen Unternehmen noch gerecht wird. Gegebenenfalls sollte sie deshalb 8. ORGANISATION DER KONZERNPRÜFUNG umgehend Prüferin der akquirierten Einheit werden. DURCH DIE REVISIONSSTELLE Bei einer Devestition sind einerseits Fragen der Darstel- Die Revisionsstelle muss die Prüfer der Teilbereiche mit dem lung wichtig. Anderseits steht die Überlegung an, ob sämtli- Versand schriftlicher Instruktionen anleiten. Dabei muss sie che Risiken aus der Devestition in der Konzernrechnung verschiedene Elemente berücksichtigen [9], insbesondere den adäquat berücksichtigt sind. Wenn das Unternehmen zum zeitlichen Ablauf der Prüfungsarbeiten und der Abgabe der Prüfungsbestätigungen der lokalen Prüfer für die reibungsBeispiel die IFRS anwendet, sind bei der Darstellung alle Bilanzwerte des veräusserten oder zu veräussernden Unter- lose Konzernprüfung. Je genauer und klarer die Revisionsstelle plant und komnehmensbestandteils in einer Zeile der Aktiven respektive muniziert, desto einfacher gestaltet sich der Ablauf der PrüPassiven zusammenzufassen oder das Ergebnis der Erfolgsfung. Mindestens mit den Prüfern der grösseren Tochtergerechnung des veräusserten oder zu veräussernden Unternehmensbestandteils in einer Zeile auszuweisen. Neben den sellschaften muss sie sich eng abstimmen und gut kommunizieren. Die Revisionsaufsichtsbehörde hat gerade in den Auswirkungen auf die Geldflussrechnung dürfte vor allem Aspekten Verständnis über die Teilbereichsprüfer, analytidie Bearbeitung des Anhangs komplex sein. Daneben stellt sche Prüfungshandlungen bei nicht bedeutsamen Teilbereisich beispielsweise die Frage, ob alle Risiken aus dem Veräuschen, Rotation der Teilbereiche, Festlegung und Kommuniserungsvertrag möglichst zutreffend erfasst sind. kation der Teilbereichswesentlichkeiten, Kommunikation bedeutsamer Risiken, Liste der nahe stehenden Personen, 7. PRÜFUNG VON IMMATERIELLEN WERTEN Kommunikation der Prüfungshandlungen zum IKS, BeurAUF EBENE EINES BERICHTSPFLICHTIGEN SEGMENTS UND VON GEMEINSCHAFTLICHEN VERMÖGENSWERTEN Themen-Nr.: 660.003 Abo-Nr.: 660003 Auflage: 11'073 Argus Ref.: 59649618 Datum: 06.11.2015 teilung bedeutsamer Sachverhalte, Zugang zu Prüfungsdokumentationen und statutarische Berichterstattung bei Konzernprüfungen klare Vorstellungen [w]. Die Revisionsstelle legt dem Audit Committee und dem Verwaltungsrat einen umfassenden Bericht über die Prüfung der Konzernrechnung vor. Damit alle wichtigen Punkte ein- fliessen können, muss sie auch die schriftlichen Berichte der lokalen Prüfer einfordern. Dies betrifft beispielsweise lokale Management Letter zur Existenz, gegebenenfalls sogar zur Wirksamkeit der internen Kontrolle und die darin festgehaltenen entsprechenden Empfehlungen. 9. TECHNISCHER ABLAUF DER KONSOLIDIERUNG UND DARSTELLUNG DER KONZERNRECHNUNG Der technische Ablauf der Konsolidierung ist heute bei den grösseren Organisationen weitgehend automatisiert. Die lokal geprüften Abschlüsse werden also erst nach Durchlaufen technischer Checks im Konsolidierungstool erfasst. Die Kursumrechnung, die Elimination konzerninterner Transaktionen, die Kapitalkonsolidierung oder die Verarbeitung der Informationen für die Darstellung im Konzernabschluss oder für den Anhang oder andere Angaben geschehen ohne Anmerkungen: 1) Art. 963 OR. 2) Art. 963a Abs. OR. 3) Art. 963a Abs. 2 OR. 4) Art. 963b OR; auf den Spezialfall der Delegation der Pflicht zur Erstellung einer Konzernrechnung an ein kontrolliertes Unternehmen und die Frage, ob damit auch die Pflicht zur Erstellung einer Konzernrechnung nach einem anerkannten Standard zur Rechnungslegung verbunden ist, wird hier nicht eingegangen. 5) Art. 727 Abs. i OR. 6) Vgl. Statna, David, «Out- sourcing und Offshoring von Finanzfunktionen», in: Disclose, Ausgabe z, 2015, www.disclose.pwc.ch. 7) Vgl. Rossi, Bruno, «Auslagerung von Finanzfunktionen: Auswirkungen auf das Audit Committee und die Externe Revision», in: Disclose, Ausgabe z, 2015, www.disclose.pwc.ch sowie Abb. 1. 8) Der International Accounting Standard IAS 36, Wertminderung von Vermögenswerten, nennt im Paragraf 100 das Gebäude der Hauptverwaltung, die Informationstechnologie oder ein Forschungszentrum als Beispiele für solche gemeinschaftlichen Vermögenswerte. 9) Vgl. International Standard an Auditing 600, Special considerations - audits of group financial statements, including the work of component auditors. 10) Vgl. Stirnimann, Pascal, Die Konzernabschlussprüfung - ISA 600, in: Der Schweizer Treuhänder zoii /iz. weiteres Eingreifen der Konsolidierungsstelle. Selbst die Konzerngeldflussrechnung wird durch das Zusammenführen der Geldflussrechnungen der lokalen Einheiten weitgehend automatisch erstellt. Für die Revisionsstelle relevant sind vor allem die vorzunehmenden Konsolidierungsbuchungen. 10. FAZIT Die Prüfung der Konzernrechnung ist ein spannendes und breites Gebiet, in dem die jüngeren Entwicklungen von SSC oder GBS in der Schweiz langsam, aber sicher Einzug halten. Themen-Nr.: 660.003 Abo-Nr.: 660003 Auflage: 11'073 Argus Ref.: 59649618
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