Strategie 2018 – 2021 Grundsätze über die Entwicklung von Angebot und Tarif im öffentlichen Personenverkehr Erläuternder Bericht Zürich, Juli 2015 Inhaltsverzeichnis 1. Strategie 2018 – 2021 in Kürze Seite 3 2.Einleitung 6 2.1 Aufgabe, Funktion und Aufbau des Berichts zur Strategie 2018 – 2021 6 2.2 Controlling-Konzept für den öffentlichen Verkehr 8 3.Umfeld 10 3.1Marktentwicklung 10 3.2Wettbewerbsposition 12 4.Wirkungsebene 14 4.1Nachfrageentwicklung 14 4.2Kundenzufriedenheit 16 4.3Fahrgastinformation 18 4.4Vertrieb 20 4.5 22 Hindernisfreier öffentlicher Verkehr 4.6Umwelt 24 5.Leistungsebene 26 5.1 26 Wechselwirkung Siedlung und Verkehr 5.2S-Bahn 28 5.3 30 Tram- und Stadtbahnen 5.4Busnetz 32 5.5Nachtnetz 34 5.6Marktbearbeitung 36 6.Finanzierungsebene 38 6.1Tarif 38 6.2Finanzierungsziele 40 6.3Infrastrukturfinanzierung 42 7. Ersteller- und Prozessebene 44 Impressum46 2 —3 1. Strategie 2018 – 2021 in Kürze Gemäss § 28 des Personenverkehrsgesetzes vom 6. März 1988 (PVG) beschliesst der Kantonsrat mit dem Rahmen- 2. Stossrichtungen Verkehrsangebot und -infrastruktur kredit auch Grundsätze über die Tarifordnung sowie die mittel-und langfristige Entwicklung des Angebots. Der Strategiebericht ist ein diese Grundsätze erläuterndes Papier und dient als Grundlage und Ergänzung der Weisung des Regierungsrates an den Kantonsrat. Der vorliegende Strategiebericht knüpft an den Strategiebericht 2016 – 2019 a)S-Bahn Abgestimmt auf die Fertigstellung der ZEB-Ausbauten auf dem Korridor Zürich – Winterthur wird 2018 die 3. Etappe der 4. Teilergänzungen der S-Bahn in Betrieb genommen. an und liefert zusätzliche Informationen für die Strategie Die Planungen für den weiteren Angebotsausbau der der Fahrplanjahre 2018 – 2021. Nachfolgend sind die S-Bahn in den Jahren nach der Umsetzung der 4. Teilergän- Ziele und Stossrichtungen gemäss Ziffer I des Antrags des zungen werden fortgesetzt. Ein erster Umsetzungsschritt Regierungsrates an den Kantonsrat abgebildet. ist mit dem Bau des Brüttenertunnels und dem Ausbau des Bahnhofs Stadelhofen vorgesehen. Die Planungen werden zeitlich auf den Ausbauschritt 2030 des strategischen I. Öffentlicher Orts- und Regionalverkehr Fahrplanjahre 2018 – 2021 1. Ziele a)Die aufgrund der Siedlungs-, Arbeitsplatz- und Mobilitätsentwicklung erwartete zusätzliche Nachfrage von 20% bis 2021 (Basis 2013) im öffentlichen Ortsund Regionalverkehr soll abgestimmt auf die angestrebte räumliche Entwicklung und unter Berücksichtigung der Finanzierbarkeit abgedeckt werden. b)Das Angebot wird angepasst, wo Kapazitätsengpässe auftreten und Handlungsspielraum besteht, sowie dort, wo der öffentliche Verkehr Marktpotenzial aufweist. c)Die Kundenzufriedenheit soll auf dem Niveau von 76 Punkten gehalten werden. d)Die Kostenunterdeckung soll sich im Rahmen des erwarteten Wirtschaftswachstums im Kanton Zürich, gemessen am Bruttoinlandprodukt, entwickeln. Entwicklungsprogramms des Bundes für den Bahnausbau (STEP) und die Finanzierbarkeit durch den Bund abgestimmt. b) Tram- und Stadtbahnen Die Tramverbindung Hardbrücke wird im Dezember 2017 eröffnet. Die Limmattalbahn wird ab Ende 2019 schrittweise in Betrieb genommen. Für das Tram Zürich Affoltern sowie die Verlängerung der Glattalbahn von Zürich Flughafen bis Kloten-Industrie werden Entscheidungsgrundlagen für den Start der Projektierungsarbeiten geschaffen. c)Bus Die Aufwertung nachfragestarker Buslinien in Stadtlandschaften und urbanen Wohnlandschaften wird vorange trieben (Eigentrassierung, dichter Takt). Das Anliegen der behinderungsfreien Fahrt ist mit Nachdruck zu verfolgen. Im Zuge der 3. Etappe der 4. Teilergänzungen der S-Bahn werden die regionalen Buskonzepte angepasst. Wo es die Nachfrage erfordert, werden Taktlücken geschlossen oder die Betriebszeiten harmonisiert. e)Die Verkehrsleistungen werden energieeffizienter als heute erbracht unter Berücksichtigung eines angemessenen Kosten-Nutzen-Verhältnisses. d)Nachtnetz Wo es die Nachfrage erfordert, wird das Nachtangebot punktuell angepasst. Es ist kostendeckend zu betreiben. Qualitätssteuerung Hindernisfreier öffentlicher Verkehr Die Schwerpunkte Zuverlässigkeit, Störungsmanagement, Die gesetzliche Umsetzungsfrist des Behindertengleich- Sicherheit, Sauberkeit und Personal erreichen im ZVV- stellungsgesetzes bis 2024 erfordert eine Priorisierung der Gebiet eine homogene Qualität auf dem angestrebten Massnahmen für eine hindernisfreie Ausgestaltung des Niveau. Dazu werden die Leistungen der einzelnen Verkehrs- öffentlichen Verkehrs. Die Planung und der Bewilligungs- unternehmen laufend gemessen und, sofern nötig, Anreize prozess von prioritären Massnahmen an Bahnhöfen und für Verbesserungen geschaffen. Haltestellen sollen bis 2020 abgeschlossen werden. Fahrgastinformation Ökologie Die Fahrgastinformationssysteme werden unter Ausnutzung Der Energieverbrauch und Schadstoffausstoss pro der technischen Neuerungen weiterentwickelt. Die Qualität Personenkilometer werden gesenkt. der Informationen im Regelbetrieb soll dadurch auf dem bestehenden Niveau gehalten werden und im Fall von Ereignissen sollen Verbesserungen erreicht werden. Die Informationen zum öffentlichen Verkehrsangebot sollen schnell, einfach und möglichst jederzeit zur Verfügung stehen. Vertrieb Die Beschaffung von umweltfreundlichen und energie effizienten Fahrzeugen (Hybridbusse und Trolleybusse), die dem neusten Stand der Technik und dem Einsatzzweck bestmöglich entsprechen, wird unter Berücksichtigung eines angemessenen Kosten-Nutzen-Verhältnisses gefördert. Für den frühestens ab 2019 vorgesehenen Baubeginn für die Umstellung der Dieselbuslinien 69 und 80 der Ver- Die Vertriebskanäle werden den sich verändernden kehrsbetriebe Zürich auf Trolleybusbetrieb soll in Abhängig- Bedürfnissen angepasst und stellen eine optimale und keit der Finanzierbarkeit durch den Bund (Agglomerations- effiziente Versorgung mit Beratungs-, Verkaufs- und programm) und den Kanton eine Kreditvorlage ausgearbei- Serviceleistungen sicher. Der flächendeckende Vertrieb tet werden. wird durch technische Neuerungen bei den modernen Vertriebskanälen (Internet, Smartphone, Call-Center, Ticketautomaten, Chipkartensysteme) weiterentwickelt. Werbung/Promotion Bei der bedienten Marktpräsenz rücken die einheitliche, Der Nutzen des ZVV-Netzes und die Vorteile des öffent auf das vernetzte Angebot des ZVV ausgerichtete Kunden- lichen Verkehrs werden durch geeignete Kampagnen beratung und die Sicherstellung einer Grundversorgung hervorgehoben. unter Berücksichtigung betriebswirtschaftlicher Aspekte ins Zentrum. Ein einheitlicher Auftritt vereinfacht die Orientierung und den Zugang zum System. Die Marke ZVV tritt vor, während und nach der Reise in Erscheinung. Der öffentliche Verkehr wird dort als effizienter und zuverlässiger Zubringer für Freizeiterlebnisse positioniert, wo er diese Dienstleistung zweckdienlich und wirtschaftlich erfüllen kann. 4 —5 Tarif Teuerungsbedingte Mehrkosten sowie Anpassungen der Leistungen sollen in Abhängigkeit der finanziellen Entwicklungen durch periodische Preisanpassungen finanziert werden. Wirtschaftlichkeit Die Wirtschaftlichkeit und die Finanzierbarkeit des Gesamtsystems durch die öffentliche Hand haben hohe Priorität. Die Effizienz der Verkehrsunternehmen wird weiter verbessert. Zu diesem Zweck sollen Zielvereinbarungen konsequent eingesetzt werden. Können keine Zielverein barungen abgeschlossen werden oder werden die Vorgaben nicht erfüllt, werden Leistungen ausgeschrieben. Für Fahrleistungen gilt eine sozial- und umweltverträgliche Wettbewerbsordnung. II. Langfristige Angebotsplanung Die Planungen zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit der Stammstrecken der S-Bahn und zur Entflechtung der S-Bahn vom Fern- und Güterverkehr sind voranzutreiben. Die Stadtbahnstrategie und die Ergebnisse der Studie VBZ Netz 2030 sowie die Agglomerationsprogramme stellen die Grundlage für die Weiterentwicklung des Stadtbahn- bzw. Tramnetzes dar. 2.Einleitung 2.1 Aufgabe, Funktion und Aufbau des Berichts zur Strategie 2018 – 2021 Der ZVV erfüllt seine Aufgaben innerhalb eines Rahmen kredites, der vom Kantonsrat für eine Fahrplanperiode von mindestens zwei Jahren festgelegt wird (§ 26 Personenverkehrsgesetz vom 6. März 1988; PVG). Mit dem Rahmen kredit beschliesst der Kantonsrat auch die Grundsätze über die Tarifordnung sowie über die mittel- und langfristige Entwicklung des Angebots (§ 28 PVG). Dem Beschluss des Kantonsrates vom 22. März 1999 betreffend die damaligen Grundsätze fügte der ZVV erstmals einen Strategiebericht für die Periode 2001 – 2005 bei. Weiterführung der Strategie Der vorliegende Strategiebericht umfasst die Fahrplan perioden 2018 – 2019 und 2020 – 2021. Er ersetzt den Bericht für die Periode 2016 – 2019. Er baut auf den bisherigen Zielen und Stossrichtungen auf. Änderungen erfolgen, wenn Anpassungen nötig oder Konkretisierungen möglich sind. In der Regel entspricht der Aufbau der Seiten folgendem Grundsatz: • Ein erster Teil fasst die noch relevanten Elemente der Strategie 2016 – 2019 zusammen. Der periodische Strategiebericht deckt jeweils den mittelfristigen Planungshorizont ab. Er konzentriert sich auf die beiden zweijährigen Fahrplanperioden, die dem Rahmenkredit folgen. Die Grundsätze bilden die Grundlage für das Fahrplanverfahren, das während der Rahmen- • Der zweite Teil beschreibt die im Hinblick auf die Strategie 2018 – 2021 auf den ZVV zukommenden Veränderungen oder neuen Anforderungen. • Der dritte Teil zieht Folgerungen aus der Synthese der kreditperiode durchgeführt wird und mit dem das Angebot beiden ersten Teile und formuliert die neuen strate für den nachfolgenden Rahmenkredit festgelegt wird. Das gischen Stossrichtungen für die Strategie 2018 – 2021. Zusammenspiel zwischen den Grundsätzen und dem Rahmenkredit sorgt damit für eine hohe Planungssicherheit (Abb. 1). Die langfristige Planung schliesst an den Strategiebericht an und ist zeitlich nicht begrenzt. Dieser Aufbau entspricht im Wesentlichen den Instrumenten der gesamtpolitischen Steuerung des Regierungsrates, bei dem die jeweiligen Legislaturziele des Regierungsrates aus den Langfristzielen des Kantons abgeleitet werden. 6 —7 01 | Politische Steuerung des ZVV durch Rahmenkredit und Grundsätze (Strategie) KRB 15 Rahmenkredit 16/17 PVG § 26 Strategie 18 – 21 PVG § 28 Fahrplanverfahren Fahrplan 18/19 KRB 17 Rahmenkredit 18/19 PVG § 26 Strategie 20 – 23 PVG § 28 Fahrplanverfahren Fahrplan 20/21 KRB 19 2016 2017 2018 2019 Rahmenkredit 20/21 PVG § 26 2020 2021 Strategie 22 – 25 PVG § 28 2022 2023 2024 KRB = Kantonsratsbeschluss Quelle/Grafik: ZVV 2.2 Controlling-Konzept für den öffentlichen Verkehr Das Controlling-Konzept des öffentlichen Personenver- • Die Finanzierungsebene beantwortet die Frage, wie kehrs (Abb. 2) basiert auf dem im Strategiebericht das aus der Bedarfsplanung und dem Leistungsplan 2001 – 2005 vorgestellten 5-Ebenen-Konzept. Dieses abzuleitende Angebot finanziert werden soll (Finanz- unterscheidet zwischen Wirkungszielen (wozu werden die plan). Die massgebende Zielgrösse wird unter «Kosten- Aufgaben erfüllt), Leistungszielen (welche Leistungen unterdeckung» definiert. sind dafür nötig), Finanzierungszielen (wie viele Finanz mittel werden dafür aufgewendet), Erstellerzielen (wer erbringt die Leistungen) und Prozesszielen (wie werden die Aufgaben erfüllt). • Die strategische Angebotsgestaltung wird vom ZVV übernommen, die Leistungserstellung wird mittels Transportverträgen an die Verkehrsunternehmen vergeben (Erstellerebene). Das Verkehrsangebot hat Aufgabe des ZVV-Controllings ist es, die Ziele aus dem sich auf wirtschaftliche Grundsätze auszurichten Personenverkehrsgesetz und der Unternehmensstrategie (Prozessebene). Beide Ebenen hängen eng zusammen zu konkretisieren und den Erreichungsgrad anhand von und umfassen finanzielle wie auch qualitative Aspekte. regelmässigen Soll-Ist-Vergleichen zu überprüfen. Damit dient es dem Management als Werkzeug zur fortlaufenden Steuerung. Die Zielerreichung wird über die Abrechnung des Rahmenkredits, die erbrachten Leistungen und die dadurch erreichten Ergebnisse überprüft. Eine systematisch strukturierte Datenbasis ermöglicht die rationelle Überwachung und Abstimmung des Controlling-Konzepts auf die Bedürfnisse des ZVV Abbildung 3 stellt die fünf Unternehmensziele des ZVV und die für die Zielerreichung zentralen Einflussgrössen dar. Zwischen den fünf Unternehmenszielen und dem Controlling-Konzept (Abb. 2) bestehen direkte Verbindungen: • Auf der Wirkungsebene wird beurteilt, welche Verkehrs bedürfnisse bestehen und inwieweit das Verkehrs angebot den Verkehrsbedürfnissen gerecht zu werden vermag. Daraus entsteht die Bedarfsplanung. Die entsprechenden Zielgrössen werden unter «Nachfrage», «Kundenzufriedenheit» und «Umwelt» entwickelt. • Auf der Leistungsebene wird, basierend auf der Bedarfsplanung, die Entwicklung der im ZVV angebotenen Leistungen ausgewiesen (Leistungsplan). Das wird durch die Zielgrössen im «Angebot» erreicht. Analyse der Unternehmensziele sowie der Einfluss faktoren, die auf diese Zielgrössen einwirken (lenkbare Grössen; Abb. 3). 8 —9 02 | Controlling-Konzept öffentlicher Personenverkehr Wirkungsebene Wozu werden Leistungen erbracht? Bedarfsplanung Nachfrage (Personenkilometer, Einsteiger); Kundenzufriedenheit; Umwelt (Energieeffiienz) Ergebnisse Leistungsebene Welche Leistungen sind nötig? Leistungsplan (Angebot) Verkehrsleistungen (Fahrzeug-/Sitzplatzkilometer); Servicequalität (Index) Leistungen Finanzierungsebene Wie werden die Leistungen finanziert? Finanzplan Kostenunterdeckung (in CHF) Abrechnung Rahmenkredit Erstellerebene Wer erbringt die Leistungen? Rahmenordnung Wettbewerbsfähigkeit der Verkehrsunternehmen Regulierungswirkungen Prozessebene Wie werden die Aufgaben erfüllt? Ressourcenplan Kosten/Qualität Ressourcenverbrauch Leistungserstellung Quelle/Grafik: ZVV 03 | Unternehmensziele ZVV und ihre Einflussgrössen Kostenunterdeckung Fahrten/Kunde Tarif Anzahl Kunden Kunden binden Kunden gewinnen Bekanntheit Kommunikation Produkt Kommunikation Unternehmen Image Produktentwicklung Angebotsqualität Convenience Angebotsmenge Zeitliche Verfügbarkeit Zeitrelation Fahrzeit Preisrelation Tarif Lenkbare Grössen Kundenzufriedenheit Wettbewerbsstärke (öV <=> MIV) Unternehmensziele Einflussgrössen Nachfrage Ertrag Ertrag/Kunde Produktionskosten Fahrzeit Angebotsqualität Örtliche Verfügbarkeit Zeitliche Verfügbarkeit Kosten Angebotsmenge Fahrzeugbeschaffung Angebotsqualität Schadstoffausstoss CO²-Ausstoss Einsatzplanung Fahrzeuge Energieverbrauch Lärm Technische Entwicklung Angebot Örtliche Verfügbarkeit Umwelt Quelle/Grafik: ZVV 3.Umfeld 3.1Marktentwicklung Im Strategiebericht 2016 – 2019 wird dargelegt, dass die Die Bevölkerung wird nicht nur wachsen, sie wird auch wirtschaftlichen und demographischen Entwicklungen bis älter. Eine Ausnahme ist die Stadt Zürich, in der das Durch- 2020 und darüber hinaus zu einem weiteren Anstieg der schnittsalter aufgrund der Zuwanderung von jungen Arbeits- Verkehrsströme im Kanton Zürich führen werden. kräften und Familien sinkt. Das am stärksten wachsende Bevölkerungssegment ist die Gruppe der über 60-Jährigen. Entwicklungen Gemäss der aktuellen Prognose des kantonalen Statistischen Amtes leben 2030 rund 1,6 Mio. Personen im Kanton Zürich. Gegenüber 2013 entspricht das einem Zuwachs von 200 000 Personen (+14 Prozent). Bereits bis 2021 ist mit einem Zuwachs von 100 000 Einwohnerinnen und Einwohnern zu rechnen. In den städtischen Gebieten (Zürich und Winterthur sowie Limmattal und Glattal) dürfte die Zunahme höher ausfallen als bisher angenommen. Bei der Arbeitsplatzentwicklung ist mit ähnlichen Wachstumsraten zu Ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung wird bis 2021 von 22 Prozent (2013) auf 24 Prozent ansteigen (Abb. 5). Neben der Bevölkerungs- und Arbeitsplatzentwicklung beeinflusst auch das individuelle Mobilitätsverhalten die Entwicklung des Marktes. Der langfristige Trend zeigt, dass die Anzahl zurückgelegter Kilometer pro Person und Tag zunehmen wird, was auf die zunehmenden Distanzen zwischen Wohn- und Arbeitsort beziehungsweise Freizeitzielen zurückzuführen ist. Diese Entwicklung dürfte sich in den kommenden Jahren nicht wesentlich verändern. rechnen. In absoluten Zahlen gemessen werden die meisten neuen Arbeitsplätze weiterhin in den städtischen Gebieten entstehen. Damit wird die ungleiche Verteilung von Wohn- und Arbeitsort im Kanton bestehen bleiben: Mehr als zwei Drittel der Beschäftigten haben ihren Arbeitsplatz in den städtischen Gebieten, aber weniger als die Hälfte der Einwohnerinnen und Einwohner wohnt in diesen Gebieten (Abb. 4). Dieser strukturelle Unterschied zeigt sich auch im Freizeitverkehr. Viele Freizeitziele (Kino, Museen, Einkaufsangebote) befinden sich in den Zentren. Dadurch wird – vorwiegend in den Nebenverkehrszeiten – viel Verkehr aus der Region in die städtischen Gebiete generiert. Im Strategiehorizont sind diesbezüglich keine wesentlichen Veränderungen zu erwarten. Folgerungen Bis zum Ende des Strategiehorizonts und darüber hinaus wird der Mobilitätsmarkt weiter wachsen. Insbesondere die Verkehrsströme aus der Region in Richtung der Zentren werden stark zunehmen. Das Wachstum betrifft sowohl den Pendler- als auch den Freizeitverkehr. Der öffentliche Verkehr eignet sich gut, um diese Verkehrsströme zu bewältigen. Die Bedeutung der über 60-Jährigen als Kundengruppe des öffentlichen Verkehrs nimmt zu. 10 — 11 04 | Bevölkerungs- und Arbeitsplatzentwicklung im Kanton Zürich Bevölkerung Beschäftigte Städtisches Gebiet Übriger Kanton in Tausend 900 800 700 600 500 400 300 200 100 0 694 739 790 681 724 772 757 863 807 293 2013 2021 2030 2013 2021 2030 312 333 2013 2021 2030 2013 2021 2030 Quelle: Amt für Verkehr / Statistisches Amt / Interpolation 2021 ZVV / Grafik: ZVV 05 | Bevölkerungsentwicklung im Kanton Zürich nach Altersgruppen 2013 27% 2021 2030 Relativer Anteil an Bevölkerung Bevölkerung in Tausend 900 800 700 600 500 400 300 200 100 0 15% 14% 11% 10% 52% 49% 22% 808 766 786 317 211 220 231 < 15 376 443 156 163 171 15 − 24 25 − 59 60 ≤ Alter (Jahre) Quelle: Statistisches Amt / Interpolation 2021 ZVV / Grafik: ZVV 3.2Wettbewerbsposition Gemäss Strategiebericht 2016 – 2019 erfordert eine Im Freizeitverkehr finden die meisten Fahrten in den Neben- Verbesserung der Wettbewerbsposition, dass geplante verkehrszeiten statt. Hier konnte der öffentliche Verkehr Kapazitätsausbauten umgesetzt und Bus und Tram im seinen Marktanteil kontinuierlich ausbauen (Abb. 7). Weil strassengebundenen Verkehr konsequent bevorzugt die Strassen auch ausserhalb der Spitzenzeiten zuneh- werden. Der Zugang zum öffentlichen Verkehr soll weiter mend überlastet sind, wird die Attraktivität des öffentlichen vereinfacht und das Niveau der Servicequalität soll Verkehrs in diesem Bereich weiter steigen. beibehalten werden. Die Verbesserung der Informations- und Vertriebssysteme des öffentlichen Verkehrs und die laufende Modernisierung Entwicklungen Das Strassennetz um die städtischen Zentren ist seit Jahren überlastet. Da in den nächsten Jahren keine wesentlichen der Fahrzeugflotte wirken sich ebenfalls positiv auf die Wettbewerbsposition aus. Bis 2021 werden im ZVV praktisch alle Fahrzeuge klimatisiert sein. Strassenausbauten geplant sind, dürfte sich die Stausituation weiter verschärfen. Dem Verkehrswachstum beim motorisierten Individualverkehr sind deshalb Grenzen gesetzt (vgl. Abb. 6). Folgerungen Die hohe Belastung von Strasse und Schiene im Kanton Zürich wird durch die wachsenden Verkehrsströme weiter Die digitalen und mobilen Technologien bringen laufend zunehmen. Um die Wettbewerbsposition des öffentlichen neue Angebote hervor (Parkplatz-Sharing, Mitfahrangebote, Verkehrs zu stärken, sind die Kapazitäten in den Hauptver- usw.). Wie gut sich solche Angebote etablieren und kehrszeiten weiterhin nach Bedarf und Möglichkeit anzu- welchen Einfluss sie auf das Mobilitätsverhalten der passen. Damit durchgehende Transportketten für die Bevölkerung haben werden, ist schwierig vorauszusagen. Kunden auch in Zukunft gewährleistet bleiben, sollen Auch wenn diese Entwicklungen im Strategiehorizont für Massnahmen zur Bevorzugung von Bus und Tram aktiv den öffentlichen Verkehr noch kaum relevant sein dürften, gefördert werden. Der Servicequalität ist weiterhin grosse sind sie hinsichtlich ihrer möglichen langfristigen Auswir- Aufmerksamkeit zu schenken. kungen auf die Wettbewerbsposition des öffentlichen Verkehrs weiter zu beobachten. Um das Potenzial des öffentlichen Verkehrs in den Nebenverkehrszeiten optimal zu nutzen, soll sich die aktive Im Unterschied zum motorisierten Individualverkehr wird Vermarktung im Freizeitverkehr auf gut erschlossene Ziele der öffentliche Verkehr in der Lage sein, einen Teil der konzentrieren. steigenden Nachfrage in den Hauptverkehrszeiten durch Kapazitätserweiterungen aufzufangen (v.a. im Rahmen der 4. Teilergänzungen der Zürcher S-Bahn). Anpassungen am Angebot müssen jedoch finanzierbar bleiben. Auf einigen Strecken zeichnen sich bereits wieder Engpässe ab. Bei Bus und Tram erschweren Staus im Strassenraum und steigende Fahrgastzahlen die Einhaltung der Fahrpläne, wodurch die Gewährleistung von Anschlüssen anspruchsvoller wird. Diese Entwicklungen stellen eine Herausforderung dar, wenn die Servicequalität auf dem aktuellen Niveau gehalten werden soll. 12 — 13 06 | Verkehr an der Stadtgrenze Zürich Vergleich Strasse / S-Bahn S-Bahn Motorisierter Individualverkehr insgesamt (Schätzung, keine Messstellen vorhanden) Motorisierter Individualverkehr auf den wichtigsten 24 Einfallsstrasse nach Zürich (Messstellen) 280 260 240 220 200 180 160 140 120 Basisjahr: 1990 = 100% * 100 80 1990 1995 2000 2005 2010 2015 * Interpretation: Wegen Kapazitätsengpässen, grossen Baustellen in der Stadt und Navigationsgeräten, die einfaches Umfahren von Staus erlauben, wird zunehmend auf Quartierstrassen ausgewichen. Quelle: Dienstabteilung Verkehr der Stadt Zürich und ZVV / Grafik: ZVV 07 | Verkehrsmittelwahl für Freizeitmobilität im Kanton Zürich 100 Öffentlicher Verkehr Auto/Motorrad 3% 10% 3% 10% 3% 10% Zu Fuss/Velo Anderes (Reisecar, Taxi, etc.) Anteil der zurückgelegten Personenkilometer in Prozent 58% 63% 70% 29% 24% 17% 0 2000 2005 2010 Quelle: Bundesamt für Statistik, Bundesamt für Raumentwicklung; Mikrozensus Mobilität und Verkehr 2010 / Grafik: ZVV 4.Wirkungsebene 4.1Nachfrageentwicklung Im Strategiebericht 2016 – 2019 wird festgehalten, dass Die Marktentwicklungsanalysen lassen weiterhin wachsende auch in den nächsten Jahren tendenziell eine steigende Verkehrsströme im Kanton Zürich erwarten. Aufgrund der Nachfrage zu erwarten ist, sowohl im Pendler- als auch im guten Wettbewerbsposition des öffentlichen Verkehrs und Freizeitsegment. der geplanten Kapazitätsausbauten im Rahmen der 4. Teilergänzungen der Zürcher S-Bahn ist zwischen 2013 Entwicklungen und 2021 mit einem jährlichen Nachfragewachstum von durchschnittlich 2,3 Prozent zu rechnen. Für den gesamten Bei den S-Bahnen konnten zwischen 2009 und 2013 nur Zeitraum entspricht das einem Zuwachs von 20 Prozent. kleinere Kapazitätsanpassungen umgesetzt werden. Das Der Anstieg verteilt sich auf alle Verkehrszeiten und war einer der Gründe, weshalb das Nachfragewachstum im Systemteile, wobei die Zunahme bei den S-Bahnen und Vergleich zu den Vorjahren geringer ausgefallen ist: Die Regionalbussen voraussichtlich etwas stärker ausfallen durchschnittliche jährliche Zuwachsrate lag in dieser Zeit wird als auf den Stadtnetzen (Abb. 8). bei 2 Prozent (Frequenz gemessen an der Stadtgrenze). In den vier Jahren davor betrug das Wachstum durchschnittlich 5 Prozent. Bei den Regionalbussen und Stadtnetzen wurden die Kapazitäten auch in den letzten Jahren dem Bedarf entsprechend kontinuierlich angepasst (Eröffnung der letzten Etappe der Glattalbahn, Tramnetzerweiterung in der Stadt Zürich). In Kombination mit den steigenden Bevölkerungsund Beschäftigungszahlen konnten zwischen 2010 und 2013 jährliche Zuwachsraten von 3,5 Prozent (Regionalbusse) und 1,3 Prozent (Stadtnetze) verzeichnet werden. Diese Werte bewegen sich in der gleichen Grössenordnung wie in den Jahren davor. Für den öffentlichen Verkehr spielt der Freizeitverkehr eine ähnlich wichtige Rolle wie der Pendlerverkehr. Fast die Hälfte der Nachfrage ist diesem Verkehrstyp zuzuordnen. In den letzten Jahren hat sich die Nachfrage in beiden Teilmärkten parallel entwickelt. Folgerungen Die Nachfrage wird kontinuierlich weiter steigen. Die Kapazitätsausbauten der 4. Teilergänzungen lassen in den Jahren unmittelbar nach deren Inbetriebnahme (2016 und 2019) ein höheres Wachstum erwarten als der durchschnittliche jährliche Nachfragezuwachs. In den Nebenverkehrszeiten besteht im Freizeitverkehr ein Potenzial für ein verstärktes Wachstum. 14 — 15 08 | Nachfrageentwicklung Nachfrage gemessen an den Fahrgästen an der Stadtgrenze Zürich S-Bahn 140 120 100 80 Basisjahr: 2014 = 100% 60 2006 2009 2012 2015 2018 2021 Nachfrage gemessen in Personenkilometern Regionalbusse 140 120 100 80 Basisjahr: 2014 = 100% 60 2006 2009 2012 2015 Stadtnetze (Zürich und Winterthur) 2018 2021 Nachfrage gemessen in Personenkilometern 140 120 100 80 Basisjahr: 2014 = 100% 60 2006 2009 2012 2015 2018 2021 Quelle/Grafik: ZVV 4.2Kundenzufriedenheit Der Strategiebericht 2016 – 2019 sieht ein Halten der Bei den erweiterten Leistungen bleiben Zuverlässigkeit, Kundenzufriedenheit auf dem Niveau von 76 Punkten vor. Störungsmanagement, Sicherheit, Sauberkeit und Die Qualität der Leistungen in den Bereichen Zuverlässig- Personal die Schwerpunkte. Ziel ist es, im ZVV eine keit, Sauberkeit, Störungsmanagement, Personal und möglichst homogene Qualität auf dem jeweils angestreb- Sicherheit soll auch bei stärkerer Auslastung des öffent- ten Niveau zu gewährleisten, auch wenn die Fahrgast lichen Verkehrssystems auf hohem Niveau gehalten zahlen weiter steigen. Dazu wurden die Qualitätsmessungen werden. optimiert und das Bonussystem für die Verkehrsunternehmen angepasst. Die Zuverlässigkeit wird mit Leitstellen Entwicklungen daten überwacht. Insgesamt konnte das Sicherheitsgefühl dank dem Einsatz und der Präsenz der einheitlichen Die Kundenzufriedenheit im ZVV lag im Jahr 2014 bei Sicherheitsorganisation weiter verbessert werden 76 Punkten (maximal 100 Punkte; Abb. 9). Die Zielsetzung (Abb. 11). einer hohen Kundenzufriedenheit ist somit erreicht. Damit werden bestehende Kunden in ihrer Entscheidung für den öffentlichen Verkehr bestätigt und neue Kunden gewonnen. Das Angebot des ZVV setzt sich zusammen aus den Kernleistungen (Netz, Takt und Reisezeit), den erweiterten Leistungen (Zuverlässigkeit, Sicherheit, etc.) und den Preisen für dieses Angebot (Abb. 10). Folgerungen Das Niveau der Kundenzufriedenheit soll auch künftig bei mindestens 76 Punkten gehalten werden. Dabei sind der Umgang mit dem steigenden Fahrgastaufkommen und der hohen Auslastung von Fahrzeugen und Infrastruktur sowie die Sicherstellung der Anschlüsse unter den erschwerten Bedingungen eines immer stärker belasteten Netzes Bei den Kernleistungen Netz, Takt und Reisezeit wird die entscheidend. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Leistungsfähigkeit des öffentlichen Verkehrssystems mit die Leistungen mit steigender Nachfrage nicht immer und der Inbetriebnahme der Durchmesserlinie und der schritt- überall den zunehmenden Ansprüchen der Fahrgäste an weisen Umsetzung der 4. Teilergänzungen der Zürcher die Qualität genügen können. Um eine möglichst homogene S-Bahn in den nächsten Jahren gesteigert. Im Dezember Qualität auf dem angestrebten Niveau zu gewährleisten, 2018 wird die 3. und letzte Etappe der 4. Teilergänzungen werden die Leistungen der einzelnen Verkehrsunternehmen mit Ausbauten im Raum Winterthur umgesetzt. Da die laufend gemessen und, sofern nötig, Anreize für Verbesse- Zahl der Fahrgäste auch künftig zunimmt, hat der an rungen geschaffen. wirtschaftlichen Grundsätzen ausgerichtete Ausbau von Netz und Takt weiterhin Priorität. 16 — 17 09 | Die Kundenzufriedenheit soll auf mindestens 76 Punkten gehalten werden 78 Ziel: 76 Punkte 76 74 72 Kundenzufriedenheit Anzahl Punkte von 100 70 2000 2002 2004 2006 2008 2010 2012 2014 Quelle/Grafik: ZVV 10 | Entstehung der Kundenzufriedenheit Angebot Kunde Kernleistungen (Netz, Takt und Reisezeit) Erwartete Qualität Erweiterte Leistungen (Zuverlässigkeit, Störungsmanagement, Sicherheit, Sauberkeit, Personal, etc.) Kundenzufriedenheit Preise Wahrgenommene Qualität Quelle/Grafik: ZVV 11 | Entwicklung des Sicherheitsgefühls Sicherheitsgefühl Tag 90 ZVV Gesamtnetz 80 SBB (S-Bahn) Sicherheitsgefühl Nacht 70 ZVV Gesamtnetz SBB (S-Bahn) 60 Gefühlte Personalpräsenz 50 Kundenzufriedenheit Anzahl Punkte von 100 ZVV Gesamtnetz SBB (S-Bahn) 40 30 2000 2002 2004 2006 2008 2010 2013 2014 Quelle/Grafik: ZVV 4.3Fahrgastinformation Der Strategiebericht 2016 – 2019 sieht vor, die Nutzung Die stetig steigende Zahl der Verbindungsabfragen über die des öffentlichen Verkehrs durch die Weiterentwicklung der mobilen Geräte unterstreicht die wachsende Bedeutung Echtzeit- und Störungsinformationen und die Verknüpfung dieses Kanals bei der Fahrgastinformation (Abb. 13). Durch von Fahrplanauskunft und Ticketkauf weiter zu vereinfa- eine direkte Verknüpfung der Fahrplanauskunft mit dem chen. Informationen zum öffentlichen Verkehr sollen bei Ticketkauf wird die Nutzung des öffentlichen Verkehrs der Entstehung des Reisebedürfnisses möglichst früh zur weiter vereinfacht. Verfügung stehen. Folgerungen Entwicklungen Die Fahrgastinformationssysteme sollen durch die Aus- Die Kundenansprüche an die Qualität der Fahrgastinfor nutzung der technischen Neuerungen und unter Berück- mationen steigen stetig. Vor allem bei Ereignissen mit sichtigung der Wirtschaftlichkeit weiterentwickelt werden. Auswirkungen auf das Netz des öffentlichen Verkehrs (z.B. Die hohe Qualität der Informationen im Regelfall soll Baustellen, Grossveranstaltungen und Streckenblockier gehalten werden. Die Qualität der Informationen im ungen) wird eine aktuelle und möglichst umfassende Ereignisfall soll verbessert werden. Die Verknüpfung des Information über alle Kanäle erwartet. Aktuelle Störungs Fahrplanangebots und der Tarifauskunft mit dem Ticketkauf informationen sind derzeit bereits über die digitalen wird weiter optimiert, um die Nutzung des öffentlichen Kanäle (Internet und Smartphone) sowie über Bildschirme Verkehrs zu vereinfachen. Ebenfalls relevant bleibt die und Lautsprecher in den Fahrzeugen und an einem Teil der schnelle und jederzeitige Verfügbarkeit der Information Haltestellen verfügbar. Dennoch fallen die Kundenbewer- zum öffentlichen Verkehrsangebot. tungen der Echtzeit- und Störungsinformationen im Ereignisfall zurzeit noch eher tief aus (Abb. 12). Aus diesem Grund soll die Information im Ereignisfall vor allem hinsichtlich Inhalt und Aktualität weiter verbessert werden. Echtzeit- und Störungsinformationen sollen schneller, ohne Medienbrüche und damit in einer besseren Qualität auf das Smartphone und andere mobile Geräte der Fahrgäste gelangen. Im Hinblick auf die Ausrüstung weiterer Haltstellen mit Bildschirmen sind die technischen Entwicklungen im Auge zu behalten. 18 — 19 12 | Bedeutung der Fahrgastinformationskanäle 84 Regelbetrieb FGI über digitale Kanäle 82 80 Regelbetrieb Gedruckte FGI 78 Ziel: 76 Punkte Regelbetrieb FGI im Fahrzeug Regelbetrieb FGI an Haltestelle 76 Regelbetrieb Telefonische FGI 74 72 Handlungsfeld Ereignisfall FGI im Fahrzeug 70 68 Kundenzufriedenheit Anzahl Punkte von 100 Ereignisfall FGI über digitale Kanäle Ereignisfall FGI an Haltestelle 66 64 Tief Mittel Hoch Prognose zukünftige Bedeutung der Fahrgastinformationskanäle FGI = Fahrgastinformation Quelle/Grafik: ZVV 13 | Anzahl Verbindungsabfragen auf digitalen Kanälen pro Monat Mobil (ZVV-App für Smartphones) Online-Fahrplan (zvv.ch) 4500 000 4 000 000 3500 000 3 000 000 2500 000 2 000 000 1500 000 1000 000 500 000 2012 2013 2014 2015 Quelle/Grafik: ZVV 4.4Vertrieb Der Strategiebericht 2016 – 2019 sieht vor, den flächendeckenden Vertrieb unter Ausnutzung der technischen Neuerungen weiterzuentwickeln. Aufgrund des rasch wachsenden Marktanteils der Selbstbedienung im Vertrieb sollen bei der bedienten Marktpräsenz hochwertige Service- und Beratungsleistungen im Zentrum stehen. Dabei soll eine Grundversorgung mit persönlich bedienter Marktpräsenz vor Ort unter Berücksichtigung betriebswirtschaftlicher Aspekte garantiert werden. Folgerungen Die Vertriebskanäle werden an die ständig steigenden qualitativen und quantitativen Anforderungen angepasst. Die flächendeckende und effiziente Versorgung mit bedienten und selbstbedienten Beratungs-, Verkaufs- und Serviceleistungen wird durch die Nutzung der technischen Neuerungen bei den modernen Vertriebskanälen (Internet, Smartphone, Call-Center, fernbediente Ticketautomaten, Chipkartensysteme) weiterentwickelt. Da sich der rasch wachsende Marktanteil der Selbstbedienung im Vertrieb Entwicklungen Der Vertrieb soll den Zugang zum ZVV-System erleichtern, indem er das Ticketsortiment einfach und effizient verfügbar macht. Dabei gilt es, den veränderten Erwartungen der Fahrgäste an die Informations- und Vertriebssysteme Rechnung zu tragen. Dienstleistungen wie Verkauf, Fahrplanauskunft und Beratung sollen rund um die Uhr und möglichst unabhängig vom Standort in Anspruch genommen werden können. auf die Wirtschaftlichkeit der bedienten Verkaufsstellen auswirkt, sollen bei der bedienten Marktpräsenz vor Ort hochwertige Service- und Beratungsleistungen im Zentrum stehen. Dazu wird das heutige Netz bedienter Verkaufs stellen schrittweise durch gut erreichbare Service- und Beratungsstellen abgelöst, die an strategisch wichtigen Standorten liegen und eine Grundversorgung mit persönlich bedienter Marktpräsenz vor Ort garantieren. Die Grundversorgung soll sich in erster Linie an den Grundsätzen einer ausgewogenen räumlichen Verteilung orientieren. Mit den Ticketautomaten, den digitalen Kanälen (Internet Dazu gehört, dass durchschnittlich mindestens 90 Prozent und Smartphone) und dem Vertrieb über ZVV-Contact der Bevölkerung innert maximal 20 Minuten zu Fuss oder (Korrespondenzweg) kann das gesamte Ticketsortiment mit dem öffentlichen Verkehr eine vor Ort bediente des ZVV zeit- und zum Teil auch ortsunabhängig gekauft Service- und Beratungsstelle erreichen können. Zusätzlich werden. Die schrittweise Weiterentwicklung der digitalen können betriebswirtschaftliche Aspekte berücksichtigt Vertriebskanäle führt zu einer weiteren Zunahme des werden. Ein einheitlicher Auftritt der Service- und Beratungs- selbstbedienten Verkaufs (Abb. 14). Die geplante Ein- stellen soll die Orientierung und den Zugang zum System führung von ZVV-Abonnementen auf der Chipkarte vereinfachen. SwissPass dürfte diese Entwicklung zusätzlich verstärken (Abb. 15). Als Folge dieser Entwicklungen nehmen die Bedeutung und die Wirtschaftlichkeit der bedienten Verkaufsstellen ab. Trotzdem ist eine bediente Marktpräsenz, die sich an den Bedürfnissen der Fahrgäste und an den technischen Möglichkeiten orientiert, weiterhin wichtig und sinnvoll (Abb. 16). 20 — 21 14 | Anteil der Selbstbedienung steigt 100 Selbstbedienung Bedienung 34% 31% + 7% in 5 Jahren + 3% in 9 Jahren Absatz in Prozent 24% 66% 69% 76% 2000 2009 2014 0 Quelle/Grafik: ZVV 15 | In Zukunft auch ZVV-NetzPässe auf SwissPass Quelle/Grafik: ZVV 16 | Flächendeckende Versorgung mit Beratung und Verkauf Schwerpunkt Verkauf Beratung und Verkauf Distanz Vor Ort Selbstbedient Bedient Quelle/Grafik: ZVV 4.5 Hindernisfreier öffentlicher Verkehr Gemäss Strategiebericht 2016 – 2019 bleiben wegen fehlender Perronerhöhungen bei wichtigen SBB-Bahnhöfen bedeutende Lücken in der hindernisfreien Transportkette bestehen. Gemeinsam mit seinen Partnern plant und realisiert der ZVV unter Berücksichtigung der Verhältnis- Folgende Ziele werden angestrebt: • Alle Tramhaltestellen sollen fristgerecht für gehbehinderte Personen hindernisfrei gemacht werden. • Mindestens die Bahnhöfe mit hohem Kundennutzen mässigkeit Massnahmen zum behindertengerechten sollen fristgerecht hindernisfrei ausgestaltet werden. Ausbau der Infrastruktur und zur Optimierung der Fahrgast Die Zuständigkeit liegt beim Bund und den Bahnen. information. Bis spätestens 2020 sollen die Planungs- und Bewilligungsprozesse abgeschlossen werden. Der Ausbau Handlungsbedarf bei den Bahnhöfen und Haltestellen Das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) sieht vor, dass die Lücken in den behindertengerechten Transportketten bis 2024 zu schliessen sind. Bereits heute verkehren auf allen S-Bahn-Linien im Verbundgebiet ganz oder teilweise niederflurige Züge. Nahezu die gesamte Busflotte ist niederflurig und fast alle Tram- und Stadtbahnhaltestellen werden mit niederflurigen Fahrzeugen bedient. Seit Inkrafttreten des BehiG 2004 werden Haltestellen bei einem Umbau in der Regel hindernisfrei ausgestaltet. Es zeichnet sich jedoch ab, dass einige Bahnhöfe und Haltestellen allein aufgrund von ordentlichen Sanierungen bis ermöglicht einen hindernisfreien Ein- und Ausstieg für 99 Prozent der Fahrgäste der S-Bahn. • Bushaltestellen mit hohem Kundennutzen sollen bis 2024 hindernisfrei ausgestaltet werden. Die Zuständigkeit liegt beim jeweiligen Strasseneigentümer (Gemeinde, Kanton). Der überwiegende Teil der Fahrgäste soll an hindernisfreien Bushaltestellen ein- und aussteigen können. Bei Bushaltestellen mit geringer Anzahl Ein- und Aussteiger ist ein vorgezogener Ausbau nach dem Verhältnismässigkeitsprinzip zu prüfen. Von diesen Massnahmen profitieren auch ältere Menschen, die aufgrund von Altersbeschwerden den öffentlichen Verkehr nur eingeschränkt benutzen können. zum Ablauf der gesetzlichen Umsetzungsfrist nicht Neben den Verbesserungen für gehbehinderte Personen hindernisfrei ausgestaltet sein werden. werden auch in anderen Bereichen Optimierungen vorgenommen (z.B. bei der Fahrgastinformation für Priorisierung der Massnahmen Mit zusätzlichen Massnahmen soll die Hindernisfreiheit des ZVV-Netzes erhöht werden. Prioritär sind Ausbauten an Sehbehinderte). Folgerungen Bahnhöfen und Haltestellen mit hohem Kundennutzen Gemeinsam mit seinen Partnern plant der ZVV Massnah- (Umsteigefunktion, hohe Frequenzen, Nähe zu Einrichtun- men zum behindertengerechten Ausbau der Infrastruktur gen mit spezieller Bedeutung für gehbehinderte Personen). mit Zielhorizont 2024. Ausbauten mit hohem Kundennutzen Damit wird erreicht, dass gehbehinderte Personen bis 2024 sind prioritär voranzutreiben. Die Umsetzung erfolgt nahezu das gesamte ZVV-Netz nutzen können (Abb. 17). unter Berücksichtigung der Verhältnismässigkeit. 22 — 23 17 | Zielzustand 2024: Hindernisfreie Bahnhöfe und Haltestellen und deren Nutzung Anteil Anteil Ein-/Aussteiger an hindernisfreier Bahnhöfe und Haltestellen aufgrund ordentlicher Sanierungen hindernisfreien Bahnhöfen und Haltestellen aufgrund ordentlicher Sanierungen hindernisfreier Bahnhöfe und Haltestellen aufgrund angestrebter zusätzlicher Massnahmen (Ausbauten) noch nicht hindernisfreier Bahnhöfe und Haltestellen hindernisfreien Bahnhöfen und Haltestellen aufgrund angestrebter zusätzlicher Massnahmen (Ausbauten) noch nicht hindernisfreien Bahnhöfen und Haltestellen 1% 4% Lesebeispiel Bahn 11% Bei der S-Bahn werden 2024 aufgrund ordentlicher Sanierungen 78% der Bahnhöfe hindernisfrei sein; hinzukommen 11% aufgrund zusätzlicher Massnahmen. An den 89% hindernisfreien Bahnhöfen werden 2024 99% der Fahrgäste ein- und aussteigen. An den 11% noch nicht hindernisfreien Haltestellen wird lediglich 1% der Fahrgäste ein- und aussteigen. 11% 95% 78% 6% 10% Tram 90% Bus 94% 5% 21% 11% 16% 63% 84% Quelle/Grafik: ZVV 4.6Umwelt Der Strategiebericht 2016 – 2019 zeigt die Handlungs und umweltverträglicher unterwegs als ein Durchschnitts- felder, Handlungsmöglichkeiten und Zielkonflikte des auto. Dennoch bleibt Handlungsbedarf in den Bereichen öffentlichen Verkehrs im Umweltbereich auf. Bei ausrei- Energieverbrauch und CO2-Emissionen (Abb. 19). Anstren- chender Wirtschaftlichkeit werden die Beschaffung von gungen zur Senkung des Energieverbrauchs und der Hybridbussen und weitere Massnahmen für einen umwelt- CO2-Emissionen bei Dieselbussen helfen, die Mobilitäts gerechten und energieeffizienten öffentlichen Verkehr bedürfnisse umweltverträglicher zu befriedigen. Weitere unterstützt. Der Ausbau des Trolleybusnetzes in den Verbesserungen sind mit der Beschaffung von Hybrid- Städten Zürich und Winterthur soll gefördert werden. bussen und mit dem Ausbau des Trolleybusnetzes in der Stadt Zürich zu erwarten. Bei der Elektromobilität sind auch Entwicklungen und Handlungsbedarf im Busbereich vielfältige Entwicklungen zu beobachten. Diese befinden sich aber noch im Prototyp-/Pilotstatus. Im Umweltbereich liegen die Schwerpunkte im Energie verbrauch und bei den CO2-Emmissionen. Daneben soll der Ausstoss von Luftschadstoffen vermindert werden. In Folgerungen diesem Bereich werden seit 2013 bei neubeschafften Für eine umweltgerechte und energieeffiziente Leistungs Dieselbussen aufgrund der Abgasnorm EURO VI erhebliche erbringung werden marktreife und wirtschaftlich sinnvolle Reduktionen erreicht. Alternativen zu den konventionellen Dieselbussen unter- Es wird eine energieeffizientere Leistungserbringung (Energieverbrauch pro Personenkilometer) angestrebt. Während der gesamte Energieverbrauch des öffentlichen Verkehrs angestiegen ist, blieb der Energieverbrauch pro Personenkilometer 2013 auf dem Niveau von 2011 (Abb. 18). Der öffentliche Verkehr erbringt die Verkehrsleistung weiterhin wesentlich energieeffizienter als der motorisierte Individualverkehr: Mit einem Anteil von nur rund 4 Prozent am Energieverbrauch des Gesamtverkehrs im Kanton Zürich übernimmt der öffentliche Verkehr rund 25 Prozent der gesamten Verkehrsleistung. Bei den einzelnen Verkehrsmitteln zeichnen sich insbesondere die strom betriebenen Fahrzeuge (S-Bahn, Tram, Trolleybus) durch eine hohe Energieeffizienz, kaum CO2-Emissionen und einen geringen Ausstoss an Luftschadstoffen aus. Mit der kontinuierlichen Flottenerneuerung und den strengeren Abgasnormen werden auch beim Dieselbus die Luftschadstoffe stetig reduziert. Dieselbusse sind energieeffizienter stützt. Dabei stehen Hybridbusse im Vordergrund, sofern sie sinnvoll eingesetzt werden können. Ausserdem wird die Umsetzung der Trolleybusstrategie der Stadt Zürich unterstützt. Für die Umstellung der Dieselbuslinien 69 und 80 der Verkehrsbetriebe Zürich soll in Abhängigkeit der Finanzierbarkeit durch den Bund und den Kanton eine Kreditvorlage ausgearbeitet werden. Mit dem Bau wird frühestens 2019 begonnen. Die Infrastruktur soll im Rahmen der Agglomerationsprogramme durch den Bund mitfinanziert werden. Die Entwicklungen bei der Elektromobilität und anderen alternativen Antriebsformen sind weiterhin zu beobachten. Pilotbetriebe sollen nur zurückhaltend unterstützt werden. 24 — 25 18 | Energieeffizienz der Verkehrsleistungen Energieverbrauch pro Personenkilometer in Kilowattstunden Energieverbrauch in Gigawattstunden S-Bahn Schiffe Trolleybus Dieselbus Tram 600 0,185 500 0,180 400 0,175 300 0,170 0,165 200 0,160 100 0,155 0,150 2007 2011 2012 2013 2007 2011 2012 2013 Quelle/Grafik: ZVV 19 | Handlungsbedarf im Umweltbereich Niedrig * 1 = Massnahmen in Umsetzung * 2 = Massnahmen geplant * 3 = Massnahmen in Prüfung Mittel Energieverbrauch *2 *1/2 *1/2 *2/3 CO 2-Emissionen *2/3 Luftschadstoffe (NOx) *1 Partikel (PM10) Lärmbelastung *1 Flächenverbrauch Bahn Tram Trolleybus Bus Quelle/Grafik: ZVV 5.Leistungsebene 5.1 Wechselwirkung Siedlung und Verkehr Die Siedlungsstruktur und das Verkehrsangebot stehen unterstützt die gewünschte Siedlungsentwicklung nach in enger Wechselwirkung miteinander. Nicht zielkonforme innen. Der Ausbauschritt 2030 der S-Bahn 2G (Planungs- Entwicklungen im Siedlungs- und im Verkehrsbereich stand) stimmt somit hinsichtlich der Verdichtung mit den führen zu unerwünschten Auswirkungen im jeweils Zielsetzungen der Handlungsräume des ROK überein anderen Bereich. Das Raumordnungskonzept (ROK) des (Abb. 20). Kantons Zürich definiert folgende Leitlinien für die zukünftige Raumentwicklung im Kanton Zürich: • Die Entwicklung der Siedlungsstruktur ist schwerpunktmässig auf den öffentlichen Verkehr auszurichten. • Die S-Bahn bildet das Rückgrat der Siedlungsentwicklung. • Der öffentliche Verkehr übernimmt mindestens die Hälfte des Verkehrszuwachses, der nicht auf den Fuss- und Veloverkehr entfällt. In Stadtlandschaften mit hoher Siedlungsdichte und -entwicklung eignen sich auch Tramstrecken und Stadt bahnen, um die Nachfrage zu bewältigen und die Siedlung zu strukturieren. Mit der Stadtbahnstrategie des ZVV steht eine Methode zur Beurteilung künftiger Tram- und Stadtbahn-Korridore zur Verfügung (s. Kapitel 5.3). Für das Busnetz legen Angebotsstandards für jeden Handlungsraum fest, wie das Angebot ausgestaltet und weiterentwickelt werden soll (s. Kapitel 5.4). Diese Standards werden in den regionalen Richtplänen veran- Das ROK unterscheidet zwischen den folgenden Hand- kert. Die angestrebte Angebotsdichte und die Betriebs lungsräumen: Stadtlandschaft, urbane Wohnlandschaft, zeiten entsprechen der erwarteten Nachfrage und den Landschaft unter Druck, Kulturlandschaft und Naturland- raumplanerischen Zielen. schaft. Das Angebot des öffentlichen Verkehrs soll den unterschiedlichen Zielsetzungen für diese Handlungs räume gerecht werden. Sämtliche Ausbauvorhaben im Folgerungen öffentlichen Verkehr bedürfen somit einer Prüfung Angesichts der engen Wechselwirkung zwischen Sied- hinsichtlich ihrer räumlichen Auswirkungen und ihrer lungs- und Verkehrsentwicklung sind bei künftigen Aus- Konformität zum Gesamtverkehrskonzept des Kantons bauten des öffentlichen Verkehrs eine vertiefte Abstim- Zürich. mung und Interessensabwägung notwendig. Mit dem Projekt S-Bahn 2G, der Stadtbahnstrategie und den Entwicklungen nach Verkehrsmittel Das Projekt S-Bahn 2. Generation (2G) sieht ein inneres und ein äusseres S-Bahnnetz vor (s. Kapitel 5.2). Im inneren Netz führen «innere S-Bahnen» zu einer starken und nachfragegerechten Verdichtung in Stadtlandschaften und urbanen Wohnlandschaften. Im äusseren Netz verkehren «Express-S-Bahnen» und erschliessen im bisherigen Rahmen das übrige Betriebsgebiet. Das entspricht dem tatsächlichen Verkehrsaufkommen und Angebotsstandards im Busbereich stehen im ZVV geeignete Instrumente zur Verfügung. 26 — 27 20 | Überlagerung der ROK-Handlungsräume mit dem Ausbauschritt 2030 der S-Bahn 2G Zürcher S-Bahn Veränderung Anzahl Abfahrten S-Bahn 2G Ausbauschritt 2030 gegenüber Stand 2018 (4. Teilergänzungen) S-Bahn-Stationen Erhebliche Zunahme Leichte Zunahme Keine Veränderung Leichte Abnahme Erhebliche Abnahme ROK-Handlungsräume Stadtlandschaften Urbane Wohnlandschaften Landschaft unter Druck Kulturlandschaft Naturlandschaft Seen Siedlungsgebiet Quelle: Amt für Raumentwicklung und ZVV / Grafik: ZVV 5.2S-Bahn Im Strategiebericht 2016 – 2019 wird aufgezeigt, wie sich Um diese zu beheben, werden die Planungen für einen das Angebot der Zürcher S-Bahn mit den 4. Teilergänzungen ersten Umsetzungsschritt der S-Bahn 2G im Zeithorizont verbessern wird. Darüber hinaus werden die langfristigen 2030 vorangetrieben. Er sieht die Einführung erster innerer Planungen mit dem Projekt Zürcher S-Bahn 2. Generation S-Bahn-Linien vor. Die «innere S-Bahn» erschliesst das (2G) weitergeführt. Kernnetz mindestens im Viertelstundentakt. Die Verdichtung des Angebots im Agglomerationsgürtel unterstützt 4. Teilergänzungen der Zürcher S-Bahn zudem die kantonalen Ziele der Siedlungsentwicklung (s. Kapitel 5.1). Ergänzt wird die «innere S-Bahn» durch Die 4. Teilergänzungen der Zürcher S-Bahn ermöglichen «Express S-Bahnen», die wichtige Stadtbahnhöfe und zusammen mit der Durchmesserlinie und weiteren, aus sämtliche Haltestellen ausserhalb der näheren Agglomera- Bundesprogrammen finanzierten Projekten einen Ange- tion mindestens im Halbstundentakt bedienen. Mit der botsausbau von rund 25 Prozent (gemessen in Zugskilo S-Bahn 2G soll die bestehende Infrastruktur noch besser metern; Abb. 21). In der 1. und 2. Etappe erfolgen bis 2015 genutzt werden. Weitere Infrastrukturausbauten sind Ausbauten am linken Zürichseeufer, im Knonaueramt, dennoch unumgänglich. Für den ersten Umsetzungsschritt Furt- und Limmattal, Unterland sowie Richtung Pfäffikon bis 2030 stellen der Brüttenertunnel zwischen Bassers- (ZH) und Winterthur. Der Ausbau am rechten Zürichseeufer dorf, Dietlikon und Winterthur und der Ausbau des Bahn- ist bis auf weiteres durch ein Gerichtsverfahren blockiert. hofs Stadelhofen auf vier Gleise zwei Schlüsselprojekte In der 3. und letzten Etappe wird im Dezember 2018 das dar. Die Planungen der S-Bahn 2G sind eng mit den Planungen Angebot zwischen Zürich und Winterthur verdichtet. Das des strategischen Entwicklungsprogramms des Bundes Kernelement dieser Angebotsverbesserung bildet der für den Bahnausbau (STEP) abgestimmt. Der Bundes- integrale Viertelstundentakt via Zürich Stadelhofen. Auch beschluss zum STEP-Ausbauschritt 2030 erfolgt voraus- auf den Regionallinien ab Winterthur wird das Angebot sichtlich 2018. ausgebaut. Dies ermöglicht weitere Direktverbindungen nach Zürich und einen Halbstundentakt in den beiden Korridoren Winterthur – Stein am Rhein (S29) und Winter Folgerungen thur – Rüti (S26). In den Korridoren ins Limmattal (S11) und Die 4. Teilergänzungen werden bis Ende 2018 umgesetzt. ins Unterland (S3) kann die Kapazität gesteigert werden. Die Planungen der S-Bahn 2G werden vorangetrieben. In Die Umsetzung der 3. Etappe erfordert weitere Doppel stockzüge der 3. Generation, die bis 2018 schrittweise die bestehende Flotte der Zürcher S-Bahn ergänzen. Zürcher S-Bahn 2. Generation (2G) Die 4. Teilergänzungen bringen auf mehreren Korridoren Kapazitätssteigerungen. Aufgrund der stetig steigenden Nachfrage zeichnen sich jedoch bereits neue Engpässe ab. Abstimmung mit den Planungen des Bundes zum Bahnausbau wird ein erster Ausbauschritt der S-Bahn 2G bis 2030 erarbeitet. 28 — 29 21 | Liniennetzplan 4. Teilergänzungen Zürcher S-Bahn (Endzustand Dezember 2018, Ausbauten 3. Etappe farbig) Quelle/Grafik: ZVV 5.3 Tram- und Stadtbahnen Gemäss Strategiebericht 2016 – 2019 wird die Bedeutung von Tram- und Stadtbahnen aufgrund der erwarteten Siedlungsentwicklung und der damit verbundenen steigenden Nachfrage weiter zunehmen. Der Ausbau ist mit den Entwicklungszielen der Raumplanung und den Agglomerationsprogrammen abzustimmen und erfolgt in Gebieten mit einer genügenden Tram- oder Stadtbahn würdigkeit. Projekte in Realisierung Die Bauarbeiten für die Tramverbindung Hardbrücke laufen seit Frühjahr 2015. Die Inbetriebnahme ist Ende 2017 vorgesehen. Die Bauarbeiten für die Limmattalbahn sollen 2017 aufgenommen werden. Die laufende Planung sieht die Inbetriebnahme der ersten Etappe von Altstetten bis Schlieren Ende 2019 und der restlichen Strecke nach Killwangen-Spreitenbach (AG) bis Ende 2022 vor. Die Betreiberwahl wird parallel zu den Kreditgenehmigungs verfahren in den Kantonen Zürich und Aargau 2015 abgeschlossen (Abb. 22 und 23). Projekte in Abklärung Zurzeit laufen Abklärungen für das Rosengartentram in der Stadt Zürich, das zusammen mit dem Rosengarten strassentunnel geplant und umgesetzt werden soll. Die Entwicklung des Korridors Giessen – Flughafenplatzareal Dübendorf – Dietlikon erfolgt unter Beobachtung der Planung für den Hubstandort Dübendorf des nationalen Innovationsparks (Abb. 22). Ausblick künftige Tram- und Stadtbahnprojekte Die Ausbauplanung für das städtische Tramnetz ist in der Netzentwicklungsstudie VBZ Netz 2030 abgebildet. Im restlichen Kantonsgebiet werden Projektideen in einem sehr frühen Planungsstadium auf ihre Stadtbahnwürdigkeit überprüft. Gemäss der Stadtbahnstrategie des ZVV müssen künftige Stadtbahnen insbesondere den wirtschaftlichen Vorgaben entsprechen, sich in das bestehende Netz einfügen und die gewünschte Siedlungsentwicklung unterstützen. Die als geeignet ermittelten Korridore werden als potenzielle Stadtbahnprojekte klassifiziert und können planerisch vertieft werden. Projekte in Planung Für das Tram Affoltern von Affoltern an den Bucheggplatz und die Verlängerung der Glattalbahn von Zürich Flughafen bis Kloten Industrie werden Entscheidungsgrundlagen für den Start der Projektierungsarbeiten geschaffen. Wichtige Voraussetzungen für die Aufnahme der Projektierungsarbeiten sind ein starker Rückhalt für diese Projekte in der Region und in der Standortgemeinde sowie die Abstimmung mit der Finanzierbarkeit durch den Verkehrsfonds des Kantons Zürich. Auf Basis der Vorprojekte erfolgt die Eingabe im Agglomerationsprogramm der 4. Genera tion (Abb. 22 und 23). Folgerungen Die Bedeutung von Tram- und Stadtbahnen als leistungsstarke Feinverteiler bleibt hoch. Aufgrund der beträcht lichen Investitions- und Betriebskosten ist eine hohe Tramoder Stadtbahnwürdigkeit vorausgesetzt. Der Ausbau erfolgt weiterhin abgestimmt auf die Entwicklungsziele der Raumplanung und die Agglomerationsprogramme sowie auf die Finanzierbarkeit durch den Kanton Zürich und den Bund im Rahmen der Agglomerationsprogramme. 30 — 31 22 | Übersicht nächste Tram- und Stadtbahnprojekte Projekte in Realisierung S-Bahn Projekte in Planung Siedlungsgebiet Projekte in Abklärung Flughafen–Kloten Industrie Tram Affoltern Flugplatz Dübendorf Limmattalbahn Rosengartentram Tramverbindung Hardbrücke Quelle/Grafik: ZVV 23 | Zeitplan für nächste Tram- und Stadtbahnprojekte Planungsstudien, Projektierung Plangenehmigungsverfahren Bau Betrieb Agglomerationsprogramme Bund 2. Generation 3. Generation 4. Generation Tramverbindung Hardbrücke Limmattalbahn Tram Affoltern Verlängerung Zürich-Flughafen – Kloten Industrie 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 Quelle/Grafik: ZVV 5.4Busnetz Gemäss Strategiebericht 2016 – 2019 liegt der Fokus beim der Strasse wirkt sich darauf negativ aus. Auf Basis einer Busnetz auf den Anpassungen, die aufgrund der 2. und kantonsweit durchgeführten Analyse wurden die Problem- 3. Etappe der 4. Teilergänzungen der Zürcher S-Bahn stellen erfasst und die Handlungsfelder definiert (Abb. 24). notwendig werden, und auf der Behebung von Kapazitäts- Der ZVV setzt sich bei den zuständigen Stellen mit Nach- engpässen. Der behinderungsfreien Fahrt soll grosses druck dafür ein, dass diese Problemstellen durch den Bau Gewicht gegeben werden. von Busspuren und durch Busbevorzugungen an Licht signalanlagen behoben werden und dass auf Achsen des Ausbau Busnetz öffentlichen Verkehrs auf Tempo-30-Abschnitte verzichtet wird. Ein Schlüsselelement des Erfolgs des öffentlichen Verkehrs ist eine funktionierende Transportkette. Die Neukonzeption der Busnetze im Zuge der 1. und 2. Etappe der 4. Teilergän- Angebotsstandards zungen in den Regionen Zimmerberg, Zürcher Unterland Das Angebot wird, abgestimmt auf die Entwicklungsabsichten und Knonaueramt ist erfolgt. Die Buslinien rund um für die jeweiligen Handlungsräume gemäss kantonalem Winterthur (inkl. Weinland und Tösstal) folgen mit der Raumordnungskonzept, ausgestaltet und weiterentwickelt. 3. Etappe im Dezember 2018. Bei den Planungen werden (Abb. 25; s. Kapitel 5.1). Nachfragestarke Buslinien in die Reisezeiten, der leichte Zugang und die einfache Stadtlandschaften und urbanen Wohnlandschaften werden Nutzung sowie die hohe und durchgängige Servicequalität aufgewertet. Angestrebt werden lange Betriebszeiten und als Erfolgsfaktoren des öffentlichen Verkehrs berück ein dichter Takt. In den übrigen Gebieten werden bei sichtigt. Zugleich wird eine möglichst hohe Wirtschaftlich- ausreichender Nachfrage Taktlücken geschlossen und die keit angestrebt und es sollen Kapazitätsengpässe behoben Betriebszeiten schrittweise ausgebaut. werden. Bei einigen Linien müssen zur Erhöhung der Zuverlässigkeit längere Reise- und Umsteigezeiten eingeplant werden. Die Beseitigung von Erschliessungslücken wird weiterhin nicht als vordringlich eingestuft und stets im Einzelfall geprüft. Innerhalb der nicht erschlossenen Gebiete haben Entwicklungsgebiete und Erschliessungslücken Priorität, die eine gewisse Mindestnachfrage erwarten lassen und sich mit bestehenden Angeboten oder mit Massnahmen zur Engpass-Beseitigung kombinieren lassen. Behinderungsfreie Fahrt Eine wesentliche Voraussetzung zur Erreichung der genannten Erfolgsfaktoren ist die behinderungsfreie und nicht durch zusätzliche Temporeduktionen erschwerte Fahrt des öffentlichen Verkehrs. Die Stausituation auf Folgerungen Die Schwerpunkte liegen auf den Anpassungen im Zuge der 3. Etappe der 4. Teilergänzungen der S-Bahn und auf der Behebung von Kapazitätsengpässen. Die Neuerschliessung von bisher nicht durch den öffentlichen Verkehr bedienten Gebieten steht weiterhin nicht im Vordergrund. Die behinderungsfreie Fahrt muss konsequent umgesetzt werden. Die Busbevorzugung und vor allem mehr Busspuren stellen nachhaltige Lösungsansätze dar. 32 — 33 24 | Problemstellen Busbevorzugung Störhalte/Verlustzeiten Jedes Quadrat steht für eine Problemstelle (Busbehinderung), in den Städten Zürich und Winterthur für 16 bzw. 19 Problemstellen. 19 16 Quelle/Grafik: ZVV 25 | Abstimmung Siedlung und Verkehr Öffentlicher Verkehr als Impulsgeber Funktionaler öffentlicher Verkehr hoch Dichter Takt und lange Betriebszeiten Angebotsstandards öffentlicher Verkehr Ausgedünnter Takt und eingeschränkte Betriebszeiten tief Stadtlandschaft* urbane Wohnlandschaft* Landschaft unter Druck* Kulturlandschaft* Naturlandschaft* * Handlungsräume gemäss kantonalem Raumordnungskonzept (ROK) Quelle/Grafik: ZVV 5.5Nachtnetz Im Strategiebericht 2016 – 2019 wird festgelegt, dass nachtzuschlags aller Nachttarifverbünde im Metropolitan- das Nachtnetz der Nachfrage entsprechend weiterentwickelt raum Zürich hat sich der Zugang zum Nachtnetz verein- und ausgebaut sowie an die Angebotsveränderungen im facht. Der Nachtzuschlag wird bereits rege über mobile Rahmen der 4. Teilergänzungen der Zürcher S-Bahn Geräte gelöst (Abb. 27). angepasst wird. Die hohe Personalpräsenz und die Prävention von Missbrauch mittels Zutrittskontrollen werden beibehalten. Der Betrieb des Nachtnetzes hat zudem kostendeckend zu erfolgen. Folgerungen Das Nachtnetz ermöglicht den Zugang zu den zunehmenden nächtlichen Freizeitangeboten mit dem öffentlichen Nachfrage und Angebot Verkehr und ist eine sinnvolle Alternative zum motorisierten Individualverkehr. Es baut auf den Stärken des öffent- Im Jahr 2014 benutzten 14 800 Fahrgäste pro Nacht das lichen Verkehrs im Freizeitmarkt auf und unterstützt die ZVV-Nachtnetz (Abb. 26). Dank der grossen Nachfrage und verkehrs- und gesellschaftspolitischen Zielsetzungen zur dem Nachtzuschlag kann das Nachtnetz seit 2004 voll- Verkehrssicherheit und -verlagerung. umfänglich kostendeckend betrieben werden. Entsprechend der Nachfrage soll das Nachtnetz weiterent- Das Nachtnetz wurde in den letzten Jahren punktuell an die wickelt und ausgebaut werden. Im Rahmen der Angebots- Nachfrage angepasst. Seit Dezember 2014 ist das Furttal ausbauten der 4. Teilergänzungen sollen auch die Nacht- mit der neuen Nacht-S-Bahn-Linie SN6 erschlossen. Im S-Bahn-Linien SN5 und SN9 angepasst und das Angebot in übrigen Kantonsgebiet konnten die örtliche Erschliessung Richtung Zürcher Oberland und Winterthur ausgebaut und die Reisezeiten durch Anpassungen bei der Linienfüh- werden. Das Nachtnetz ist weiterhin kostendeckend zu rung diverser Buslinien nochmals leicht verbessert werden. betreiben. Nachtzuschlag, Sicherheit und Sauberkeit Der Personalaufwand bezüglich Sicherheit und Sauberkeit ist anhaltend hoch, doch die starke Personalpräsenz hat sich bewährt. Auch der Aufwand für die Ticketkontrolle ist im Vergleich zum Tagnetz hoch. Die Zutrittskontrollen in den Stadtbahnhöfen der Stadt Zürich wurden jedoch aus Gründen der Effizienz von verstärkten Stichkontrollen auf den Zügen abgelöst. Mit der Einführung des Einheits- 34 — 35 26 | Nachfrageentwicklung im Nachtnetz Anzahl Fahrgäste pro Nacht 16 000 14 000 12 000 10 000 8000 6000 4000 2000 0 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Quelle/Grafik: ZVV 27 | Nachtzuschlag: Anteil elektronischer Tickets Papier Elektronisch 38,2% 61,8% 2014 Quelle: Geschäftsstelle Nachtzuschlag / Grafik: ZVV 5.6Marktbearbeitung Gemäss Strategiebericht 2016 – 2019 stehen in der Plattform für spezifische regionale Kommunikationsbot- Marktbearbeitung drei Stossrichtungen im Vordergrund: schaften. Sie stärken mit dem gemeinsamen Auftritt die die Informationen über neue Verkehrsangebote, insbeson- Netzmarke und das eigene Profil. Der einheitliche und dere im Hinblick auf die 4. Teilergänzungen der Zürcher durchgängige Kontakt der Fahrgäste mit der Netzmarke vor, S-Bahn, die Positionierung des öffentlichen Verkehrs als während und nach der Reise soll den Zugang zum und die effizienten und zuverlässigen Zubringer rund um Freizeiter- Orientierung im ZVV vereinfachen (Abb. 28). Zudem wird das lebnisse und die Weiterentwicklung der integrierten Profil des öffentlichen Verkehrs in der Wahrnehmung der Verbundkampagne. Bevölkerung geschärft. Entwicklungen Folgerungen Mit der vollständigen Umsetzung der 4. Teilergänzungen An den aufgezeigten Stossrichtungen in der Marktbear im Dezember 2018 wird die Kapazität im ZVV-Netz im Raum beitung soll auch in den Jahren 2018 – 2021 festgehalten Winterthur, Limmattal und Zürich Unterland markant werden. Priorität hat weiterhin die Information der Öffent- erweitert. Die Bevölkerung soll über die Veränderungen lichkeit über neue Angebote, wobei die Umsetzung der informiert und gleichzeitig angeregt werden, den öffentli- 3. und letzten Etappe der 4. Teilergänzungen der Zürcher chen Verkehr zu nutzen. S-Bahn im Dezember 2018 den Hauptinhalt bildet. Für Etwas mehr als die Hälfte der Gesamtmobilität im Kanton Zürich findet in der Freizeit statt. Dieser Markt bleibt somit von grosser Bedeutung für den ZVV. Zudem findet der Freizeitverkehr mehrheitlich in den Nebenverkehrszeiten statt, die Potenzial für ein verstärktes Nachfragewachstum aufweisen. Die Marktbearbeitung in diesem Teilmarkt wird dort vorangetrieben, wo sich der öffentliche Verkehr als effizienter und zuverlässiger Zubringer für Freizeiterlebnisse profilieren und diese Dienstleistung wirtschaftlich erbringen kann. Zu diesem Zweck wurden strategische Geschäftsfelder für verschiedene Sparten wie Ausgang, Events und Ausflüge festgelegt. Hinsichtlich der Bewerbung der Netzmarke ZVV bietet die seit 2012 laufende integrierte Verbundkampagne eine vielseitige Kommunikations-Plattform. Sie hebt den Nutzen und die Vorteile des öffentlichen Verkehrs hervor. Die meisten Verkehrsunternehmen im Verbund nutzen diese Freizeiterlebnisse soll der öffentliche Verkehr in jenen Fällen als effizienter und zuverlässiger Zubringer positioniert werden, in denen er diese Dienstleistung zweckdienlich und wirtschaftlich erbringen kann. Die Marke ZVV schliesslich soll über die ganze Reise hinweg und im gesamten Verbundgebiet durchgängig zur Geltung kommen und den Fahrgästen den Zugang zum System des öffentlichen Verkehrs erleichtern. 36 — 37 28 | Durchgängigkeit und Vernetzung der Marke Zuhause Beratung Planung Nach der Reise Vor der Reise Reiseziel Ticketkauf Während der Reise Haltestelle Fahrzeuge Quelle/Grafik: ZVV 6.Finanzierungsebene 6.1Tarif Gemäss Strategiebericht 2016 – 2019 sollen Anpassungen Der integrale Tarifverbund Z-Pass wird den Marktbedürf der Leistungen sowie teuerungsbedingte Mehrkosten nissen entsprechend weiterentwickelt. Die nationalen weiterhin durch periodische Anpassungen des Tarifs finan- Basissysteme für den Vertrieb, die am Ende ihres Lebens ziert werden. Die Tarifanpassungen sind auf die finanziellen zyklus stehen, werden bis voraussichtlich Ende 2017 Vorgaben und die Nachfrageprognosen abzustimmen. Bei abgelöst. Der Mitte 2015 eingeführte SwissPass wird in der Weiterentwicklung des nationalen Tarifs bringt sich der einem ersten Schritt für General- und Halbtaxabonnemente ZVV ein. Im Zusammenhang mit den national geplanten genutzt und kann später auch für Verbund-Abonnemente neuen Vertriebstechnologien überprüft der ZVV, wo sinn- sowie weitere Mobilitätsdienstleistungen verwendet voll, sein Sortiment. werden. Damit macht der öffentliche Verkehr in der Schweiz einen wichtigen Schritt in Richtung elektronisches Ticketing. Entwicklungen Die neuen Basissysteme für den Vertrieb eröffnen neue Möglichkeiten der Sortiments- und Preisgestaltung. Bis 2021 werden die Bevölkerungs- und Beschäftigungszahlen im Verbundgebiet weiter ansteigen. Zusammen mit dem Mehrverkehr aufgrund des geplanten Angebotsaus- Folgerungen baus (4. Teilergänzungen der Zürcher S-Bahn) führt dies ab Es sollen weiterhin periodisch Preiserhöhungen umgesetzt 2015 voraussichtlich zu höheren Verkehrseinnahmen aus werden, die auf die finanziellen Vorgaben und die prognos- der Nachfrageentwicklung im ZVV von durchschnittlich tizierte Nachfrage abzustimmen sind. Der ZVV bringt sich 2,7 Prozent pro Jahr. Demgegenüber fallen in der gleichen auch künftig bei der Weiterentwicklung des nationalen Periode auch höhere Kosten an, insbesondere im Zusam- Tarifs ein, um seine Interessen zu wahren. Im Zusammen- menhang mit den geplanten Angebotsausbauten und bei hang mit den Entwicklungen im nationalen Tarif und im den Kapitalkosten. Von Bedeutung sind dabei die Investi- Z-Pass-Verbund sowie den geplanten neuen Vertriebstech- tionen in den Substanzerhalt (s. Kapitel 6.2). Um die Kosten- nologien überprüft der ZVV sein Sortiment und passt es, unterdeckung maximal auf dem Niveau des erwarteten falls zweckmässig, an. Wirtschaftswachstums zu halten (finanzielle Zielsetzung), müssen die Verkehrseinnahmen ab 2015 durchschnittlich um 4 Prozent pro Jahr steigen (Abb. 29). Die Zunahme der Verkehrseinnahmen aus der Nachfrageentwicklung allein reicht dazu nicht aus. Das erfordert zusätzliche Mehreinnahmen aus Tarifanpassungen. 38 — 39 29 | Einnahmenentwicklung aus ZVV- und Z-Pass-Tarif Rechnung Prognose in Mio. Franken 1000 890 900 800 708 700 600 500 428 466 498 520 554 580 596 622 638 739 756 792 815 922 954 845 667 400 300 200 100 0 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 Die obenstehende Abbildung zeigt die Entwicklung der Einnahmen aus dem ZVV- und dem Z-Pass-Tarif. Der ZVV-Tarif macht den grössten Teil des Verkehrsertrags aus und ist zudem durch den ZVV beziehungsweise den Regierungsrat des Kantons Zürich direkt steuerbar. Der Verkehrsertrag des ZVV wird noch durch Einnahmen aus weiteren Tarifen ergänzt (z.B. direkter Verkehr) und es werden Einnahmenanteile und die Mehrwertsteuer abgezogen (s. Kapitel 6.2, Abb. 31). Quelle/Grafik: ZVV 6.2Finanzierungsziele Im Strategiebericht 2016 – 2019 passte der ZVV seine Ausgaben für das Ersatzangebot des Behindertentrans- finanzielle Zielsetzung an. Neu soll sich die Kostenunter portsystems von ProMobil mit der Fertigstellung des deckung im Rahmen des erwarteten Wirtschaftswachstums behindertengerechten Grobnetzes ab 2016 schrittweise im Kanton Zürich, gemessen am Bruttoinlandprodukt, ent- gesenkt werden. wickeln. Damit soll der Situation im öffentlichen Finanzhaushalt Rechnung getragen werden. Für die Finanzplanung bis 2021 geht der ZVV von einem realen Wirtschaftswachstum von durchschnittlich 1,3 Prozent aus. Zusammen mit den Angebotsausbauten Finanzielle Entwicklung bis 2021 Um die stetig steigende Nachfrage auch in Zukunft bewältigen zu können, wird das Angebot des öffentlichen Verkehrs auf Schiene und Strasse ausgebaut. Im Zentrum steht die Inbetriebnahme der 4. Teilergänzungen der Zürcher S-Bahn. Nebst dem dichteren Angebot werden auch längere Zugskompositionen und grössere Busse eingesetzt. Trotz des Angebotsausbaus kann die finanzielle Zielsetzung aus dem letzten Strategiebericht gemäss Finanzplanung in den Jahren 2016 bis 2021 eingehalten sind das gute Rahmenbedingungen für die Nachfrage entwicklung. In der Finanzplanperiode sind wiederum regelmässige Tarifanpassungen vorgesehen. Insgesamt wird bei den Verkehrserträgen mit einem Wachstum von über 3,5 Prozent pro Jahr gerechnet. Dank der positiven Ertragsentwicklung resultiert nur ein moderater Anstieg der Kostenunterdeckung. Mit der Inbetriebnahme der 3. Etappe der 4. Teilergänzungen im Jahre 2019 kommt es zwar zu einem Niveausprung, doch folgt darauf wiederum ein Rückgang (Abb. 30 und 31). werden. Obwohl die Verkehrsunternehmen den Aufwandanstieg Folgerungen durch Produktivitätssteigerungen dämpfen, ist sowohl Die finanzielle Zielsetzung aus dem letzten Strategiebericht beim Leistungsentgelt als auch bei den Abgeltungen mit soll beibehalten werden. Damit verhält sich der öffentliche einem Kostenanstieg zu rechnen. Neben den Kosten für die Verkehr staatsquotenneutral, obwohl er gemäss den Angebotsausbauten nehmen auch die Folgekosten für die langfristigen Zielen des Kantons mindestens 50 Prozent Investitionen in den Substanzerhalt sowie in Kundeninforma- des Verkehrszuwachses übernehmen und damit über- tions- und Verkaufssysteme zu. Je nach Entwicklung der durchschnittlich wachsen muss. Die gesetzten Ziele und Bundesbeiträge an den Regionalverkehr kann der Bund ab Stossrichtungen dieser Grundsätze können in diesem 2016 nicht mehr das gesamte vom ZVV bestellte Regional- Rahmen erreicht werden, wobei die Nutzer über höhere verkehrsangebot mitfinanzieren. Die Finanzplanung sieht Preise und die Verkehrsunternehmen über Effizienz- daher vor, dass der ZVV ab 2016 einen Anteil des Ausbaus steigerungen einen Beitrag leisten müssen. des Verkehrsangebots ganz ohne Bundesbeteiligung tragen muss. Zudem hat der Bund für 2017 eine weitere Erhöhung der Trassengebühren vorgesehen, die zu höheren Abgeltungen bei den Bahnen führt. Eine punktuelle Entlastung für den ZVV ergibt sich, wenn der Bund die Finanzierung der Eisenbahninfrastruktur übernimmt (FABI-Vorlage, s. Kapitel 6.3). Dadurch entfallen die Betriebsbeiträge an die Infrastruktur der Privatbahnen. Zudem können die 40 — 41 30 | Entwicklung Kostenunterdeckung in Mio. Franken Rechnung 400 Prognose 350 366,6 351,9 365,1 351,4 340,2 346,0 352,8 358,8 399,6 396,6 373,2 300 250 200 150 100 50 0 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 Budget Quelle/Grafik: ZVV 31 | Finanzielle Entwicklung in Mio. Franken Budget Rahmenkredit Strategieperiode Fahrplanjahre 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 Leistungsentgelt an Verkehrsunternehmen 835,1 864,2 869,9 881,4 891,4 903,1 928,0 962,1 980,1 993,3 Abgeltungen an die SBB u. übrige Verkehrsunternehmen 92,6 72,8 64,5 77,9 99,8 98,1 97,0 131,0 128,1 118,4 Belastung Mehrwertsteuer 11,0 10,9 11,2 10,9 10,3 10,9 11,3 11,4 11,4 10,9 Aufwand Verbundorganisation 8,4 9,2 9,4 10,7 11,1 11,1 11,2 11,2 11,3 11,5 Betriebsbeiträge an ProMobil 6,0 6,0 6,3 6,0 5,0 4,0 3,0 2,5 2,0 1,5 Total Aufwand 953,1 963,1 961,3 986,9 1 017,6 1 027,2 1 050,5 1 118,2 1 132,9 1 135,6 Verkaufserlös aus Fahrausweisen 746,2 799,9 819,2 869,2 882,6 919,0 942,9 994,6 1 023,4 1 063,7 ./.Einnahmenanteile -251,7 -284,4 -296,3 -309,0 -324,5 -334,5 -345,9 -363,1 -375,3 -387,8 ./.Mehrwertsteuer -36,5 -37,4 -39,2 -41,5 -41,3 -43,3 -44,2 -46,8 -48,0 -50,1 Verkehrsertrag 458,0 478,1 483,7 518,7 516,8 541,2 552,8 584,7 600,1 625,8 Nebenerträge und Beiträge 103,4 108,4 110,6 96,7 122,4 101,4 104,3 105,1 106,3 106,3 Ertrag 561,4 586,5 594,3 615,4 639,2 642,6 657,1 689,8 706,4 732,1 Finanzierung Nachbarkantone 2,4 2,3 2,6 2,7 2,7 2,7 2,7 2,7 2,7 2,8 Finanzierung Bund 24,2 22,9 24,2 22,8 22,9 23,1 24,1 26,1 27,2 27,5 Finanzierung durch Dritte 26,6 25,2 26,8 25,5 25,6 25,8 26,8 28,8 29,9 30,3 Total Ertrag und Finanzierung durch Dritte 588,0 611,7 621,1 640,9 664,8 668,4 683,9 718,6 736,3 762,4 Kostenunterdeckung 365,1 351,4 340,2 346,0 352,8 358,8 366,6 399,6 396,6 373,2 Kostendeckungsgrad 61,7% 63,5% 64,6% 64,9% 65,3% 65,1% 65,1% 64,3% 65,0% 67,1% Quelle/Grafik: ZVV 6.3Infrastrukturfinanzierung Mit der Annahme der Vorlage zu Finanzierung und Ausbau dafür der bisherige Kostenteiler angewendet wird, obwohl der Bahninfrastruktur (FABI) durch das Schweizer Stimm- die Ausbauten ab 2016 in der Kompetenz des Bundes volk ändert sich die Finanzierung der Eisenbahninfrastruk- liegen. Im Kanton Zürich betrifft das die 3. Etappe der tur grundlegend. Ab 2016 werden der Unterhalt und die 4. Teilergänzung der Zürcher S-Bahn. Erweiterungsinvestitionen über den unbefristeten Bahn infrastrukturfonds (BIF) finanziert. Dieser wird hauptsächlich durch den Bund alimentiert. Die Kantone leisten einen Übrige Erweiterungsinvestitionen Pauschalbeitrag. Der Kanton Zürich zahlt jährlich rund Die Erweiterungsinvestitionen für Trolleybusstrecken, 116 Mio. Franken in den BIF ein (Stand 2015 für Beitrag Tram- und Stadtbahnen und gewisse Haltestellenausbau- 2016; Abb. 32). Im Gegenzug entfallen Investitionsbeiträge ten werden weiterhin über den Verkehrsfonds finanziert an Erweiterungsinvestitionen aus dem kantonalen Verkehrs- (Abb. 32). Für die in den Agglomerationsprogrammen fonds sowie Betriebsbeiträge an die Infrastruktur der vorgesehenen Projekte wird mit einer Mitfinanzierung Privatbahnen (Sihltal Zürich Uetliberg Bahn SZU, BDWM durch den Bund gerechnet. Transport AG, SOB Südostbahn). Finanzielle Konsequenzen Erweiterungsinvestitionen Eisenbahninfrastruktur Da die Erweiterungen der S-Bahn-Infrastruktur neu vom Der schrittweise Ausbau der Bahninfrastruktur im Rahmen Bund finanziert wird, kann die Einlage in den Verkehrs von FABI wird durch das Bundesamt für Verkehr (BAV) fonds ab 2016 auf 55 Mio. Franken reduziert werden. geplant und in einem strategischen Entwicklungsprogramm Daneben fallen die erwähnten Betriebsbeiträge in der (STEP) festgehalten. Die Kantone, die in Planungsregionen ZVV-Rechnung weg. Unter Berücksichtigung der jährlichen zusammengeschlossen sind, und die Eisenbahnunter Einlage von rund 116 Mio. Franken in den BIF resultiert für nehmen sind in den Planungsprozess einbezogen. Das den Kanton Zürich durch den Systemwechsel mit FABI in Bundesparlament entscheidet in den STEP-Beschlüssen den ersten Jahren eine jährliche Nettomehrbelastung von über die konkreten Projekte. Der STEP-Ausbauschritt 2025 rund 80 Mio. Franken. Vor diesem Hintergrund ist sicher wurde gleichzeitig mit der FABI-Vorlage beschlossen. Er zustellen, dass der Kanton Zürich die Interessen der enthält auch die Projektierungsmittel für den Brüttenertunnel Planungsregion Zürich erfolgreich in die STEP-Ausbau- und den Ausbau des Bahnhofs Stadelhofen, zwei Schlüs- schritte einbringt. selprojekte für die S-Bahn 2G. Deren Umsetzung ist mit dem STEP-Ausbauschritt 2030 vorgesehen. Der Bundesbeschluss zu diesem Ausbauschritt erfolgt voraussichtlich 2018 (Abb. 33). Parallel dazu werden noch Eisenbahnprojekte aus den bereits beschlossenen Agglomerationsprogrammen des Bundes realisiert. Die Regelung von FABI sieht vor, dass 42 — 43 32 | Infrastrukturfinanzierung für den öffentlichen Verkehr im Kanton Zürich ab 2016 Unterhalt Bahninfrastruktur Bundesfinanzierung Bahninfrastrukturfonds Bund Übrige Kantone Erweiterung Bahninfrastruktur Kantonsbeitrag Infrastrukturfinanzierung für den öffentlichen Verkehr im Kanton Zürich Agglomerationsprogramm 2. Generation • Tram Hardbrücke • Limmattalbahn 1. Etappe Einlage Verkehrsfonds Agglomerationsprogramm 3./4. Generation • Limmttalbahn 2. Etappe • Trolleybusstrecken • Tram Affoltern • Glattalbahn Kloten Industrie Verkehrsfonds Kanton Zürich Übrige Investitionen Bushöfe mit regionaler Bedeutung Quelle/Grafik: ZVV 33 | STEP-Planungsschritte STEP 2025 Parlamentsbeschluss Umsetzung STEP 2030 Botschaft Bundesrat 2013 2014 2016 Parlamentsbeschluss 2018 Umsetzung 2020 2025 2030 STEP = Strategisches Entwicklungsprogramm Bahninfrastruktur Quelle/Grafik: ZVV 7. Ersteller- und Prozessebene Gemäss Strategiebericht 2016 – 2019 wird zugunsten Fahrleistungen durch den Konzessionär (MVU) ausge- einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit den schrieben. Ist ein MVU hierzu nicht bereit, soll die Leistung Verkehrsunternehmen auf periodische Ausschreibungen auf Ebene der Konzession gemäss den bundesrechtlichen verzichtet. Mit Hilfe von Kennzahlen und einem Benchmark- Regeln ausgeschrieben werden. Es ist vorgesehen, dass System werden stetige Effizienzverbesserungen ange- die Besteller eine Ausschreibungsplanung für konzessio- strebt. Ausschreibungen sind nur vorgesehen, falls nierte Leistungen erstellen können. Aufgrund einer solchen Effizienz- und Qualitätssteigerungen nicht über Zielver Planung können sie eine Konzession bei Ablauf ausschreiben. einbarungen erreicht werden können. Die Instrumente zur Steuerung der finanziellen Entwicklung werden laufend verfeinert. Ziel ist es, die Effizienz der Zusammenarbeit mit den Verkehrsunternehmen Verkehrsunternehmen kontinuierlich zu verbessern. Die marktverantwortlichen Verkehrsunternehmen (MVU) sind in ihren Marktgebieten sowohl für die Erbringung der Fahrleistung als auch für Systemmanagementaufgaben wie Angebotsplanung oder regionales Marketing verantwortlich (Abb. 34). Sie besitzen in der Regel die Personenbeförderungskonzession des Bundes. Aufgaben, die sinnvollerweise ein einziges Unternehmen für den ganzen Verbund wahrnimmt, werden bei einem Unternehmen konzentriert (sogenannte Leadhouses). Diese Zusammenarbeit hat sich bewährt und soll, wenn möglich, beibehalten werden. Folgerungen Die Zusammenarbeit mit den MVU wird weitergeführt. Auf ein periodisches Ausschreiben von Fahrleistungen soll nach Möglichkeit weiterhin zugunsten einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit verzichtet werden. Mit Hilfe des verschärften Benchmark-Systems soll die finanzielle Steuerung und damit die Effizienz der Leistungserbringung stetig verbessert werden. Bei Unternehmen mit unbefriedigendem Preis-Leistungs-Verhältnis wird das Instrument der Bei der Fahrleistung sollen jedoch verstärkt wettbewerb- Zielvereinbarung konsequent angewendet. Sofern liche Elemente spielen. Die Fahrleistung wird entweder von notwendig, werden Fahrleistungen oder Konzessionen den MVU selber erbracht oder an Transportbeauftragte ausgeschrieben. Die Sozialverträglichkeit wird mit der delegiert. Die Wirtschaftlichkeit wird mit Hilfe eines Bench- Beibehaltung von Mindestanstellungsbedingungen mark-Systems ermittelt (Abb. 35). Dieses wurde an die gewährleistet. optimierte Qualitätsmessung und das damit zusammenhängende Bonussystem angepasst und dadurch auch leicht verschärft. Bei unbefriedigendem Preis-LeistungsVerhältnis werden mit den Unternehmen verbindliche Kosten- und Qualitätsziele vereinbart. Fehlt die Bereitschaft, eine Zielvereinbarung abzuschliessen, oder werden die vereinbarten Ziele nicht erreicht, werden 44 — 45 34 | Zusammenarbeit im ZVV ZVV: Strategische Angebotsplanung und Marketing, Finanzierung Kooperation Kooperation, Zielvereinbarungen, Ausschreibungen MVU: Systemmanagement Kooperation, Zielvereinbarungen, Ausschreibungen MVU: Fahrleistung Transportbeauftragte: Fahrleistung Quelle/Grafik: ZVV 35 | Kosten- und Qualitätsziele für Busunternehmen Relevante Kosten-Qualitäts-Grenze Toleranzbereich bis und mit Portfolio 2016 Transportunternehmen (Bus) 15 5 Benchmark -5 Abweichung der Kosten zum Benchmark in Prozent Befriedigendes Preis-Leistungs-Verhältnis -15 -25 60 Stand 2015 65 70 75 80 85 90 Kundenzufriedenheit Anzahl Punkte von 100 Quelle/Grafik: ZVV Impressum Herausgeber ZVV Zürcher Verkehrsverbund Hofwiesenstrasse 370, 8090 Zürich Tel. 043 288 48 48, Fax 043 288 48 40 [email protected], www.zvv.ch Gestaltung, Umsetzung JANUAR Designbureau GmbH, Zürich www.januar.ch © ZVV, Zürich, Juli 2015 46 — 47
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